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No 12

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Bundesblatt

77. Jahrgang.

Bern, den 25. März 1925.

Band I.

Erscheint wöchentlich Preis 20 Franken im Jahr, M Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli 6 Ole, in Bern.

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Bericht des

schweizerischen Bundesgerichts an die Bundesversammlung aber seine Geschäftsführung im Jahre 1924.

(Vom

20. Februar 1925.)

Herr Präsident Hochgeehrte Herren!

Gemäss Art. 47 des Bundesgesetzess über die Organisation der Bundesrechtspflege beehren wir uns, Ihnen über unsere Amtstätigkeit im Jahre 1924 folgendes zu berichten :

A. Allgemeines.

Personelles.

Im Berichtsjahre sind zwei Mitglieder des Gerichts gestorben, Victor Hauser und Emu Perrier. Die Bundesversammlung wählte an deren Stelle die Herren Karl Adolf Brodtbec von Baselland und Hans Steiner von Schwyz : der erstere wurde vom Gericht der II. Zivilabteilung, der letztere der staatsrechtlichen Abteilung zugeteilt.

Zwei Gerichtsschreiber sind zurückgetreten, Herr Gassmann .infolge geiner Wahl als Zivilgerichtspräsident von Basel und Herr Gue infolge seiner Berufung als Vorsitzender internationaler Schiedsgerichte. An deren Stelle wählte das Gericht die bisherigen Sekretäre E Thilo und A. Ziegler.

Zu neuen Sekretären wurden ernannt die Herren Hans Roth Kantonsgerichtsschreiber in St. Gallen, und Roger Secretan Advokat in Lausanne.

Die ordentlichen Erneuerungswahlen der Kanzleiangestellten und Weibel im Frühjahr 1924 und der eidgenössischen Untersuchungsrichter, Gerichtsschreiber und. Sekretäre im Dezember führten zur Bestätigung aller bisherigen Amtsträger.

Verschiedenes.

Im Berichtsjahre haben wir im Einverständnis mit dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement ein Kreisschreiben an die kantonalen Obergerichte gerichtet, durch das diese eingeladen wurden, dahin zu wirken, dass zu den Akten der Ehescheidungsprozess stete die zum Erlasse der Bundesblatt. 77. Jahrg. Bd. L

53

774

Anzeigen an die Zivilstandsämter nötigen vollständigen Ausweise über die Zivilstandsverhältnisse der Parteien beigezogen werden. Das im Entwurfe liegende Besoldungsgesetz für die eidgenössischen Beamten und Angestellten gab uns Veranlassung zu einer Vernehmlassung an das eidgenössische Finanzdepartement, worin wir unsere Auffassung über die Rechtsstellung unseres Personals und die Folgerungen, die sich in dieser Hinsicht aus Art. 109 der BV ergeben, einlässlich begründeten. Nach den bisherigen Verhandlungen mit dem Departement dürfen wir wohl annehmen, dass diese Auffassung schliesalieh auch die Billigung der Räte erhalten werde.

Zuhanden des Justizdepartements haben wir eine Meinungsäusserung abgegeben über die organisatorischen Änderungen, die für den Fall der Übernahme der Verwaltungsrechtspflege durch das Bundesgericht sich als notwendig erweisen würden. Dem gleichen Departement haben wir über die von ihm und durch die Interpellation Stahli im Nationalrat aufgeworfene Frage der schiederichterlichen Tätigkeit von Bundesrichtern in den ,,Tribunaux: arbitraux mixtes"1 der Friedensverträge Bericht erstattet ; die Angelegenheit hat ihre Erledigung durch den BundesbeschLus vom 19, Dezember 1924 gefunden.

Geschäftslast und -Verteilung.

In den Zivilabteilungen ist die Zahl der Berufungen und der direkten Prozesse etwas zurückgegangen ; 490 Berufungen gegenüber 536 im Vorjahre und 26 direkte Prozesse gegenüber 53 im Vorjahre. Die Expropriationefälle haben ebenfalls abgenommen: 92 gegenüber 109 im Jahre 1923, 132 im Jahre 1922 und 257 im Jahre 1921. Beschwerden in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen gingen 299 gegenüber 349 im Vorjahre ein.

In der staatsrechtlichen Abteilung zeigt sich ein Rückgang der Geschäfte von 767 im Vorjahre auf 664. Diese Erscheinung ist darauf zurückzuführen, dass mit der Aufhebung oder Einschränkung gewisser Notverordnungen eine Reihe von Beschwerdemöglichkeiten dahingefallen sind. Ein erheblicher Prozentsatz der staatsrechtlichen Beschwerden betrifft das Steuerrecht. Die in vielen Kantonen eingeführten neuen Steuergesetze mit ihren Verschärfungen geben häufig Anlass zu Besehwerden wegen willkürlicher Gesetzesanwendung (Verletzung des Art. 4 BV), wie denn auch die Zahl der Doppelbesteuerungsrekurse eine hohe bleibt.

Die gegenwärtige Geschäftslast der staatsrechtlichen Abteilung in Verbindung mit etwelchen Vereinfachungen in der Art der Geschäftsbehandlung erlaubt es, von den in unserem letzten Berichte namhaft gemachten Abhilfevorschlägen, zurzeit wenigstens, abzusehen.

Anlässlich der neuen Kammerbestellung im Dezember hat sich der Übelstand, dass entweder der Präsident oder der Vizepräsident den Vorsitz der staatsrechtlichen Abteilung zu übernehmen hat (Art. 19 OG), wieder

775

sehr fühlbar gemacht. Das Postulat Müller, das in der Dezembersession im Nationalrat angenommen wurde, suchte dem Bundesgericht die Möglichkeit zu verschaffen, jetzt schon von diesem Grundsätze abzuweichen; das Gericht glaubte aber, bei der schwachen Mehrheit, mit der die Annahme des darauf bezüglichen Teiles des Postulates erfolgte und weil der Ständerat sich dazu noch nicht ausgesprochen hatte, vorläufig sich an die Vorschrift halten zu sollen. Wir möchten aber den Wunsch aussprechen, dass die Erledigung des Postulates nicht mit derjenigen des Gesetzes über die Administrativgerichtsbarkeit verknüpft werde, sondern ihrer Dringlichkeit wegen baldmöglichst erfolge, um so mehr, ale ein triftiger innerer Grund für die jetzige gesetzliche Regelung fehlt.

