518

#ST#

serate.

Programme de la

Société ligure de sauvetage à Gênes pour le progrès des institutions et des moyens de Sauvetage.

Beilage zum bundesräthlichen Kreisschreiben vom 1. März 1876.

(Seite 447 hie vor.)

Secours aux submergés.

1. Quel est le meilleur moyen pour combattre l'asphyxie des submergés?

2. Quels sont les meilleurs moyens pour extraire de l'eau un submergé, avec la plus grande sécurité pour celui qui donne du secours et le meilleur effet pour celui qui est secouru?

3. Sur les meilleurs moyens de populariser les instructions relatives aux secours à donner aux submergés. -- Uniformité de distinctifs. -- Dispositions législatives propres à assurer l'action des sociétés de sauvetage.

Secours aux navires en danger imminent de naufrage et aux naufragés.

1. Sur les meilleurs moyens de porter secours à. un navire en danger imminent de naufrage. -- Phares. -- Signaux. -- Pilotage.

2. Sur les meilleurs moyens de pourvoir au Sauvetage des naufragés.

-- Secours depuis la côte. -- Mesures de prévoyance sur les navires.

3. Secours spéciaux pour les incendies maritimes. -- Moyens de secours pour les incendies dans les ports et le long des côtes.

N. B. Le Programme définitif, avec l'ordre du jour, sera publié à la fin du mois de mars 1876. Tous ceux qui auraient des propositions à faire ou des conseils à donner, sont priés de bien vouloir les communiquer, par lettre affranchie, au Président de la Société ligure de sauvetage à Gênes.

519 Conditions d'Admission au Congrès.

1. Pour être admis à faire partie du Congrès, il suffit d'en donner communication à la Présidence de la Société (il n'y a pas de frais à supporter).

2. Le nombre des représentants que chaque Société peut envoyer est illimité et exclusivement de son choix.

3. Les communications de ceux qui désirent prendre part au Congrès, doivent être adressées, avant la fin de mai 1876 par lettre affranchie, au Président de la Société ligure de sauvetage à Gènes (Italie).

A l'occasion du Congrès auront lieu:

1. Une grande régate nationale.

2. Une exposition nationale d'objets de sauvetage.

Ausschreibung.

In Folge Demission des bisherigen Inhabers ist die Stelle des KriegsDepotvwalters in Bière neu zu besezen.

Jahresgehalt Fr. 1500--2000. Bewerber hiefür haben ihre Anmeldungen nebst Zeugnissen bis zum 20. März dem unterzeichneten Departemente einzureichen.

B e r n , den 8. März 1876.

Eidg. Militärdepartement.

Ausschreibung Die Lieferungen von B r o d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von Z o f i n g e n im Jahre 1876 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für ßrod- oder Fleischlieferung" versehen bis Samstag den 18. März nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Aarau deponirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 7. März 1876.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

520

'Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d , O c h s e n f l e i s c h , Heu und S t r o h für die auf dem Waffenplaz von Winterthur im Jahre 1876 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt una mit der Aufschrift ,,Angebot für ßrod-, Fleisch- oder Fourragelieferung" versehen bis Samstag den 18. März nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind heim Kantonskommissariat in Zürich deponirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 7. März 1876.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

"Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von St. G a l l e n im Jahre 1876 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung. versehen bis Samstag den 18. März nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in St. Gallen deponirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 7. März 1876.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung Die Lieferungen von Bro und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem "Waffenplaz von Wallenstadt im Jahre 1876 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

521 Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift »Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Samstag den 18. März nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in St. Gallen deponirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 7. März 1876.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

*Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von Seh ä f f h a u s e n im Jahre 1876 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Samstag den 18. März nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Schaffhansen deponirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 7. März 1876.

Eidg1. Oberkriegskommissariat.

'Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d and O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von S o l o t h u r n im Jahre 1876 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Samstag den 18. März nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Solothurn deponirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 7. März 1876.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

522

"Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d , O c h s e n f l e i s c h . Heu und S t r o h für die auf dem Waffenplaz von F r a u e n f e l d vom 4. April bis 25. Juli 1876 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod-, Fleischöder Fourragelieferung versehen bis Samstag den 18. März nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Frauenfeld deponirt und können dort eingesehen worden.

