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Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkpmmissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 1924 bis zur Neukonstituierung.

(Vom 1. Dezember 1925.)

In Ausführung von Artikel 26 des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1902 über den Geschäftsverkehr zwischen Nationalrat, Ständerat und Bundesrat etc., sowie nach Artikel 6 des Regulativs für die Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte vom 22. November 1907 erstatten wir Ihnen Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr.

I. Personelles.

Zu Beginn des Amtsjahres war die Finanzdelegation folgeüdermassen bestellt: ' Mitglieder der Finanzkommission des Nationalratos: die Herren Stuber, Präsident, Tobler, Balestra. Ersatzmänner: die Herren Meyer.

Schär, Maillefer.

Mitglieder der Finanzkommission des Ständerates: die Herren Messmer, Präsident, Ammann, Dind. Ersatzmänner; die Herren Raeber, Rusch, Schöpfer.

Während des Amtsjahres fanden die folgenden Mutationen statt : Am 26. März 1925 schied Herr Stuber aus der Finanzkommission aus.

Er wurde gleichen Tags in der Finanzdelegation durch Herrn Schär ersetzt, wofür Herr Hauser als Ersatzmann der Delegation nachrückte.

Am 12. Dezember 1924 war die Amtsdauer des Herrn Ständerates Raeber abgelaufen; an dessen Stelle wurde am 31. März 1925 Herr de Meuron gewählt. Als Präsident der Finanzkommission und der Finanzdelegation wurde der austretende Herr Nationalrat Stuber am 26. März 1925 durch Herrn Nationalrat Tobler ersetzt.

II. Sitzungen.

Im Berichtsjahr fanden 9 ordentliche Sitzungen 'statt.

und 5

außerordentliche

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III. Yerhandlnngsgegenstände.

1. V o r a n s c h l a g für das Jahr 1925.

Die Aufstellung des Voranschlages verfolgt im allgemeinen den Zweck, eine sichere Grundlage für das neue Finanzjahr zu schaffen. Die mit dessen Vorberatung beauftragten Behörden müssen daher von dem Bestreben erfüllt sein, dem kommenden Resultate des Rechnungsabschlusses sich möglichst zu nähern.

Die Grundbedingung ist demnach, alle finanziellen Vorgänge, ordentliche und ausserordentliche Einnahmen und Ausgaben schon im Budget zu erfassen. Wir wissen, dass es während der Kriegs- und Nachkriegszeit nahezu unmöglich- war, dieses Ziel zu erreichen; in normalen Zeiten sollte dagegen die Universalität des Voranschlages erreicht werden können.

Wir begrüssten es deshalb sehr, dass in der Einleitung zum Voranschlag für das Jahr 1925 (pag. VII) zum ersten Male eine Aufstellung über die ausserordentlichen Ausgaben und Einnahmen enthalten war. Dagegen fehlt in» Voranschlag sowohl für die Verwaltungsrechnung als auch für die ausserordentlichen Ausgaben zu Lasten der Kapitalrechnung noch die Einstellung eines Amortisationsbetrages für die Tilgung der Staatsschuld. Das Bild des Bndgetresultates ist so lange unvollkommen, als für die Schuldentilgung kein Betrag aufgenommen wird.

Die Tatsache, dass die Ausgaben für die Verzinsung der Anleihen vom Jahre 1914 von 10,8e°/o der Gesamtausgaben der laufenden Rechnung auf 39,4i% im Jahre 1924 angewachsen ist, macht es notwendig, dass mit dem Beginn der Schuldentilgung nicht länger zugewartet wird. Es genügt nicht, dass die Überschüsse der Ausgaben über die Einnahmen in Voranschlag und Rechnung seit 1921 sich in abnehmender Kurve bewegen, wir müssen dazu gelangen, Voranschlag und Rechnung inklusive eines Amortisationsbetrages ins Gleichgewicht zu bringen. Solange die Schuld des Bundes anwächst, wird dieser wenig zur Entlastung seines Anspruches an den Kapitalmarkt beitragen können.