Verschiedenes.

Die Gesamtzahl der Sitzungen beläuft sieh im Berichtsjahre auf 246 (gegenüber 262 im Jahre 1923).

Diese Sitzungen verteilen sich wie folgt: Plenum 7 I. Zivilabteilung 77 II. Zivilabteilung 71 Staatsrechtliche Abteilung 67 Abteilung für Schuldbetreibung und Konkurs .

15 Kassationshof 8 Bundesstrafgericht l Total "246 Dabei ist zu bemerken, dass 270 Geschäfte der Schuldbetreibungsund Konkurskammer auf dem Zirkularwege erledigt worden sind.

1920

1922

192t

911

Statistik über die Erledigungen von 1920 bis 1924.

1923

1924 m 5

Natur der Streitsachen

SI II

.8 ang

il I. Zivilsachen: 1. Erst-u letzinstanzlich zu beurteilende Zivilaachen 2. Berufungen gegen Urteile kantonaler Gerichte . .

3. Zivilrecht. Beschwerden 4. Andere Zivilsachen . .

6. Rekurse in Expropia tionssache I I . Strafsachen . . . .

III. Staatsrechtliche Streitigkeiten IV.a. Beschwerden betr.

V.

37

39

32

100 697 639 2 40 40 13 12 81 23

56 56

44

20

35

29

24

60

95 536 560 53 49 1 2 12 13

71 5 1

132 267 115 109 152 28 33 7 26 28

72 S

158 758 796 120 698 623 4 31 34 2 31 29 1 31 29 3 21 22 257 38

60 250 37 12

94 68

43 11

97

600 077

120

10

dbetreibungs-undwKonkurswesensenZwangsl iquidations-ons-282 18 271 216 daSchul208

756 745 130

53

20

26

27

773 763 140

7 347 348

l 20

58

490 501 37 36 20 21

60 6

85 3l

79 3

767 756 151

664 718

97

15

299 307

7

6 349 340

26

92 29

begehren gegen Eisenbahngesellschaften M.

Gesuche um Einleitung Nachlassass4 10 5 verfahrensvonsolchen 6 13 10 9 17 15 11 4 2 3 10 7 7 Freiwillige Gerichts1 3 3 -- 1 1 -- 1 1 4 .5 -- 2 2 -- barkeit Total 354 1731 1682 403 2178 2016 564 1972 2182 404 191011929 385 1663 1731 317

777

B. Spezieller Teil.

I. Zivilrechtspflege.

Natur der Streitsache

II

il 1. Vom Bundesgericht als einziger Zivilgerichtsinstanz zu beur-teilendeStreitsachenn(f Art, 48-52 OG) 2. Berufungen (Art. 56 f. Oft) . .

3. Zivilrechtliche Beschwerden (Art. 86 und 87 OG-) . . .

4. Revisions- und Erläuterungsbegehren, Moderationsgesuche etc.

- 5. Rekurse in Expropriationssachen Total

Neu | eingegangen |

Eine Übersicht über die Zivilsachen, mit denen sich das Bundesgericht im Jahre 1924 zu befassen hatte, gibt folgende Tabelle:

g

I

ed

10 g

£

1925 II

60 71

26 490

86 561

28 501

58 60

5

37

42

36

6

1 20 72 92 209 665

21 164 874

21 85 671

79 203

Ad 1. Von den 86 direkten Prozessen betrafen : 1. Streitigkeiten zwischen Korporationen oder Privaten als Klägern und dem Bund als Beklagten 16 2. Streitigkeit zwischen Kantonen l 3. Streitigkeiten zwischen Kantonen einerseits und Korporationen oder Privaten anderseits . . . . . . . . . . . . . 19 4. Bürgerrechtsstreitigkeit zwischen Gemeinden verschiedener Kantone · l 5. Streitigkeiten aus Art. 23 des Bundesgesetzes vom 1. Mai 1850 über die Verbindlichkeit zur Abtretung von Privatrechten . 29 6. Streitigkeit aus Art. 30, Abs. 3, des Bundesgesetzes vom 23.

Dezember 1872 über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen l Übertrag

67

778

Übertrag 67 7. Streitigkeit aus Art. 12, Abs. 6, des Bundesgesetzes vom 15.

Oktober 1897 betreffend die Erwerbung und den Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes l 8. Streitigkeit aus Art. 17 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1902 betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen .

l 9. Streitigkeit aus Art. 22, Abs. 3, des Bundesgesetzes vom 21.

Juni 1907 betreffend die Erfindungspatente . . . . . . .

l 10. Streitigkeiten, in welchen das Bundesgericht als vereinbarter Gerichtsstand angerufen wurde 16 86

Von diesen 86 direkten Prozessen wurden erledigt: Durch Vergleich bzw. Rückzug der Klage oder Anerkennung des Klagebegehrens 14 Durch Nichteintreten 9 Durch Urteil 5 Übertragen auf 1925 . . 58

9 Prozesse wurden von der L Zivilabteilung, 8 von der II. Zivilabteilung und 11 von der staatsrechtlichen Abteilung erledigt.

Ad 2. Von den 501 erledigten Berufungen, von denen 93 im schriftlichen Verfahren behandelt wurden, betrafen: 1. Das Zivilgesetzbuch 165 und zwar; Personenrecht 2 Familienrecht (Ehescheidung 62, Vaterschaft 28, andere Materien 22) 112 Erbrecht .

