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Ausschreibung.

Unterzeichnete Verwaltung ist vom eidg. Militärdepartement beauftragt, folgende Gegenstände anzuschaffen und eröffnet hiemit Konkurrenz. Diejenigen Lieferanten, deren Adressen uns noch nicht bekannt sind, oder die bis zum 20. 1. Mts. nicht im Besize der Angebotbogen sein sollten, werden, ersucht, dieselben zu verlangen, unter Angabe der Gruppe, auf welche sie gedenken Angebote einzureichen.

Die Angebote müssen bis zum 9. September in unsern Händen sein.

Die Lieferungstermine beginnen mit 15. Januar und schließen mit Ende November 1877.

Die Preise sind franko Pakung und Transport auf die dem Lieferanten nächstgelegene Eisenbahnstation zu stellen.

Rüksendungen von Pakmaterial, sowie von Ausschußwaare liegen zu Lasten der Lieferanten.

Modelle können auf unserer Verwaltung; Brustblattgeschirre überdieß noch in den Zeughäusern Aarau, Morges, St. Gallen nnd Zürich angesehen werden.

Ordonnanzen sind vom eidg. Oberkriegskommissariat (Reglementsverwaltung) zu beziehen. Zeichnungen und Beschreibungen der mit *) bezeichneten Artikel werden gegen Nachnahme des Kostenpreises von unserer Verwaltung abgegeben.

Die Lieferanten erhalten die ihnen von der Verwaltung zu verabfolgenden Gegenstände (als Garnituren, Strikwerk, Sattelbäume etc.) gratis und franko Ankunftsstation zugesandt.

Das Nähere besagen die Angebotbogen.

Bundesblatt. 28. Jahrg. Bd. III.

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Gruppen.

I. Gruppe.

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II. Gruppe.

Bedarf circa: 7.700 12,000 2,900 1,600 6,900 6,900 1,600 8,700 350 35 30 370 1,140 330 97 119 85 63 295 283 600 600 200

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Gewehrriemen.

Leibgurte.

Faschinenmessertaschen , einfache.

,, mit Bajonnetscheidenschlaufe.

Bajonnetscheidentaschen.

Bajonnetscheiden, gewöhnliche.

,, zu Faschinenmesser.

Patrontaschen für Infanterie.

,, ,, Dragoner.

,, ,, Guiden.

Säbelkuppel mit Schlagband für Offiziere.

,, ,, ,, ,, Dragoner.

,, ,, ,, ,, Guiden und Traiu.

Karabinerriemen.

Kevolverfntterale.

Trommelkuppel mit Kniefell.

Tragriemen für Trompeten.

Fouriertaschen für Fnßtruppen.

,, ,, Berittene und Guiden.

Trompetertaschen.

Verbandzeugtaschen.

Eiemen für Wasserflaschen, für Träger.

Offiziersreitzeuge, vollständige; nebst Zäumung, vordere und hintere Paktaschen, Pakriemen, Gurt, Steigriemen, Bügel, Sattelunterdeke (wozu die Verwaltung den Filz gratis liefert).

* * * * * * * * * * Modell.

* * * * Modell.

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Ordonnanz vom 24. April 1874.

Gruppen.

Bedarf circa:

II. Gruppe.

420

420 310 97 650 650 1418 650 410 400 650 1544 536 1008 536 1608 200

Gegenstand.

Nach. Ordonnanz, Zeichnung oder Modell

ßeitzeuge, vollständige, für Kavallerie; nebst Zäumung, Paktaschen, Pakriemen, Sattelgurt, Steigriemen, Unterlagdeke, Vorrathsmunitionstasche, Hufuägeltäsckchen.

Hiezu liefert die Verwaltung gratis: Sattelbaum mit Grundsiz. hänfener Gurt, Tuch und Pilz zu Stegpolster, Stegpolsterkeilen und TJnterlagdeken ; Steigbügel, Gebisse und Vorrathskinnkette mit Haken.

Grundsize, aufgespannt.

Kara binerkolftern.

Revolvertaschen.

Stallhalftern.

Stallgurten.

Fouragierstrike.

Kopfsäke.

Futtersüke.

Heugarne (Paare).

Staublappen, als Taschen eingerichtet.

Kopfsäke für Artilleriepferde.

Staublappen für Artilleriepferde.

Uebergurten ,, ,, Futtersäke ,, ,, Pferdedeken.

Sattelkisten für Offiziersreitzeuge.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Ordonnanz über das Artilleriepferdepuzzeug, von 1876.

Ordonnanz vom 24. April 1874.

Beschreibung.

Modell und Beschreibung Vorschrift.

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388

Gruppen.

III. Gruppe.

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n

Bedarf circa:

12 8

198 283

25 7 8 49 200 20 115 800

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450 1900

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990 220

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Nach Modell.

Fangschnüre für Dragonerunteroffiziere.

,, ,, Guidenunteroffiziere.

« Tragschnüre für Trompeten, in drei Farben.

n » Mundstükschnüre.

n n » Modelle und Beglement vom 24. Mai 1875.

Gradauszeichnungen für Unteroffiziere.

Paare für Feldweibel: Gold A ,, ,, Silber A ,, ,, Gold, einfach.

Silber n n OllUtil, ,, ,, Fouriere und Wachtmeister : Gold A jj ,, r, ,, Silber A n l ,, ,, ,, ,, ,, Gold, einfach.

« ,, n Silber, ,, n n Alle diese Borden sind in feiner Qualität zu liefern, überdieß noch annähernd das gleiche Quantum in h a l b f e i n Gold und Silber.

Paare für Korporale: Wolle A ,, ,, * einfach.

,, ,, Gefreite: ,, A ,, ,, ,, ,, einfach.

Diese sämmtlichen Auszeichnungen sind zum Aufnähen auf das Kleidungsstük fertig, mit Unterlagen in den verschiedenen Farben der Vorstöße, zu berechnen.

? Gruppen.

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V. Gruppe.

Bedarf circa:

119 6

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n n n n n n n n w

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,, 1 i: i

8700

450 600 650 050 650 650 650 536 536

536 536 536 536

G e s e n s t a n d.

Trommeln mit Schlägel, Tragriemen und je einem YoiTathsft'U.

Feldbeile für Unteroffiziere der Kavallerie.

Oelfläschchen für Infanterie.

,, ,, Berittene.

Vrasserflaschen für Träger ohne Riemen.

Striegel mit Hufräumer.

Pl'crdcbürsten.

Schwämme.

Ilufsalbbürsten mit Ueberzug.

Hufsalbbüchsen.

Striegel, aus Eisenblech.

· H'.ifräumer, aus Stahl.

Pferdebürsten.

Hufsalbbürsten, mit Ueberzeng.

Hufsalbbüfhsen.

Schwämme.

ïîaeli Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Ordonnanz 1868.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

* * Modell.

Ordonnanz über das Reitzeug der Kavallerie vom 3. Februar 1875.

Ordonnanz über das Puzzeug der Trainpferde von 1876.

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390

Gruppen.

Bedarf circa:

V. Gruppe.

19,650 14,050

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n n

n n n n n

n n n n H

n n n

600 13,500 1,280 2,500

370 370

1,140 10,050 8,700

330 85 740

514 514 450 650 72 800

800 144

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

a. Garnituren zur persönlichen Ausrüstung.

Doppelknöpfe, schwarz lakirt. mm Schnallen, ,, ,, 20

Modell.

25°"°

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n

Kinge, ,, ,, verzinnt

n

,,

n n

OQmm Oö

,,

,,

22TM 20TM°, aufgeschnitten.

22""" 22"° mit Haken.

n

n

41°"°

,,

,,

Schließknöpfe aus Messing zu Patrontaschen.

Eisenwinkel für Patrontaschen.

Karabinerhaken aus Schmiedeisen Federhaken ,, ,, ,, aus Stahl.

b. Zur P f e v d e a u s r i i s t u n g gehörend.

Stangcngebisse für Kavalleriepferde.

Trensengebisse ,, ,, Vorrathskinnketten ,, ,, Paar Steigbügel.

,, Gebisse für Artilleriezugpferde.

Knebeltrensen zur Brustblattbeschirrung.

vollständige Garnituren zu Brustblattgeschirren mit Pakgurt, ausschließlich der Gebisse.

vollständige Garnituren zu Brustblattgeschirren mit Sattel, ausschließlich der Gebisse und Steigbügel.

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Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

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Modell.

Ordonnanz vom 24. April 1874.

Ordonnanz vom 27. März 1876.

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idem und Ordonnanz vom 24. April 1874.

P 1

Gruppen.

VI. GJ uppe.

Bedarf circa: 64

208 400

400 800 944 400 72 144 472 616 72

Gre g e n s t a n d .

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Artillerie-TJnteroffiziersreitzeuge, vollständige: Zäumung mit lederner Vorrathshalfter, Sattel mit Stegpolster, vordere und hintere Paktaschen, Pakriemen, und Sattelgurt Steigriemen,. Unterlagdeke.

Hiezu liefert die Verwaltung gratis: Sattelbaum ohne Grnndgurtung ; hänfenes Gurtstük, Filz za Stegpolster, Stegpolsterkeileu und Unterlagdeke ; Steigbügel und Gebisse.

hänfene Gurtstüke.

Paare BrustblattgescMrre, vollständige, zum Fahren vom Bok aus.

Leitseile, aus Hanf.

hänfene Gurtstüke zu Pakgurten.

Paare Zugstangen und Anstöße.

Peitschen, lange.

Paare Brustblattgeschirre, zum Fahren vom Sattel aus; mit Einschluß der Zäumungen aus b r a u n e m Zaumleder (ohne Sättel und Strangenscheideii).

Trainsättel (Sattelsiz von schwarzem Kalbleder) mit Sattelgurt, Steigriemen und Strangenscheiden.

Pferdetornister, aus schwarzem Leder.

Paare Pakriemen, ans ,, ,, Traiupeitschen.

Ordonnanz vom 24. April 1874.

ß e r n, den 12. August 1876.

Ordonnanz über das Brustblattgeschirr für Armee- und Linientrain, vom 27. März 1876.

idem und Ordounanz über das Zugpferdgeschirr der Artillerie, vom 24. April 1876.

391

Kriegsmaterialverwaltung.

Technische Abtheilung.

392

Bekanntmachung.

Auf dem Polizeiamt in Domodossola haben seinerzeit unter andern aus wärtigen Kutschern auch solche aus der Schweiz gewisse Beträge als Caution für die in Gemäßheit des Gesezes vom 25. Juni 1865 dem italienischen Fiskus zukommenden Straßengelder deponirt, so im September 1861 Heinrich.

B r e s t s c h e r , Samuel Roman B r e s t s c h e r und Anton Seiner zusammen L. it. 65.

Nachdem die Genannten diese Summe seither nicht reklamirt haben, ist dieselbe gemäß den bestehenden Vorordnungen bei der Provinzialkasse in Novara deponirt worden, wo sie gegen Rükerstattung der ihnen bei der Erlegung ausgestellten Quittung zu ihrer Verfügung steht.

Da Heimath- oder Aufenthaltsgemeinde der Betreffenden seinerzeit von der Polizeibehörde in Domodossola"nicht vorgemerkt wurden, so wird denselben auf den Wunsch der italienischen Gesandtschaft, auf diesem Wege von dem Sachverhalt Kenntniß gegeben.

Ebenso verhält es sich mit einem Betrage von L. it. 16. 13, welcher einem angeblichen Em ihn g er (Heiniger, Einiger?), Jakob, Bendichts Sohn, von und in Bern, herausgebührt, der seitens der bernischen Behörden weder in Bern noch in Interlaken hat ermittelt werden können.

B e r n , den 10. August 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bauausschreibung.