B e r n , den 7. März 1876.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Ausschreibung Die Lieferungen von B r o d , O c h s e n f l e i s c h , H a f e r , Heu und S t r o h für die auf dem Waffenplaz von B a s e l im Jahre 1876 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod-, Fleisch- oder Fourragelieferung" versehen bis Samstag den 18. März nächsthin dem eidg.

Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Basel deponirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 7. März 1876.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

"Schweizerische Gentralbahn.

Für die direkte Abfertigung von Personen und Reisegepäck ab einigen s c h w e i z e r i s c h e n Hauptstationen nach L e i p z i g , D r e s d e n und Berlin via Basel-Heidelberg-Hanau-Eisenach tritt mit 1. April nächsthin ein direkter Tarif in Kraft. Derselbe kann auf den genannten schweizerischen Stationen eingesehen werden.

B a s e l , den 4. März 1876.

Directoriu der Schweiz. Centralbahn.

523

Schweizerische Nordosthahn.

Mit dem 15. März tritt ein V. Nachtrag zum Gütertarif des böhmischbayerisch-schweizerischen Verkehres in Kraft. Derselbe enthält direkte Frachtsätze für den Transport b ö h m i s c h e r B r a u n k o h l e n nach unsern Stationen und kann bei unsern Güterexpeditionen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 6. März 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

*Schweizerische Nordostbahn.

Die seit 1. September 1874 auf den württembergischen Bahnen eingeführte T a x e r h ö h u n ff im württembergisch - schweizerischen Gütertarife vom 1. Juli 1873 tritt laut Mittheilung der k. württembergischen Eisenbahndirektion in Stuttgart im Verkehre mit der Station U l m vom 1. März an außer Kraft.

Z ü r i c h , den 6. März 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Bekanntmachung.

Der n i e d e r l ä n d i s c h e l a n d w i r t s c h a f t l i c h e K o n g r e ß feiert Ende Juni 1876 sein dreißigjähriges Bestehen.

Amsterdam, die Hauptstadt des Landes, soll der Vereinigungspunkt sein.

Der Vorstand glaubt Alles aufbieten zu müssen, um den von den Kongreßmitgliedern gehegten Erwartungen möglichst zu entsprechen.

Der Ort der Zusammenkunft scheint besonders glüklich gewählt zu sein. Denn es wird den Besuchern die Gelegenheit ge-

524

boten, die Resultate der Trokenlegung und der Kultivirung des berühmten Haarlemmermeers, die riesigen Werke zur Verbindung der Hauptstadt mit der Nordsee und die davon abhängigen Trokenlegungen von Meeresgründen in Augenschein zu nehmen, sowie an Ort und Stelle die Projekte für die Eindeichung und für die Ausleerung der Zuidersee zu besichtigen.

Es kommt noch Folgendes dazu. Dem Augenscheine nach haben die Holländer dem praktischen Landbau und dem Bestreben, stets neues Land dem Meere zu entreissen und das bereits gewonnene gegen den ewigen Feind, das Wasser, zu vertheidigen, so sehr alle ihre Kräfte geopfert, daß keine Zeit übrig blieb für die wissenschaftliche Bearbeitung der Landwirtschaft. Jedoch wir stehen jezt an der Schwelle einer bessern Zukunft. Unsere Landesregierung geht mit dem guten Beispiele voran, anzuerkennen, daß keinerlei Industrie für die Dauer gedeihen kann, wenn sie nich von dem mächtigen Geiste der Wissenschaft in jeder Richtung durchdrungen und belebt wird. Es wird eine landwirtschaftliche Landes-Akademie mit Versuchsstation errichtet. Wir wollen jezt das Unsrige thun, Interesse für das Studium und die wissenschaftliche Bearbeitung der Landwirthschaft in unserm Volke zu erweken.

Als wirksamstes Mittel zu diesem Zweke erachten wir augeubliklich eine A u s s t e l l u n g v o n H ü l f s m i t t e l n f ü r d e n l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n U n t e r r i c h t u n d f ü r landw i r t h s c h a f t l i c h e U n t e r s u c h u n g e n b e i Gelegenheit des oben erwähnten Kongresses, welche am 26. Juni 1876 und an den darauf folgenden Tagen in Amsterdam abgehalten werden soll.

