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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Wählbarkeit an eine höhere Forstbeamtung.

Das unterzeichnete Departement hat, gemäss den zurzeit in Kraft bestehenden Vorschriften, nach abgelegten Prüfungen nachgenannte Herren als wählbar an eine höhere Forstbeamtung erklärt: Amsler, Hans, von Schaffhausen, Anliker, Oskar, von Gondiswil (Bern), Becker, Jakob, von Ennenda (Glarus), Bodenmüller', Leo, von Visp (Wallis), Küng, Bruno, von Teufen (Appenzell A.-Rh.), Nägeli, Werner, von Horgen (Zürich), Schönenberger, Samuel, von Bern und Mitlödi (Glarus).

B e r n , den 15. Juni 1925.

Eidgenössisches Departement des Innern.

Bericht des eidgenössischen Versicherungsamtes Über das Geschäftsjahr 1922.

Der Bericht des Eidgenössischen Versicherungsamtes für das Jahr 1922 ist soeben erschienen. Er gibt in ausführlicher Darstellung Aufschluss über den Stand und die Tätigkeit aller in der Schweiz arbeitenden Versicherungsgesellschaften. Neben den vielen statistischen Tabellen enthält er einen eingehenden Textteil, der auch über die Hilfsaktion zugunsten der schweizerischen Versicherten bei deutschen Lebensversicherungsgesellschaften unterrichtet. Das Verzeichnis der 120 Gesellschaften, die gegenwärtig gültigen Gesetze und Verordnungen (auch das Hilfsgesetz) sind in unverkürzter Wiedergabe dem Bericht beigefügt. Für Versicherte, für Behörden, industrielle Unternehmungen, Unterrichtsanstalten, Banken, Juristen, Kauf leute, Agenten und Private wird der Bericht von Interesse sein.

Solange Vorrat kann der Bericht bei der Kanzlei des unterzeichneten Amtes zum Preise von Fr. 5 bezogen werden. (Im Buchhandel bei A. Francke A.-G., Bern.)

Gleichzeitig sei an die III. Sammlung der Urteile in Versicherungsstreitsachen erinnert (1911--1916), die in Leinwand gebunden, zum reduzierten Preise von Fr. 10 beim Amte bezogen werden kann.

B e r n , den 10. Juni 1925.

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Eidgenössisches Versicherungsamt.

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Ausfuhr elektrischer Energie.

Das eidgenössische Departement des Innern hat heute dem Elektrizitätswerk Basel in Basel die Bewilligung (Nr. 80) erteilt, max. 10 Kilowatt elektrischer Energie nach der Liegenschaft des Herrn Johann Mann, auf Gebiet der Gemeinde Weil (Baden) auszuführen. Die Bewilligung Nr. 80 tritt am 1. Juli 1925 in Kraft und ist gültig bis 30. Juni 1935.

B e r n , den 18. Juni 1925.

Eidgenössisches Departement des Innern.

Eidgenössischer Staatskalender 1925.

Der eidgenössische Staatskalender pro 1925 ist erschienen und kann solange Vorrat bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der Beamten und Angestellten der Bundesverwaltung nach Departementen geordnet, der höhern Beamten der Post-und Telegraphen ver waltung, der Mitglieder und Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Behörden und höhern Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommissionen und der Direktoren und Beamten der internationalen Bureaux.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Bundesgesetz Über Schuldbetreibung und Konkurs.

Eine bereinigte Ausgabe des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs ist soeben bei der unterzeichneten Verwaltung erschienen.

In dieser neuesten Ausgabe sind alle seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes erfolgten Änderungen berücksichtigt, unter anderai auch das auf 1. Januar 1925 in Kraft tretende Bundesgesetz vom 3. April 1924 betreffend Abänderung und Ergänzung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes.

Neu ist in die Broschüre als Anhang aufgenommen worden: das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlichrechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.

Verkaufspreis Fr. 1.20, plus Porto und Nachnahmespesen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzler

655 Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8*) erschienen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess,Bundesstrafprozess.

Inhalt : 1.

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6.

7.

8.

Vorwort.

BG. Tom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bandesgerichte in bürgerlichen Hecht sstreitigkeiten.

BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege.

Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesrates vom 11. Matz. 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriationsverfahren.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1, November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und nachnahmespesen).

Zu beziehen durch die

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1925

Année Anno Band

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25

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.06.1925

Date Data Seite

653-655

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