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1940

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Tilgung der eidgenössischen Staatsschuld.

(Vom 27. Februar 1925.)

Im Jahre 1913 verzeigte unsere Jahresbilanz einen Aktivsaldo von 102 Millionen Franken; heute schliesst sie mit einem Passivsaldo von 1 Milliarden ab. Es handelt sich somit nicht etwa nur um eine Verschlimmerung, sondern direkt um eine eigentliche Umwälzung.

Der in der Jahresbilanz 1923 unter der charakteristischen Bezeichnung ,,Zu tilgende Aufwendungen" erscheinende Pasaivsaldo scheidet sich wie folgt aus: 1. Rückschläge der ordentlichen Rechnung Fr. 473,345,859.09 2. Rückschläge der ausserordentlichen Rechnung ,, 617,391,505.89 Fr. 1,090,737,364. 98 3. Emissionskosten der Anleihen, aus der ordentlichen Rechnung zu tilgen ,, 28,553,596. 75 4. Kriegsmobilmachungskosten, aus den Kriegssteuern zu tilgen . . ,, 391,713,592.56 Fr. 1,511,004,554. 29 Die Kriegssteuern, die bis zum 1. Januar 1924 der Bundeskasse 768 Millionen zubrachten, haben also gestattet, die Mobilisationsschuld auf Fr. 391,713,592. 56 herabzusetzen. Trotz dieser wesentlichen Reduktion ist der gesamte Passivsaldo der Staatsrechnung erheblich gestiegen. Das rührt daher, dass die jährlichen Rückschläge der ordentlichen Rechnung zusammen mit den außerordentlichen Ausgaben stets bedeutend höher waren als der Ertrag der zur Tilgung der Kriegsmobilmachungskosten bestimmten Steuern, Seit 1918 weist jeder Rechnungsabschluss infolgedessen einen neuen Rückschlag auf. Man hatte erwartet, der Passivsaldo würde nach und nach mit dem Ertrag der Kriegs-

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steuern getilgt werden. Leider müssen wir nun heute feststellen, dass diese Steuern nicht genügt haben, unsere Schuld zu verringern.

Es ist nur gelungen, ihre Erhöhung damit hintanzuhalten. Es musste naturnotwendig so kommen, da ja eine Tilgung nur wirksam durchgeführt werden kann, wenn ein wirklicher reiner Überschuss der Gesamteinnahmen den Gesamtausgaben gegenübersteht.

Unter der Last unserer Anleihen schwillt die eidgenössische Staatsschuld fortwährend an und belastet unser Budget mit einem immer weiter sich ausdehnenden Zineendienst. Die Nettoverzinsung der Staatschuld kostet den Bund jährlich 90 Millionen Franken und verschlingt somit einen Drittel der Gesamteinnahmen der Eidgenossenschaft. Diese Feststellung bestätigt neuerdings die dringende Notwendigkeit, o h n e V e r z u g aus der Aera der Rückschläge herauszukommen.

Dank einer erheblichen Ehmahmenvermehrung und einer ernsthaften Zurückhaltung in den Ausgaben hat sich die Lage rasch verbessert. Wir sehen für das Jahr t926 die endliche Rückkehr zum Budgetgleichgewicht vor. Das nächste Rechnungsjahr wird leider noch ein Defizit bringen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird hingegen das nächstfolgende die Rückkehr zum Gleichgewicht bedeuten. Wenn die bisher zur Verbesserung der Lage angewendeten Mittel nicht genügen sollten, wird man den Mut zu ergänzenden Massnahmen aufbringen müssen, die das endgültige Gleichgewicht sichern sollen. Dem Anschwellen unserer Schuld muss ein Ziel gesetzt werden. Wenn einmal der Rest der ausserordentlichen, zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gesprochenen Ausgaben bezahlt ist, sollten alle Ausgaben, die ordentlichen und die ausserordentlichen, ins Budget eingestellt und aus den jährlichen Einnahmen gedeckt werden.

Allein um die Lage endgültig zu sanieren, genügt es nicht, die jährlichen Ausgaben und Einnahmen miteinander in Einklang zu bringen. Hierzu muss noch die jährliche Tilgung unserer Staatsschuld treten. Ein Staat führt sein Finanzwesen nur dann gut, wenn er der jährlichen Tilgung seiner Schulden in grösserem oder kleinerem Umfang Rechnung trägt.

