523 # S T #

2030

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf eines Postgebäudes in Rüti (Zeh.).

(Vom 12. Dezember 1925.)

Im Jahre 1910 hat ein privates Konsortium gegenüber der Station Rüti (Zeh.) ein Gebäude erstellt und darin mietweise Unterkunft geschaffen, sowohl für eine Bankfiliale als für das Postbureau. Der Mietvertrag für die Postlokale, der einen Mietzins von Fr. 4600 vorsieht, ist am 30. September abhin abgelaufen. Unterhandlungen mit den Hauseigentümern wegen Erneuerung des Mietverhältnisses um weitere 10--15 Jahre ergaben eine Zinsforderung von jährlich Fr. 9000. Eine Ermässigung war nicht zu erzielen. Die Vermieter sind dagegen bereit, das Posthaus der Eidgenossenschaft zu verkaufen. Die hohe Mietzinsforderung wird begründet mit den Verlusten, die die Eigentümer infolge der bisherigen ungenügenden Verzinsung des Gebäudes erlitten hätten, sowie mit dem Hinweis auf die durch den Krieg geschaffenen gänzlich veränderten Verhältnisse auf dem Bau- und Liegenschaftsmarkt.

Die Telegraphen- und Telephonlokale befinden sich heute noch in dem ca. 100 m vom neuen Postgebäude entfernten frühern Posthaus. Sie befriedigen nicht in allen Teilen. Der Mietzins beträgt Fr. 900. Auf Ablauf der Mietdauer, d. h. auf I.Juli 1928, ist zwar eine den erhöhten Verkehrsbedürlnissen angemessene Verbesserung und Vergrösserung der Dienstlokale in Aussicht genommen. Für ein planmässiges Zusammenarbeiten von Post und Telegraph würde indessen die Vereinigung beider Dienste irn gleichen Hause vorzuziehen sein. Die Verlegung des Telegraphen- und Telephonbureaus Rüti in das Postgebäude würde den Verkehr mit dem Postbureau wesentlich vereinfachen und dürfte auch vom Publikum als Verkehrsverbesserung begrüsst werden. Da aber die Verlegung der Telephonzentrale grössere Kosten im Gefolge hat, kann sie nur in Betracht kommen, wenn neue Dienstlokale auf Jahre hinaus zur Verfügung stehen.

Im Hinblick auf alle diese Verhältnisse drängte sich die Frage auf, ob das gegenwärtige Posthaus nicht vom Bund erworben werden sollte.

524

Die Prüfung der Angelegenheit nach dieser Richtung hat folgendes ergeben.

Die Lage des Poslhauses gegenüber der Station trägt in hohem Masse - dazu bei, dass der Postbetrieb dieser Ortschaft sich auf einfachste, sparsamste Weise abwickelt. Der Sendungsaustausch mit den Postzügen erfordert ein Minimum an Personal- und Zeitaufwand.

Die Postlokale nehmen die grössere südöstliche Hälfte des Erdgeschosses ein und weisen eine nutzbare Fläche von 144 m 8 auf. Dazu gehört eine Karrenremise von ca. 20 m 2 . Die Räumlichkeiten werden auf Jahre hinaus den Verkehrsbedürlnissen genügen.

Für den Telegraphen- und Telephondienst lässt sich im gegebenen Zeitpunkt in einem Teil des I. Stockes zweckmässige, bleibende Unterkunft schaffen.

Aus der nachfolgenden Aufstellung ist zu erkennen, dass der Post-, Telegraphen- und Telephondienat in Rüti (Zeh.) erhebliche Verkehrszahlen aufweist, die in stetem erfreulichem Ansteigen begriffen sind.

a. Postverkehr.

Jahr

1910 1913 1924

Uneingeschriebene Briefpostsendungen

Pakete Aufgabe und Empfang

Wertzeichenverkauf

Aufgabe Anzahl

Anzahl

Fr.

395,960 502,549 590,241

93,974 113,151 152,900

63,374 73,477 161,950

b. Telegraphen- und Telephonverkehr.

