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Bundesblatt 77. Jahrgang.

Bern, den 11. Februar 1925.

Band L

Erscheint wöchentlich. Prêts SO Stanken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Kaum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in Bern,

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1937

Berichte der

Kantone über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Beitrages der Alkoholverwaltung für 1923.

Dreiunddreissigste Vorlage des Bundegrates an die Bundesversammlung, (Vom 3. Februar 1925.)

Gemäss den Bestimmungen des Art. 23 des Alkoholgesetzes und des .Art. 78 der dazugehörigen allgemeinen Vollziehungsverordnung unterbreiten wir Ihnen: I. die Berichte der Kantonsregierungen über die Verwendung des Beitrages der Alkohol Verwaltung für 1923 ; II. eine Darstellung dieser Berichte in ihrem Verhältnisse zu den kantonalen Staatsrechnungen ; III. eine Übersicht der Verwendungen für 1923 zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus (Unterrubriken I/V) ; :IV. eine Übersicht der Verwendungen für 1923 zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus (Unterrubriken VII/XIII ; V. eine Übersicht der Verwendungen für 1923 zur Bekämpfung der Wirkungen und Ursachen zugleich (Unterrubrik VI), mit einer Rekapitulation der Gesamtverwendung ; VI. eine Darstellung der Mehr- und Wenigerverwendungen im Jahre 1923, mit Angabe der Vorschussabzüge und Reservestellungen ; VII. eine Übersicht der Verwendungen während der Jahre 1889/1923 zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus (Unterrubriken I--V) ; VIII. eine Übersicht der Verwendungen während der Jahre 1889/1923 zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus (Unterrubriken VII--XIII) ; IX. eine Übersicht der Verwendungen während der Jahre 1889/1923 zur Bekämpfung der Wirkungen und Ursachen des Alkoholismus, mit einer Rekapitulation der Gesamtverwendungen.

Bundesblatt. 77. Jahrg. Bd. I.

26

386

Die Rechnung der Alkoholverwaltung hat in den Jahren 1922 und 1923 aus den Ihnen bekannten Gründen ohne Reinertrag abgeschlossen.

Die bis dahin aus dem. Alkoholzehntel bestrittenen Ausgaben zur Bekämpfung des Alkoholismus wurden deshalb auf ein Minimum beschränkt und teilweise ganz sistiert. Um den Kantonen die dringenden Aufgaben im Kampfe gegen den Alkoholismus doch zu ermöglichen, sind ihnen auf Rechnung der Alkoholverwaltung für das Jahr 1923 Fr. 777,218 ausgerichtet worden. Diese Summe entspricht einem Anteil von 20 Rappen auf den Kopf der Bevölkerung bzw. dem durchschnittlichen Alkoholzehntel früherer Jahre.

Da im Jahre 1922 kein Reinertrag ausbezahlt wurde, war es den.

Kantonen gestattet, die pro 1921 und 1922 aus Staatsmitteln ausgelegten^ Beträge für Zehntelszwecke vom Beitrag des Berichtsjahres in Abzug zu bringen. Zürich, Bern, Luzern, Uri, Nidwaiden, Freiburg, Solothurn, Baselstadt, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Wallis und Neuenburg machten von diesem Rechte Gebrauch. An die von ihnen im Jahre 1922 insgesamt verausgabten Fr. 374,171 schafften sie sich für Fr. 181,614 Deckung aus dem Beitrag des Berichtsjahres.

Ihre Subventionen brachten im Berichtsjahre ganz zur Verteilung, ohne Abzug für in früheren Jahren aus Staatsmitteln geleistete Unterstützungen und ohne Reservestellungen, die Kantone Glarus, Zug, Appenzell I.-Rh. und Waadt.

Über den Bundesbeitrag für 1923 hinaus verwendeten die Kanton» Schwyz, Baselland und Schaffhausen zusammen noch Fr. 93,302. 54.

Wie die Darstellung in Tabelle VI, Seite 443 zeigt, wurden,.

meistens durch Beschlüsse im Jahre 1924, mit Rückwirkung auf das Berichtsjahr, im ganzen Fr. 658,976. 74 verausgabt. Für die Jahre 1921 und 1922 sind Fr. 188,511. 97 als Rückvergütungen für Staatskassavorschüsse vorweggenommen und Fr. 22,981. 83 in Reserve gelegt worden, so dass die Totalausgabe für 1923 Fr. 870,470. 54 ausmacht. Es sind somit rund 12 °/o oder Fr. 93,252. 54 mehr, als der Beitrag der Alkoholverwaltung ausmacht, für Zehntelszwecke verausgabt worden.

Zieht man die Summe von Fr, 549,746 in Betracht, welche die Kantone im Jahre 1922, ohne Reinerträgnis der Alkoholverwaltung, verwendeten, so sind die vorgenommenen Rückvergütungen und Wenigerausgaben im Berichtsjahre verständlich. Der Bundesrat konnte sich deshalb auch dazu verstehen, seine Bindung
im Bundesratsbeschluss vom 20. August 1924 fallen zu lassen, nach welcher die Kantone aus dem budgetierten Erträgnis der Alkoholverwaltung für 1924 wieder 20 Rappen pro Kopf der Bevölkerung für die Bekämpfung des Alkoholismus hätten verwenden sollen, Der grösste Betrag der Subventionen fiel auch in diesem Berichtsjahre wieder der Bekämpfung der Ursachen des Alkoholismus zu, d. h.

387

Fr. 297,708 oder 45,ie °/o. Dem Kampf gegen die Wirkungen galten Fr. 174,672 oder 26,6o °/o. Der Rubrik VI, die beide vorgenannten Gebiete beschlägt, kamen Fr. 186,598 oder 28,ss °/o zu.

Das Vorgehen der Kantone, die aus Staatsmitteln in den beiden Vorjahren bewilligten Kredite ganz oder teilweise zurückzuverlangen, ist bei der Finanzlage mancher Kantone begreiflich. Wir möchten aber doch dem Wunsche Ausdruck verleihen, dass die auf die Subventionen angewiesenen Institutionen durch die Kürzung der Unterstützungen nicht auf eine allzu harte Probe gestellt werden. Es ist zu hoffen, dass die nach und nach sich bessernde Finanzlage der Kantone auch bei den Beitragsbewilligungen für Zehntelszwecke ihre Auswirkung finde.

Die Aufwendungen im Berichtsjahre verteilen sich auf die 13 Unterrubriken wie folgt : T. Für Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen .

II. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder für die Unterbringung in solchen III. Für Irrenanstalten und für Irrenversorgung , . .

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen V. Für Krankenversorgung im allgemeinen VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher. . . .

VII. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien VIII. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen . .

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung XII. Für Armenversorgung im allgemeinen XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen Zusammen

Fr. 53,624 ^

26,745

,,

13,566

,,

36,649 44,088

B

,, 186,598 ,, 9,105 ,, 35,196 p

36,771

n

26,174

^

22,689

T

22,147

,, 145,626 Fr. 658,978

Wir geben der zuversichtlichen Hoffnung Raum, die neue Vorlage über die Alkoholgesetzgebung werde eine günstigere Volksstimmung finden, als dies bei der am 3. Juni 1923 der Abstimmung des Volkes und der

388

Stände unterbreiteten Vorlage der Fall war. Dann wird sich auch für die vielen philanthropischen Werke eine neue Zeit eröffnen, da ihnen, als Folge vermehrter Erträgnisse der Alkohol Verwaltung, auch mehr Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt werden können, als es die finanzielle Lage vieler Kantone zurzeit erlaubt.

Zu weitem Bemerkungen haben wir keinen Anlass.

Wir schliessen mit dem Antrage, es sei von der Berichterstattung der Kantone über die Verwendung des Beitrages der Alkoholverwaltung für 1923 Vormerkung zu nehmen.

B e r n , den 3. Februar 1925.

Im Namen des Schweiz. Bundearates, Der Vizepräsident:

Häberlin.

Der Bundeskanzler:.

Steiger.

389

Anhang I.

Berichte der Kantonsregierungen an das eidgenössische Finanzdepartement über die Verwendung des Alkoholzehntels für 1923.

1. Zürich.

Schreiben des Regierungsrates vom 12. Juli, 17. Juli und 20. November 1924.

Mit Zuschrift vom 23. Januar 1924 teilt die Eidgenössische Alkoholverwaltung mit, dass der Bundesrat in seiner Sitzung vom 22. Januar 1924 beschlossen habe, den Kantonen pro 1923 einen Alkoholzehntel von 20 Rp.

per Kopf der Bevölkerung ausKurichten, mit der Bindung, dass dieser Betrag von den Kantonen ausschliesslich zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen, das heisst nur zu Zehntelszwecken, verwendet werde. Dabei wird es aber den Kantonen ermöglicht, die zu diesem Zwecke seit 1921 geleisteten Vorschüsse in Anrechnung zu bringen.

Der auf den Kanton Zürich entfallende Betrag von Fr. 107,685. 40 ist am 31. Januar 1924 von der Staatebuchhaltung auf Rechnung des Jahres 1924 vereinnahmt worden. Der Regierungsrat bat unterm 7. Februar 1924 beschlossen, den nach Abzug der im letzten Jahre aus allgemeinen Staatsmitteln zu Zehntelszwecken verwendeten Summe von Fr. 29,996. 55 übrig bleibenden Betrag von Fr. 77,688.85 zu verwenden wie folgt: Fr. 75,800. --· sollen an die bisher aus dem Alkoholzehntel unterstützten Institutionen verteilt werden. Der Rest von Fr. 1,888. 85 soll dem Alkoholzehntel-Reservefonds zugewiesen werden.

Über die Verwendung der Fr. 75,800. -- gibt nachfolgende Zusammenstellung Aufschluss. Dieselbe ist, wie seit Jahren, nach den Rubriken Angefertigt, welche der Bundesrat in seiner Berichterstattung an die Bundesversammlung zu beobachten pflegt.

I. Pur Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

1. Trinkerheilstätte Ellikon. Beitrag für 6025 Pflegetage von 40 versorgten Kantonsangehörigen à Fr. 1.20. . . .

2, Heilstätte für alkoholkranke Wehrmänner ,,Götscbihof11 im Äugstertal. Für 3027 Pflegetage von 13 zürcherischen Wehrmännern à 50 Rp . .

Übertrag

Fr.

7,230.-- 1,513. 50 8,743. 50

390 Übertrag 3. Pension Vonderflüh, Samen, Obwalden. Für 90 Pflegetage von 2 zürcherischen Pfleglingen à SO Rp. . . . . . .

4. Für Unterbringung almosengenössig oder sonst bedürftiger Kantonsangehöriger in Trinkerheilstätten: a. Vom 8. November bis 31. Dezember 1923 . . . .

b. Vom 1.Januar bis 7. Juli 1924

8,743,50 45. --

547.-- 1,461.50 107797. --

II. Für Zwangsarbeits und Korrektionsanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Die Beiträge für Detinierte in Korrektioneanstalten werden seit 1916 aus dem ordentlichen Kredite der Direktion des Armenwesens geleistet.

III. Für Irrenanstalten oder für Irrenversorgung.

Es sind schon seit Jahren keine Beiträge mehr für diesen Zweck geleistet worden.

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Die Schweizerische Anstalt für Epileptische in Zürich 8 wird nunmehr aus dem ordentlichen Kredite der Direktion des Gesundheitswesens unterstützt.

Die Beiträge an die Fürsorge für Taubstumme und Blinde werden aus dem ordentlichen Kredite der Erziehungsdirektion geleistet.

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

Die bis 1917 unter diesem Titel unterstützten Institutionen erhalten Beiträge aus dem ordentlichen Kredite der Direktion des Gesundheitswesens.

VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

A. A n s t a l t e n und Heime.

5. Kellersch Anstalt für schwachsinnige Mädchen in Goldbach-Küsnacht 6. Kommission für Kinderversorgung im Bezirk Winterthur 7. Rettungsaustalt Freienstein Übertrag

Fr.

500.-- 1,000. - 1,000. -- 2,500. --

391 Übertrag 8. Verein für gute Versorgung armer Kostkinder . .

9. Unterstützungen zur Versorgung zürcherischer Kinder i n Familienheime 10.

B. K i n d e r k r i p p e n .

a. Zürich (Sektion Zürich des Gemeinnützigen Frauenvereins), Beitrag an 6 Krippen mit 234,000 Pflegetagen b. Wollishoen-Zürich, l Krippe mit 4000 Pflegetagen c. Oerlikon, l ,, 9000 ,, fl

d. Borgen, e. Thalwil, f. Richterswil g. Wädenswil, Ä. Männedorf ». Winterthur,

l l l l l l

,, ,, r

., T T

,, 6600 v 8600 ,, 5100 ,, 9000 ,, 2500 ,, 5700

,, ,, ,, ,, ,, ,,

c. J u g e n d a m t u n d B e z i r k sjugendk in m i s s i o n e n

Fr.

2,500. -- 150. --

900. --·

3,400. -- 400.-- 900.--

660. -- 860. -- 510.-- 900.-- 250.-- 570.-- 4,000. -- 16,000. --

VII Pur Speisung etc. von Schulkindern und für Ferienkolonien.

Diese Institutionen werden ausschliesslich aus dem ordentlichen Kredite der Erziehungsdirektion unterstützt.

VIEL Für Hebung der Volksernährung und der Volksgesundheit im allgemeinen.

Soweit notwendig unter Titel 51 berücksichtigt, im übrigen werden diese Institutionen aus dem ordentlichen Kredite der Erziehungsdirektion unterstützt, IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Die Unterstützung erfolgt seit Jahren aus dem ordentlichen Kredite -der Direktion der Volkswirtschaft.

X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser.

11. Arbeiterkolonie für die Ostschweiz in Herdern.

Beitrag für 6975 Pflegetage von 43 versorgten KantonsFr.

Angehörigen à 30 Rp 2,092. 50 12. Genossenschaft Arbeitsheim Rotzloch, Nidwaiden.

Beitrag für 1331 Pflegetage von 6 versorgten Kantons-angehörigen à 30 Rp 399. 30 2,491. 80

392

SI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung..

A, Öffentliche Lesesäle :

Beiträge an den Betrieb.

pr

13. Pestalozzi-Gesellschaft der Stadt Zürich . . . . 12,000.-- 14. Öffentliche Lesesäle in "Winterthur . . . . . .

800. -- 15. Öffentlicher Lesesaal in Oerlikon 120.-- 16. Lesestube Höngg 80.-- 17. Lesezimmer Horgen 70.-- 18. Lesezimmer Richterswil 140. -- 19. Lesezimmer Thalwil . . . . . . . . . .

120. -- 20. Lesezimmer Wädenswil .

120. -- 21. Lesezimmer Küsnacht 80. -- 22. Lesezimmer Meilen 70. -- 23. Lesezimmer Stäfa 50. -- 24. Lesezimmer Wald 70. -- 25. Lesezimmer Uster , 80. -- 26. Lesezimmer Pfäffikon 50. -- 27. Lesezimmer Veitheim 100. -- B. Bekämpfung unsittlicher Literatur.

28. Kantonaler Verein für sittliches Volkswohl . . .

50. -- 14,000

XII. Pur Armenversorgung im allgemeinen.

Die bis 1917 unter diesem Titel unterstützten Institutionen erhalten nunmehr Beiträge aus dem ordentlichen Kredite der Direktion des Gesundheitswesens.