22 Sachenrecht (Eigentum 8, Quellenrecht l, Dienstbarkeit 6, Schuldbrief 2, Pfandrecht 9, Besitz l, Grundbucheintrag 2) 29

165 2. Obligationenrecht und zwar im wesentlichen: Allgemeine Bestimmungen (Schadenersatz aus Vertrag und unerlaubter Handlung 34) 52 Übertrag

261

426

779

Übertrag 426 Kaufvertrag 70 Miete und Pacht 13 Dienstvertrag 21 Werkvertrag.

9 Bürgschaft 12 Gesellschaftsrecht 24 3.. Schuldbetreibungs und Konkursrecht (Anfechtungsklagen 15) . 23 4. Eisenbahnhaftpflicht 4 5. Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz 20 6. Versicherungsrecht 10 7. Berufungen, auf die wegen Anwendung kantonalen bzw. fremden Rechts nicht eingetreten wurde . 18 501

Von den 501 Berufungen wurden 265 von der I. Zivilabteilung, 236 von der II. Zivilabteilung erledigt.

Von den auf 1925 übertragenen Geschäften sind 3 in der ersten und die übrigen in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres eingegangen.

Über die Art der Erledigung und die Herkunft der 561 Berufungen gibt die nachstehende Tabelle Auskunft:

780

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Kantone

1 e z

Aargau Appenzell A.-Rh, .

Baselland . . . .

Baselstadt . . . .

Bern .

. . .

Freiburg . . . .

Genf.

Glarus .

. . .

Graubünden Luzern .

Neuenburg : ...

Nidwalden . . . .

Obwalden . . . .

Schaffhausen .

Schwyz Solothurn . . . .

S t . Gallen . . . .

Tessin Thurgau . ·. . .

Uri Waadt . . . . .

Wallis Zua . .

Zürich Total

2 -- 1 2 5 3 9 -- 8 2 1 -- 1 3 2 2 8 2 2 -- 5 10 68

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4 2 1 3 4 2 6 2 1 11 6

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2 -- 2 9 1 1 -- 18 4 1 13 93

2 1 6

13 .

11 2 4 10 27 6 35

1 3 3 5 11 7 6 2 6 10

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45

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1 1 4

-- -- -- 3 3 1 20

231

25

60

3

24 4 9 20 46

13 76 5 13 47 31 1 1 8 11 18 26 20 13 5 32 29 4 105 561

Von den 68 Nichteintretensfällen war in 19 Fällen kantonales bzw.

fremdes Recht anwendbar; in 26 Fällen fehlte der Streitwert oder ein Haupturteil, und in 23 Fällen waren die gesetzlichen Formvorschriften nicht gewahrt, oder es war die Berufung verspätet oder unzulässig.

781

Ad 3. Von den 36 zivilrechtlichen Beschwerden, die alle von der II. Zivilabteilung zu behandeln waren, betrafen: 9 Elternrechte (Art. 86* OG), 21 Vormundschaft (Art. 86sj, 4 die Anwendung kantonalen oder fremden statt eidgenössischen Rechts oder die Verletzung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1891 (Art, 87), l Ehefähigkeit, l Gerichtsstand.

18 Beschwerden wurden abgewiesen, 4 gutgeheissen, auf 12 wurde nicht eingetreten und l wurde zurückgezogen; l Geschäft wurde an die Vorinstanz zurückgewiesen.

Ad S, Von den 85 Expropriationsstreitigkeiten entfielen 70 auf die Bundesbahnen, 11 auf Nebenbahnen, 4 auf Kraftwerke. Es wurden erledigt: 14 durch Rückzug bzw. Vergleich, 67 durch Annahme des Vorentscheides, 4 durch Urteil, Von den 79 übertragenen Geschäften sind 6 im Jahre 1923, die übrigen im Berichtsjahre eingegangen.

II. .Strafrechtspflege.

a. Anklagekammer.

Das Protokoll der Anklagekammer verzeichnet für das Berichtsjahr keine Vorgänge.

b. Bundesstrafgericht.

Beim Bundesstrafgericht waren 2 Fälle anhängig. Der eine Fall, der vom Vorjahr übernommen worden war, betraf eine Anklage wegen Zuwiderhandlung gegen Art. 24, Abs. l, lit. a und d, des Alkoholgesetzes vom 29. Juni 1900 ; er wurde als durch Rückzug der Klage erledigt abgeschrieben. Der andere Fall betraf eine Anklage wegen Zuwiderhandlung gegen Art. 55, lit. &, des Zollgesetzes vom 28. Juni 1893 (Einfuhrschmuggel) ; er führte zur Verurteilung der beiden Angeklagten zu Geldbußen (Fr. 1440), eventuell zu entsprechender Gefangenschaft.

c. Kassationshof.

Die Zahl der anhängig gewesenen Geschäfte ist sich -- im Vergleich zum Vorjahr -- ungefähr gleich geblieben (32 gegenüber 31). Zu den 4 unerledigten Geschäften aus dem Jahre 1923 sind im Berichtsjahre neu hinzugekommen 28 Total 32 Davon wurden erledigt : durch Gutheissung der Besclp/verde 11 ,, Abweisung ,, ,, 14 ,, Nichteintreten auf die Beschwerde 3 ,, Ruc.kzug der Beschwerde l

29 Unerledigt blieben 3 Von den 11 Beschwerden, die als begründet erklärt wurden, richteten eich 7 gegen Urteile, die eine Strafe ausgesprochen hatten, 4 gegen freisprechende Urteile, und es betrafen :

782

das Bundesgesetz vom 4. Februar 1853 über das Bundesstrafrecht (Art. 67": fahrlässige Gefährdung des Eisenbahnbetriebs) vom 29. März 1901 über den Militärpflichtersatz " " (konnexe Fälle) . . .

