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Bundesblatt 77. Jahrgang.

Bern, den 2. Dezember 1925,

Band III.

Erscheint wöchentlich. Preis a» Franken im Jahr, l» Franken im Halbjahr, zuzüglich NachnahmeStämpfli £ Cie. In Bern,

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Zu 1907

and

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1925, zweite Folge.

(Vom 24. November 1925.)

Wir haben die Ehre, Ihnen Bericht und Antrag über die Bewilligung «der Nachtragakredite für das Jahr 1925, zweite Folge, vorzulegen.

Die Gesamtsumme der für die allgemeine Verwaltung erforderlichen Kredite beträgt Fr. 4,584,880 Für dringliche Ausgaben sind von uns, unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung, Vorschüsse bewilligt worden.

An grösseren Krediten erwähnen wir:

Politisches Departement.

Gesandtschaften. Umzugskosten der diplomatischen Vertreter und des Personals der Gesandtschaften . . . Fr.

Konsulate. Umzugskosten (Fr. 40,000), sowie Miete, Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Kanzleien (Fr. 20,000) ,,

45,000 60,000

Departement dos Innern.

Direktion der eidgenössischen Bauten.

Waffenplatz Bière Umbau der Kaserne Nr. l . . . .

Waffenplatz Bière, Ankauf der Liegenschaft La Cerniaz .

Flugplatz Dübendorf Erstellung einer neuen Funkerempfangsstation Gesundheitsamt (Lebensmittelkontrolle).

Beitrag an die Erstellungs und Einrichtungskosten der Lebensmitteluntersuchungsanstalt in Sitten . . . .

Beitrag au die Einrichtungskosten der Lebensmittelunter suchungsanstalt in Pérolles, Freiburg

,, ,,

122,960 70,500

,,

67,000

,,

84,226

,,

Übertrag Fr.

Bundesblatt. 77. Jahrg. Bd. III.

57,311 506,997 28

386

Übertrag

Fr.

506,997

Militärdepartement.

Unterricht. Aushebung Militärversicherung. Kosten des vorübergehenden Nachteils Remontendepot. Rücknahme von Pferden Festungen. St. Gotthard. Unterhalt der Bauten und Anlagen Verkehrswesen. Militärflugwesen. Auswärtige Arbeiten .

Ausserordentliche Ausgaben für die Einführung der neuen Truppenordnung

,, 45,000 ,, 1,000,000 ,, 100,000 ,, 50,60O ,, 120,000 ,,

545,140

,,

45,000

Volkswirtschaftsdepartement.

Abteilung für Industrie und Gewerbe.

Beiträge an ständige Bildungsanstalten

Arbeitsamt Beiträge an Arbeitslosenkassen

-, · 600,000

Abteilung für Landwirtschaft.

Beiträge f ü r Bodenverbesserungen . . . . . . . . . 1,000,000 Zusammen Fr. 4,012,737 D e r Rest v o n . . . . : . . .

,, 672,149' betrifft eine Reihe kleinerer Kredite, insbesondere für Besoldungen, Löhne und Nebenausgaben des Personals, für Verwaltungskosten und Sachausgaben, sowie für bauliehe Aufwendungen.

Gesamtsumme Fr. 4,584,880 Die für die Regiebetriebe geforderten Kredite belaufen sich, soweit sie das Ergebnis der Verwaltungsrechnung beeinflussen, auf .

Fr. 6,421,148 und, soweit sie den Münzreservefond berühren, auf . . ,, 1,835,780 Zusammen

Fr. 8,256,928

Sowohl bei den Nachtragskrediten für die Verwaltungsrechnung als auch bei denjenigen für die Regiebetriebe stehen den Mehrausgaben zum Teil Minderausgaben auf andern Krediten gegenüber.

387

Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

B . Bundesgericht. . . . . . . . . . . . F r .

2,500

10. Post- und Telegraphengebühren und Verschiedenes . . Fr.

2,500 Unvorhergesehene Kosten für die Beerdigungsfeierlichkeiten zu Ehren des verstorbenen Bundesgerichtspräsidenten Dr. Alfred Stooss.

Dritter Abschnitt.

A. Politisches Departement.

L Abteilang für Auswärtiges

Fr. 149,500

a. Allgemeine Ausgaben der Abteilung und Beiträge . . Fr.

20,000 12, Eepräsentationskosten des Bundesrates Fr. 20,000 Der Voranschlagskredit von Fr. 50,000 ist seit Mitte September erschöpft. Die Summe von Fr. 20,000 entspricht dem Betrage der bis Ende des Jahres voraussichtlich noch notwendigen Ausgaben.

b. Gesandtschaften Fr.

69,500 26. Umzugskosten der diplomatischen Vertreter, und des Personals der Gesandtschaften . . .Fr. 45,000 Dem im Voranschlage festgelegten Kredit von Fr. 40,000 stand bereits am 1. Oktober 1925 eine Ausgabe von Fr. 69,000 gegenüber. Die seit der Überschreitung stattgefundenen und die bis Ende des Jahres hauptsächlich infolge der Gründung zweier Gesandtschaften noch möglichen Versetzungen werden eine Gesamtmehrausgaben von ungefähr Fr. 45,000 zur Folge haben.

27. Miete, Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Kanzleien Fr. 4,500 f. in London Fr. 2,000 Kosten einer unvorhergesehenen Reparatur am Gesandtschaftsgebäude.

m. in Bukarest Fr. 2,500 Der am 6. Mai 1925 in Kraft getretene neue Mietkontrakt erhöht die Miete von Lei 120,000 auf Lei 180,000.

28. Post- und Telegraphengebühren Mobiliaranschaffungen, Bureaubedürfnisse usw. . , . . F r . 20,000 c. in Wien Fr. 6,000 Erhöhung der Preise für Bureaubedürfniss und unvorhergesehene; unumgängliche Mobiliarankäufe für die Kanzlei.

388

e. in Washington . , . . Fr. 7,500 Das stark abgenutzte und ungenügende Mobiliar der Gesandtschaft und der Kanzlei musste am Schlüsse des vorigen Jahres instand gesetzt und vervollständigt werden. Die Rechnungen wurden erst im Jahre 1925 zur Bezahlung vorgewiesen.

n. in Rio de Janeiro . . . F r . 1,500 Nach dem Umzug der Kanzlei in eia geräumigeres Lokal musste das Mobiliar vervollständigt werden.

q. iu Warschau Fr. 5,000 Dio Stabilisierung der polnischen Währung hat alle Preise verteuert.

Ausserdem wurden infolge Wohnungsmangels drei Zimmer des Gesandtschaftsgebäudes für Kanzleibeamte hergerichtet, deren Besoldung entsprechend festgesetzt worden ist.

c. Konsulate Fr. 60,000 31. Umzugskosten Fr. 40,000 Der im Voranschlage vorgesehene Kredit war bereits Ende September, um Fr. 32,000 überschritten. Die seit der Überschreitung vorgenommeneu und die bis zum Jahresschlüsse noch vorgesehenen Versetzungen werdea eine Mehrausgabe von ungefähr Fr. 40,000 zur Folge haben.

33. Miete, Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Kanzleien . F r . 20,000 Die Kanzlei mieten sind in Deutschland unerwartet gestiegen. Um Mietpreissteigerungen auszuweichen, sahen sich einige Konsulate veranlagst, die Kosten der Instandsetzung der Räumlichkeiten zu übernehmen.

II. Innerpolitische Abteilung

Fr. 12,150

6. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften . . Fr, 150 Zur zweckmässigen Besorgung des Nachrichtendienstes über die Verhältnisse in den überseeischen Ländern ist es unerlässlich, dass sich das Auswanderungsamt durch Benützung der einschlägigen Literatur und des Kartenmaterials auf dem laufenden halte. Der für die bezüglichen Anschaffungen eingeräumte Kredit erweist sich ala ungenügend.

9. Unterstützung früherer und wiedereingebürgerter Schweizerinnen . . . Fr. 12,000 Die Ruckerstattungen von 50 °/o der den Kantonen durch die Unterstützung wiedereingebürgerter Frauen entstandenen Kosten belaufen sich für drei Vierteljahre auf Fr. 83,21^. 35, so dass die Aufwendungen für das letzte Vierteljahr, die wahrscheinlich nicht geringer sein werden als die durchschnittlichen Kosten der vorhergehenden Vierteljahre, noch einen Kredit von rund Fr. 12,000 erfordern.

389

B. Departement des Innern.

I. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst Fr. 128,666 D. Schweizerische LandesUbliothek

Fr.

550

2. Teuerungszulagen . . . . . . . . . F r . 550 Wegen Unfalles eines Beamten musste für zwei Monate eine Aushilfskraft eingestellt werden.

F. Eidgenössische Technische Hochschule Fr.

68,370 3. Besoldungen für das Kanzleipersonal . . Fr. 320 4. Teuerungszulagen ,, 330 Eine zurückgetretene Kanzleigehilön der Rektoratskanzlei wurde durch einen Kanzlisten mit etwas höherer Besoldung ersetzt. Ferner musste der Kasse für einige Wochen eine Hilfskraft beigegeben werden.

10. Besoldungen der Hilfslehrer und Assistenten Fr. 18,000 Die von den eidgenössischen Räten beschlossene Wiederherstellung der frühern Assistentenbesoldungen erfordert zu dem bewilligten Kredit ron Fr, 330,000 einen Zuschuss von rund Fr. 18.000.

11. Entschädigungen für besondere Leistungen (Lehraufträge u n d Stellvertretung) . . . . F r . 14,000 Da die Professur für Pflanzenbau erst auf den 1. Oktober besetzt werden konnte, musste der Unterricht durch Lehraufträge vergeben werden. Die Erkrankung mehrerer Professoren erforderte sodann für längere Zeit Stellvertretung.

14. Entschädigungen für die Prüfungen . . Fr. l ,500 Für Abnahme der Prüfungen im Jahre 1925 ist ein Zuschuss erforderlich.

19. Besoldungen (für das Verwaltungspersonal) Fr. 15,000 Zur Zeit, da das Heizungspersonal noch im Dienste der Bauleitung für den Neubau der E. T. H. stand, hat diese im Einverständnis mit den Organen der eidgenössischen Baudirektion die Arbeitslöhne an dasselbe ausgerichtet und die Ausgabe der E. T. H. jeweilen verrechnet. Leider wurde von der Bauleitung unterlassen, für die von ihr in der zweiten Hälfte 1924 verausgabten Fr. 10,628.15 der E. T. H. rechtzeitig Rechnung zu stellen. Der Betrag konnte nicht mehr auf Rechnung 1924 der E. T. H.

genommen werden, trotzdem die dafür in Betracht fallenden Kreditrubriken ausgereicht hätten und tatsächlich mit einem Saldo von Fr. 25,648. 70 abgeschlossen haben. Zu den Fr. 10,628. 15 kommen: Fr. 1200, die die Bauleitung für 1925 an Heizerlöhnen auslegte, und Fr. 3300 als Lohn für einen Monteur der Firma Gebrüder Sulzer, der für gewisse Arbeiten noch beibehalten und von der Verwaltung bezahlt werden musste.

990

21. Hausdienst und Reinigungsmaterial . . Fr. 6,500 Seit das ganze Hauptgebäude bezogen ist, reicht der Kredit nicht mehr aus.

1 25. Mobiliar und Einrichtungen.

a. Unterhalt Fr. 2,000 Das in der vorhergehenden Begründung Gesagte gilt auch für diesen Posten.

b. Neuanschaffungen.

1 . Ordentlicher Kredit . . . . . . . F r . 5,720 Unvorhergesehene Ausgaben erwachsen : 1. aus der Anschaffung zweier Motoren und der Erstellung elektrischer Zuleitungen für das mineralogisch-petrographische und das geologische Institut (ca. Fr. 1500), sowie aus der Erweiterung der Telephonanlage für das mineralogischpetrographische Institut (Fr. 800), und 2. aus der Anschaffung von Mobiliar, hauptsächlich zur Unterbringung von Sammlungsmaterial für den pflanzenpathologischen Unterricht für Land- und Forstwirte (Fr. 3420). Diese Ausgaben sind eine Folge un erlässlicher Neuordnung der Unterrichtsgebiete.

53. Bibliothek Fr. 5,000 Unaufschiebbare Buchbinderarbeiten verursachten Mehrausgaben von Fr. 2000. Dazu kommt, dass der von der E. T. H. für das laufende Jahr nachgesuchte Kredit um Fr. 1000 herabgesetzt wurde. Infolge starker Erhöhung der Abonnemente auf Fachzeitschriften, ist auch hierfür mit einer Mehrausgabe von Fr. 2000 zu rechnen.

Cf. Materialprüfungsanstalt Hochschule

der Eidgenössischen Technischen Fr.

53,846

1. Besoldungen Fr. 16,846 3. Taggelder und Reiseentschädigungen a. für auswärtige Proben ,, · 2,500 6. Druck- und Buchbinderkosten . . . ,, 2,000 7 . Bücher u n d Fachzeitschriften . . . ,, . 1,000 8. Post- und Telegraphengebühren und Frachtauslagen ,, 500 9. Schreibmaterial und übrige Bureaukosten ,, 2,500 10. Veröffentlichungen · ,, 2,000 11. Betriebskosten ,, 22,000 12. Unterhalt 500 13. Verwaltung der Gebäude ,, 3,000 15. Verschiedenes und Unvorhergesehenes. ,, 1,000 Die Krediterhöhungen für sämtliche Rubriken hängen mit der vermehrten Inanspruchnahme der Anstalt zusammen. Diesen Mehrausgaben stehen Mehreinnahmen von Fr. 81,338 gegenüber.