XIII Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

29. Dem ,,Verband der Abstinentenvereine des Kantons Züricha angeschlossene Vereine : a. Kantonalverband vom Blauen Kreuz ; b Neutraler Guttemplerorden; c. Allianz-Abstinentenbund ; d Alkoholgegnerbund .

e. Katholische Abstinentenliga ; f. Sozialistischer Abstinentenbund; .

g. Verein abstinenter Lehrer und Lehrerinnen; h. Bund abstinenter Frauen ; i Schweizerischer Verein abstinenter Eisenbahner; Ä. Abstinenti (Abstinenten-Verein des Post-, Zoll-, Telephonund Telegraphenpersonals

39â

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p.

g r.

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Sobrietas Abstinenten-Schützenverein Zürich ; Alt-Industria Winterthur; Abstinenten-Turnverein Zürich ; Abstinenten-Verband der Stadt Zürich; Abstinenten-Verband der Stadt Winterthur; Vereine abstinenter Radfahrer; Verein abstinenter Arbeiter; Abstinenten-Verband Zürichsee rechtes Ufer ; Abstinenten-Verband des Kantons Zürich; Abstinenten-Verband des Bezirkes Hinwil ; Zürcherische Fürsorgestelle für Alkoholkranke; Fussballklub You Fellows Zürich Totalbeitrag

Fr.

21,511.20

30; Vom Ausschuss befürwortete Beitragsgesuche: a. Zürcherische Fürsorgestelle für Alkoholkranke b. Fürsorgestelle für Alkoholkranke in Winterthur c. Fürsorgestelle für Alkoholkranke in Wädenswi d. Fürsorgestelle für Alkoholkranke in RütiDürnten-Bubikon e. Fürsorgestelle für Alkoholkranke in MeilenÜtikon-Männedorf-Stäfa /'. Fürsorgestelle für Alkoholkranke in Borgen g. Schweizerische Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus //.. Schweizerische Stiftung zur Förderung von Gemeindestuben und Gemeindehäusern .

i. Alkoholfreie Herbergen zur Heimat in Zürich 7«. Blaukreuz-Verein Zürich-Aussersih . . .

1. Blaukreuz-Verein Winterthur . . . .

id. Blaukreuz-Verein Winterthur-Seen . . .

n. Genossenschaft Soldatenheim und Vereinshaus in Bülach

Fr.

5,000. -- 300. -- 300. -- 300. -- 300. -- 300. -- 1,500. -- 500. -- 400.--- 250. -- 300. -- 250. -- 250! -- 9,950. -- Übertrag

31,461.20

394 Übertrag 31. Weitere Gesuchsteller : a. Zürcher Frauenverein für alkoholfreie Wirtschaften : Teilweise Rückerstattung der Patentgebühren für seine 13 Wirtschaften b. Frauenverein für alkoholfreie Wirtschaften in Winterthur: Teilweise Rückerstattung der Patentgebühren für zwei Wirtschaften c Gemeindestube Winterthur-Töss : Teilweise Rückerstattung der Patentgebühren . .

d Volkshausverein Wald: Teilweise Rückerstattung der Patentgebühr für eine alkoholfreie Wirtschaft e. Nationaler Verband gegen die Schnapsgefahr

Fr.

31,461.20

Fr.

500. --' 100.--

75.75.-- 300. -- 1,050. -- 32,511.20

Zusammenzug der Beiträge.

I. Für Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen II. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder für die Unterbringung in solchen III. Für Irrenanstalten oder für Irrenversorgung . . . .

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen . . . . . .

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher . . .

VII. Für Speisung etc. von Schulkindern und für Ferien kolonien VIII. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen .

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender .

X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Straf linge oder Arbeitsloser XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufs bildung XII. Für Armen Versorgung im allgemeinen XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen Total der Beiträge (seit der letzten Hauptverteilung vom 8. November 1923)

Fr.

10,797. -- ---. ----·. -- --. -- --.-- 16,000. ---

2,491. 80 14,000. -- ·--. -- 32,511.20 75,800. --

395

S. Bern.

Schreiben des Regierungsrates vom 29. Oktober 1924.

Wir beehren uns, Ihnen über die Verwendung des für das Jahr 1923 zur Bekämpfung des Alkoholismus erhaltenen Betrages folgenden Bericht zu erstatten : Fr.

Verfügbare Summe 135,103.40 Die Ausgaben betrugen: I. Für Trinkerheilanstalten oder Unterbringung in solchen.

Fr.

a. Heilstätte ,,Nüchtern" b. Trinkerheilstätte Wysshölzl c. Trinkerfürsorge für den Amtsbezirk Thun . . . .

d Kostgeldbeiträge

5,000. -- 2,000. -- 2,000. --

1,200. -- 10,200

II. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher: An die Anstalt für schwachsinnige Kinder im Weissenheim Fr.

bei Bern 550. -- An die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Burgdorf .

600. -- An die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Steffisburg .

600. -- An die Erziehungsanstalt in Oberbipp 12,000. -- An die Erziehungsanstalt in Enggistein 550. -- An die Erziehungsanstalt Viktoria in Wabern . . . .

650. -- An die Erziehungsanstalt im Steinhölzli 550. -- An das Orphelinat Miserez près Charmoille 550.-- An die schweizerische Erziehungsanstalt Bächtelen bei Bern 550. -- An die Erziehungsanstalt Grube in Niederwangen bei Bern 550. -- An das Orphelinat Morijah in Kleinwabern . . . . .

550. --- An das kant. Säuglings- und Mütterheim in Bern , . .

1,000. -- An die Anstalt für Epileptische in Tschugg . , . . .

150. -- An das Kindersanatorium Maison Blanche in Leubringen .

100. -- An die Rettungsanstalt Brunnadern bei Bern 100. -- An die Kommission der Schweiz. Armenpflegerkonferenze in Zürich 50. -- An den schweizerischen Verein der Freunde des jungen Mannes, Kantonalsektion Bern 100. -- An das Taubstummenheim für Männer in Uetendorf . .

150. -- An die Knabenerziehungsanstalt ,,Neue Grube a in Brünnen bei Bümpliz .

550. -- 19,900

396 III. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen.

Für das hauswirtschaftliche Bildungswesen, speziell zur UnterFr.

Stützung des Kochunterrichtes an den öffentlichen Mädchenfortbildungsschulen des Kantons ,13,383.--- IV. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender pr Beiträge an die Bezirks verband e 22,865. -- V. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler, Sträflinge oder Arbeitsloser.

Beiträge an die Schutzaufsichtsbeamten zur Verwendung far Fr.

die Ausgaben der Schutzaufsicht 8,320, -- An die Patronatskommission für die Frauenarbeitsanstal Hindelbank 1,921. 60 An den Verein der Freundinnen junger Mädchen für das ,,Bahnhofwerk und zwar a. der Sektion Bern 600.-- b der Sektion Biel .

400. -- 11,241.60 VI. Für Armenversorgung im allgemeinen.

Beiträge an Kinderhorte der Stadt Bern

Fr.

1,000. --·'

VII. Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Fr An Blaukreuzverein, deutscher Kantonsteil 10,000, -- An Blaukreuzverein, französischer Kantonsteil 500. --- An Guttempler Distriktsloge III 2,000. -- An sozialdemokratischen Abstinentenbund, Kantonalverband 400 --An Alkoholgegnerbund, bernische Sektionen 400- -- An schweizerischen Verein abstinenter Eisenbahner, bernische Sektionen 400. -- An schweizerischen Verein abstinenter Lehrer und Lehrerinnen, bernische Sektionen 500. -- A n verschiedene kleinere Abstinentenvereine . . . . .

3,268. -- 17,468. -- Zur Bekämpfung der Tuberkulose 225.-- Total 96,282. 60 Rückerstattung von Vorschüssen des Staates . . ' . . .

38,820.80 Wir legen die Staatsrechnung für das Jahr 1923 bei und verweisen auf Seite 82, indem wir darauf aufmerksam machen, dass die daselbst eingetragene Verteilung nachträglich in der vorliegenden Art und Weise vorgenommen wurde.

397

3. Luzern.

Schreiben des Regierungsrates vom 14. Juni 1924.

Unter Bezugnahme auf Art. 23 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser vom 29. Juni 1900 beehren wir uns, Ihnen über die V e r w e n d u n g des A l k o h o l z e h n t e l s vom J a h r e 1923, sowie über die Anlage und Verwendung anderer staatlicher Mittel zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen, Bericht zu erstatten.

Gemäss unserer heutigen Schlussnahme gestaltet sieh die Verteilung des Alkoholzehntels von 1923 auf Grund des bundesrätlichen Schemas in folgender Weise : I. Für Trinkerheilanstalten oder Unterbringung in solchen.

Fr.

Fr.

n. Trinkerheilanstalt Vonderflüh in Samen .

700. -- b. Einlage in den Fonds für Versorgung armer Alkoholiker " . . .

2,500.-- 3,200. -- n. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder Unterbringung in ..solchen.

Arbeiterkolonie in Herdern in. Für Irrenanstalten und Irr en Versorgung.

Hilfsverein für arme Geisteskranke des Kantons Luzern

150. --

.

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder Unterbringung in solchen.

a. Schweizerische Anstalt für Epileptische Fr.

in Zürich 100.-- b. Verein für ein katholisches Asyl für Epileptische 200. -- c Luzernischer Blindenfürsorgeverein. . . 1,000. -- _ V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

800. --

1,300. -- --

Übertrag

5,450. --

398

Übertrag

Fr.

5,450. --

VI. Pur Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Fr.

a. Erziehungsanstalt in Rathausen . . . . 2,500. -- *. Schweizerische Erziehungsanstalt Sonnenberg bei Luzern 800. -- c Erziehungsanstalt für katholische Mädchen i n Richterswil . . . . . . . . .

300.-- d Kinderasyl Maria-Zeli in S u r s e e . . . .

2,000. -- e. Kinderasyl des Amtes Entlebuch in Schüpfheim 2,200. -- f. Luzerner Kantonalverband des katholischen Frauenbundes, Patronat für Schwachbegabte Kinder 100. -- g. Für Unterbringung jugendlicher Verbrecher in Zwangserziehungsanstalten, Einlage in den Zwangserziehungsfond 3,500. -- li. Seraphisches Liebeswerk in Luzern . .

250. -- i. Zürcherisehe Pflegeanstalt für geistesschwache und bildungsunfähige Kinder in Uster 150. -- k Schweizerischer Verein für krüppelhafte Kinder, Anstalt Balgrist, Kanton Zürich .

300. -- l Fürsorgeheim Wald bürg, St. Gallen . .

200. -- 12,300. -- VII. Mir Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien.

Einlage in den Fonds für Speisung und Bekleidung armer Schulkinder Schulsuppenfonds VIII. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen.

-- 500. -- --

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

a. Rückvergütung an die kantonale ArmenFr.

kasse für Vorschüsse pro 1922 und 1923 5,000. -- b. Einlage in den Fonds für Naturalverpflegung armer Durchreisender . . . . . . . 3,000. -- :

Übertrag

8,000. --

26,250.--

399

Übertrag X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Zwangsarbeiter.

Luzerner Schutzaufsichtsverei für entlassene Sträflinge und Zwangsarbeiter

a.

b.

c.

d e.

f.

g.

A.

Fr, 26,250. --

800. --

XI. Für Hebung der allgemeinen Volksbildung oder der Berufsbildung.

Katholischer Pressverein der" Stadt Luzern, Fr.

für das Lesezimmer 200. -- Christlich-soziales Kartell für Luzern und Umgebung, f ü r d i e Bibliothek . . . .

200.-- Verein schweizerischer Eisenbahnangestellter, für Lesezimmer und Bibliothek .

100. -- Volksbibliothek in Luzern 100. -- Schweizerischer Verein für Hebung der Volksgesundheit 100. -- Verband eidgenössischer Postangestellter, Sektion Luzern, für das Lesezimmer . .

100. -- Verein ,,Volkskunst" in Luzern . . . .

50. -- Zentrales Jugendamt des schweizerischen katholischen Volksvereins in Luzern . , 200. -- 1,050. --

a.

b.

c.

d e.

f.

g.

h.

i.

XII Für das Armenwesen im allgemeinen.

Gemeinnütziger Frauenverein der Stadt Fr.

Luzern, für Kinderkrippen und Säuglingsfürsorge .

500.--· Gemeinnütziger Frauenverein des Kantons Luzern, für die Kinderstube im Obergrund in Luzern 200. -- Fürsorge- und Kinderheim ,,Alpenblick", Hergiswil, Nidwaldeu 300. -- Elisabethenverein der Stadt Luzern . .

100. -- Vinzentiusverei der Stadt Luzern , . .

250. -- Luzerner Frauenliga zur Bekämpfung der Tuberkulose 200.-- Katholischer Frauenbund in Willisau . .

50. -- Frauenverein in Willisau . . . . .

50. -- Katholischer Frauenbund in Wolhusen .

50. -- Übertrag

1,700.-- 29,800. --

400

Übertrag

Fr.

29,800.--

XIII Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Fr.

4,500. --

a. Abstinentenvereine b. Kantonales Abstinenz-Sekretariat und Fürsorgestelle f ü r Alkoholkranke . . . .

·c. Schweizerische Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus in Lausanne . . . .

d. Saldo als Einlage in den Restfonds des Alkoholzehntels

700. -- 200. -- 191.60

Total des Alkoholzehntels

1.

2.

3.

4.

5.

"6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

5,591.60 35,391. 60

B.

Aufwendungen aus weitern staatlichen Mitteln.

a. Direkte Zuwendungen.

Unterstützung der luzernischen Blindenanstalt . . . .

500,-- Unterstützung der Kinderasyle 43,500.-- Beitrag an den kantonalen Verein für ein luzernisches Lungensanatorium 20,000. ·-- Beitrag an die Verpflegungskosten für Unterbringung in Lungensanatorien .

1,148. -- Für Speisung von Schulkindern und Beiträge an Ferienkolonien 2,208.-- Beiträge aus dem Zwangserziehungsfonds . . . . .

9,567. -- Beiträge aus dem Fonds für Naturalverpflegung armer Durchreisender 5,535. -- Beiträge aus dem Fonds für Versorgung armer Alkoholiker 1,859. -- Beitrag an den kantonalen Krankenkassenverband . .

1,200. --Beiträge an Haushaltungs- und Kochschulen . . . .

1,800.-- Beiträge an Erziehungsanstalten für taubstumme und Schwachbegabte Kinder 52,988. -- Prämienbeiträge an dürftige Mitglieder öffentlicher Krankenkassen 2,089.--

b. Fondseinlagen.

Einlage in den Zwangserziehungsfond

.

.

,

.

. . .

3,000.-- Total 145,394. -

401

1.

2.

3.

4.

5.

C.

Bestand der Spezialfonds auf 31. Dezember 1923.

Schulsuppenfond Zwangserziehungsfonds Fonds für Naturai Verpflegung armer Durchreisender . .

Fonds für eine Anstalt zur Versorgung jugendlicher Verbrecher Restfonds des Alkoholzehntels . . .

Total

Fr.

32,088.40 2,290.62 --.-- 29,017.80 --.-- 63,396.82

4. Uri.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 24. Oktober 1924.

Unter Bezugnahme auf die Einladung der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 13. September abhin beehren wir uns, Ihnen anmit über die Verwendung des Alkoholzehntels in herwärtigen Kanton für das Jahr 1923 Bericht zu erstatten.

