Verfügung im Widerspruchsverfahren 2909/1998 Widersprechende/r D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine RechtsschutzVersicherungs AG, Thomas-Dehler-Strasse 2, DE-81737 München, internationale Marke 643 024 (D.A.S.), Vertreter/in Schmauder & Partner AG, Patentanwaltsbüro, Zwängiweg 7, 8038 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Juan Alberola Calabuig, Islas Baleares, 24, Poligono Industrial Fuente del Jarro, ES-46980 Paterna (Valencia), internationale Marke Nr.

689 180 (D.A.S.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 31. Oktober 2000 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 2909/1998 gegen die internationale Marke Nr.

689 180 D.A.S. (Fig.) wird abgewiesen.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung vom 14. September 1998 gegen die angefochtene Marke wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheides zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikationen im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

14. November 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

5512

2000-2365