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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

RUckzug von FUnffrankenstücken.

Die in den Jahren 1850/51 und 1873/74 mit dem Münzbild der sitzenden Helvetia geprägten Fünffrankenstücke werden gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 21. April 1925 äug dem Verkehr zurückgezogen.

Diese Fünffrankenstücke werden bis und mit 31. Dezember 1925 an den eidgenössischen Kassenstellen sowie an den Kassen der Schweizerischen Nationalbank zum Nennwerte entgegengenommen. Vom l, Januar 1926 an ist einzig noch die eidgenössische Staatskasse in Bern zu deren Annahme ermächtigt.

B e r n , im Mai 1925.

(2.).

Eidgenössisches Finanzdepartement.

Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft.

Die Verwaltung der Huttwil-Wolhusen-Bahn stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 24,801 km lange Eisenbahn von Huttwil nach Wolhusen samt Zugehör und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im 1. Range zu verpfänden, behufs Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 250,000, das zur Rückzahlung von Schulden verwendet worden ist.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren hiermit bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 26. September 1925 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 2. September 1925.

Der Sekretär des eidg. Eisenbahndepartements : Keller.

Militärgericht der I. Division.

Die Sitzung des Divisionsgerichtes im Verfahren gegen San6r, Alfred, Sohn des Benedikt, von Mümliswil (Solothurn), geboren 1904, Bedienter, Cp. sap. II/2, gegenwärtig unbekannten Aufenthalts, angeklagt des Betruges, ist festgesetzt auf Donnerstag, den 24. September 1925, vormittags 8 Uhr, im Stadthaus, Gemeinderatssaal, in Lausanne.

Der Angeklagte hat im Dienstanzug zu erscheinen.

Erscheint der Angeklagte nicht, so wird ein Kontumazurteil gefällt.

Der Grossrichter der I. Division: Capt, Oberstlieutenant.

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Ausfuhr elektrischer Energie.

Das Elektrizitätswerk Basel stellt das Gesuch um Erweiterung der bis 31. Oktober 1931 gültigen Bewilligung Nr. 65, gemäss welcher ihm gestattet ist, max. 600 Kilowatt (täglich max. 14,400 Kilowattstunden) elektrischer Energie nach Hüningen an die ,,Usine à Gaz et d'Electricité d'Huningue et de St-Louis" auszuführen.

Die Bewilligung Nr. 65 soll gemäss Gesuch wie folgt erweitert werden: Es soll dem Elektrizitätswerk Basel gestattet werden, die auszuführende Leistung auf max. 1000 Kilowatt und die täglich auszuführende Energiemenge auf max. 24,000 Kilowattstunden zu erhöhen. Die erweiterte Bewilligung soll bis 31. Oktober 1931 gültig sein.

Gemäss Art. 6 der Verordnung über die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 4. September 1924, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht.

Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens den 3. Oktober 1925 einzureichen. Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden.

B e r n , den 25. August 1925.

(2..)

Eidgenössisches Amt für Wasserwirtschaft # S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen, Stellenausschreibungen.

Diensabteilung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Zolldepartement Kontrolleur beim Hauptzollamt (Zollverwaltung), Basel S.B.B.Zolldirektion in Basel Frachtgut

Erfordernisse

Die Bewerber müssen die Prüfung für Gehilfen I. Kl.

mit Erfolg bestanden haben oder bereits eine Kontrolleur- oder Einnehmerstelle versehen Zolldepartement Kontrollgehilfe Gehilfe I. Klasse gemäss Art. 16 der Verordnung (Zollverwaltung), beim Hauptzollamt Basel-St. Johann über die Organisation Zolldirektion In Basel der Zollverwaltung vom 12. Juni 1911

Besoldung

Anmeldungstermin

4200 bis 5300

12. Sept.

1925

3700 bis 4600

(2..)

12. Sept.

1925

(2..)

3700 Gehilfe I. Klasse gemäss 19, Sept.

Art. 16 der Verordnung bis 1925 (Zollverwaltung), über die Organisation 4600 Zolldirektion In Chur der Zollverwaltung vom 12. Juni 1911 (2.).

Bureaugehilfe Schweiz.

Gute Schulbildung, 1800 19. Sept.

Bundesbahnen, III. Klasse bei der Kenntnis zweier Landes- bis 2900 1925 kommerziellen sprachen, praktische nebst den Generaldirektion Hauptagentur in Betätigung im Expeditions- gesetzlichen Teuerungdienste Basel zulagen (1-) Eintritt auf 1. November 1926.

Zolldepartement

Kontrollgehilfe beim Hauptzollamt St. Gallen

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1925

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

36

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.09.1925

Date Data Seite

67-68

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