746

2. Dem Kanton Tessin: a. an die zu Fr. 120,000 veranschlagten Kosten der Tessinkorrektion bei Castione 33 1/%%» im Maximum Fr. 40,000; b'. an die zu Fr. 142,500 veranschlagten Kosten des Dorfbaches in Someo 45%, im Maximum Fr. 64,125, Au die am 27. September 1925 in Rom beginnende Tagung des Internationalen Statistischen Institutes werden als schweizerische Delegierte ernannt : die Herren Dr. M. Ney Direktor des eidgenössischen statistischen Bureaus, und Prof. Milliet, ehemaliger Direktor der Alkoholverwaltung.

"Wahlen.

(Vom 28. Juli 1925.)

Kanzlist des internationalen Bureaus für gewerbliches, literarisches und künstlerisches Eigentum: Kohler, Henri, von La Chaux-de-Fonds und Lützelflüh Postbeamter.

(Vom 31. Juli 1925.)

Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Vorstand des Hauptzollamtes Basel Bad, Bahn-Rangierbahnhof: Schmutz, Robert, von Kehrsatz, gegenwärtig Kontrolleur am Hauptzollamt Basel S. B. B.-Frachtgut Kontrolleur am Hauptzollamt Chiasso-Stazion P, V. : Caroni, Battista, von Rancate, gegenwärtig Kontrollgehilfe daselbst.

Kontrollgehilfe beim Hauptzollamt Zürich-Eilgut: Bethge, William, von Wädenswil, gegenwärtig Gehilfe I. Klasse daselbst.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Ausfuhr elektrischer Energie.

Die Schweizerische Kraftübertragung A.-6. in Bern (8K) stellt das Gesuch um Bewilligung zur Ausfuhr von Sommerenergie an die Badische Landeselektrizitätsversorgung A.-G. in Karlsruhe (Badenwerk).

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Die auszuführende Energie stammt aus den Kraftwerken Amsteg und Laufenburg, aus den Netzen der Nordostschweizerischen Kraftwerke A.-G.

(NOK) und der A.-G-. Motor-Columbus und vom Jahre 1931 an auch aus dem Netz der Bernischen Kraftwerke A.-G.

In der Zeit vom 1. April bis 30. September jeden Jahres soll, in einer beim Kraftwerk Laufenburg zu erstellenden Transformatorenstation der SK gemessen, an vollen Werktagen während der Tagesstunden (6--18 Uhr) eine Leistung von max. 17,600 Kilowatt und in der übrigen Zeit eine Leistung von max. 22,000 Kilowatt ausgeführt werden.

Die täglich auszuführende Energiemenge soll an vollen Werktagen max. 440,000 und an Sonntagen max. 504,000 Kilowattstunden erreichen.

Die an Werktagen während der Tagesstunden ausgeführte Energiemenge soll dabei max. 200,000 Kilowattstunden nicht überschreiten. Diese Werte entsprechen den im Lieferungsvertrage vorgesehenen Höchstbeträgen der zum Teil garantiert, zum Teil fakultativ zur Verfügung zu haltenden Leistungen. Sie sollen gemäss dem zu erwartenden Verlauf der Energiedisponibilitäten der Werke frühestens auf 1931 erreicht werden.

In der Zeit vom 1. bis 31. Oktober jeden Jahres soll bei Energieüberschuss ohne Lieferungsverpflichtung seitens der 8K an vollen Werktagen während der Tagesstunden (6--18 Uhr) eine Leistung von max, 12,320 Kilowatt und in der übrigen Zeit eine Leistung von max. 15,400 Kilowatt ausgeführt werden dürfen. Die täglich auszuführende Energiemenge soll an vollen Werktagen max. 308,000 und an Sonntagen max.

352,000 Kilowattstunden erreichen. Die an Werktagen während der Tagesstunden ausgeführte Energiemenge soll dabei max. 140,000 Kilowattstunden nicht überschreiten.

Die zur Ausfuhr bestimmte Energie soll von den Orten ihrer Erzeugung zunächst über bestehende Leitungen nach der Abgabestation beim Kraftwerk Laufenburg geliefert werden. Zum Zwecke dea Anschlusses des Kraftwerkes Laufenburg und der Leitungsanlagen der NOK an diese Station ist die Erstellung kurzer Verbindungsleitungen notwendig. Vorbehalten bleibt später dio Erstellung einer direkten Verbindungsleitung Gösgen-Laufenburg.

Die Energieausfuhr soll am 1. April 1926 beginnen. Die Bewilligung soll mit Gültigkeit bis 31. Oktober 1935 erteilt werden.

Die auszuführende Energie soll als Ergänzungskraft für die ans Netz des Badenwerks angeschlossenen
Dampfkraftwerke verwendet werden.

Als Gegenleistung für die Ausfuhr von Sommerenergie verpflichtet sich das Badenwerk je in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März jeden Jahres zur Lieferung von Winterenergie mit einer Leistung von 6000 bis 12,000 kW, je nach den Bedürfnissen der SK bzw. des schweizerischen Inlandkoneums.

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Die SK hat sich zur Abnahme von 6000 kW hiervon je über fünf Wintermonate vorläufig für drei Jahre fest verpflichtet, mit dem einseitigen Recht der Steigerung bis zur obgenannten Höchstleistung und der Verlängerung der Vertragsdauer bis spätestens 31. März 1936. Es ist geplant, mit dem Strombezug schon im Laufe des kommenden Winters zu beginnen.

Die Winterlieferung des Badenwerks soll durch die SK der InlandVersorgung zugeführt werden in Ergänzung der schweizerischen hydraulischen Energieproduktion, im beaondern jener der Speicherwerke.

Gemäss Art. 6 der Verordnung über die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 4, September 1924, wird dieses Begehren hiermit veröffentlicht.

Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens den 29. August 1925 einzureichen. Ebenso ist ein allfâlliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden.

B e r n , den 20. Juli 1925.

(2..)

Eidgenössisches Amt für Wasserwirtschaft.

Ausfuhr elektrischer Energie, Den Officine Elettriche Ticinesi S.-A. in Bodio/Baden wurde die vorübergehende Bewilligung (V 8) erteilt, Über den Rahmen der Bewilligungen Nrn. 50 und 69 hinaus, welche insgesamt auf 13,000 Kilowatt lauten, aus ihrem Kraftwerk Biaschina weitere max. 2000 Kilowatt (täglich max.

24,000 Kilowattstunden) an die Società Lombarda per distribuzione di energia elettrica in Mailand auszuführen. Die vorübergehende Bewilligung V 8 tritt heute in Kraft. Sie ist längstens bis 30. September 1925 gültig und kann jederzeit ohne irgendwelche Entschädigung zurückgezogen werden.

B e r n , den 25. Juli 1925.

Eidgenössisches Amt für Wasserwirtschaft.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen, Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Abbruch-, Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Kanalisation, Zimmer-, Spengler- und Dachdeckerarbeiten zum Umbau des Wachtpostengebäudes auf dem Waffenplatz in Bière wird Konkurrenz eröffnet. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind auf dem Bureau der Kasernenverwaltung in Bière aufgelegt. Am 7. August wird ein Beamter der unterzeichneten Verwaltung von 10--12 und 14--16 Uhr daselbst anwesend sein, um allfällig weiter gewünschte Auskunft zu erteilen.

Übernahmsofferten sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebot für Bière* versehen bis und mit dem 12. August 1925 franko einzureichen an die B e r n , den 3l. Juli 1925.

Direktion der eidg. Bauten,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1925

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31

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05.08.1925

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746-748

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