391 H. Eidgenössische Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen .

Fr.

1,700 4. e, Taggelder und Reiseentschädigungen für auswärtige Arbeiten Fr. 1,200 Infolge Nichtbesetzung der II. Assistentenstelle werden bei auswärtigen Arbeiten die Gehilfen stärker beansprucht. Zudem mussten in entfernten Kantonen verschiedene Versuchsflächen neu aufgenommen werden, was höhere Fahrauslagen verursachte.

'.

18. Land- und forstwirtschaftliche Ausstellung in Bern . . Fr. 500 Die unvorhergesehenen Mehrauslagen für Platzmiete und allgemeine Ausschmückung der Ausstellungsräume machen einen Zuschuss notwendig.

J. Prüfungsamtalt für Brennstoffe an der Eidgenössischen Technischen Hochschule . . . . Fr.

3,500 3. Taggelder, ßeiseentschädigungen und Umzugskosten Fr. 800 Die Anstalt wurde im laufenden Jahre mit verschiedenen grössern auswärtigen Untersuchungen betraut, so dags der Voranschlagskredit schon anfangs September nahezu erschöpft war. In jüngste^ Zeit mussten SerienVersuche in einem Gaswerk durchgeführt werden, die grössere Auslagen erforderten. Weitere Aufträge stehen in sicherer Aussicht. Die bezahlten Taggelder werden den Auftraggebern verrechnet, so dass dem Bunde keine Mehrauslagen erwachsen.

6. Apparate Fr. 1,000 Zur Untersuchung zahlreicher bituminöser Strassenbaustoffe müssen verschiedene Apparate, die in. keinem Institute der technischen Hoch«chule vorhanden sind, angeschafft werden. Die Kosten betragen Fr, 2200.

9. Post- und Telegrapheugebühren und Frachten Fr. 200 Die Auftraggeber wünschen, dass ihnen die Ergebnisse der Untersuchungen täglich übermittelt werden; früher erfolgte di e Zustellung wöchentlich oder monatlich. Da die Anstalt gestützt auf das Kreisschreiben der .schweizerischen Oberpostdirektiou vom 27. August 1925 für solche Senkungen die Portofreiheit nicht mehr beanspruchen kann, erwachsen ihr grössere Auslagen für Frankaturen, die indessen von den Auftraggebern aurückvevgütet werden.

13. Material und Verschiedenes. . . . . Fr. 1,500 Da die Auftraggeber zurzeit die Bestimmung des Nässegehaltes fester Brennstoffe verlangen, so war die Anstalt gezwungen, ihre bisherigen, ganz ungenügenden und zudem sehr feuergefährlichen Trockenapparate durch neue zu ersetzen.

392 K. Meteorologische Zentralansiali Fr.

200 1.1. Wetterwarte auf dem Säntis . . . .

Fr. 200 ~~ ~" Die ungünstigen Witterungsverhältnisse des Nachsommers und Herbstes(die Station ist schon seit September eingeschneit) erhöhten die Kosten für den Transport der Lebensmittel und Materialien. Dazu kommen die Ausgaben für die Instandsetzung eines durch den Sturm beschädigtenInstrumentes.

L. Schweizerisches Landesmuseum Zürich Fr, 50O 3. Taggelder und Reiseentschädigungen , . Fr. 500 Da eine Erweiterung des Museums geplant ist, unternahm der Direktor auf Veranlassung der zuständigen Behörden u. a, eine längere Studienreiseins Ausland, um sich über den gegenwärtigen Stand der Museumseinrichtungen zu orientieren ; sie lag zudem im Interesse der wissenschaftlichen.

Tätigkeit des Landesmuseums. Infolgedessen war der Kredit schon auf Ende des dritten Vierteljahres erschöpft. Um die allernotwendigsten Dienstreisen im -t. Quartal ausführen zu können, ist ein Zuschuss unerlässliclu

III. Direktion der eidgenössischen Bauten . . . Fr. 337,46» 12. Hochbauten Fr. 328,560b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten Fr, 135,560 1. Waffenplatz Bière, U mbau der Kaserne Nr. l Fr. 122,960 In unserer Botschaft vom 20. Mai 1925 über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1925, erste Folge (Bundesblatt 1925, Bd. II, 496), haben wir Ihnen von der Kreditüberachreitung beim Umbau der Kaserne Nr. l in Bière Kenntnis gegeben und um einen Nachtragskredit von Fr. 122,960 ersucht. Auf Antrag der Finanzkommission desNationalrates ist dieser Posten von der Bundesversammlung gestrichen und die Vorlage zwecks Ergänzung der Akten durch ein Spezialgutachten.

an den Bundesrat zurückgewiesen worden. Wir haben daraufhin denneuen Baudirektor mit der Untersuchung der Angelegenheit beauftragt.

Er kommt in seinem Bericht vom 11. September 1925 zum Schlüsse, dass die Kreditttberschreitung keineswegs auf Unregelmässigkeiten, sondernhauptsächlich auf die Hochkonjunktur der Baupreise in den Jahren 1917 bis 1920 zurückzuführen sei. Nach Ansicht des Experten sind sämtliche verrechneten Arbeiten richtig ausgeführt, so dass die Verwaltung nicht zu Schaden kommt. -- Indem wir auf den bei den Akten liegenden Ergänzungsbericht verweisen, erlauben wir uns, das Gesuch um Bewilligung des erforderlichen Nachtragskredites von Fr. 122,960 zu erneuern.

2. Grenzwächterkaserne in Perly I, innere Einrichtungen Fr, 4,100

393 Die Instruktion der Grenzwächterrekruten für den 6. Zollkreis findet in der Kaserne von Perly I statt. Zu Beginn des nächsten Jahres muss eine neue Abteilung Grenzwächterrekruten aufgeboten werden. Da die im Zollgebäude Perly I verfügbaren Räume wegen ihres schlechten Zustandes nicht mehr geeignet Bind, Rekruten aufzunehmen, mussten in diesem alten Gebäude Umänderungs- und Instandstellungsarbeiten vorgenommen und verschiedene innere Einrichtungen ausgeführt werden.

3. Verwalterwohnhaus der Armeemagazine in SeewenSchwyz, Ergänzungsarbeiten . . . . Fr. 8,500 Bei der im Jahre 1923 erfolgten Erwerbung der Liegenschaft Rickenbacher in Seewen als Wohnhaus für den Verwalter der eidgenössischen Armeemagazine Schwyz wurden die innern Instandstellungsarbeiten auf einen spätem Zeitpunkt zurückgestellt. Nachdem der Stelleinhaber im Juni dieses Jahres nach längerer Krankheit gestorben ist, müssen, vorgängig des Bezuges der Dienstwohnung durch den neuen Verwalter, die Wohnräume aus sanitarischen Gründen neu gestrichen und tapeziert werden.

Es wäre nicht zweckmässig, nur diese Instandsetzung vorzunehmen, vielmehr empfiehlt es sich, gleichzeitig folgende bauliche Arbeiten auszuführen: Renovation der Zimmer im I. Stock, Verlegung der Küche vom I. Stock in das Erdgeschoss, Einbau eines Badzimmers und Abortes im I. Stock, Erstellung einer Waschküche im Keller. Mit den baulichen Veränderungen können auch die Räume im Erdgeschoss ausgenützt werden.

Dafür wird der Verwalter einen etwas höheren Mietzins zu bezahlen haben.

c. Neubauten Fr. 193,000 1. Gesandtschaftsgebäude in Warschau . Fr. 55,500 Für den Ankauf, den Umbau und die Möblierung des Gesandtschaftsgebäudes haben Sie folgende Kredite bewilligt: 1. Bundesbeschluss vom 8. Februar 1923 (BB1. 1923, I, 548) Fr. 175,000 2. Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1923 (BB1. 1923, III, 55) ,, 48,000 3. Bundesbeschluss vom 19. .Juni 1925 (BBl. 1925, II, 674) ,, 16,856 Zusammen -- Fr. 239,856 Die Ausgaben beliefen sich bis Ende September 1925 auf ,, 257,191 Die Mehrausgaben von Fr.

17,335 entfallen auf Mobiliaranschaffungen durch die Gesandtschaft, die im Interesse der standesgemässen Ausstattung der Empfangsräume lagen.

Dazu kamen noch folgende zwei neuen Kredite: a. Für Umänderung der Fassade an der Allee des 3. Mai Fr.

29,400

394

Die Fassaden des Gesandtschaftsgebäudes sind mit Gesimsen und sonstigen Verzierungen geradezu überladen; diese mit schlechtem Mörtel ·erstellten Architekturteile bröckeln forlgesetzt ab und fallen direkt auf das Trottoir und die Strasse herunter. Um Unfällen und Sachbeschädigungen vorzubeugen, sind geeignete Vorsichtsmassnahmen dringend geboten. Die eidgenössische Baudirektion schlägt eine Änderung und Vereinfachung der Fassade, sowie die Entfernung der Fassadenverzierungen vor, soweit diese, ohne die Architektur des Gebäudes zu beeinträchtigen, entbehrt werden können. Damit wird sich auch der bauliche Unterhalt des ·Gebäudes in Zukunft billiger gestalten.

b. Für Erneuerung der Bedachung . . . Fr. 8,765 2. Waffenplatz Bière, Ankauf der Liegenschaft ^La Cerniaza .

Fr. 70,500 Nördlich des der Eidgenossenschaft gehörenden Artillerieschiessplatzes in Bière befindet sich das Gut ,,La Cerniaza, dessen Erwerbung schon anlässlich des Ankaufes des Waffenplatzes erwogen, aus finanziellen Gründen aber bis auf weiteres zurückgestellt werden musste. Schon damals war diese Liegenschaft durch das Schiessen gefährdet und ist es mit der neuen Munition noch bedeutend mehr geworden. Das trifft auch zu, wenn keine Fehler bei der Schiessleitung, bei der Bedienung der Geschütze oder bei der Munition selbst vorliegen, weil beim Einschlagen der Geschosse auf dem Gebiete des Waffenplatzes Sprengstücke auf Boden der ,,Cerniaz" hinüberfliegen. Abgesehen von Beschädigungen dieses Grundstückes und seiner Gebäulichkeiten hat sich auch ein durch Granatsplitter verursachter Unfall ereignet. Ein bleibender Nachteil ist für den Verunfallten nicht «ingetreten. Sollen indessen weitere Unfälle verhütet werden, kann das nur geschehen, wenn der Bund die Liegenschaft erwirbt.

Das Gut misst 1415,4-, Aren, wovon zirka 20 Aren Wald. Der übrige 'Teil ist Acker- und Mattland mit vielen Fruchtbäumen. Darauf befinden sich .zwei gut unterhaltene Häuser, das ältere mit Wohnung, zwei Ställen und einem Tenn, das neuere mit einem Pferdestall, Tenn, einer Waschküche und Backstube. Die Liegenschaft, die vom Eigentümer selbst bewirtschaftet wird und aus welcher auch fernerhin ein Ertrag gezogen werden soll, ist amtlich auf Fr. 45,000 geschätzt. Nach langem Unterhandlungen konnte ein Versprechen auf Verkauf der ,,Cerniaz" um Fr. 70,000 erlangt werden,
gültig bis zum 30. Dezember 1925. Dieser Preis entspricht dem, was in dortiger Gegend von Landkäufern bezahlt wird. Dazu kommen die Kosten der Verurkundung mit Fr, 500.

. 3. Funkerempfangsstation Dübendorf . . Fr. 67,000 Die drahtlose Télégraphie ist wegen der Übermittlung der Wetterberichte für das Flugwesen im allgemeinen von Wichtigkeit. Ganz be sonders wichtig für den Luftverkehr ist die jeweilige Meldung von Abgang und Ankunft der Verkehrsflugzeuge der verschiedenen Luftpostlinien,

395

.welche Dübendorf-Zürich bedienen. Die grossen Verkehrsflugzeuge besitzen selbst Radioapparate, so dass mit den Radiustationen der andern Flugplätze des In- und Auslandes mittels Funkspruch Verbindung hergestellt werden kann. Sowohl diese andern Plätze ale auch Dübendorf sollten jeweilen wissen, auf welchen Zeitpunkt ein Verkehrsflugzeug erwartet, ob mit einer verspäteten Landung gerechnet werden muss, und was sonst für den Verkehr wichtig ist. Während der Verkehrsflugsaison werden in Dübendorf täglich mindestens 7--8 Verkehrsflugzeuge eintreffen und abfliegen. Als im Jahre 1921 die Funkerstation Dübendorf-Kloten eingerichtet wurde, bestand noch keine Luftverkehrslinie. Da die rasche .Entwicklung des zivilen Luftpostdienstes nicht vorauszusehen war und übrigens auch das Militärflugwesen noch keineswegs die heutige Bedeutung ·erlangt hatte, und da überdies die damalige Budgetlage berücksichtigt werden musste, so wurden sowohl die Empfangsstation in Dübendorf als -auch die dazu gehörige Maechinenanlage in Kloten bis auf weiteres in Baracken untergebracht. Diese provisorische Unterbringung konnte jedoch auf die Länge nicht genügen. Ein Hauptgrund für die Verlegung der Station in Dübendorf ist der, dass sie infolge der Neubauten auf erwähntem Platze jetzt im Wege steht und dass bei dem Motorenlärm des stark Beanspruchten Flugplatzes der Dienst des Personals der drahtlosen Télégraphie in einem solchen Masse beinträchtigt wird, dass Störungen des Flugbetriebes zu gewärtigen sind. Dieser Gefahrsmöglichkeit beim inländischen und internationalen Luftverkehr wegen haben eich die fachmännischen Amtsstellen, die Militärverwaltung, sowie das eidgenössische Luftamt für die sofortige Erstellung einer neuen Empfangsstation abseits des Flugplatzes in Dübendorf ausgesprochen. Die Kosten sind auf Fr. 67,000 veranschlagt.

