376

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bandes.

# S T #

Kreisschreiben des

eidgenössischen Politischen Departements an die Kantonsregierungen betreuend die Beiträge an die schweizerischen Hilfsgesellschaften im Auslande für das Jahr 1924.

(Vom 26. Januar 1925.)

Herr Präsident, Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen in der Anlage die Liste über die Verteilung der Bundes- und Kantonsbeiträge an die schweizerischen Hilfsgesellschaften und Asyle im Auslande zu übermitteln. Die Berichte, auf Grund deren diese Liste aufgestellt worden ist, lassen den Schluss zu, dass sich die Lage eines grossen Teils unserer philanthropischen Vereinigungen im Jahre 1923 von Grund aus geändert hat, wohl als Folge des Umstandes, dasa sich seit dem Kriege der Arbeitsmarkt verschoben und die schweizerischen Arbeitslosen mit sich gezogen hat, die bekanntlich fast überall eine schwere Bürde für unsere Hilfsgesellschaften im Auslande bilden.

Diese Bewegung ist mit besonderer Deutlichkeit in Deutschland zutage getreten, wo sich noch bis Anfang 1919 eine kleine Armee schweizerischer Kopf- und Handarbeiter aufhielt. Die von diesen Landsleuten gebildeten zahlreichen kleineren aber blühenden gegenseitigen Hilfsvereine und Wohltätigkeitsgesellschaften scheinen zum Teil nur noch eine ganz geringe Zahl von Mitgliedern zu besitzen und keinem wirklichen Bedürfnissem ehr zu entsprechen, wie aus folgenden Zahlen ersichtlich ist: : 1918 Ein-

Augsburg, ,,Edelweiss" Düsseldorf, ,,Edelweiss" Frankfurt a.M., ,,Helvetia" Regensburg, ,,Helvetia« Ulm, ,,Helvetia"

1923 Gewährte

nahmen

Unterstützungen

Fr.

Fr.

2611 1130 1197 1190 1160

626 60 . 183 18 90

Einnahmen

Gewährte stutzigen

.

50 Bill. P.M. 12 Bill. P.-M.

18 Bill. P.M. 12 Bill. P.-M.

92 Goldmark 30 Goldmark 4 Mill P.M. 0,02 MillP.-M.

52 Goldmark 27 Goldmark

376

Die gleiche Feststellung drängt sich auf, wenn mau die Berichte der Schweizerinnenheim in Deutschland, die arbeitsuchende Gouvernanten aufnehmen, für die Jahre 1918 und 1923 miteinander vergleicht.

1918 Einnahmen Fr.

Berlin Hamburg . .. .. . .

Leipzig (1917) . . .

3965 3596 807

1928 Ausgaben Fr.

4030 866 666

Einnahmen Fr,

Ausgabe» Fr.

2448 geschlossen 206

1297 geschlossen: 6

Dieser Niedergang ihrer Tätigkeit ist von allen unseren philanthropischen Vereinigungen in Deutsehland und Österreich festgestellt worden, sogar von denen, die nicht ausschliesslich aus Arbeitern bestehen. Er geht gewöhnlich Hand in Hand mit einer fühlbaren Verringerung ihrer Einnahmen, als Folge der Verarmung oder der Abreise eines Teiles ihrer Mitglieder, sowie der durch die Inflation hervorgerufenen Vernichtung: ihrer flüssigen Mittel. Parallel damit läuft seit 1919 eine verstärkte Auswanderung schweizerischer Arbeiter nach Frankreich, Belgien, den Niederlanden und nach Sudamerika; zu gleicher Zeit macht sich eine Bewegungin entgegengesetzter Richtung bemerkbar, hervorgerufen durch die Rückkehr aller derjenigen, die in jenen Ländern keine Arbeit haben finden können. Diese Flut und Rückflut erfolgt gegenwärtig, in stärkerem Masse als früher, besonders über Brüssel, Liège, Lille, Lyon, Nancy, Amsterdam,, Bremen, Hamburg, Triest und Neapel, Städte, die grosse Industriezentren oder Meerhäfen sind. Für unsere in den genannten Städten und Ländern wirkenden Vereinigungen bringen sie die Verpflichtung mit sich, durchreisenden bedürftigen Landsleuten Unterstutzungen zu gewähren, die ihres normalen Einkünfte oft bei weitem übersteigen.