2. E i d g e n ö s s i s c he S t a a t s r e c h n u n g für das J a h r 1924 Während das Abschlusskonto der Kapitalrechnung mit Gewinn- und Verlustkonto pro 1923 noch einen Rückschlag von 66,683,473. Fr. 53 aufwies, reduzierte sich dieser pro 1924 auf 43,478,122 Fr. 11. Diese Verminderung des Rückschlages um 23,205,351 Fr. 42 war erfreulich. Der Schuldenüberschuss des Bundes hat sich jedoch erneut um 43,478,122. Fr. 11
vermehrt und beträgt per Ende 1924 (ohne Berücksichtigung der Reserven) = 1,554,482,676 Fr. 40.

Die eidgenössische Staatsschuld (konsolidierte und schwebende) stand Ende 1923 (exklusive Schuld an Spezialfonds) zu Buch mit · 2,271,515,639 Fr. 20 Ende 1924 2,304,382,619 ,, 25 sie hat sich somit im Rechnungsjahre nochmals erhöht um 32,866,980 Fr. 05

587 Ende des Jahres 1914 betrug die eidgenössische Staatsschuld 280,810,000 Fr. (auf den Kopf der Wohnbevölkerung = 74 Fr. 81), Ende des Jahres 1924 = 2,304,382,619 Fr. 25 (593 Fr. 85 pro Kopf der Wohnbevölkerung). Die eidgenössische Staatsschuld ist somit innert 10 Jahren achtmal grösser geworden.

Im weitern darf auch einmal darauf hingewiesen werden, dass die Aufnahme von Anleihen im allgemeinen mit grossen Unkosten verbunden ist. Wenn wir uns die konsolidierten Staatsanleihen seit der Aufnahme des 1. Mobilisationsanleihens vergegenwärtigen (Tabelle III im Anbange), so gelangen wir bei der Aufnahme von einem effektiven Kapital von 3,017,629,845 Fr. auf 100,305,555 Fr. 48 Emissionskosten. Von diesen Unkosten sind bis 31. Dezember 1924 = 74,727,074 Fr. 54 abgeschrieben ; 25,578,480 Fr. 94 belasten noch die Rechnung 1925.

Das nominelle Kapital von 3,117,935,400 Fr. verteilt sich auf 938,735,400 Fr. Kassascheine mit 15,106,314 Fr. 55 Emissionskosten (effektiver Kurs 98,0 1,510,000,000 ,, Inlandsanleihen ,, 45,157,233 Fr. 12 Emissionskosten (effektiver Kurs 97) 669,200,000 ,, Amerika-Anleihen ,, 40,042,007 Fr. 81 Emissionskosten (effektiver Kurs 94) Der durchschnittliche einfache Zins beträgt der Reihe nach 5,4, 4,8 und 5,88 %, der effektive Zinsfuss (taux réel) 7,11 8,04 und 12,e4 % Die Begebung der amerikanischen Anleihen kommt am teuersten zu stehen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Dollars für den Tag der Heimzahlung zu einem günstigeren Preise einzudecken. Tatsächlich hat bis heute ein Teil der Heimzahlung der amerikanischen Anleihen den im Durchschnitt berechneten effektiven Zinsfuss von 12,64 % schon etwas ermässigt.

Eine vorzeitige Berechnung eines Kursgewinnes auf der gesamten Anleihe heute schon vorzunehmen, wäre dagegen verfrüht, weil niemand zu» voraus die Kursverhältnisse am Verfalltage kennt.

Die schwebenden Schulden der Kriegs-, der Nachkriegs- und Krisenzeit sind allmählich zu bleibenden Schulden in hohen Beträgen geworden.

Die Reskriptionen (Schatzanweisungen) betrugen: im Jahre 1914 = 56 Millionen im Jahre 1919 = 360 Millionen ,, ,, 1915 = 105,5 ,, ,, ,, 1920 = 257 ,, ,, 1916 = 222,5 ,, ,, ,, 1921 = 187,.. · ,, ,, ,, 1917 = 319,, ,, ,, ,, 1922 = 106 ,, ,, 1918 = 357 ,, ,, ,, 1923 = 145 ,, » 1924 = 20 Im Verlaufe des Jahres 1924 konnten somit die ausstehenden Reskriptionen bis auf 20 Millionen zurückbezahlt werden. Diese Rückzahlung kann als ein Fortschritt in der Gesundung der Bundesfinanzen betrachtet werden.

588 3. Die Beantwortung des Postulates 814 betreffend die Errichtung eines eidgenössischen Rechnungshofes ist am 18. November 1924 in Form eines Berichtes des Bnndesrates erschienen. Die Verhandlungen üher diese Vorlage seitens der Delegation sind dem Bundesrate sowohl als den beiden Finanzkommissionen Ende Januar 1925 schriftlich zur Kenntnis gebracht worden.