,, vom 24. Juni 1904 über Jagd- und Vogelschutz ^ ^ vom 8. Dezember 1905 über den Verkehr mit Lebensmitteln etc .

^ vom 18. Juni 1914/27. Juni 1919 über die Arbeit in den Fabriken ,, vom 4. Oktober 1917 über die Stempelabgaben

2 3 2 2 l l 11

Von den übrigen 18 Beschwerden, die erledigt wurden, bezogen sich auf das Bundesgesetz über das Bundesstrarecht (Art. 67 b ) . . .

l betreffend das Urheberrecht an "Werken der Literatur und Kunst, vom 23. April 1883/ 7. Dezember 1922 l über den Schutz der Fabrik- und Handelsmarken, " " vom 26. September 1890 3 .fl über Jagd und Vogelschutz l fl über den Verkehr mit Lebensmitteln etc. (Lebensn mittelpolizeigesetz) 4 über die Erfindungspatente, vom 21. Juni 1907 l ^ über die Arbeit in den Fabriken l den Bundesbeschluss betreffend die Beschränkung der Einfuhr, vom 18. Februar 1921 . . .

l die Bundesrataverordnung über die Kontrolle der Ausländer, vom 29. November 1921 l den Bundesratsbeschluss betreffend die Pockenschutzimpfung, vom 23. April 1923 . ·3 die Bundesratsverordnung über den Ankauf von Lebensmitteln etc., vom 10. August 1914 (Kriegswucherverordnung) . . . . .

l 18 Die 29 erledigten Geschäfte verteilen sich auf die Kantone wie folgt : Baselstadt 4 Bern · * Freiburg .

· l Genf · !

Glarue J Übertrag 9

783

9 3 \ 2 l 3 l 9

Übertrag Neuenburg Solothurn .

Tessin . .

Thurgau Waadt . .

Wallis .

Zürich . .

29

III. Staatsrechtspflege.

1 . Kompetenzkonflikte zwisch Bun-desbehörden einerseits und Kantonalbehörden anderseits (Art.

1751 OG) 2. Streitigkeiten zwischen Kanton e n (Art. 1752 OG-) . . . .

3. Beschwerden von Privaten und Korporationen (Art. 175 s OG) 4, Steuerstreitigkeiten zwischen Bund und Kantonen (Art. 179 O G.

.

.

5. Beschwerden betr. die politische Stimmberechtigung und betr.

kantonale Wahlen und Abstimmungen (Art. 180 6 OG) .

6. Einsprachen gegen Auslieferungsbegehren fremder Staaten (Art. 181 OG) 7. Revisions-, Erläuterungs-, Wiedererwägungs- und Moderationsbegehren

Neu 1 eingegangen il|j

Natur der Streitsachen

übertragen aus l dem Vorjahre

Die im Jahre. 1924 beim Bundesgerichte anhängig gewesenen staatsrechtlichen Streitigkeiten verteilen sich ihrer N a t u r nach wie folgt:

if

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.

4

6

10

6

4

144

643

787

696

91

1

2

3

3

i

5

6

6

--

1

1

2

2

--

7 815

5 718

7

151

664

2

97

784 Von den auf 1925 übertragenen Geschäften stammen -i aus dem Jahre 1923 ; die übrigen 93 sind im Berichtsjahre eingegangen (davon 70 in den Monaten November und Dezember).

Zu den e r l e d i g t e n Fällen ist im s p e z i e l l e n folgendes zu berichten : Ad 2. Streitigkeiten z w i s c h e n K a n t o n e n wurden erledigt: 1. zwischen der Regierung des Kantons Solothurn und der Gemeinde Aarau über die Berechnung von Wasserrechtskonzessionsgebühren; 2. zwischen den Regierungen der Kantone Zürich und Solothurn (Klage auf Rückerstattung von Armentransportkosten) ; 3. zwischen den nämlichen Behörden (Klage auf Rückerstattung von Armenunterstützungen) ; 4. zwischen den Regierungen der Kantone Zürich und Nidwaiden (Klage auf Erstattung von Verpflegungskosten für hilfsbedürftige Ausländer); 5. zwischen den Kantonsregierungen von Zürich und Tessin (Klage aus dem nämlichen Rechtsgrunde wie sub 4) ; G. zwischen den Kantonsregierungen von Genf und Bern (Klage auf Rückerstattung von Verpflegungskosten für erkrankte arme Kantonsangehörige).

Ad 3. Beschwerden von P r i v a t e n und K o r p o r a t i o n e n gegen kantonale Verfügungen und Erlasse. Nach der N a t u r der als verletzt behaupteten verfassungsmässigen Rechte verteilen sich die 696 erledigten Beschwerden wie folgt: a. Verletzung der Bundesverfassung 617 b.

von Kantonsverfassungen 26 n c von Bundesgesetzen oder andern Erlassen des fl Bundes 19 d ,, von Staatsverträgen oder Konkordaten . . . .

26 e . Nicht näher bezeichnete Rechtsverletzungen . . . . . .

8 696 Ad a. Die 617 Beschwerden wegen V e r l e t z u n g der B u n d e s v e r f a s s u n g hatten Bezug auf folgende Artikel: Art. 2 (persönliche Freiheit) 6 ,, 4 (Gleichheit der Bürger vor dem Gesetze, Rechtsverweigerung, Willkür) . 382 ,, 31 (Handels- und Gewerbefreiheit) 38 ,, 44/45 (Recht der freien Niederlassung, Ausstellung von Ausweisschriften) 24 ,, 46 (Doppelbesteuerung) 113 ,, 49 (Glaubens- und Gewissensfreiheit) 3 Übertrag

566

785

Übertrag (Pressfreiheit) (Petitionsrecht) (verfassungsmäßiger Richter) (Gerichtsstand) (Gleichstellung aller Schweizerbürger mit den Kantons bürgern) ,, 61 (Vollziehung rechtskräftiger Zivilurteile) . . . .

v 69 (Gesetzgebungsrecht des Bundes gegen gemeingefähliche Epidemien) Übergangsbestimmungen : Art. 2 (Derogatorische Kraft des Bundesrechts) . . . .