Da auch dem zivilen Flugwesen aus dieser neuen Empfangsstation grosse Vorteile erwachsen, war es selbstverständlich, deren Errichtung von einer namhaften Beitragsleistung von jener Seite abhängig zumachen.

Der Stadtrat von Zürich hat daraufhin einen Betrag von Fr. 5,000 für das laufende Baujahr zugesagt und überdies seine Bereitwilligkeit ausgesprochen, auch fernerhin an die Kosten der Télégraphie in Dübendorf beizutragen, da ihm an der fernem Mitbenutzung der dortigen Einrichtungen durch das zivile
Flugwesen viel gelegen ist.

13. Strossen- und Wasserbauten Fr.

8,900 i. Perimeterbeiträge Fr. 4,900 Im Voranschlage für das Jahr 1925 ist ein Kredit von Fr. 6100 für Perimeterbeiträge für eidgenössische Liegenschaften vorgesehen, nämlich : a. für die Munitionsfabrik in Altdorf (SchächenbaclO · Fr. 2,000 b. für das Gebiet des Waffenplatzes Frauenfeld (Thur) ,, 2,000 c. für die Zeughäuser in Kriens (Renggbach und Krienbach) ,, 2,100 Fr.

6,100

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396 Die unter a und b erwähnten Ansätze erweisen sich als zu knapp, weil sich die eingelangten Perimeterrechtjungen auf Fr. 3485 bzw.

Fr. 3869 belaufen, also zusammen Fr. 3354 mehr als vorgesehen. Bei e sind die Ausgaben noch nicht bekannt.

Eine annähernd zutreffende Veranschlagung der Perimeterkosten ist schwierig, weil die Tragweite der zu reparierenden Wasserschäden nicht vorausgesehen werden kann. Wie folgende Posten beweisen, sind die Schwankungen sehr stark: 1923

1924

1925

Wuhrarbeiten bei Altdorf -- 546 3,485 Wuhrarbeiten bei Frauenfeld 1,995 4,574 3,869 Die Gesamtmehrausgaben werden sich mit Einsohluss neu hinzugekommener Perimeterbeiträge auf Fr. 4900 beziffern.

2. Zollgebäude in Buchs, Wasserversorgung Fr. 4,000.

Die Pumpbrunnen bei den Zollhäusern in Buchs liefern nicht einwandfreies, klares Wasser, was die Hausbewohner öfters zu Klagen veranlagst.

Kürzlich hat sich die Gemeinde Buchs entschlossen, die Wasserversorgung bis zur Rheinbrücke weiterzuführen. So bietet sich Gelegenheit, die beiden an diesem Orte befindlichen Zollgebäude mit gutem Trinkwasser zu versorgen. An die auf Fr. 12,700 berechneten Kosten hat der Bund einen Beitrag von Fr. 3500 zu leisten, wozu noch Fr. 500 für Installationsarbeiten im Innern der Gebäude kommen.

V. Amt für Wasserwirtschaft

. . . . . . . . Fr.

26,500

2. Löhne Fr. 5,000 Für die Feldaufnahmen, hauptsächlich zum Zwecke der Untersuchungen über die Juragewässerkorrektion, musstö eine grössere Zahl von Messgehilfen angestellt werden. Das auf Grund dieser Aufnahmen bearbeitete Projekt wird gegenüber den bisherigen Vorschlägen eine wesentliche Kostenverminderung erlauben.

7. Druck- und Buchbinderkosten . . . . Fr. 2,000 Unvorhergesehene Ausgaben für die Erstellung einer Übersichtskarte über die Ausfuhr elektrischer Energie, für die nötige Anzahl von Exemplaren des Projektes für die Genferseeregulierung, zuhanden der beteiligten Kantone und der Seeufergemeinden, und für die Ausfertigung der Aufnahmeergebnisse der Rheinstrecke Eglisau-Schaffhausen zwecks Projektierung des Ausbaues dieser Strecke.

8. Post- und Telegraphengebühren . . . Fr. 2,000 Telegrammkosten für die erst im Laufe des Jahres neu eingeführte Übermittlung von Wasserstandsangaben an die Hafen Verwaltung Strassburg (Zentralkommission für die Rheinschiffahrt).

397

16. Studien über Seeregulierungen . . . Fr. l1,000 Die Projektierungsarbeiten auf dem Gebiete der Seereguliernngen, besonders für Bodensee und Juraseen, haben grössere Aufwendungen verlangt, als bei der Aufstellung des Voranschlages vorausgesehen werden konnte. Insbesondere war es notwendig, verschiedene Varianten einander gegenüberzustellen, um die vorteilhafteste Lösung in Vorschlag bringen zu können.

17. Sehiffahrtsstudien. c. Spezialstudien Rhone und Genfersee Fr, 4,000 Untersuchungen des Amtes für Wasserwirtschaft und der Expertenkommission ergaben die Notwendigkeit, einzelne Arbeiten weiter auszudehnen, als vorgesehen war.

20. Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland Fr. 2,500 Die Geschäftszunahme erforderte vermehrte Sitzungen der Ausfuhrkommisskra, ebenso vermehrte Kontrollarbeit der Eichstätte und des Starkstrominspektorates. Diesen Ausgaben stehen Mehreinnahmen im Betrage von ungefähr Fr. 8000 gegenüber.

Tl. Gesundheitsamt

Fr.

162,850

a. Allgemeines.

6. Druck- und Buchbinderkosten . . . Fr. 4,000 Die Einrichtung der Kontrolle über den Verkehr mit Betäubungsmitteln in den Kantonen hat die Herstellung von verschiedenen Formularen, Registern, Etiketten, Erläuterungen usw. zur Folge gehabt, so dass der Kredit für Druckkosteu unzulänglich ist. Ein Teil der Ausgaben wird durch entsprechende Einnahmen aus dem Verkauf von Drucksachen ausgeglichen.

9. Schreibmaterial und übrige Bureaukosten Fr. 700 Vermehrter Verbrauch von Material und Anschaffung einer Schreibmaschine wegen Einrichtung der Betäubungsmittelkontrolle.

12. Revision der Pharmakopoea Helvetica, Ed. IV Fr. 7,120 Die 4. Auflage der Pharmakopöe ist aufgebraucht, und die Pharmakopöekommission hat einen Neudruck der gegenwärtigen Auflage mit der Begründung verlangt, dass die Arbeiten für die neue Auflage (Ed. V) nicht so weit vorgeschritten seien, um sie innert zwei bis drei Jahren herauszugeben. Wir erkannten das Begehren als begründet und haben die Arbeiten vergeben. Die Kosten für den Neudruck können größtenteils durch die Einnahmen aus dem Verkauf der Auflagen gedeckt werden.

398

19. Beitrag zur Bekämpfung der Tuberkulose Fr. 9,492 Der Voranschlagskredit genügt nicht ganz, um die Beiträge an die Ausgaben der Tuberkulosefürsorgewerke im Rahmen des Bundesratsbeschlusses vom 23. Dezember 1924 ausrichten zu können.

b. Lebensmittelkontrolle

3. Beiträge an die Erstellungs- und Einrichtungskosten von Untersuchungsanstalten . . . . F r . 141,538 Der Kanton Wallis hat in den Jahren 1921/22 in Sitten eine Lebensmitteluntersuchungsanstalt erstellen lassen. Die Kosten waren auf Fr. 291,035.45 veranschlagt; daran hatte der Bund einen Beitrag von Fr. 145,517.70 zugesichert. Die endgültigen Kosten betragen Fr. 380,452.85, so dass sich eine Überschreitung des Voranschlages von Fr. 89,417. 40 ergibt. Gernäss Art. 10 des Lebensmittelgesetzes ist der Bundesbeitrag nach den Erstellungs- und Einrichtungskosten zu berechnen und beträgt 50 % der wirklichen Auslagen, so dass der Kanton Wallis einen Beitrag von Fr, 190,226.40 beanspruchen kann. Da bereits im Jahre 1923 Fr. 106,000.-- ausbezahlt worden sind, bleiben noch Fr. 84,226.40 auszurichten. Infolge Verzögerung in der Vorlage der definitiven Abrechnung bis zum Jahre 1924 und wegen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Organen des Gesundheitsamtes und den Walliser Behörden über einzelne Posten der Abrechnung musste die Auszahlung dieses Betrages bis jetzt hinausgeschoben werden.

Der Kanton Freiburg hat im Jahre 1924 ein Subventionsgesuch für die Einrichtung einer Lebensmitteluntersuchungsanstalt in einem bereitsvorhandenen, dorn Staate gehörenden Gebäude in Pérolles eingereicht.

Die Pläne und der Kostenvoranschlag im Betrag von Fr. 101,254.-- wurden genehmigt; der Betrag der zugesicherten Subvention konnte aber nicht in den Voranschlag aufgenommen werden, weil sich nachträglich ergab, dass Ergänzungen notwendig waren. Die definitiven Kosten für diese Anstalt (Wert des Gebäudes inbegriffen), deren Abrechnung im Laufe des Jahres eingegangen ist, betragen Fr. 114,622. 95, so dass der Kanton Freiburg auf einen Bundesbeitrag von Fr. 57,311.50 Anspruch hat.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Justizabteilung

Fr.

20,000

4. Gesetzgeberische Arbeiten Fr, 20,000 Infolge von grössern gesetzgeberischen Arbeiten war der zur Verfügung stehende Kredit von Fr. 50,000 bereits im Oktober erschöpft. Die in drei Expertenkommissionen durchberatene Revision des Obligationenrechtes und die Vorarbeiten zum Expropriationsgesetz haben für sich

399 allein Kosten yon Fr, 42,000 verursacht. Bis Ende des Jahres müssen nochweitere erhebliche Ausgaben für Druck und Übersetzung gesetzgeberischer Arbeiten, ferner die Honorare für den Redaktor des Entwurfes zum Obligationenrecht und für den Bearbeiter des Werkes L. K. von Salis ,,Schweizerisches Bundesrecht" zur Zahlung angewiesen werden.

V. Versicherungsamt

Fr.

8,642

1. Besoldungen Fr. 5,380 2. Teuerungszulagen ,, 1,222 Mehrausgabe wegen Schaffung einer neuen Stelle und Erhöhung einer Besoldung.

4, Druck- und Buchbinderkosten . . . Fr. 250 Mehrausgabe für -dringende unaufschiebbare Bedürfnisse.

10. Mobiliar .

Fr. 290 Pult für einen weiteren Experten.

11, Mietzins Fr. 1,500 Erhöhung des Mietzinses ab 1. Mai 1925.

VI. Amt für geistiges Eigentum

Fr.

· 2,000

6. Post-, Telegraph- und Telephongebühren Fr. 2,000 Im Zusammenhang mit dem neuen Postgesetz und infolge starken Geschäftsganges haben die Portoauslagen des Amtes Über das im Voranschlag: berechnete Mass hinaus zugenommen.

D. Militär département.

I. Zentralverwaltung

Fr.

30,000

A. Kanzlei des Departementes Fr.

5,000 1. Besoldungen Fr. 5,000 Nachdem der Voranschlag für das Jahr 1925 aufgestellt war, wurde durch Bundesratsbeschluss vom 10. Oktober 1924 für den Sekretär der Landesverteidigungskommission eine besondere Stelle geschaffen. Die Besetzung dieser Stelle erfolgte auf 1. Dezember 1924. Die Besoldung ist im Voranschlag 1925 nicht enthalten. Durch Veränderungen im Personalbestand konnten Ersparnisse erzielt werden, die aber zur Deckung der ganzen Besoldung nicht ausreichen.

M. Militärgerichtsbarkeit 2. Kosten der Militärgerichte

Fr.

Fr. 25,000

25,000

400

Nach den bei den Gerichten gemachten Erhebungen ist mit Rücksicht auf die noch hangigen und weiter hängig werdenden Strafgeschäfte bis Ende des Jahres ein Nachtragskredit von Fr. 25,000 erforderlich. Diese Mehrkosten rühren in der Hauptsache her von der Durchführung der Verfahren gegen Leute, die zum Dienste nicht eingerückt sind.

II. Ausbildung der Armee A. Lehrpersonal

Fr. 1,065,905 Fr.

