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Wahlen (Vom 8. Juni 1925.)
Militärdepartement.
Kanzleisekretär II. Klasse (Übersetzer): Nussbaumer, André, Kanzlist I. Klasse der Kanzlei des Militärdepartements.
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
# S T #
Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1924 und 1925.
1925 1 925
Mehreinnahme Januar .
. . .
Februar .
März . . . . . .
April Mai . . ; . . .
Juni
Juli August .
September . . . .
Oktober November . . . .
Dezember . . . .
Fr.
14 167 432 20
14 946 556 70 16,446,549 27 16,097,319. 90 16,000,692. -- 14,972,102. 29 14,726,846. 58 13 424 481 38 15,682,226. 90 18,829,615. 22 16,452,551. 36 33,367,010. 18
Total 205,113,883. 98 Ende Mai 77,658,550. 21
Mindereinnahme
Fr.
Fr.
,,Fr.
15 608 609 75 1 441 177. 55 127 042 08 15 073 598 78 107,060. 97 16,553,610 24 16,037,261. 34 60,058. 56 15,832,839. 17 167,852. 83
79,105,919. 28
Ohne Tabakzölle.
1,447,369. 21 .
640
Bruttoertrag der eidgenössischen Stempelabgaben.
1.Januar -- 31. Mai
Im Monat Mai
_
Abgabe auf 1925
1924
Fr.
Fr.
1 . Obligationen . . . . 137,696. 16 144,860. 40 2 Aktien .
277,286. 70 334,320. 10 3. Genossenschaftlichen Stammanteilen . . .
15,037. 60 18,777. 90 55,323. 60 36,786. -- 4. Ausland. Wertpapieren Wertpapierumsatz : 18,314. 75 5 . inländischer . . . .
36,391. 65 43,227. 65 65,558. 15 6 . ausländischer . . . .
7. Wechseln und wechselähnlichen Papieren . . 228,625. 60 228,165. -- 8. Prämienquittungen .
183,411.-- 153,916.25 9. Frachturkunden . . . 189,636. 05 176,199.-- Total 1--9 1,148,568. -- 1,194,974. 35
1925
1924
Fr.
Fr.
1,824,328. 05 1,659,590. 28 2,148,517. 50 2,073,772. 75 139,315, 95 110,443. 90
167,077. 10 86,363. 30
131,827. 80 288,529. 30
124,396. 345,326. 40
1,171,783.95 1,434,699. 81 1,153,851.08 8,403,297. 34
1,049,464. 45 1,450,354. 98 1,093,673. 60 8,029,018. 86
10, Coupons v. Obligationen 356,168. 16 421,066. 34 4,615,467.66 4,337,469. 83 11. Coupons von Aktien . 1,164,997. 03 1,275,319. 03 5,084,750. 28 4,362,088. 28 12. Coupons von genossenschaftl. Stammanteilen .
15,023. 63 351,593. 64 64,375. 65 256,779. 20 13. Coupons von ausländischen Wertpapieren . .
9,234. 06 148,045. 25 289,120. 25 239,174. 30 Total 10--13 1,594,774. 90 1,859,454. 25 10,340,931. 83 9,195,511. 61 14. Bussen
837, 55
773. 45
4,108. 26
3,339. 55
Total 1--14 2,744,170. 46 3,066,202. 05 18,748,337. 42 17,227,870. 02
Zahl der Oberseeischen Auswanderer aus der Schweiz.
Monat Januar bis Ende April .
. . . .
Mai
Januar bis Ende Mai
. . . .
1925 1369 391
1924 1030
1760
1343
313
Z u- oder Abnahme
4- 339
-1- 78 ·~ + 417
B e r n , den 10. Juni 1925.
(B.-B. 1925, II, 410.)
Eidg. Auswanderungsamt
641
Vollzug des Fabrikgesetzes.
Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf Art. 41 des Fabrikgesetzes vom 18. Juni 1914/27. Juni 1919, sowie auf Art, 136 und 137 der Vollzugsverordnung vom 3. Oktober 1919/7. September 1923, nach Anhörung der eidgenössischen Fabrikkommission, verfügt: I. Die Bewilligung der abgeänderten Normalarbeitswoche von 52 Stunden (Art. 41 des Fabrikgesetzes) wird für die Zeit bis 30. Juni 1926 erneuert : 1. für die Schifflimaschinenstickerei ; 2. für die Handmaschinenstickerei ; 3. fUr die Kettenstichstickere ; 4. für die Lorrainestickerei ; 5. für die Nachstickerei, Scherlerei, Ausschneiderei und Näherei von Stickereiwaren ; 6. für die Sengerei, Bleicherei, Färberei und Appretur von Stickereiwaren ; 7. für die Sengerei, Bleicherei, Färberei und Appretur von Baumwollund Kunstseide-Stückwaren ; 8. für die Baumwollzwirnerei; 9. für die Leinenspinnerei und -weberei, Seilerei, Bindfadenfabrikation.