Da diese Auslagen jedoch nicht vom eidgenössischen Justiz- und Polizeidopartement vergütet werden, sahen wir uns vor die Notwendigkeit gestellt, die den erwähnten Gesellschaften für das Jahr 1924 zugedachten Subventionen bedeutend zu erhöhen. Zugleich haben aber die.

Beitrage der Kantone im Jahre 1924 nicht die frühere Höhe erreicht, so dass die Beiträge an andere Vereine mit besserer Finanzlage entsprechend herabgesetzt werden mussten.

Es ist indessen wünschenswert, dass die Entwicklung der in patriotischer und humanitärer Beziehung äusserst nützlichen schweizerischen philanthropischen Vereinigungen im Auslande nicht gehemmt, werde. Wir hoffen deshalb, dass die Kantonsregierungen trotz den notwendig erscheinende Sparmassnahmen nach wie vor in ihre Voranschläge die Verhältnismassig bescheidenen Beträge aufnehmen werden, die zu diesem Zwecke nötig sind und die nicht ohne Nachteil herabgesetzt werden könnten.

377

Wir sprechen Ihnen hiermit unBern wärmsten Dank aus für die Opfer, die Sie bisher für die subventionierten schweizerischen Wohltätigkeitsanstalten dargebracht haben, sowie für die Förderung unserer Bestrebungen, in unseren Kolonien das Solidaritätsgefühl zwischen Landsleuten rege zu erhalten.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 26. Januar 1925.

Eidgenössisches Politisches Departement; Motta.

The General Life Assurance Company, London, Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat unterm 24. Januar .1925 der Ernennung des Herrn Emil Stehler, in Firma Stehler
B e r n , den 28. Januar 1925.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement.

Die Ausgabe der

Betreibungs- und Konkursformulare ist mit dem 1. Januar 1922 vom Bundesgerioht an die Materialverwaltung der Bundeskanzlei, Inselgässchen 3, Bern, übergegangen. Bestellungen sind daher an diese zu richten, Materialverwaltung der Bundeskanzlei.

378

Einnähmen der Zollverwaltung in den Jahren 1923 und 1924.

1923

Februar März . .

April . : Mai . .

Juni .

Juli . .

August .

September Oktober November Dezember

. , . .

. . . .

. : . .

. . . .

... . .

. . . .

. . . .

. . . ;

18 2*

1924

Fr.

Fr.

12 026,491. 74 14,167,432 20 13,320,691.28 14,916,556. 70 15,835,213. 95 16,146,5-19. 27 15,413,368. 44 16,097,819, 90 18,376,240. 02 16,000,692. -- 16,949,935 91 14,' 72,102 29 l ',799,875. 22 14,726,846. 58 12,761,247. 59 ' -13,424,481. 38 13,596,135. 62 15 682,226. 90 18,478,437. 79 18,829615. 22 17,498,456. 87 16,452,551. 36 16,219,452. 27 19,151,157.86

'

Mehreinnahme

Mindereinnahme

Fr.

Fr.

1 540 940. 46 1,625,965. 42 611,335. 32 683,951, 46

--

2,375,548. 02 1,077,883. 62 1 926,971. 36 663,233; 79 2,086,091.28 · ' · _.

351,177.43 1,045,905. 51 2,931,705.59

Total Januar/Dez. 182,975,496. 70 190,897,531.66 7,922,034. 96 dazu nachträglich zur Verrechnung gebrachte proviso-risch erhobene 14,215,852.32 14,215,852. 32 Zollbeträge . . .

Gesamttotal 182,975,496. 70 205,113,383. 98 22,137,887. 28

-

--

·

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs.

Eine bereinigte Ausgabe des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs ist soeben bei der unterzeichneten Verwaltung erschienen.