.Die Bundesversammlung hat am 18. Juni 1925 beschlossen : 1. Von der Errichtung eines eidgenössischen Rechnungshofes ist Umgang zu nehmen.

2. Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten über die Reorganisation der Finanzkontrolle nochmals einen Bericht EU unterbreiten.

Das eidgenössische Finanzdepartement hat mit Begleitschreiben vom 9, Oktober 1925 unserer Delegation vorgängig der Stellungnahme des Departements und der Unterbreitung an den Bundesrat den .Entwurf der eidgenössischen Finanzkontrolle zu einem neuen Regulativ zur Kenntnisnahme und Rückäusserung Übermittelt.

4. Das Rechnungswesen der Gesandtschaften und Konsulate gab Anlass zu einer eingehenden Besprechung mit dem Politischen Departement. Die von diesem Departement getroffenen Massnahmen bieten Gewähr, dass eine Besserung in der Rechnungsführung eintreten wird.

5. Gestützt auf einen Bericht vorn 26. August 1924 der eidgenössischen Getreideverwaltung glaubte das eidgenössische Finanzdepartement die bisherigen kaufmännischen Experten zur Prüfung der Geschäftsführung genannter Verwaltung entbehren zu können. Es ist hiebei geltend gemacht worden, dass neben einer Überprüfung der Rechnung durch die eidgenössische Finanzkontrolle auch eine solche durch die ad hoc bestellten Kommissionen der eidgenössischen Räte vorgenommen werde. Demgegenüber ist von der Finanzdelegation der "Wunsch geäussert worden, es möchte eine Fachexpertise so lange beibehalten werden, als die GetreideVerwaltung besteht, weil sonst die Delegation im Interesse einer richtigen Oberaufsicht dieses Verwaltungszweiges sich vorbehalten müsste, selbst ein Gutachten von Sachverständigen einzuholen. Wie uns das eidgenössische Finanzdepartement mitteilt, ist es gelungen, die beiden bisherigen bewährten Experten zu bewegen, dieses Mandat neuerdings zu übernehmen.

6-. Tilgung der eidgenössischen Staatsschuld. Die Botschaft des Bundesrates vom 27. Februar 1925 ist unserer Delegation zur Vorberatung überwiesen
worden. Durch Bundesbesehluss vom 15. April 1915 wurde bestimmt, dass der Bund zu der teilweisen Deckung der Kosten des Truppenaufgebotes während des Weltkrieges eine einmalige Kriegssteuer erhebe.

Mit Bundesbeschluss vom 27. Juni 1919 ist sodann der Bundesverfassung ein neuer Artikel beigefügt worden, der in Ziffer l lautet: ,,Der Bund erhebt eine ausserordentliche Steuer zum Zwecke der Deckung der Kapital-

589 ausgaben, die für das Truppenaufgebot während des Weltkrieges bis Bude 1918 aufgewendet worden sind. Die Gesamtmobilisationsausgaben, Rechnung 1923, betragen 1,178,354,311 Fr. 96, wovon laut Bundesbeschluss vom 14. Juni 1923 = 1,160,000,000 Fr. durch die ausserordentliche Kriegssteuer gedeckt werden müssen, 18,354,311 Fr. 96 bleiben somit durch allgemeine Bundesmittel zu decken; dieser Betrag erhöht die Summe der Rückschläge der ausserordentlichen Rechnung, die Ende 1924 .= 682,979,398 Fr. 74 beträgt.

Das Konto Mobilmachungsausgaben konnte wohl von 1160 Millionen bis zum Betrage von 367,037,859 Fr. 33 abgeschrieben werden, dagegen ist die Staatsschuld des Bundes (konsolidierte und schwebende) stets angewachsen. Die per 31. Dezember 1924 abgeschriebene Summe von 792,962,140 Fr. 67 musste der Bestreitung ausserordentlicher Ausgaben dienen und konnte nicht dazu verwendet werden, die Kriegsmobilmachungsanleihen zu amortisieren.

