Militärflugplatz Interlaken Gesuch für eine erweiterte zivile Mitbenutzung des Flugplatzes Anhörung vom 11. Januar 2000

Gesuchstellerin:

Vereinigung für eine zivile Mitbenützung des Flugplatzes Interlaken (VFI), 3800 Interlaken.

Gegenstand:

Gesuch um Genehmigung eines neuen Betriebsreglements für den zivilen Betrieb des Flugplatzes.

Mit dem eingereichten Gesuch soll die VFI den zivilen Flugbetrieb von heute rund 10 bis 20 Flugbewegungen auf etwa 6000 im Jahr 2010 erhöhen können.

Ort:

Flugplatz Interlaken

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach Artikel 36c ff des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) in der Fassung vom 18. Juni 1999 (in Kraft ab 1. Jan. 2000).

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hört den Kanton Bern und die betroffenen Bundesstellen direkt an.

Die Veröffentlichung des Gesuchs in den kantonalen Publikationsorganen wird durch den Kanton veranlasst.

Öffentliche Auflage:

Die öffentliche Auflage erfolgt gemäss Publikation in den kantonalen Publikationsorganen.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist von 30 Tagen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion AW, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern, Einsprache erheben.

Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen.

11. Januar 2000

1999-6325

Bundesamt für Zivilluftfahrt

119