In dieser neuesten Ausgabe sind alle seit dem Inkrafttreten dés Bundesgesetzes erfolgten Änderungen berücksichtigt, unter anderm auch das auf 1. Januar 1925 in Kraft tretende Bundesgesctz vom 3. April 1924 betreffend.

Abänderung und Ergänzung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes Neu ist in die Broschüre als Anhang aufgenommen worden : das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend dieöffentlichrechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.

.. Verkaufspreis Fr. 1. 20, plus Porto und Nachnahmespesen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

379

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung.

Abonnementseinladung.

Der Bezugspreis für das amtliche stenographische Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz; 10 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebie ist der Bezugspreis samt Postgebühr 14 Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte,. sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.

Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

ID der Schweiz kann nur bei den Postanstalten abonniert werden.

Aus andern Staaten sind Bestellungen unmittelbar der Expedition ,,Buchdruckerei Pochon-Jent
Inhalt der Dezemberhefte.

Nationalrat.

(Preis 3 Fr.)

Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz. Revision. (Differenzen.)

Sprengstoffgesetz. (Differenzen und Schlussabstimmung.)

Automobilgesetz (Art. l--55).

Voranschlag des Bundes für 1925.

Organisation der Bundesverwaltung Teilweise Änderung, Ständerat.

(Preis l Fr.)

Sprengstoffgesetz. (Differenzen und Schlussabstimmung.)

Zollgesetz. Revision. (Fortsetzung und Schluss Förderung des inländischen Getreidebaues. Durchführung der Bundesbeschlüsse und Aufhebung des Einfuhrmonopols.

Sekretariat der Bundesversammlung.

380

Ankauf von Pferden für die Militärverwaltung im Januar/Februa 1925.

Im Auftrage des eidgenössischen Militärdepartements werden im Jahre 1925 an nachbezeichneten Tagen und Plätzen Pferde für die eidgenössische Pferderegieanstalt und für das Depot der Artillerie-Bundespferde angekauft: ,, Thun (alte Regie!

10. Februar 9.30 Uhr, ,, Kerzers (Marktplatz) .

11. ,, 9.30 ,,

,, Colombier (aux Allées)

13.

,,

il

,,

,, Romont (Champ de foire)

14.

,,

11.15

,,

,, Tavannes (Gare)

17.

,,

11.30 ,,

,, Pruntrut (Champ de foire) 18.

,, 8.30 ,, Ankaufsbedigungen /. Pferde für die Pf erder egieanstalt 1. Die Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines guten Reitpferdes haben, mit korrektem Gang und Stand, von Bundeshengsten oder sonst vom Bunde anerkannten Hengsten abstammen und sowohl von Vater- als auch von Mutterseite der Veredlungszucht (Halbblut) angehören.

2. Die Pferde sollen 4 Jahre alt sein (Geburtsschein vom Jahre 1921). Das Stockmass soll im Minimum 154 cm betragen mit Eisen.

3. Die Abstammung muss durch Abgabe der Geburtsscheine ausgewiesen werden.

4. Sollte bei der Kontrollierung dieser Geburtsscheine durch die Abteilung Landwirtschaft des schweizerischen Volkswirtschaftdepartement eine Unregelmässigkeit sich zeigen, so ist der Verkaufer verpflichtet, das Pferd sofort gegen Ruckerstattung des Kaufpreises an seinem Standort an die Hand zu nehmen. Ebenso, wenn ein Pferd sich innert 14 Tagen als Beisser oder Schläger zeigt oder demselben sonst von dem in Artikel 71 des Verwaltungsreglements erwähnten Krankheiten oder Schäden anhaften sollten. Wenn sich ein Pferd im Laufe des Jahres als trächtig erweisen sollte, so hat der Verkäufer dasselbe zu jeder Zeit gegen Erlegung des Kaufpreises zurückzunehmen, II. Pferde für das Depot der Artillerie-Bundespferde Die Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines guten, auch zum Reiten geeigneten Artilleriepferdes haben und ein Stockmass von mindestens 154 cm aufweisen. Für den Ankauf für dieses Depot kommen nur Pferde in Frage, die im Alter von 5, 6 und 7 Jahren stehen und von Bundeshengsten oder vom Bunde anerkannten Hengsten abstammen.

