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Botschaft des

Schweizerischen Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb eines Grundstückes in Bern-Bümpliz (Vom 17. September 1962)

Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren !

Wir haben die Ehre, Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über den Ankauf eines Grundstückes in Bern-Bümpliz zu unterbreiten.

Seit dem Jahre 1945 ist die Firma Winkler, Fallert & Co. AG., Maschinenfabrik in Bern (WIFAG) mit dem Bund wiederholt in Unterhandlungen getreten, um Teile des angrenzenden Bundesareals der alten Waffenfabrik im Wyler für ihren Betrieb zu erhalten. Durch Bundesratsbeschluss vom 18. Oktober 1955 wurde der WIFAG ein Teil des Bodens abgetreten und ein anderer Teil verpachtet, während die WIFAG dem Bund tauschweise eine andere Parzelle samt Gebäude abgetreten hat. In der Folge ist die WIFAG mit neuen Landbegehren an den Bund herangetreten, weil die örtlichen Verhältnisse so beschaffen sind, dass sie ihren Betrieb nur unter Beanspruchung der Nachbarparzellen des Bundes weiter vergrössern kann. Sie wandte sich daher auch an die Behörden der Stadt Bern und machte geltend, dass ihr Betrieb sonst wohl oder übel von Bern wegverlegt werden müsse. Das hätte jedoch für Stadt und Kanton Bern fühlbare Konsequenzen, so dass der Gemeinderat mit dem Bund in Verhandlungen trat, um eine für beide Teile günstige Lösung zu suchen.

II

In der alten Waffenfabrik bestehen seit 1947 Lagerräume der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale (EDMZ) im gegenwärtigen Ausmass von etwas über 5000 m2. An sechs anderen Orten in der Stadt verfügt diese Zentrale noch über weitere 6000 m2 Lagerfläche. Nur eines dieser Lager, auf einer gemieteten Liegenschaft, hat Bahnanschluss. Unter diesen Umständen wurde

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es schon lange als erwünscht, ja als unerlässlich betrachtet, auf dem Gebiet der alten Waffenfabrik, wo genügend Land zur Verfügung steht und auch Gelegenheit zur Erstellung eines eigenen Geleiseanschlusses vorhanden ist, einen Neubau für die EDMZ zu errichten. Bei dieser Lage der Dinge kam es nicht in Frage, dass der Bund hier noch weiteres Land abtreten würde. Durch das Dazwischen- ' treten der Stadt Bern ist es nun aber möglich geworden, das Problem auf breiterer Basis zu behandeln.

Zunächst offerierte die Stadt im Tausch gegen das Areal der alten Waffenfabrik und die seinerzeit von der WIEA G eingetauschte Parzelle im Ausinass von 16 054 m2 eine Fläche von 14 709 m2 zwischen der Monbijou-/Mühlemattstrasse und dem Priedeckweg. Unmittelbar nebenan war schon 1953 ein Verwaltungsbau des Bundes von der Oberzolldirektion und einigen Dienststellen des Militärdepartements bezogen worden, so dass der Bund dank diesem Anerbieten der Stadt die Gelegenheit erhielte, die seit Jahren studierte Erweiterung dieses Verwaltungszentrums zu realisieren. Die Tauschverhandlungen sind schon weit fortgeschritten und es ist zu hoffen, dass auch in den noch offenen Fragen demnächst eine Einigung erzielt -wird. Das Geschäft wird Ihnen zu gegebener Zeit mit einer Botschaft zur Genehmigung unterbreitet.

So willkommen dieser Tausch vom Standpunkt der allgemeinen Unterbringung der Bundesverwaltung in Bern ist, bietet er doch keine Lösung für die Bedürfnisse der EDMZ. Das Land imMonbijou hat keinen Geleiseanschluss, und es wäre in dieser zentralen Lage auch nicht zu verantworten, statt eines Bürohauses ein Lagergebäude zu erstellen. Der Tausch wurde daher bundesseits von der Bedingung abhängig gemacht, dass die Stadt andernorts auch noch Land für den'Neubau der EDMZ abtrete. Sie offerierte zu diesem Zwecke eine Parzelle von rund 7000 m2 mit Geleiseanschluss im Tscharnergut in Bümpliz zum Preise von 150 Franken je m2 unter der Bedingung des Zustandekommens des Tausches Wyler/Monbijou.