Die Botschaft nimmt nun als Grundlage der Tilgung der eidgenössischen Staatsschuld das Konto ,,Zu tilgende Aufwendungen", Ende 1923 -- 1,511,004,554 Fr. 29, d. h. zu einer Zeit, in welcher das Rechnungsresultat 1924 noch nicht bekannt war. Diese Summe entspricht, ohne Berücksichtigung der Reserven und der Rückstellungen im Betrage von 33,7 Millionen dem Schuldenüberschuss dos B u n d e s AufEnde 1924 dagegen beträgt der Schuldenüberschuss des Bundes 1,554,482,676 Fr. 40.

Et setzt sich zusammen aus: 1924

1. Rückschläge der . Rechnung . .

2. Rückschläge der lichen Rechnung

ordentlichen . . . . .

ausserordent. . . . .

3. Emissionskosten aus der ordentlichen Rechnung zu tilgen . .

4. Kriegsmobilmachungskosten .

478,886,937.39

1923

473,345,859.09

682,979,398.74 617,391,505.89 7,161,866,336.13 1,090,737,364.98

25,578,480.94 28,553,596.75 367,037,859.33 391,713,592.56 1,554,482,676.40 1,511,004,554.29 Die Veränderung entspricht dem Gesamtrückschlag der Staatsrechnung 1924 von 43,47«,122 Fr. 11. Im Jahre 1924 haben demnach die ordentlichen und ausserordentlichen Ausgaben die ordentlichen und ausserordentlichen Einnahmen um 43,s Millionen überwogen, und es ist somit jede Tilgung der eidgenössischen Staatsschuld unterblieben.

, Setzen wir den Fall, die Rechnung 1926 schllesse mit einem Überschuss der Gesamteinnahmen über die Gesamtausgaben ab, so birgt doch das vom Bundesrate gewollte System den Nachteil in sich, dass das reine negative Vermögen Ende 1925, z. B. durch Äufnung der Betriebsmittel,

590 durch Anschaffung von Liegenschaften, Kriegsmaterial, Fahraiseigentum, kurz, durch Vermehrung seines Inventarbestandes sich verbessern kann, ohne einen Franken am eigentlichen Schuldkapital amortisiert, zu haben.

Nur mit der Amortisation verringern wir die Staatsschuld, nicht aber mit der Errichtung von Bauten und der Anschaffung von Fahrnisgütern.

Es ist geboten, so bald wie möglich mit der Tilgung unserer Staatss c h u l d zu beginnen, um vorerst einmal den Schuldenüberschuss des Bundes, das Konto ,,Zu tilgende Aufwendungen", aus unserer Staatsrechnung zum Verschwinden zu bringen. Dieses Ziel wird erreicht, wenn «s gelingt, unsere Zinsenlast zu verkleinern, was aber ohne wirkliche Amortisation der Staatsschuld nur in beschränktem Masse möglich sein kann. Dies setzt jedoch voraus, dass die Defizitperiode verschwindet, und dass der der Vorlage des Bundesrates beiliegende Tilgungsplan eingehalten und nicht bloss als Beispiel aufgefasst wird.

Dies sind die Erwägungen, die die Finanzdelegation veranlasst haben, Ihnen KU empfehlen, mit der Behandlung des Trakt. 1940 noch zuzuwarten.

IV. Barchsicht der EeYisionsprotokolle der eidgenössischen Finanzkontrolle.

Die periodische Durchsicht dieser Protokolle gibt der Delegation einen .Einblick in die Tätigkeit der eidgenössischen Finanzkontrolle. Insbesondere befasste sie sich mit jenen Fällen, die durch die eidgenössische Finanzkontrolle nicht erledigt werden konnten und für welche Entscheide des eidgenössischen Finanzdepartements oder solche des Bundesrates notwendig wurden. Diese Untersuchungen bildeten dann häutig Gegenstand weiterer Beratungen. Es würde hier zu weit führen, die einzelnen Fälle zu nennen.

Wir begnügen uns mit dem allgemeinen Hinweis auf diesen Teil unserer Tätigkeit. Die Verhandlungen werden in unserm Protokoll festgehalten, das Ihnen samt dem zahlreichen Schriftenwechsel zur Einsichtnahme jederzeit zur Verfügung steht.

Mit der Reorganisation der eidgenössischen Finanzkontrolle, die an Stelle der Errichtung eines eidgenössischen Rechnungshofes von den eidgenössischen Räten gewünscht wird, ist auch eine Revision des Regulative der eidgenössischen Finanzkontrolle vom 24. Februar 1903 beabsichtigt, in dem Sinne, diesen Zweig der Bundesverwaltung unabhängiger zu gestalten und ihm zu ermöglichen, die Revisionsbemerkungen ohne Beeinflussung durch die Verwaltung nach freiem Ermessen vorzunehmen.