Der ganze Ertrag des Anteils am Alkoholzehntel beläuft sich auf Fr. 4793. 40.

Die zur Verwendung gelangte Summe belief sich für den gleichen Zeitraum auf Fr. 3719. 70 und verteilt sich auf die verschiedenen Rubriken wie folgt : VI. Pur Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher.

Beitrag an die kantonale Erziehungsanstalt VII Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien, An 15 Suppenanstalten für 1443 verpflegte Schulkinder .

Fr.

1,500. --

.

2,164. 50

XIII Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus Beiträge an den sozialdemokratischen Abstinentenbund, an die Schweizerische Vereinigung gegen Tuberkulose und das Schweizerische Rote Kreuz

55.20

Total

3,719.70

Der beiliegenden gedruckten Staatsrechnung pro 1923 wollen Sie unter Rubrik ,,Finanzdirektion, Ziffer 7 (Seite 5) entnehmen, dass als Alkoholzehntel die vorstehende Summe von Fr. 3719,70 verausgabt worden ist.

Bundesblatt. 77. Jahrg. Bd. T.

27

402 5. Sch.>vyz.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 15. September 1924.

In Nachachtung von Art. 23 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser beehren wir uns, Ihnen nachstehend den Bericht über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels zu erstatten.

Der dem Eanton zur Verfügung gestellte Betrag pro 1923, welcher nach Beschluss des Bundesrates nur zu den sogenannten Zehntelszwecken Verwendung finden durfte, bezifferte sich auf Fr. 11,925. 80, wozu noch ein Bussenanteil von Pr. 156. 60 zu rechnen war. Der Gesamtbetrag machte demzufolge Fr. 12,082.40 aus, welcher folgende Verwendung fand: Pr.

1. Für den Betrieb der kantonalen Zwangsarbeitsanstalt .

5,962. 90 2. An die Gemeinden für Versorgung armer Irren in Heilanstalten 3,446.61 3. An die Gemeinden für Versorgung verwahrloster und arbeitsscheuer Elemente in entsprechenden Anstalten .

1,830. 39 4. An Abstinentenligen und abstinente Jugendbünde . .

710. -- 5. An die Trinkerfürsorgestelle Einsiedeln . . . . .

32. 50 6. An die Trinkerheilanstalt Vonderflüh in Samen .

100. -- Total 12,082.40 G. Untei^walden ob dem A^aldSchreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 28. Juni 1924.

Wir beehren uns, Ihnen anmit über die Zuwendungen aus dem Alkoholzehntel pro 1923 Bericht zu erstatten.

Es stand uns diesfalls zur Verfügung: Fr.

Kassabestand vom Vorjahr 52.83 Daheriges Zinsbetreffnis 13.38 Alkoholzehntel pro 1923 3,531. 40 Total 3,597. 61 Von diesem Betrage wurden Zuwendungen gemacht: A. Zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus.

1. Beiträge an Trinkerheilanstalt Samen, Arbeiterkolonie Herdern, Rettungsanstalt Sonnenberg, Erziehungsanstalt Fr.

Bichterswil, Anstalten für Epileptische und Anstalt für krüppelhafte Kinder .

1,040. -- Übertrag 1,040. --

403

Übertrag 2. Beiträge zur Versorgung von Irren 3. Beiträge für Versorgung in Trinkerheil- und Zwangsarbeitsanstalten B. Zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus 1. Beitrag an die Abhaltung von Haushaltungsschulen .

2, Beiträge an Abstinentenvereine und an die Sozialwerke der Heilsarmee

Fr.

1,040. -- .

400. -- 990.

C. Znr Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen zugleich.

Zur Versorgung verwahrloster Kinder in Anstalten . .

..

Total ausgegeben 2,430.-- Es bleibt somit zur Verwendung auf neue Rechnung eia Betrag & von Fr. 1167. 61.

Zur weitern Orientierung fügen wir in gewohnter Weise den gedruckten Finanzbericht bei, wo auf Seite 25 materiell die gleiche Zusammenstellu enthalten ist.

V. Unterwalden nid dem Wald Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 13. Juni 1924.

Wir beehren uns, Ihnen über die Verwendung des uns pro 1923 zugewiesenen Beitrages von Fr. 2777. 80 Bericht zu erstatten : Einnahmen dés Alkoholzehntels: Beitrag pro 1923 vom Alkoholmonopol Kassazins

Fr.

2,777. 80 --, 04 Total

Ausgaben der Verwaltung des Alkoholzehntels.

Rückzahlung der Vorschüsse pro 1921 und 1922 . . . .

Kassaeinlage Verwaltung Verteilt wurden pro 1923 Total

2,777.84 Fr.

1,085. 55 2.29 50. -- 1640. -- 2,777.84

404

Die Verteilung des Betrages von Fr. 1640 geschah in folgender Weise : Fr.

I. An Trinkerheilanstalten und Unterbringung in solche 190. -- II. An Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten . . . .

80. -- III. Für Irrenversorgung , .

90. -- IV. An Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten .

110. -VI. Versorgung armer schwachsinniger Kinder . . . .

80.-- VII. Für Speisung armer Schulkinder . . . . . . .

890. --VIII. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen . .

100. -- XU!. Für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen .

100. -- Total 1,640.-- Wir verweisen im übrigen auf die Staatsrechnung pro 1923, die wir Ihnen nach Drucklegung zustellen werden, £*. Grlarus.

Schreiben der Direktion des Innern vom 3. Oktober 1924.

In Erledigung Ihrer Zuschrift vom 30. September a. c. beehren wir uns, Ihnen nachstehend eine Aufstellung über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahre 1928 zukommen zu lassen. Das Treffnis belief sich für unsern Kanton auf Fr. 6780. 20, welches wie folgt verteilt wurde ; Fr.

a. Für Erwachsene ia Korrektionsanstalten 1,265. 10 b. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder in Erziehungs- und Rettungsanstalten .

2,250. --· c. Für die Versorgung von Geisteskranken 1,265. 10 d. Beiträge an die Massigkeitsvereine 2,000. -- Total "6/780.20

O. Zug.

Schreiben des Regierungsrates vom 5./12. April 1924.

Wir beehren uns, Ihnen über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1923 folgenden Bericht zu erstatten: Das dem Kanton Zug aus dem Reinertrag des Alkoholmonopols zukommende Treffnis beträgt Fr. 6323. 40, welch letztere zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen verwendet wurden.

Es wurden demnach folgende Beiträge ausgehändigt: Fr.

I. Für Trinkerheilanstalten oder Unterbringung in solchen 200. -- II. Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder Unterbringung in solchen --. -- III. Für Irrenanstalten oder Irrenversorgung 2,347. 77 Übertrag 2,547.77

405

IV.

V, VI, VII.

VIII.

IX.

X.

XI.

XII.

XIII.

Übertrag Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für Unterbringung in solchen Für Krankenversorgung im allgemeinen Für Versorgung verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher Für Speisung von Schulkindern Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen . .

Für Naturai Verpflegung armer Durchreisender . . .

Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung Für Armen Versorgung im allgemeinen Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen Total

Fr.

2,547. 77

621. 13 --. -- --- -- 50. -- --. -- 180. -- --.-- 80. -- --. -- 2,844. 50 6,323. 40

10. Fribourg Lettre du Conseil d'Etat du 8 mars 1924.

Nous avons l'honneur de vous communiquer ci-après, en suivant Tordre des rubriques établies par le Conseil fédéral, la répartition que nous avons faite de la somme de fr. 28,577. 80 que vous avez allouée au canton de Fribourg comme dîme de l'alcool pour l'année 1923. Faisant application de la réserve formulée dans la lettre du 23 janvier 1924 de la Régie fédérale des alcools, nous avons d'abord mis en compte des avances qui ont été faites depuis 1921 pour combattre l'alcoolisme, à savoir: A l'oeuvre du relèvement moral . . . . . . . Fr. 1,500. -- A la jeunesse abstinente ^ 200. -- A la société cantonale d'abstinence ,, 500, -- Total Fr. 2,200.

déduit de la somme de fr. 28,577. 80 ; il reste ainsi fr. 26,377. 80 disponibles, répartis comme suit: Asiles de buveurs et placements dans ces asiles.

Fr.

Etablissement ,,Vonderflüh pour alcooliques, à Sarnen . .

100. -- Asiles d'épileptiques, de sourds-muets et d'aveugles et placements dans ces asiles.

Institut des sourds-muets, à Villars-sur-Glâne, et asile d'aveugles, à Fribourg à reporter

1,400. -- 1,500. --

406

Fr.

1,500. --

Report Assistance des enfants pauvres, faibles d'esprit ou abandonnés, ainsi que des jeunes malfaiteurs.

Colonie Saint-Nicolas, à Drognens, établissement destiné à l'éducation de jeunes indisciplinés

10,000. --

Amélioration de l'alimentation populaire.

Ecole ménagère instituée par la Société d'utilité publique des femmes

2,700. --

Secours à des détenus Libérés ou à, des individus sans travail.

Société de patronage des détenus libérés

400. --

Développement de l'éducation populaire et de l'instruction professionnelle.

Pension des élèves peu aisée fréquentant les écoles de fromagerie, d'agriculture et de métiers

1,500. --

Encouragement à la tempérance et lutte contre l'alcoolisme en général.

OEuvres destinées à combattre directement l'alcoolisme par l'association, les publications et autres moyens d'enseignement Total

10,277.80 26,377.80

11. Solothurn Schreiben des Regierungsrates vom 17. September 1924.

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend über die V e r w e n d u n g des A l k o h o l z e h n t e l s im J a h r e 1923 zu berichten.

Der dem Kanton Solothurn pro 1923 zugekommene Fr.

Anteil am Ertrag des Alkoholmonopols betrug 26,115. 60 Darauf sind vorab die in den Jahren 1921 und 1922 auf Rechnung des Alkoholzehntels zuviel ausgerichteten Beiträge gemäss unsern Schreiben vom 6. September 1921 und 23. Oktober 1923 verrechnet worden mit 17,299.10 Verbleiben zur Verteilung pro 1923 8,816. 50 Dieser Betrag wurde, nach den Rubriken des eidgenössischen Formulars ausgeschieden, wie folgt verwendet:

407

A. Zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus (Unterrubriken I--V.)

I. Zur Unterstützung von Trinkerheilanstalten: a. Als Beiträge an die Trinkerheilanstalten Fr.

Pension ,,Vonderflüh" in Samen, ,,Nüchtern" in Kirchlindach und ,,Rosenheim" in Altstätten 1,300. -- b. Zur Unterstützung von Personen in diesen . Anstalten

Fr.

515, ---

___,,.

1,815.-- B. Zar Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus.

(Unterrubriken VII--XIII.)

XIII. Für die F ö r d e r u n g der M a s s i g k e i t bzw. der Enthaltsamkeit. Beiträge an die Vereine zur Bekämpfung des Alkoholismus : Solothurnischer kantonaler Abstinentenverband, Wanderausstellung gegen den Alkoholismus in Derendingen, Alkoholgegnerbund, Guttempler Blaukreuzvereine, Vereine der katholischen Abstinentenliga, Allianzabstinenten bund, Sozialdemokratischer Abstinentenverein Biberist, Verein abstinenter Eisenbahner, Verein abstinenter Lehrer und Lehrerinnen, Abstinenter Frauenbund Solothurn, Schönenwerd und Ölten, Bund abstinenter Mädchen Ölten, Abstinenter Veloklub Schönenwerd, Katholischer Fürsorgeverein Ölten und Umgebung 7,001. 50 Total wie oben 8,816. 50 Im übrigen verweisen wir auf unsern Beschluss Nr. 762 vom 12. Februar 1924 betreffend die Verteilung des Alkoholzehntels, den wir als Protokollauszug hier beilegen, sowie auf die Staatsrechnung des Kantons Solothurn pro 1923, welche auf Seite 18 die mit unserer Berichterstattung korrespondierenden Angaben enthält.

12. Basel-Stadt.

Schreiben des Finanzdepartements vom 18. September 1924.

Mit Zuschrift vom 13. ds. ersuchen Sie uns um beförderliche Einsendung unseres Berichtes über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus empfangenen Beitrages pro 1923, Wir beehren uns, Ihnen hierauf was folgt mitzuteilen: Wie wir Ihnen schon in unserm Berichte vom 3. April 1923 auseinandergesetzt haben, sind in den Jahren vor 1922 an die Anstalten und

408

Abstinentenvereine grössere Beträge ausgerichtet worden, als aus dem Alkoholzehntel gedeckt werden konnten. Seit dem Jahre 1922 sind daher den in Betracht fallenden Institutionen keine Beiträge aus dem Alkoholzehntel mehr ausgerichtet worden. Dagegen erwuchsen auch im Jahre 1923 Auslagen aus der Versorgung von Trinkern, und zwar im Betrage von Fr. 7,640. 11, der auf das Konto Alkoholzehntel übertragen wurde. Dieser weist per 31. Dezember 1923 folgenden Bestand auf: R e c h n u n g d e s A l k o h o l z e h n t e l s p r o 1923: Einnahmen.

Anteil am Ertrag des eidgenössischen Alkoholmonopole .

.

Ausgaben.

Versorgung von Trinkern Übertrag der Mehrausgaben per 1921/22 : Fr.

Anstalten und Trinkerversorgung 18,192. 68 Abstinentenvereine 10,687. 30

FT.

---. -- 7,640.11

28,879. 98 Mehrausgaben bis Ende 1923 36,520. 09 Über den Alkoholzehntel pro 1923, der im Jahre 1924 zur Auszahlung gelangt, ist dem Grossen Rate unseres Kantons folgendes Budget unterbreitet worden : Einnahmen.

Fr.

Anteil am Ertrag des eidgenössischen Alkoholmonopols . . 28,000. -- Ausgaben.

I. Hälfte : 14,000. --.

1. Versorgung von Trinkern . . . . .

2. Taubstummenanstalt Bettingen . . . .

3. Speisung von Schulkindern : an Pestalozzigesellschaft für Milchverteilung . . . .

4. Hebung der Volksernährung: Koch- und Haushaltungsschulen der G. G. G. . . .

5. Tilgung des Passivsaldos (per 31. Dezembe 1923 Fr. 18,192.68 plus Ausgaben für Trinkerversorgung pro 1923 von Fr. 7640.11)

6,000. -- 1,000. -- 500. -- 2,500. --

4,000.-- Übertrag

14,000. -- 14,000. --

409 Fr.

Übertrag 14,000.

II Hälfte: Fr. 14,000.--.

1. An Basler Trinkerfürsorgestelle . . . .

2. An Johannitergesellschaft 3. An übrige Vereine 4. Tilgung des Passivsaldos (per 31. Dezember 1923 Fr. 10,687. 30) . . . .

4,300. -- 1,000. -- 5,700. -- 3,000.--

Insgesamt somit

14,000.

.28,000. --

Der Grosse Rat hat dieses Budget bis jetzt noch nicht genehmigt.

Wir werden Ihnen aber davon. Kenntnis geben, sofern er etwas an dem Voranschlage ändern sollte.

13. Basel-Landschaft.

Schreiben des Regierungsrates vom 15. April 1924.

Wir beehren uns, Ihnen nach dem bisherigen Schema über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels unserer Einnahmen aus dem Alkoholmonopol im Jahre 1923 Bericht zu erstatten.

Es sind verabfolgt worden: I. Für Trinkerheilanstalten oder für Unterbringung in solchen.