Es werden nur Pferde mit Abstammungsnachweis angekauft.

Im weitern gelten auch.für diese Pferde die sub 3 und 4 für den Ankauf von Regieremonten aufgestellten Bedingungen.

T h u n , den;6. Januar 1925.

..

.

Direktion der eidgenössischen Pferderegieanstalt.

381 Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8*) erschienen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess Bundesstrafprozess Inhalt: Vorwort.

1. BG vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingress und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

2. BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten S. BG. vom 27. August 1651 über die Bundesstrafrechtspflege 4. Verordnung des Bundesrates vom 26. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen 5. Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommissionen.

6. Reglement des Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriationsverfahren.

7. Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

8. Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundes rechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetze vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgeset haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2.50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Zu beziehen durch die

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

382

Verschollenerklärung.

Ehrbar, Johann Jakob, von Urnäsch geboren den 7. Januar 1877, von Job. Jakob und Anna Marie Gmünder, im Jahre 1882 nach Amerika ausgewandert, ist auf Grund erfolglosen öffentlichen Aufrufes mit Beschluss des Obergerichtes vom 26. Januar 1925 verschollen erklärt worden. .

T r o g e n , den 29. Januar 1925.

(i.)

Die Obergerichtskanzlei.

Aufruf.

Gemäss Obergerichtsbeschlus vom 29. Dezember 1924 werden nachstehend verzeichnete und als vermisst gemeldete Personen zum Zwecke der Durchführung des Verschollenheitsverfahrens hiermit ausgeschrieben : 1. Kürsteiner, Johannnes von Gais, geboren 20. September 1859, von Christian und Magdalena Düssli in den 1880er Jahren nach Amerika ausgewandert und soll sich dort verheiratet haben. Dessen Eltern wohnten seinerzeit in Donzhausen, Kanton Thurgau.

2. KürSteiner, Hermann, ein Bruder des Vorgenannten, geboren 19, Januar 1863, anno 1892 in Nashwille (Amerika) verehelicht mit Ida Weiss, von Hedingen, Kanton Zürich, soll am 11. August 1896 in Nashwill gestorben sein und Nachkommen hinterlassen haben.

3. KÜrsteiner, Christian, von Gais, geboren 12. November 1847, von Christian und Barbara Knechtle seinerzeit nach Amerika ausgewandert und seither nachrichtenlos abwesend.

4. Heim, Johann Ulrich, von Gais, geboren 20. Februar 1837, von Johann Heinrich und Anna Ursula Schläpfer wurde in Amerika : konfirmiert, dessen Eltern wohnten in Gais.

5. Kürsteiner Johann Jakob, von Gais, geboren 3. November 1857,.von Hans Ulrich und Anna Maria Sturzenegger, 1877 ausgewandert und seither nachrichtenlos abwesend.

6. Küng Kaspar Hermann, von Gais, geboren 5. Dezember 1870 in Singapore, wohin sein Vater im Jahre 1864 ausgewandert und dann 1871 auf Sumatra ermordet worden ist. Die Mutter hiess Marie Elisabeth Ganno 7. Kürsteiner Johann Jakob, von Gais, geboren 26. Mai 1830, wohnte seinerzeit in Heiden, ist dann nach Amerika ausgewandert und soll am 8. Oktober 1872 in New York mit Witwe Brägger geborene Brunner kopuliert worden sein.

8. KUrsteiner, Emma, Tochter des Vorgenannten, geboren 3, November 1856, wohnte früher in Herisau.

383

9. Weishaupt, Anna, von Gais, geboren 22. November 1860, von Johann Ulrich und Maria Magdalen Riedle, seit vielen Jahren nachrichtenlos abwesend. Ihre Eltern wohnten anno 1860 in Wald, später in Heiden und Wolfhalden.

10. Solenthaler, Emil, von Urnäsch, geboren 1864, von Johannes und Marie Menet, 1882 im Dezember von Gais aus nach Amerika ausgewandert und seit 1890 nachrichtenlos abwesend. Die letzte Nachricht soll aus Kansas gekommen sein.