Die Verminderung unseres Passivsaldos wird kaum mit neuen Steuern herbeigeführt werden dürfen. Die neuen Finanzquellen müssender Verwirklichung der sozialen Werke vorbehalten bleiben, die wir durch eine allzusehr belastete Finanzlage leider zu vertagen
gezwungen waren. Die Lösung des wichtigen Versicherungsproblems und die Organisation eines endlich wirksamen Kampfes gegen die Tuberkulose können heute mit Vertrauen in Angriff

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genommen werden, da die Rückkehr zum Gleichgewicht im Bundeshaushalt in Aussicht steht. Wir nähern uns dem Zeitpunkt der Verwirklichung, wenn die Tilgung der Staatsschuld, die eine dringende Notwendigkeit bedeutet, durchgeführt werden kann, ohne neue Budgetstörungen zu verursachen.

Glücklicherweise gibt es ein Mittel, die Erfordernisse der Tilgung zu erfüllen, ohne wieder in Rückschläge zu verfallen.

Tatsächlich wird das Gleichgewicht unseres Voranschlages erreicht werden können, ohne dass es notwendig ist, hierzu den Rest der noch einzufordernden ausserordentlichen Kriegssteuer heranzuziehen. Vom 1. Januar 1926 hinweg wird uns diese außerordentliche Einnahme noch 346 Millionen Franken bringen. Auf Grund der Ergebnisse der ersten Steuerperiode darf der mittlere Jahresertrag der Kriegssteuer auf 35 bis 40 Millionen geschätzt werden.

Das will besagen, dass die Erhebung der Kriegssteuer noch 10 Jahre dauern wird. Der mittlere Ertrag wird nicht gleichmässig auf jedes dieser 10 Jahre verteilt sein. Das erste Jahr jeder Periode wird eine höhere Summe verzeigen, weil ein grosser Teil der Steuerpflichtigen die Skontoabzüge ausnützen -wird, die ihm angeboten werden, wenn er sein Betreffnis in einer einzigen Zahlung leistet. Von der zu erhebenden Einnahme von 346 Millionen sind die Beträge abzuziehen, die zur völligen Deckung der Restauszahlungen der von den Räten bereits genehmigten ausserordentlichen Ausgaben nötig sind. Dieser ausserordentliche Ausgabenrest wird auf .maximal 70 Millionen Franken geschätzt und soll getilgt werden: 25 Millionen im Jahre 1926 und der weitere Rest in den folgenden Jahren. Folglich verbleibt eine verfügbare Einnahme von 275 Millionen, die zur effektiven Rückzahlung der Staatsschuld verwendet werden kann. Im Jahre 1926, dem ersten der Periode, wird die Kriegssteuer der Bundeskasse 65 bis 70 Millionen bringen. Die im Laufe dieses Rechnungsjahres zu tilgenden ausserordentlichen Ausgaben werden 25 Millionen nicht übersteigen. Im Jahre 1926 wird uns also eine Einnahme von 40 bis 45 Millionen verfügbar bleiben.

Der Zeitpunkt ist also gekommen, zu bestimmen, dass dieser Betrag, gleich wie die verfügbaren Einnahmen aller folgenden Jahre bis 1934, nicht mehr zur Befriedigung der allgemeinen Bedürfnisse der Bundeskasse verwendet werden darf, wie dies bis jetzt der Fall war, sondern
ausschliesslich zur wirklichen Tilgung der Staatsschuld zu dienen hat. Diese 275 Millionen erlauben es, mit der Verminderung unserer Schuld einen sehr wirksamen Anfang zu machen. Freilich werden auch sie nicht genügen, den gesamten Passivsaldo der Staatsrechnung sofort und ganz ver-

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schwinden zu lassen. Es gibt aber ein Mittel, die Wirksamkeit dieser Tilgung zu erhöhen, indem man sie über das Jahr 1934 hinaus verlängert, in welchem Jahre der letzte Steuerbezug stattfindet. Zu den zur Tilgung bestimmten Einnahmen aus der Kriegssteuer müssen die fortlaufend verwirklichten Einsparungen auf dem Zinsendienst, die durch die progressive Verringerung unserer Schuld entstehen, dazugeschlagen werden. Wir haben stets die Meinung vertreten, dass die finanzielle Lage der Eidgenossenschaft es ihr leider nicht erlaube, die Tilgung der Staatsschuld mittels erhöhter Belastung des Budgets durchzuführen.