T. Inspektionen.

Wie üblich werden diese Inspektionen in der Regel sektionsweise durch ein Mitglied des Nationalrates und des Ständerates vorgenommen..

Im Amtsjahre 1924/25 sind folgende Inspektionen gemacht worden:

591 I. S e k t i o n :

Wertschriftenbestand des Bandes bei der schweizerischen Nationalbank, Drucksachenbureau der Bundeskanzlei, Amt für geistiges Eigentum, Münzstätte Bern, Versuchs- und Untersuchungsanstalt Liebefeld, Getreideverwaltung, Bern.

IL S e k t i o n : Flugplatzdirektion Dübendorf, Militärversicherungsbureau Bern, Kavallerieremontendepot Bern, Munitionsfabrik in Altdorf und Thun und Munitionsdepot in Thun, Militärsanatorium in Novaggio.

III. S e k t i o n : Telegraphenbureaus in Basel, Neuchâtel und La Chaux-de-Fonds, Telephonbureau in Neuchâtel, Postbureaux in Lausanne, Montreux, Morges, Zermatt, Visp und Brig, Eidgenössische Technische Hochschule, Zürich.

Bei diesen Besuchen, die meistenteils mit Kassenrevisionen verbunden werden, wird an Ort und Stelle ein Protokoll aufgenommen. Werden hierbei Unregelmässigkeiten konstatiert oder Anträge für zweckmäßigere Organisation oder Einrichtung gestellt, so wird dies in der folgenden ordentlichen Session der Delegation besprochen und den betreffenden Deparlementen zur Kenntnis gebracht.

Korrespondenz und Registratur liegen in Händen unseres Sekretariates.

Die Bücher und Akten stehen Ihren Kommissionsmitgliedern zur Einsicht offen.

Bern, den 1. Dezember 1923.

Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte,

Der Präsident: Totaler.

Tabelle I

Mit den Nettoertragen der Rechnungen von Post- und Telegraphenverwaltung und landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten.

Prozentuale Berechnung an: Einnahmen, im Jahre 1911

1912

1913

1914

1915

(916

1917

1918

1919

(920

1921

(922

(923

1924

22,48

25,35

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15,42

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7,B8

1,20

J. Ertrag der Kapitalien

6,58

6,13

6,t9

7,29

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17.87

II. Allgemeine Verwaltung.

D Bundeskanzlei .

. . .

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0,04

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0,12

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F. Versicherungsgericht

. .

III. Departemente.

A. Politisches Departement . .

B Departement des Innern . .

C. Justiz- u. Polizeidepartement D Militärdepartement . . . .

E Finanz- und Zolldepartement F. Volkswirtschaftsdepartement G. Post- und Eisenbahn département

IV. Verschiedenes

0,03

. .

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0,12

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100 °/0

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100 0,0 100% 100 % 100 % 100 %

592

Eidgenössische Staatsrechnung.

Ausgaben. Im Jahre 1811 1. Tilgung n. Verzinsung der Anleihen.

1912

1913

1914

1915

1916

1917

19IB

1919

1920

1921

1922

1923

1924

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II. Allgemeine Verwaltung.

A. Nattonalrat B. Stäuderat C. Bunilearat .

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D . Bunrfeskanzlei . . .

E. Buudesgericht F. Eidg. Versicherungsgericht

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III. Departemente.

A. Politisches Departement . .

B. Departement des Innern . .

C. Justiz- u. Polizeidepartemeot D. Militärdfpartement . . . .

E. Finanz und Zulldepartement F. Volkswirtscbaltsdep rtement G. Post- uud Eisenbahndepartement

IT. Verschiedenes . .

T. Unvorhergesehenes . .

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593

Tabelle II

Inklusive Bruttoerträge der landwirtschaftlichen Versuchsanstalten, Post- und Telegraphenverwaltung.