Die kaiserlich Deutsche Gesandtschaft bei der Schweiz. Eidgenossenschaft hat mit Zuschrift vom 1. August d. J. dem Bundesrathe die Mittheilung gemacht, daß am 14. Juni abIrin in einem Güterschuppen des Weserbahnhofes in B r e m e n auf einem Sak Mais ein lebender Koloradokäfer vorgefunden worden sei. Das Mais (500 Sake) habe der Lloyddampfer ,,Oder" aus New-York gebracht. Der angestellten äußerst sorgfältigen Nachsuchung ungeachtet sei aber bis jezt in dem obgenannten Güterschuppen kein zweiter Koloradokäfer vorgefunden worden ; dagegen habe auf einer neulichen Fahrt des Damfpers ,,Oder" von New-York nach Bremerhafen mitten auf dem Océan ein Koloradokäfer auf dem Verdeke des Schiffes sich gezeigt, konnte aber gleich von einem

393 Passagier getödtet werden. Ferner sei auf dem im Juni d. J. im Bremerhafen von New-York angelangten Lloyddampfer ,,Nekar" ebenfalls auf offener See ein Koloradokäfer von einem Passagier lebend gefangen und in Vegesak (bei Bremen) getödtet worden.

Da diese Erscheinungen befürchten lassen, daß die Einwanderung des Koloradokäfers*) von Amerika nach Europa nicht unwahrscheinlich ist, so hat der Bundesrath die Veröffentlichung des Vorstehenden beschlossen.

B e r n , den 8. August

1876.

Die Schweiz. Bundeskanzler.

Pfandrecht an den Vereinigten Schweizerbahnen.

Gemäß Art. 5 des Bundesgesezes über Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen vom. 24. Juni 1874 sind auch die vor dessen Inkrafttreten (10. Oktober 1874) bestellten Pfandrechte an Eisenbahnen in das eidg. Pfandbuch für Eisenbahnen einzutragen.

Die Einträge bezüglich der auf den Linien der Vereinigten Schweizerbahnen haftend en zwei Pfandrechte sind auf Grundlage der Akten und der Angaben der Generaldirektion des genannten Unternehmens entworfen und von der leztern anerkannt worden.

Bezüglich der pfandberechtigten Forderungssumme folgen hier die Hauptziffern : a. I. II y p o t h e k.

1) 4 % Anleihen im Maximalbetrag von 30,000,OCO Fr., laut Pfandurkunde vom 5. Januar 1865, bis 10. Oktober 1874 emittirt . Fr. 27,668,100 2) 4'/2 % Anleihen der ehemaligen Glattthalbahn vom 24. Mai 1856, in die I. Hypothek aufgenommen .

. ,, 169,500 3) 5 % Obligationen à 300 Fr., von den 3 % Anleihen der Vereinigten Schweizerbahnen vom 1. Juli 1857 und 15. Oktober 1859 in die I. Hypothek aufgenommen . ,, 1,272,900 Fr. 29,110,500 *) Siehe darüber Seite 319--322 des Bundesblatts vom Jahr 1874, Band III.

394 Am 10. Oktober 1874; waren zurükbezahlt und aus der Circulation zurükgezogen : von dem Anleihen unter l Fr. 795,800 ,, den Obligationen ,, 3 ,, 93,600 b. II. H y p o t h e k .

4 % Anleihen im Maximalbetrag von 15,000,000 Fr., laut Pfandurkunde vom 5. Januar 1865, im vollen Betrage emittirt. Bis 10. Oktober 1874 waren davon zurükbezahlt ,, 447,900 Weder konvertirt noch in die erste Hypothek aufgenommen und daher bei ihren frühern Hechten verblieben sind : vom 3 % Anleihen vom 1. Juli 1857 1244 Titel im Betrage von Fr. 622,000 ,, ,, ,, ,, 15. Okt. 1859 527 ,, ,, ,, ,, ,, 263,500 Die im Detail bearbeiteten Eintragsentwürfe betreffend die bezeichneten Hypotheken liegen in der Kanzlei des Unterzeichneten und in derjenigen des Gemeinderathes St. Gallen für die betheiligten Gläubiger zur Einsicht auf. Anfällige Reklamationen sind bis Ende dieses Monats an das Unterzeichnete zu richten; Stillschweigen während dieser Frist gilt als Anerkennung.

B e r n , den 7. August 1876. [3].

Schweiz. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

*Schweizerische Nordostbahn.

Mit 15. August tritt ein IX. Nachtrag zum württembergisch - schweizerischen Gütertarif vom 1. Juli 1873 in Kraft. Derselbe enthält direkte G e t r e i d e f r a c h t s ä t z e ab S ö f l i n g e n im Verkehre mit den schweizerischen Verbandstationen.

Exemplare dieses Nachtrages können bei unsern Hauptstationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 31. Juli 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

395

Verpfändung der Tössthalbahn.

Betreifend die Verpfändung der Tößthalbahn im zweiten Rang für ein 5 % Anleihen von Fr. 1,100,000 laut bundesräthlicher Pfandbestellungsbewilligung von heute liegt der Entwurf des Eintrags in das eidg. Pfandhuch für Eisenbahnen, wie er mit der Gesellschaftsbehörde vereinbart worden ist, in der Kanzlei des Unterzeichneten, sowie in der Kanzlei des Stadtrathes Winterthur zur Einsicht der bei dem Anleihen als Gläubiger Interessirten auf. Allfällige Reklamationen sind vor Dienstag den 15. August nächstkünftig an das Unterzeichnete zu richten; Stillschweigen gilt als Anerkennung.

B e r n , den 31. Juli 1876. [ 2 ]..

Eidg. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

Ausschreibung.

Die mit einer Besoldung von Fr. 2500 bis Fr. 3200 verbundene Stelle eines Revisionsgehilfen beim eidg. Finanzdepartement. Bewerber um dieselbe wollen ihre Anmeldungen bis zum 25. Augnst nächsthin dem Finanzdepartement einreichen.

B e r n , den 31. Juli 1876.

Eidg. Finanzdepartement.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit dem 15. August künftig tritt ein neuer Spezialtarif für die Beförderung von Kochsalz ab Station Burgdorf nach Worb, Konolfingen, Zäziwyl, Signau, Langnau, Trubschachen und Wiggen in's Leben, und es wird dagegen der gleichartige Spezialtarif vom 20. August 1864, welcher sich nur auf die erstem fünf Bestimmungsstationen erstreckte, zurückgezogen.

B e r n , den 1. August 1876. ["]..

Die Direktion.

393

Pfandrecht an einer Eisenbahn.

Um die Vollendung der ihr konzedirten Linie und, soweit hiezu die Betriebseinnahmen nicht ausreichen würden, die Verzinsung ihres Obligationenkapitals während der ersten Betriebsperiode bis Ende 1878 zu sichern, hat die s c h w e i z e r i s c h e N a t i o n a l b a h n g e s e l l s c h a f t von den hei ihrem Unternehmen interessirten Gemeinden und Privaten ein Subventionsanleihen von 2 Millionen Franken aufgenommen. Dafür will sie den. Subscribenten in erster Linie ihre noch nicht begebenen 5 °/o Obligationen mit Pfandrecht zweiten Ranges auf die Linie W i n t e r t h u r - S i n g e n - K r e u z u n g e n im Gesammtbetrage von circa 800,000 Pranken überlassen , für die restirenden 3/5 aber zu 5 % jährlich zu verzinsende Obligationen mit Pfandrecht zweiten Eanges auf die Linie W i n t e r t h u r Z o f i n g e n mit Abzweigung S u h r - A a r a u ausstellen.

Um dieses Versprechen zu erfüllen, wünscht die Gesellschaft, für eine Summe von Fr. 1,200,000 ein Pfandrecht z w e i t e n Banges, nachgehend einer Forderung von 9 Millionen Franken, auf die Linie Winterthur-Zofingen mit Abzweigung Suhr-Aarau, 86,9 Kilometer lang, zu bestellen.

Gemäß Art. 2 des Bundesgesezes über Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen vom 24. Juni 1874 wird dieses Begehren hiemit bekannt gemacht und eine m i t D i e n s t a g d e n 15. A u g u s t n ä c h s t k ü n f tig a b l a u f e n d e F r i s t angesezt, um allfällig Beim Bundesrathe Einsprache dagegen zu erheben.

B e r n , den 25.' Juli 1876. [3].

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes: Die Bundeskanzlei.

397

Internationale Molker ei- Ausstellung zu Hamburg im Februar 1877.

Auf Veranlaßung des milchwirthschaftlichen Vereins, welcher sich im Juni 1874 zu Bremen konstituirte, ist in II a m h u r g ein Comité für die Abhaltung einer internationalen Molkerei-Ausstellung zusammengetreten, welches das unterzeichnete Executiv-Comite mit der Führung der Geschäfte beauftragt hat.

Diese internationale Molkerei-Ausstellung wird unter dem Präsidium der Herren Bürgermeister Dr. Kirchenpauer zu Hamburg, Graf Schlieffen auf Schlieffenberg in Meklenburg-Schwerin, J. II. Rabe zu Eilbeck und Etatsrath Tesdorpf auf Falster in der zweiten Hälfte des Monats Februar 1877 stattfinden und als Ausstellungsgegenstände umfassen: I . B u t t e r : 1) Frische Butter; 2) Dauerbutter: a. Winterbutter, b. Sommer- und Herbstbutter, o. Präservirte Butter.

II. K ä s e : 1) Weichkäse ; 2) Hartkäse ; 3) Collectionen von verschiedenen Käsesorten.

III. M a s c h i n e_ n: Alle Maschinen, welche in Beziehung zur Molkerei, sowie solche, welche in Beziehung zur Haltung und Pflege des Milchviehs stehen.

IV. Ger ä t h e und R e q u i s i t e n : 1) Molkerei-Geräthe ; 2) diverso Geräthe und Utensilien zur Riudviehhaltung, sowie zur Milchproduction und Consumtion ; 3) Milchtransportmittel.

V. W i s s e n s c h a f t l i c h e G e g e n s t ä n d e : 1) Instrumente ; 2) Modolle ; 3) Abbildungen, Pläne, Beschreibungen etc. ; 4) Milchwirthschaftliche Unterrichtsmittel.

VI. T e c h n i s c h e G e g e n s t ä n d e : 1) Complete Molkerei-Einrichtungen ; 2) besondere künstliche Fabrikate aus der Molkerei ; 3) Hilfsstoffe zur Molkerei etc. ; 4) Futterstoffe.

VII. C o l l e c t i o n e n von Geräthen, Maschinen, Modellen u. s. w.

Das Nähere betreffs der Ausstellungs-Programme, der Anmeldungsfrist und der Zeit der Ausstellung wird demnächst öffentlich bekannt gemacht werden.

Das Executiv-Comite für die internationale Molkerei-Ausstellung zu Hamburg : Bürgermeister Dr. Kirchenpauer, G. A. Boyhen (i. F. Ahlmann & 1. Vorsitzender.

Beysen.)

.Hob. M. Sloman, 2. Vorsitzender.

Emil Güssefeld.

Albertus von Ohlendorff, SchatzG F Schwabe auf Waltorshof.

meister und stellvertretender ,, ..

Vorsitzender.

G F. Vett.

P Dr. Riehard Seelemann, Schrifteter Wetzel.

fährer.

398

Bekanntmachung.

Da sofort nach beendigter Bundesversammlung jeweilen Begehren um Zusendung der erlassenen Bundesgeseze eingehen, so wird daran erinnert, daß dieselben nicht erscheinen können, bevor die Texte revidirt und namentlich der französische durch Experten geprüft und festgestellt ist, was mehrere Wochen anzudauern pflegt.

Sobald ein Gesez im Bundesblatt erschienen ist, werden auch Extraabzüge angeordnet.

B e r n , den 26. Juli 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Jura- B ern-Luzern-Bahn.

