Flughafen Zürich Gesuch um Plangenehmigung für die Hauptzufahrt landseitig zum Bürogebäude ,,unique one"

Gesuchsteller:

Kanton Zürich, handelnd durch die Volkswirtschaftsdirektion, 8058 Zürich

Bauherrin:

unique zurich airport Flughafen Zürich AG, Bausekretariat SMB, Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand:

Erstellen einer landseitigen Zufahrtsstrasse zum neuen Bürogebäude ,,unique one", von Veloabstellplätzen sowie Verlegung von 10 Besucherparkplätzen.

Alles im Bereich des bestehenden Werkhofs, Flughafenareal, Gemeinde Kloten.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37 ­ 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0).

Anhörung:

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 17. November bis zum 3. Januar 2001 (Fristenstillstand vom 18. Dezember bis 1. Januar) an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: - Flughafen Zürich, Airport-Forum Bürogebäude Parkhaus A, 8058 Zürich; - Bausekretariat der Stadt Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten.

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion AW, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.

Hinweise: - Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

- Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das UVEK diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

14. November 2000

5520

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation 2000-2394