717

# S T #

Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 18. März 1876.)

In Ersezung des zum Divisionsarzt beförderten Hrn. Dr. Albert Wyttenbach, von Bern, ernannte der Bundesrath als Feldlazerethschef der lu. Division: Hrn. Hauptmann Dr. Rudolf De m nie in Bern, unter gleichzeitiger Beförderung zum Major.

(Vom 20. März 1876.)

Der Bundesrath hat eine Verordnung über den Austausch der Gewehrmunition erlassen und zugleich beschlossen, an sämmtliche Kantonsregierungen folgendes Kreisschreiben zu erlassen: ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Der Munitionsverbrauch bei Anlaß der regelmäßigen Schulen und Kurse ist bekanntlich zu gering, um einen raschen Umsaz der kantonalen Munitionsbestände zu bewirken. In Folge dessen werden die Kriegsbestände der Kantone zum weitaus größten Theil so alt, daß die Munition schadhaft zu werden droht. Das Austroknen der Fettung kann kaum verhindert werden, auch leiden bei allzulangem Lagern das Pulver, der Zündsaz und sogar die Hülsen, welche vom Grünspan zerfressen werden.

,,Abgesehen von dem sich durch die Verhältnisse ergebenden längsamen Umsaz, sind leider einzelne Kantone unserer Weisung, jeweilen nur die älteste Munition zu verbrauchen, nicht nachgekommen, so daß sich in den Kriegsbeständen sogar noch Patronen vom Fabrikationsjahr 1867 vorfinden.

,,Angesichts der schweren Folgen, welche dieser Zustand im Ernstfall herbeiführen könnte, ist es Pflicht, ohne Verzug dem Uebelstand abzuhelfen.

,,Das einzige gerechtfertigte Mittel hiefür erbliken wir in Folgendem : ,,Die neuerstellte Munition wird nicht, wie bisher, den MunitionsVerkäufern abgegeben, sondern in die kantonalen und eidgenössischen

718 Kriegsdepots geliefert und dafür diesen ältere Munition entnommen und zum Privatschießen verwendet.

,,Es ist möglich, daß von Seite der Schüzen gegen diese Ordnung der Dinge Bedenken erhoben werden, und wahrscheinlich, daß den kantonalen Zeughäusern durch die Mutationen Mehrarbeiten erwachsen; allein die Sorge für Erhaltung völlig zuverläßiger Munition für den Ernstfall muß diese und ähnliche Bedenken in dea Hintergrund stellen.

,,Uebrigens will die eidg. Verwaltung den Kantonen für ihre Leistungen, soweit solche den leztern nicht gänzlich obliegen, möglichst entgegenkommen und beabsichtigt nebstdem den Austausch auf das absolut Nothwendige zu beschränken. Die Schüzen werden sich beruhigen können, wenn sie sehen, daß ihnen keine schlechte Munition verabfolgt wird.

,,Es ist gewiß billig, daß diejenigen Kantone, welche den wiederholten Weisungen, jeweilen die älteste Munition zu verbrauchen, nicht nachgekommen sind, auf eigene Kosten den Austausch der.

alten gegen neue Munition bewerkstelligen, namentlich wenn die diesfällige Kostenberechnung des Bundes als eine durchaus rüksichtsvolle anerkannt werden muß.

,,Wir glaubten unsere Verordnung mit obigen Erläuterungen begleiten zu sollen, um Sie über die Gründe, welche uns zu dem Erlaß bestimmten, nicht im Zweifel zu lassen."

Der Bundesrath hat sich veranlaßt gesehen, hinsichtlich des Verkaufs von Schießpulver das nachstehende Kreisschreiben an sämmtliche Kantonsregierungen zu erlassen.

,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Mit Eingabe vom 1. dieses Monats macht uns die Regierung von St. Gallen darauf aufmerksam , daß die Erhöhung des Minimums für den Bezug von Schießpulver, welche in der unterm 10.

Juni vorigen Jahres erlassenen Verordnung*) vorgeschrieben wird, nicht nur die Vollziehung der kantonalen gesealichen Vorschriften über die Feuerpolizei in erheblichem Maße erschweren, sondern auch Leben und Eigenthum der Pulververkäufer und des Publikums in bedenklicher Weise gefährde; sie stellt deßhalb das Gesuch, es möchte das frühere Minimalquantum von 50 Pfund wieder hergestellt werden.

*) Siehe eidg. Q-esezsammlung, Band I Neue Folge, Seite 569, Art. 10.