Mit dem 10. August 1876 tritt auf dem Gebiete der Jura-Bern-LuzernBahn ein Spezialtarif Nro. II für den Transport von verschiedenen Baumaterialien von mindestens 200 Centner oder dafür zahlend in Kraft.

Exemplare dieses Tarifes sammt einem Nachtrag können vom genannten Tage an auf sämmtlichen Stationen, sowie auf dem Bureau der commerziellen Abtheilung (Bärenplatz Nr. 242) gratis bezogen werden.

B e r n , den 15. Juli 1876. [']...

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Einem Holzhändler in Basel wurde für den Transport von Brennholz in Klaftern (meistens Buchenholz), welches auf Station Laufen geführt wird, eine Taxe von 9 Centimes per Zentner ab Laufen nach Basel auf dem Wege der Rückvergütung bewilligt, sofern das innerhalb Jahresfrist zu transportirende Quantum mindestens die Summe von 500 Klaftern erreicht und der Transport in Wagenladungen von mindestens 20 % oder dafür zahlend, effectuirt wird.

B e r n , den 17. Juli 1876. [']...

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

399 Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit dein 10. August d. J. tritt zum Spezialtarife Nro. 10 (Sektion BaselDelsberg) ein I. Nachtrag in Kraft ; derselbe reiht den Artikel Holzkohlen der II. Serie des erwähnten Spezialtarifes ein und kann vom genannten Tage an auf allen Stationen der Linie Basel-Delsberg gratis bezogen werden.

B e r n , den 24. Juli 1876. [ 3 ]. . .

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche schriftlich und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Postkommis in Genf. Anmeldung bis zum 25. August 1876 bei der Kreispostdirekton in Genf.

2) Briefträger in Payerne (Waadt). } Anmeldung bis zum 25. August > 1816 bei der Kreispostdirektion in 3) ,, ,, Sentier ,, ) Lausanne.

4) Postkommis in Chaux-de-fonds. Anmeldung bis zum 25. August 1876 bei der Kreispostdirektion in Neuchâtel.

5) Postkommis in Ölten.

l Anmeldungbis s zum n 25. August , 1 1876 bei der Kreispostdirektion m 6) Kondukteur für den Postkreis Basel. J Basel.

7) Posthalter in Schönengrund (Appenzell). Anmeldung bis zum 25. Angust 1876 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

8) Telegraphist in Schönengrund. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. August 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

400 1) Postkommis in Neuenburg. Anmeldung bis zum 18. August 1876 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

2) Briefträger in Hinweil (Zürich).

3) ,, ,, Bülach ,, 4) Postkommis in Zürich.

Anmeldung bis zum 18. August 5) Ablagehalter und Briefträger in 1876 bei der Kreispostdirektion Oberwinterthur.

in Zürich.

6) Briefkastenleerer in "Winterthur.

7} Posthalter und Briefträger in Affoltern bei Höngg (Zürich).

8) Postkommis in Rorschach.

Anmeldung bis zum 18. August 1876 bei der Kreispostdirektion 9) Postablagehalter in Wolfhalden in St. Gallen.

(Appenzell A.-Rh.).

10) Gehilfe auf dem Kontrolsbüreau der Telegraphendirektion. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 27. August 1876 bei der Telegraphendirektion.

11) Telegraphist in Sedeilles (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. August 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

12) Telegraphist in Riggisberg (Bern). Jahresbesoldung Er. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 22. August 1876 bei der Telegraphen-Inspektion i a Bern.

13) Telegraphist in Wolfhalden. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 27. August 1876 bei der Tele graphen-Inspektion in St. Gallen.

14) Telegraphist in Grub (Appenzell A. Rh.). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 15. August 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

Uebersicht der Verhandlungen der

schweizerischen Bund e ST er Sammlung.

Ordentliche Sommer-Session vom Montag den 5. Juni bis Mittwoch den 5. Juli 1876.

Sizungen des Nationalraths: Juni 5., 6., 7., 8., 9, 10., 12., 13., 14., 15., 16., 17., 19., 20., 21., 24., 26., 27., 28., 29., 30. ; -- Juli 1., 3., 4. (II), 5.

-- (26 Sizungen.)

Sizungen des Ständeraths : Juni 5., 6., 7., 8., 9., 13., 14., 16., 17., 19., 20., 21., 24., 26., 27., 28., 29., 30. ; -- Juli 1., 4. (II), 5. -- (22 Sizungen.)

Sizungen der Vereinigten Bundesversammlung : Juni 14., 23. (für Traktanden Nr. 2, 24, 32).

1 Bureaux, Neubestellung.

Neubestellung der Bureaux des Nationalrathes und des Ständerathes.

B u r e a u des Nationalrathes.

Gewählt am 5. Juni 1876: (Bundesblatt 1876, II., 956, 1034.)

Herren: Präsident : A e p l i, Arnold Otto, von und in St. Gallen.

Vizepräsident : M a r t i , Eduard, von Rapperswyl (Bern), in Biel (gewählt am 7. Juni nach. Ablehnung des Hrn. Louis Berdez, von Vivis, in Lausanne).

Herren : Stimmenzähler : E b e r l e , Ambros, von Einsiedeln, in Schwyz.

W u l l i è m o z , Paul, von Vuarrens, in Payerne.

S c h e r b , Albert, von und in Bischofszell.

J o o s t , Gottfried, von und in Langnau.

2 Bureau des Ständerathes.

Gewählt am 5. Juni 1876: Herren : Präsident: N a g e l , Paul, von Engishofen, in Bischofszell.

Vizepräsident : R o t h, Arnold, von una in Teufen.

Stimmenzähler: V e s s a z , Antoine, von Chabrey, in Lausanne.

G e n g e l, Florian, von Churwalden, in Chur.

2. Bundesgericht, Ersazwahlen.

Wahl eines M i t g l i e d e s des schweizerischen Bundesgerichts?

in Ersezung des austretenden Hrn. Pictet.

Gewählt am 14. Juni 1876: Hr. B r o y e, Jean, von und in Freiburg, bisher Suppléant des Bundesgerichts.

Wahl (v. 23. Juni) eines S u p p l e a n t e n des Bundesgerichts; Hr. P i o t e t, Gustav, von Genf, bisher Bundesrichter.

(Bundesblatt 1876, II, 1034; III, 123.)

3. Geschäftsbericht und Staatsrechnung von 1875.

Prüfung des Geschäftsberichts des Bundesrathes über das Jahr 1875*), nebst Staatsrechnung, sowie des Geschäftsberichts des Bundesgerichts*). (Priorität beim Nationalrath.)

Dieses Traktandum wurde in dieser Session zum ersten Male getrennt behandelt.

Siehe : Beilage 1: 3 A. Staatsrechnung (Seite 23).

3 B. Geschäftsbericht.

Ad 3 B : Lezte Vereinbarung : Ständerath 5., Nationalrath 5, Juli.

Das Nähere der Verhandlungen über den Geschäftsbericht von 1875 findet sich in der Quart-Beilage zu Nr. 33 des Bundosblattes, betitelt : Specimen einer einläßlicheren Darstellung des Hergangs bei den Verhandlungen der eidgenössischen Räthe.

Die Kommissionen finden sich unter der Rubrik : Erster Anhang, Allgemeine Kommissionen (Seite 19.)

*) Postwesen .

.

Bundesblatt 1876, II, Seite 1 -- 67 Telegraphenwesen ,, ,, ,, ,, 129 -- 170 Politisches .

.

,, ,, ,, ,, 185 -- 205 Justiz und Polizei ,, n n n 233 -- 301 Jnneres .

.

,, ,, ,, ,, 311 -- 401 Militär .

.

,, 411 -- 484 Eisenbahnen u. Handel ,, n n n 497 -- 604 Finanz und Zoll .

,, » ,, ,, 629 -- 718 Schlußdatum des Geschäftsberichts: 22. Mai 1876.

**) Vom 6. April 1876 : Bundesblatt 1876, II, Seite 719.

3

4. Wasserbaupolizei, Bundesgesez.

Botschaft und Gesezentwurf des Bundesratbcs vom 6. März 1876 (Bundesblatt I, 659) betreffend die Oberaufsicht des Bundes über die Wasserbaupolizei im Hochgebirge. (Priorität beim Ständerathe.)

Kommission des Nationalraths :

Kommission des Ständeraths :

Suter.

Arnold.

Bavier.

Desor.

Hertonstein.

Kohr (Bern).

Techtermann.

Verschoben auf Dezember

Hold.

Keller.

Schaller.

Kopp.

Hoffmann.

1876.

5. Neues eidgenössisches Verwaltungsgebäude.

Botschaft und Beschlußentwurf betreffend Erwerbung des für das neue eidgenössische Verwaltungsgebäude bestimmten Bodens, und theilweise Abänderung des Vertrages über die abschließlichon Leistungen der Stadt Bern an den Bundessiz, vom 22. Juni 1875.

(Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths :

Kommission des Ständeraths:

Klein.

Baidinger.

de Chastonay.

Dietler.

Vögelin.

Der Entwurf des Bundesratb.es vom 30. Mai S. 943) wurde vom Ständerath am 9. und vom unverändert angenommen.

Birmann.

Morel.

Herzog.

Erosi.

Weber.

1876 (Bundesblatt 1876, II, Nationalrath am 17. Juni

6. Niederiassungsvertrag mit dem deutschen Reiche.

beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Escher.

Amberg.

Graf (Appenzell).

Reymond.

Teuscher.

(Priorität

Kommission des Ständeraths : Bodenheirner. (Sehriftl. Beriebt: Bundesblatt 187C, III, 138.)

Evêquoz.

Sonderegger.

Theiler.

Steblin.

4

Die Ratifikation dieses Vertrages, nach Antrag des Bundesraths vom 3. Juni 1876 (Bundesblatt 1876, II, 891) -wurde vom Ständerath am 13. und vom Nationalrath am 27. Juni ausgesprochen.

Gleichzeitig haben die gesezgebenden Räthe beschlossen: ,,Der Bundesrath wird beauftragt, dafür zu sorgen, daß, sei es im Protokolle über Auswechslung der Ratifikationsurkunden, sei es im Verbale der Aufnahme des Vertrages in die Gesezsammlung, sei es endlich in einem speziellen, dem Vertrage anzuhängenden Akte, die aufgehobenen Verträge autgezählt werden."

7. Gesezentwurf über Schweizerbürgerrecht.

Botschaft und Gesezentwurf betreffend Ertheilung des Schweizerbürgerrechts und Verzicht auf dasselbe. (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Frei.

Schaller. \ Schriftl.Be« ·ht. \ Carteret.

Hofer.

Schriftl. Berichte *).

Huber.

Cornaz.

Merkle.

Jenny.

Pedrazzini.

Zangger.

Lezte Vereinbarung : Ständerath 1., Nationalrath 3. Juli.

Die vom 2. Juni 1876 datirte Botschaft des Bundesrathes findet sich im Bundesblatt 1876, II, 897. -- Die Bekanntmachung im Bundesblatt verzögerte sich auch bei diesem Geseze, weil die Prüfung des französischen Textes und die daherige Korrespondenz zwischen Kommissionsmitgliedern etc.

einige Zeit in Anspruch nahmen.

8. Walliser Verfassung, Gewährleistung.

Botschaft über eidgenössische Gewährleistung einer neuen Verfassung des Kantons Wallis. (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Bohr (Aargau). (Schrift!. BeNagel.

rieht, 14. Juni: Bundesblatt Kopp.

1876, III, 41.)

Brosi.

Chalumeau.

Toggenburg.

Vom Ständerath wurde am 2,1. März 1876 und vom Nationalrath am 29. Juni der Entwurf des Bundesrathes vom 16. März 1876 (Bundesblatt 1876, I, 707) unverändert angenommen.