,, 5 (Freizügigkeit wissenschaftlicher Berufsarten) . . .

Art. 55 ,, 57 ,, 58 ,, 59 ,, 60

566 10 3 9 17 l '2 l

7 l 617 Ad b Die 26 Beschwerden wegen V e r l e t z u n g k a n t o n a l e n V e r f a s s u n g s r e c h t s bezogen sich auf angebliche Missachtung oder unzulässige Beschränkung der Eigentumsgarantie (9), auf Verletzung des Grundsatzes der Gewaltentrennung (12) und des Rechts der Gemeinden auf Selbstverwaltung (Gemeindeautonomie) (5) Ad e. Von den 19 Beschwerden wegen V e r l e t z u n g von B u n d e s B e s e t z e n o d e r a n d e r n E r l a s s e n des B u n d e s betrafen: das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, vom 17. November 1889 (Gerichtsstand für die Konkurseröffnung .

l das Bundesgesetz betreffend die zivilrechtlichen Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter, vom 25. Juni 1891 (Art. 7b : Gerichtsstand für dje Ehescheidungsklage gegen einen Ausländer) l das Bundesgesetz betreffend die Versicherung der Militärpersonen, vom 28. Juni 1901 (Steuerfreiheit für Leistungen der Militärversicherung) 2 das Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz, vom 24. Juni 1904 l das Bundesgesetz über das Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (Art. 273ff.: Elterliche Gewalt; Art. 171 : Sorge für Weib und Kind; Art. 312; Gerichtsstand für die Vaterschaftsklage) 3 das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag vom 2. April 1908 (Übertragung der Police auf den neuen Erwerber, Art. 54) .

2 das Bundesgesetz über die Kranken- und Unfallversicherung vom 13. Juni 1911 (Art. 25 : Streitigkeit zwischen Kasse und Arzt) l dag Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (Wasserrechtsgesetz) vom 22. Dezember 1916 . . . . .

2 Übertrag 13

786

.

Übertrag das Bundesgesetz betreffend die Bekämpfung der Tierseuchen vom 18. Juni 1917 die Vollziehungsverordnung zu diesem Gesetz vom 30. August 1920 den Bundesratsbeschluss betreffend die Arbeitslosenunterstützung vom 29. Oktober 1919/30. September 1921 den Bundesratsbeschluss über die Pockenschutzimpfung vom 23. April 1923

13 l l 3 l ~19

Ad d. Von den 26 Beschwerden wegen V e r l e t z u n g von Staatsv e r t r ä g e n und K o n k o r d a t e n betrafen : den Niederlassungsvertrag mit Italien vom 22. Juli 1868 . .

den Gerichtsstandsvertrag mit Prankreich vom 15. Juni 1869 .

den Staatsvertrag (Handelsabereinkunft) mit Griechenland vom 10. Juni 1887 die Haager Übereinkunft betreffend Zivilprozessrecht vom 17, Juli 1905 den Staatsvertrag mit Frankreich betreffend die Zufahrtslinien zum Simplon vom 18. Juni 1909 den Niederlassungsvertrag mit Deutschland vom 13. November 1909/31. Oktober 1910 das Konkordat über gegenseitige Rechtshilfe bei Vollstreckung Öfientlich-rechtlicher Ansprüche, vom 18, Februar 1911/23. August 1912 das Konkordat über den Verkehr mit Motorfahrzeugen etc. vom 7. April 1914 ; .

2 12 l l

4 2 3 l ~26

Aus der nachfolgenden Tabelle ist die H e r k u n f t der Beschwerden von Privaten und Korporationen nach K a n t o n e n geordnet und die Art i h r e r E r l e d i g u n g ersichtlich:

r s

er

i

Kantone

Aargau .

Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh.

Baselland . .

Baselstadt Bern .

Freiburg Genf Glarus . . .

Graubünden Luzern Neuenburg Nidwwalden .

Obwalden Schaffhausen .

Schwyz .

Solothurn S t . Gallen .

Tessin Thurgau . .

Uri Waadt .

Wallis Zug Zürich

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Gai» il oder teliwalse i g u g t e als sen oder anerkannt II

787

4 1 7 3 19 2 5 4 11 7 1

1

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.

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.

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.

. . .

. . .

Total

2 1 3 3 3

1 2 2 4 2

4 4 1 13

2 4

98

8 64

1 3 6 7 6 3

il il 23 6 1 18 7 47 14 33 4 22 47 11 4 5

3 1 2 9 2 9 5 6

8 13 14 44 11 2 18 29

3 4 3 7 1

6 8 1 14 34 l 119 ) 415

7 3 2

5

8 11 91

l 31 12 4 36 18 98 34 68 5 38 ; 79 23 6 6 1 17 26 29 | 64 20 2 35 53 2 80 787

*) Worunter 21 Fälle von Doppel besteuerung sog. tessinischer Saisona eiter in denen die Beschwerde durch die betreuenden Kantone, sei es direkt, sei es infolge nachträglichen Verzichts auf den Steueranspruch, anerkannt wordin ist.

In den 98 Fällen, in denen auf die Beschwerde nicht eingetreten wurde, waren die G r ü n d e d e s N i c h t e i n t r e t e n s folgende :

788 Inkompetenz ...

Unzulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde (Mangel eines rekursfähigen kantonalen Erlasses, Möglichkeit eines andern eidgenössischen Rechtsmittels) Nichterschöpfung der kantonalen Instanzen . .'

Nicht- oder ungenügende Substantiierung Verspätung Andere Mängel (Legitimation, Mangel eines rechtliehen Interesses, Beschwerde verfrüht, Verwirkung des Rekursrechtes, abgeurteilte Sache, Gegenstandslosigkeit, Unzurechnungsfähigkeit oder mangelnde Handlungsfähigkeit des Beschwerdeführers, Nichtbeachtung der gesetzlichen Form Vorschriften) . . . . . .

