331 Wahlen.

(Vom

11. November 1925.)

Militärdepartement.

Abteilung für Artillerie, Sektionschef für Festungswesen: Oberst von Salis, Albert, Chef des Pestlingsbureaus St. Gotthard in Andermatt.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Kreisschreiben des

eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements an die Kantonsregierungen betreffend die Berichterstattung hinsichtlich des Vollzugs des Bundesgesetzes über die Beschäftigung der jugendlichen und weiblichen Personen in den Gewerben.

(Tom 9. November 1925.)

Herr Präsident!

Herren Regierungsräte !

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend die in Art. 8 der Vollzugsverordnung vom 15. Juni 1923 zum Bundesgesetz über die Beschäftigung der jugendlichen und weiblichen Personen in den Gewerben vorgesehene Wegleitung für die Anlage Ihrer alle zwei Jahre betreffend den Vollzug dieses Gesetzes zu erstattenden Berichte zu geben.

Anders als im Bereiche der fabrikgesetzlichen Vorschriften ist die Bundesbehörde für ihre Orientierung über den Vollzug des oben erwähnten Gesetzes hauptsächlich auf die Berichte der kantonalen Behörden angewiesen, weshalb deren Erstellung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Die Gliederung des Stoffes wollen Sie nach folgender Einteilung richten: L Allgemeines.

Wahrnehmungen und Erörterungen allgemeiner Natur über die Wirkungen des Gesetzes.

332

II. Geltungsbereich.

Angaben, auf welche Weise die dem Gesetz unterstehenden Betriebe festgestellt werden, ferner ob und durch wen der Kanton Verzeichnisse dieser Betriebe führen lässt. -- Soweit möglich Mitteilungen über Zahl und Art der Betriebe.

Besondere, der Erwähnung werte Fälle.

III. Verbot der Beschäftigung Ton Kindern unter 14 Jahren.

Beobachtungen hinsichtlich der Befolgung des Verbotes. -- Angaben betreffend festgestellte Überschreitungen.

Besondere Fälle.

IV. Verbot der Nachtarbeit für männliche Personen unter 18 Jahren und für weibliche Personen jeden Alters.

Allgemeine Erscheinungen. -- Beobachtungen hinsichtlich der Befolgung des Verbotes. --- Angaben betreffend festgestellte Überschreitungen. -- Besondere Fälle.

Ausnahmen vom Verbot der Nachtarbeit (Art. 4, Ziff. l und 2, cles Gesetzes) und Einschränkungen der Nachtruhe (Art. 5): .

Angabe der Zahl und Art der Betriebe, die Bewilligungen erhielten (nach Berichtsjahren und Bewilligungsart ausgeschieden); Gründe der erteilten Bewilligungen ; Beobachtungen über deren Ausnutzung; besondere Fälle.

V. Verzeichnis der Jugendlichen.

Etwaige Anweisungen betreffend die Anlage der Verzeichnisse. -- Beobachtungen über die Führung dieser Verzeichnisse und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften.

VI. Unzulässige Arbeit.

Allfallige Wahrnehmungen, die Massnahmen gemäss Art. 8 des Gesetzes notwendig machen könnten, namentlich auch im Sinne des von der Internationalen Arbeitskonferenz in Washington aufgestellten Vorschlages betreffend den Schutz der Frauen und Jugendlichen gegen Bleivergiftung (siehe Bundesblatt 1920, Bd. V, S. 561).

VII. Vollzug des Gesetzes und der zugehörigen Erlasse.

Kantonale Vorschriften (um Einsendung der jeweiligen neuen Erlasse in zwei Exemplaren wird gebeten).

Bezeichnung der Vollzugsorgane. -- Deren Tätigkeit.

8trafwesen.

333

Wir erbitten die Einsendung der Berichte jeweilen bis Mitte Februar des auf die Berichtsperiode folgenden Jahres an unsere Abteilung für Industrie und Gewerbe.

Sie wollen in den erstmals auf Ende 1925 abzuschliessenden Berichten auch die als Übergangszeit zu bewertenden letzten drei Monate des Jahres 1923 (Inkrafttreten des Gesetzes am 1.Oktober) berücksichtigen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, Herren Regierungsräte, die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung, B e r n , den 9. November 1925.

Eidgenössisches

Volkswirtschaftsdepartement: Schulthess.

Bekanntmachung.

Soeben erschienen : Der II. Band, Sektion Chemie, des Werkes

Die Abteilung für industrielle Kriegswirtschaft des e i dg. Volkswirtschaftsdepartementes.

Vom I. Band sind noch Exemplare vorrätig.

Verkaufspreis I. Band Fr. 15.--

·

..

»

n.

,,

,, 25.-

Bestellungen nimmt entgegen: Sekretariat des eidg. Volkswirtschaftsdepartementes.

B e r n , den 2. November 1925.

(2..)

Aufruf.

Hohl, Ernst, von Wolf halden, geboren 18. April 1858, von Bartholome und Anna Barbara Zürcher, .früher wohnhaft in Wolfhalden, anfangs der 80er Jahre nach Amerika ausgewandert, ist seither nachrichtenlos abwesend.