Diese in gleicher Tendenz gehaltenen, wenn auch nicht gleichlautenden Berichte können gegenseitig als Uebersezung dienen. Derjenige des Hrn. Hofer findet sich im Bundesblatt von 1876, III, 321.

9. Militärbeamtengehalte und Pferderationen.

Bericht des Bundesrathes vom 12. Mai 1876 (Bundesblatt II, 776) in Ergänzung der Botschaft vom 25. Februar, betreffend Bundesgesez über Besoldung der Militärbeamten und Bundesbeschluß über Vergütung von Pferderationen in Friedenszeiten. (Priorität, abgeändert, beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Gaudy.

Delarageaz.

Hertenstein.

Kaiser (Soloth.).

Zyro.

Kommission des Ständeraths : Hofer.

Vessaz.

Freuler.

Hildenbrand.

Erosi.

Vom Ständerath am 17. Juni auf die Dezember-Session verschoben.

10. Kreditbegehren flir die Ausrüstung der Rekruten für 1877.

(Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths :

Kommission des Ständeraths :

Vautier.

Büdgetkommission für 1877.

Arnold.

Siehe : allgemeine Kommissionen, v. Buren.

Seite 19.

Häberlin.

Morel.

Vom Ständerath wurde am 30. Juni und vom Nationalrath am 4. Juli der bundesräthliche Entwurf vom 14. Juni (Bundesblatt 1876, III, 166) unverändert angenommen.

11 A. -- Nachtragskredite fUr das Jahr 1876.

Botschaft vom 17. Juni 1876: Bundesblatt III, 49--108.

(Priorität, abgeändert, beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths :

Kommission des Ständeraths :

Büdgetkommission für 1876.

Büdgetkommission.

Siehe: Allgemeine Kommissionen, Seite 19.

Lezte Vereinbarung: Nationalrath 4., Ständerath 5. Juli.

11 B. -- Bundesgesez betreffend die Enthebung der Wehrpflichtigen älterer Jahrgänge von der persönlichen Dienstleistung.

Lezte Vereinbarung : Nationalrath 4., Ständerath 5. Juli.

Das aus Veranlaßung der außerordentlichen Nachtragskredite für Militärwesen entstandene, vom Nationalrath am 4. und vom Ständerath am 5. Juli angenommene Bundesgesez findet sich im Bundesblatt 1876, III, 225.

12. Gesezentwurf über Anlage eidgenössischer Staatsgelder.

Botschaft nebst Gesezentwurf über Anlage eidgenössischer Staatsgelder, in Revision des Gesezes über Darleihen aus eidgenössischen Fonds vom 23. Dezember 1851 (111., 6).

(Priorität beim Nationalrath.)

Kommission des Nationalraths :

Kommission des Ständeraths :

Haller.

Challet-Venel.

Schwerzmann.

Stehlin.

Estoppey.

Eeal.

Sonderegger.

Dossenbach.

Vom Nationalrath am 4. Juli verschoben. (Siehe Beilage II, Seite 24.)

13. Tabaksteuer, Petition Vuagniaux.

Botschaft vom 3. Mai 1876 betreffend die Petition von Hrn.

B. Vuagniaux in Vucherens, Kts. Waadt, um Einführung einer eidgenössischen Tabaksteuer. (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths: Kommission des Ständeraths: Challet-Venel.

Kaiser (Bern).

Keel.

de Montheys.

Scheuchzer.

Jenny.

Wirz.

Hettlingen.

Vom Ständerath wurde am 9. und vom Nationalrath am 19. Juni über diese Petition, in Uebereinstimmung mit dem bundesräthlichen Antrage (Bundesblatt 1876, II, 975), zur Tagesordnung geschritten.

14. Zoll für Abfälle zur Papierfabrikation.

Botschaft vom 19. April 1876 betreffend Ermäßigung des schweizerischen Ausfuhrzolles für Makulatur und Lumpen.

(Priorität beim Ständerath.)

7

Kommission des Nationalraths : Kömer.

Bally.

Grand.

Rikli.

Thommen.

Kommission des Ständeraths : "Weber.

Dossenbach.

Franzoni.

Am 9. Juni 1876 beschloß der Ständerath auf den Antrag seiner Kommission : 1. Es wird dem Bundesrathe eine sachbezügliche Eingabe der Papierfabrikanten vom 3. Juni 1876 zur Vernehmlassung mitgetheilt.

2. Es wird an den Bundesrath die Frage gerichtet, ob es gegenwärtig, wo neue Zollverträge mit den uns umgebenden Staaten, in nächster Aussicht stehen, am Plaze sei, Aenderungen an dem Zolltarif vorzunehmen.

In Folge dieses Auftrags ergänzte der Bundesrath seine Botschaft vom 19. April 1876 (Bundesblatt 1876, II, 912) durch einen vom 17. Juni datirten Bericht und Antrag (Bundesblatt III, 182).

Der leztere Antrag desselben wurde zum Beschluß erhoben, indem der Ständerath am 20. und der Nationalrath am 28. Juni beschloß : ,,Es sei, in theilweiser Modifikation des Bundesrathsbeschlusses vom 19. April 1876 *), für Lumpen (Hadern), leinene und baumwollene, sowie für alte Strike und Taue, vom 1. Juli 1876 an, der Ausfuhrzoll wie früher wieder mit Fr. 2 per Zentner zu beziehen." --*) 1876, II, 71.

15. Sicherung der Pfandgläubiger und Obligationäre bei Fusionen und Veräusserungen von Eisenbahnen.

Bericht des Bundesralhs vom 9. Juni 1876 (Bundesblatt II, 1004). (Priorität, abgeändert, beim Nationalrath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Bucher.

Eussenberger.

Demiéville.

Dufernex.

Haberstich.

Hoffmann.

Meßmer.

Stehlin.

Schoch.

Herzog.

Wirth-Sand.

Zemp.

Siehe Beilage III, Seite 27.

16. Genfer Pferdebahnen, Konzessionsübertragung.

Botschaft und Beschlußentwurf betreffend Uebertragung der Konzession für die Genfer Pferdebahnen. (Priorität beim Ständerath.)

Kommissionen, siehe unter Eubrik : Allgemeine Kommissionen, Eisenbahnkommissionen,, Seite 20.

8 Vom Ständerath wurde am 7. und vom Nationalrath am 19. Juni der Tmndesräthliche Beschlnßentwurf vom 24. Mai 1876 (Bundesblatt 1876, II, 920) unverändert angenommen.

17 A. -- Fristverlängerung für die Wasserfallenbahn und die Waidenburgerbahn.

(Priorität beim Ständerath.)

Siete Beilage IV, Seite 29.

17 B. -- Fristverlängerung für die waadtländischen Jurabahnen.

Vom Ständerath wurde am 7. und vom Nationalrath am 19. Juni der bundesräthliche Beschlußentwurf vom 22. Mai 1876 (Bundesblatt 1876, II, 916) unverändert angenommen.

17 C. -- Fristverlängerung für die Eisenbahn Biilach-Schaffhausen.

(Priorität beim Ständerath.)

Siehe Beilage V, Seite 31.

17 D. -- Fristverlängerung für die Eisenbahn durch das Broyethal in den Kantonen Freiburg und Waadt: a) Streke von Murten über Payerue und Moudon nach Palézieux, b) Linie Freiburg-Payerne-Yverdon.

Vom Ständerath wurde am 16. Juni und vom Nationalrath am 3. Juli der bundesräthliche Beschlußentwurf vom 9. Juni 1876 (Bundesblatt 1876, II, 1021) unverändert angenommen.

17 E. -- Fristverlängerung für die Pferdebahn Bözingen-Biel-Nidau.

Vom Stäuderath wurde am 7. und vom Nationalrath am 19. Juni der Imndesräthliche Beschlußentwurf vom 24. Mai 1876 (Bundesblatt 1876, II, 923) unverändert angenommen.

18.

Fabrikgesez.

Botschaft und Gesezentwurf betreffend die Arbeit in den Fabriken. (Priorität beim Nationalrath.)

9 Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths: Künzli.

Kappeier.

Baud.

Jenny.

Bleuler.

Vessaz.

Born.

Gengel.

Klein.

Roth.

Müller.

Zangger.

Philippin.

Thciler.

Tschudy.

Vautier.

Die erste nationalräthliche Redaktion vom 16. Juni 1876 ist dem Bundesblatte Nr. 28 beigelegt worden. Dieser Beschluß wird im Bundesblatt reproduzirt werden mit Gegenüberstellung der später zu gewärtigenden Abänderungs-Anträge der ständeräthlichen Kommission.

Der Ständerath verschob den Gegenstand bereits am 9. Juni auf die Dezembersession 1876.

Vergleiche zu diesem Geseze: Botschaft des Bundesraths vom 6. Dezember 1875 (Bnndesblatt 1875, IV, 921--960 (573) ; Bericht der Kommission des Nationalraths vom 24. Mai 1876, nebst Gegenüberstellung ihrer Anträge vom 4. Mai 1876 und derjenigen des Bundesraths vom 2. November 1875. (Bundesblatt 1876, II, 786--837).

19. Rekurs vom Gemeinderath Dürnten, betr. Stimmrecht.

Rekurs des Gemeinderaths von Dürnten (Zürich), gegen Bundesrathsbeschluß vom 31. Januar 1876, betr. Stimmrecht der Niedergelassenen. (Spezialfall von Eduard Bodenmüller von Niederzeihen, Aargau.) Priorität beim Ständerath.

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Demiéville.

Nagel.

Eggli.

Stehlm.

Broger.

Schauer.

Ständerathsbeschluß vom 14. März 1876: Die Entscheidung über den Rekurs des Gemeinderaths von Dürnten wird bis zum Erlaß des neuen Stimmrechtsgesezes verschoben.

Nationalrathsbeschluß vom 28. Juni 1876 : Der Rekurs des Gemeinderaths von Dürnten wird als unbegründet abgewiesen.

Der Ständerath verschob am 4 Juli die weitere Behandlung auf die Dezembersession.

(Vergi. Bundesblatt 1876, I, 983.)

20. Rekurs Pfander.

Rekurs von Albert Pfander von Basel gegen Bundesrathsbeschluß vom 29. Dezember 1875, betr. Montirungsteuer.

(Priorität beim Nationalrath.)

10

Kommission des Nationalraths :

Kommission des Ständeraths :

Thoma. (Schriftl. Bericht: BundesHold.

Berdez.

blatt 1876, III, 331.)

Lusser.

ßeinert.

Eossi.

Vom Nationalrath am 17. und vom Ständerath am 20. Juni abgewiesen, im Sinne des oitirten Kommissionsberichts und Antrags : Ibid., 335/6.

21. Rekurs Nessi, betr. Wahlanstände im kreis Locamo.

Rekurs von Franz Nessi von Orselina (Tessin) und Genossen, gegen Bundesrathsbeschluß vom 4. Februar 1876, betr.

Wahlen im Kreise Locamo. (Priorität, abgeändert, beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths :

Kommission des Ständeraths :

"Weber (Soloth.). (Schriftl. Bericht, Hoffmann.

24. Juni: Bundesbl. III, 191.)

Vancher.

Hilti.

Zen-Kuffinen.

Holdener.

Morel.

v. Werdt.

Vom Ständerath am 21. Juni und vom Nationalrath am 1. Juli abgewiesen.

Beilage VI, Seite 33.

22. Brun, Maria, Rekurs betr. Ausweisschriften.

Rekurs der Frau Maria Brun geb. Stalder, von Wohlhusen (Luzern), gegen Bundesrathsbeschluß vom 2. Februar 1876 (Bundesblatt II, 909}, betreffend Verweigerung von Ausweisschriften. (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Graf (Baselland).

Freuler.

Bühl mann.

Menoud.

Jaquet.

Kaiser.

Schmid.

Tanner.

Vom Ständerath am 7. und vom Nationalrath am 19. Juni abgewiesen.