16 13 18 6 30

15 98

Nach der Natur der Streitsache bezogen sich die 119 b e g r ü n d e t (oder zum Teil begründet) e r k l ä r t e n B e s c h w e r d e n auf: Art. 4 der Bundesverfassung (Rechtsverweigerung, Willkür usw.)

31 ,, 31 ,, ,, (Handels- und Gewerbefreiheit) 5 ,, 44/45 ,, ,, (Niederlassungsfreiheit und Ausstellung von Ausweisschriften) 2 ., 46 ,, ,, (Doppelbesteuerung) . .

63 ,, 55 \ ,, ,, (Pressfreiheit) 2 ,, 58 ,, ,, (verfassungsmässiger Richter) 2 Art. 59 der Bundesverfassung (Gerichtsstand) 3 Art. 2 der Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung (derogatorische Kraft des Bundesrechts) 3 das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (Gerichtsstand für die Konkurseröffnung) l das ßundesgesetz über das Zivilgesetzbuch (Gerichtsstand für die Vaterschaftsklage) .

l das Bundesgesetz über die zivilrechtlichen Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter (Gerichtsstand für die Ehescheidungsklage gegen einen Ausländer) l Verletzung der Kantonsverfassungen (von Wallis und Schaffhausen -- Gewaltentrennung) 2 den Gerichtsstandsvertra mit Frankreich 3 119

789 ·

Ad 4. Von den hier erwähnten 3 Steuerstreitigkeiten betrafen: die erste eine Streitsache zwischen dem Bunde und dem Kanton Bern wegen Entrichtung von Staats- und Gemeindesteuern für Liegenschaften, die militärischen Zwecken dienen; die zweite eine Streitsache zwischen dem Kanton Bern und der Eidgenossenschaft über die Frage der Steuerfreiheit nach Art. 4 des Couponssteuergesetzes vom 25. Juni 1921 ; die dritte eine Streitsache zwischen der Schweiz. Nationalbank und dem Kanton Neuenburg auf Grund des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Nationalbank (Steuerfreiheit der Nationalbank).

Ad S. Y on den 6 Beschwerden betreffend die politische S t i m m b e r e c h t i g u n g und betreffend kantonale W a h l e n und A b s t i m m u n g e n wurden 4 abgewiesen, auf eine Beschwerde wurde wegen Verspätung, auf eine andere mangels Legitimation des Beschwerdeführers nicht eingetreten.

Ad 6. ( A u s l i e f e r u n g e n an das A u s l a n d . ) In 2 Fällen, in denen gegen die nachgesuchte Auslieferung seitens der Verfolgten Einsprache erhoben worden war, hat das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die Akten dem Bundesgerichte zur Entscheidung vorgelegt.

Die Auslieferung wurde nachgesucht: im ersten Falle von Baden (wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Landfriedensbruchs); sie wurde bewilligt, in der Meinung, , dass eine Verfolgung wegen Landfriedensbruchs nur unter den beschränkenden Voraussetzungen des Art. 4, Abs. 3, des Staats Vertrages stattfinden dürfe; im andern Falle von Italien (wegen vorsätzlicher Tötung) ; hier wurde die Auslieferung verweigert wegen der vorwiegend politischen Natur des Verbrechens.

Ad 7. ( R e v i s i o n s - , E r l ä u t e r u n g s - und M o d e r a t i o n s b e g e h r en.) 2 Revisions- und l Erläuterungsbegehren wurden abgewiesen, ein Moderationsbegehren wurde gutgeheissen, auf ein Revisionsbegehren Vurde nicht eingetreten (mangels Geltendmachung eines gesetzlichen Revisionsgrundes) und je ein Revisions- und ein Erläuterungsbegehren mussten als unerledigt auf 1925 übertragen werden.

In 379 Fällen, in denen entweder die Anhebung oder Veranlassung des Streites, die Art der Beschwerdeführung oder die rechtliche Natur der Streitsache es rechtfertigten (Art. 221, Abs. 2 und 5, OG) wurde eine G - e r i c h t s g e b ü h r erhoben; in 7 Fällen wurde
wegen mutwilliger Beschwerdeführung, Verletzung des durch die gute Sitte gebotenen Anstandes oder wegen Störung des ordnungsmässigen Geschäftsganges (Art. 39, Abs. l und 2, OG) ein V e r w e i s erteilt und in 4 weitern Fällen mit O r d n u n g s b u s s e eingeschritten.

Bundesblatt. 77. Jahrg. Bd. I.

54

790 Vom Präsidenten der staatsrechtlichen Abteilung waren 147 Begehren um Erlaas provisorischer Verfügungen ("Art. 185 OG) zu behandeln.

8 Fälle gaben Anlass zu einem M e i n u n g s a u s t a u s c h mit dem Bundesrat hinsichtlich der Kompetenzfrage. (Art. 194 OG),

IV. Schuldbeti-eibnngs- und Konkurskammer.

Verordnungen und Kreisschreiben brauchten im Berichtsjahre nicht erlassen zu werden.

Wie jeweilen in früheren Jahren raussten Weisungen und Wegleitungen aller Art erteilt werden. So gab ein konkreter Fall Anlass, einer kantonalen Aufsichtsbehörde die Weisung vom 3. Dezember 1910 in Erinnerung zu rufen, wonach in den Beschwerdeentscheiden angegeben werden muss, dass ein allfälliger Rekurs an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts innert 10 Tagen im Doppel bei der kantonalen Aufsichtsbehörde einzureichen sei: seither wurde bemerkt, daas jener Weisung auch andernorts nicht nachgelebt wird. Von allgemeinem Interesse mag auch noch sein, dass die Kammer der Schweizerischen Hoteltreuhandgesellschaft gestattete, die Mitglieder der Eidgenössischen Hotelpfandschützungskommissionen privatim für Schätzungen in Anspruch zu nehmen, Inspektionen wurden im Berichtsjahre nicht durchgeführt.