Telephon Jahr

1910 1913 1924

Telegramme

4220 4798 4235

Teilnehmer

Ortegespräche

Ferngespräche

Total

92 105 235

24,126 30,750 75,946

35,142 51,068 199,854

59,268 81,818 275,800

525 Andere passende Postlokale in der Nähe der Station sind ohne unverhältnismässig grössere Kosten nicht erhältlich An eine Verlegung des Postdienstes in ein weiter von der Station entferntes Gebäude ist nicht zu denken, da sich der Postbetrieb dabei umständlicher und kostspieliger gestalten würde.

Als Kaufpreis für die gegenwärtige Postliegenschaft verlangte das Konsortium zuerst eine Summe von Fr. 330.000, die in längern Unterhandlungen schliesslich auf Fr. 280,000 ermässigt wurde. Für Instandstell ungsarbeiten am Zentralheizungskessel, in verschiedenen Lokalen und am Dach, sowie für Handänderungs- und Fertigungskosten muss ein weiterer Betrag von Fr. 6000 in Anschlag gebracht werden. Die Erwerbung der Liegenschaft wird demnach einen Kredit von rund Fr. 286,000 erfordern.

. Der Gebäudeplatz samt Hofraum und Garten misst 899 m2 Das, wie eingangs erwähnt, im Jabr 1910 erstellte Haus enthält einen umbauten Raum von 5250 m3. Werden für Grund und Boden Fr. 27,000, d. h.

ca. Fr. 30 für den m2 in Anschlag gebracht, so verbleiben für den Bau Fr. 259,000, was einem Kubikmeterpreis von rund Fr. 49 entspricht.

Das Gebäude ist sehr solid gebaut, gut ausgestattet und tadellos unterhaltenEs ist für Fr. 255,000 brandversichert. Es befinden sich: i m K e l l e r : die Tresoranlage und das Archiv der Bank, eine Postremise, ein Aufenthaltsraum für das Personal, die erforderlichen Kellerräume mit Zentralheizungsanlagen; im E r d g e s c h o s s : das Postbureau mit offener Remise, die Banklokalitäten, Aborte; im 1. S t o c k : eine Wohnung zu 4 und eine zu 5 Zimmern nebst Bad und übriger Zubehör; im 2. S t o c k : eine Wohnung zu 8 Zimmern, Bad und Zubehör; im D a c h s t o c k : eine Wohnung von 3Zimmern und 2 abgeschrägten Kammern, nebst Bad und übriger Zubehör, 3 Mansardenzimmer und Holzbehälter für die Wohnungen: d a r ü b e r : offene Winde.

Der Kaufpreis darf nach der Schätzung der eidgenössischen Bauinspektion Zürich als angemessen bezeichnet werden. Zu diesen Schlussfolgerungen führt auch die Erwägung, dass, wenn das Gebäude heute erstellt werden müsste, es ohne Bauplatz auf rund Fr. 340,000 zu stehen käme. Eine Rentabilitätsberechnung zeigt überdies, dass der Kauf des Gebäudes einer Erneuerung des Mietverhältnisses vorzuziehen ist.

In Berücksichtigung dieser Umstände hat die Postverwaltung mit den Eigentümern des Postgebäudes unter Genehmigungsvorbehalt "einen entsprechenden Kaufvertrag abgeschlossen.

526 Wir ersuchen Sie demnach, dem anliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Genehmigung erteilen zu wollen und benutzen den Anlass, Sie unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 12. Dezember

1925.

Im Namen des Schweiz, Bundesrates, Der Bundespräsident: Musy.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

den Ankauf eines Postgebäudes in Rüti (Zürich).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 12. Dezember 1925, beschließet: 1. Für den Ankauf und Rüti (Zürich) wird ein Kredit 2. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit

die Instandstellung eines Postgebäudes in von Fr. 286,000 bewilligt.

als nicht allgemein verbindlicher Natur dessen Vollziehung beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf eines Postgebäudes in Rüti (Zch.). (Vom 12. Dezember 1925.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1925

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

2030

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.12.1925

Date Data Seite

523-526

Page Pagina Ref. No

10 029 576

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.