23. Motion Freuler, betr. die eidgen. Bank.

Bericht und Antrag des Bundesraths über die Motion des Hrn. Ständerath Freuler, betreffend Beseitigung des Prädikates ,, eidgenössisch "· in der Firma der eidgenössischen Bank in Bern. (Priorität beim Ständerath.)

11 Kommission des Ständeraths : Keller.

Lia s s er.

Evèquoz.

Cornaz.

Zangger.

Der Ständerath beschloß am 17. Juni auf Antrag seiner Kommission und in TJebereinstimmung mit dem bundesräthlichen Antrage vom 2. Juni 1876 (Bundesblatt 1876, 11, 094): der Motion keine Folge zu geben.

Mittheilung an den Nationalrath und an den Bundesrath zur Vormerkung der Erledigung.

(Vergi, auch Votum des Motionsstellers : Bundesblatt 1876, II, 741.)

24.

Strafnachlassgesuch von G. Egg.

Strafnachlaßgesuch des Gottlieb Egg von Schlatt, Kantons Zürich, gewesenen Lokomotivführers der Uctlibergbahn.

Kommission der vereinigten Bundesversammlung : Merkle.

Barman.

Broger.

Huber, Ständerath.

Morel, Ständerath.

Am 23. Juni abgewiesen, in Uebereinstimmnng mit dem bundesräthlichen Antrage vom 24. Mai 1876 (Bundesblatt 1876, II, 924.)

25. Deklaration zum Münzvertrag.

Botschaft betreffend die Deklaration vorn 3. Februar 1876 zum Münzvertrag mil Belgien, Frankreich und Italien vom 23. Dezember 1865.

(Priorität beim Nationalrath.)

Kommission des Nationalraths : Kaiser (Solothurn).

Marti.

Studer.

Toggenburg.

Weck-Reynold.

Kommission des Ständeraths : Kappeier.

Jenny.

Bodenheimer.

Estoppey.

Stehlin.

Vom Nationalrath wurde am 28. Juni und vom Ständerath am 1. Juli die vom Bundesrath unterm 30. Mai 1876 (Bundesblatt 1876, II, 980) beantragte Ratifikation ausgesprochen.

Siehe Beilage VII, Seite 33.

12 26. Banknotengesez, Abstimmungsergebniss.

Bericht 1876, vom beim

des Bundesrathes vom 2. Juni 1&76 (Bundesblatt II, 984) über das Ergebmß der Volksabstimmung 23. April 1876 über das Banknotengesez. (Prioritäi Ständerath.)

Kommission des Nationalraths :

Kommission des Ständeraths:

Hasler.

Fischer.

Migy.

Russer.

Steinhauser.

Stehlin.

Estoppey.

Jenny.

Schaller.

Kopp.

Sulzer.

Brosi.

Siehe Beilage VIII, Seite 34.

27 A. -- Gesezentwurf über civilrechtliche Verhältnisse ; 27 B. -- Gesezentwurf liber politische Rechte der Niedergelassenen und Aufenthalter, und den Verlust der politischen Rechte.

Bestellung von Kommissionen zur Vorberathung dieser beiden Gegenstände für die Dezembersession. (Priorität für beide Gegenstände beim Nationalrath.)

Kommission des Nationalraths: Kommission des Ständeraths: Brunner.

Burckhardt.

Chalumeau.

Lambelet.

Ruchonnet.

Saxer.

Schwerzmann.

. Segesser.

Stoffel.

Ziegler.

Zweifel.

'

Ringier.

Estoppey.

Kopp.

Cornaz.

Hold.

Russenberger.

Hofer.

28. Pruntrut-Delle, Konzessionsübertragung.

(Priorität, abgeändert, beim Ständerath.)

Vom Ständerath wurde am 9. und vom Nationalrath am 19. Juni der bundesräthliche Beschlußentwurf vom 2. Juni (Bundesblatt 1876, II, 947 unverändert angenommen.

13

29. Wohlen-Bremgarten, Fristverlängerung.

(Priorität beim Ständerath.)

Vom Ständerath wurde am 16. Juni und vom Nationalrath am 3. Juli der bundesräthliche Beschlußentwurf vom 6. Juni (Bundesblatt 1876, II, 1001) unverändert angenommen.

30. Seebach (Oerlikon)-Zürich, Konzession.

(Priorität beim Ständerath.)

Vom Ständerath wurde am 1. und vom Nationalrath am 4. Juli der ;bundesräthliche Beschlußentwurf vom 9. Juni 1876 (Bundesblatt 1876, II, Ì1010) angenommen, unter Streichung der Worte im Eingange: ,,mit eigener ^Endstation auf dem rechten Limmatufer."

31. Motion von Hrn. Ständerath Freuler, vom 8. Juni 1876, betr.

Errichtung einer Bundesbank.

Die vom Motionssteiler am 14. Juni für einstweilen zurükgezogene Motion lautete: 1. Der Bundesrath ist eingeladen, zu erwägen und in einer spätem Sizung zu begutachten, ob angesichts des Abstimmungsresultates über das Banknotengesez vom 18. September 1875 die Ausführung von Art. 39 der Bundesverfassung nicht am zwekmäßigsten verbunden würde mit einem Geseze über Gründung einer eidgenössischen Emissionsbank ?

2. Der Bundesrath ist damit gleichzeitig eingeladen, zu erwägen und zu begutachten, ob abgesehen von obigen Gründen, nicht aus solchen der Bundesfinanzen und allgemein nationalökonomischen, die Etablirung eines eidenössischen Bankinstitutes, sei es einer reinen Staatsbank, sei es einer rivatbank mit staatlicher Organisation, Leitung und Unterstüzung, sei es einer Bank allgemeiner oder einer solchen besonderer Natur, z. B. eines schweizerischen ,,Clearing house's", geboten erscheine ?

f

32. Begnadigungsgesuch Ballif.

Begnadigungsgesuch des wegen Diebstahls verurtheüten Parktrainrekruten Emil Ballif von Villeneuve, Kts. Freiburg.

Kommission der vereinigten Bundesversammlung : Hold.

Dufernex.

Magatti.

Moser.

Münch.

Das Gesuch wurde am 23. Juni abgewiesen, in Uebereinstimmung mit dem buudesräthlichen Antrage vom 7. Juni 1876 (Bundesblatt II, 1002).

14 33.

Motion von Hrn. Nationalrath Joos betr. Massnahmen gegen die Hündswuth.

Die vom Nationalrath am 5. Juli erheblich erklärte und an den Bundesrath zur Berichterstattung gewiesene Motion lautet: ,,Der Bundesrath ist eingeladen, die einleitenden Schritte zu thun, damit die Kantone wirksamere Maßregeln gegen die Verbreitung der Wuthkrankheit ergreifen, als das bereits bestehende Bundesgesez ihnen vorschreibt.

B e r n , den 9. Juni 1876.

J o o s , Nationalrath."

34. Verfassungsariikel von Zug.

Botschaft über eidgenössische Gewährleistung einer PartialRévision der Verfassung des Kantons Zug. (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths: Saxer.

Real.

Burckhardt.

Huber.

Holdener.

"Weber.

Jolissaint.

Dufernex.

Techtermann.

Sonderegger.

Der Ständerath nahm am 24. Juni den bundesräthlichen Beschlußentwurf vom 16. Juni (Bundesblatt 1876, III, 177) unverändert an und trat dann am 4. Juli dem Nationalrathsbeschluß vom 3. Juli bei, welcher in der Einleitung die hiernach unterstrichenen "Worte beifügte: . . . einige weitere d a m i t z u s a m m e n h ä n g e n d e Bestimmungen . . .

35. Splügenbahn, Fristverlängerung.

(Priorität beim Ständerath.)

Vom Ständerath wurde ain 19. Juni und vom Nationalrath am 3. Juli der bundesräthliche Beschlußentwurf vom 12. Juni (Bundesblatt 1876, II, 1024) unverändert angenommen.

36. La Croix-Strasse, Fristverlängerung.

(Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths: Widmer. " Dietler.

Lambelet.

Kommission des Ständeraths : Menoud.

Vaucher.

Zen-Ruffinen.

Vom Ständerath wurde am 19. Juni nnd vom Nationalrath am 4. Juli der bundesräthliche Beschlußentwurf vom 12. Juni (Bundesblatt 1876, II 1028) unverändert angenommen.

15 37. St. Moriz-Samaden, Fristverlängerung für die Eisenbahn -- (Priorität beim Ständerath.)

Vom Ständerath wurde am 19. Juni und vom Nationalrath am 3. Juli der bundesräthliche Beschlußentwurf vom 16. Juni (Bundesblatt 1876, III, 48) unverändert angenommen.

38. Motion der HM. Nationalrath Jolissaint und Mitunterzeichner, betreffend Unterstüzung der Wasserbeschädigten.

Die am 19, Juni infolge dei Erklärungen des Vertreters des Bundesrathes zurükgezogene Motion lautete : ,,Die unterzeichneten Nationalräthe stellen folgende Motion :.

,,Der Nationalrath, von dem Wunsche geleitet, den durch Wasserverheerungen schwer heimgesuchten schweizerischen Bevölkerungen zur Hilfe zu kommen, beschließt: 1. Der Bundesrath ist ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den dringenden Bedürfnissen zur Unterstüzung der Heimgesuchten Genüge zu leisten.

2. Der hiezu nöthige Kredit wird dem Bundesrathe bewilligt.

3. Er ist eingeladen, wo möglich noch in gegenwärtiger Session Bericht zu erstatten über die Folgen dieser Wasserverheerungen, und der Bundesversammlung eine Beitragleistung zur Linderung dieses Landesunglükes vorzuschlagen.

B e r n , den 16. Juni 1870.

P. Jolissaint.

W. Klein.

J. Vonmatt.

R. Brunner.

Ch. Chalumeau.

J. Challet-Venel.

H. Paulet.

EggöoP. Migy.

W. Teuscher.

E. Frei."

39. Verfassung von Schaffhausen, eidgen. Gewährleistung.

(Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Kommission des Ständeraths : Scherz.

Roth.

Barman.

Dufernex.

Contesse.

Herzog.

Graf (Appenzell).

Thoma.

Vom Ständerath wurde am "A. Juni und vom Nationalrath am 1. Juli der bundesräthliche Entwurf vom 17. Juni (Bundesblatt 187G, III, 190) unverändert angenommen.

16 40.

Rekurs Martin, betr. Militärtaxe.

Bericht des Bundesrathes vom 17. Juni 1876 (Bundesblatt 1876, III, 178) über den Rekurs von Rud. Martin und anderen Einwohnern von Lausanne, betreffend Zuschlagstaxe zur Militärsteuer. (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths: Kommission des Stärideraths : Haberstich.

Brosi.

Chalumeau.

Sonderegger.

Keller.

Zen-Rufi'inen.

Thommen.

Vonmentlen.

Am 28. Juni faßte der Ständerath auf Antrag seiner Kommission den im Bundesblatt 1876, III, 251, angeführten Beschluß, dem der Nationalrath am 4. Juli beitrat. -- (Abweisung wegen Inkompetenz, resp. Verweisung an's Bundesgericht.)

41. Rekurs Stöckli, betr. Fleischschautaxen.

Rekurs von J. J. Stöckli, Mezger in Windisch (Aargau) gegen Bundesrathsbeschluß vom 7. Juni 1876, betreffend Fleischschau-Taxen. (Priorität beim Ständerath.)

Kommission des Nationalraths : Migy.

Bally.

Beck.

Häberlin.

Mayor-Vautier.

Kommission des Ständeraths : Dufernex.

Theiler.

Hoffmann.

Vom Ständerath wurde am 28. Juni und vom Nationalrath am 3. Juli, in Aufrechthaltung des Bundesrathsbeschlusses vom 7. Juni (Bundesblatt 1876, III, 136), der Kekurs abgewiesen.