719 flWir

sehen uns veranlaßt, hierauf Folgendes zu erwidern: ,,Die Erhöhung des Minimums mußte deshalb vorgenommen werden, weil dem Transport von Schießpulver dermalen fast unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenstehen. Seit der Inbetriebsezung der Eisenbahnen sind die Fuhren auf den Landstraßen stets seltener geworden ; es kommt häufig vor, daß nach einzelnen Gegenden der Schweiz das Pulver mit Extrawägen hingeführt und dafür eine nnverhältnißmäßig hohe Fracht bezahlt werden muß.

Auf den Eisenbahen ist der Transport von Pulver nur in dem Falle zuläßig, wo große Quantitäten auf einmal verladen werden können, weil die Bahnverwaltungen nicht weniger als 40 Zentner annehmen und das Weniger gleichwol für dieses Quantum bezahlt werden muß. Dieses macht, wie schon bemerkt, die Benuzung der Schienenwege für die Spedition nur in ganz seltenen Fällen zur Möglichkeit.

,,Um einestheils den Pulververkäufern den Bezug des erhöhten Minimums zu erleichtern und anderntheils deren geringe Provision auf dem Patronenverkauf um etwas aufzubessern, wurde bei Anlaß der neuesten Revision der Patente die Zahl der Debite bedeutend reduzirt, worin gewissermaßen dem hinaufgesezten Minimum gegenüber eine entsprechende Gefahr Verminderung zu finden ist.

,,Was nun die Feuergefährlichkeit anbetrifft, so müssen wir zunächst hervorheben, daß seitdem die Metallpatronen fabrizirt ,werden, der Absaz von Schießpulver in sehr hohem Maße abgenommen hat und dermalen ausschließlich auf Jagd- und Sprengpulver beschränkt ist. Da übrigens den Verkäufern in einzelnen Kantonen gestattet wird, in ihrem Laden höchstens 10 Pfund und im Hause 20 Pfund aufzubewahren, der übrige Theil aber in feuerfesten, von der Polizei gutgeheissenen Lokalen magazinirt werden soll, so vermögen wir nicht einzusehen, warum ein größeres Quantum so gefahrdrohend sein sollte. Zudem bleibt es den Kantonen freigestellt, die ihnen diesfalls geeignet scheinenden Vorschriften zu erlassen.

Es mag übrigens einigermaßen Behörden und Privaten zur Beruhigung dienen, daß Pulverexplosionen bei den Debitanten zu den äußersten Seltenheiten gehören, wie denn auch uns selbst kein einziger derartiger Fall bekannt ist.

,,Zur Aufbewahrung ihres Pulvei'vorrathes haben sich viele Verkäufer außerhalb ihrer Ortschaften kleine Magazine erbaut, welche sich als zwekmäßig bewähren und daher auch
anderwärts errichtet werden sollten.

,,Den Kantonen steht nach Vorschrift des Bundesgesezes vom 30. April 1849 allerdings das Recht zu, den Transport und die Aufbewahrung des Pulvers zu beaufsichtigen, allein die Grenzen

720 des Notwendigen sollen dabei nicht überschritten werden. Eine solche Ueberschreitung müßten wir aber darin erbliken, wenn Angesichts der bestehenden großen Transportschwierigkeiten und mit Rüksicht. auf die Kostspieligkeit der Fuhre von Seite der Kantone verlangt werden wollte, daß ein Pulververkäufer zum Bezug einer Sendung von nur 50 Pfund Pulver aus den eidg. Magazinen berechtigt sei.

,,Aus den hievor angeführten Gründen müssen wir den Wunsch ausdrüken, es möchten die gegen die Verordnung vom 10. Juni 1875 erhobenen Bedenken als nicht begründet fallen gelassen werden."1

Der Bundesrath hat für die Amtsdauer vom 1. Januar d. J.

bis zum 31. Dezember 1878 wieder bestätigt: den Stellvertreter des eidg. Kanzlers, Herrn Joh. Luzius Lutscher, von Haldenstein (Graubünden); den eidg. Archivar, Hrn. Jakob K a i s e r , von Seewis (Graubünden); den Registratur der Bundeskanzler, Hrn. Johannes T o b l e r , von Heiden (Appenzell A. Rh.)

Für die neue Amtsdauer vom l. April d. J. bis 3l. März 1879 bestätigte der Bundesrath als Sekretär des politischen Departements Hrn. Eugène So u t ter, von Morges (Waadt).

