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Untüchtige Veröffentlichungen. Internationales Übereinkommen.

Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz. Revision. (Differenzen.)

Getreideversorgung. Minimal- und Maximalpreise für das, Inlandgetreide und Übernahme der Mahlprämie.

Vermögen fremder Staaten. Arrest und Zwangsvollstreckungsmassnahmen.

Dienstverhältnis der Bundesbeamten. Bundesgesetz.

Genferzonen. Schiedsvertrag mit Frankreich.

Erneuerung des Privilegs der Nationalbank.

Sekretariat der Bundesversammlung.

Wählbarkeit an eine höhere Forstbeamtung.

Das unterzeichnete Departement hat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesratsbeschlusses vom 22. November 1919 betreffend die Wählbarkeit höherer Forstbeamter, sowie auf das Ergebnis der forstlich-wissenschaftlichen Staatsprüfung, nachgenannte Kandidaten zur forstlich-praktischen Prüfung zugelassen: Ammon, Moritz, von Herzogenbuchsee (Bern), Bigler, Gottlieb, von Eubigen-Münsingen (Bern), Burki, Edmund, von Solothurn, Frei, Hans, von Auenstein (Aargau), Friederich, Moritz, von Rapperswil (Bern), Kaelin, Edmund, von Zürich und Einsiedeln (Schwyz), Krebs, Ernst, von Töss (Zürich), Manni, Johannes, von Präz (Graubünden), Müller, Haus, von Winterthur (Zürich), Pedotti, Ernesto, von Bellinzona (Tessin), Schmid, Eduard, von Flims (Graubünden), Schmid, Luzi, von Malix (Graubünden), Von der Weid, François, von Freiburg, Von der Weid, Pierre, von Freiburg, Wernli, Fritz, von Thalheim (Aargau), Zehnder, Jakob, von Winterthur (Zürich).

B e r n , den 1. Mai 1925.

# S T #

Eidg. Departement des Innern.

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Wettbewerberöffnung Tuchlieferung.

Die schweizerische l 4,500 2. 9,500 3. 13,500

Postverwaltung bedarf der folgenden Uniformtücher: m Winterblusentuch.

m Sommerblusentuch m Hosentuch.

384 Die Postverwaltung behält sich vor, die Bestellung auf mehrere Bewerber zu verteilen oder einem einzigen Lieferanten zu übertragen. Die Preise sind franko Bern zu berechnen. Die Verpackung fällt zu Lasten des Lieferanten. Dieser haftet für jede Beschädigung aus mangelhafter Verpackung.

Lieferfrist: 1. Dezember 1925. ht die Postverwaltung bis zu diesem Zeitpunkt nicht im Besitze der bestellten Tücher, so findet für jede spätere Lieferung ohne weiteres ein Abzug von 5% vom Fakturawert statt. Wird die Lieferfrist um mehr als vier Wochen überschritten, so ist die Postverwaltung berechtigt, die fehlende Ware abzubestellen. Vor dem 1. Oktober werden nur ausnahmsweise Sendungen angenommen.

Eingabefrist: 25. Mai 1925. Die Eingaben sind verschlossen und frankiert und mit der Aufschrift ,,Angebot für Uniformtücher" versehen an die Oberpostdirektion in Bern zu adressieren.

Farbenmuster und Lieferungsvorschriften können bei unserer Materialverwaltung in Bern erhoben werden.

(2.).

B e r n , den l. Mai 1925.

Schweiz. Oberpostdirektion.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Erd-, Maurer-, Kanalisation- und über die Eisenbetonarbeiten 1. Teil zum Postgebäude in Bellinzona wird Konkurrenz eröffnet.

Pläne und Bedingungen sind bei der unterzeichneten Direktion, Bundeshaus Westbau, Zimmer 179, aufgelegt, woselbst auch Angebotformulare zum Selbstkostenpreis erhoben werden können.

Am 11. Mai und am 12. Mai vormittags wird ein Beamter der unterzeichneten Direktion zur weitem Auskunfterteilung im Postgebäude Bellinzona, Zimmer 11, Anwesend sein.

Offerten sind verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Fostgebäude Bellinzona" bis und mit dem 16. Mal 1925 franko einzureichen an die Bern, den 2. Mai 1925.

Direktion der eidg. Bauten.

Steilenausschreibungen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Departement des Innern, Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerer

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung

eidg. Forstinspektor

Diplom der Eidg. Technischen Hochschule; Wählbarkeitszeugnis -, langjährige Praxis; Kenntnis der französischen und deutschen Sprache .

5200 bis 7300 bzw. 6200 bis 8300 und Teuerungszulagen

Anmeldungstermin 20. Mai

1926

(2.).

Post- und Eisenbahndepartement.

Telegraphen- und Telephonverwaltung.

Garagechef bei der Kreistelegraphendirektion St. Galleu. Erfordernisse: abgeschlossene Berufslehre als Kraftwagenmechaniker nnd Ausweis über längere Tätigkeit in einer Motorwagenfabrik; Fahrpraxis.

Anmeldung bis zum 16. Mai 1925 bei der Kreistelegraphendirektion St. Gallen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1925

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

18

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.05.1925

Date Data Seite

383-384

Page Pagina Ref. No

10 029 375

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