Fr.

Fr.

a. Beitrag an die Trinkerheilstätte Nüchtern 100. -- b. Beitrag an die Versorgung von Trinkern 500. --· ~ 600. -- n. Pur Zwangs- und Korrektionsanstalten oder für Unterbringung in solchen.

Nichts.

m. Pur Irrenanstalten oder für Irrenversorgung.

Nichts.

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für Unterbringung in solchen.

Beitrag an die schweizerische Anstalt für Epileptische in Zürich

Fr.

200. --

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

Beitrag an den Verband basellandschaftlicher Krankenkassen Übertrag

1,000.-- 1,800. --

410

Übertrag VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

a. Beitrag an die Betriebskosten der Besserungsanstalt für Knaben auf Schillingsram b. Beitrag an den kantonalen Armenerziehungs verein e. Beiträge an die Versorgung von schwachsinnigen, taubstummen oder sittlich verwahrlosten Kindern d Beiträge an die Versorgung von verwahrlosten, nicht mehr schulpflichtigen Mädchen e. Beitrag an die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Gelterkinden

Fr.

1,800. --

Fr.

4,000. -- 8,000. --

4,862. 20 --. -- 2,000. -- 18,862. 20

VII. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien.

Nichts.

:

VIII Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen.

a, Beiträge an die 8chulküchen von Binningen, Fr.

Liestal und Sissach, (Fr. 500. --, 400. -- und 100. --) 1,000.-- b. Beiträge an die Koch- und Haushaltungsschulen Benken Fr. 40. --, Therwil Fr. 45 --, Bretzwil und Ettingen je Fr. 50. --, Aesch, Bubendorf, Oberwil und Reigoldswil je Fr. 100. --, Allsehwil, Ariesheim, Birsfelden und Wenslingen je Fr. 150. --, Reinach Fr. 200. --,Waldenburg Fr.. 250. --, Binningen u n d Pratteln j e F r . 300.

Fr. 700. --

5,085. -- --

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Anteil des Kantons (Hälfte) an den Kosten der Naturalverpflegungsstationen Übertrag

6,085. --

2,904.80 29,652.--

411 Fr.

Übertrag X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler, Sträflinge und Arbeitsloser.

». Beitrag an Sträflinge b. Beitrag an c. Beitrag an d Beitrag an

die Schutzaufsicht entlassener das Arbeiterheim Dietisberg die Arbeiterkolonie Herdern .

das Frauenheim Wolfsbrunnen

29,652. --

Fr.

500. -- 3,000. -- 100. -- 500. -- 4,100. --

ZI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder Berufsbildung.

Beitrag an die Gemeinden für Anschaffung von Volksbibliotheken

433.90

XII Pur Armenversorgung im allgemeinen.

Nichts.

XIII Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Beiträge an die Mässigkeits und Abstinentenvereine . . . 2,500, ·-- Total 36,683.90 Im Vorjahre betrugen die Ausgaben 40,823. 25 Der unserm Kanton zugekommene Betrag aus dem Alkoholzehntel betrug Fr. 16,494. 40, eo dass der übrige wesentliche Betrag vom Kanton gedeckt worden ist.

14. Schaff hausen.

Schreiben des Regierungsrates vom 18. September 1924.

Unter Hinweis auf Art. 23 des Alkoholgesetzes und Ihre Zuschrift vom 23. Januar 1924 beehren wir uns, Ihnen über unsere Aufwendungen für das Armenwesen pro 1923 und die Verwendung des Bundesbeitrages zur Bekämpfung des Alkoholismus Bericht zu erstatten : I. Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Keine Ausgaben.

412 II. Zwangsarbeits und Korrektionsanstalten.

1. Beitrag für l Insassen in der Zwangserzie Fr.

hungsanstal Aarburg 500. -- 2. Beitrag für 11 Insassen in der Zwangsarbeits anstalt Kalchrain 1,012.75 3. Beitrag für l Insassen in der Anstalt Ringwil 49. -- 4. Beitrag für l Insassen in der Frauenkoloni Ottenbach , 210. -- 5. Beitrag für l Insassen in der Anstalt ,,Heimgarten" Bülach , 89. --

Fr.

1,860. 75 m. Irrenversorgung ausserhalb des Kantons.

Beitrag für 10 Insassen der Anstalt Littenheid IV. Versorgung von Epileptikern, Taubstummen und Blinden.

1. Beitrag für 4 Pfleglinge der schweizerischen Fr.

Anstalt für Epileptische in Zürich. . .

1788-.80 2. Beitrag für l Pflegling der Taubstummenanstalt Turbenthal 187. 50 3. Beitrag für l Pflegling der Taubstummenanstalt Riehen 300. -- 4. Beitrag für. 2 Pfleglinge der Taubstummenanstalt Wilhelmsdorf .

275.-- 5. Beitrag für l Pflegling in der Anstalt Reutlingen 200. -- 6. Beitrag für 2 Pfleglinge in der kantonalen Blindenanstalt Zürich 291, 65 7. Beitrag an die Schweizerische Anstalt für Epileptische in Zürich 900. --· 8. Beitrag an die Taubstummenanstalt Turbenthal 900 -- 9. Beitrag an den Zentralverein für das Blindenwesen 50. -- 10. Beitrag an den Ostschweizerischen Blindenfürsorgeverein 400. -- 11. Beitrag an die Blindenanstalt Zürich . .

300.---· 12. Beitrag an den Hephata-Verein Schaffhausen 100. -- 13. Beitrag an den Schaffhauser TaubstummenVerein 100. -- -- Übertrag

4,247. 75

5,792. 95 11,901.45

413 Fr.

Übertrag

11,901.45

V. Krankenversorgung im allgemeinen.

1. Beitrag für 27 Pfleglinge im Asyl ,,RuheFr.

sitz", Beringen .' . . .

8,667.85 2. Beitrag für 15 Pfleglinge im Asyl ,,Schünbühl", Schaffhausen 4,491.65 3. Beitrag für 7 Pfleglinge in der Anstalt Blumenfeld 1,727.-- 4. Beitrag für l Pflegling in der Anstalt Friedensau 38. 75 5. Beitrag für l Pflegling in der Anstalt Rüti 341. 25 6. Beitrag für l Pflegling in der Anstalt St. Imi 365. -- 7. Beitrag für 4 Pfleglinge in der Anstalt Neunkirch 1,587. 40 8. Beitrag für l Pflegling in der Anstalt Wil 266. 44 9. Beitrag für l Pflegling in der Anstalt Balgrist 691.25 10. Beitrag für l Pflegling in der Anstalt Florissant, Genf 150.-- 11. Beitrag für l Pflegling in der Anstalt Unterhallau 492.75 12. Beitrag für 3 Pfleglinge in der Anstalt ,,Pfrundweid" 364.-- 13. Beitrag für l Pflegling im Asyl Basel .

180.-- 14. Beitrag für l Pflegling im Asyl Borgen 326-- 15. Beitrag für l Pflegling im Asyl Pfäffikon (Zürich) 250. --- 16. Beitrag für l Pflegling im Asyl Rapperswil 82. -- 17. Beitrag für l Pflegling im Asyl Corcelles 287.50 18. Beitrag an das Asyl ,,Schönbühl", Schaffhausen 500. -- 19. Beitrag an das Kinderspital Schaffhausen 5,009. 20 20. Beitrag an das Asyl ,,Ruhesitz", Beringen 500. -- 21. Beitrag an die Anstalt ,,Balgrist"-, Zürich 520. -- 22. Beitrag für die Pfleglinge in der Thurg,Schaffh. Heilstätte Davos 13,498. 50 23. Beitrag für die Pfleglinge in andern Sanatorien 2,026.55 24. Beitrag an den Krankenkassenverband Schaffhausen 500. -- Übertrag

42,863.09 54,764. 54

414 Fr.

Übertrag 54,764.54 VI. Versorgung schwachsinniger, verwahrloster und verbrecherischer Kinder.

1. Beitrag für 3 Pfleglinge in der Anstalt Fr.

Uster 932. 90 2. Beitrag für 2 Pfleglinge in der Anstalt Schutz, Walzenhausen 505. 60 3. Beitrag für 2 Pfleglinge in der Martinstiftung Erlenbach 700. -- 4. Beitrag für 5 Pfleglinge in der Anstalt Bühl Wädenswil 1,290.-- 5. Beitrag für 2 Pfleglinge in der Anstalt ,,St. Josef, Bremgarten 530. -- 6. Beitrag für 2 Pfleglinge im Kinderheim Löhningen 547. 50 7. Beitrag für 2 Pfleglinge im Johannesstift, Laad-Nessla 512. 50 8. Beitrag für l Pflegling im Rettungshaus der Heilsarmee Basel 150.-- 9. Beitrag für l Pflegling in der Rettungsanstalt Brunnadern 75, -- 10. Beitrag für l Pflegling in der Anstalt Brüttisellen 200. -- 11. Beitrag für l Pflegling in der Anstalt Stäfa 270. -- 12. Beitrag an die Anstalt ,,Friedeck", Buch 2,400.-- 13. Beitrag an die Anstalt Uster . . . .

150.-- 14. Beitrag an den Kinderheimverein des Kantons Schaffhausen 2,500.-- 10,763. 50 VII. Speisung von Schulkindern und Beiträge an Ferienkolonien.

1. Beitrag an die Schülerspeisung von 3 GeFr.

meinde 2,130; -- 2. Beitrag an die Ferienversorgung von 2 Gemeinden 2,670.-- 3. Beitrag an die ,,Pro Juventute", Abteilung Schulkind, Schaffhausen 200.-- 5,000. -- VIII. Naturalverpflegung.

Verpflegung, Miete, Besoldung, Heizung etc., Übertrag

5,320. 60 75,848.64

415 Übertrag 1.

2.

3.

4.

5.

IX. Unterstützung entlassener Sträflinge.

Beitrag an den Schutzaufsichtsverei Schaffhausen .

Beitrag an die Arbeiterkolonie Herdern Beitrag an die Heilsarmee Beitrag an die Wanderarmenfürsorg . .

Beitrag an das Heim für Entlassene, Beringen

Fr.

75,848.64

Fr150.-- 500. -- 150. -- 500. -- 300. -- __

1,600. --

X. Hebung der Volks- und Berufsbildung.

Beitrag an die schweizerische Volksbibliothek, Zürich-Bern .

400. --

SI. Hebung der Volksernährung Beitrag an die Kochschule des Frauenverbandes Schaffhausen

200. --

XIII. Bekämpfung des Alkoholismus.

Beitrag an den kantonalen Abstinentenverband Zusammen

5,000. -- 83,048.64

Bezüglich des hier ausgewiesenen Aufwandes verweisen wir auf die beiliegende Staatsrechnung, Seiten 36/38, Pos. XIII, Armenwesen, Abschnitte.

15. Appenzell Ausserrhoden Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 21. Juli 1924.

Wir beehren uns, Ihnen hiermit gemäss Art. 23 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser vom 29. Juni 1900 Bericht zu erstatten über die Verwendung des unserm Kanton pro 1923 gemass Bundesratsbeschluss vom 22. Januar 1924 zugefallenen Alkoholzehntels im Betrage von Fr. 11,081. 80.

Von dieser Summe haben wir, gestützt auf das Schreiben der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 23. Januar 1924, den vom Kantonsrat am 29. November 1923 gewährten Kredit von Fr. 2000 .-- (Ersatz für den Ausfall des Alkoholzehntels pro 1923) zugunsten der Landeskasse in Abzug gebracht. Der Regierungsrat hat daher am 8. Dezember 1923 beschlossen, es sei dieser Betrag von Fr, 2000. -- in folgender Weise zu verteilen:

416 Anstalt für Schwachbegabte, taubstumme Kinder, Turbenthal Anstalt für Schwachbegabte, bildungsfähige Kinder, Marbach Ostschweizerischer Blindenfürsorgeverein Trinkerheilanstalt Ellikon Schweizerischer Verein für krüppelhaftc Kinder, Zürich . .

Arbeiterkolonie Herdern Erziehungsanstalt Wiesen in Herisau Anstalt für Epileptische in Zürich Anstalt für geistesschwache Kinder in Uster Asyl für schutzbedürftige Mädchen, 8t, Gallen Kantonaler Verein für Unterstützung armer Geisteskranker, Alkoholiker Verein für Volks wohl Herisau Schutzaufsichtsverei f ü r entlassene Sträflinge . . . . .

Lesezimmer Herisau Lesezimmer Teufen Lesezimmer Speicher Verband appenzellischer Abstinentenvereine ."

Fr.

300.

600.

100.

25.

200.

25.

100.

100.

200.

25.

100.

25.

25.

25.

25.

25.

100.

2000. --

Es bleiben uns demzufolge noch für Zuwendungen an Institutionen zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen Fr. 9081,80, welche in folgender Weise verwendet wurden: I. Für Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung

in solchen.

Trinkerheilanstalt Ellikon

Fr.

100. --

II. Für Zwangsarbeits und Korrektionsanstalten.

Fr.

a. Rettungsanstalt Wiesen 400. -- b An das Asyl für schutzbedürftige Mädchen in St. Gallen 50. -- 450.-- III. Für Irrenanstalten und für Irrenversorgung.

Nichts.

VI. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Fr.

Anstalt für Epileptische in Zürich 200. -- Anstalt für taubstumme und schwachsinnige Kinder in Turbenthal 600. -- Übertrag 800.--

550.--

417

Fr.

800.--

Übertrag Blindenfürsorgeverein in

Ostschweizerischer St. Gallen Anstalt für schwachsinnige Kinder in Marbach Schweizerischer Verein für krüppelhafte Kinder in Zürich Zürcherische Pflegeanstalt für geistesschwache Kinder in Uster .

Kantonaler Verein für Unterstützung armer Geisteskranker, Trinker und Epileptiker .

Fr.

550. --

150. -- 1,000. -- 200.-- 300. -- 1,000. -- ~

3,450. --

V. Krankenversorgung im allgemeinen.

Nichts.

VI. Pur Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Fr Gemeinde Herisau, Anstaltsversorgung von Kindem, 15 % von Fr, 3642. 50 546. 40 Gemeinde Hundwil, Anstalts Versorgung von Kindern, 15 % von Fr. 930. -- . . . .

139. 50 ·Gemeinde Schönengrund, Anstaltsversorgung von Kindern, 15 °/o von Fr. 363. 30 . . . .

54. 50 Gemeinde Waldstatt, Anstaltsversorgung von Kindern, 15 °/o von Fr. 448. -- . . . .

67.20 807.60 VII Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien.

Nichts.

VIII". Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen.

An das Kinderheim ,,alte Bleiche" in Herisau . . . . .

120. --

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Nichts.

X Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser.

Fr.

Arbeiterkolonie Herdern .

Schutzaufsichts verein für entlassene Sträflinge .

Entlassene Sträflinge und Zwangsarbeiter in Gmünden

Bundesblatt 77. Jahrg. Bd. I.

50. -- 100. -- 120.-- -- Übertrag

270. ~ 5,197. 60 28

418 Übertrag XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung, Fr.

Verein für öffentliche Lesezimmer in Herisau 150. -- Verein für öffentliche Lesezimmer in Teufen 80. --

Fr.

5,197.60

230.--

XII pur Armenversorgung im allgemeinen, Nichts.

XIII Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Fr.

Verein für Volkswohl in Herisau 300. -- Verband appenzellischer Abstinentenvereine. .