Schlauch- und Gurtenweberei ; 10. für die Hut- und Mützenfabrikation, inbegriffen das Garnieren ; 11. für die Hutgeflechtfabrikation, inbegriffen die für sie arbeitende Bleicherei und Färberei.
II. Die Fabrikinhaber, welche die vorstehenden Bewilligungen in Anspruch nehmen, müssen den Stundenplan für die abgeänderte Normalarbeitswoche in der Fabrik durch Anschlag bekanntgeben und der Ortsbehörde für sich und zuhanden ihrer Oberbehörde einsenden (Art. 44 des Gesetzes).
III. Diese Verfügung tritt am 1. Juli 1925 in Kraft.
B e r n , den 8. Juni 1925.
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement : Schulthess.
642
Bericht des eidgenössischen Versicherungsamtes Über das Geschäftsjahr 1922.
Der Bericht des Eidgenössischen Versicherungsamtes für das Jahr 1922 ist soeben erschienen. Er gibt in ausführlicher Darstellung Aufschluss über den Stand und die Tätigkeit aller in der Schweiz arbeitenden Versicherungsgesellschaften, Neben den vielen statistischen Tabellen enthält er einen eingehenden Textteil, der auch über die Hilfsaktion zugunsten der schweizerischen Versicherten bei deutschen Lebensversicherungsgesellschaften unterrichtet. Das Verzeichnis der 120 Gesellschaften, -die gegenwärtig gültigen Gesetze und Verordnungen (auch das Hilfsgesetz) sind in unverkürzter Wiedergabe dem Bericht beigefügt. Für Versicherte, für Behörden, industrielle Unternehmungen, Unterrichtsanstalten, Banken, Juristen, Kaufleute, Agenten und Private wird der Bericht von Interesse sein.
Solange Vorrat kann der Bericht bei der Eanzlei des unterzeichneten Amtes zum Preise von Fr. 5 bezogen werden. (Im Buchhandel bei .A. Francke A.-G,, Bern.)
Gleichzeitig sei an die III. Sammlung der Urteile in Versicherungsstreitsachen erinnert (1911--1916), die in Leinwand gebunden, zum reduzierten Preise von Fr. 10 beim Amte bezogen werden kann.
B e r n , den 10. Juni 1925.
(2.).
Eidgenössisches Versicherungsamt.
Nachtrag zum Verzeichnis der
Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art, 885 ZGB und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : Kanton Thurgau.
Neue Ermächtigung.
60. Viehleihkasse der Ortsgemeinde Kalthäusern.
B e r n , den 11. Juni 1925.
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement.
*) Siehe Bundesblatt 1918, III, 494 ff.
643
Wiedereröffnung des Zollamtes St, Moritz.
Über die kommende Sommersaison wird das Gepäckzollamt St. Moritz (Engadin) vom 15, Juni bis 10. September 1925 geöffnet sein.
Während dieser Periode können aus dem Anstände nach St. Moritz bestimmte Sendungen Reiseeffekten, Umzugs-, Aussteuer- und Erbschaftsgut im Transit zur Zollbehandlung nach genannter Empfangestation abgefertigt werden.
B e r n , den 9. Juni 1925.
Eidg, Oberzolldirektion: Oassmann.
Wiedereröffnung des Zollamtes für die Abfertigung von Reisendengepäck in Interlaken, Vom 15. Juni bis 31. August nächethin wird das Gepäekzollamt im Bahnhof Interlaken B, L. S. wieder geöffnet sein.
Während dieser Periode können aus dem Auslande mit Bestimmung nach Interlaken eingehende Sendungen von Keieeeffekten (einschliesslich der zum persönlichen Gebrauche der Reisenden dienenden Sportartikel) sowie Umzugs-, Aussteuer- und Erbschaftsgut an der Grenze zum Transit nach genannter Empfangsstation angemeldet werden.
B e r n , den 11. Juni 1925.
Eidg. Oberzolldirektion : Gassmann.
Eröffnung eines Zollfreilagers im Bahnhof Chiasso, in Verbindung mit einer Zollabfertigungsstelle.
Auf den 1. Juli nächsthin wird im Bahnhofe Chiasso ein öffentliches Zollfreilager dem Betriebe Übergeben.
Auf denselben Zeitpunkt wird daseibat eine dem Hauptzollamt ChiassoStazione P. V. angegliederte Zollabfertigungastelle ,,Dogana svizzera, Punto franco, Chiasso" errichtet, die mit den nämlichen Abfertigungsbefugnissen wie das genannte Hauptzollamt ausgestattet ist.
. Aus dem Ausland eintreffende Güter mit Bestimmung zur Transitlageruog in Chiasso können daher bei den Grenzzollämtern inskünftig zur Transitabfertigung nach dem Zollfreilager Chiasso angemeldet werden.
B e r n , den 12. Juni 1925.
Eidg. Oberzolldirektion: i. V. Comte.
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1925
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2
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24
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
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17.06.1925
Date Data Seite
639-643
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