Ferner wählte der Bundesrath für die gedachte Amtsdauer: 1) Die Beamten des Militärdepartements, und zwar : a. die Beamten der Militärkanzlei, b. die Waffenchefs mit ihren Büreauangestellten, c. die Beamten des Stabsbüreau, d. den Oberfeldarzt, e. den Oberpferdarzt, f. den Oberauditor, g. die sämmtlichen Beamten der Verwaltung des Kriegsmaterials (technische und administrative Abtheilung), h. die Beamten des Oberkriegskommissariats, i. die Beamten des Kriegskommissariats Thun und k. die Beamten der Pferderegieanstalt ; 2) die Beamten des Finanzdepartements, und zwar: a. des Finanzbüreau, b. der Staatskasse, c. der Pulververwaltung,

721

d. der Münzverwaltung, e. des Münzkommissariats und f. der Liegenschafts Verwaltung; 3) die Beamten und Angestellten des Eisenbahndepartements, nemlich : a. das technische Inspektorat, b. das administrative Inspektorat, c. die Kanzlei; 4) die Beamten und Angestellten des Zolldepartements, und zwar : a. die Oberzolldirektion, b. die Direktoren der sechs Zollgebiete, c. das Dienstpersonal in den Zollgebieten; 5) die Beamten und Angestellten des Postdepartements, nemlich : a. die General postdirektion, b. die Kreispostdirektoren, c. das Dienstpersonal .in den 11 Postkreisen; 6) die Beamten und Angestellten des Telegraphendepartements, nemlich: a. die Telegraphendirektion, b. die Beamten der 11 Telegraphenkreise.

Die Namensverzeichnisse der vorerwähnten Beamten werden möglich bald erscheinen.

Bei Anlaß der Wahl der Zollbeamten beschloß der Bundesrath die Aufhebung der Nebenzollstätten an den Bahnstationen St. Sap h o r i n und P u l l y (Waadt), ferner Umwandlung der Hauptzollstätte H a a g in eine Nebenzollstätte, und Zutheilung der Zollstätten Haag, Oberriet, Büchel, Buchs-Rhein, Sevelen und Trübbach zur Hauptzollstätte B u c h s - B a h n h o f .

Bei den Wahlen der Postbeamten wurden die Postfilialbureaux in R o t h e n b u r g und S u r s e e (Bahnhöfe), und eine Postkommisstelle in B e i l e n z aufgehoben.

722

Nachdem die Amtsperiode sowohl der Artillerie- als der Pensionskommission mit Ende 1875 abgelaufen ist, besezte der Bundesrath beide Kommissionen wieder, und zwar: a. die Artilleriekommission p r o v i s o r i s c h aus dem Waffenchef der Artillerie, ,, Oberinstruktor der Artillerie, ,, Chef der technischen Abtheilung der Kriegsmaterialverwaltung, ,, Sekretär des Artilleriebüreau; ferner aus den Herren: Oberstlieutenant Emile P a c c a u d in Lausanne, ,, Emil H u b e r in Riesbach bei Zürich.

Major Otto H ebb e l in St. Gallen, Hauptmann Ulrich W i l l e in Thun; b. die Pensionskommission d e f i n i t i v aus den Herren: Oberst Dr. Sch n y de r in Bern, ,, Louis Delarageaz in Lausanne, ,, Joseph Arnold in Altdorf, ,, Otto von B u r e n in Bern.

Herr Alfred R o s e n b u r g er von Basel, seit 1868 Schweiz.

Konsul in Marseille, hat unterm 21. Januar abbin die Entlassung von dieser Stelle nachgesucht.

Der Bundesrath ertheilte dem Demissionär die gewünschte Entlassung unter Verdankung seiner geleisteten Dienste.

In Ersezung des Hrn. Rosenburger wurde als Konsul in Marseille gewählt: Hr. Jules Jmer von Neuenstadt (Bern), Handelsmann in Marseille.

(Vom 22. März 1876.)

Der Bundesrath ernannte provisorisch zu Infanterie-Instruktoren II. Klasse die Herren Lieutenants Bovy in Genf und Trinkler in Aarau.

Der Bundesrath hat beschlossen, es sei auf 1. Juni d. J. zwischen O b e r r o h r d o r f und Baden ein zweimal täglicher Postkurs in Ausführung zu bringen, wofern annehmbare Führungsangebote erhältlich werden.

723 Das Post- und Telegraphendepartement ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, mit der Regierung des Kantons Zürich wegen Errichtung eines eidg. Telegraphenbüreau in Zollikon einen Vertrag in üblicher Weise abzuschließen.

(Vom 24. März 1876.)

Der Bundesrath ernannte 17 Regimentskommandanten, nemlich: Vom 5. Infanterierieregiment'i Hrn. Diodati, Alois, Major, in Genf.

,, 8.

,, ,, Morel, Albert, Kommandant, in Corgémont.

,,9.

,, ,, Hug, Hermann, Oberstlieutenant, in Biel.

,,11.

,, ,, Körber, Hans, Kommandant, in Bern.

^ 12.

^ ,, Brunner, Wilhelm, Kommandant, in Bern.

,, 13.

,, · ,, Luscher, Albert, Kommandant, in Langenthal.

,, ,, Estermann, Franz, Kommandant, T 15.

in Luzern.

,, 16.

