00.434 Parlamentarische Initiative Parlamentarische Entschädigungen. Änderungen Bericht des Büros des Nationalrates Bericht des Büros des Ständerates vom 25. August 2000

Sehr geehrte Damen und Herren, Gemäss Artikel 21ter Absatz 3 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) unterbreiten wir Ihnen den vorliegenden Bericht, den wir gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme übermitteln.

Wir beantragen Ihnen, dem beiliegenden Erlassentwurf zuzustimmen.

25. August 2000

Im Namen des Büros des Nationalrates Der Präsident: Hanspeter Seiler

Im Namen des Büros des Ständrates 11139

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Der Präsident: Schmid Carlo

2000-1932

Bericht 1

Einführung

Zwei Gründe geben Anlass für eine Anpassung der Gesetzgebung über die parlamentarischen Entschädigungen:

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Die Teuerung, die eine Anpassung des Taggelds und der Zulage für die Ratspräsidien rechtfertigt;

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das Gesuch der Sekretariate der Bundesratsparteien um Überprüfung der Beiträge an die Fraktionen.

Anpassung des Taggelds

Die den Mitgliedern der Eidgenössischen Räte als Entlohnung ihrer Arbeit ausbezahlten Entschädigungen wurden seit 1990 nicht erhöht. Die seit damals eingeführten Änderungen betrafen einzig die Auslagen (Mahlzeiten- und Übernachtungsentschädigung); ausserdem wurde die Distanzentschädigung in einen Pauschalbetrag umgewandelt. Dagegen blieben die Jahresentschädigungen und die Taggelder unverändert.

Seit der Anpassung des Taggelds im Oktober 1990 ist der Konsumentenpreisindex bis Juli 2000 um 19,6% angestiegen, was eine Erhöhung von 59 Franken begründen würde.

Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass die Jahresentschädigung von 12 000 Franken für die Vorbereitung der parlamentarischen Arbeiten seit Anfang 1988 nicht mehr angeglichen wurde. Ein Ausgleich der seither ausgewiesenen Teuerung von 33,6% würde einer jährlichen Erhöhung um 4032 Franken oder anders ausgedrückt, der Erhöhung der durchschnittlich ausbezahlten Taggelder um je 41 Franken entsprechen. Damit begründet die Teuerung auf den als Arbeitseinkommen steuerbaren Entschädigungen eine Erhöhung des Taggelds um 100 Franken.

Die Vorbereitungsarbeiten nehmen jedoch nach wie vor an Umfang und Komplexität zu. Diesem Aspekt wird im Rahmen einer eingehenden Überarbeitung der Bestimmungen über die parlamentarischen Entschädigungen, die sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrates vorgenommen hat, noch vermehrt Rechnung zu tragen sein.

Die Büros beantragen, im Augenblick nur das Taggeld zu erhöhen. Die Büros plädieren für eine Anpassung unter Berücksichtigung der am Wohnsitz geleisteten Arbeit, damit auch das Studium der Unterlagen honoriert wird, sofern sich dieses in einer Teilnahme an den Sitzungen konkretisiert.

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Anpassung der Zulage für die Ratspräsidien

Die Präsidenten bzw. Präsidentinnen von National- und Ständerat erhalten eine Präsidialzulage von 20 000 Franken, die Vizepräsidenten bzw. die Vizepräsidentinnen eine solche von 5000 Franken als Ersatz für die Auslagen und Spesen, die ihnen aus 5585

dem Amt erwachsen. Diese Entschädigung wird seit dem Inkrafttreten des Bundesbeschlusses zum Entschädigungsgesetz am 1. Juli 1988 unverändert ausgerichtet.

Seit ihrer Festsetzung ist der Konsumentenpreisindex aber um rund 33% gestiegen.