Wir müssen aber davon ausgehen, daß wir selbst aus den obigen Gründen für den Zwek fast kein Material besizen und sehen uns deßhalb sehnend um nach der Fülle von Hülfsmitteln, womit die Unterrichts- und Untersuchungsanstalten unserer Nachbarn in diesem Gebiete ausgerüstet sind.

Deßhalb wenden wir uns an Sie, mit der dringenden Bitte, uns zu helfen, eine derartige Ausstellung zu Stande zu bringen. -- Alle Gegenstände, die uns von den ausländischen Unterrichtsanstalten und Versuchsstationen zugesandt werden könnten, würden wir dankbar annehmen. Vielleicht werden auch die Fabrikanten, nachdem durch Sie dieselben mit unserem Vornehmen bekannt gemacht sind, einen Vortheil darin erkennen, ihre
Apparate hier auszustellen, besonders wenn sie wissen, das uns Vieles auf diesem Gebiete fehlt und daß fast Alles, was wir für die neue Richtung unserer Bestrebungen bedürfen, vom Auslande bezogen werden muß.

Vertrauensvoll ersuchen wir Sie, mit möglichster Beförderung uns in Kenntniß zu sezen, ob Sie geneigt sind, uns die erbetene

525 Hülfe zu leisten und in bejahendem Fall uns eine Liste zusenden zu wollen von den Gegenständen, welche Sie uns für die Zeit der Ausstellung überlassen könnten. Dagegen wollen wir für die Gegenstände, die uns von den Unterrichts- und Versuchsanstalten zugesandt werden, die Unkosten übernehmen und versuchen für die von den Fabrikanten zu liefernden eine ermäßigte Frachttaxe zu erlangen. -- Natürlich tragen wir für alle Gegenstände die Assekuranzkosten und werden bei unserer Regierung zu vermitteln suchen, daß an der Grenze jedem Aufenthalt und sonstigen Inconvenienzen vorgebeugt werde.

Hochachtungsvoll zeichnen wir: Dr. T h. H. Mac G i l l a v r y , Professor und Direktor der königlichen Veterinärschule zu Utrecht.

Dr. J. W. G u n n i n g , Professor der Chemie und Pharmacie am Athenaeum Illustre zu Amsterdam.

Dr. M. S a l v e r d a , Professor und Inspektor des höheren Unterrichtswesens im Haag.

Die Gegenstände werden in folgende Gruppen eingetheilt sein : I. Unterrichts- und Versuchswesen im Allgemeinen.

H. Physikalische und chemische Apparate zu landwirtschaftlichen Unterrichts- und Versuchszweken.

III. Arbeiten über ThierphysioJogie, Arbeiten über Pflanzenphysiologie und Arbeiten über Bodenkunde.

Adresse für die Antwort: Dr. M. Salverda, 2 van den Boschstraat, 23.

's Gravenhage, Holland.

526

Ausschreibung.

Auf einer kürzlich anher gelangten Liste von in niederländisch-indischen Diensten verstorbenen Schweizern comparirt auch ein Johann Friedrich Kallenberger, geboren 2. April 1831 in Koningsbreu, spur, der Friederike, eingeschifft am 7. November 1856 auf dem Schiff Kosmopolit, gestorben 17. Juni 1874 in Batavia, Soldnachlaß fl. 9. 14.

Es wird um gefällige Mittheilung der Heimathörigkeit des Genannten ersucht und für den Fall der Beanspruchung des genannten Betrags seitens der Erben bezüglich der erforderlichen Formalitäten auf unser Kreisschreiben vom 24. September 1869 (Bundesblatt von 1869, Bd. III, 33) verwiesen.

B e r n , den 3. März 1876.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Ausschreibung von Schlosserarbeiten.

Eiserne Barrieren (zum Anbinden der Pferde) im Hofe der Stallungen zur eidg. Kaserne in Thun. Länge 640'.

Plan und Bedingungen liegen bei der eidg. Bauaufsicht in Thun und beim eidg. Ober-Bauinspektorat in Bern auf, welch Lezterm Uebernahmsofferten bis zum 13. März nächsthin in verschlossenen Eingaben einzureichen sind.

B e r n , den 26. Februar 1876.