905

9. Veterinärtruppen.

c. Taggelder und Reisekosten, Umzugskosten Fr. 905 Zur Instruktion in der Veterinär-Offizierschule und in den Hufschmiedekursen konnte ein weiterer Beamter der Abteilung für Veterinärwesen verwendet werden. Den sich daraus ergebenden Mehrausgaben in obenerwähntem Betrage stehen Minderausgaben gegenüber bei Kredit II. A. 9. b.

Instruktionsaushilfe.

A l l g e m e i n e B e m e r k u n g . Es ist möglich, dass bei den übrigen Waffen- und Truppengattungen einzelne Kredite, wie Reisekosten, Kleiderentschädigungen und Aushilfe bei der Ausbildung, überschritten werden müssen. Weil die Schulen und Kurse noch nicht beendigt sind, können diese Ausgaben zurzeit nicht festgestellt werden. Indessen darf angenommen werden, dass diese Mehrausgaben gedeckt werden durch Minderausgaben auf andern Krediten, wie Besoldungen, Teuerungszulagen und Kosten der Dienstpferde, so dass mit einer Überschreitung der Budgetabschnitte bei den einzelnen Waffen und Truppen nicht zu rechnen ist. Aus diesen Gründen sehen .wir von der Stellung von Nachtragskreditbegehren ab.

Allfällige Überschreitungen werden wir im Berichte zur Staatsrechnung begründen.

B. Unterricht Fr. 45,000 1. Aushebung Fr. 45,000 Wie bereits in der Botschaft vom 6. Mai 1924 zur neuen Truppenordnung erwähnt worden ist, soll die Einberufung in die Rekrutenschule wieder wie früher im 19. bzw. 20. Altersjahre stattfinden. Wir haben hierfür eine Übergangszeit von vier Jahren vorgesehen. Dementsprechend waren im laufenden Jahre nicht nur die Wehrpflichtigen des Geburtsjahres 1905, sondern dazu noch V* d°s Geburtsjahres 1906 auszuheben.

Zur Deckung der Mehrausgaben wird obiger Betrag hier eingestellt.

A l l g e m e i n e B e m e r k u n g . Wie wir schon öfters ausgeführt haben, ist es zur Zeit der Nachtragskreditbegehren nicht möglich, die Kreditverhältnisse bei den Budgetabschnitten Rekrutenschulen, Wiederholungskurse, Kaderüchulen und Vorunterricht so festzustellen, dass mit Bestimmtheit gesagt werden kann, wo sich Kreditreste ergeben und wo

401

die bewilligten Kredite nicht ausreichen werden. Dies ist in der Hauptsache darauf zurückzuführen, dass zu dieser Zeit eine Anzahl militärischer Kurse überhaupt noch nicht stattgefunden hat, ein Teil der Komptabilitäten sich noch in Revision befindet, und ein Teil derselben dem Oberkriegskommissariat noch nicht abgeliefert worden ist. Ferner ist eine grosse .Zahl von Rechnungen, wie solche für Landschaden, Bahntransporte, Munition, Abschätzungen, Entschädigungen und Kuranstaltskosten für Pferde usw.

noch ausstehend, deren Beträge auch schätzungsweise nicht zu berechnen äind. Was die-Wiederholungskurse anbetrifft, ist noch zu bemerken, dass infolge der Einführung der neuen Truppenordnung auf 1. Juli 1925 frühere Festungstruppen, wie Infanterie, Mitrailleure und Sanitätstruppen, ihren ·diesjährigen Wiederholungskurs im Verbände derjenigen Truppengattung bestanden haben, der sie gemäss der neuen Truppenordnung zugeteilt sind.

Eine Ausscheidung der Ausgaben ist nicht möglich, und es ergibt sich hieraus, dass der Kredit ,,Wiederholungskurs der Festungstruppen" entlastet, die Kredite für die Wiederholungskurse anderer Truppengattungen dagegen stärker beansprucht werden. Wir haben versucht, die Kredite für den Unterricht so gut als möglich zu prüfen, und hoffen, dass der ·Oesamtkredit für den Abschnitt ,,B. Unterricht" nicht überschritten werde.

Bei einzelnen Rubriken dürften sich infolge höherer Mannschaftsbestände Mehrausgaben ergeben, denen aber Minderausgaben durch Einsparungen verschiedener Art gegenüberstehen werden. Wir verzichten bei dieser Sachlage auf die Eingabe von Nachtragskreditbegehren und ziehen vor, wie dies bis jetzt 'immer mit Ihrem' Einverständnis geschehen ist, die rechnerischen Verhältnisse bei Jahresschluss genau zu untersuchen und dann im Berichte zur Staatsrechnung über die Mehrausgaben und Minderausgaben für die Rekrutenschulen, Wiederholungskurse, Kaderschulen und für den Vorunterricht erschöpfende Auskunft zu geben, E. Leistungen sur Erleichterung der Dienstpflicht , . . Fr. 1,005,000 1. Militärversicherung Fr. 1,005,000 a. Kosten des vorübergehenden Nachteils Fr. 1,000,000 Durch den Voranschlag für das Jahr 1925 wurden bewilligt 3,000,000 Franken; die Ausgaben bis Ende September betragen rund Fr. 3,200,000, so dass bis Ende des Jahres noch zur Verfügung stehen Fr. 800,000.
Oestützt auf die Erfahrungen der letzten Jahre und mit Rücksicht darauf, dass die Wiederholungskurse dieses Jahr vorwiegend erst im Herbst stattgefunden haben, muss mit einem stärkeren Zuwachs an Patienten und «omit mit vermehrten Ausgaben gerechnet werden. Wir berechnen die bis Rechnungsschlues noch zu gewärtigendeu Ausgaben auf Fr. 1,800,000, so dass unter Berücksichtigung obigen Kreditrestes durch Nachtragskredit zu decken sind Fr. 1,000,000. Die Ausgaben betrugen im Jahre 1923 JPr. 4,214,148, im Jahre 1924 rund 3,500,000.

Bundesblatt. 77. Jahrg. Bd. III.

29

402 d. Kosten der Pensionskommission . . . Fr. 5,000 Der durch den Voranschlag bewilligte Kredit von Fr. 15,000 ist bis Ende September nahezu aufgebraucht worden. Der Stand der von der Pensionskommission zu behandelnden Fälle lässt es als notwendig erscheinen, die Sitzungen im IV. Quartal mindestens in bisherigem Umfange abzuhalten. Die dadurch verursachten Ausgaben werden rund Fr. 5000 betragen.

F. Réglemente, Formulare, Militäramtsblatt Fr.

5,000fr 1. Allgemeine Ausgaben Fr. 15,000 Im März 1925 wurde den Kommando- und Amtsstellen, welche da» Militäramtsblatt als Dienstexemplar beziehen, eine Sammlung aller Erlasses, abgegeben, die in den Jahren 1908 bis 1924 im Militäramtsblatt erschienen sind und noch in Kraft bestehen: Sammelband des Militäramtsblattes ,,Militärorganisation der schweizerischen Eidgenossenschaft und ihre Ausführungsbestimmungen Die Herausgabe dieses Werkes war unumgänglich notwendig, weil die Orientierung in 17 Bänden Militäramtsblatt viel zu schwer geworden war. Die Kosten konnten infolge besonderer Massnahmen (vorsorglicher Papiereinkauf und dergleichen) zum Teil in früheren Voranschlägen untergebracht werden. Für den Restbetrag von.

Fr. 15,000 ist ein entsprechender Nachtragskredit erforderlich.

III. Ausrüstung der Armee Fr. 47.432: B. Materialunterhaltundd -ersats Fr. 47,432.

2. Unterhalt.

a. Bekleidung und Ausrüstung.

1. Entschädigung an die Kantone für die Instandstellung und den Unterhalt der Bekleidung und Ausrüstung Fr. 17,084 Im Voranschlage wurde mit einem Bestand der Armee von 340,800» Mann gerechnet. Nachdem inzwischen von den Kantonen die Aufstellungen!

eingereicht worden sind, ist mit einem Bestände von 345,071 Mann oder mit 4271 Mann mehr zu rechnen. Diese Vermehrung rührt her einerseits von der höheren Anzahl der ausexerzierten Rekruten, anderseits von einer weniger grossen Zahl der Entlassungen aus der Wehrpflicht, als im; Voranschlage berechnet worden ist. Den Kantonen ist pro Mann Fr. 4 als Entschädigung zu entrichten ; es ergibt sich somit eine Mehrausgabevon 4271 X Fr. 4 = Fr. 17,084.

b. Bewaffnung.

1. Kontrolle.

&. Teuerungszulagen Fr. 348 Die Teuerungszulage eines nach Aufstellung des Voranschlages ge-wählten Waffenkontrolleurs ist infolge Kinderzulagen um Fr. 348 höherals diejenige seines Vorgängers.

403

5. Transportkosten Fr. 30,000 Bei der Aufstellung des Voranschlages können die Ausgaben für Transporte Dicht zuverlässig berechnet werden, weil die Bedürfnisse der Schulen und Kurse so lange zum voraus nicht bekannt sind. Bei diesem Kredit werden lerner auch die Ausgaben für den Unterhalt und die Betriebsmittel der zugeteilten Lastwagen verrechnet. Gestützt auf die Ausgaben bis Ende September muss mit einer Gesamtausgabe von Fr. 255,000 gerechnet werden; der durch den Voranschlag bewilligte Kredit betrügt Fr. 225,000, so dass mit einem Fehlbetrag von Fr. 30,000 zu rechnen ist.

IT. Pferde

Fr.

100,000

A. Kavalleriepferde . Fr. 100,000 6. Rücknahme von Pferden . . . . Fr. 100,000 Die Ausgaben bei diesem Kredit sind abhängig von der Zahl der Pferde, die nach den Bestimmungen der Kavalleriepferdeverordnung zurückgenommen werden müssen. Eine sichere Vorausberechnung ist nach der Natur der Dinge nicht möglich.

Der Kredit beträgt laut Voranschlag Fr. 295,000 und ist bereits aufgebraucht.

Nach unseren Berechnungen belaufen sich die Ausgaben bis Jahresschluss auf rund ,, 395,000 Verbleiben durch Nachtragskredit zu decken . . . Fr. 100,000 Bei diesem Kredit handelt es sich nicht um reine Ausgaben. Die zurückgenommenen Pferde werden wieder an Remontierungspflichtige abgegeben, ausrangiert oder geschlachtet. Die hieraus sich ergebenden Einnahmen werden aber nicht diesem Ausgabenkredit gutgeschrieben, sondern der Einnahmenrubrik 111, D. l, Kavalleriepferde.

T. Festungen

'. . . . Fr.

51.300

A. St. Gotthard Fr.

51,300 1. Verwaltung: f. Dienstkleider . .

Fr. 700 Die Beamten der Festungsverwaltung beziehen in der Regel eine Kleiderentschädigung von Fr. 1.20 im Tag. Diese Entschädigung wird, entsprechend den bestehenden Vorschriften, auf Fr. 2. -- im Tag erhöht, wenn sie als Instruktoren in Schulen und Kursen Dienst zu leisten haben.

Auch dieses Jahr h a t eine stärkere Verwendung v o n Beamten i m 2. Unterhalt der Werke und Ersatz des Materials: i. der Bauten und Anlagen . . . . Fr. 50,600

404

Der Unterhalt des in den neunziger Jahren erstellten Stöckliwerkes verlangt einige grössere Arbeiten, die nicht aufgeschoben werden können.

Die Kosten belaufen sich auf Fr. 35,000.

Durch die Stürme in diesem Frühjahr wurden zwei Grenzwachthütten abgedeckt und beschädigt, so dass Schnee und Regen freien Zutritt ins Innere dieser Hütten hatten, wodurch auch das Mauer werk stark beschädigt wurde. Die Kosten für diese Instandstellungen belaufen sich auf Fr. 5000 für die eine und Fr. 1600 für die andere dieser Grenzwachthütten. Bei allen diesen Fällen handelt es sich um ausserordeutliche Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind und für deren lastandstellung im Voranschlage kein Kredit vorgesehen worden ist. Um diese Schäden noch während der guten Jahreszeit ausbessern zu können und dadurch vermehrte Ausgaben zu vermeiden, wurde die Festungsverwaltung mit den nötigen Arbeiten beauftragt.

Durch Bundesbesohluss vom 16. Oktober 1924 betreffend die Nachtragskredite H. Folge 1924 (BB1. 1924, III, 558) wurde für den Wiederaufbau des durch eine Lawine zerstörten Verwaltungsgebäudes in Airolo ein Kredit von Fr. 180,000 bewilligt. Nach dem diesem Nachtragskredit zugrunde gelegten Projekt war der Abbruch des alten Gebäudes bis auf die Bodonhöhe des ersten Stockwerkes vorgesehen. In der Folge zeigte es sich aber, dass auch das Mauerwerk des Erdgeschosses und der Fundamente zum grossen Teil so beschaffen war, dass die Aufführung des neuen Gebäudes auf demselben nicht riskiert werden durfte. Es mussten deshalb 250 m* Mauerwerk mehr abgerissen und wieder aufgeführt werden. Unter diesen Umständen war es leider nicht möglich, trotz grösster Sparsamkeit mit dem bewilligten Kredit den Bau zu vollenden.