Prozentuale Berechnung an: .Einnahmen, im Jahre 1911 I. Ertrag der Kapitalien

1912

1913

1914

1915

1916

1917

1918

1919

1920

1921

1922

1923

1924

2.M

2,33

2,41

2,35

3.6S

5,91

9,34

10,96

13,18

9j3

7.67

5,70

4,37

4,'<

0,03

0,02

0,os

0,03

0,08

0,02

0,03

0,os

0,01

0,0 J

0 03

0 03

Qo2

0,oj

0,03

0,03

0,04

0,04

0,01

0,oi

0,01

0,04

0,ii4

0,04

Ooi

Ooi

0 04

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

II. Allgemeine Verwaltung.

E. Buiidesgericht V. Versicherungsgericht . . .

0,06

III. Departements.

0,01 A. Politisches Departement . .

B. Departement des Innern . .

0,03 C. Justiz- u. Pulizeidepaitement 0,ä5 [ ) . Militardepsirtement . . . . 2.56 E: Finanz- und Zolldepartement 48,10 F. Volkswirtschaftsdepartement 0,aa G. Posi- und Eisenuahndepartement 45-,2j

IV. Verschiedenes

0,00

0,06

0,01

0,0,

0,06

0,1,7

0,06

0,07

0,07

0,0,

0,07

0,06

0,07

0,0,

0,0!

0,02

0,37

0,34

0,OS

0,03

0,01

0,80

0,68

0,06

0,ie

0,33

0,08

0,09

0,08

0,01

0,03

0,02

0,02

0,Î8

0,27

0,28

0,2ä

0,M

0,5S

0,19

0,33

0,19

0,oi 0,se 4,ai 3 5, os

0,!9

0,59

0,Si

0,78

0,79

0,75

0,48

0,67

2.1»

2,4,

3,23

48,8H

46,68

42, w

0.79

97,34

45,3; 97,sä

0,01

o,TM

1,00

0,8B

0,,,8

0,65

0,58

32,66

28, I8

32,01

36,11

37,46

46,19

49,44

0]Sj 50,n

89.22

1,58

0,70

0,83

1,04

0.»7

1,14

2,87

46,67

60,19

50,ee

50,78

52,58

54,66

97,52

97,07

94 .54

92,go

88,05

86,6i

49,03 86,ij

0,00

0,0!

2,47

1)M

.

100% 100 % 100 %

""*""--

4,9S 36,1»

1,77

1,13

2,es

' ^OS

1,3S

0,46

0,10

47,43

49,78

44,63

0,ie 45,n

43.3S

90,45

93,38

H4,B9

95,63

1,81

0,84

0,68

0,18

0.49

1,00

0,93

100% 100 °/o 100 > 1007o 100 % 100% 100 % 100% 100 °/o 100 % 100 %

-- ~~~

594

Eidgenössische Staatsrechnung.

Ausgaben.

1912

1913

4,is

3,«

4,77

6,05

10,3S

Im Jahre 1911

I. Tilgung n. VminsuDg der Anleihen II. Allgemeine Verwaltung.

A, Nationalrat B. Siänderat C BtiDiJesrat .

D Bundeskanzlei E Bundeegcricht F. Eidg. Versicherungsgericht .

IV. Verschiedenes

1915

1916 16,38

1917

1918

1920

1919

21,30

21,13

24,u

21,08

1921

1922

1923

1924

22,87

23,60

22,80

23,»s

0,i e

0,17

0,19

0,16

0,15

0,17

0,16

0,20

0,u

0,19

0,18

0,18

0,15

0,H

0,03

0,03

0,02

0,02

0,08

0,02

0,03

0,02

0,oa

0,03

0,03

0,03

Oj02

0,03

Oos

0,09

0(17

0,07

0,0 r

0,07

0,05

0,06

0,05

0,05

0,M

0,04

0,03

0,03

On

0,21

0,23

0,B4

0,2S

0,34

0,22

0,31

0,33

0.3ä

0,ä5

0,24

0,21

0,2"

O.'ô

0,32

0,32

0,33

0,32

0,32

0,S6

0,26

0,23

0,2!

0,18

0,1 S

0,17

0,17

0,00

0,08

0,06

0,06

0,06

0,88

0,75

0,70

0,64

0,K2

1,39

I.« 5,53

0,77

III. Itepartemente.

A. Politisches Departement , , B. Departement des Innern . , C, Justiz- u. Poiizeidepartemem D . Militärdepartement . . . .