Eidg. Ober-Bauinspektorat.

527

*Bern-Luzern-Bahn.

Liquidationserkenntniss.

Ueber das Vermögen der Eis e nb a h n g e s ellschaft Bern-Luzern ist in Folge eingereichter Insolvenzerklärung vom 26. dieses Monats vom Bundesgerichte die Liquidation erkannt und zum Liquidator Herr Ständerath E. R u s s e n b e r g e r von S c h a f f h a u s e n ernannt worden.

Demnach werden sämmtliche Gläubiger der genannten Eisenbahngesellschaft mit Ausnahme der Pfandgläubiger und Anleihen mit Partial Obligationen, deren Forderungen gemäß Art. 22 des Bundesgesezes vom 24. Juni 1874 von Amtswegen in das Schuldverzeichniß eingetragen werden, hiemit aufgefordert, ihre Ansprachen bis zum 10. A p r i l d. J. dem Massaverwalter in Bern (Kantonalbank 3. Stock) schriftlich einzugeben, unter der Androhung, daß sie sonst von der Masse ausgeschlossen würden.

Mit der Eingabe ihrer Forderungen haben die Gläubiger zugleich auch ihre Beweismittel für dieselben beizulegen.

L a u s a n n e, den 27. Februar 1876. [ 4 ]..

(H. 261 Y.)

Im Auftrage des Bundesgerichtes, Der Bundesgerichtspräsident: Jules Roguin.

Jura-Bern-Luzern-Bahn Avis.

Die während der Dauer vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1875 in den Lokalien und Zügen der Jura-Beru-Luzern-Bahn gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern bis Ende Mai 1876 gegen gehörige Legitimation zurückgezogen werden.

Verzeichnisse liegen auf sämmtlichen Stationen der Linien Jura-BernLuzern, wie auf den Betriebs-inspektionen in Bern (alte Post, III. Stock) und in Chauxdefonds zur Einsicht auf, woselbst allfällige Reklamationen angebracht werden können.

B e r n , den 2. März 1876. [ 3 ]..

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

528

Emmenthalbahn

Die Verwaltung dei- Emmenthalbahn wird in Anwendung der ihr durch § 35 ihrer Konzessionen eingeräumten Befugniß, immerhin unter Vorbehalt der Genehmigung durch den schweizerischen ßundesrath, auf den 1. Juni d. J. neue, bis auf 30°/o erhöhte Personentaxen und um 5--30°/o erhöhte Gütertaxen in Kraft treten lassen. Der Entwurf der neuen Tarife ist vom 15. März an in den Stationen der Emmenthalbahn für Jedermann zur Einsichtnahme aufgelegt.

Der interne Personen- und Gütertarif der Emmenthalbahn vom 26. Mai 1875, ferner der direkte Gütertarif für den Verkehr zwischen der Emmenthalbahn einerseits und der schweizerischen Centralbahn, der Brünigbahn, der Jura-Bern-Luzern-Bahn und der Suisse-Occidentale anderseits vom 1. Oktober 1875, sowie der direkte Personentarif für den Verkehr zwischen der Emmenthalbahn einerseits und der schweizerischen Centralbahn, der schweizerischen Nordostbahn und den Vereinigten Schweizerbahnen anderseits, vom 15. Dezember 1875, werden, insofern der Bundesrath die neuen Taxen genehmiget, auf den genannten Zeitpunkt aufgehoben und durch neue respektive abgeänderte Tarife ersetzt werden.

S o l o t h u r n , den 1. März 1876. ["]..

Die Direktion.

"Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem 1. März nächsthin tritt ein VI. N a c h t r a g zum bayerischs c h w e i z e r i s c h e n G ü t e r t a r i f vom 1. Dezember 1873 enthaltend directe Frachtsätze für S t e i n k o h l e n ab den Stationen Hausham, Miesbach, München, Peuzberg, Salzburg, Schliersee und Unter-Peißenberg in Kraft, welcher bei den betreffenden Verbandstationen bezogen werden kann.

S t. G a 11 e n, den 23. Februar 1876. [ a ]. .

(M. 644 Z.)