Die Eiaenbahnsanierungsgeschäfte sind an Zahl weiter zurückgegangen.

Im Zwangsliquidationsverfahren über die Furkabahugesellschaft wurde am 15. Dezember die erste Steigerung der Eisenbahn abgehalten ; doch konnte · der Zuschlag nicht erteilt werden.

Die Pfandschätzungskommission für Stickereibetriebe musate nur noch selten in Anspruch genommen werden, und von den Hotelpfandschätzungskommissionen überhaupt nur noch diejenige für die französische Schweiz. Die Präsidenten, Mitglieder und Ersatzmitglieder wurden für das Jahr 1925, das letzte der Geltung der Verordnung über das Pfandnachlassverfahren, in ihren Ämtern bestätigt; Herr Anton Bon war schon vorher zurückgetreten und Herr Ghezzi gestorben.

Die Gesamtzahl der im Berichtsjahre anhängigen Rekurse betrug 299 (d. h. 15 weniger als im Vorjahr) ; davon waren aus dem Vorjahr übernommen 11, im Laufe des Jahres eingegangen 288. Erledigt wurden 292, so dass auf das Jahr 1925 7 Fälle übertragen wurden.

Von den erledigten Beschwerden betrafen : 18 Anwendung der organisatorischen Beatimmungen des SchKG (Art. l bis 37), 6 Arten der Schuldbetreibung, 7 Ort der Betreibung, 31 Übertrag

791

31 Übertrag 10 Aufhebung der Betreibung, 13 Zustellung der Betreibungsurkunden, 11 Zahlungsbefehl und Rechtsvorschlag, 2 Rechtsöffnung 92 Pfändung, 25 Verwertung von beweglichen Sachen und Forderungen, 17 Verwertung von Liegenschaften, 7 Verwertung von Gemeinschaftsanteilen, 12 Verteilung im Pfändungsverfahren, 5 Betreibung auf Pfandverwertung, 6 ordentliche Konkursbetreibung, 3 Feststellung der Konkursmasse, 3 Wirkungen des Konkurses auf das Vermögen des Schuldners, 2 Kollokation der Gläubiger im Konkurse, 13 Verwertung und Verteilung im Konkurse, 12 Arrest, 6 Retentionsrecht, 6 Nachlassvertrag, 4 Gebührentarif, 6 Revision bzw. Wiedererwägung, 6 Anwendung der HPfNV (Beschwerden gegen den Entscheid der Nachlassbehörde).

292" S c h ä t z u n g e n von H o t e l l i e g e n s e h a f ten gemäss der Verordnung des Bundesrates vom 18. Dezember 1920 wurden im Berichtsjahre 7 verlangt. In allen Fällen konnte das Gutachten der Schätzungskommission genehmigt werden. Die Gesuche rührten her aus den Kantonen Waadt 5 und Wallis 2.

S c h ä t z u n g e n von S t i c k e r e i b e t r i e b e n gemäss obgenannter Verordnung wurden vom Vorjahr 4 übernommen, neue Gesuche gingen 4 ein. Alle Fälle wurden durch Genehmigung des Gutachtens der Schätzungskornmission erledigt. Die Gesuche rührten her aus den Kantonen Thurgau 5 und St. Gallen 3.

Die Dauer der Erledigung, d. h. vom Eingange der Beschwerde bis zum Spruch, betrug: l bis 3 Tage in 93 Fällen .

4 ,, 6 ,, ,, 53 ,, 7 ,, 14 ,, ,, 83 ' ' ,, 15 ,, 21 ,, ,, 28 ,,.

22 und mehr ,, ,, 35 ,, Die kürzeste Dauer betrug l Tag ; die längste 2 Monate und 7 Tage ; die Durchschnittsdauer 10 Tage.

792

Aargau Appenzell A.-Rh. .

Appenzell I.-Rh. , Baselland Baselstadt . .

.

Bern Freiburg Genf Glarus .

Graubunden . . . .

Luzern Neuenburg .

Obwalden Schaffhausen . . . .

Schwyz Solothurn St Gallen Tessin Thurgau Uri Waadt Wallis . . .

. .

Zürich Total

4 2 2 1

_ '

1

5 1

3 7

2

1 1

1

ìi rg nB

«

ll

Abgewiesen

RUckzug oder Gegenstandslosigkeit

Kantone

Nichteintreten

||

Über die Verteilung der Geschäfte nach Kantonen und über das Schicksal der Beschwerden nach Art. 19 SchKG gibt folgende Tabelle Auskunft :

% Über

2 1 1

10 3

5

12 14

--

9 4 7

18

4

6 23

1 2 1

2 19 3 2

_1

1

2 1 2

-- --

4 2 4 42

4

2 2 8 1 1 4 1 4

58

-- 6 ·33 3 2 13 2 17 188

·t "3 o T

J

7

16 6 3 18 15 36 10 31 1 7 27 6 6 1 3 2 9 48 4 3 22 5 26 299

Die Grunde, aus denen die Schuldbetreibungs und Konkurskammer in 42 Fällen auf die Beschwerde nicht eintrat, waren: in 16 Fällen Inkompetenz der Oberaufsichtsbehörde, in 10 Fällen Verspätung der Beschwerde, in 4 Fällen direkte Einreichung der Beschwerde beim Bundesgericht, in 8 Fällen Formmängel, in l Fall fehlende Legitimation zur Beschwerde und in 3 Fällen Mangel eines Beschwerdegrundes.