,, ,, Rietschi, Nikiaus, Kommandant, in Luzern.

,, 17.

,, ,, Bläsi, Jos., Kommandant, in Lausanne.

,, 18.

,, ,, Dietschi, Wilhelm, Kommandant, in Basel.

,, 21.

,, ,, Neher, Robert, Major, in SehafFhausen.

^ 22.

,, ,, Fierz, Hermann, Kommandant, in Küßnacht. ' ,, ,, Krauer, Heinrich, Kommandant, T 23.

in Zürich.

^ 24.

,, Huber, Johann, Kommandant, n in Hausen (Zürich).

^ 25.

,, ,, Häberli, Heinrich, Kommandant, in Weinfelden.

^ 26.

,, Rohrer, Johann, Kommandant, fl in Buchs (St. Gallen).

,, 27.

,, ^ Inhelder, Jakob, Kommandant, in Ebnat.

Von den vorstehenden Offizieren sind diejenigen, welche den Grad eines Oberstlieutenant noch nicht besizen, zu Oberstlieutenants befördert worden.

Bundesblatt. 28. Jahrg. Bd. I.

51

724 Der Bundesrath hat für die neue Amtsdauer bestätigt : als Sekretär des Departements des Innern: Hrn. Dr. Albert Ja h n von Twann (Bern), prov.; ,, Registrator u. Bibliothekar des Departements des Innern: ., Daniel G u r t n er von Seftigen [Bern), pro v.; ,, Philipp Ritter von Biel (Bern); Unterarchivar : Direktor des statistischen Bureau:

,,

Sekretär desselben :

,,

Revisor

,:

_

Commis ,, Oberbauinspektor : ,, dessen Adjunkt: Sekretär des Baubüreau:

,, ,, " "

Sekretär des Justiz- und Polizeidepartements : ,, y, I. Kanzlist u. Registrator des Justiz-u. Polizeidepartements : ,, II. Kanzlist: y, Sekretär des Handelsdepartements : ,, ,, Uebersezer u. Kanzlist des Handelsdepartements: ,,

Dr. J. J. K u m m e r von Höchstetten (Beni); Heinrich Steiger von Lichtensteig (St. Gallen); Joseph D u r r e r von Kerns (Obwalden) ; Leo Weber von Laufen (Bern); Adolf v. S a l i s von Chur; Arnold F l ü c k i g e r , von Huttwyl (Bern); Konrad F r e y von Niederwyl (Thurgau), prov. ; Joh. Jakob T r a c h s l e r von Bauma (Zürich); Samuel R o h r v. Hunzenschwyl (Aargau) ; Theodor W i d m e r von Luzern; Dr. Philipp W i l l i von Mosen (Luzern) : Edgard C r i n s o z de Cottens, von Cottens (Waadt).

Der Bundesrath hat beschlossen, es sei auf 1. Juni nächstkünftig, resp. mit Beginn der Sommerfahrtordnung zwischen

725

W e g e n s t e t t e n und R h e i n f e l d e n am Plaz des bisherigen Zweispännerkurses versuchsweise ein einspänniger Doppelkurs auszuführen.

Der Bundesrath bewilligte die Errichtung eines öffentlichen Telegraphenbüreau auf der Eisenbahnstation Gold au.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden : (am 20. März 1876) als Kopist der Militärkanzlei : Hr. Job. Jakob Wüthrich, von Trüb (Bern), in Bern; (am 22. März 1876) als franz. Kanzlist des Justizund Polizeidepartements: Hr. Eduard Freudenreich, von Bern, bisher Sekretär der Schweiz. Gesandtschaft in Berlin; Posthalter in Erlen : Job. Jakob Nagel, von Egelshofen, in Erlen (Thurgau); ,, Postkommis in Neuenburg: ,, Konrad Landolt, von Oerlingen (Zürich), derzeit Postkommis in Biel; ,, Gehilfe der Zollverwaltung: ,, Alphons Kölliker, von Niederbuchsiten (Soloth.), gegenwärtig Angestellter der Gäubahn; (am 24. März 1876) als Postbüreauchef in Chauxdefonds : Hr. Wilhelm Gehrig, v. Ammerswyl (Aargau), derzeit Postkommis in Neuenburg ; ,, ,, in St. Gallen: ,, Joseph Kaspar Zeller, von Murg (St. Gallen),Postkommis in Chur; ,, Posthalter in Breitenbach : Alois Haberthür, von und in Breitenbach (Solothurn) ; ,, Chef des Grenzwachtcorps im Zollgebiet Genf: Anton Thalmann, von Entlebuch (Luzern), gegenwärtig Chef des Grenzwachtcorps in Neuenburg.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1876

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.03.1876

Date Data Seite

717-725

Page Pagina Ref. No

10 009 025

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.