Die Generaldirektion

529 Vereinigte Schweizerbahnen

Mit dem 1. März nächsthin tritt ein V. N a c h t r a g zum böhmischb a y e r i s c h - s c h w e i z e r i s c h e n G ü t e r t a r i f , vom l, Dezember 1873, enthaltend directe P r a c h t s ä t z e für S t e i n k o h l e n und C o a k s im Verkehr mit der Buschterader E i s e n b a h n in Kraft, welcher bei den wichtigern Stationen gratis bezogen werden kann.

S t. G a 11 e n, den 26. Februar 1876. [ 2 ]. .

(M. 686 Z.)

Die Generaldirektion '

Publikation.

Es zirkulären gegenwärtig französische Zwanzigfrankenstüke, welche am Rande beschnitten (gefeilt) und gekerbt (gerändelt) sind. Der Gewichtsverlust an einem so operirten Stük beträgt bis 0,370 Gramm und dessen Werth findet sich um Er. l--1.15 reduzirt.

Die Stüke erhalten infolge dessen einen Durchmesser von nur 20mm, statt 21 mm, und ein weiteres Erkennungszeichen besteht in dem gekerbten Rand an Stelle der ächten Handschrift ,,Dieu protège la France". Zur nähern Orientirung wird noch bemerkt, daß die italienischen Zwanzigfrankenstüke ebenfalls gekerbt sind und mithin in dieser Beziehung von den beschnittenen französischen Stüken nur etwa darin abweichen mögen, daß an jenen der Rand viel schärfer und regelmäßiger ist als an diesen.

Das Publikum wird auf diese Erscheinung aufmerksam gemacht, und die kantonalen Polizeibehörden werden ersucht, auf die Thäterschaft der strafbaren Handlung zu fahnden.

B e r n , den 24. Februar 1876.

Eidg. Finanzdepartement.

530

Bekanntmachung.

Laut Mittheilung des Niederländischen Generalkonsulats in Bern findet in Amsterdam nächstes Jahr eine Internationale. Gartenbau-Ausstellung und ein botanischer Kongreß statt. Damit wird gleichzeitig auch noch eine Ausstellung von einzelnen Erzeugnissen des Pflanzenreichs verbunden, als: Baumwolle, Tabak, China, Krapp, Indigo, Kautschuk und Gutta-Percha, Oele (fette und ätherische), vegetabilische Grundstoffe zu Papier, Getreide, Catechon Vanille, Rhabarber, Sassaparille.

Das definitive Programm der Ausstellung nnd des Kongresses wird später bekannt gemacht werden.

B e r n , den 22. Februar 1876.

Eidg. Eisenbahn- und Handelsdepartement

Programm der

Allgemeinen Ausstellung für Fussbekleidung

I. Zweck der Ausstellung.

Diese Ausstellung hat zum Zweck: a. die Einführung einer rationellen Fußbekleidung in allen Klassen der Bevölkerung anzuregen und zu fördern ; b. der Schuh-Industrie Gelegenheit zu geben, ihre Produkte zur Geltung zu bringen;.

il. Zeitpunkt der Ausstellung.

Die allgemeine Schuh-Ausstellung wird eröffnet in Bern, den 11. Juni 1876 und geschlossen den 10. Juli 1876.

III.

Organisation der Ausstellung.

Die Ausstellung wird organisirt durch eine Commission, bestehend aus 3 Abgeordneten des schweizerischen Bundesrathes, 3 Abgeordneten des Kantons Bern, und je einem oder zwei Abgeordneten der andern Kautone,

53 i welche sich an der Ausstellung mit einem Geldbeitrag betheiligen. Die Kosten der Abordnungen werden von den betreffenden Kantonen getragen.

Auf den heutigen Tag haben folgende Kantone eine finanzielle Betneüigung zugesagt: Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell A. B,., Graubünden, Aargau, Tessin, Neuenburg und Genf. Den übrigen Kantonen steht der Beitritt noch offen.

Der mit der Vollziehung betraute Ausschuß besteht aus folgenden Herren: B,eg.-B,ath Bodenheimer in Bern, Präsident; der eidg. Oberfeldarzt; Keg.-ßath Wynistorf; Major Greßli, Chef der technischen Abtheilung der eidg. Kriegs-Material-Verwaltung, und Major Peter, Kantons-Kriegs-Commissär in Bern.