Durch diese Kombination wäre es der Stadt möglich, das Verbleiben der WIFAG in Bern zu sichern, während der Bund nicht nur den Bedürfnissen der EDMZ in geeigneter Weise entsprechen, sondern auch das dem Bundeshaus nahe gelegene Verwaltungszentrum Monbijou/Mattenhof so ausbauen könnte, wie das schon lange beabsichtigt worden war.

III

Das von der Stadt für die Zwecke der EDMZ angebotene Land liegt in Bümpliz, aber noch auf Stadtgebiet; allerdings ist es etwa doppelt so weit vom Bundeshaus entfernt wie die alte Waffenfabrik. Dieser Nachteil kann für ein Lagerhaus in Kauf genommen werden. Die Parzelle ist rechteckig und liegt zwischen einem Industriegeleise und der Strasse. Sie ist erschlossen und kann sofort überbaut werden. Der Preis von 150 Franken je m2 kann unter diesen Umständen als angemessen bezeichnet werden.

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Trotz der etwas abseitigeren Lage werden sich für die EDMZ im Neubau schon durch die Zusammenfassung aller sieben Lager und den Bahnanschluss für den gesamten Umschlag bedeutende betriebliche Vorteile ergeben. Die Planung erfolgt nach modernen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen im Einvernehmen mit der Zentralstelle für Organisationsfragen.

Die Ausnützungsmöglichkeiten des Landes sind günstig. Sie werden es erlauben, nicht nur Lagerräume für die EDMZ, sondern auch für andere Abteilungen der Bundesverwaltung zu schaffen und damit teure Mieten abzulösen. Über den Bau selbst werden wir Ihnen mit einer weiteren Botschaft berichten, wenn der Objektkredit angefordert wird.

Die Stadt Bern hat in den Verhandlungen darauf hingewiesen, dass die WIFAG in etwa zwei Jahren mit ihren Neubauten auf dem Gebiet der alten Waffenfabrik sollte beginnen können, wenn der Betrieb nicht verlegt werden muss. Aus diesem Grunde ist der Kauf der Liegenschaft in Bümpliz im ganzen Tauschhandel mit der Stadt vorwegzunehmen und muss auch mit der baldigen Bebauung für die Verlegung der EDMZ gerechnet werden. An und für sich wäre es auch in diesem Falle aus konjunkturellen Gründen erwünscht, den Baubeginn hinauszuschieben. Leider wird das kaum möglich sein, weil die dringliche Erstellung des Neubaues für die EDMZ die notwendige Voraussetzung für die baldige Eäumung der alten Waffenfabrik und diese wieder unabdingbare Bedingung für das Zustandekommen des für den Bund in doppelter Hinsicht interessanten Liegenschaftentausches bildet.

Schon 1948 lag ein Projekt für einen solchen Neubau auf dem Areal der alten Waffenfabrik vor. Unter diesen Umständen wird dem. Bauvorhaben, auch wenn es jetzt in Bümpliz realisiert werden soll, der Charakter einer längst notwendigen Massnahme für die Betriebsrationalisierung der EDMZ zukommen.

Wir sind zum Schlüsse gekommen, dass der vorgeschlagene Kauf für den Bund ohne Zweifel von Interesse ist. Da wir auch davon überzeugt sind, dass der in Aussicht genommene Tausch der alten Waffenfabrik gegen das Eestareal im Monbijou, der sich an den Liegenschaftskauf in Bümpliz anschliessen muss, zu einem guten Ende geführt werden kann, empfehlen wir Ihnen die Annahme des beiliegenden Beschlussesentwurfes.

Wir versichern Sie, Herr Präsident, sehr geehrte Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 17. September 1962.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : P. Chaudet Der Bundeskanzler : Ch. Oser

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(Entwurf)

Bundesbeschluss über

den Erwerb eines Grundstückes in Bern-Bümpliz

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der Schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 17. September 1962, beschliesst :

Art. l Für den Erwerb eines Grundstückes von ca. 7000 m2 in Bern-Bümpliz wird ein Objektkredit von l 250 000 Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemein verbindlich und tritt sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Schweizerischen Bundesrates an die Bundesversammlung über den Erwerb eines Grundstückes in Bern-Bümpliz (Vom 17. September 1962)

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Jahr

1962

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8553

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.10.1962

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605-608

Page Pagina Ref. No

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