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Schweizerische Bundesversammlung.

lieber die Verhandlungen der Bundesversammlung während der zweiten Abtheilung der Wintersession, welche vom Montag den 6. bis zum Samstag den 25. März andauerte, folgt nächstens eine einläßliche Uebersicht.

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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 25. März 1876.)

Der Bundesrath hat die Beamten der sechs schweizerischen Telegraphenkreise für die neue Amtsperiode 1876/1879 bestätigt, unter Vorbehalt einer Reorganisation der Telegraphenverwaltung.

(Das Verzeichniss folgt nächstens.)

Der Bundesrath hat die Stelle eines eidg. Kriegsdepotverwalters in Bière wieder besezt in der Person des Hrn. Artilleriehauptmann Louis J o t t e r a n d in Bière.

(Vom 27. März 1876.)

Der eidg. Forstinspektor, Hr. Johann Croaz von Chur, ist vom Bundesrath für die Amtsperiode vom 1. April d. J. bis 31. März 1879 bestätigt worden.

793 Der Bundesrath hat eine Verordnung über die Reiseentschädigung für die eidgenössischen Truppen erlassen.

Nach dieser Verordnung erhalten in Zukunft einzeln reisende Militärs und Detaschemente unter 10 Mann für jeden Wegkilometer folgende Vergütung: Offiziere 10 Rpn.

Unteroffiziere, Soldaten und Offiziersbediente .

5 ,, Für jedes berechtigt mitgeführte Dienstpferd ·.

.

10 ,,

Die vom eidg. Militärdepartement dem Bundesrathe vorgelegte Ordonnanz über die einzuführende B e s c h i r r u n g der Z u g p f e r d e hat die Genehmigung erhalten.

(Vom 31. März 1876.)

Der Bundesrath hat sich veranlaßt gesehen, das nachstehende Kreisschreiben an sämmtliche Regierungen der Kantone zu erlassen : ,,Getreue, liebe Eidgenossen!

,,Unser Militärdepartement wurde von verschiedenen kantonalen Militärbehörden darauf aufmerksam gemacht, daß bei der Formation der Truppenkorps der Landwehr sich Leute freiwillig oder gezwungen zur Eintheilung melden, welche wegen Aufenthaltes in andern Kantonen oder im Auslande seit einer Reihe von Jahren keinen Dienst geleistet haben, und auch keine oder bloß eine äußerst mangelhafte Ausrüstung besizen.

,,Solche Leute müßten so zu sagen frisch ausgerüstet und auch neuerdings instruirt werden, um sie im Ernstfall verwenden zu können, während sie nur noch verhältnißmäßig kurze Zeit dienstpflichtig seien.

,,Diese Anregungen schlössen mit dem Antrage, ob nicht dergleichen Wehrpflichtige vom aktiven Dienste befreit und auf die Ersaztabellen getragen werden dürfen.

,,Wir anerkennen die Richtigkeit der unserm Militärdepartement zugekommenen Kundgebungen und ermächtigen hiemit die zuständigen Behörden, Wehrpflichtige, welche sich bei Anlaß der Formation der Truppenkorps zur Eintheilung in die Landwehr

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melden, aber seit mindestens 6 Jahren keinen Dienst mehr geleistet haben und bloß noch 3 Jahre oder weniger in der Landwehr zu dienen hätten, nicht mehr zur persönlichen Dienstleistung anzuhalten, sondern auf dieErsaztabellenn zutragen."a

Herr Oberst Constant B o r g e a u d in Lausanne hat mit Schreiben vom 28. dies die Entlassung von der Wehrpflicht nachgesucht, welche Entlassung ihm vom Bundesrathe unter Verdankung der geleisteten Dienste ertheilt wurde.

Auf einen Bericht des Zolldepartements hat der Bundesrath die Aufhebung der Nebenzollstätte B a u l m e s auf 1. April d. J.

beschlossen.

Der Bundesrath hat gewählt: (am 29. März 1876) als Posthalter in Hi ittn au: Hrn. Hans Heinrich Boiler, von und in Hittnau (Zürich); ,, Postkommis in Chur: ,, Sebastian Fleisch, von Calfreisen (Graubünden), in Chur; (am 31. März 1876) als Posthalter in Campocologno: Hrn. Jakob Gaudenziovon Poschiavo,o, Zolleinnehmer in Campocologno (Graubünden) ; ,, Posthalterin in Colombier: Frau Sophie Robert, geb. Jeanmonod, von und in Colombier (Neuenburg) ; " Telegraphist in Campocologno : Hrn. Jakob Gaudenzio, in dort.

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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Jahr

1876

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01.04.1876

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792-794

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