Das Preisgericht wird durch die Organisations-Commission bestellt werden.

IV. Vorschriften für die Aussteller.

Als Aussteller wird Jedermann zugelassen, welcher die in Abschnitt V hienach verzeichneten Gegenstände fabrizirt oder verkauft, und welcher sich bis und mit dem 31. März 1876 beim Präsidenten des Ausschusses schriftlich angemeldet haben wird.

Nebst der genauen Namensbezeiehnung des Ausstellers soll die Anmeldung die Bezeichnung der Ausstellungsgegenstände, sowie auch den Flächenraum, welcher für die Aufstellung benöthigt sein wird, angeben.

Die zur Ausstellung bestimmten Gegenstände müssen dem Ausstellungskomite franko und in passenden, mit dem Namen des Ausstellers versehenen Kisten verpackt, zugesandt werden bis und mit dem 20. Mai 1876. Nachher wird kein Ausstellungsgegenstand mehr angenommen.

Denselben ist ein Ausweis beizufügen, enthaltend den Namen und Vornamen, den Wohnort und den Beruf des Ausstellers, sowie eine ausführliche Beschreibung und Erklärung der Gegenstände nebst Preisangabe behufs Aufnahme in den Katalog. Der Preis der ausgestellten Waare wird auf derselben verzeichnet.

In Betreff der fertigen Fußbekleidung gilt die Vorschrift, daß jeder Aussteller in der betreffenden Klasse (Abschnitt V, fünfte Gruppe) wenigstens 3 Paare auszustellen hat; wer also z. B. in der ersten Klasse (für Kinder) ausstellen will, muß wenigstens 3 Paar Kinderschuhe ausstellen. Es ist gestattet, in mehr als einer Klasse auszustellen, jedoch nicht weniger als drei Paare.

Aussteller, welche wünschen, daß die von ihnen ausgestellten Gegenstände in einem Glaskasten aufgestellt werden, haben für die Anschaffung des Glaskastens selbst zu sorgen.

Die Spedition, der Transport, der eventuelle Unterhalt und die Rücksendung der ausgestellten Gegenstände geschehen auf Rechnung und Gefahr der Aussteller. Das Ausstellungskomite übernimmt in dieser Beziehung keine andere Verantwortlichkeit, als die für Aufbewahrung der Gegenstände und der Verpackungskisten, sowie die Versicherung gegen Feuerschaden während der Dauer der Ausstellung.

V. Eintheilung der Ausstellung.

E r s t e G r u p p e . Plastische Fuß-Modelle in Gyps, Eisen oder andern Metallen, in Holz, Kautschouk etc., alle Fußarten sowohl im normalen Zustande als in den vorkommenden Verunstaltungen darstellend, so daß die Einwirkungen der Fußbekleidung auf die Formation des Fußes und die Marschfähigkeit hervortreten.

Bundesblatt. 28. Jahrg. Bd. I.

37

532 Z w e i t e G r u p p e . Alle zur Anfertigung der Fußbekleidung dienenden Sorten von Leisten in Holz oder andern Materialien, sowie Leistenmodelle, alles nach rationeller Form.

D r i t t e G r u p p e . Zur Confection der Fußbekleidung für Mannsärsonen, Frauen und Kinder dienende Rohstoffe, nämlich Assortimente von eder und Häuten in allen Graden der Zurichtung, der Qualität, des Gewichts etc., Assortimente van Fournitüren aller Arten, z. B. Garne, Peche, Nägel, Schrauben, Schwülen, Ringe, Büchsen, Heiken, Schnallen, Gummizüge, Schuhriemen, Knöpfe, Stripoen, Futter, etc.

Ferner: Assortimente aller zur Herstellung der Schuhe, der Stiefel, der Halbstiefel und der Bottinen etc. erforderlichen Bestandtheile zum Zwecke einer übersichtlichen Darstellung des Ganges der Confection dieser verschiedenen Fußbekleidungen.

Endlich diejenigen Gegenstände, welche zur Reinhaltung und Erhaltung des Schuhwerkes verwende): werden, wie Bürsten, Wichse, Fette etc.

V i e r t e G r u p p e . Zur Herstellung der Fußbekleidung dienende Maschinen und Werkzeuge.

