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Aus den Terhandlungen des Bundesrates.

(Vom 9. November 1925.)

Der Bundesrat hat Herrn George R. Hukill, Berufsvizekonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Luzern, in dieser Eigenschaft das Exequatur erteilt.

Dem zum Honorarkonsul von Uruguay in Basel ernannten Herrn Gr. Müller-Ott wird das Exequatur erteilt.

(Vom 11. Nevember 1925.)

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt : 1. dem Kanton Aargau an die auf Fr. 46,000 veranschlagten Kosten einer Entwässerung im ^Obermoos", Gemeinde Meisterschwanden, 25 %, im Maximum Fr. 11,500; 2. dem Kanton Tessili an die zu Fr. 9600 veranschlagten Kosten der Erstellung eines eisernen Laufsteges über die Maggia, in der Gemeinde Broglio CVallemaggia), 40 °/o, im Maximum Fr. 3840.

(Vom 13. November 1925.)

Wahlen in die eidgenössischen medizinischen Prüfungskommissionen.

Prüfungssitz Genf: als Mitglied in die Prüfungskommission für Anatomie und Physiologie für Ärzte und für Zahnärzte wird gewählt: Herr Dr. Eugene Bujard, ausserordentlicher Professor für Gewebelehre in Genf ; als Mitglied in die Fachprüfungskommission für Zahnärzte: Herr Dr. Max Askanazy, ordentlicher Professor für pathologische Anatomie in Genf.

Prüfungssitz Neuenburg : als Mitglieder in die Kommission für naturwissenschaftliche Prüfungen für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte werden gewählt die Herren: Dr. Alfred Berthoud, Professor für anorganische Chemie, und Dr. Henri Rivier, Professor für organische Cheim'e, bisher Ersatzmann, beide in Neuenburg ; als Mitglied in die Kommission für naturwissenschaftliche Prüfungen für Apotheker : Herr Dr. Alfred Berthoud, Professor für anorganische Chemie in Neuenburg.

Der London & Provincial Marine and General Insurance Company Limited in London wird die Konzession für die Feuerversicherung erteilt.

Die ,,Helvetia", Schweiz, Unfall- und Haftpflicht-Versicherungsanstalt in Zürich, wird zum Betriebe der Reisegepäckversicherung ermächtigt.

331 Wahlen.

(Vom

11. November 1925.)

Militärdepartement.

Abteilung für Artillerie, Sektionschef für Festungswesen: Oberst von Salis, Albert, Chef des Pestlingsbureaus St. Gotthard in Andermatt.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Kreisschreiben des

eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements an die Kantonsregierungen betreffend die Berichterstattung hinsichtlich des Vollzugs des Bundesgesetzes über die Beschäftigung der jugendlichen und weiblichen Personen in den Gewerben.

(Tom 9. November 1925.)

Herr Präsident!

Herren Regierungsräte !

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend die in Art. 8 der Vollzugsverordnung vom 15. Juni 1923 zum Bundesgesetz über die Beschäftigung der jugendlichen und weiblichen Personen in den Gewerben vorgesehene Wegleitung für die Anlage Ihrer alle zwei Jahre betreffend den Vollzug dieses Gesetzes zu erstattenden Berichte zu geben.

Anders als im Bereiche der fabrikgesetzlichen Vorschriften ist die Bundesbehörde für ihre Orientierung über den Vollzug des oben erwähnten Gesetzes hauptsächlich auf die Berichte der kantonalen Behörden angewiesen, weshalb deren Erstellung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Die Gliederung des Stoffes wollen Sie nach folgender Einteilung richten: L Allgemeines.

Wahrnehmungen und Erörterungen allgemeiner Natur über die Wirkungen des Gesetzes.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1925

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.11.1925

Date Data Seite

330-331

Page Pagina Ref. No

10 029 544

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