2,500. -- St gallisch-appenzellisches Blaues Kreuz . . .

100. -- Schweizerisches Abstinenzsekretariat in Lausanne 100. -- 3,000.-- Reserve 654.20 Zusammen 9,081.80 Der Regierungsrat hat die Ausscheidung einer kleinen Reserve beschlossen, um später eingehende Gesuche noch berücksichtigen zu können.

16. Appenzell Innerrhoden Schreiben des Finanzdepartements vom 30. Oktober 1924.

Heute übermittelt uns die Polizeidirektion des Kantons Appenzell I.-Rh.

Ihr Schreiben vom 27. Oktober a. c,, in welchem Sie auf ein Schreiben vom 13. September a. c. verweisen und über die Verwendung des pro 1923 ausbezahlten Alkoholzehntels Bericht verlangen.

Das Schreiben vom 13. September ist uns nicht zugekommen, so das» wir dessen genauen Inhalt nicht kennen.

Wir legen Ihnen hier den Voranschlag pro 1 924 bei, aus welchem Seite 23, ersichtlich ist, wie der Betrag von Fr. 2914.80 verwendet worden ist Die genauen Zahlen haben wir am Rande ausgesetzt.

17. St. Gallen.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 8. August 1924.

Gemäss Art. 23 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser vom 29. Juni 1900 haben die Kantonsregierungen alljährlich an den Bundesrat über die Verwendung der verfassungsgemäss zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten 10 °/o Reineinnahmen aus dem Alkohol m onopo

419 Bericht zu erstatten. Für das Jahr 1923 wurde dem Kanton St. Gallen ein Alkoholzehntelbeitrag von Fr. 59,099.20 ausbezahlt. Seit unserer letzten Berichterstattung sind bis heute total Fr. 55,350.75 zur Auszahlung gelangt. Wir verweisen Sie diesbezüglich auf die beiliegende Bescheinigung unserer Staatskassaverwaltung aber die im Zeitraum vom 27. Juli 1923 bis 8. August 1924 ausbezahlten Beiträge.

Im einzelnen verteilt sich die erwähnte Summe auf die verschiedenen Positionen Ihres Berichtsschemas in folgender Weise : Fr.

1. Für Trinkerheilstätten bzw. Unterbringung in solchen 1,636. -- 2. Für Zwangsarbeitsanstalten bzw. Unterbringung in solchen .

4,031.35 3. Für Irrenanstalten und Irrenversorgung --. -- 4. Für Epileptiker- und Taubstummenanstalten und Unterbringung in solchen : Beitrag an die Taubstummenanstalt Rosenberg, St. Gallen 4,000. -- 5. Für Krankenversorgung im allgemeinen --. -- 6. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher: Fr.

An die Besserungsanstalt Oberuzwil . .

3,000. -- An die übrigen 8 Besserungsanstalten im Kanton .

4,500.-- An die Gemeinnützige Gesellschaft der Stadt St. Gallen 1,200.-- An die Anstalt ,,Zum guten Hirten" in Altstätten 1,200.-- An das Asyl für schutzbedürftige Mädchen in St. Gallen 1,000. -- An die Waisenanstalt st. Iddaheim" (Spezialabteilung für Schwachsinnige) in Lütisburg 1,000.-- An die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Marbach .

3,000. -- An die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Neu-St. Johann 3,000.-- An die Anstalt St. Joseph in "''.Bremgarten 300. -- An das Mädchenerziehungsheim Bruggen .

200. -- -- 18,400. -- 7. Für Speisung armer Schulkinder und für Ferienkolonien --. -- Übertrag 28,067. 35

420

Übertrag 8. Für Hebung der Volksernährung: An die Koch- und Haushaltungsschule St. Gallen An die Hauswirtschaftsschule Broderhaus Sargans An verschiedene Koch- und hauswirtschaftliche Kurse auf dem Lande . . . .

9.

10.

11.

12.

13.

Fr.

28,067. 35

Fr.

2,500. -- 1,000. --

1,233. 40 ---- Für Naturalverpflegung armer Durchreisender . . .

Für Unterstützung entlassener Sträflinge und Arbeits-loser , Für Hebung allgemeiner Volks- und Berufsbildung .

Für Armenversorgung im allgemeinen Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung dea Alkoholismus im allgemeinen : Fr.

An Leselokale .

4,000. -- An alkoholfreie Volkshäuser, Gründungsbeiträge (Volksheim Flawil Fr. 500, Volkshaus Wattwil Fr. 2000) . . .

2,500. -- An den Verband der st.gallischen Abstinentenvereine (Fr. 150 an Delegationen an internationale Kongresse) . . . . . 13,650. -- An Trinkerfürsorgestellen (St.Gallen Fr.l800, Henau Fr. 200) 2,000. -- An die Heilsarmee St. Gallen . . . .

200. ·-- An das schweizerische Abstinentensekretariat in Lausanne 200. --

4,733, 40 --. -- --. -- --. -- --. ---

22,550. -- Total

55,350.75

Zu Ihrer Orientierung legen wir Ihnen noch die Staatsrechnung pro 1923 bei. Da die Auszahlung namentlich der Beiträge an die verschiedenen Anstalten jeweils erst nach erfolgter Schlussnahme durch den Grossen Rat in der jeweiligen Frühjahrssession erfolgen kann, konnten diese Beiträge in der erwähnten Staatsrechnung nicht mehr berücksichtigt werden.

Von den seit unserem letzten Berichte gemachten Auszahlungen entfallen ausschliesslich folgende Beiträge noch auf die Staatsrechnung pro 1923 : Fr.

1. Für die Unterbringung in Trinkerheilstätten . . . .

636. -- 2. Für die Unterbringung m Arbeitsanstalten . . . .

1,991. 55 3 . F ü r Hebung d e r Volksernährung . . . . . . .

42. 4 0 4. Für Förderung der Massigkeit 150. --

421

Hierbei handelt es sich um Beiträge, die je nach dem im Verlaufe des Jahres jeweilen eingehenden Gesuche ausbezahlt werden. Im übrigen kommen die erfolgten Auszahlungen erst in der nächstjährigen Staatsrechnung zum Ausdruck. Es ist im besonder zu bemerken, dass die Beiträge namentlich an die Versorgung von Trinkern oder von arbeitsscheuen und liederlichen Personen in Zwangsarbeitsanstalten stark schwankende nach den eingehenden Gesuchen. Diesem Umstände ist es denn auch zuzuschreiben, wenn die veranschlagte Leistung aus dem Alkoholzehntel möglicherweise in dem betreffenden Jahre, in dem er ausbezahlt wurde, nicht vollständig verbraucht wird.

18- Graubünden

Schreiben des Kleinen Rats vom 29. Februar 1924.

Der Alkoholzehntel pro 1923 beläuft sich auf . . .

Hiervon sind für geleistete Vorschüsse in den Jahren 1921 und 1922 in Abzug zu bringen Es verbleiben zur Verteilung Alkoholzehntel I.

25 °/0 = Fr. 3,998. 70.

Beitrag an die Kosten der kantonalen Fürsorgestelle, gemäss Gesetz vom 11. April 1920

Fr r.

24,408. 80 8,413. 90 15,994. 90

Fr

3,998. 70

Alkoholzehntel II.

20 °/,, = Fr. 3,199. --.

Trinkerfürsorgestelle Graubünden: Fr.

Für Frau Heinz von Sils i. D. von Fr. 537, zirka 10% .

50.-- Gemeinde Ems, für Bühler Heinrich in Realta von Fr. 74 . · 25. -- ,, Obervaz, für Verschiedene (Dosch, Moser) Fr. 10,923 350.-- ,, Davos, für Margadan Fr. 528 100. -- Bundner Blaues Kreuz 800. -- Guttemplerloge Calanda .

150. -- Katholische Abstinentenliga . .

140. -- Verein abstinenter Lehrer. .

100.-- ,, ,, Eisenbahner 84. -- Guttemplerloge Bernina 90. -- Abstinentenverein Disertina, Disentis 50. -- ,, Sobrietas Chur 30.-- ,, Hohentrins 40. -- ,, Luzius, Priesterseminar Chur 20. -- Übertrag 2,029. --'

422 Fr.

Übertrag Abstinentenverein Curia, Chur ,, Bergün ,, Filisur ,, Ilanz ,, Lukrezia Chur ,, Allianz-Abstinentenbund ^ Sozialistischer Abstinentenbund . . .

,, Vrin Gesellschaft für alkoholfreie Wirtschaften Chur . . .

Alkoholfreies Volkshaus Landquart . .

,, Thusis ?

Gemeindestube Arosa Gemeindestube Schiers Genossenschaft alkoholfreies Gasthaus Andeer Katholische Mädchenerziehungsanstalt Richterswil . . .

Trinkerheilanstalt Vonderflüh, Sarnen Katholischer Fürsorgeverein Sektion Chur Heilsarmee Sektion Chur Totalbeiträge Alkoholzehntel

.

.

.

.

II

Alkoholzehntel Tu.

50 % = Fr. 7997.45 Gemeinde Küblis für Kinder Clavadätscher von Fr. 1381 .

,, Fläsch ,, ,, Marugg Lamper von Fr. 1100 Amtsvormundschaft Chur für 15 Gesuche von Fr. 5000 . .

Gemeinde Oberkastels für Kinder Derungs von Fr. 1220 .

,, Versam für Kinder Jehl von Fr. 4373 . . .

,, Schmitten für Kinder Silvani von Fr. 1000 . .

E. Ghisletti Marmele, für Kinder Item von Fr. 605 . . .

Gemeinde Brigels für Kinder Egler von Fr. 2031 . . .

Georg Tscharner-Luzi Scheid, von Fr. 504 Gemeinde Sent für Kinder Valentin von Fr. 365 . . . .

,, Pignieu für Kinder Mani von Fr. 1237 . . . .

M. Kunz Chur, für Kinder Loretan von Fr. 240 . . . .

Armenpflege Präz für Kinder Pedrett von Fr. 1183 . . .

,, ,, Fanas für Kinder Davaz von Fr. 2487 . . .

,, ,, Grüsch für Kinder Züst, Härtli von Fr. 888 .

Gemeinde Davos für Kinder Neuhäusler, Lemm Sprecher von Fr. 1250 Übertrag

2,029.

20.

20.

20.

20.

20.

30.

20.

20.

300.

150.

150.

50.

40.

30.

60.

60.

100.

60.

3,199.

Fr.

100.

80.

500.

90.

160.

100.

40.

100.

40, 25.

80.

30.

100.

200.

80.

120.

1,845.

423

Übertrag Gemeinde Rüti für Kinder Eisenhut, Engrieser von Fr. 1193 ,, Seewis i. 0, Donatus Castelber ,, Vrin für Kind Casanova von Fr. 200 . . . .

,, Almens für Diverse von Fr. 2820 Innerferrera für Kind Salis von Fr. 480 . . .

fl Pfarrer Cavegn, Zillis für Kinder Schocher von Fr. 1378 .

Gemeinde Bonaduz für Kinder Caluori von Fr. 1728 . . .

Seraphisches Liebeswerk Chur, zirka Fr. 11,500 . . . .

Bündnerischer Waisenunterstützungsverein zirka Fr. 20,000 Anstalt für schwachsinnige Kinder in Masans ,, Forai ,, Plankis ,, Löwenberg ,, Gotthilf Zizers-Felsberg Ferienkolonie Chur Kinderkrippe Chnr Total Beiträge Alkoholzehntel III Alkoholzehntel IV.

5 % von Fr. 799. 75.

Gesellschaft für alkoholfreie Wirtschaften Chur Alkoholfreies Volkshaus Landquart ,, ,, Thusis Genossenschaft alkokolfreies Gasthaus Andeer Bündner Frauenschule Chur Bündnerische Volksschriftenkommission

. . . .

Total

Fr 1,845. -- 120. -- 200. -- 20. -- 150. -- 40. -- 130. -- 140. -- 500. -- 1,100. -- 3,000. -- 100. -- 150.-- 150.-- 150. -- 100. -- 102. 45

7,997. 45

Fr, 70. T-- 40. -- 40. -- 30. -- 560. -- 59.75

799,75

Die zur Verteilung gelangende Summe wird mithin wie folgt verwendet.

Alkoholzehntel I 25% Fr. 3,998.70 , ,, ,, II 20 0 /o ,, 3,199.-- ,, ,, III 50% ,, 7,997.45 v IV 5% ,, 799. 75 Total 100 % Fr. 15,994. 90 Mitteilung in besonderem Schreiben an die Gesuchsteller, durch Protokollauszug an die kantonale Finanzverwaltung, an die Standeskass und an das Erziehungsdepartement in drei Abschriften.

424 10. Aargau

Schreiben des Regierungsrates vom 10. Oktober 1924 und der Direktion des Innern vom 5. Dezember 1924.

Wir beehren uns, Ihnen über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1923 folgenden Bericht zu erstatten: Der dem Kanton Aargau pro 1923 zugewiesene AlkoholFr.

zehntel beträgt 48,147. 20 Die durch die Finanzdirektion festgestellten Zuschüsse aus allgemeinen Staatsmitteln an die Zwangserziehungsanstalt Aarburg an Stelle des Alkoholzehntels für die Jahre 1921 und 1922 Fr betragen 27,513.-- Passivsaldo der Rechnung pro 1922 . . . .

18. -- -- 27,531.--.

Ergibt einen pro 1924 zur Verfügung stehenden Restbetrag von 20,616. 20 Gemäss regierungsrätlicher Verordnung vom 14. Februar 1906 hat der Regierungsrat durch Beschluss Nr. 1359 vom 11. Juli 1924 nach Antrag der Direktion des Innern den Restbetrag von Fr. 20,616 wie folgt zu verteilen beschlossen : Fr.

1. 35 °/° zum Betrieb der Zwangserziehungsanstalt Aarburg 7,216. -- 2. 20 °/o zu Beiträgen andie Bezirsksarmenerziehungsvereine 4,123.-- 3. 5 % zu Beiträgen an die Armen-, Kranken- und Frauenvereine 1,031.-- 4. 15 °/o zu Beiträgen an die Anstalten für Schwachsinnige, für die Armenerziehungs- und Taubstummenanstalten des Kantons 3,092. -- 5. 12 °/o zu Beiträgen an die freiwilligen weiblichen Fortbildungs-, an Koch- und Haushaltungsschulen, sowie Kochkurse und Dienstbotenschulen des Kantons . 2,474. -- 6. 7 °/o zur Erleichterung der Unterbringung von Alkoholikern in den Anstalten für Heilung der Trunksucht, für Epileptische und für Arbeitslose 1,443.-- 7. 6 % zu Beiträgen an die aargauischen Vereine für Fürderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alko_____ holismus 1,237.20 100% Total 20,616.20 Die Verteilung auf die einzelnen Rubriken nach dem vorgeschriebenen Berichtsschema der eidg. Alkoholverwaltung von Ziffer I bis und mit XIII

425.

Jet zur Zeit nicht möglich, weil der Alkoholzehntel pro 1923 zur Auszahlung erst ins Jahr 1924 fällt. Ausbezahlt sind zur Zeit erst die unter Ziffer l, 4 und 7 des Gesamtverteilers genannten Beträge. Die unter Ziffer 2, 3 und 6 genannten Beträge müssen nach besonderem Verteiler vor der Auszahlung die nochmalige Genehmigung des Regierungsrates erhalten. Die Beträge unter Ziffer 5 sind ebenfalls noch nicht verteilt und werden erst in den Rechnungen pro 1924/25 der Schulen erscheinen.

