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Hauptzollamt Aarau.

Das Zollamt beim eidgenössischen Niederlagshaus Aarau wurde kürzlich allgemein mit den Befugnissen eines selbständigen Hauptzollamtes im Innern gemäss Artikel 8, Alinea 3, der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über das Zollwesen (vom 12. Februar 1895) ausgestattet.

Ausser den zur Einlagerung bestimmten Waren können somit bei den Eingangszollämtern an der Grenze anch solche Sendungen im Transit nach Aarau abgefertigt werden, deren unmittelbare Einfuhrverzollung dort vorgesehen ist. Ausgenommen bleiben bis auf weiteres Sendungen von Fleisch und Fleischwaren, Pflanzen, frischem Obst amerikanischen und australischen Ursprunges, Futtermehl, Industriesprit, Essig und Essigsäure, sowie von getrockneten Deniatrauben an der Grappe, deren Einfuhrabfertigung gemäss bestehenden Vorschriften nur bei den hierzu ausdrücklich ermächtigten Grenzzollämtern zulässig ist.

B e r n , den 5. Februar 1925.

Eidg. Oberzolldirektion: Gassmann.

Verschollenheitsruf.

Das Bezirksgericht 8t. Gallen, 2. Abteilung, hat am 17. Juli 1924 und am 19. Januar 1925 die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens beschlossen über Julius August Baumann, von Wittenbach, geboren 21. September 1862, ledig, Sohn des Josef Baumann und der Marie Veronika geb.

Müller, angeblich im Jahre 1879 von St. Gallen nach Amerika ausgewandert und seither ohne Nachricht abwesend ; Johann Othmar (genannt Josef) Baumann, von Wittenbach, geboren 29. August 1866, ledig, Söhn des Josef Baumann und der Marie Veronika geb. Müller, zuletzt wohnhaft gewesen in St. Louis, Amerika, angeblich im Jahre 1904 gestorben.

Die Genannten und alle, welche über deren Verbleib Auskunft geben können, werden hiermit aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit dieser Auskündung beim Bezirksgerichtspräsidium St. Gallen zu melden, andernfalls sie als verschollen erklärt würden.

St. G a l l e n , den 19. Januar 1925.

(3..).

Bezirksgerichtskanzlei St. Gallen.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenaussclireibungen, sowie Anzeigen.

Schweizerische Postverwaltung,

Lieferung von Postsäcken.

Die schweizerische Postverwaltung bedarf der hiernach angeführten Sorten von Postsäcken:

460

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

800 Säcke der Grosse 800 ,, ,, ,, 1500 ,, 1500 ,, ,, ,, 2000 ,, ,, ,, I 2000 ,, ,, - ,, 1000 ,, ,, ,,

8. 1000

,,

,,

,,

I für den II III ,, III ,, V IV ,, III die IV

»

Inlandsverkehr, Auslandsverkehr, Inlandsverkehr, Aus anda verkehr, Feldpost, n

9. 1000 Paketsäcke, 10. 1500 Wertsäcke.

Die Inlandsäcke und die Paketsäcke erhalten aussen die Aufschrift ,,Post", die Auslandsäcke und die Wertsäcke innen und aussen die Aufschrift ,,Schweiz, Postes suisses, Svizzera" und die Feldpostsäcke aussen die Aufschrift ,,Feldpost, Poste de campagne". Auf der Innenseite der Säcke sind die Firma des Lieferanten und die Jahrzahl 1925 mit Farbstempel anzubringen.

Für die -unter l--9 erwähnten Säcke [ist im Zettel und Schuss I* Hanf- oder Flachsgarn Nr. 16, für die Wertsäcke im Zettel Baumwolle und im Schuss Leinen zu verwenden. In der Eingabe ist zu bemerken, ob dem Angebot Hanf- oder Flachsgarn zugrunde liegt. Bei nicht wesentlichem Preisunterschied erhält Schweizerware gegenüber ausländischem Material den Vorzug. Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung der Säcke einem oder mehreren Bewerbern zu übertragen.

Die Preise sind franko Bern zu berechnen. Für Packmaterial wird keine Vergütung geleistet; der Lieferant erhält es auf Verlangen unfrankiert zurück.

Lieferfrist: 15. November 1925. Ist die Postverwaltung bis zu diesem Zeitpunkt nicht im Besitze der bestellten Säcke, so findet für jede spätere Lieferung ohne weiteres ein Abzug von 5 % vom Fakturawert statt. Wird die Lieferung um mehr ala vier Wochen verspätet, so ist die .Postverwaltung berechtigt, die fehlende Ware abzubestellen. Vor dem 15. September 1925 werden keine Sendungen angenommen, Eingabefrist: 25. Februar 1925. Die bis zum 15. März 1925 verbindlichen Eingaben sind verschlossen und frankiert und mit der Aufschrift ,,Angebot für Postsäcke" versehen an die schweizerische Oberpostdirektion in Bern zu adressieren.

Für die Verfertigung verbindliche Mustersäcke können bei unserer Materialverwaltung eingesehen oder bezogen werden.

B e r n , den 30. Januar 1925.

(2.).

Schweizerische Oberpostdirektion.

Stellenausschreibungen.

Dienstabteilung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Vorsteher der mecha- Abgeschlossene fachliche nisch-technischen Ausbildung an einer Eidg. Technische Abteilung der Mate- technischen Hochschule ; Hochschule, rialprüfungsanstalt Erfahrung auf dem Gebiete Präsident des der Materialprüfung Schweiz. SchulDepartement des Innern,

rates, Zürich

Amtsantritt nach Übereinkunft.

Besoldung

4200

bis

Anmeldungstermin

24. Febr.

1925

7800 nebst Teuerungs-zulagen

(3..).

j

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1925

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.02.1925

Date Data Seite

459-460

Page Pagina Ref. No

10 029 293

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