In Anwendung der Art. 35 ZGB und Art. 5 des kantonalen Einführungsgesetzes dazu werden deshalb diese Vermissten selbst und ausser ihnen jedermann, der Nachrichten über die Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 31. Dezember 1925 beim Gemeindehauptmannamte in Gais, Kanton Appenzell A.-Rh., zu melden.

T r o g e n , den 30. Dezember 1924.

(2..)

Die Obergerichtskanzlei.

Aufruf.

Sturzenegger, Johann Konrad, von Reute (Appenzell A.-Rh.), geboren den 25. Dezember 1855, von Jakob und Anna Katharina geb. Lutz, seinerzeit iu Grub (App.), ist 1882 oder 1883 nach Amerika ausgewandert und seit 1883 nachrichtenlos abwesend. Ein Bruder des Vermiesten, Karl Sturzenegger, lebt noch in Guilfor (Staat New York).

Gemäss Beschluss des Obergerichtes vom 26. Januar 1925 und in Anwendung der Art. 35 f. ZGB und Art. 5 des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB wird hiermit der Vermisste selbst und ausser ihm jedermann, der Nachrichten über den Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 31. Januar 1926 beim Gemeindehauptmannamte in Reute (Appenzell A.-Rh.) zu melden.

T r o g e n , den 29. Januar 1925.

.

(2.).

Die Obergerichtskanzlei.

Aufruf.

Tobler Hans Jakob, von Teufen, geboren am 19. Februar 1824 in Teufen, von Hans Jakob und Marie Elisabeth geborene Spiess,. ist in den 1850 Jahren nach Amerika ausgewandert, hat sich dort verheiratet, Die letzte Lebensnachricht. von ihm stammt aus Jackson, Missouri (ist vom 14. März 1867 datiert).

: Gemäss Obergerichtsbeschluss vom 24. November 1924 und in Anwendung der Art. 35 ZGB und 5 des kantonalen Einführungsgesetzes dazu wird hiermit der Vermisste selbst und ausser ihm jedermann, der

384

Nachrichten über den Abwesenden geben kann, aufgefordert, sich bis zum 30. November 1925 beim Gemeindehauptmannamte in Teufen, Kanton Appenzell A.-Rh., zu melden.

T r o g e n , den 25. November 1924.

(2..)

Die Obergerichtskanzlei.

Verschollenheitsruf.

Die Geschwister: 1. Jakob, 2. Viktor, 3. Elisabeth und 4. Maria Anna Walz, Anselms sei., voa Ottenhöfen, Baden, Deutschland, welche in den Sechzigerjahren nach Amerika ausgewandert sind und von denen seither keine Nachrichten mehr einlangten, werden hierdurch aufgefordert, sich binnen Jahresfrist beim Unterzeichneten schriftlich oder mündlich zu melden, ansonst über sie die Verschollenheit erklärt wird.

Die gleiche Aufforderung ergeht an jedermann, der über die Genannten Nachrichten zu geben imstande ist.

S o l o t u m , den 22. Oktober 1924.

(3..).

Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten :

Dr. B. Bachtier.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen.

Stellenausschreibungen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Departement Vorsteher der mecha- Abgeschlossene fachliche nisch-technischen Ausbildung an einer des Innern,

Abteilung der Mate- technischen Hochschule ; rialprüfungsanstalt Erfahrung auf dem Gebiete der Materialprüfung

Eidg. Technische Hochschule, Präsident des Schweiz. Schulrates, Zürich

Amtsantritt nach Übereinkunft.

Zolldepartement Kontrolleur beim Die Bewerber müssen die Hauptzollamt Genf-Entrepót

(Zollverwaltung), Zolldirektion In Genf

·

Cornavin

i

Prüfung für Gehilfen I. Kl.

mit Erfolg bestanden haben oder bereits eine Kon trolleur- oder Einnehmersteile versehen

Besoldung

4200 bis 7300 nebst Teuerungszulagen

3700

bis

Anmeldungstermin

24. Febr.

1925

(3.).7. Febr.

1925

4800

(2..)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1925

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

05

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.02.1925

Date Data Seite

375-384

Page Pagina Ref. No

10 029 286

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