Nach den nun vorliegenden Berechnungen muss mit einer Mehrausgabe von Fr. 9000 gerechnet werden.

VI. Verkehrswesen

Fr. 120,000

S. Militärflugwesen · · Fr. 120,000 2. Betriebs- und Ersatzmaterial, sowie allgemeiner Unterhalt.

Ä. Auswärtige Arbeiten. . . . . Fr. 120,000 Die Flugstundenzahl hat seit 1923 stark zugenommen. Die vorhandenen Flugzeuge wurden dadurch sehr stark beansprucht. Ausserdem kamen Beschädigungen vor, die von der Flugplatzdirektion nicht repariert werden können. Ihre Arbeiterssahl reicht auch sonst nicht aus, um die vielen Ausbesserungen an Flugzeugen und Motoren besorgen zu können.

Aus dem Kredit von Fr, 50,000 für auswärtige Arbeiten mussten auch Reparaturen an den Motorlastwagen des Korpsmaterials im Betrage von Fr. 24,711 bezahlt werden. Der Posten ,,Auswärtige Arbeiten" erfordert einen Nachtragskredit von Fr. 120,000, damit im Laufe des Winters die

400

notwendigen Reparaturen gemacht und die vorsohriftsgemässe Durchführung des Flugdienstes im Jahre 1926 sichergestellt werden kann,

VII. Ansserordentliche Ausgaben für die Einführung der neuen Truppenorduung Fr. 545,140 Die Organisation des Heeres (Truppenordnung) vom 18. Dezember 1924 ist durch Bundesratsbesehluss vom 27. Januar 1925 auf 1. Juli 1925 in Kraft gesetzt worden. Die Einführung der neuen Truppenorduung brachte eine Reihe von Arbeiten mit sich, wie die Beschaffung und Erstellung neuer Korpskontrollen, Neueinteilung von Dienstpflichtigen, Drucksachen, Organisationsmusterungen, Neueinrichtungen in den Zeughäusern, Materialverschiebungen und daherige Transportkosten usw.

Die Ausgaben für diese Arbeiten konnten bei der Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1925 noch nicht berücksichtigt werden. Es handelt sich bei allen diesen Ausgaben um solche außerordentlicher und vorübergehender Natur, die nicht aus den gewöhnlichen Krediten des Voranschlages für das Jahr 1925 bestritten werden können. Wir ziehen deshalb vor, dieselben zusammen unter besonderer Rubrik aufzuführen. Das hat den Vorteil, dass die Gesamtkosten für die Einführung der neuen Truppenordnung übersichtlich in der Staatsrechnung erscheinen werden, und dass nicht die ordentlichen Voranschlagskredite damit belastet werden müssen. Bei der Einführung der früheren Truppenordnung im Jahre 1912 wurden einzig die Ausgaben für die Organisationsmusterungen besonders in der Staatsrechnung aufgeführt, während die übrigen Kosten bei den ordentlichen Voranschlagskrediten verrechnet und die sich hieraus ergebenden Mehrausgaben durch Nachtragskredite bzw. Kreditübersohreitungen gedeckt wurden. Die Kosten der Organisationsmusterungen allein beliefen sich damals auf Fr. 576,577. 35. Wieviel die übrigen besonderen Auslagen betragen haben, lägst sich mit Sicherheit nicht mehr feststellen, dass aber auch damals mit mehreren 100,000 Franken gerechnet werden musate, kann ala feststehend betrachtet werden.

Die Ausgaben für die Einfuhrung der heutigen Truppenordnung werden berechnet auf Fr. 545,140 und setzen sich zusammen wie folgt: a. Besoldungen für das Aushilfspersonal bei der Erstellung neuer Korpskontrollen usw Fr.

74,559 Löhne für Arbeiterpereonal in den Zeughäusern .

,, 83,400 Fr. 157,959 b. Beschaffung von 2425 Korpskontrollen, Druckkosten, Post- und Telegraphengebühren und übrige Bureaukosten ,, 78,464 e. Organisationsmusterungen ,, 32,000 Übertrag

Fr.

268,423

406

Übertrag Fr. 268,423 Barbeiträge an Offiziere ,, 56,000 Material für Neueinrichtungen in den Zeughäusern ,, 13,925 Entschädigungen an kantonale Zeughäuser . . . ,, 87,000 Transportkosten ,,, 119,792 "Fr!545,140 Zu a. Wie bereits erwähnt, wurde die neue Truppenordnung auf l, Juli des laufenden Jahres in Kraft gesetzt. Die mit dieser Neuordnung in Verbindung stehenden Arbeiten rangst en somit innert der kurzen Frist von einigen Monaten bewältigt werden. Das war nur möglich durch die Beiziehung von Aushilfskräften. Den Dienstabteilungen mussten für die Neuerstellung von Korpskontrollen usw. Aushilfskräfte bewilligt und in den Zeughäusern für die Materialverschiebungen vorübergehend vermehrte Arbeitskräfte verwendet werden.

Zu b. Die Kosten für die Beschaffung von 2425 Korpskontrollen belaufen sich, éinschliesslich Papier, Druck und Einband, auf Fr.

41,156 Hiervon kommen in Abzug ,, 4,200 welcher Betrag der Abteilung für Infanterie durch den Voranschlag 1925 und durch Kreditübertragung von 1924 auf 1925 für Korpskontrollen bewilligt worden ist.

Fr736,956 Für andere Druckarbeiten, wie Etats der Korpsausrüstung, Mobilmachungszettel, Verzeichnis der Korpssammelplätze, Inventarbogen, Materialverschiebungstabellen usw., sowie für Post- und Telegraphengebühren und übrige Bureaukosten bedarf es eines Betrages von ,, 41,508 Fr.78,464 Zu c. Die Neuorganisation der Truppe wurde aus finanziellen Rücksichten so weit als möglich in Verbindung mit den Wiederholungskursen und auf administrativem Wege durchgeführt. Zu besonderen Organisationsmusterungen wurden einzig die Regiments-Mitrailleur-Kompagnien der Landwehr 37--40, 43--45, 48--50 und die Festungs-Mitrailleur-Kompagnien 12 und 12 a einberufen. Die Kosten dieser Einberufungen werden berechnet auf Fr. 32,000.

ZM, d. Die Durchführung der neuen Truppenordnung hatte die Versetzung von 4200 und die neue Berittenmachung von 230 Offizieren zur Folge. Die daraus entstandenen Mehrkosten werden berechnet: 1. 4200 Versetzungsentschädigungen an Offiziere (Umändern der Achselnummern, Patten usw.} . . . Fr. 84,803 2. 230 neue Berittenmachungen von Offizieren zu Fr. 150 ,, 34,500 3. 65 Achselschnüre für Adjutanten zu Fr. 55 ...

,, 3,575 Übertrag Fr. 122,878 d.

e.

f.

g.

407

Übertrag Hiervon kommen in Abzug
Fr, ,,

122,878 66,878

Es verbleiben somit noch

Fr.

56,000

Wie auf Seite 133 der Staatsrechnung für das Jahr 1924 ausgeführt -worden ist, wurde im Hinblick auf das Inkrafttreten der neuen TruppenOrdnung auf 1. Juli 1925 die Auszahlung der Versetzungsentschädigungen an die auf 1. Januar 1925 versetzten Offiziere verschoben. Dadurch konnten zweimalige Auszahlungen, d. h. das erste Mal für die Versetzungen auf 1.Januar 1925, das zweite für diejenigen auf 1. Juli 1925, vermieden -werden. Die infolge dieser Massnahme auf Rechnung 1924 nicht zur Auszahlung gelangten Entschädigungen wurden mit Fr. 60,000 auf 1925 übertragen; dazu kommen noch Entschädigungen auf Rechnung 1925 = Fr. 6878, total Fr. 66,878, wie obenstehend in Abzug gebracht.

Zu e. Die Material Verschiebungen in den Zeughäusern erforderten Umänderungen in den bestehenden Einrichtungen ; für dazu notwendiges Material sowie für vermehrten Verbrauch an Licht- und Kraftstrom, Wasser usw. bedarf es eines Betrages von Fr. 13,925.

Zu, f. Betrifft die Entschädigungen an kantonale Zeugämter für die ihnen aus der Einführung der neuen Truppenordnung erwachsenen Arbeiten.

Zu g. Die Einführung der neuen Truppenordnung bedingte die Verschiebung von zahlreichem Korpsmaterial. Eine genaue Ausscheidung der dadurch entstandenen Transportkosten ist nicht möglich. Dieselben lassen ·sich berechnen wie folgt: Die Bahntransportrechnungen der Monate Juni bis September, während -welcher Zeit die grossen Materialverschiebungen in der Hauptsache ausgeführt worden sind, belaufen sich auf Fr. 122,000 Dazu kommen die Mehrausgaben für den Camionnagedienst ,, 18,000 und die Transportauslagen für das Material der Festungen ,, 9,792 Fr.

149,792

Hiervon werden abgezogen die ordentlichen durchschnittlichen Ausgaben für Bahntransporte zu Lasten des Kredites III. B. 5. Transportkosten = Fr. 7500 pro Monat; für die 4 Monate "Juni/September somit

,,

30,000

Es verbleiben somit an Mehrausgaben, verursacht durch die Einführung der neuen Truppenordnung

Fr.

119,792

408

E. Finanz- und Zolldepartement 1. Finanzverwaltung

Fr.

17,00fr

I. Allgemeine Verwaltung.

A. Finansbwreau Fr.

4,500* a. Sekretariat und Personaldienst.

3. Taggelder und Reiseentschädigungen . Fr. 600 Vermehrte Dienstreisen, insbesondere in Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung und des Personaldienstes COrtszulagen).

4. Druck- und Buchbinderkosten . , . Fr. 900 7. Schreibmaterial und übrige Bureaukosten ^ 3,000 Mit der Verlegung der Amtsräume des Vorstehers des Finanzdepartementes, sowie derjenigen des Finanzdienstes, des Personaldienstes und der Versicherungskasse in das neue Verwaltungsgebäude des ehemaligen Bernerhofes ist für diese Dienste, im Interesse der Verminderung der Verwaltungskosten, ein gemeinsamer Kanzlei-, Registratur- und Archivdienst eingerichtet worden. Gleichzeitig wurden die Kredite für die gesamten Personalausgaben, Verwaltungskosten und Sachausgaben des Personaldienstes, ferner die Kredite der Versicherungskasse für Post- und Telegraphengebühren, sowie für Schreibmaterial und übrige Bureaukosten beim Finanzbureau eingestellt. Bei den Druck- und Buchbinderkosten sowie beim Sehreibmaterial und den Übrigen Bureaukosten erfolgte eine Herabsetzung^ der Kredite gegenüber denjenigen des Voranschlages 1924 von insgesamt Fr. 9000. Diese Herabsetzung erweist sich als zu weitgehend, zumal dieBehandlung des Beamtengesetzes und die Vorbereitung der Vollziehungserlasse zu demselben ausserordentliche Kosten für Drucksachen, Vervielfältigungen und Papier verursachen.

U. Finanzkontrolle . . , , Fr.

400 3. Taggelder und Reiseentschädigungen . , Fr, 400 Entsprechend einem Antrage des Justiz- und Polizeidepartementes hat die Finanzkontrolle angeordnet, dass die Prüfung der Abrechnungen der schweizerischen Lebensversicherungsgesellschaften betreffend ,,Hilfsaktion Deutsche Versicherungen"1 an Ort und Stelle vorzunehmen sei. Die damit verbundene unvorhergesehene Ausgabe für Reiseentschädigungen wird eineKreditüberschreitung zur Folge haben.

m. Statistisches Bureau . . , Fr.

7,900' 3. Taggelder und Reiseentschädigungen . . Fr. 7,700 Die auf den 1. November des laufenden Jahres durchgeführte Rückverlegung der Volkszählungsabteilung von Interlaken nach Bern verursacht

409 den dortigen Beamten und Angestellten (9 Verheiratete und Verwitwete, 6 Ledige) erhebliche Umzugskosten, die ihnen ersetzt werden müssen.

6. Bücher und Zeitschriften Fr.

200 Da für die Fortsetzung der periodischen "Werke und Zeitschriften der grösste Teil des Kredites aufgebraucht ist, wird der letztere, trotz grösste Beschränkung der Neuanschaffungen, um den angegebenen Betrag überschritten werden.

IV. Amt für Mass und Gewicht . . Fr.

4,200 15. Entschädigungen an Prüfbeamte für Gasmesser Fr. 4,000 Die bedeutende Zunahme der Gasmesserprüfung verursacht eine entsprechend höhere Ausgabe für die den Prüfbeamten auszurichtende Entschädigung. Dieser Mehrausgabe steht eine Mehreinnahme in Form von Gebühren gegenüber.

16. Eidg. Mass- und Gewichtskommission . Fr. 200 Mutmassliche Kosten für eine bei der Aufstellung des Voranschlages nicht vorgesehene Sitzung.

