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Bemerkungen.
Die M a u l - und K l a u e n s e u c h e ist nun wieder so weit reduzirt und im Besondern in den Alpenwirthschaft treibenden Gegenden bis auf zweî Herde verschwunden, daß die Verschleppung der Seuche auf die Alpen dieses Frühjahr bei allseitiger Vorsicht vermieden werden kann. Es darf jedoch nicht vergessen werden, daß sich der Anstekungsstoff in den Stallungen der Alpen über Winter erhalten kann, und nach bisherigen Erfahrungen im Frühjahr wieder Anstekungen zu bewirken vermag. Die Alpenbesizer werden daher an die Nothwendigkeit sorgfältiger Reinigung und Desinfektion solcher Ställe und Gegenstände erinnert, welche voriges Jahr mit seuchekrankem Vieh in Berührung gestanden sind. Die Sanitäts- und Gemeindsbehörden haben die Pflicht, sich davon zu überzeugen, daß dieser Anfgabe nachgelebt werde, und die Bestossung solcher Alpen zu verhindern, auf welchen die -nothwendige Desinfektion nicht durchgeführt wurde.
Ein neuer Fall von L u n g e n s e u c h e ist zu Verzeichnen im Bezirk Untertoggenburg (St. Gallen), über dessen Ursprung zuverläßige Anhaltspunkte noch fehlen. Die einzige Vermuthung ist, daß der Fall möglicherweise sich auf die vor einem Jahre in demselben Stalle stattgefundene Infektion zurükführen lassei B e r n , den 20. März 1876.
Eidg. Departement des Innern.
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Bemerkungen.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1876
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
12
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
25.03.1876
Date Data Seite
716-716
Page Pagina Ref. No
10 009 024
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