Der Teuerungsausgleich würde daher eine Erhöhung der Präsidialzulagen auf 26 600 Franken bzw. 6650 Franken rechtfertigen. Die Büros sind allerdings der Meinung, dass bei der Anpassung dieser Entschädigungen mit zu berücksichtigen ist, dass die Anforderungen zur Wahrnehmung der Präsidialfunktionen qualitativ und quantitativ stark zugenommen haben. Sie schlagen deshalb eine über den reinen Teuerungsausgleich hinausgehende Anpassung der Präsidialzulagen vor. Selbst die vorgeschlagene Verdoppelung stellt immer noch eine vergleichsweise bescheidene Abgeltung für den Aufwand dar, der von den Ratspräsidien heute geleistet werden muss.

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Anpassung der Beiträge an die Fraktionen

Die Generalsekretäre der Bundesratsparteien unterbreiteten der Generalsekretärin einen Antrag auf Anpassung der Beiträge an die Fraktionen. Sie verweisen in ihrem Gesuch auf eine Studie des Schweiz. Institutes für Politikwissenschaft an der Universität Bern vom 26. Juli 1999 über die Parteienförderung in der Schweiz. Ausserdem stellen sie fest, dass in allen vier Bundesratsparteien eine Quersubventionierung von der Partei hin zur Fraktion stattfindet. Im Fall der SVP beträgt diese Quersubventionierung rund 0,2 Millionen Franken, bei der FDP, der CVP und der SP je rund 0,45 Millionen Franken. Die von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern beanspruchte Unterstützung, vor allem im wissenschaftlichen Bereich, nimmt angesicht der steigenden Komplexität der Aufgaben immer mehr zu. Die Dokumentationszentrale der Parlamentsdienste leistet in diesem Zusammenhang den Kommissionen und einzelnen Ratsmitgliedern sehr wertvolle Dienste. Es ist aber nicht ihre Aufgabe, parteipolitisch zu denken und zu arbeiten. Dafür braucht es andere Mittel.

Die Parteien erachten es aus staatspolitischen Gründen als wichtig, dass die Ratsmitglieder und Fraktionen dafür nicht nur auf die Dienste von Verbänden und anderen Lobbyorganisationen zurückgreifen müssen, sondern sich primär durch parteiinterne Ressourcen beraten und unterstützen lassen können. Die Partei- und Fraktionsspitzen der Bundesratsparteien sind der Ansicht, dass die ausgewiesene Quersubventionierung der Fraktion durch die Partei nicht Sinn und Zweck sein kann. Die Finanzierung der mit dem Parlamentsbetrieb zu Gunsten der Öffentlichkeit anfallenden Kosten sollte deshalb korrekterweise durch die öffentliche Hand und nicht durch die Parteien vorgenommen werden.

Demzufolge beantragen die Bundesratsparteien, die Fraktionsbeiträge (Grundbeitrag und Beitrag pro Mitglied) in einem Ausmass zu erhöhen, dass die Quersubventionierung zumindest teilweise ausgeglichen werden kann. Konkret wird eine lineare Erhöhung um 50% vorgeschlagen. Der Grundbeitrag würde sich neu auf 90 000 Franken belaufen und die Beiträge pro Mitglied auf 16 500 Franken. Die Büros unterstützen das Gesuch der Parteien.

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Jährliche finanzielle Konsequenzen

Die folgende Berechnung betrifft die finanziellen Konsequenzen für das Parlamentsbudget. Zusätzlich werden die Höchstkosten zu Lasten der Kantone aufgeführt; diesen steht es frei, ihre Beiträge an die vom Bund ausgerichteten Beträge anzugleichen.

1. Die Erhöhung des Taggelds wird folgende Ausgabenerhöhungen zur Folge haben: ­ für den Nationalrat: ­ für den Ständerat zu Lasten des Bundes: ­ für den Ständerat zu Lasten der Kantone:

1 850 000 310 000 (720 000)

2. Anpassung der Beiträge an die Fraktionen:

1 563 000

3. Anpassung der Präsidialzulagen 4. Total zu Lasten des Bundes 5. Betrag zu Lasten der Kantone für während der Sessionen ausgerichtete Tagesentschädigungen

Franken

60 000 3 783 000 720 000

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