Ihrem Wunsche gemäss legen wir diesem Berichte eine Staatsrechnung pro 1923 bei, mit dem Bemerken, dass die Abrechnung des Alkoholzehntels pro 1923, den wir im Jahre 1924 erhielten und der voraussichtlich vor Ende des Rechnungsjahres noch ganz zur Auszahlung gelangen wird, sich dann erst in der Staatsrechnung pro 1924 befinden wird.

Mit Schreiben vom 10. Oktober 1924 hat Ihnen der Regierungsrat des Kantons Aargau über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1923 Bericht erstattet. Die in diesem Bericht angeführten Betreffnisse haben Sie darauf auf die vorgeschriebenen Rubriken verteilt und uns Ihre Aufstellung mit Schreiben vom 14. Oktober 1924 zur Prüfung übermittelt, Da die im Bericht des Regierungsrates erwähnten. Betreffnisse noch nicht unter die einzelnen Destinatäre verteilt waren, konnten wir dieser Aufforderung nicht entsprechen. Auch heute ist die Verteilung noch nicht beendet, auf Ihre mehrfachen Reklamationen beeilen wir uns jedoch, Ihnen wenigstens über-die Verteilung desjenigen Teils des Alkoholzehntels Bericht zu erstatten, der bis heute an die Destinatäre ausgerichtet worden ist.

Der pro 1924 aus dem Alkoholzehnte) pro 1923 zur Verfügung stehende Betrag von Fr, 20,616. 20 ist folgendermassen verwendet worden; I. Für Trinkerheilanstalten odor Unterbringung in solchen.

Nichts.

II. Für Zwangs- und Korrektionsanstalten.

Nichts.

m. Für Irrenanstalten und Irrenversorgung.

Nichts.

IV. Für Epileptiker- und Taubstummenanstalten and Unterbringung in solchen.

" Taubstummenanstalt Landenhof bei Aarau . . . . . .

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

Nichts.

Übertrag

Fr.

523. --

523. --

426

Übertrag VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher.

Fr.

«. An die Bezirksarmenvereine 4,123. -- b. An verschiedene Erziehungsanstalten: Erziehungsanstalt für Mädchen, Friedberg bei Beengen 77. -- Erziehungsanstalt für Knaben, Kasteln .

254. -- Rettungsanstalt Effingen 421.-- Waisenanstalt Hermetschwi . · . . . .

271.-- Anstalt für schwachsinnige Kinder, Biberetein 278.-- Anstalt für schwachsinnige Kinder, Bremgarten 440. -- Anstalt Maria Krönung, Baden . . . .

458. -- Anstalt St. Johann, Klingnau . . . .

370. -- c An die Armen-, Kranken- und Frauenvereine . 1,031.-- d An die Zwangserziehungsanstalt Aarburg 7,216. --

F», 523. ·

14,939.

VII. Für Speisung und Bekleidung armer Schulkinder.

Nichts.

VIII Für Hebung der Volksernährung. Fr Haushaltungs- und Fortbildungsschule Wettingen 120. -- Koch- und Haushaltungsschule der gemeinnützigen Gesellschaft des Bezirks Baden 300.-- Koch- und Haushaltungsschule Brugg . . . .

190. -- Haushaltungsschule Frick 90. -- Hauswirtschaftliche Kurse Jonen 40. -- Koch- und Haushaltungsschule Menziken . .

100. -- Koch- und Haushaltungeschule der Kulturgesellschaft des Bezirks Aarau : Kurs in Aarau .

220. -- ,, ,, Küttigen 100.-- ,, .,, Buchs . . · · 80. -- Von der hauswirtschaftlichen Kommission des aargauischen katholischen Frauenbundes veranstaltete Kurse: Hauswirtschaftlicher Kurs in Eiken . . . .

70. ·-- ,, , Künten . . . .

40. -- Übertrag 1,350.-- 15,462.

427 Übertrag Zwei hauswirtschaftliche Kurse in Muri . . .

Hauewirtschaftlicher Kurs in Siggentha . . .

» * Sins ,, ,, Stein (Aarg.) . .

,, ,, Sulz (Lfbg.)

- ,, ,, Zeiningen . . .

1,350.-- 74. -- 70. -- SO. -- 60.-- .40. 70.-- --

Fr.

15,462.--

1,714. --

IX. Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Nichte, X. Für die Unterbringung entlassener Sträflinge und Arbeitsloser.

Nichts.

XL Für Hebung der allgemeinen Volks- und Berufsbildung.

Fr.

Haushaltungs- und Dienstbotenschule Bremgarten 380. -- Haushaltungsschule Lenzburg 380. --

760. -- XII. Für Armenversorgung im allgemeinen.

Nichts.

XIII Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus.

An die aargauischen Vereine zur Bekämpfung des Alkoholismus Der Gesamtbetrag der bis heute aus dem Alkoholzehntel pro 1923 ausgerichteten Beiträge beträgt somit Ein weiterer Betrag von ist ausgeschieden worden zur Erleichterung der Unterbringung von Alkoholikern -in-den Anstalten für Heilung der Trunksucht, für Epileptische und für Arbeitslose. Da die Verteilung dieses Postens unter die einzelnen Anstalten noch nicht stattgefunden hat, kann heute über die Verwendung dieses Betrages noch nicht Rechenschaft abgelegt werden. Der Posten muss unter die Rubriken I, IV und X aufgeteilt werden.

Unser nächstjähriger Bericht wird sieh über die Verwendung dieses Betrages zu äussern haben, Gesamtbetrag der pro 1924 verfügbaren Mittel aus dem Alkoholzehntel pro 1923

1,237. 20 19,173. 20 1,443. -- ~

20,616. 20

428

SO. Thurgau Schreiben des Regierungsrates vom 27. Juni 1924.

Wir beehren uns, Ihnen hierdurch mitzuteilen, dass wir pro 1923 zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen Staatsbeiträge von insgesamt Fr. 23,380. 65 ausgerichtet haben, wie nachstehende Aufstellung erzeigt: I. Für Trinkerheilanstalten oder Unterbringung in solchen.

a. Beitrag an die Trinkerheilstätte Ellikon Fr.

a. Th.

500.-- .

b. Beitrag an die Trinkerheilanstalt ,,Pension Vonderflüh"' in Samen 100.-- c Beiträge für die Versorgung von Alkoholikern in T r i n k e r h e i l a n s t a l t e n . . . . . . .

942. 50

Fr.

1,542.50

II Pur Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten und Unterbringung in solchen.

a. Beitrag an die Anstalt für Epileptische Fr.

in Riesbach 500. -- b, Beitrag an das katholische Asyl für Epileptische zum ,, Waidli bei Steinen (Schwyz) 250. -- e. Beitrag an die schweizerische Anstalt für schwachsinnige und taubstumme Kinder in Turbenthal . . .

300.-- d Beitrag an die Anstalt St. Josef für schwachsinnige und taubstumme Kinder in Bremgarten 100. -- e, Beiträge an die Versorgung von Epileptischen und Taubstummen 442. -- 1,592.III FürKrankenversorgungg im allgemeinen . . . .

. --. --

IV. Pur Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Fr.

a. Beitrag an die Anstalt ßernrain . . .

b. Beitrag an den kantonalen Armenerziehungsverein e. Beitrag an die Waisenanstalt Iddazell in Fischingen.

Übertrag

2,000. -- 1,500. -- 2,000.-- 5,500. --

3,134. 50

429

4.

e f.

g.

A.

».

Übertrag Beitrag an die Rettungsanstalt Sonnenberg (Luzern) .

Beitrag an aas Asyl für schutzbedürftige Mädchen in St. Gallen Beiträge an die Versorgung und Erziehung schwachsinniger, verwahrloster und verwaiste Kinder Beitrag an die Erziehungsanstalt Bächtele (Bern) Beitrag an die Sektion Thurgau des Verbandes deutschschweizerischer Frauenvereine zur Hebung der Sittlichkeit . .

Beitrag an das Kinderheim Romanshorn

Fr.

5,500.--

Fr. .

3,134.50

100. -- 100.-- 2,699,90 100.-- 300. -- 500. -- --

9,299. 90

V. Für Hebung der Volksernährung.

Fr.

«. Beiträge an alkoholfreie Volkshäuser . . 1,700. -- 6. Beiträge an Volkssuppenanstalte . , . 1,000. -- --VI. Für Unterstützung Arbeitsloser.

Beitrag an die Arbeiterkolonie Herdern

1,000. --

VII Pur Hebung allgemeiner Volks- und Berufsbildung.

Beiträge an Lesezimmer und Lehrlingsstube

900. --

2,700. --

VIII Für Armenversorgung im allgemeinen IX. Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Fr.

«. Beiträge an Mässigkeitsverein . . . . 6,146. 25 6. Beitrag an die schweizerische Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus . . .

200. -- ----- 6,346. 25 Total 23,380.65 Dabei bemerken wir, dass im Vorjahre 1922 die Alkoholreserve welche noch Fr. 11,034. 54 betragen hatte, nicht mehr ausreichte, die damaligen Kosten zu decken und daher in jenem Jahre noch ein Zuschuss

:.·-,,."* L-r

430

des Staates von Fr. 14,160,76 erforderlich war. Mit Hinzurechnung dieser Vorschussleistung pro 1922 zu obgenannten Aufwendungen von Fr. 23,380. 65 stellt sich der Konto der für die Bekämpfung des Alkoholismus verwendeten Mittel pro 1923 effektiv auf Fr. 37,541. 41 Daran kommt in Abzug der laut Zuschrift der eidgenössischen Alkoholverwaltung, datiert den 23. Januar 1924, vom Bunde pro 1923 gewährte Alkoholzehntel (TOD 20 Rp. per Kopf) im Betrage von ,, 27,155.40 und verbleibt pro Betriebsjahr 1923 eine für spätere Verrechnung in Betracht kommende Mehrauegabe von Fr. 10,386.01

21. Ticino.

Situazione del Fondo Alcool" al 31 dicembre 1923.

a. Dotazione dello Stato (prodotto del monopolio dell' alcool)

b. Interessi 1923 c. Maggiore uscita Totale

Entrata fr.

30,545. ---

110.58 --- -- 30,655.58 Uscita fr.

a. Sussidio al Manicomio cantonale fr. 20 borse di sussidi di fr, 250 l'una ai sordomuti poveri c Pro Culla, Bellinzona p. arretrato d. Copertura anticipazione fatta dal Dipartimento Igiene nel 19221). . . ' e. Sussidi diversi f. Saldo a pareggio Totale

--. -- 5,000. -- 200. --- 14,818.12 --. -- 10,637. 46 30,655.58

Questo fondo è costituito da un deposito in Conto Corrente Cassa cant con un saldo attivo di Fr. 11,410. 58 Situazione del Fondo al 31 dicembre 1922 Aumento nel 1923 Situazione a fine esercizi 1923

Fr.

773,12 ,, 10,637. 46 Fr. 11,410. 58

') Nel 1922 il ,,Fondo Alcool" chius con fr. 14,818.12 di deficit per l'assegnazione di diversi sussidi, come potrete rilevare dalconsuntivov 1922, già ivostretr mani; tasbilancionci fu pareggiato a mezzo anticipazione dal Dipartimento Igiene, da ciò il riversamento di fr. 14,818.12 figurante constuntivontiv 1928.

431

22. Vaud.

Lettre du Conseil d'Etat du 29 mai 1924.

Noue avons l'honneur de vous informer que la part du canton de Vaud,, au produit du monopole fédéral des Alcools pour l'année 1923, a été affectée entièrement, conformément à la décision du Conseil fédéral du 22 janvier 1924, à la lutte contre l'alcool.

Nous avons reçu la somme de fr. 63,947. 20 qui a été répartiecomme suit: I. Asiles de buveurs et placement dam ces asiles.

Traitement d'alcooliques dans les asiles d'Etagnières (hommes) fr et de Béthesda (femmes), à Lausanne, loi du 27 novembre 1906 5,550. --IL Maisons de travail ou de correction et internement dans ces maisons.

ir.

Colonie de l'Orbe (hommes) 3,000. -- Colonie de Rolle (femmes) , .

1,500. -- Ecole de réforme des Croisettes (jeunes gens) 7,000. -- Ecole de réforme de Moudon (jeunes filles) .

1,400. -- IV. Asiles d'épileptiques, de sourds-muets ou d'aveugles, et placement dans ces asiles.

Institut de Moudon pour jeunes sourds-muets VI. Assistance d'enfants pauvres, faibles d'esprit ou abandonnés.

Enfance malheureuse e t abandonnée . . . . . . . .

X. Secours à des détenus libérés.

Patronage des détenus libérés

12,900.-- 1,860. --39,637.202,000. --

XIII. Encouragement à la tempérance et lutte contre l'alcoolisme en général, Sociétés luttant contre l'abus des boissons alcooliques . .

2,000. -- Total 63,947.20 Nous vous communiquons, ci-joint, le compte rendu du Département des finances, année 1923, dans lequel vous trouverez tous ces renseigne-ments (page 31).

33. Valais.

Lettre du Département des Finances du 20 septembre 1924.

Nous vous accusons réception de votre lettre du 13 courant et avons l'avantage de vous remettre, sous ce pli, un exemplaire du compte rend financier de l'Etat du Valais pour 1923 où vous trouverez, à la page 59.

le rapport demandé sur la répartition de la part revenant à notre canton sur le monopole fédéral sur les spiritueux.

432 24. Neuchâtel Lettre du Département de l'Intérieur du 15 septembre 1924.

ED réponse à votre lettre du 13 courant, et pour nous conforme à l'article 23 de la loi fédérale sur l'alcool, nous avons l'honneur de vous présenter notre rapport sur l'emploi de la dîme de l'alcool en 1923.

La part allouée au canton de Neuchâtel pour combattre les effets et les causes d e l ' alcoolisme s e monte à f r . 26,286. 2 0 . Nous avons 1. Subvention à l'Asile de Pontareuse 2,500. -- 2. Versement au crédit du compte des dépenses faites en 1921 et 1922 pour la lutte contre l'alcoolisme. . . 23,786.20 Total

26,286.20

35. Genève.

lettres du Département des Finances du 29 septembre et du 6 novembre 1924.

En réponse à votre lettre du 13 septembre ct., nous avons l'honneur de vous donner ci-dessous la justification de l'emploi du 10 % de nos recettes provenant du monopole de l'alcool, pour l'exercice 1923, 10me qui, d'après l'art.32bis de la Constitution fédérale, doit être employé à la lutte contre l'alcoolisme.

fr.

Nous avons reçu la somme de 34,250. 80 10 % Plus réserve de 1922: Département de l'Instruction publique Département de Justice et Police

3,425. -- 2,627. 15 2,052. 20 8,104.35

Cette somme de fr. 8104.35 a été répartie comme suit: A la Commission officielle de Protection des mineurs. . . 1,712.50 Au Département de l'Instruction publique: Allocations aux sociétés d'abstinence et aux crèches . . . 3,825. 90 Au Département de Justice et Police : Pour placement d'alcooliques dans des asiles spéciaux . . 2,565. 95 A reporter

8,104. 35

433

Report II a été effectivement dépensé: Par le Département de l'Instruction publique .

Par le Département de Justice et Police , .

Fr.