F ü n f t e G r u p p e . Fertige Fußbekleidung. (Stiefel, Halbstiefel Bottinen, Schuhe etc.) Ausschließlich nach der rationellen Form.

1. Klasse. Für Kinder.

2.

,, ,, Franen.

3.

,, ,, Männer.

4.

,, Militär-Schuhwerk.

5.

,, Bergschnhe.

6.

,, Holzschulte, Holzböden, etc.

7.

,, Hausschuhe, Pantoffeln, etc.

8.

,, Speziell wasserdichtes Schuhwerk nach der rationellen Form.

9.

,, Speziell elegantes Schuhwerk nach der rationellen Form.

10.

,, Speziell solides und dauerhaftes Schuhwerk nach der rationellen Form, sei es genäht, genagelt oder geschraubt.

* * * Die fertigen Produkte sollen so ausgestellt werden, wie sie aus der Hand des Arbeiters hervorgehen und zwar ohne nachträglich noch lakirt, gewichst, gefärbt oder eingefettet zu werden.

E

*

*

*

S e c h s t e G r u p p e . Sammlungen von getragenem Schuhwerk, welche geeignet sind, das Resultat der bis jetzt über die rationelle Gestalt gemachten Erfahrungen darzustellen.

Bildliche Darstellungen aus dem Gebiete der Geschichte der Fußbekleidung.

Zusammenstellungen von Fußabgüssen und andienenden Leisten und Schuhen etc. etc.

NB. Für die rationelle Form fallen in Betracht: a) die Grundsätze, welche Herr Dr. Hermann Meyer, Professor der Anatomie in Zürich, bezüglich des Sohlenschnittes ausgesprochen hat, b) sodann das Verhältnis der Schuhlänge zur Risthöhe and der Schluß. Die Details der Confection werden von dem ^Preisgerichte ebenfalls in Berücksichtigung gezogen werden, jedoch enthält sich die Kommission jeder Vorschrift, durch welche der Initiative der Aussteller vorgegriffen würde.

VI. Prämien.

Den Ausstellern von vorzüglichen Gegenständen werden Ehrenmeldungen (Diplome) verabfolgt. TJeberdem wird eine Summe von mindestens Fr. 5000 zu Prämien ausgesetzt.

533 In der 2, Gruppe und in jeder Klasse der 5. Gruppe wird die 1. Prämie wenigstens Fr. 100 betragen.

In den übrigen Gruppen werden nur Ehrenmeldungen (Diplome) verabfolgt.

VII. Verkauf-der ausgestellten Gegenstände.

Den Ausstellern wird freigestellt, die ausgestellten Produkte zu verkaufen, jedoch dürfen sie dieselben in keinem Falle vor dem Schlüsse der Ausstellung zurückziehen.

Das Ausstellungskomite behält sich das Recht vor, die ausgestellten Gegenstände zu den angezeichneten Preisen anzukaufen, bevor dieselben an dritte Personen verkauft werden dürfen.

VIII. Katalog und Berichterstattung.

Die Kommission wird einen Katalog der ausgestellten Gegenstände, sowie einen Bericht über das Resultat der Ausstellung veröffentlichen.

B e r n , den 7. Dezember 1875.

Namens der Organisations-Commission, Der Präsident: Const. Bodenheimer, Keg.-Rath.

Der S e k r e t ä r : Tschanz.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und ausser dem "Wohnorte auch den Heimatort deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnähme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Briefkastenleerer in Lausanne.

l Anmeldung bis zum 24. März 2 B · A. ·· · E h n W dt / 1876 bei der Kreispostdirektion 2) Briefträger m Echallens (Waadt). j in Lausanne.

3) Postbüreaudiener in Bern. Anmeldung bis zum 24. März 1876 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Briefträger in Baden.

Anmeldung bis zum 24. März 5) Postkommis in Aarau.

1876 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

6) n * Zofingen 7) Posthalter und Briefträger in Buttisholz (Luzern). Anmeldung bis zum 24. März 1876 bei der Kreispostdirektion in Luzern.

534 8) Büreaudiener beim Hauptpostbüreau St. Gallen. Anmeldung bis zum 24. März 1876 bei der Kreispostdirektion. in St. Gallen.

