248

R i n d e r p e s t im A u s l a n d . Nach den amtlichen Berichten herrscht die Rinderpest fortwährend in der Bukowina und Galizien, wenn auch nicht in bedeutender Ausdehnung. Dagegen ist das Königreich Ungarn, sowie Kroatien und Slavonien und die Militärgrenze seuchenfrei.

B e r n , den 18. November 1876.

Eidg. Departement des Innern.

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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes

(Vom 17. November 1876.)

Der Bundesrath hat beschlossen, an die Regierungen der wasserbeschädigten Kantone das nachstehende, die Vertheilung der Liebesgaben betreffende Kreisschreiben zu erlassen.

a ,,Getreue, liebe Eidgenossen !

,,Auf unser Kreisschreiben vom 1. November abhin*) haben sämmtliche betheiligte Regierungen, mit Ausnahme derjenigen von Zürich, auf die Einberufung einer Konferenz von Delegirten der Kantone verzichtet; auch die Regierung von Zürich ist zulezt von ihrem Begehren zurükgetreten. Die Regierung von Thurgau machte zur Bedingung ihrer Verzichtleistung, daß sie ihren besondern Vertheilungsmodus, nach welchem sie schon Fr. 240,000 ausgetheilt habe, und welcher mit den ,,Grundsäzen" der eidgenössischen Expertenkommission im Wesentlichen übereinstimmt, beibehalten könne.

,,Da wir nun glauben, daß die Kantonsregierungen vor Allen in der Lage sind, zu erwägen, nach welchen Grundsäzen die Vertheilung der Hilfsgelder den obwaltenden Verhältnissen gemäß am *) Siehe Seite 52 hievor.

249 besten vorgenommen werden kann, so stellen wir es denselben anheim, die von der eidgenössischen Kommission aufgestellten ,,Grundsäzea nach Bedürfniß zu modifiziren, mit der ausdrüklichen Bedingung jedoch, daß dadurch der oberste und von uns im Aufrufe an das Schweizervolk gewährleistete Grundsaz, wonach nur dieu Bedürftigen bedacht werden sollen, nicht verlezt werde.

,,Sie mögen demnach die erwähnten ,,Grundsäzea nur als eine ·allgemeine Anleitung betrachten. Dagegen ersuchen wir Sie", in dem Berichte, welchen Sie nach der Beilage D unseres Kreisschreibens vom 1. November über die Vertheilung erstatten werden, allfällige Modifikationen der ,,Grundsäze a ausdrücklich zu erwähnen und im Formulare selbst die dadurch nothwendig gewordenen^ Rubriken .zu ergänzen.

,,Zu gleicher Zeit wie dieses Schreiben, aber in besonderer Verpakung, erhalten diejenigen Kantone, welche uns Schäzungsprotokolle im Original oder in unentbehrlicher Abschrift übermittelt haben, dieselben wieder zurük.

,,Die eidgenössische Kasse wird umgehend sämmtlichen Kantonen, die ihnen gemäß Bericht des eidgenössischen Departements des Innern (B.-B1. 1876 IV, Pag. 82) zukommenden Beträge übermachen. Für diejenigen Kantone, welche ihre kantonalen Sammlungen ganz oder theilweise zurükbehielten, kommen dieselben nach Maßgabe der uns zulezt gemachten Mittheilungen in Abzug.

, ,,Wir ersuchen sämmtliche Regierungen, uns anzuzeigen, ob die uns schon bekannten Beträge seitdem durch neue Eingänge oder durch Zinszuwachs vermehrt wurden oder anderweitige. Posten in Rechnung zu stellen sind. Wir werden diesbezügliche Angaben bei der Vertheilung des Gabenrestes verwerthen."

(Vom 18. November 1876.)

Auf eingegebene Demissionen ertheilte der Bundesrath die ^Entlassung, unter Verdankung der geleisteten Dienste: an Herrn Major Constant D a v i d , von Correvon (Waadt), Instruktor I. Klasse der Infanterie; ,, ,, Edgard C r i n s o z de G o t t en s, von Cottens (Waadt), Uebersezer und Kanzlist beim Handelsdepartement.

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Der Bundesrath beschloß die Errichtung eines eidgenössischen Telegraphenbüreau in W i t z w y l (Bern).

(Vom 20. November 1876.)

Für die mit dem 4. Dezember nächstkünftig beginnende ordentliche Wintersession der Bundesversammlung hat der Bundesrath folgende Traktanden festgesezt: 1. Prüfung der Wahlakten neu eintretender Mitglieder der Bundesversammlung.

2. Wahl des Bundespräsidenten der Eidgenossenschaft und des Vicepräsidenten des Bundesrathes für das Jahr 1877.

3. Wahl des Präsidenten und des Vicepräsidenten des schweizerischen Bundesgerichtes für die Jahre 1877 und 1878.

4. Wahl der Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrathes und des Ständerathes. (Geschäftsbericht für 1876, Priorität beim Ständerath.)

