710 (Vom 5. März 1925.)

Die britische Regierung hat Herrn Dr. Walter T h u r n h e e r , schweizerischer Generalkonsul in Montreal, das Exequatur in dieser Eigenschaft erteilt.

(Vom 6. März 1925.)

An die V. Konferenz von La Haye für internationales Privatrecht, die voraussichtlich im Herbst 1925 zusammentreten wird, werden als schweizerische Delegierte bezeichnet: Herr Dr. J ä g e r , Bundesrichter in Lausanne, und Herr S a u s e r - H a l l , Professor an der Hochschule Genf, und als Experte: Herr Dr. A l e x a n d e r , erster Adjunkt der Justizabtei lu des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Dem Kanton Luzern wird an die auf Fr. 27,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Weganlage Nunwil-Acker-Sidenberg, Gemeinde Römerswil, ein Bundesbeitrag von 25 °/o, im Maximum Fr. 6750, bewilligt.

Wahlen (Vom

6. März 1925.)

Militärdepartement.

Abteilung für Landestopographie.

Ingenieure II. Klasse (Topographen II. Klasse) : Grubenmann, Ed., dipi.

Ingenieur, von Teufen, und Favarger, André, dipi. Ingenieur, von Genf, beide bisher Vertragsingenieure dieser Abteilung.

Konstruktionswerkstätte.

Techniker I. Klasse: Gloor Hermann, von Leutwil (Aargau), bisher ständiger Angestellter dieses Betriebes.

Bekanntmachungen vonDepartementen und andern Verwaltungsstellen des Hundes.

# S T #

Schweizerisches naturwissenschaftliches Reisestipendium.

Im Einverständnis mit dem eidgenössischen Departement des Innern bringt die unterzeichnete Kommission der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft ein Reisestipendium von Fr, 5200 zur Ausschreibung. Es ist dazu bestimmt, einem schweizerischen Naturforscher, Botaniker oder Zoologen es zu ermöglichen, im-Winterhalbjahr 1926/27 oder im Sommer 1927 eine Reise zum Zwecke wissenschaftlicher Arbeiten zu unternehmen.

Es bleibt der Verständigung der Kommission mit dem Stipendiaten vorbehalten, Reise- und Arbeitsprogramm, sowie ein Pflichtenheft im einzelnen festzustellen.

711

Bei der Vergebung der Stipendien werden die Lehrer der Naturwissenschaften an schweizerischen Hoch- und Mittelschulen, sowie jüngere Männer, die ihre Studien mit Auszeichnung, abgeschlossen haben, vorzugsweise berücksichtigt. Hassgebend für den Vorschlag der Kommission ist die wissenschaftliche Qualifikation des Kandidaten und die Ausgestaltung seines Arbeitsprogramms.

Bewerber haben ihre Anmeldung, begleitet von einem Curriculum vitae und Ausweisen Über die bisherige wissenschaftliche Tätigkeit, bis spätestens 30. Juni 1925 an Herrn Prof. Dr. C. Schröter, Merkurstrasse 70, Zürich, der auch zu weiterer Auskunft bereit ist, einzusenden.

Februar 1925.

(3...)

Die Kommission für das schweizerische naturwissenschaftliche Reisestipendium, Der Präsident : Der Vizepräsident und Sekretär : Prof. Dr. Carl Schröter, Zürich. Prof. Dr. Hans Bachmann, Luzern Dr. Fritz Sarasin Basel.

Dr. John Briquet, Genf.

Prof, Dr. Otto Fuhrmann, Neuenburg.

Aufforderung, Aus der Ausfuhrstrafsache Raggenbass, Franz Müller und Konsorten, liegen auf der Zollkreisdirektion Schaffhausen noch 101 goldene Damenarmbanduhren und 11 goldene Herrenuhren, die seinerzeit von den Zollorganen beschlagnahmt worden sind und die nun von Herrn Frane Müller, Kaufmann in Zürich, zu. Eigentum beansprucht werden. Da die Eigentumsverhältnisse an den 112 Uhren nicht vollständig abgeklärt sind, ergeht hiermit an allfällige Interessenten, die in der Lage sind, ihr besseres Recht nachzuweisen, die Aufforderung, ihre Ansprüche unter Vorlage ihrer Beweismittel bis 1. April 1925 bei der unterzeichneten Amtsstelle geltend zu machen.

B e r n , den 28. Februar 1925.

(2..)

Der Oberzolldirektor: Gassmann

,,Vaterländische" und ,,Rhenania", Vereinigte VersicherungsGesellschaften, Aktien-Gesellschaft, Elberfeld.

Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat unterm 4. März "1925 der Ernennung des Herrn Robert Schmidt, von und in Bern, Zeughausgasse 26, zum Generalbevollmächtigten der ,,Vaterländischen" und ,,Rhenania", Vereinigte Versicherungs-Gesellschaften, Aktien-Gesellschaft, in Elberfeld die Zustimmung erteilt und die ihm am 10. Februar 1925 .erteilte Vollmacht genehmigt. (Art. 15 u. ff. der Vollziehungsverordnung vom 16. August 1921 zum Bundesgesetz vom 25. Juni 1885 betreffend Beaufsichtigung von Privatunternehmungen im Gebiete des Versicherung-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1925

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10

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11.03.1925

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710-711

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