8,104.35

2,627.15 2,052. --4,679.15

Reste, réserves pour 1924 -à répartir comme suit: Commission officielle de protection des mineurs Département de l'Instruction publique . . .

Département de Justice et Police

3,425. 20 fr, 1,712. 50 1,198.75 513. 95 3,425.20

Le 6 novembre 1924 le Département des Finances écrit encore: Pour compléter la notice contenue dans la feuille d'emploi de la dîme de l'alcool pour le canton de Genève, que nous vous retournons sous ce pli, veuillez prendre note que, sur la somme que vous nous dites devoir débourser de fr. 26,148.45, des dépenses budgétaires ont été effectuées en 1924 qui peuvent être attribuées à la lutte contre l'alcoolisme et qui se décomposent comme suit: A la commune de Carouge (prélèvement fait sur la dîme de fr" l'alcool en 1923) 6,900. -- Diverses sociétés anti-alcooliques et crèches 3,200. -- Oeuvre des Bas-Fonds 500.--· Comité de placement des buveurs 500. -- Ligue des femmes suisses contre l'alcoolisme 300. -- La Ruche 300. -- Fr. 20,000. -- au Bureau central de Bienfaisance, sur laquelle somme nous pouvons estimer un chiffre, pour balance, de 14,446. 45 attribué au but indiqué.

------ Total 26,146.45

Bundesblatt

77. Jahrg. Bd. I.

29

434

Anhang II.

Darstellung der Berichte in ihrem Verhältnisse zu den kantonalen Staatsrechnungen, Zürich.

Der Bericht erwähnt den richtigen Anteil am Beitrag der Alkoholverwaltung mit Fr, 107,685. 40 Davon wurden die aus allgemeinen Staatsmitteln im Jahre 1922 zu Zehntelszwecken verwendeten. . ,, 29,996. 55 in Abzug gebracht, so dass Fr.

77,688. 85 zur vorgeschriebenen Verwendung überblieben. Davon wurden verausgabt ^ 75,800. --Der Rest von Fr.

1,888. 85 wurde als Zehntelsreservefonds angelegt.

JESern.

Der dem Kanton zugekommene Anteil ist in Bericht und Staatsrechnung mit Fr. 135,103.40 richtig verbucht. Davon fanden ,, 96,282,60 im Jahre 1923 Verwendung und Fr.

38,820. 80 wurden als Rückerstattung für Vorschüsse aus der Staatskasse in den Jahren 1921 und 1922 verrechnet.

lenzem.

Der Beitrag der Alkoholverwaltung ist richtig mit Fr.

35,391. 60 angegeben. Davon wurden, inbegriffen eine Rückvergütung pro 1922 an die kantonale Armenkasse, ,, 35,200.-- ausgegeben und der Rest von Fr.

191, 60 in die Zehntelsreserve gelegt. Aus Staatsmitteln sind für Zehntelszwecke laut Bericht weitere ,, 124,246. -- aufgewendet worden. -- Ausser den oberwähnten Fr. 191, 60 bestehen für Alkoholzehntelszwecke vier Fonds mit zusammen Fr, 63,396. 82.

Uri.

Staatsrechnung und Bericht melden gleichlautend den richtigen Anteil von Fr. 4,793.40 Beide rapportieren über eine Ausgabe von . . . ,, 3,719. 70 Es wurden mithin zur Deckung von Staatskassavorschüssen aus den Vorjahren verwendet Fr. 1,073. 70

435

Schwyz Die Gesamtverwendung pro 1923 beträgt. . . .

Der dem Kanton zugekommene Betrag [belief sich auf .

Fr. 12,082.40 ,, 11,925. 80

Die Mehrausgabe von rührt von einem Bussenanteil her.

Fr.

156. 60

Obwalden .

Bericht und Staatsrechnung rapportieren übereinstimmend einen Beitrag von Fr. 3,531.40 Verwendet wurden ^ 2,430. -- Der Rest von Fr. 1,101. 40 wurde dem Zehntelsfond überwiesen.

Nidwalden Staatsrechnung und Bericht rapportieren gleichlautend eine Verwendung von Fr. 1,640. -- An Vorschüssen pro 1921 und 1922 wurden abbezahlt fl 1,085.55 eine Verwaltungsgebühr von 50. --- berechnet und inklusive Zins ,, 2.25 als Zehntelsfond angelegt, womit der Fr. 2,777. 80 betragende Kantonsanteil aufgebraucht ist.

Glarus Aus der Staatsrechnung ist eine Verwendung des Beitrages der Alkoholverwaltung nicht ersichtlich ; dagegen stimmen Einnahmen und Ausgaben in Bericht und Rechnung mit Fr. 6,780.20 überein.

Die Ausgaben für Zehntelszwecke wurden durch die Kasse der Armen- und Vormundschaftsdirektion bestritten.

Zug.

Die im Bericht erwähnten Ausgaben stellen das ganze Betreffnis des Kantons dar mit .

Fr. 6,324.40

Freib urg Für Vorschüsse zu Zehntelszwecken seit 1921 wurden Verwendet und im Jahre 1923 verausgabt, so dass das ganze Staatsbetreffnis von . .

der Bindung gemäss Verwendung fand.

Fr. 2,200. -- ,, 26,377.80 Fr. 28,577. 80

436

Solothurn Der Beitrag der Alkoholverwaltung ist mit . . . Fr. 26,115.60 in Bericht und Staatsrechnung richtig angegeben. Davon wurden Fr, 8,816.50 im Jahre 1923 und ^ 17,299.10 für Staatskassabeiträg an Zehntelszwecke in den Jahren 1921 und 1922 verrechnet.

Baselstadt.

In einem Budgetentwurf an den Grossen Rat, der zur Zeit der Berichtsausfertigung noch nicht entschieden hat, sind . . . . Fr. 28,000. -- Einnahmen vorgesehen, von denen Fr. 21,000. -- gemäss Budget Verwendung finden sollen. Der Rest von ,, 7,106. 60 soll zur Abtragung der in den Jahren 1921 und 1922 gemachten Mehrausgaben von Fr. 28,879. 98 verwendet werden. Der Beitrag der Alkoholverwaltung pro 1923 beträgt 28,101.60 fl Die Differenz von Fr. 7101. 60 zwischen Budget und Beitrag ist im Anhang VI, 8. 443, als zur Abtragung früherer Mehrausgaben angenommen.

Basellancl.

An Ausgaben zu Zehntelszwecken pro 1923, ohne Abzüge für Mehrausgaben früherer Jahre verzeichnet der Bericht. . . Fr. 36,685.90 Staatsrechnung und Bericht melden übereinstimmend den richtigen Anteil am Beitrag der Alkoholverwaltung mit ,, 16,494. 40 so dass aus Staatsmitteln zugesetzt wurden . . . . . Fr. 20,191. 50

Schaffhausen Staatsrechnung und Bericht geben übereinstimmend eine Ausgabe von Fr. 83,048. 64 und einen Beitrag der Alkohol Verwaltung v o n . . . . ,, 10,094. 20 an. Der für Zehntelszwecke mehr verwendete, aus Staatsmitteln aufgebrachte Betrag beläuft sich mithin auf . . Fr. 72,954. 44 Abzüge für frühere Mehrverwendungen fanden keine statt.

Appenzell A.-Rh.

Seite 21 der Staatsrechnung gibt eine Verwendung von Fr. 2,000. --· an, die im Jahre 1923 verausgabt wurden.

Im Jahre 1924, nach Eingang des Beitrages für 1923, wurden laut Bericht noch 8,427. 60 fl Zehntelszwecken zugewiesen und ,, 654. 20 dem Reservefonds übergeben, so dass Fr. 11,081.80 d. h. der ganze dem Kanton zufallende Anteil verausgabt ist.

437

Appenzell I.-Rh Ein Bericht ging nicht ein. Die Staatsrechnung für 1923 enthält keine Angaben. Dagegen berichtet der Voranschlag für 1924 über die für 1923 zu verrechnenden Unterstützungen, die . . . Fr. 2,914. 80 betragen und dem genauen Zehntelsbetra entsprechen.

St-Gallen.

Staatsrechnung und Bericht melden übereinstimmend einen Beitragsanteil von Fr. 59,099.20 Davon sind gemäss Bericht und Ausweis der Staatskasse für 1923 ,, 55,350.75 verausgabt worden. Dem Zehntelsfonds wurden * . . Fr. 3,748,45 zugewiesen.

Die Staatsrechnung für 1923 erwähnt wegen Abschlusses derselben vor Verfügung des Grossen Rates über den Zehntelsbetra nur noch Fr. 2819.95, die auf Zehntelskosten zum voraus ausgegeben wurden.

Die Differenz zwischen der Staatsrechnungssumme von Fr, 20,406. 05 und den Fr. 2819.95, d. s. Fr. 17,586.10, ist ein Teil des im Jahre 1923 für 1922 ausbezahlten Betrages. -- Der Zehntelsfonds betrug Ende 1923 Fr. 77,670. 93. Nach Abzug der im Jahre 1924 als Nachsubvention für 1923 ausbezahlten Fr. 52,530.80 verbleiben an Reserven noch Fr. 25,140.13.

Graubünden Der Kantonsaliteil ist in beiden Ausweisen richtig angegeben mit . .

Fr. 24,408.80 Davon fanden Verwendung für geleistete Vorschüsse in den Jahren 1921/22 Fr. 8,413.90 und ,, 15,994.90 für Zehntelszwecke pro 1923.

Total: Fr. 24,408.80 Aargau Der Kanton erhielt für 1923 Im 2. Bericht der Direktion des Innern vom 5. Dezember 1924 werden die aus dem Beitrag der Alkoholverwaltung bestrittenen Auslagen für 1923 mit ...

angegeben. Noch nicht genau fixiert für die Rubriken I, IV und X sind, ebenfalls als für 1923 verausgabt, anzusehen Der Rest von ist für geleistete Mehrausgaben in den Jahren 1921 und 1922, als Deckung der Vorschüsse, an die Staatskasse abgeliefert worden.

Fr. 48,147.20 Fr. 19,173.20 ,, 1,443.-- _,, 27,531. -- Fr. 48,147. 20

438

Thurgau Bericht und Staatsrechnung rapportieren gleichlautend eine Verwen-dung für 1923 von Fr. 23,380. 65 Die Differenz zwischen Staatsbeitrag und Verwendungssumme im Betrage von ,, 3,774.75 ist zur Deckung der im Jahre 1922 gemachten Ausgaben aus Staatsmitteln verwendet worden. Der Kantonsanteil betrug für 1923 Fr. 27,155.40 Tessin.

Effektive Ausgaben wurden für 1923 . . . . . Fr. 5,200. -- gemacht. An Vergütungen für im Jahre 1922 gehabte Auslagen sind ,, 14,818.. 12 angegeben, im ganzen Fr. 20,018.12 An den Zehntelsfond wurden 10,526. 88 " überwiesen. Der Anteil für 1923 betrug Fr. 30,545.-- Bericht und Staatsrechnung stimmen überein. -- Der Alkoholzehntelsfonds beträgt auf Ende 1923 Fr. 11,410. 58.

Waadt Die im Bericht erwähnte Summe von Fr. 63,947. 20 entspricht dem Anteil des Kantons. Der ganze Betrag ist gemäss Beschluss des Bundesrates verwendet worden.

"Wallis.

Die Angaben der Staatsrechnung zeigen für das Jahr Verwendung von Fr.

Als Rückvergütung der im Jahre 1921 gemachten Vorschüsse gibt die Staatsrechnung an " Es wurde somit der ganze Beitrag von . . . . Fr.

aufgebraucht.

1923 eine 22,474. 90 3,210. 70 25,685. 60

N e uenburg Staatsrechnung und Bericht geben . . . . . . Fr. 2,500.ale für 1923 verwendet an.

,, 23,786.20 wurden an die Staatskasse zurückvergütet für Vorschüsse, die in den Jahren 1921 und 1922 schon zu Zehntelszwecken verausgabt wurden. Der Beitrag der Alkohol- .

Verwaltung für das Jahr 1923 mit Fr. 26,286. 20 ist somit ganz nach Vorschrift aufgebraucht.

439

Genf.

Der dem Kanton zugekommene Anteil beträgt. . . Fr. 34,250. 80 Laut Bericht und Berichtsnachtrag sind . . . . Fr. 23,925. 60 ausgegeben worden. Darin ist Inbegriffen ein Betrag von Fr. 14,446. 45 an das ,,Bureau central de bienfaisance, die in Rubrik XII : für Armenversorgung im allgemeinen" «inbezogen sind.

An die Gemeinde Garouge sind für Zehntelszwecke ,, 6,900 .-- verausgabt worden. Mit der Reservestellung von . ,, 3,425.20 ist somit der ganze Kantonsanteil von . . . . . . Fr. 34,250.80 verwendet worden.

Betrag des Kantonsanteils

Kantone

Zürich Uri Schwyz

.

-

Glarus Zug Basel-Stadt Basel-Land .

.

St Gallen Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf

. . . .

·

. .

.

.

. ·

. . . . .

. -

.

Zusammen

Anhang in.

Unterrubriken Zusammen 1

II

III

IV

V

Fr.

107,685 135,103 35,392 4,793 11,926 3,531 2,778 6,780 6,323 28,578 26,116 28,102 16,494 10,094 11,082 2,915 59,099 24,409 48,147 27,156 30,545 63,947 25,686 26,286 34,251

Fr.

10,797 10,200 3,200

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

5,550 1,100 2,500 2,552

12,900

777,218

53,624

26,745

132 600 190

225 150

800

5,963

3,447

1,265

90 1,265 2,348

200 100 1,815 6,000 600 125 200 1,636 4,584

·

1,861 575

4,248

1,300

60 621 1,400

1,000 200 5,793 5,050

1,000 42,863

1,368 4,031

4,000 523 1,592 5,000 1,860 8,250

1,643

13,566

36,649

44,088

Fr.

10,797 10,426 5,450 9,642 600 340 2,530 3,169 1,600 1,815 7,000 .

1,800 54,765 5,750 1,568 9,667 4,584 523 3,136 5,000 20,310 9,350 2,500 2,552 174,672

440

Oie Verwendungen für 1923 zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus

Die Verwendungen for 1923 zar Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus Anhang IV.

Unterrubriken

Zusammen

Kantone

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden

.

'.

. . .

. . .

. .

.

.

.

.

,

VII

VIII

IX

X

XI

XII

XIII

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

14,000

Fr.

13,383

22,865 5,500')

Fr.

2,492 11,242 800 -- 1,830 30 30

Fr.

32,511 17,468 5,400 55 710 990 100 2,000 2,844 10,278 7,001 11,000 2,500 5,000 3,125 100 22,550 2,634 1,237 6,346

Fr.

49,003 65,958 14,950 2,220 2,540 1,420 1,120 2,000 3,154 14,878 7,001 14,000 16,024 17,521 3,870 130 27,284 3,254 3,711 10,946

500 2,165 890

Glarus Zug

· .

400 100

-- 180

50

2,700 Solothurn Basel-Stadt

. . . .

. . . .

500

5,000 Appenzell Ausserrhoden .

Appenzell Innerrhoden . .

S t Gallen . . . .

Aargau .

Thurgau Tessin Waadt Wallis * Neuenburg Genf

.

2,500 6,085 200 120

2,905 5,321

4,734 560 1,714 2,700

. *

1,650

400

80 1,600

4,100 1,600 320 30

434 400 305

1,000

1,000 1,700

60 760 900

2,000 3,200

4,500

2,000 3,650

4,000 11,350

22,689

14,947 22,147

6,127 145,626

21,374 297,708

. . . .