5. Botschaft und Gesezentwurf vom 6. März 1876 betreffend die Oberaufsicht des Bundes über die Wasserbaupolizei im Hochgebirge. (Priorität beim Ständerathe.)

6. Botschaft betreffend die von mehrern Kantonen nachgesuchte gänzliche oder theilweise Uebernahme der Kosten für die Wildhut in den Jagd bannbezirken durch den Bund.

7. Botschaft und Beschlußentwurf betreffend Errichtung einer agrikultur-chemischen Versuchstation an der eidg. polytechnischen Schule. (Postulat vom 24. Juni 1875 infolge Motion Baumgartner.)

8. Bericht und Beschlußentwurf betreffend Veröffentlichung der Verhandlungen der Räthe, infolge Postulates vom 5. Juli 1876, veranlaßt durch die Motion Frei und Mitunterzeichner.

9. Botschaft und Gesezentwurf betreffend Maßnahmen gegen die Phylloxéra, infolge Postulats vom 23. Dezember 1875 über die Frage der Vergütung der durch Maßregeln gegen Verbreitung der Phylloxéra verursachten Kosten.

10. Botschaft und Beschlußentwurf betreffend wirksamere Maßnahmen gegen Verbreitung der Wuthkrankheit. (Postulat vom 5. Juli 1876 infolge Motion Joos.)

251 11. Botschaft zum Gesezentwurf betreffend die politischen Rechte der Niedergelassenen und Aufenthalter und den Verlust der politischen Rechte der Schweizerbürger. (Priorität beim Nationalrath.)

12. Botschaft zum Gesezentwurf betreffend die civilrechtlichen Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter. (Priorität beim Nationalrath.)

13. Botschaft betreffend die Gewährleistung der neuen Verfassung des Kantons Sehwyz vom 11. Juni 1876.

14. Botschaft betreffend die eidg. Gewährleistung der Verfassung: des Kantons Appenzell A.-Rh. vom 15. Oktober 1876.

15. Botschaft betreffend eidg. Gewährleistung einer Partialrevision der Verfassung des Kantons Tessin.

16. Botschaft betreffend das Ergebniß der Volksabstimmung vom 9. Juli 1876 über das Militärpflichtersazsteuergesez vom 23.

Dezember 1875.

17. Botschaft und Gesezentwurf betreffend den Militärpflichtersaz.

18. Bericht des Bundesrathes vom 12. Mai 1876, in Ergänzung der Botschaft vom 25. Februar, betreffend Bundesgesez über Besoldung der Militärbeamten und Bundesbeschluß über Vergütung der Pferderationen in Friedenszeiten.' (Priorität beim Ständerath.)

19. Botschaft betreffend das Gesuch der Regierung des Kantons Solothurn um Rükvergütung der Kosten für die Organisationsmusterungen der Landwehr und für die Besammlung der Rekruten.

20. Entwurf des Voranschlages der Einnahmen und Ausgaben für 1877 nebst Botschaft. (Priorität beim Ständerath.)

21. Nachtragskredite für das Jahr 1876. (Priorität beim Nationalrath.)

22. Botschaft nebst Gesezentwurf über Anlage eidgenössischer Staatsgelder, in Revision des Gesezes über Darleihen aus eidgenössischen Fonds vom 23. Dezember 1851 (III. 6).

0 (Priorität beim Nationalrath.)

23. Botschaft betr. Festsezung des Eingangszolles für Schlakenwolle.

24. Botschaft über den Rekurs der Regierung des Kantons Graubünden betreffend Konsumogebühr auf Traubenmost.

25. Botschaft betreffend Fristverlängerung für die Wasserfallenund die Waldenburgerbahn. (Priorität beim Ständerath.)

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26. Botschaft und Beschlußentvvurf betreffend den Betriebs vertrag über die Eisenbahn Effretikon-Wetzikon-Hinweil.

27. Botschaft und Beschlußentwurf betreffend den Betriebsvertrag über die Bödelibahn.

28. Botschaft und Besehlußentwurf betreffend die Uebertragung der Konzession für die Eisenbahn Jougne-Eclépens.

29. Botschaft und Beschlußentwürfe betreffend sechs Fristverlängerungen für Eisenbahnen, nämlich : a. für die Touristenbahnen im Berner-Oberland.

b. ,, ,, Gäubahn.

c. ,, ,, Eisenbahn Stäfa-Wetzikon.

d. ,, ,, ,, Thun-Konolfingen.

4 e. ,, ,, ,, Lyß-Zofingen.

f. ,, ,, ,, Payerne-Yverdon.

30. Beschwerde der Suisse Occidentale über die Gebühr für Eintragung der Pfandrechte an Eisenbahnen.

31. Botschaft über das Bundesgesez betreffend die Arbeit in den Fabriken. (Anhängig beim Ständerath. Nationalrathsbeschluß vom 16. Juni 1876.)