E. Finanz- im'l Zolldepartemcnt F. Volkswirt'cbaftsdepartpment G. Post- und Eisenbahndepartement

1914

0,85

0,SS

0,8S

0,;8

0,82

0,T1

0,S5

0,80

0,85

0,70

0,63

0,H9

1,^

1,6t)

0,63

0,73

0,73

1,40

1,2,

1,38

9,57

0.9C

9,36

9,3«

7,69

6,26

5,3b

5,45

4.9(1

5,99

5.SC

0,73

0.8Ï

1,10

1,55

1,40

6,,, l,ii

18,40

16.70

13,78

13.6-1

14,8,

15,615

5. 18

1,18

1,2,

15,6l»

15,61

1,18

1,10

1,23

0,81

25,93

23,83

'0,33

21,<5

18,78

4,79.

60

5,2 7

'4,83

3,^9

4,87

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5.04

4,60

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4,13

.81

24,87 5,0, 8,a?

8,3S

7. 06

6^05

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5,19

5,61

7,13

5,99

6,33

7.52

6,57

6,31

43.26

44,53

45,38

47,10

46,26

44,29

38,22

44,7i

42,S5

44,01

· 4 1 ,80

38,71

41,36

40,87

94,S5

94,ä9

93,61

92.M

88^1

81,50

72,46

77,97

74,78

77,62

75,57

74,99

75.8Î

75,10

0,56

0,61

0,S6

0,73

0,03

1,27

0,05

0,3,

0,43

0,81

0.71

0,67

0,83

0 07

n ii

4.95

1,S2

.

0,85

6,48

100 % 100 % 100 % 100 o/o 100 % 100 VD 100 % 100 % 100> 100 % 100 % 100 % 100 °/o 100 %

595

.

596 Tabelle III.

Emiasionskosten der Anleihen.

Fr.

5 % L Mobilisations-Anleihen von 1914 . . von 5 % II,, » ,, 1914 · · ,, 5 °/o Amerik. Anleihen von 1915 (Kurs 5,4s) .

» 4 I /s ü /o HI. Mobilisations-Anleihen von 1915 .

77 , 1916 · 73 4V* % V.

» 1916 · r> , ,, 1917 . Ti *'/·> VI.

,, 1917 .

4 '/a »/o VII.

n

473% iv.

5 % vin.

,,

,,

.

.

1917 · 1918 -

n

30,000,000| 50,000,000)

Emiss.-Kosten Fr.

1,085,406.67 16,442. 70

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sä ·**··«

100,000,000 100,000,000 lfiO,000,«'00 100,000,000 112,364,800

10,560,317. 85 5,148,667. 60

6 % IX.

Î) 5 % Kassascheine von 1918 7) S'/g'/o Amerik. Anleihen von 1919 (Kurs 6,55) 71 5 °/o Kassascheine von 1919 Tf 8 °/o Amerik. Anleihen von 1920 (Kurs 6,70) .

7) . . . ' . .

6 °/o Kassascheine von 1920.

Î1 260,000,000 1,912,402. 20 6 % v /" n ), 1921 ÎJ .

. , . 1t S1/*"/» Inland-Anleihe voni 1922 1922 .

. .

4 % 1} 110,000,000^ 5 % Amerik. Anleihe von 1923 (Kurs 5,uo) . n 1923 .

100,000,000 1 13,188,286.70 5 "/o Inland,, ÎÎ 1923 200,000,OOoJ 4'/a°/o Kassascheine 71 5 o/o Inland-Anleihe 1924 . . . . ff ,, 1924 (Kurs Ö,eo) .

S'/s0/» Amerik. ,, » Schuldkapital Total 3,117,935.400 100,305.556. 48

::sa '^-··»

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Effektives Kapital 3,017,629,845

Rekapitulation.

Anleihen

Erster Jahreszins

durch' Emissions- schnitll. Emissions- Effektiver unkosten einfacher unkosten Zinsfuss Zinsfuss

60,761,770 16,10«,314 5,4 % 1,B«/0=98,4 73,500,000 45,157,233 4,8 % 3 °/o=97 39,407,500 40,042,008 5,
p. Kassascheine 938,735,400 Inland . . . 1,510,000,000 Amerika . . 669,200,000

7,11 % 8,04V»

12VA

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Oktober 1924 bis zur Neukonstituierung. (Vom 1. Dezember 1925.)

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

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Foglio federale

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1925

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

50

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.12.1925

Date Data Seite

585-596

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10 029 579

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