42.

Ermächtigung des Bundesrathes zu Eisenbahn-Fristverlängerungen.

Vom Ständerath wurde am 23. und vom Nationalrath am 24. Juni die übliche Ermächtigung ertheilt, dahin lautend-: ,,Der Bnndesrath wird ermächtigt, bis zur nächsten Session der Eäthe einlangende und als dringlich erscheinende Gesuche um Verlängerung der Fristen für die Einreiohung der vorschriftmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftstatuten, und für den Beginn, der Erdarbeiten, von sich aus zu erledigen.

Eingehende Gesuche sind indessen nur dann zu berüksichtigen, wenn von Seite der interessirten Kantonsregierungen keine Einsprachen erhoben werden ; in der Meinung, daß, wenn eine Kantonsregierung gegen die Fristverlängerung Einsprache erhebt, in einem solchen Falle die Frist fortd.auert, bis die Bundesversammlung in Sachen entschieden hat."

17 43.

Motion von Hrn. Nationalrath Frei und 43 Mitunterzeichner vom 21. Juni 1876, betreffend Herausgabe eines Protokolls oder Bulletins über die Verhandlungen der beiden Räthe.

Siehe Beilage IX, Seite 35.

44. Motion von Hrn. Nationalrath Joos, vom 26. Juni 1876, Ausgabe von Bundeskassascheinen.

betr.

Diese vom Nationalrath am 4. Juli auf die Dezembersession verschobene Motion lautet: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, bis zur nächsten Sizung Bericht und Antrag zu bringen über die W ünschbarkeit der Ausgabe von Bundeskassascheinen, allfällig auch über die Wünschbarkeit der Errichtung einer Bundesbank.

Bern, 26. Juni 1876.

J o o s , Nationalrath."

45.

Motion von Hrn. Nationalrath Vögelin, vom 26. Juni 1876, betr. bessere Pläze für die Journalisten im Nationalrathsale.

Diese vom Nationalrath am 4. Juli auf die Dezembersession verschobene Motion lautet: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, die im Sizungsal des Nationalrathes vorhandenen Pläze für die Vertreter der Presse in einer den erweiterten Bedürfnissen entsprechenden Weise zu verbessern resp. zu vermehren.

Bern, 26. Juni 1876.

V ö g e l i n , Nationalrath. " 46.

Motion von Hrn. Nationalrath Keel, betr. einzuführende Behandlung des Geschäftsberichts jeweilen in der Dezembersession.

Diese vom Nationalrath am 4. Juli auf die Dezembersession verschobene Motion lautet: ,,Der Bundesrath ist eingeladen, zu prüfen und zu begutachten, ob nicht in. Abänderung bezw. Ergänzung des Bundesbeschlusses vom 22. Dezember 18G3 die Verhandlungen über den Geschäftsbericht des Bundesrathes und der Rechnungen des vorhergehenden Jahres -- wie die Behandlung des Budgets für das künftige Jahr -- in die Dezember-Session verlegt werden.

solle.

B e r n , 27, Juni 1876.

K e e l , Nationalrath."

18 47.

Motion von Hrn. Ständerath Bodenheimer, betr. Erlassung eines Gesezes über Entschädigung für Waffenpläze und Militärgebäude.

Diese vom Ständerath am 28. Juni abgelehnte Motion lautet: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, den Entwurf des in Art. 22 der Bundesverfassung vorgesehenen Gesezes über die Entschädigung für die Benuzung der den Kantonen gehörenden Waffenpläze und Militärgebäude, den eidgen.

Käthen mit thunlicher Beförderung vorzulegen.

B e r n , 27. Juni 1876.

C. B o d e n h e i m e r , Ständerath."

48. Motion der HH. Nationalräthe Teuscher und Mitunterzeichner, betr. zu beschränkende Steuerfreiheit der für Bundeszweke bestimmten Liegenschaften etc.

Diese zur Vormerkung für die Traktandenliste der Dezembersession abgegebene Motion lautet: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen und Bericht zu erstatten, ob nicht der Art. 7 des Bundesgesezes über die politischen und polizeilichen Garantien zu Gunsten der Eidgenossenschaft vom 23. Dezember 1851 (A. S., 111. 33), -- soweit derselbe Liegenschaften, Anstalten und Materialien, welche unmittelbar für Bundeszweke bestimmt sind, steuerfrei erklärt, -- im Sinne größerer Einschränkung dieser Steuerfreiheit, namentlich gegenüber den Gemeinden, zu revidiren oder zu interpretiren sei.

B e r n 4. Juli 1876.

Teuscher, Nationalrath, Seherz.

Bucher.

C. Karrer.

Bohr.

Leuenberger.

J. Ritschard.

Faulet.

G. Eiern."

19

EJrster .Ajiliaxig-.

Allgemeine Kommissionen.

a. B ü d g e t k o m m i s s i o n e n .

Nationalräthliche Kommission: Ständeräthliche Kommission: Budget 1876. (Die Kommission Budget 1877. (Der Ständerath für 1877 ist noch nicht bestellt.) hat die Priorität.)

'

Ziegler.

Aepli.

Burckhardt.

Durrer.

Künzli.

ITeßmer.

Koten.

Techtermann.

Teuscher.

Tschndy.

Vautier.

Vigior.

Bodenheimer.

Hold.

Schaller.

Wirz.

Estoppey.

Kopp.

b . G e s c h ä f t s f ü h r u n g f ü r 1875: Geschäftsbericht des Bundesraths und des Bundesgerichts für 1875, und Staatsreclmung für 1875 beziehungsweise 187G.

Nationalräthliche Kommission : Ständeräthliche Kommissionen : (Der Nationalrath hat die a. Geschäftsbericht und StaatsPriorität.)

rechnung von 1875: Wahl durch das Bureau, 16. März 1876.

Karrcr.

Cartüret.

Oliano/.

Dénérìaz.

Dürrer.

Forrer.

Haller.

J°lyJoos.

Sahs.

Voninatt.

Kingier.

G-cngel.

Vessaz.

Stehlin.

Cornaz.

Hpt'ur.

AVirz.

b. Staatsreclmung von 1876 : Stelilin.

Bod;:nheimer.

Estoppoy.

Kussenberger.

Schauer.

Weber.

Herzog.

20 lì 2) 3) 4) 5) 6) 7)

Geschäftsvertheilung der nationalräthlichen Kommission: Politisches Departement: Karrer, Salis.

Departement des Innern: Carteret, Durrer.

Justiz- und Polizeidepartement: Haller, Salis.

Militärdepartement: Joly, Vonmatt.

Finanz- und Zolldepartement: Joos, Chaney.

Eisenbahn- und Handelsdepartement: Forrer, Dénériaz.

Post- und Telegraphendepartement : Chaney, Forrer.

c. E i s e n b a h n - K o m m i s s i o n e n : Nationalräthliche : Ständeräthliche : Bavier.

Kappeier.

Berthoud.

Estoppey.

Reymond.

Vigier Salis.

Schaller.

Saxer.

Sulzer.

Schwerzmann.

Wirz.

Sträub.

Keller.

Zingg Zanggeier.

d. M i l i t ä r k o m m i s s i o n des S t ä n d e r a t h s : Huber.

Koth.

Hold.

Bodenheimer.

Erosi.

Vessaz.

Ringier.

Pro memoria betreffend zu erneuernde Kommissionen: e. P e t i t i o n s k o m m i s s i o n des N a t i o n a l r a t h s : Vom Bureau bestellt am 16. Dezember 1875.

Büzberger.

Contesse.

Graf (Appenzell).

Moser.

Zemp.

f. P r ü f u n g d e r W a h l a k t e n b e i N e u w a h l e n i n d e n N a t i o n a i r ath.

Nationalräthliche Kommission, vom Bureau bestellt am 6. Dezember 1875.

Brunner.

Jaquet.

Joly.

Schmid.

Stoffel.

21

Zweiter Anhang.

Resumé des Erledigten resp. Behandelten und der Tendenzen.

A. Behandeltes, Erledigtes oder Dahingefallenes.

Nummer.

1. Büreaux-Bestellung.

2. Bundesgericht, Ersazwahlen.

*

3. Geschäftsbericht und Staatsrechnung fUr 1875.

5.

6.

7.

*8.

10.

11 11

Eidg. Verwaltungsgebäude.

Niederlassungsvertrag mit Deutschland.

Schweizerbürgerrecht, Bundesgesez.

Walliser Verfassung, eidg. Gewährleistung. (Nr. 43 vom März.)

Kredit für Rekrutenausrüstung 1877.

A. Nachtragskredite für 1876.

B. Das in Verbindung damit stehende Bundesgesez über Nichtinstruktion Wehrpflichtiger älterer Jahrgänge.

13. Tabaksteuer, Petition Vuagniaux.

14. Makulaturzoll.

15. Eisenbahn-Pfandgläubiger, Sicherung.

16. Genfer Pferdebahnen.

17 A. Fristverlängerung für die Wasserfallen- und Waldenburgerbahn.

(Zwischenentscheid, bleibt theilweise pendent.)

17 B. Fristverlängerung für die waadtländischen Jurabahnen.

17 C.

,, ,, ,, Bahn Bülach-Schaffhausen.

17 D.

,, ,, ,, Broyethal-Linien.

17 E.

,, ,, ,, Pferdebahn Bözingen-Biel-Nidau.

*20. Rekurs Pfander. (Nr. 40 vom März).

21. Rekurs Nessi.

22. Rekurs der Maria Brun.

*23. Motion Freuler betr. eidg. Bank (Nr. 33 vom März.)

24. Begnadigungsgesuch Egg.

25. Münzdeklaration.

26. Banknotengesez, Abstimmungserwahrung.

27 a & b. Wahl von Kommissionen für die Bundesgeseze über civilrechtliche Verhältnisse und über politische Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter.

*) Die mit * bezeichneten Traktanden sind auch, auf der Liste der vorigen (März-) Session. -- Zu den fett gedrukten Traktanden sind Beilagen nachzuschlagen.

22 Nummer.

28. Pruntrut-Delle, Konzessionsübertragung.

29. Wohlen-Bremgarten, Fristverlängerung.

30. Seebach (Oerlikon)-Zürich, Eisenbahnkonzession 31. Motion Freuler betr. zu errichtende Bundesbank (einstweilen zurükgezogen.)

32. Begnadigungsgesuch. Ballif.

33. Motion Joos betr. Hundswuth. (Pendent bleibt ein daheriger Begutachtungsauftrag).

34. Zuger Verfassungsartikel, eidg. Gewährleistung.

35. Splügenbahn, Fristverlängerung.

36. La Croix-Straße, Fristverlängerung.

37. St. Moriz-Samaden, Fristverlängerung.

38. Motion «Toussaint und Cons. (zurükgezogen).

39. Schaffhauser Verfassung, eidg. Gewährleistung.

40. Rekurs Martin, betr. Militärtaxe.

41. Rekurs Stöckli betr. Fleischschau-Taxen.

42. Ermächtigung des Bundesraths zu Eisenbahnfristverlängerungen.

43. Motion Frei und Cons. betr. Verhandlungsbülletin. (Pendent bleibt eia daheriger Begutachtungsauftrag).

47. Motion Bodenheimer betr. Waffenpläze und Militärgebäude.

(44 behandelte, beziehungsweise ganz oder theilweise erledigte oder in Wegfall gekommene Geschäfte.)

B. P e n d e n z e n.

*4.

*9.

*12.

17 *18.

*19.

27 27 33.

43.

44.

45.

46.

48.

Wasserbaupolizeigesez. (Nr. 32 vom März.)

Militärbeamtengehalte und Pferderationen. (Nr. 9 vom März.)

Anlage eidgenössischer Staatsgelder. (Nr. 11 vom März.)