32. Botschaft zum Uebereinkommen mit Deutschland vom \. Juni 1876, betreffend den Fahrpostverkehr.

33. Botschaft und Antrag betreffend Modifikation des TelegraphenTaxsystems.

34. Rekurs des Gemeinderathes von Dürnten (Zürich) gegen Bundesrathsbeschluß vom 31. Januar 1876, betreffend Stimmrecht der Niedergelassenen. (Anhängig beim Ständerath.)

35. Petition von Hrn. Louis Dénéréaz in Genf um Interpretation der Artikel 43, 45 und 102 der Bundesverfassung, betreffend Niederlassungsverhältnisse, Stimmrecht, etc.

.36. Motion von Hrn. Nationalrath Joos, vom 26. Juni 1876, betreffend Ausgabe von Bundeskassascheinen.

37. Motion von Hrn. Nationalrath Vögelin, vom 26. Juni 1876, betreffend bessere Pläze für die Journalisten im Nationalrathsaale.

38. Motion von Hrn. Nationalrath Keel, vom 27. Juni 1876, betreffend einzuführende Behandlung des Geschäftsberichtes jeweilen in der Dezembersession.

253 39. Motion von Hrn. Nationalrath Teuscher und 8 Mitunterzeichnern, vom 4. Juli 1876, betreffend zu beschränkende Steuerfreiheit der für Bundeszweke bestimmten Liegenschaften etc.

.40. Botschaft betreffend das Begnadigungsgesuch des wegen Diebstahl verurtheilten Infanterierekruten Job. Müller von Uezwyl (Aargau).

41. Botschaft betreffend das Begnadigungsgesuch des wegen Diebstahl im Militärdienst verurtheilten Gottfried Bachmann von Röthenbach, Kantons Bern.

Allfällig weiter hinzukommende Gegenstände.

(Vom 21. November 1876.)

Mit Schreiben vom 11. dies hat das Bundesgericht die Anzeige gemacht, daß es zu einem Untersuchungsrichter für die romanische Schweiz, mit einer Amtsdauer bis 1. Januar 1881, gewählt habe: Hrli. Nationalrath Louis B e r d e z , Advokat, von Vivis, in Lausanne, an der Stelle des zum Bundesrichter ernannten Hrn. B r o y e , von Freiburg.

(Vom 22. November 1876.)

Da gegen das von der Bundesversammlung unterm 3. Juli d. J.

erlassene und am 23. August abhin im Bundesblatt veröffentlichte Bundesgesez über die Ertheilung des Schweizerbürgerrechtes und den Verzicht auf dasselbe *) bis zum Auslauf der Einspruchsfrist (21. November) kein Begehren um eine Volksabstimmung weder von Schweizerbüi'gern noch Kantonen eingelangt ist, so hat der Bundesrath das gedachte Bundesgesez in Kraft und mit dem 1. Januar 1877 als vollziehbar erklärt.

*) Siehe Bundesblatt vom Jahr 1876, Band III, Seite 445.

Bundesblatt. 28. Jahrg. Bd. IV.

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Mit Rüksicht auf das mit Anfang des nächsten Jahres in der Schweiz zur Anwendung gelangende M e t e r m a ß hat der Bundesrath beschlossen: 1. Neuanschaffungen von Feldflascheu für die eidgenössischen Truppen sind dein Metermaße anzupassen und sollen 5 Deciliter Inhalt fassen.

2. Die Füllung mit 5 Decilitern soll wenigstens 3 Centimeter unter dem Rand (Oeffnuug) zurükstehen 3. Obige Verfügung hat nur auf Neuanschaffungen Bezug. Die kantonalen Vorräthe nach bisherigen Größen sind den nächstjährigen Rekruten zu verabfolgen.

Der Bundesrath wählte: (am 18. November 1876) als Postkommis in Basel (definitiv) : Hrn. Albert Schaub, von und in Basel; ,, Posthalterin in Miécourt: Jgfr- Clémentine Froté, von und in Miécourt (Bern); ,, Telegraphist in Chancy : Hrn. Emile Bouvier, von und in Chancy (Genf), Postablagehalter daselbst; ,, Avully : ,, Paul Duchosal, von und in Avully (Genf), Maire in dort; ,, Cartigny : Charles Duchemin, Postablagehalter, von und in Cartigny (Genf) ; (am 22. November 1876) als Postkommis in Aarburg: Hrn. Hans Zimmerli, Postaspirant, von und in Aarburg (Aargau) ; ,, ,, .,, Winterthur : ,, Joseph Nigg , von Gersau (Schwyz), bisher Postgehilfe in Clarens Waadt ; Telegraphist in Glarus: ,, Fridolin Zwicki, von Mollis (Glarus), derzeit Telegraphist in Lausanne.

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25.11.1876

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