2. Zollverwaltung Fr. 49,883 A. Zivilpersonal.

15. Besoldungsnachgenüsse Fr. 2,383 Da Besoldungsnachgenüsse an bedürftige Beamte und Angestellte, sowie an Hinterbliebene von solchen, im Sinne des Bundesratsbeschlusses vom 29. August 1923 nicht häufig sind, wurde im Voranschlage für 1925 ein Kredit hierfür nicht vorgesehen. Im Laufe dieses Jahres musste ein solcher bewilligt werden.

S. Grenzwachtkorps.

7. Dienstkleider Fr. 40,000 Bis Ende Oktober 1925 wurde der Voranschlagskredit bereits um Fr. 18,672. 85 überschritten. Die weitern Ausgaben bis Ende des Jahres dürften noch rund Fr. 22,000 betragen. Dadurch, dass verschiedene Rechnungen im Gesamtbetrage von rund Fr. 37,000 für Tuch- und Uniformlieferungen, die noch am Ende des Jahres 1924 erfolgten, erst im laufenden Jahre bezahlt und verrechnet werden konnten, wurde die Ausgabenrubrik für 1925 unverhältnismäßig stark belastet.

9. Post-, Telegraphen-und Telephongebühren Fr. 2,500 Die Mehrausgabe ist in der Hauptsache auf die notwendig gewordene Vermehrung der Telephoneinrichtungen bei zahlreichen Grenzübergängen und Wachtposten zurückzuführen. · D. Verschiedenes.

6. Andere Aufwendungen Fr. 5,000

410 Die Mehrausgaben wurden zum grossen Teile verursacht durch die Kosten für die zu Inspektionen und Kontrollen an der Grenze und der Fabrikanlagen im Landesinner verwendeten Automobile, sowie durch die Aufwendungen für notwendige Unterhaltungsarbeiten bei Zollämtern im Innern.

F. Volkswirtschaftsdepartement.

I. Handelsabteilung

Fr. 30,000

a. Ordentlicher Dienst.

10 a. Wirtschaftliche Unterhandlungen mit dem Ausland, Sitzungen der Handelskammern, internationale Konferenzen wirtschaftlicher Natur . . . Fr. 30,000 Mit Bundesbeschluss über die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1925 (I. Folge} vom 19. Juni 1925 (BBl., II, 1925, 8. 676) sind der Handelsabteilung unter der obigen Rubrik Pr. 50,000 eingeräumt worden. Diese Summe ist .durch die bisherigen Vertragsverhandlungen mit Deutschland, Österreich und der Tschechoslowakei, sowie infolge der Beteiligung der Schweiz am internationalen Handelskammerkongress in Brüssel usw. bereits aufgebraucht.

Für die zurzeit (Oktober) in Bern stattfindenden Unterhandlungen mit Deutschland, die im November und Dezember in Berlin weitergeführt werden sollen, stehen keine Mittel mehr zur Verfügung, weshalb ein Nachtragskredit erforderlich ist.

II. Abteilung für Industrie und Gewerbe

. . .

Fr. 50,000

Beiträge : 10. Gewerbliche und industrielle Berufsbildung.

a. Ständige Bildungsanstalten . . . . F r . 45,000 Der Kredit erweist sich als ungenügend ; weitere Fr. 45,000 (ordentlicher Kredit Fr. 2,634,000) sind notwendig, um den Anstalten den Bundesbeitrag in der zugesicherten Höhe zu entrichten.

fr. Stipendien Fr. 5,000 Wegen der unvorhergesehenen starken Beteiligung am diesjährigen Kurse in Bern für Lehrer an gewerblichen Fortbildungsschulen ist der vorhandene ordentliche Kredit von Fr. 10,000, von dem für anderweitige Stipendien bereits Fr. 4600 ausbezahlt oder zugesichert sind, ungenügend.

III. Arbeitsamt.

Beiträge : 17. Arbeitslosenkassen Fr. 600,000 Am 15. Juni 1925 hat der Bundesrat einen Vorschusskredit von Fr. 600,000 bewilligt.

. , ^

411

Die Aufwendungen des Bandes für die Arbeitslosenversicherung wurden bisher zu Lasten des Foods für Arbeitslosenfürsorge, später dann auf Kapitalrechnung verbucht (siehe Staatsrechnung für das Jahr 1924, S. 275, I. und II.). Die dem Bund erwachsenden Auegaben haben im Zukunft zu Lasten der Verwaltungsrechnung zu erfolgen, weil für sie durch das Bundesgesetz vom 17. Oktober 1924 betreffend die Beitragsleistung an die Arbeitslosenversicherung eine dauernde gesetzliche Grundlage geschaffen ist.

Zur Zeit der Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1925 war das Bundesgesetz noch nicht in Kraft und die künftige Gestaltung der Beitragsleistung an die Arbeitslosenversicherung noch nicht bestimmt vorauszusehen. Aus diesem Grunde konnte im Voranschlag kein Kredit für diese Ausgabe eingestellt werden.

IV. Bandesamt für Sozialversicherung

Fr.

4,897

1. Besoldungen Fr. 4,177 2. Teuerungszulagen ,, 470 Rückstandige und unaufschiebbare Arbeiten des Amtes erfordern die Beibehaltung der bereits vorhandenen Hilfskräfte bis Ende des Jahres.

6. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften . Fr. 250 Anschaffungen, die für das Studium der ausländischen Gesetzgebung unerlässlich sind, bedingen die Krediterhöhung.

V. Abteilung für Landwirtschaft

Fr. 1,000,000

19. Beiträge. Bodenverbesserungen . . Fr. 1,000,000 Die Abrechnungen über früher schon bewilligte Bodenverbesserungsunternehmen gingen zahlreicher ein, als bei Aufstellung dee Voranschlages für das Jahr 1925 vorausgesehen werden konnte. Der zur Verfügung stehende, ohnehin sehr knapp bemessene Kredit von Fr. 3,270,000 war daher bereits anfangs September erschöpft. Es handelt sich dabei zum Teil noch um Bodenverbesserungen die in der Kriegs- und Nachkriegszeit zweck» Förderung der Lebensmittelproduktion oder zur Behebung der Arbeitslosigkeit in Angriff genommen wurden. Nach bisheriger Praxis werden nach Genehmigung der Abrechnung und Auszahlung der kantonalen Subventionen auch die Bundesbeiträge fällig. Bei der Berechnung der Bundessubvention werden keine Zinsen der Baukosten berücksichtigt. Eine um Monate hinausgeschobene Auezahlung der Bundesbeiträge hätte daher namentlich für mittlere und grössere Unternehmen eine unvorhergesehene Mehrbelastung für die Meliorationsgenossenschaften, die ohnehin mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben, zur Folge. Auf Grund eines ausführ-

412 lieh begründeten Gesuches haben wir das Volkswirtschaftsdepartement unterm 15. September 1925 ermächtigt, den für 1925 bewilligten Kredit Ton Fr. 3,270,000 bis zum Betrage von Fr. 1,000,000 zu überschreiten.

Tl. Yeterinäramt

Fr.

8,055

A. Verwaltung, 1. Besoldungen . F r . 3,331 Infolge starker Zunahme der Geschäfte musate im April 1925 eine weitere Aushilfskraft angestellt werden.

2. Teuerungszulagen Fr. 149 Kreditüberschreitung infolge Ausrichtung einer Kinderzulage.

S. Grenztierärztlißher Dienst, . 2. Besoldung der nichtständigen Grenztierärzte. . / . . . . ' Fr. 575 An die durch Rücktritt freigewordene Stelle eines ständigen Grenztierarztes beim Zollamt Les Verrières wurde «in nichtständiger Grenztierarzt gewählt, dessen Besoldung dem Kredit der Voranschlagsrubrik B. 2 zu entnehmen ist.

4. Stellvertretungskosten Fr. 4,000 Der ziemlich rege Verkehr an der Grenze erfordert die Inanspruchnahme der Grenztierarzt-Stellvertreter.

G. Post- und Eisenbahndepartement.

I. Eisenbahnabteilang und Luftamt Fr.

13,000

3. Taggelder und Reiseentschädigungen . Fr. 2,000 Vermehrung der Reisekosten infolge erhöhter Tätigkeit der Kontrollorgane, Beschickung von internationalen Konferenzen und Besuches der Verkehrsausstellung München durch einige technische Beamte.

8. Druck- und Buchbinderkosten . . . Fr. 10,000 Besonderer Umstände wegen müssen die Radstandsverzeichnisse, sowie die Begrenzungäliniensammlung noch im laufenden Jahre neu herausgegeben werden. Die Eisenbahnabteilung hatte diese Arbeiten erst für das Jahr 1926 in Aussicht genommen. Die bezügliche Auslage wird von den Vertragsstaaten und den verschiedenen Bahnen rückvergütet.

21. StarkstromkontroUe Fr. 1,000 Die durch die Zunahme der Starkstromanlagen bedingte erhöhte Tätigkeit der eidgenössischen Kommission für elektrische Anlagen hatte vermehrte Sitzungen und Augenscheine zur Folge.

413

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes.

C. Verwaltungsärztlicher Dienst

Fr.

2,000

Die neue Regelung des verwaltungsärztlichen Dienstes und die mit ihr verbundene Einführung einer eigentlichen Krankenkontrolle erfordern vermehrte vertrauensärztliche Untersuchungen.

Regiebetriebe des Bundes, II. Pferderegieanstalt Thun

Fr.

15,000

11. Futter Fr. 15,000 Durch grössere Ausserdienststellung von Regiepferden wegen ungünstiger DienstvWendung während den Sommermonaten entstanden Mehrausgaben für Futter.

III. Münzstätte. . . ·

Fr. 1,835,780 A, Betriebsrechnung.

II. Fabrikation: A. Münzfabrikation.

2. Metallbeschaffung für: 1,000,000 Stück Fünfrappen Fr. 7,600. -- 750,000 Stück Zweirappen und 1,500,000 Stück Einrappen ,, 10,972. 50 Zusammen Fr. 18,572.50 3% Fabrikationsabgang, rund ,, 557. 50 Zusammen Metallbeschaffung für 5-, 2- und 1-Rappen Fr. 19,130. -- Ersatzprägung von Fr. 2,150,000 in Funffrankenstücken (Bundesratsbeschluss vom 21. April 1925.)

Fr. 2,150,000 zu 5 Gramm = kg 10,750 Silber zu 90/1000 fein wozu verwendet wurden : Silberscheidemünzen im Nennwert von Fr. 1,303,030. -- Barrensilber, f e i n . . . kg 4,234,84» zu Fr. 120. -- ,, 508,181. 90 Zusammen Silber Fr. 1,811,211. 90 Fabrikationsabgang 0,3% rund ,, 5,438.10 Zusammen Ersatzprägung für Fünffrankenstücke Fr. 1,816,650. --

414 Im Laufe des Jahres zeigte eich, dass die ursprünglich in den Voranschlag für 1925 eingesetzten Kleingeldprägungen dem Bedarfe nicht genügen; für die Fünf-, Zwei- und Einrappen mussten Nachprägungen Stattfinden.

Trotz dem Rückzug der Fünffrankenstücke der Prägungen von 1850/51 und 1873/74 sind immer noch Fr. 2,186,635 davon ausstehend.

Es ist mit Sicherheit anzunehmen, dass sie seinerzeit bei den hohen Silberpreisen zum grössten Teil zu industriellen Zwecken eingeschmolzen wurden; aie dürfen deshalb als in der Münzzirkulation fehlend bezeichnet werden.

Um über die allenfalls noch vorhandenen Stücke jener Prägungen Anhaltspunkte zu haben, ist deren endgültiger Rückzug durch Bekanntmachung auf Ende dieses Jahres angeordnet worden. Andererseits konnte schon jetzt ohne Bedenken zu deren Ersatz geschritten werden in dem Sinne, dass ein Betrag von Fr. 2,150,000 als Umprägung in Aussicht genommen wurde und die künftig aus dem Verkehr' noch einlangenden Fünffrankenstücke mit sitzender Helyetia nur noch so weit umgeprägt werden, alsdadurch das Gesamtkontingent von 80 Millionen Franken nicht überschritten wird.

Für die Prägung dieser Fr. 2,150,000 sind abgenutzte schweizerische Silberscheidemünzen verwendet wurden, unter Beigabe des nötigen Feinlilbers zur Erzielung eines Feingehaltes von 900. Der Verkehr ist auch nach Entzug dieses Betrages mit Kleinsilbergeld gesättigt.

Der Mehrausgabe von Fr. 1,835,780 steht eine Mehreinnahm« aus Münzprägungen von Fr. 2,230,000 gegenüber.

IV. Landwirtschaftliche Yersuehs- und Untersnchungsanstalten Fr.

7. Einlagen des Bundes in die eidg. Versicherungskasse

Fr.

3,748

2,228

Bei einzelnen Anstalten wurde früher eine Anzahl Bedienstete wegen des vorläufig provisorischen Charakters der Anstellung als nicht beitragspflichtig betrachtet. Da nach Auffassung der Organe der Versicherungskasse die Voraussetzungen für die Aufnahme dieser Bediensteten als Spareinleger zutreffen, mussten dieselben nachträglich aufgenommen werden, weshalb ein Nachtragskredit nötig wird. Dabei fällt namentlich auch der Umstand in Betracht, dass ein Teil dieses Personals schon seit längerer Zeit beim Bunde tätig ist und daher ausser den ordentlichen Monatsbeiträgen noch gröesere Nachzahlungen zu leisten sind.