10) Telegraphist in Bein. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezos vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 28. März 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

11) Telegraphist in Mollens (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 28. März 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

9) Ausläufer auf dem Telegraphenbüreau Winterthur. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 21. März 1876 bei dem Chef des Telegraphenbüreau in Winterthur .

1) Paker beim Hauptpostbüreau Lau- | Anmeldung bis zum 17. März sanne 1876 bei der Kreispostdirektion 2) Paketträger in Vivis.

| in Lausanne.

3) Briefträger in St. Immer.

| Anmeldung bis zum 17. März 4) Büreauchef beim Postbureau Chaux- [ 1876 bei der Kreispostdirektion defonds.

| in Neuenburg.

5) Posthalter und Briefträger in Breitenbach (Solothurn). Anmeldung bis zum 17. März 1876 bei der Kreispostdirektion in Basel.

6) Posthalter in Erlern (Thurgau).

Anmeldung bis zum 17. März 7) Kondukteur für den Postkreis 1876 bei der Kreispostdirektion Zürich.

in Zürich.

8) Briefträger in Wiedikon (Zürich).

9) Büreauchef beim Hauptpostbüreau St. Gallen. Anmeldung bis zum 17. März 1876 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

10) Posthalter und Briefträger in Compocologno (Graubünden). Anmeldung bis zum 17. März 1876 bei der Kreispostdirektion in Chur.

11) Telegraphist in Simplon village (Wallis). Jahresbesoldung Fr. 200.

nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 15. März 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

12) Telegraphist in Villar sur Ollon Jahresbesoldung Pr. 200, nebst (Waadt).

| Depeschenprovision. Anmeldung 13) Telegraphist in Troistorrens(Wallis) bisis zum 2l. März bei der Tele14) Telegraphist in La Sarraz (Waadt). ) graphen-lnspektion in Lausanne 15) Telegraphist in Campocologno (Graubünden). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 15. März 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Chur,

Zur Nr. 10 des Schweiz. Bundesblattes.

Einnahmen der Postyerwaltung in den Jahren 1875 und 1876 Monate.

Reisende und GepäkUebergewicht.

1875.

Januar . . .

Februar . .

März . . . .

April . . . .

Mai ...

.

Juni . . . .

Juli August . . .

September .

Oktober . .

November .

Dezember .

Briefe und Drnksachen.

1876.

1875.

1876.

Fr.

K.

Fr.

R.

Fr. ' R.

R.

Fr.

180,847 75 165,42839 606,308 17 578,864 71 185,145 04 464,864 68 j; 374,111 09 210,131 06 221,673 23 522,899 23 281,775 83 534,505 44 328,745 80 397,622 73 506,958 29 630,870 45 614,660 51 564,852 13 481,931 28 373,642 57 i 326,298 09 536,259 79 254,755 05 | 524,457 45 184,837 55 414,752 22

Total 3,777,759 82

i i

5,945,145 95

Postanweisungen,

Pakete und Gelder.

1875.

1875.

R.

41,616 75 23,618 67 27,413 20 29,517 25 32,113 20 32,324 30 35,935 20 33,917 Fr.

1876.

i Fr.

R.

Fr.

R.

319,847 65 311,065 53

R.

45,581 -- Fr

1875.

22,564 88 31,787 -- 39,301 -- 28,729 48

306,385 79 264,311 27 332,507 89 323,994 33 203,114 64 344,096 33 339,107 80 228,813 24 412,081 01 ·322,452 71 293,636 22

Fr. R.

92,907 77 33,734 95 67,899 21 29,670 60 28,701 86 93,629 62 53,869 06 26,067 61 67,854 09 29,318 83 38,377 46 237,847 58

378,837 93

'3,690,348 88

799,878 64

li

Ì

1876.

Total.

Uebrige Einnahmen.

1875.

1876.

1876.

Fr.

R R.

57,254 21 1,241,528 09 1,158,19384 1,013,749 13 943,865 83 1,136,268 20 1,201,090 66 1,055,437 09 1,571,729 33 1,578,605 05 1,174,806 06 1,335,744 72 1,179,343 67 1,159,80305 Fr.

R.

Fr.

1 14,591,970 88 i i

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1876

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.03.1876

Date Data Seite

518-534

Page Pagina Ref. No

10 009 003

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.