Zusammen

9,105

35,196

36,771

300 26,174

441

1 1 ') Nicht inbegriffen eine H ückvergüt ag an die Armenkasse pro 1922 von Fr. 2500

Unterrubriken Kantone

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz .

Obwalden Nidwalden Glarus Zug . .

Freiburg Solothurn .

Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden S t . Gallen . . . . . . . . . . .

Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis . . . . r . . . . . . .

Neuenburg Genf. . .

Zusammen

VI

l/V

VIIXIII

Fr.

16,000 19,900 12,300 1,500

Fr.

10,797 10,425 5,450

Fr.

49,003 65,958 14,950 2,220 2,540

410 180 2,250 10,000 18,862 10.763 808 1,217 18,400 8,157 14,939 9,300 200 39,637 1,775

186,598

9,542 600 340 2,580 3,169 1,500 1,815 7,000*) 1,800 54,765 5,750 1,568 9,667 4,584 523 3,135 5,000 20,310 9,350 2,500 2,552 174,672

1,420

1,120 2,000 3,154 11,878 7,001 14,000*) 16,024 17,521 3,870

130 27,284 3,254 3,711 10,946

4,000 11,350 21,374 297,708

*) Diese Summe stellt deo Budgetposten dar, wie er dem Grossen Rat vorgelegt wurde.

Gesamtsumme Fr.

75,800 96,283 32,700 3,720 12,082 2,480 1,640 6,780 6,323 26,378 8,816 21,000*) 36,686 83,049 10,428 2,915 55,351 15,995 19,173 23,381 5,200 63,947 22,475 2,500 23,926

658,978

Prozentual

VI

l/V

VII/XIII

%



14,24

64,65

10,83

68,50

16,67

45,72

78,98

21,02

16,87

24,00

10,98

20,78

58,14 68,29

33,19

37,92

29,49

50,12

49,88

7».

21,11 20,s; 37,9t

59,68

40,92

37,91

20,59

56,10 79,41

33,33

66,67

5,89

51,41

4,91

43,68

12,96 7,75

65,94

21,10 37,»

41,75

53,79

4,16

33,14 51,00 77,02

17,47

49,18

28,66

20,34

55,14

2,72

19,36

46,6>

61,88

13,41 96,15 31,76

7,90

41.60

39,78 3,86

6,20

50,50

100,00 28,39

10,67

89,33

26,50

45,18

442

Die Verwendungen für 1923 zur Bekämpfung der Wirkungen und Ursachen, mit einer Rekapitulation der Gesamtverwendung.

Anhang T.

Darstellung der Mehr- und Wenigerverwendungen im Jahre 1920, mit Angabe der zurückgezahlten Staatskassavorschösse in den Jahren 1921 und 1923 und der Reservestellungen Anhang VI.

Kantone Zürich j Bern .

Luzern Uri .

.

. . . .

. .

. . .

. . . . . .

Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Solothurn Basel-Stadt . . . . .

Basel -Land Schaffhausen Appenzell Ausserrhoden .

Appenzell Innerrhoden. .

1 St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin . .

Waadt . .

. .

Wallis Neuenburg . . .

Genf Zusammen

Betrag Am Kan t onsa nt teils

Fr.

107,685. 40 135,103. 40 35,391. 60 4,793. 40 11,925. 80 3,531.40 2,777. 80 6,780. 20 6,323. 40 28,577. 80 26,115. 60 28,101. 60 16,491. 40 10,094. 20 11,081.80 2,914. 80 59,099. 20 24,408. 80 48,147. 20 27,155. 40 30,545. -- 63,947.20 25,685. 60 26,286. 20 34,250. 80 777,218. --

Für Staatskassa Pro 1928 früherer Reservenanlagen ver «ende t ohne vorschüsse Jahre In Abzug Reservestellung gebracht

Fr.

Fr.

75,800. -- 29,996. 55 2) 38,820. 803) 96,282. 60 2,500. -- ") 32,700. -- 1,073. 703) 3,719. 70 12,082. 40 2,430. -- 1,640. -- 1,085. 553) 6,780. 20 6,323. 40 2,200. --3) 26,377. 80 17,299. 10") 8,016. 50 7,101. 60") 21,000. -- ') 36,685. 90 83,048. 64 10,427. 60 2,914. 80 55,350. 75 15,994. 90 8,413.90') 27,531. -3) 19,173. 20 3,774. 75") 23,380. 65 14,818. 12 2) 5,200. -- 63,947. 20 3,210. 70') 22,474. 90 23,786. 20 3) 2,500. -- 6,900. -") 23,925. 60 658,976. 74 188,511.97

Fr.

1,888. 85

191.60 1,101. 40 2.25

654. 20 3,748. 45 1,443. -- ") 10,526. 88

3,425. 20 22,981. 83

Total pro 1923 verausgabt

Unterschied MehrWenigerFerne ndung

Fr.

Fr.

107,685. 40 135,103. 40 35,391. 60 4,793. 40 156.60 12,082. 40 3,531.40 2,727. 80 6,780. 20 6,323. 40 28,577. 80 26,115.60 28,101.60 36,685. 90 20,191. 50 83,048.64 72,954. 44 11,081.80 2,914. 80 59,099. 20 24,408. 80 48,147. 20 27,155. 40 30,545. -- 63,947. 20 25,685, 60 26,286. 20 34,260. 80 870,470. 54 93,302. 54

Fr.

50. --4)

50.-- 443

1 ') Für daä Jahr I9äl. -- ') ]Für dag Jahr 198 2. -- ') Für die . ahr 1921 und 1922 -- ') Verwltungskosten -- ·) An die Gemeinde Carouge für Zehntelszwecke -- *} Für das Jahr 923 bestimmt, a ber noch nicht verteilt. -- ') Dein Grossen Rate unterbreitet er Antrag.

444

Die Verwendungen während der Jahre 1889/1923 z. Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus Anhang VII.

IUnterrubriken 1 Für Trinkheil anstalten oder tir Hi Unterbringung ilsolcheni

Kantone

Fr.

Zürich. . .

Bern Luzern .

Uri .

Schwyz .

Obwalden. .

.

Nidwaiden Glarus Zug .

Freiburg .

.

Solothurn Basel-Stadt .

Basel-Land . . .

.

Schafft hausen n . . . .

Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden .

St Gallen Aargau . . . .

Thurgau . .

.

Tessin Waadt ! Wallis Neuenburg | Genf

* .

.

. . .

. . .

. . .

. .

. . .

. . .

. . .

. . .

. .

.

. .

. . . .

Zusammen

279,791 309 110 46 595 305 1 683 13,270 5,216 5,648 9 150 21 095 112,063 12,666 6,219 11,394 2,768 81,298 24 621 29 858 45 848 1,650 141,250 30,395 132,500 93,427 1,422,820

II

III

Für ZwangsarbeitsuuKorrektionsanstaltoder odtr lar die Unterbringunsolchenltiin Fût Irrenanstalten Fr.

Fr, 137,828 511 327 20092 7692 182,051 6,992 4,481 22 285 5,447 43 896 17,954 25,500 44,833 23,142

57629 16647 37,323 225 259,900 12,642 265,863 1,703,752

610

34,200 10,948 88,361 27,653 12,503 101 228 146,023 91 740 500

489,036 91,201 39,216 103 513 157771 4 120 16,517 504,619 47,079

9,164 1,976,002

Zusammen V (I-V) Für Krankenversorgung stemm-n i d f ü r r I r r eo n. vBe lr is no dr ge unn -img- ga allgemeines nstaltenn o d . für

IV FOr Epileptiker- TaubFr.

Fr.

242,303 13 600 58998 435

196,918 15,621 23780 80

2,032 315

10,130 15,350

17,362 34026 300 26 650 6,200 149,116 62,964 538 131 000 7 144 38891 33 884 154,900 36,434 280,130

5,840 1,700

--

1,297,221

3,500 603,851 2,900 2,246 26,260 700

8,243 917,119

Fr.

857,450 849 658 183 665 19 460 272095 60077 37868 123 513 180 320 136615 65 291 157 167 47,866 1,293 055 188,701 45,422 373 440 206 183 75 115 133,572 687,654 437,584 375,946 398,363 110,834 7,316,914

diaunterbrgi

Die Verwendungen während der Jahre 1889/1323 zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus Anhang VIII.

Un terra brüten

Kantone

Zürich Bern . . . . .

Luzern .

Uri .

Schwyz . . . .

Obwalden . . . .

Nidwaiden . . .

Glarus . . . . .

Zug . .

Freiburg . . . .

Solothurn . . . .

Basel-Stadt . . .

Basel-Land . . .

Schaffhausen . . .

Appenzell Ausserrh Appenzell Innerrh .

S t . Gallen . . . .

Graubünden . . .

Aargau . . . .

Thurgau . . . .

Tessin Waadt Wallis . . .

Neuenburg . . .

Genf

VII!

Für Hebung dir Volti ernährung

108,209 82,940 88,376 54,710

114,699 350.947 2,600

Fr.

XIII X XII IX XI Für Hebung allg. Für Armenversorgung Für NaturalVolksbildung oder im allgemeinen Für Förderung Für UnterstützuentlassenerArbeits-häusler u.

StrafodereArbeitsloserArbiitslugr i a l l g e m e i n e n i n mirDurcheinanderr derBerufsbildungg verpflegung Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

. Fr.

146,000 683,027 52,692

5,200 5,080

4,012

31,278 4,850 4,600

6,105 160,460

2,316

10,816

94,800 85,825 17,518 16,670

5,883 35,045

56,103 7,790 5,087 4,750 19,114 83,697 597,365

172,089 24,615 99,377 65,485 4,400 10,548 8,900 4,197 1,249.515

94,432 137,904 23,051 10,709

250 64,000

102,031 316,091 28,950 125 1,830 400 30

257,560 1,900 11,920 --

1,300 12,800 340 400 82,600 22,987 15,720 450 9,800 850 8,310 49,380 6,590 58,930

5,010 73,348 1,187 36,302 15,318 6,400 17,635 974 30,802 6,016 44,919 23,230 2,232

19,392 1,243,667

52,100 2,300 774,314

6,900 69,841 130,637 -- 750

1,650

63,728 9.238 7,210 616,578

500 640 117,100 54,835 16,000 1,000 100 17,640 33,206 36,393 485,442

631,328 541,570 134,464 860 9,333 8,030 5,070 26,450 9,117 127,977 75,513 225,607 29,700 58,730 50,630 1,640 331,605 101,125 58,768 115,810 12,980 30,097 41,287 66,650 95,123 2,789,464

Zusammen (VII-- XIII) dirMässigkeittundfüruBekämpfungi|

Fr.

1,366,727 2,046,316 449,639 55,695 11,913 19,292 41.458 26,450 29,197 379,185 83,563 367,925 424,975 333,419 123,706 13,773 616,399 141,395 211,724 322,992 48,492 89,027 187,276 136,888 228,920 7,756,345

:

445

Zusammen

VII für Speisung in Schulkindern und KI f Ferienkolonien Fr.

. Kantone

1-- V

Unterrubriken VI

aus Bekämpfung In Wirkungen Zürich . . , Bern . . .

Luzern . . .

U r i. . . .

Schwyz . .

Obwalden . .

Nidwaiden Glarus . . .

Zug. . . .

Freiburg . ' .

Solothurn . .

Basel-Stadt .

Basel-Land .

Schaff haue en Ausserrhoden Innerrhoden St. Gallen , .

Graubünden .

Aargau . . .

Thurgau , .

Tessin . .

Waadt . . .

Wallis . .

Neuenburg .

Genf . . .

Zusammen

Fr.

857,450 649,658 183,665 19,460 272,095 60,077 37,868 123,513 180,320 136,615 65,291 157,167 47,866 1.293,055 188,701 45,422 373,440 206,183 75,115 133.572 687,654 437,584 375,946 398,363 110,834 7,316,914

Gesamt-

Ver-

VII XIII zur Bekämpfung wendugsj u g e n d l . Vder e r b r e Ursachen cherr gamme

Für Versorgungsarmer Sin dit oder

Fr.

444,400 639,792 412.225 53,410 49,082 15,545 3,820 81,604 14,908 284,196 451,664 151.866 373,600 120,817 40,097 27,015 623,641 275,321 982,023 271,080 88,922 1,171,959 129,681 231,049 414,814 7,352,531

Fr.

Fr,

Prozentual

Gesamt-

(rosamtZ hotel ssummen

Mehr-

Fr.

Fr,

446

Die Verwendungen nährend der Jahre 1889/1923 zur Bekämpfung der Wirkungen nnd Ursachen des Alkoholismus mit einer Rekapitulation der Gesamtverwendung Anhang IX.

Weniger-

Verwendung

VI

VII XIII

H nr Be- für zur Bearmer kämpfung i kämpfung d Wirkungen schwachs.Kindeetc.lt.

Fr.

-- 2,581,769 86,808 1,366,727 2,668,577 -- 349,607 2,046,316 3,535,766 3,885,373 1,045,529 1,051,592 449,639 6,063 -- 146,645 55,695 128,565 38,080 -- -- 333,090 332,741 349 11.913 94.914 99,031 19,292 4,117 -- 41,458 83,146 82,048 1,098 -- -- 231,567 26,450 210,107 21,460 · -- 224,425 158,214 66,211 29,197 799,996 916,935 379,185 116,939 -- -- 600,518 706,312 83,563 105,794 -- 676,958 367.925 657,585 19,373 429,916 846,441 416,525 424,975 -- -- 1,747,291 333,419 255,403 1,491,888 -- 352,504 339,402 13-102 123,706 86,210 3,153 13,773 83,057 -- 1,613.480 1,584,330 616.399 29,150 -- -- 622,849 676.634 141,395 53,735 -- 1,628,862 211,724 1,314,429 45,567 -- 727,644 11,049 322,992 716,595 -- 825,068 886,389 48,492 61,321 -- ] ,698,570 1,801,738 89,027 103,168 . -- 692,902 187,275 702,444 9,542 -- 766,300 136,888 746,311 19,989 228,920 754,568 1,007,758 -- 253,190 7,756,345 22,425.790 21,372,758 2,180,155 1,127,123 21,372,758 1,127,123 Mehraufwendung über die bisherigen Zehtelssummen im ganzen 1,053,032 1,053,032

0/0

32.13 24,03 17,11

16,80

51,23

18,00 39,43

57,88

15,14

41,91

43,3!

81,98

14,71

63,90

16,38

45,94

53,04 80.85 17,08 10,87 28,23 5,69

74,00 53,93 52,69

23,16 33,10

4,60 35,24

6,61 35,52

75,92 22 44,14 6,92

43,0» 3,9!

20 49,86

11,42

13,01 47,40 13,92 54,36

50,81 19,08

11,38 31,34

35,0«

38,65

38,20 22,70

44,20

15,9!

5.92

77,89

16,89

18,38

37,29

44,39

10,!»

5,8,

27,os

51,99

69 18 30

14,60

54,97

30,34

32,63

32,79

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Berichte der Kantone über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Beitrages der Alkoholverwaltung für 1923. Dreiunddreissigste Vorlage des Bundesrates an die Bundesversammlung, (Vom 3. Februar 1925.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1925

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

1937

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.02.1925

Date Data Seite

385-446

Page Pagina Ref. No

10 029 289

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.