Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO) Der Bundesrat misst dem UNO-Beitritt der Schweiz eine grosse Bedeutung bei.

Damit kann unser Land seine Interessen im Rahmen der Staatengemeinschaft Vernehmlassungsfrist: 5. Oktober 2000 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: EDA, Sektion UNO, Gurtengasse 5, 3003 Bern, Tel. 031 323 97 42, Fax 031 324 90 65, E-Mail: UNO@eda.admin.ch Protokoll über die Beilegung von Streitigkeiten zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) Das Protokoll hat zum Ziel, Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über die Auslegung und Anwendung der Alpenkonvention oder eines dazugehörenden Protokolls zu regeln.

Vernehmlassungsfrist: 15. August 2000 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: EDA, Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, Tel. 031 322 30 75

Eidgenössisches Departement des Innern Bundesgesetz über die Invalidenversicherung, 4. Revision Als Sparmassnahmen sieht die Revision insbesondere das Auslaufenlassen der Zusatzrente und die Aufhebung der Härtefallrente mit Ersatz durch die Schaffung eines Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL) auch für Bezüger/innen von Viertelsrenten vor.

Vernehmlassungsfrist: 15. September 2000 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bauten und Logistik, Abteilung EDMZ (Vertrieb), Sektion Verkauf, 3003 Bern, Tel. 031 325 50 50, Fax 031 992 00 23/24

2000-1441

3775

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte Im Zentrum des Entwurfs stehen die Pflichten jener, die gewerbsmässig fremde Vermögenswerte entgegennehmen. Neu müssen diese ihre Kunden aktiv suchen, wenn der Kontakt zu diesen während acht Jahren abgebrochen Vernehmlassungsfrist: 30. September 2000 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, 3003 Bern, Tel. 031 322 47 97, Fax: 031 322 42 25; E-Mail: emanuella.gramegna@bj.admin.ch Einführungsverordnung über den Personenverkehr mit der EG (EVO) Das Abkommen über die Freizügigkeit sieht einerseits die Freizügigkeit für Erwerbstätige (Arbeitnehmer und Selbständige) und für Nichterwerbstätige (Studenten, Rentner und andere Nichterwerbstätige), anderseits aber auch die Liberalisierung von einzelnen Aspekten des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs vor. Die Grundlage für die zwischen der Schweiz und der EG vereinbarte Regelung bildet der freie Personenverkehr wie er im EWG-Vertrag (Art. 48 ff) definiert ist.

Vernehmlassungsfrist: 15. September 2000 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Ausländerfragen, Quellenweg 9, 3003 Bern-Wabern

Eidgenössisches Finanzdepartement Verwendung von 800 Tonnen Gold der Nationalbank Es werden zwei Varianten in die Vernehmlassung gegeben: die zeitlich begrenzte Verwendung für Bildungsmassnahmen kombiniert mit Überbrückungsleistungen im Bereich der AHV oder aber der Abbau öffentlicher Vernehmlassungsfrist: 31. Oktober 2000 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidg. Finanzverwaltung, Bernerhof, Bundesgasse 3, 3003 Bern, Fax 031 323 08 33

11. Juli 2000

3776

Bundeskanzlei