A. Wasserfallenbahn und Waldenburgerbahn, Fristverlängerung.

Fabrikgesez. (Nr. 16 vom März.)

Rekurs Dürnten. (Nr. 31 vom März.)

A. Gesezentwurf über civilrechtliche Verhältnisse.

B. Gesezentwurf über politische Rechte der Niedergelassenen und Aufenthalter.

Bundesrathe Gutachten betr. Hundswuth (Motion Joos).

Bundesräthl. Gutachten betr. Protokollveröffentlichung (Motion Frei.)

Motion Joos betr. Bundeskassascheine.

Motion Vögelin betr. Journalistenpläze.

Motion Keel betr. den Zeitpunkt der Behandlung des Geschäftsberichts.

Motion Teuscher und Cons. betr. Beschränkung der eidg. Steuerfreiheit für Liegenschaften des Bundes.

(14 Gegenstände.)

23

Dritter Anhang.

Beilagen l bis IX.

1. Traktandum Nr. 3 A.: Staatsrechnung 1875.

Bundesbeschluss betreffend die eidgenössische Staatsrechnung von

1875.

(Vom 3. Juli 1876.)

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t b es c h l i e ß t : 1. Der Bundesrath wird eingeladen, die Kantone anzuhalten, die Hälfte der Bruttoerträge des Militärpflichtersazes bis zum jeweiligen Abschluß der eidgenössischen Staatsrechnung vollständig abzuliefern.

2. Das Bundesgericht ist eingeladen, außer seiner Generalrechnung eine Spezialrechnung über die Justizkosten aufzustellen, welche den Parteien in jedem einzelnen Prozesse zufallen, nebst einer Kontrole betreffend die Anwendung des Tarifs und die Komptabilität der Einnahmen.

3. Der Bundesrath ist eingeladen, die Büdgetansäze ohne dringende Notwendigkeit nicht zu überschreiten und die jeweilen erforderlichen Nachkredite rechtzeitig der Bundesversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

4. Der Bundesrath wird eingeladen, in den künftigen Rechnungen die aus dem Verkauf von Pferden erzielten Einnahmen gleichfalls erscheinen zu lassen.

5. Der Bundesrath wird eingeladen, dafür zu sorgen, daß, so weit nur immer möglich, sämmtliche Rechnungsbelege kontrolirt und vom koutrolirenden Beamten visirt werden.

6. Im Uebrigen wird der Staatsrechnung vom Jahr 1875 die Genehmigung ertheilt.

24

Besonderes Postulat: vereinbart am 4. Juli 1876.

7. Der Bundesrath wird eingeladen, bei Anlaß der Budgetvorlage für das Jahr 1877 über die finanzielle Lage des Bundes Bericht zu erstatten und.

im Weitern Anträge zu stellen, in welche]- Weise, namentlich durch angemes_seue Ersparnisse in den Ausgaben der Bundesverwaltung ohne Benachtheiligung der bundesgemäßen Zweke, die Ausgaben und Einnahmen der eidgenössischen Staatsrechnung in ein normales v erhältniß gebracht werden können.

Vergleiche : Bericht und Anträge der Kommission des Nationalrathsvom 7. Juni 1876, und Bericht der ständeräthlicheri Kommission vom 24. Juni : Bundesblatt 1876, III, 31, 325.

Ad 3 B. : Geschäftsbericht 1875 -- vergi. Quartbeilage zu Nr. 33 des.

Bundesblattes.

II. Trakt. Nr. 12: Bundesgesez über Staätsgelderanlegrmg.

Rekapitulation der Phasen : I. Anträge der Kommission des Nationalraths vom 15. Dezember 1875 (beinahe gleichlautend mit den nachfolgenden vom 19. Juni 1876) : Bundesblatt 1876, I, 827.

II. Beschluss des Nationalrathes vom 8. März 1876 (auf zweiten Antrag der Kommission) : 1) Es wird auf den ßesezentwurf nicht eingetreten.

2) Der Bundesrath wird eingeladen, über die Anlage eidgenössischer Staatsgelder eine Verordnung zu erlassen, und dieselbe der Genehmigungder Bundesversammlung zu unterstellen..

III.

Beschluss des Ständeraths vom 15. März: Eintreten auf den.

Gesezentwurf im Sinne der Erledigung desselben durch die gesezgebenden Räthe.

IV. Anträge der Kommission des Nationalraths, (siehe unten).

vom 19. Juni 1876

V. Der Nationalrath verschiebt den Gegenstand: 4. Juli.

25 Entwurf des Bundesrathes.

8. Dezember 1875.

(Bundesblatt 1875, IV, 1172).

Bundesgesez betreffend die Anlage eidgenössischer Staatsgelder.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 8. Dezember 1875, beschließt: Art. 1. Die eidg. Kapitalien und Staatsgelder, sowie die Spezialfonds sollen zinstragend angelegt werden.

Die zur Bestreitung der laufenden Ausgaben erforderlichen Summen, ^sowie mindestens eine Million Franken in Baar zur Dekung der ersten Kosten eines allfälligen Truppenaufgebotes, sollen jedoch stets in der Kasse vorhanden sein.

Art. 2. Die Anlage geschieht auf folgende Arten: a. auf unterpfändliche2) Sicherheit an Privaten, Korporationen oder Gemeinden, jedoch nur in solchen Kantonen, deren Hypothekargesezgebung vollständige Sicherheit gewährt; b. auf3) Obligationen, welche von Kantonen oder von der Eidgenossenschaft ausgegeben oder garantirt sind ; c. auf4) Depositen bei schweizerischen Banken, deren Statuten und Einrichtungen vollständige Garantie darbieten; und d. auf5) Wechsel auf schweizerische Baukpläze mit höchstens vier Monaten Verfallzeit und mit wenigstens zwei bekannten soliden Unterschriften versehen.

Die zweite Unterschrift kann durch Bestellung eines Faustpfandes ersezt werden.

Art. 3. Die Anlagen für die Spezialfonds sollen ausschließlich entweder in unterpfändlich0) versicherten Titeln oder in Staatsobligationen (Art. 2, Litt, b) bestehen.

Art. 4. Der Bundesrath entscheidet auf den Antrag des Finanzdepartementes über die Zuläßigkeit der Anlage. Geschieht dieselbe auf unterpfändliche7) Sicherheit (Art. 2, Litt, a), so sind dabei folgende Grundsäze zu beobachten: a. Das Unterpfand*) muß nach der amtlichen Schäzung annähernd den doppelten Werth des Darleihens haben.

b. Das Unterpfand9) darf in der Kegel nicht in bloßen Gebäulichkeiten ohne einen angemessenen Komplex landwirtschaftlicher Grundstüko bestehen ; ausgenommen sind solche Wohngebäude, deren Werth nach den vorhandenden Umständen als bleibend zu betrachten ist.

c. Alle Gebäude müssen in einer den Kreditoren hinreichende Garantie darbietenden schweizerischen10) Braudassekuranzanstalt versichert sein.

d. Waldungen dürfen nicht den Hauptbestandteil des Unterpfandes bilden, und jedenfalls ist bei denselben nur der Werth des Bodens in Anschlag zu bringen.

26 e. Die Schuldverträge sollen genau nach den in dem betreffenden Kanton geltenden gesezlichen Formen ausgefertigt werden.

Art. 5. Die Bestimmungen des Art. 4 gelten auch hei Beurtheilung der Schuldtitel, welche als Faustpfand angeboten werden.

Art. 6"). Kein unterpfändliches Darleihen darf weniger als zehntausend und keines mehr als fünfzigtausend Pranken betragen.

Art. 7. Der Ankauf von Staatsobligationen und Wechseln geschieht durch das Finanzdepartement ; es ist dem Bundesrath über die gemachten Ankäufe und über den daherigen Stand im Allgemeinen monatlich Bericht zu erstatten.

Der jeweilige Bestand des Wechselportefeuille soll in der Kegel fünfhunderttansend12) Pranken nicht übersteigen.

Art. 8. Der Bundesrath bezeichnet zu Anfang jedes Jahres diejenigen schweizerischen Bankinstitute, bei welchen das Finanzdepartement verfügbare Staatsgelder vorübergehend zinstragend anlegen, sowie die Höchstbeträge, mit welchen solches gegenüber den einzelnen Banken geschehen kann.

Bei keiner Bank darf jedoch eine solche Anlage die Summe von fünfhunderttausend Pranken übersteigen, und es ist Vorsorge zu treffen, daß von jeder Bank gegen zehntägige Kündigung wöchentlich wenigstens fünfzigtausend Pranken zurükbezogen werden können.

Art. 9. Durch gegenwärtiges Gesez, zu welchem der Bundesrath eine Vollziehungsverordnung erlassen kann, wird dasjenige vom 23. Dezember 1851 über Darleihen aus den eidg. Ponds (III, 6) aufgehoben.

Art. 10. Der Bundesrath ist beauftragt, auf Grundlage der Bestimmungen des Bundesgesezes vom 17. Brachmonat 1874, betreffend die Volksabstimmung über Bundesgeseze und Bundesbeschlüsse, die Bekanntmachung dieses Gesezes zu veranstalten und den Beginn der Wirksamkeit desselben festzusezen.

Anträge der Kommission des Nationalrathes, 19. Juni 1876.

') Art. l, Alinea 2. Streichung dei- Worte: ,,sowie mindestens" bis: ,,allfälligen Truppenaufgebotes".

2) Art. 2, a. Ersezung der Worte : ,,auf unterpfändliche" durch die Worte: ,,gegen grundpfändliche".

3,4,5) ,,inin Obligationen" (statt: ,,auf"); ,,in Depositen" (statt: ,,auf"); ,,in Wechseln" (statt: ,,auf Wechsel").

6 ) Art. 3. Ersezung des Wortes: ,,unterpfändlich" durch: ,,grundpfändlich".

7,8,9) Art. 4. ,,Grundpfändlich" statt ,,unterpfändlich"; ,,Grundpfand" statt ,,Unterpfand".

10 ) Art. 4, litt. c. Gestrichen das Wort: ,,schweizerischen".

") Artikel 6 gestrichen.

12 ) Art. 7, 2. Alinea. Ersezung des Wortes : ,,fünfhunderttausend" durch ,,eine Million."

27

III. Traktandum Nr. 15: Sicherung von Eisenbahn-Pfandgläubigem etc.

Beschluss des Nationalrathes.

28. Juni 1876.

(Gleichlautend mit dem Antrag der Kommission vom 24. Juni.)

Bundesbeschluss betreffend Sicherung der Pfandgläubiger und Obligationäre bei Fusionen und Veräußerungen von Eisenbahnen.

Die Bundesversammlung der Schweiz. E i d g e n o s s s e n s c h a f t ,

nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 9. Juni 1876 ; in Erwägung: 1) daß es angemessen erscheint, den übrigen Gläubigern von Eisenbahnunternehmungen gegen den Verkauf einer Bahn oder einzelner Linien, gegen Veräußerung eines größern Theils des Betriebsmaterials und gegen Fusionen mit andern Bahnen, einen ähnlichen Eechtsschuz zu gewähren, wie derselbe im Geseze über Verpfändung nnd Zwangsliquidation der Eisenbahnen denPfandgläubigern eingeräumt ist, und eventuell diesen Kechtsschuz noch zu erweitern ; 2) daß die Kompetenz des Bundes zur Regulirung dieses Verhältnisses gemäß Art. 26 und 64 der

Antrag der Kommission des Ständerathes.

29. Juni 1876.

Annahme, ohne die nationalräthliche mit Motivirung versehene Beschlussesform, einfach folgender

Postulate.

1. Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen und Bericht zu erstatten, ob den nicht pfandversicherten Eisenbahugläubigern die in Art.