12. Verschiedenes Fr. 1,520 Im Voranschlage für 1925 wurden unter dieser Rubrik die Ausgaben für die schweizerische landwirtschaftliche Ausstellung in Bern eingereiht.

415

In der Folge zeigte sich, dass die veranschlagten Kredite wegen der höheren Ausgaben für Platzgelder, Ausschmückungen usw. nicht ausreichen.

Im Voranschlage war auch der von der Versuchsanstalt Örlikon an die internationale Vereinigung für Samenkontrolle geleistete Beitrag von Fr. 497. 25 nicht vorgesehen.

T. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil . . : Fr.

1,400

3. Reiseentschädigungen und Taggelder . Fr. 1,000 Verschiedene, bei der Aufstellung dea Voranschlages nicht vorauszusehende Umstände, insbesondere die erheblich vermehrten Untersuchungen ausserhalb der Anstalt, sowie die Einrichtung und die Abräumung der Ausstellung in Bern verursachten grössere Kosten als vorgesehen war.

7. Bureaukosten . . . . . . . . . F r . 4 0 0 Trotz weitgehender Einschränkung des Telephonverkehrs und grösster Zurückhaltung in der Anschaffung von Drucksachen und Bureaubedürfnissen erweist sich der Kredit als unzureichend.

VI: Versuchsanstalt für Weinbau in Lausanne . . Fr.

1,000

8. Reiseentschädigungen und Taggelder . Fr. 1,000 Die zahlreichen in der französischen Schweiz und im Kanton Tessi o eingeleiteten Versuche im Weinbau wie im Obsthau machten vermehrte Reisen des wissenschaftlichen und technischen Personals notwendig. Auch die Beteiligung an der schweizerischen landwirtschaftlichen Ausstellung in Bern verursachte grössere Auslagen als vorgesehen war.

IX. Postverwaltung.

A. Betriebsrechnung

Fr. 1,120,000

I, Personal : c. Teuerungszulagen . . Fr. 250,000 a. Entschädigungen für Fahr-, Nacht- und Frühdienst ,, 40,000 Ä. Einlagen in die Versicherungskasse des Personals ,, 1i 50,000 -- Fr. 440,000 Übertrag

Fr. 440,000

416 Übertrag IV. Transporte.

d. Hauptbahnen . . . . F r . 490,000 e. Nebenbahnen, Schiffahrt, Flugunternehmen usw. . ,, 190,000

Fr. 440,000

,, 680,000 .

B. Gewinn- und Verlustrechnung . -. III. Abschreibungen.

a. Abschreibung beseitigter Betriebsanlagen und Wagen Fr. 180,000 b. Abschreibung beseitigter Mobiliargegenstände. . ,, 20,000 -- IV. Erneuerungsfonds.

6. Ausserordentliche Einlage: Erlös aus Altmaterial

-, ·. .

Fr. 1,120,000 Fr.

230,000

Fr.

230,000

Fr. 200,000 ,,

30,000 "

Begründung.

A. Betriebsrechnung, Zu Ic. Ende 1924 und im laufenden Jahr sind dem Personal in mehreren grössern Ortschaften, u. a. in Genf und Vororten, höhere Ortszulagen bewilligt worden. Ferner wurden etwa 70 Stellen von provisorischen Postaushelfern, die ein Taggeld ohne Teuerungszulageanspruch bezogen und die nicht mehr entbehrt werden konnten, in feste Angestelltensteilen umgewandelt. Die betreffenden Bediensteten beziehen nun zu der Besoldung die gesetzlichen Teuerungszulagen. Gegenüber dem Mehrbedarf unter Ic ergibt sich eine Wenigerausgabe unter la. Diese Verhältnisse waren bei Aufstellung des Voranschlages noch nicht bekannt.

Zu le. Der am 5. Juni 1925 in Kraft getretene neue Fahrplan brachte eine Vermehrung und teilweise Verbesserung der Zugsverbindungen.

Die dadurch nötig gewordenen Verbesserungen in der Postbeförderung auf verschiedenen Strecken hatten grössere Ausgaben für Fahrdienst und Auswärtsaufenthalt zur Folge, als für den Voranschlag vorgesehen werden konnte.

Zu Ik. Infolge der günstigen Verkehrsentwicklung im Jahre 1924 traten auf 1. April 1925 mehr Erhöhungen durch Vergütungen für Besorgung des Postdienstes bei Bureau III. Kl. ein, als im Voranschlag vorgesehen waren. Dadurch wurden auch vermehrte Leistungen der Verwaltung an die Versicherungskasse notwendig.

417 Ferner bewirkte die Umwandlung von Aushelferstellen in feste Angestelltenstellen höhere Aufwendungen gemäss Art. 45 b der Statuten.

Zu IV d. Die Mehrausgabe ist auf eine stärkere Verkehrszunahme zurückzuführen, als vorgesehen war. Die Entschädigung an die Bundesbahnen für die beförderten Stücke von mehr als 5 kg beruht auf statistischen Erhebungen, die für 1924 im Februar 1925 abgeschlossen wurden und die Rechnung des Jahres 1925 mit einer Nachzahlung für 1924 von Fr. 411,144 belasten. Dementsprechend müssen auch die Abschlagszahlungen für 1925 höher gehalten werden.

Zu IV e. Auch in den Entschädigungen an die Nebenbahnen und ·den Flugpostdienst macht sich eine stärkere Verkehrszunabme geltend, als vorausgesehen worden war.

Den Mehrausgaben der Rubrik IV steht eine Mehreinnahme im Wert·aeichenverkauf gegenüber.

S. Gewinn- und Verlustrechnuny.

Zu III a. Dem eidgenössischen Militärdepartement mussten 23 Armeelastwagen zurückerstattet werden, die der Post im Jahre 1919 unentgeltlich zur Benutzung überlassen worden waren. Die zugehörigen Karosserien belasten das Postinventar noch mit zirka Fr. 140,000, die nun abzuschreiben sind. Weitere zirka Fr. 40,000 sind abzusehreiben infolge der Veräusserung eines grössern Postens älterer, bespannbarer Fuhrwerke. Die Einnahme aus dem Verkauf ist in der Rubrik VI l der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten und bewirkt durch Übertragung in den Erneuerungsfonds zugleich einen Mehrbedarf an Ausgaben in der Rubrik IV &, der auf zirka Fr. 30,000 veranschlagt werden muss.

Zu III6. Auch auf dem Inventarbestand an Mobiliargegenständeu gehen die notwendig gewordenen Beseitigungen weiter, als man ursprünglich vorsah. Es handelt sich hier in der Hauptsache um Abschreibungen infolge des Ersatzes von vorzeitig in Abgang gekommenen Addiermaschinen und von alten Mobiliargegenständen bei Poststellen, die zur bessern Ausnützung der Arbeitskräfte dringend einer zweckmässigern Möblierung bedurften.

Da die Mehrausgaben unter III a und III b aus dem Erneuerungsfouds bestritten werden, steht ihnen eine gleich hohe Mehreinnahme unter IV l der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber.

Zu IV b. Die Mehrausgabe steht im Zusammenhang mit der vorerwähnten Mehrausgabe der Rubrik III a und ist dort näher begründet.

Bundesblatt. 77. Jahrg. Bd. III.

30

418

X. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

A. Betriebsrechnung

Fr.

550,000

,, 260,000 ---- -- Fr.

550,000

I. Personal.

e. Entschädigungen für besondere Dienstleistungen der Inhaber von Betriebsstellen III. Kl. ...

Fr. 200,000 /'. Entschädigungen für Telegrammbotendienst . ,, 50,000 g. Entschädigungen für Überzeitarbeit. . . . ,, 20,000 A. Andere Entschädigungen ,, 20,000 · -- Fr. 290,000 V. Betriebserträgnisse.

b. Anteil der schweizerischen Rundfunkgesellschaften an den Radiokonzessionsgebühren

B. Gewinn- und Verlustrechnung

Fr. 4,500,000

17. Abschreibungen.

a. Abschreibung beseitigter Betriebsanlagen .

. . . .Fr. 4,500,000-

Begründung.

A. Betriebsrechnung.

Zu, J. e. Die Mehrausgabe ist auf eine vermehrte Beanspruchung der Landstelleninhaber für die Vermittlung von Gesprächen zur Nachtzeit und auf die ab 1. August 1925 angeordnete Ausdehnung der Dienstbereitschaft der Landstellen zurückzuführen. Die Mehrausgabe ist durch eine Mehreinnahme an Zuschlagstaxen ausgeglichen.

Zu I f. Die Erwartung, dass die telephonische Übermittlung der Telegramme mehr und mehr Platz greifen und dass dadurch die Zahl der durch Privatpersonen im Stücklohn zu bestellenden Telegramme zurückgehen werde, hat sich nur in beschränktem Masse erfüllt. Bei mehreren Dienststellen wurde zudem das eigene Botenpersona dem Postdienst abgetreten und die Telegrammbestellung im Stücklohn vergeben. Letzteres bewirkt eine Minderausgabe in der Rubrik I «, Besoldungen.

ZM Ig. Bei Kabelspleissungen und beim Umbau von im Betrieb stehenden Telephonzentralen sind Überstunden unvermeidlich. Da die stark verminderten Arbeiterbestände eine Rückerstattung durch Freizeit nicht mehr gestatten, muss der Kredit für Überzeit erhöht werden.

419 Zu I h. Mit Beginn des laufenden Jahres ist der ärztliche Dienst ausgebaut worden, was Mehrkosten verursacht. Beträchtliche Mehrausgaben entstehen ferner durch die Sprachkurse, die von der Verwaltung veranstaltet werden, um bei dem sich stets ausdehnenden Sprechbereich der Telephonanlagen die bestmögliche Verständigung herbeizuführen.

Zu Tb. Seit der Aufstellung des Voranschlages für das Jahr 1925 hat sich das Rundfunkwesen in der Schweiz rasch entwickelt. Während damals die Zahl der Empfangsstationen auf 2000 beschränkt war, ist sie heute auf rund 30,000 angewachsen. Diese rasche Zunahme ist zum grossen Teil der Sendestation Zürich zu verdanken. Eine weitere Zunahme dürfte zu erwarten sein nach der Eröffnung der Sendestationen in Basel, Bern, Genf und Lausanne. Durch ihre Bedienung der Empfangsstationen mit Darbietungen künstlerischen Inhalte erwerben die Sendestationen einen gewissen Anspruch auf einen Teil der Konzessionsgebühren.

Für eine gewöhnliche Empfangsstation beträgt die Konzessionsgebühr Fr. 10, wovon Fr. 8 den Radiogenossenschaften abgetreten werden.

Im Voranschlage für das Jahr 1925 war ein Beitrag von Fr. 40,000 an die Radiogenossenschaften vorgesehen, was einer Zunahme der Empfangsstationen um mehr als 100 % entsprach. Bei der ungeahnten Entwicklung, die das Rundfunkwesen inzwischen angenommen hat, muss jedoch mit einer Ausgabe von Fr. 300,000 gerechnet werden. Der Mehrausgabe von Fr. 260,000 steht eine Mehreinnahme von Fr. 325,000 gegenüber.

S. Gewinn- wnd Verlustrechnung.

Zu IVa. Die vermehrte Abschreibung steht im Zusammenhang mit den durch die Einfuhrung des elektrischen Bahnbetriebes bedingten Sicherungsmassnahmen. Infolge frühzeitiger Kabellieferungen für den WestOst-Kabelstrang können die oberirdischen Leitungen früher abgebrochen werden, ale vorgesehen war.

B e r n , den 24. November 1925.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Der Bundeskanzler: Raeslin.

420 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1925, II. Folge, Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrates vom 24. November 1925, beschliesst: Dem Bundesrat werden für das Jahr 1925 folgende Nachtragskredite bewilligt:

Verwaltungsrechnung Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung,

Fr.

2,500

E. Bundesgericht

Dritter Abschnitt.

Departemente.

A. Politisches Departement, l. Abteilung für Auswärtiges.

a. Allgemeine Ausgaben der Abteilung und Beiträge : 12. Repräsentationskosten des Bundesrates .

Übertrag

Fr.

20,000 20,000

2,500

421 Übertrag b. Gesandtschaften: 26. Umzugskosten der diplomatischen Vertreter und des Personals der Gesandtschaften .

27. Miete, Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Kanzleien : f. in London

m. in Bukarest. . : . .

28. Post- und Telegraphengebühren, Mobiliaranschaffungen, Bureaubedürfnisse usw. : c. in Wien e . i n Washington .

.

.

n. in Rio de Janeiro .

q . i n Warschau . . . .

Fr.

20,000

Fr.

2,500

Fr.

45,000

2,000 2,500

6,000 7,500 1,500 5,000 69,500

e. Konsulate: 31. Umzugskosten 33. Miete, Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Kanzleien

40,000 20,000 60,000

II. Innerpolitische Abteilung.

6. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften 9. Unterstützung früherer und wieder eingebürgerter Schweizerinnen

150

12,000 12,150 --

161,650

B. Departement des Innern, l. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

D. Landesbibliothek.

2. Teuerungszulagen F. Eidgenössische Technische Hochschule.

3. Besoldungen für das Kanzleipersonal 4. Teuerungszulagen 10. Besoldungen der Hilfslehrer und Assistenten Übertrag

Fr.

