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Aus den Verhandlungen des Bundesrates,

(Vom 11. Juli 1925.)

Das Ministerium des Auswärtigen in Managua hat dem Bundearate die Wahl des Herrn Carlos Solorzano «zum Präsidenten der Republik Nicaragua mitgeteilt.

(Vom 13. Juli 1925.)

Der Bundesrat hat den zum interimistischen Leiter des Konsulats von Guatemala in Zürich ernannten Herrn Honorarvizekonsul Oscar Bauer in dieser Eigenschaft anerkannt.

(Vom 15. Juli 1925.)

Das Ministerium des Auswärtigen in Tegucigalpa hat dem Bundesrate die Wahl des Herrn Miguel Paz Baraona zum Präsidenten der Republik Honduras zur Kenntnis gebracht.

Die von Herrn Maurice Munier nachgesuchte Demission als schweizerischer Konsul in Mendoza (Argentinien) wird unter Verdankung der geleisteten Dienste gewährt; die interimistische Leitung des Konsulats wird Herrn Otto Roenick, von St. Gallen, übertragen.

(Vom 17. Juli 1925.)

Der Bundesrat hat beschlossen, Herrn Alfred K e r n , Vizedirektorder ,,Société de Banque Suisse" in Genf, in seiner Eigenschaft als Honorarkonsul von Japan in Genf anzuerkennen.

Herr Honorarkonsul Dr. W. Dunkel in Dasseldorf wird mit der Verweserschaft des Generalkonsulates Köln betraut.

Herr Paul A. Bauer, von Niedergösgen (Kanton Solothurn), wird zum schweizerischen Honorarkonsul in Valparaiso ernannt.

Herr Dr. Erich W e 11 i, von Bern, wird zum provisorischen Verweser des Honorarkonsulates in Lourenco-Marques ernannt.

Dem Kanton Freiburg wird für die Wiederherstellung der reformierten Kirche in Murten ein Betrag von 20 % der für den Bundesbeitrag in Betracht fallenden Kosten, Fr. 7400 im Maximum, bewilligt.

720 "Wahlen.

(Vom

15. Juli 1925.1

Politisches Departement.

Auswanderungsamt Kanzlist II. Klasse : Lehmann, Walter Adolf, von Eggiwil. , Finanzdepartement.

Amt für Gold- und Silberwaren.

Kanzlist II. Klasse : Heuzen, Joseph, von Blatten (Wallis), Postkommis in Bern.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft.

Die Verwaltung der elektrischen Überlandbahn Frauenfeld-Wil stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 17,7oo km lange Eisenbahn von Frauenfeld nach Wil samt Zugehör und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunter nehmungen im II. Range, d. h. unmittelbar nach den bereits .bestehenden gesetzlichen Pfandrechten von Fr. 122,000 für Hilfeleistung und von Fr. 2,200,000 für Elektrifizierung der Bahn zugunsten der Kantone Thurgau und St. Gallen zu verpfänden, behufs Sicherstellung eines der Gesuchstellerin gewährten und für die Geleiseerneuerung verwendeten Darlehens von Fr. 300,000.

Soweit die Bahn auf öffentlichen Strassen angelegt ist, ergreift das Pfandrecht nur den Oberbau und die elektrischen Leitungen, nicht aber auch den Strassengrund.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren hiermit bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 8. August 1925 ablaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 17. Juli 1925.

Der Sekretär des eidg. Eisenbahndepartements: Dr. 0. Leimgruber

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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1925

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22.07.1925

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