Dagegen halten wir dafür, dass die progressive Abnahme der Verzinsung, die durch die Rückzahlung unserer Schuld entsteht, nicht dem Voranschlag zugute kommen soll. Die Zinseinsparungist jedes Jahr dem zur Tilgung bestimmten Betrag der Kriegssteuer hinzuzufügen. Die ins Budget für 1927 eingestellte Verzinsung der Schuld ist in Wirklichkeit um den Zins der Summe herabgesetzt, die dem Zins für die im Jahre 1926 geleistete Rückzahlung entspricht. Diese Einsparung gestattet die Einstellung einer gleich hohen Amortisationsquote. Im zweiten Jahre wird diese Summe um die Zinsreduktion erhöht, die sich aus der neuen Rückzahlung ergibt. Auf diese Weise schaffen wir eine Möglichkeit fortlaufender Tilgung mittels steigender Jahresbetreffnisse, und zwar ohne den Voranschlag mit einer neuen Ausgabe zu belasten. Die ins Budget eingestellte jährliche Tilgungsquote soll stets mathematisch genau der Einsparung an Zinsen entsprechen, als Folge der wirklichen Schuldenrückzahlung. Dieses Tilgungsverfahren wird den Gang der ausserordentlichen, aus den verfügbaren Einnahmen der Kriegssteuer geschöpften Schuldentilgung beschleunigen. Im Jahre 1934 werden wir nicht nur 275 Millionen, sondern, wie es die beiliegende Tabelle erzeigt, 360 Millionen amortisiert haben.

Vom Jahre 1934 an, dem Endtermin für die Erhebung der Kriegssteuer, werden wir zur Tilgung über keine ausserordentlichen Einnahmen mehr verfügen. Dann wird es aber genügen, mit dem Verzicht auf die Erleichterung im Zinsendienst fortzufahren, die uns die fortlaufenden Rückzahlungen verschafft haben, um automatisch den Fortgang der Tilgung zu sichern. Das Mittel, das wir anwenden möchten, kommt in seiner Wirkung der Anlage eines Tilgungsfonds gleich, dem
jährlich die eigenen Zinsen zufliessen. Durch die bei der Tilgung gewonnenen Zinseszinsen wird sich die Schuld automatisch verringern, und zwar gemäss beiliegender Tabelle in verhältnismässig kurzer Zeit und ohne Belastung des Budgets.

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Die Tilgung ist eine wirtschaftliche und finanzielle Notwendigkeit, sie ist vor allem aber ein politisches Erfordernis, Der Schuldendienst verschlingt gegenwärtig einen Drittel unserer Einnahmen, d. h. einen Betrag, der ungefähr der Gesamtsumme unseres vorkriegszeitlichen Budgets entspricht. Es ist nicht nötig, noch lange auf die Vorzüge und die Dringlichkeit einer progressiven Herabsetzung dieser Last hinzuweisen. Alle Staaten werden von innern und äussern Krisen bedroht. Es ist daher notwendig, dass sie sich so rasch wie möglich ihrer Schuldenlast entledigen, um besser für die ausserordentlichen und unvorhergesehenen Bedüifnisse die notwendigen Gelder su beschaffen.

Wenn wir uns der Schuldentilgung entzögen und es bräche eine neue Krise aus, dann würde unsere Finanzlage sehr rasch eine verhängnisvolle. Unser Schuldendienst würde bald zur unerträglichen Last. Daraus entsteht die Verpflichtung, die aus den Krisonzeiten hervorgegangenen dauernden Lasten in der Friedenszeit zu vermindern. Die Sorge uro unsern Kredit und um die Zukunft des Landes machen uns dies zur Pflicht.

Dann ist auch nicht zu vergessen, dass durch das Tilgungsverfahren die zur Verringerung der inlandschuld verwendeten Gelder wieder auf den Anlagemarkt zurückkehren. Nichts kann mehr zur Verbesserung des Kapitalmarktes zugunsten von Handel, Industrie und Landwirtschaft beitragen. Nichts könnte auf die Zinsverhältnisse günstiger wirken. Anstatt den einheimischen Markt weiter in Anspruch zu nehmen, wird ihm der Bund von 1926 hinweg die Kapitalien wieder zufliessen lassen, die er ihm entlehnt hat. Eine mutige Tilgungspolitik wird mehr zur Reduktion der Debitorenzinse beitragen als die gewiegtesten gesetzgeberischen Massnahmen, die das Parlament anordnen könnte.

Endlich wird durch die Inverkehrssetzung neuer Kapitalien die Schuldenrückzahlung zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes beitragen.

Die Tilgung ist ferner ein ausgezeichnetes Mittel zur Festigung des Staatskredites. Der Kredit aber ist ein Aktivposten von ganz gewaltiger Wichtigkeit. Wir müssen den Mut besitzen, ihn zu erhalten, selbst auf Kosten grosser Opfer.

Es wird nützlich sein, hier daran zu erinnern, dass die Bundesbahnen und der Bund eine Reihe von Anleihen untergebracht haben, deren Gesamtsumme ungefähr den Betrag von 5 Milliarden erreicht, die nach und nach fällig werden. Es ist unsere Pflicht, durch eine kluge Politik, die Wege für die künftigen Konversionen zu ebnen.