550

320 330

18,000 18,650

550

164,150

422 Fr.

Übertrag 18,650 11. Entschädigungen für besondere Leistungen (Lehraufträge und Stellvertretung!

14,000 14. Entschädigungen für die Prüfungen 1,500 19. Besoldungen für das Verwaltungspersonal 15,000 21. Hauedienst u, Reinigungsmaterial 6,500 25. Mobiliar und Einrichtungen: a, Unterhalt 2,000 b. Neuanschaffungen : 1. Ordentlicher Kredit, . .

5,720 53. Bibliothek 5,000 G. Materialprüfungsanstalt der Eidgenössischen Technischen Hochschule.

1. Besoldungen 16,846 3 a. Taggelder und Reiseentschädigungen für auswärtige Proben .

2,500 6. Druck- und Buchbinderkosten .

2,000 7. Bücher- und Fachzeitschriften .

1,000 8. Post- und Telegraphengebühren und Frachtauslagen 500 9. Schreibmaterial und übrige Bureaukosten 2,500 10. Veröffentlichungen 2,000 11. Betriebskosten . ' 22,000 12. Unterhalt 500 13. Verwaltung der Gebäude . . .

3,000 15. Verschiedenes und Unvorhergesehenes 1,000 H. Eidgenössische Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen.

4c Taggelder und ReiseentschädiFrgungen für auswärtige Arbeiten 1,200 18. Land- und forstwirtschaftliche Ausstellung in Bern . . . .

500

J. Prüfungsanstalt für Brennstoffe an der Eidgenössischen Technischen Hochschule.

3. Taggelder, Reiseentschädigungen Fr.

und Umzugskosten 800 Übertrag 800

Fr.

550

Fr.

164,150

68 370

53,846

1 700

124,466

164,150

423

Übertrag 6. Apparate . . . .

9. Post- und Telegraphengebühren und Frachten 13. Material und Verschiedenes . '.

Fr.

800 1,000

200 1,500

K, Meteorologische Zentralanstalt.

11. Wetterwarte auf dem Säntis . .

L. Schweizerisches Landesmuseum Zürich, 3. Taggelder und Reiseentschädigungen . .

Fr.

124,466

Fr.

164,150

3,500 200

.

500

III. Direktion der eidgenössischen Bauten.

12. Hochbauten: b. Umbau und Erweiterungsarbeiten ; Fr.

1. Waffenplatz Bière, Umbau der Kaserne Nr. l . , .

122,960 2. Grenzwächterkaserne in Perly I, innere Einrichtungen 4,100 3. Verwalterwohnhaus der Armeemagazine in See wenSchwyz, Ergänzungsarbeiten 8,500 ---c. Neubauten: 1. Gesandtschaftsgebäude in Warschau, Mobiliaranschaffungen, Umänderung der Fassade an der Allee des 3. Mai und Erneuerung der Bedachung 55,500 2. Waffenplatz Bière, Ankauf der Liegenschaft ,,La Cerniaz 70,500 3. Funkerempfangsstation Dübendorf 67,000 ---- 13. Strassen und Wasserbauten: 1. Perimeterbeiträge . . .

4,900 2. Zollgebäude in Buchs, Wasserversorgung 4,000 -- Übertrag

135,560

193,000

8,900 466,126

164,150

424

2.

7.

8.

16.

17.

20.

V. Amt für Wasserwirtschaft Löhne Druck- und Buchbinderkosten .

Post- und Telegraphengebühren.

Studien über Seeregulierungen .

Schiffahrtsstudien.

c. SpeziaiStudien Rhone und Genfersee .

Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland

VI. Gesundheitsamt «. Allgemeines.

6. Druck- und Buchbinderkosten .

9. Schreibmaterial und übrige Bureaukosten 12. Revision der Pharmakopoea Helvetica, Ed. W 19. Beitrag zur Bekämpfung der Tuberkulose b. Lebensmittelkontrolle: 3. Beiträge an die Erstellungs- und Einrichtungskosten von Untersuchungsanstalten

Übertrag Fr.

5,000 2,000 2,000 11,000

Fr.

466,126

Fr.

164,150

4,000 2,500 ---

26,500

4,000 700 7,120 9,492

141,538 --

162,850 --

655,476

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Justizabteilung.

4 . Gesetzgeberische Arbeiten . . . . . .

1.

2.

4.

10.

11.

V. Versicherungsamt.

Besoldungen Teuerungszulagen Druck- und Buchbinderkosten .

Mobiliar , .

Mietzins

Fr.

5,380 1,222 250 290 1,500 --

VI. Amt für geistiges Eigentum.

6. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren

.

20,000

8,642 2,000 Übertrag

30,642 850,268.

425Übertrag

Fr.

850,26»

D. Militärdepartement.

I. Zentralverwaltung.

A. Kanzlei des Departementes : 1. Besoldungen M. Militärgerichtsbarkeit : 2. Kosten der Militärgerichte. .

II. Ausbildung der Armee.

A. Lehrpersonal: 9. Veterinärtruppen.

c. Taggelder, Reisekosten und Umzugskosten B. Unterricht: l, Aushebung E. Leistungen zur Erleichterung der Dienstpflicht : 1. Militär Versicherung : a, Kosten des vorübergehenden Nachteils . Fr. 1,000,000 d. Kosten der Pensionskommission ,, 5,000

Fr5,000

25,000

Fr.

30,000

905 45,000

1,005,000 F. Réglemente, Formulare, Militäramtsblatt usw.

1. Allgemeine Ausgaben . . .

15,000 1,065,905

III. Ausrüstung der Armee.

E. Materialunterhalt und -ersatz: 2. Unterhalt.

a. Bekleidung und Ausrüstung.

1. Entschädigung an die Kantone für die Instandstellung und den Unterhalt der Bekleidung und Ausrüstung Übertrag

17,084 17,084

1,095,905

850,268-

426 Übertrag b. Bewaffnung.

1. Kontrolle.

6. Teuerungszulagen .

5. Transportkosten

.

Fr.

17,084

Fr.

1,095,905

348 30,000 --

47,432

IV. Pferde.

A. Kavalleriepferde: 6, Rücknahme von Pferden V. Festungen.

A. St. Gtotthard : 1. Verwaltung.

f . Dienstkleider 2. Unterhalt der Werke und Ersatz des Materials.

&. Unterhalt der Bauten und Anlagen

Fr.

850,268

100,000 Fr.

700

50,600 51,300

VI. Verkehrswesen.

B. Militärflugwesen : 2. Betriebs- und Ersatzmaterial sowie allgemeiner Unterhalt.

7«. Auswärtige Arbeiten VII. Ausserordentliche Ausgaben für die Einführung der neuen Truppenordnung.

a. Besoldungen für das AushilfsperFr.

sonai und Arbeiterlöhnungen . , 157,959 b. Beschaffung von Korpskontrollen, Drucksachen usw 78,464 c. Organisationsmusterungen . . .

32,000 ·d. Barbeiträge an Offiziere . , .

56,000 «. Material für Neueinrichtungen in den Zeughäusern 13,925 f. Entschädigungen an kantonale Zeughäuser 87,000 g. Transportkosten 119,792 ~

120,000

545,140 -- Übertrag

1,959,777 2,810,045

427 Übertrag

Fr.

2,810,045

E. Finanz- und Zolldepartement.

1. Finanzverwaltung.

A. Finanzbureau: a. Sekretariat und Personaldienst.

3. Taggelder und Reiseentschädigungen 4. Druck- und Buchbinderkosten .

1. Schreibmaterial und übrige Bureaukosten

Fr.

Fr.

600 900 3,000 4,500

II. Finanzkontrolle.

3. Taggelder und Reiseentschädigungen .

111. Statistisches Bureau.

3. Taggelder und Reiseentschädigungen 6. Bücher und Zeitschriften . . .

. .

400

Fr.

7,700 200 7,900

IV, Ami für Mass und Gewicht.

15. Entschädigungen an Prüfbeamt für Gasmesser 16. Eidgenössische Maas- und Gewichtskommission

4,000

200 4,200

2. Zollverwaltung.

A. Zivilpersonal : 15. Besoldungsnachgenüsse. . .

B. Grenzwachtkorps : 7. Dienstkleider 9, Post-, Telegraphen- u. Telephongebühren D. Verschiedenes: 6, Andere Aufwendungen . . .

2,383 40,000 2,500 5,000 49,883 Übertrag

66,883 2,876,928

428 Fr.

Übertrag 2,876,928 F. Volkswirtschaftsdepartement.

I. Handelsabteilung.

n. Ordentlicher Dienst : 10 a. Wirtschaftliche Unterhandlungen mit dem Ausland, Sitzungen der Handelskammern, internationale Konferenzen wirtschaftlicher Natur

Fr.

30,000

II. Abteilung für Industrie und Gewerbe.

Beiträge : 10. Gewerbliche und industrielle Berufsbildung.

Fr.

a. Ständige Bildungsanstalten .

45,000 o. Stipendien 5,000 · ~

50.000

III. Arbeitsamt.

Beiträge: 17. Arbeitslosenkassen

600,000

IV. Bundesamt für Sozialversicherung. Fr.

1. Besoldungen .

2. Teuerungszulagen 6. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften

4,177 470" 250

-- V. Abteilung für Landwirtschaft.

Beiträge : 19. Bodenverbesserungen

4,897 1,000,000

VI. Veterinäramt A. Verwaltung: 1. Besoldungen 2 . Teuerungszulagen . . . .

B. Grenztierärztlicher Dienst : 2. Besoldung der nichtständigen Grenztierärzte 4. Stellvertretungskosten . . .

Fr.

3,331 149

575 4,000 8,055 -- Übertrag

1,692,952 4,569,880

429 Übertrag

Fr.

4,569,880

Fr.

13,000

13,000

G. Post- and E i s e n b a h n e d e p a r tement.

I. Eisenbahnabteilung und Luftamt.

3. Taggelder und Reiseentschädigungen 8. Druck- und Buchbinderkosten .

21. Starkstromkontrolle

Fr.

2,000 10,000 1,000 --

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes, C. Verwaltungsärztlicher Dienst

2,000 Verwaltungsrechnung

4.584,880

Regiebetriebe des Bundes.

II. Pferderegieanstalt Thun.

11. Futter

15,000

III. Münzstätte.

A. Betriebsrechnung, II. Fabrikation: A. Münzfabrikation 2. Metallbeschaffun

1,835,780

IV. Landwirtschaftliche Versuchs- und Untersuchungsanstalten.

7* Einlagen des Bundes in die eidgenössische Versicherungskasse 1 2 . Verschiedenes . . . . . . . .

Fr.

2,228 1,520 --

V. Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.

3. Reiseentschädigungen und Taggelder 7. Bureaukosten

.

3,748

1,000 400 1,400

Übertrag

1,855,928

430

Übertrag VI. Versuchsanstalt für Weinbau in Lausanne.

3. Reiseentschädigungen und Taggelder

Fr.

1,855,928

1,000

IX. Postverwaltung.

A. Betriebsrechnung.

l. Personal.

Frc. Teuerungszulagen 250,000 e. Entschädigungen für Fahr-, Nachtund Frühdienst 40,000 Je. Einlagen in die Versicherungskasse des Personals . . . .

150,000 IV. Transporte.

d. Hauptbahnen e. Nebenbahnen, Schiffahrt, Flugunternehmen usw

Fr.

440,000

490,000 190,000 680,000 1,120,000-

B. Gewinn- und Verlustrechnung.

III. Abschreibungen.

a. Abschreibung beseitigter Betriebsanlagen und Wagen . .

180,000 b. Abschreibung beseitigter Mobiliargegenstände . . . .

20,000 200,000 IV. Erneuerungsfonds.

ö. Ausserordentliche Einlage : Erlös aus Altmaterial . .

.

30,000 ' 230,000

X. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

A, Betriebsrechnung.

L Personal: e. Entschädigungen für besondere Dienstleistungen der Inhaber von Betriebsstellen III. Kl. .

Übertrag

Fr.

200,000 200,000

3,206,928

431 Übertrag f. Entschädigungen für Telegrammbotendienst . . . .

g. Entschädigungen für Überzeitarbeit . . . . . . . .

h. Andere Entschädigungen . .

Fr.

200,000

Fr.

3,206,92»

50,000 20,000 20,000 -- --

Fr.

290,000

V* Betriebserträgnisse b. Anteil der schweizerischen Rundfunkgesellschaft an den Radiokonzessionsgebühren .

260,000 550,000

S. Gewinn- und Verlustrechnung.

IV. Abschreibungen : a. Abschreibung beseitigter Betriebsanlagen . . .

.

. 4,500,000

Regiebetriebe des Bundes

8,256,928

Zusammenstellung.

1. Verwaltungsrechnung (ohne Regiebetriebe) 2. Regiebetriebe 3. Münzstatte

4,584,880* . 6,421,148 1,835,780-

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1925, zweite Folge. (Vom 24. November 1925.)

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Jahr

1925

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

1907

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.12.1925

Date Data Seite

385-431

Page Pagina Ref. No

10 029 556

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