Gemäss Beschluss des Obergerichtes vom 27. Oktober 1925 und in Anwendung der Art. 35 f. ZGB und Art. 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB wird hiermit der Vermisste selbst und ausser ihm jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 11. November 1926 heim Gemeindehauptmannamt in Wolfhalden zu melden.

T r o g e n , den 8. November 1925.

(20.

(Kt. AppsnzellA.-Rh.))

Die Obergerichtskanzlei.

334

Bruttoertrag der eidgenössischen Stempelabgaben.

Abgabe auf

1. Obligationen . . . .

2 Aktien .

1 , Januar -- 31. Oktober

Im Monat Oktober 1925

1924

1925

1924

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

558,468. 35 354,150. 60 3,842,077. 85 2,891,445. 58 202 201 30 541 936 20 4 083 049 05 4 268 135 45

3. Genossenschaftlichen Stammauteilen . . .

4,948. 10 8,835. 60 177,351, 05 225,161. 50 4. Ausland. Wertpapieren 5,836. 50 17,634. 90 341,687. 90 651,000. 40 Wertpapierumsatz : 5 , inländischer . . . .

20,524. 80 21,882.75 268,151. 90 210,545. 25 6 . ausländischer . . . .

63,829. 55 42,066. 35 646,891. 35 591,987. 05 7. Wechseln und wechselähnlichen Papieren , . 207,124. 50 202,762.60 2,253,655. 90 2,039,529. 95 .8. Prämienquittungen . . 532,402. 65 412,402. 25 3,636,556.91 3,565,452. 88 9. Frachturkunden . . . 248,839. 70 216,295. 50 2,242,567. 43 2,181,705. 58 Total 1--9 1,844,175. 45 1,817,416. 75 17,391,989. 34 16,614,953. 64 10. Coupons v. Obligationen 1,631,158. 27 1,453,045. 01 9,187,180. 04 8,743,149. 82 11. Coupons von Aktien . 487,349. 60 399,967. 25 7,761,457. 52 6,463,367. 34 12. Coupons von genossenschaftl. Stammanteilen .

28,476. 80 22,845. 85 414,092.79 320,175. 97 13. Coupons von ausländischen Wertpapieren . .

25,851.45 1,109,186. 40 1,801,526. 40 1,403,962. 42 Total 10--18 2,172,836. 12 2,984,544. 51 19,164,256. 75 16,920,655. 55 14. Bussen

3,620. 90

1,130. 05

12,606. 60

7,595. 55

Total 1--14 4,020,632. 47 4,803,091. 31 36,568,852. 69 33,543,204. 74

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

1925

1924

Zu- oder Abnahme

Januar bis Ende September Oktober

3045 541

2760 606

+ 285 -- 65

Januar bis Ende Oktober . . . .

3586

3366

+ 220

Monat

B e r n , den 12. November 1925.

(B.-B. 1925, III, 261.)

Eidg. Auswanderungsamt.

335

freiplatz im Lehrerheim Melchenbühl der Berset-Müller-Stiftung, Im schweizerischen Lehrerheim im Melchenbühl bei Muri (Bern) ist wieder eia Freiplatz zu besetzen.

Zur Aufnahme sind berechtigt Lehrer und Lehrerinnen, die das S5, Altersjahr zurückgelegt haben und sich über eine Lehrtätigkeit von mindestens 20 Jahren ausweisen können, sowie Lehrerswitwen.

Anmeldungen, begleitet vom Heimatschein, Geburtsschein, Leumundszeugnis nebst Angaben über die Familienverhältnisse des Bewerbers sowie von Referenzen nimmt bis zum 1. Dezember 1925 entgegen: der Präsident der Aufsichtskommission, Herr F. Raaflaub, Gemeinderat und Schuldirektor der Stadt Bern.

B e r n , den 13. November 1925.

(2.).

Eidg. Departement des Innern.

Einfuhr von Pflanzen.

Das Zollamt Meudon-Verrières wird im Sinne von Art. 61 der VollziehungsVerordnung vom 10. Juli 1894 zum Bundesgesetz betreffend die Förderung der Landwirtschaft durch den Bund auf 1. Dezember 1925 für die Einfuhr von Pflanzen geöffnet.

B e r n , den 12. November 1925.

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement.

Verschollenheitsruf.

Das Bezirksgericht St. Gallen, 2. Abteilung, hat mit Beschluss vom 24. September 1925 die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens angeordnet über: Johannes Küster, von Altstätten, geboren 24. Februar 1866, Sohn des Job. Jakob Küster und der Anna Barbara, geb. Tagmann, August Heeb, von Altstätten, geboren 11. Mai 1855, Sohn des Johannes Heeb und der Margaretha Barbara, geb. Scheitlin, Fritz Walter Flechter, von Dürrenroth, Kanton Bern, geboren 18. Juli 1892, Sohn des Johannes Fiechter und der Verena, geb. Kohler.

Die Genannten und alle, die über deren Verbleib Auskunft geben können, werden hiermit aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit dieser Auskündung (7. Oktober 1925) beim Bezirksgerichtspräsidium St. Gallen zu melden, ansonst die Verschollenerklärung ausgesprochen wird.

St. G a l l e n , den 30. September 1925.

(3...)

Bezirksgerichtskanzlei St. Gallen.

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46

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18.11.1925

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331-335

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10 029 545

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