793

G e s u c h e u m p r o v i s o r i s c h e V e r f ü g u n g e n wurden gestellt 41 davon bewilligt 24 abgewiesen

13

-- 37

wegen sofortiger Erledigung der Sache keine Verfügung erlassen

4 -- =41 Auf dem Zirkulationswege wurden 270 Urteile gefällt: von diesen waren 117 Präsidialanträge, in welcher Zahl 42 Nichteintretensentscheide Inbegriffen sind.

Auf dem K o r r e s p o n d e n z w e g e erledigte Geschäfte: (Vorjahr)

Präsidium Kammer Kanzlei

.

,

19 17

(32) (43)

65

(69)

Total 101 Das Protokoll der Betreibungskammer über die A d m i n i s t r a t i v g e s c h ä f t e verzeichnet 29 Nummern.

Ferner waren im Berichtsjahre von Eisenbahngesellschaften 3 Zwangsliquidationsbegehren, 2 Gesuche um Einleitung des Nachlassverfahrens und 4 Gesuche um Einberufung der Gläubigerversammlung nach der GGV hängend, und zwar: Zwangsliquidationsbegehren gegen die 1. Porrentruy-Bonfol-Bahn, 2. Furkabahngesellschaft, und neu ging ein : 3. Ramsei-Suraiswald-Huttwil-Bahu.

Alle 3 Verfahren sind noch hängend (Nrn. l und 3 jedoch vorläufig eingestellt, mit Rücksicht auf die ebenfalls hängenden Verfahren der Einberufung der Gläubigerversammlung).

Gesuche um Abschluss eines Nachlassvertrages sind eingegangen von der 1. Aigle- Ollon-Monthey-Bahn, 2. Compagnie genevoise des Tramways électriques.

Beide Verfahren sind noch hängend.

Gesuche um Einberufung der Gläubigerversammlung nach der GGV waren hängend von der 1. Interlaken-Harder-Bahn, 2. Porrentruy-Bonfol-Bahn, 3. Ramsei-Sumiswald-Huttwil-Bahn, und neu ging ein das Gesuch der 4. Berninabahn.

794

Den Gesuchen Nrn. l und 4 wurde entsprochen, und die Beschlüsse der Gläubigerversammlungen konnten im Laufe des Berichtsjahres durch die II. Zivilabteilung genehmigt werden. Bezüglich der Porrentruy-BonfolBahn und. der Ramsei-Sumiswald-Huttwil-Bahn ist das Verfahren noch hängend.

T. Freiwillige Gerichtsbarkeit.

In einer zwischen der schweizerischen Obertelegraphendirektion einerseits, dem Staatsrat des Kantons ' Tessin und ainer tessinischen Strassenbauunternehmung anderseits bestehenden Streitsache hatte der Präsident des Bundesgerichts einen Einzelschiedsrichter, in einer andern Streitsache, zwischen der Schweizerischen Auergesellschaft in Zürich und der Osra G. m. b. H. in Berlin, den Obmann eines Schiedsgerichts au bezeichnen.

l

7. Zivilsachen: 1. Erst- und letzinstanzlich Prozesse . . .

2 . Berufungen . . . .

3. Zivilrechtl Beschwerden 4. Andere Zivilsachen , .

5 Expropriationen . . .

28 50Î 36 21 SO 31

//. Strafsachen

Jahre

2 l 118 287 8 20 H 4 5 4

5 79 7 2 2

4 14 l l 47

14

11

3

3

Grüsste Dauer

6 3 -- -- 26

10 -- -- -- l

3 l -- -- 4

--

-

Monate Tage

Mittlere

Dauer

Monate Tage

Mittlere Dauer von der Erledigung bis zur Zustellung des Urteils bzw. Beschlusses

Mehr als '2 Jahre

l bis 2 Jahre

6 Monate bis l Jahr

3 bis 6 Monate

l bis 3 Monate

bis l Monat (= 30 Tage)

Natur der Streitsachen

Gesamtzahl der erledigten Geschäfte

Dauer der Geschäfte

Tage

14 16 18 2 24 2 17 l 27 j 11

6 6 11 10

24 30 29 18 7

7

24

3

11

34

3 8 11 8 6

!

III.Staatsrechtlichee

S t r e i t i g - k e i t e n.

718 209 358 114 21

12

4

3

6

4

2

12

34

--

2

7

--

10

15

IV. Beschwerden betr. Schuld betreibungs und Konkurswesen

307

268

39

--

--

--

--

Total

1727

627

727

220

91

47

15 !

795

Deutsche Schweiz

I, Zivilsachen : \. Erst- und letztinstanzlich Prozesse . . .

2. Berufungen . .

3. Zivilrechtl Beschwerden 4. Andere Zivilsachen . .

5. Expropriationen . . .

17 313 27 17 65

= 60°/o = 62% = 75% = 81 % = 77%

Französische Schweiz

10 = 169 = 8 = 4 = 19=

36% 34% 22% 9% 22%

18 = 58%

11 = 36%

III. Staatsrechtliche Streitigkeiten

451 = 63%

IV. Beschwerden, betr Schuld betreibungs u. Konkurswesen Total

II. Strafsachen

Italienische Schweiz

1 = 4% 19 = 4% 1 = 3% 1 = 1%

796

Nach den Nationalsprachen verteilen sich die e r l e d i g t e n Geschäfte wie folgt: Total

28 = 501 = 36 = 21 = 85 =

100% 100% 100% 100 % 100%

6%

31 = 100%

171 = 24%

06 = 13%

718 = 100%

189 = 61%

77 = 25%

41 = 14 %

307 = 100°/o

1097 = 64%

469 = 27%

2 =

161 =

9%

1727 = 100%

797

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

L a u s a n n e , den 20. Februar 1925.

Im Namen des Schweiz. Bundesgerichts, Der Präsident: Stooss.

Der Gerichtsschreiber:

Nägeli.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des schweizerischen Bundesgerichts an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1924. (Vom 20. Februar 1925.)

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Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1925

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.03.1925

Date Data Seite

773-797

Page Pagina Ref. No

10 029 328

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