658 Unsere Kriegsgeneration wird dem nachfolgenden Geschlecht eine gegenüber 1913 um vieles schwerer belastete Finanzlage hinterlassen. Doch wenn sie ihm gleichzeitig ein Tilgungswerkzeug hinterlässt, das die automatische Verminderung der Staatsschuld gestattet, ohne das Budget zu belasten, dann hat sie unserem Lande die Fortdauer und die Lebenskraft für die Zukunft gesichert. Die künftigen Geschlechter werden dadurch in den Stand gesetzt, die Probe neuer Stürme zu bestehen, mit denen eine kluge und weitblickende Politik immer zu rechnen hat.

B e r n , den 27, Februar 1925.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Musy.

Der Bundeskanzler: Steiger.

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Tilgungsplan.

Jahr

1926 1927 1928 1929 1980 1931 1932 1933 1934 .1930 1936 1937 1938 1939 1940 1941 1942 1943 1944 1945 1946 1947 1948 1949 1950 1951 1952 1953 1954 1955 1956

Zur Schuldentilgung verfugbarer Uberschuss der Kriegssteuer

Voraussichtliche Ersparnis auf dem Zinsendienst zu B'/.

Fr.

».

--

45,000,000 25,000,000 25,000,000 25,000,000 60,000,000 25,000,000 25,000,000 25,000,000 20,000,000 -- -- .__ -- -- ' --

-- -- ,_ -- -- . -- -· -- -- -- --

-- -- -- -- --

und so weiter.

2,250,000 1,250,000 1,260,000 1,250,000 3,000,000 1,250,000 1,250,000 1,250,000 1,000,000 -- -- -- -- -- -- ~-- -- -- -- ....

-- -- -- -- -- -- -- --

Zinseszins0 zu S /»

In den Voranschlag einzustellender Tllgungstaetrag

Fr.

Fr.

--

. --

112,000 180,000 252,000 327,000 493,000 580,000 672,000.

768,000 856,000 899,000 944,000 991,000 1,041,000 1,093,000 1,147,000 1,205,000 1,265,000 1,328,000 1,395,000 1,464,000 1,538,000 1,615,000 1,695,000 1,780,000 1,869,000 1,962,000 2,061,000 2,114,000 2,219,000

--

2,250,000 3,612,000 5,042,000 6,544,000 9,871,000 11,614,000 13,444,000 16,366,000 17,134,000 17,990,000 18,889,000 19,833,000 20,824,000 21,865,000 22,958,000 24,105,000 25,310,000 26,575,000 27,903,000 29,298,000 30,762,000 32,300,000 33,915,000 35,610,000 37,390,000 39,259,000 41,221,000 42.282,000 44,396,000 46,615,000

Verminderung des Passivsaldos Fr.

45,000,000 72,250,000 100,862,000 130,904,000 197,448,000 226,319,000 268,933,000 307,377,000 342,743,000 359,877,000 377,867,000 396,756,000 416,589,000 437,413,000 469,278,000 482,236,000 506,341,000 531,651,000 558,226,000 586,129,000 615,427,000 646,189,000 678,489,000 712,404,000 748,014,000 785,404,000 824,663,000 865,884,000 908,166,000 952,562,000 999,177,000

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Tilgung der eidgenössischen Staatsschuld.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 27. Februar 1925, beschliesst : Art. 1. Die Schuldentilgung bezweckt die Beseitigung des Passivsaldos der eidgenössischen Staatsrechnung. 8ie beginnt im Jahre 1926 und dauert so lange, bis der Passivsaldo getilgt ist.

Art. 2. Zur Schuldentilgung werden verwendet: a. der Ertrag der zweiten und der weitern Steuerperioden der am 28, September 1920 beschlossenen ausserordentlichen eidgenössischen Kriegssteuer, soweit derselbe nicht zur Bestreitung des Restes der bereits bewilligten ausserordentlichen Ausgaben beansprucht wird ; ö. eine jährlich in den Voranschlag einzustellende Tilgungsquote, die sich jeweilen um den Zins der getilgten Schuld erhöht. Dieser Zins wird zu 5 % berechnet.

Die erste Quote soll in den Voranschlag für 1927 eingestellt werden.

Art. 3. Durch diesen Bundesbeschluss werden folgende frühere Bundesbeschlüsse aufgehoben: a. Art. 3 des Bundesbeschlusses vom 23. Juni 1903, betreffend die Neubewaffnung der Feldartillerie; fi. Bundesbeschluss vom 20. Juni 1912, betreffend die ausserordentlichen Ausgaben für militärische Zwecke.

Art. 4. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Tilgung der eidgenössischen Staatsschuld. (Vom 27. Februar 1925.)

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1925

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

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1940

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.03.1925

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