10 des Bundesgesezes über Verpfändung von Eisenbahnen den Piandgläubigeru eingeräumten Einspruchsrechte durch ein Spezialgesez zu sichern oder ob deren Sicherung dem eidgeuössischenObligationenrechte vorzubehalten sei.

2. In Zustimmung zu dem in der Botschaft des Bundesrathes vom 9.

Juni 1876 vorgeschlagenen Verfahren wird der Bundesrath eingeladen, Begehren von Eisenbahnunternehmungen betreffend Veräußerungen und Fusionirungen, auf Kosten derselben im Bundesblatt, in den Amtsblättern der Kantone, in welchen die in Frage kommenden Eisenlahnunterne hmungen sich befinden, und in den statutengemäßen Organen der lezteren zu Händen der Interessenten zu pnbliziren, unter Ansezung einer angemessenen Frist, innerhalb welcher die lezteren allfällige Einsprachen unter Angabe der Gründe erheben mögen.

28 Bundesverfassung außer Zweifel stellt ; 3) daß jedoch vorab die Frage zu untersuchen ist, ob darüber ein Spezialgesez zu erlassen sei oder ob die Bestimmungen Anwendung finden sollen, welche die eidgenössische Gesezgebung im Obligationenrecht aufstellen wird ; 4) daß bis zur Regelung dieses Verhältnisses auf dem Wege der Bundesgesezgebung für die Bundesbehörden die Pflicht erwächst, beabsichtigten Veränderungen der erwähnten Art die möglichste Publizität zu geben, wie auch die Genehmigung von Seite der Bundesbehörden nur unter Vorbehalt der Rechte Dritter erfolgen kann, beschließt: 1. Der Bundesrath wird eingeladen, die in Erwägung 3 aufgestellte Frage zu prüfen und je nach dem Ergebniß der Untersuchung weitere Vorschläge zu machen.

2. In Zustimmung zu dem in der Botschaft vorgeschlagene Verfahren wird der Bundesrath im Fernern eingeladen, Begehren von Eisenbahnunternehmungen betreffend Veräußerungen und Fusionirungen im Bundesblatte, den Amtsblättern der Kantone, in welchen die in Frage kommenden Eisenbahnunternehmungen sich befinden, und in den statutengemäßen Organen der leztern zu Händen der Interessenten behufs gutfindender Wahrung ihrer Rechte zu publiziren.

Beschluss des Ständerathes.

30. Juni 1876.

Es wird vom bundesräthlichen Bericht vom 9. Juni 1876 (Bundesblatt 1876, II, 1004) Vormerkung genommen, ohne dieser Angelegenheit für einstweilen weitere Folge zu geben.

Nationalrath, 4. Juli: Hält fest am Beschluß vom 28. Juni.

Ständerath, 4. Juli:

Hält fest am Beschluß vom 30. Juni.1

Nationalrath, 4. Juli: Zustimmung zum ständeräthlichen Beschluß vom 30. Juni.

29

IV. Traktaiidum Nr. 17 À: Wasserfallen- und Waidenburger-Bahn.

A. Entwurf des Bundesrathe 30. Mai 1876.

(Bundesblatt 1876, II, 935.)

Bundesbeschluss betreffend Fristverlängerung für die Wasserfallen- und die Waldenburger-Bahn.

D i e Bu n d esv e r s a m ml u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1) eines Gesuches des Direktoriums der schweizerischen Centralbahn, vom 2S./29. Januar 1876 ; 2) einer Botschaft des Bundesrathes vom 30. Mai 1876, beschließt: 1. Unter Vorbehalt der vertraglich erworbenen Rechte Dritter und in Abänderung der diesfälligen Bestimmungen : a) von Artikel 6 der unterm 15. Juli, resp. 30. Dezember 1872 vom Kanton Basel-Landschaft ertheilten Konzession für eine Eisenbahn von Liestal durch das Reigoldswylerthal bis zur Kantonsgrenze auf der Wasserfalle, von Artikel 5 und 6 des Bundesbeschlusses vom 2;!. September 1873, betreffend Konzession einer Eisenbahn von der solothurmschen Grenze bei der Wasserfalle bis zum Anschlüsse an die Gäubahn bei Oensingen, des Bundesrathsbeschlusses vom 19. August 1874, betreffend Fristverlängerung für die Wasserfallenbahn auf basellandschaftlichem und solothurniscnem Gebiete, und des Bundesbeschlusses vom 11. November 1874, betreffend Fristverlängerung für die Wasserfallenbahn auf basellandschiiftlichem Gebiete; b) von Artikel 11 der vom Kanton Basel-Landschaft unterm 19. April 1870 für eine Eisenbahn von Liestal bis Waldenburg, eventuell bis Langenbruk ertheilten Konzession, des Bundesbeschlusses vom 26. Juni 1874, betreffend Fristverlängerung für die Eisenbahn Liestal-Waldenburg, werden die Ausweis- und Baufristen in folgender Weise verlängert : I. Bezüglich der Wasserfallenbahn : a) Bis zum 31. Dezember 1878 sind dem Bundesrathe die vorschriftsmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen nebst den Statuten der Gesellschaft einzureichen.

30 b) Vor dem 31. März 1879 ist der Anfang mit den Erdarbeiten für die* Erstellung der Bahn zu machen.

c) Bis zum 31. März 1884 ist die ganze konzedirte Linie zu vollenden und dem Betriebe zu übergeben.

II. Bezüglich der Waldenburgerbahn : a) Bis zum 31. Dezember 1880 sind dem Bundesrathe die vorschriftmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen nebst den Gesellschaftsstatuten einzureichen.

b) Vor dem 31. März 1881 ist der Anfang mit den Erdarbeiten für die Erstellung der Bahn zu machen.

c) . Bis zum 31. März 1884 ist die ganze konzedirte Linie zu vollenden und dem Betriebe zu übergeben.

2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

B. Beschluss des Ständeraths, 13. Juni 1876.

(Einleitung, Ziffer l und 2 wie bei A ; dann folgt :) ,, immerhin in der Meinung, daß die nachfolgenden Aenderungen wohlerworbenen Kechten Dritter nicht präjudiziren sollen, beschließt: 1. In Abänderung der Bestimmungen: von Artikel 6 der unterm 15. Juli, resp. 30. Dezember 1872 vom Kanton Basel-Landschaft ertheilten Konzession für eine Eisenbahn von Liestal durch das Keigoldswylerthal bis zur Kantonsgrenze auf der Wasserfalle, von Artikel 5 und 6 des Bundesbeschlusses vom 23. September 1873, betreffend Konzession einer Eisenbahn von der splothurmschen Grenze bei der Wasserfalle bis zum Anschlüsse au die Gäubahn bei Oensingen, des Bundesrathsbeschlusses vom 19. August 1874, betreffend Fristverlängerung für die Wasserfallenbahn auf basellandschaftlichem und solothurnischem Gebiete, und des Bundesrathsbeschlusses vom 11. November 1874, betreffend Fristverlängerung für die Wasserfallenbahn auf b'asellandschaftlichem Gebiete, werden die Ausweis- und Baufristen für besagte Bahnunternehmung in folgender Weise verlängert : ° a) Bis zum 31. Dezember 1878 sind dem Bundesrathe die vorschriftmäßigen technischen und finanziellen Vorlagen nebst den Statuten der Gesellschaft einzureichen.

b) Vor dem 31. März 1879 ist der Anfang mit den Erdarbeiten für die Erstellung der Bahn zu machen.

c) Bis zum 31. März 1884 ist die ganze konzedirte Linie zu vollenden und dem Betriebe zu übergeben.

2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

31 C. Beschluss des Nationalraths, 4. Juli 1876.

Vom Ständerath unverändert angenommen am 4. Juli.

(Einleitung wie im bundesräthlichen Entwurf, Seite 29) beschließt: 1. Die Behandlung der Angelegenheit wird auf die Dezembersession 1876 verschoben.

2. Der Bundesrath wird ermächtigt, die bereits abgelaufene Frist für Einbringung der vorschriftsgemäßen technischen und finanziellen Vorlagen von sich aus angemessen zu verlängern.

V. Trakt. Nr. 17 C.: Bülach-Schaffhausen, Fristverlängerung.

A. Entwurf des Bundesraths, vom 19. Juni 1876.

(Bundesblatt 1876, III, 112.)

Bundesbeschluss betreffend Fristverlängerung für die Eisenbahn Bülach-Schaffhausen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht 1) eines Gesuches der Direktion der schweizerischen Nordostbahn vom 22. und 30. März 1876, 2) einer Botschaft des Bundesrathes vom 19. Juni 1870, beschließt : 1. Die in Artikel 5 und 6 des Bundesbeschlusses vom 22. September 1873, betreffend Konzession einer Eisenbahn, von Bülach nach Schaffhausen, angesezten und durch Bundesrathsbeschluß vom 12. Februar 1875 theilweise erstrekten Fristen werden in folgender Weise verlängert :

32 a) Bis zum 1. Januar 1877 sind dem Bundesrathe die vorschriftinäßigen technischen und finanziellen Vorlagen nebst den Statuten der Gesellschaft einzureichen.

b) Vor dem 1. April 1877 ist der Anfang mit den Erdarbeiten für die Erstellung der Bahn zu machen.

c) Bis zum 1. Juli 1879 ist die ganze konzedirte Linie zu vollenden und dem .Betriebe zu übergeben.

2. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Vom Ständerath wurde A unverändert angenommen am 24. Juni.

B. Beschluss des Nationalrathes, 4. Juli 1876.

Angenommen vom Ständerath am 4. Juli.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1) eines Gesuches der Direktion der schweizerischen Nordostbahn vom 22. und 30. März 1876, 2) einer Botschaft des Bundesrathes vom 19. Juni 1876, 3) einer nachträglichen Erklärung der Direktion der Nordostbahn vom 1. Juli 1876, beschließt: 1. Die in Art. 6 des Bundesbeschlusses vom 22. September 1873 betreffend Konzession einer Eisenbahn von Bülach nach Schaffhausen angesezte Frist zur Vollendung und Inbetriebsezung der konzedirten Linie wird bis zum 1. Juli 1879 verlängert.

2. Die Erstrekung der Fristen für Einreichung der technischen und finanziellen Vorlagen, sowie für den Beginn der Erdarbeiten, wird dem Bundesrathe anheimgegeben.

3. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

33

TI. Traktandum Nr. 21 : Rekurs Nessi.

Rekurs von Franz Nessi von Orselina-(Tessin) und Genossen, gegen Bundesrathsbeschluss vom i. Februar 1876, betreffend Wahlen im Kreise Locarno.

Beschluss des Ständerathes, 21. Juni 1876.

Der von den Großräthen P. Mordasini und B. Varenna, namens einer Minderheit des tessinischen Großen Rathes, und Francesco Nessi in Orselina gegen den Beschluß des Bundesrathes vom 4. Februar 1876 eingereichte Rekurs wird abgewiesen.

Anmerkung. Der Ständerath hat bei diesem Anlaß folgende Einladung an den Bundesrath gerichtet: Der Bundesrath ist eingeladen, Fürsorge zu treffen, daß von den an die Bundesversammlung gelangenden Rekursakten italienischer Sprache jeweilen Uebersezungen ins Deutsche und Französische beigelegt werden.

Am 1. Juli stimmte der Nationalrath obiger Rekursabweisung bei.

Vergleiche: Bundesrathsbeschluß: Bundesblatt 1876, I, 953; Nationalräthlicher Kommissionalbericht, vom 24. Juni 1876 : Bundesblatt 1876, III, 191.

VII. Traktandum Nr. 25: Münzdeklaration.

Deklaration vom 3. Februar 1876 zur Münzkonvention vom 23. Dezember 1865.

Anträge der Kommission des Nationalrathes, 20. Juni 1876.

1. Annahme des bundesräthlichen Beschlußentwurfes vom 30. Mai 1876.

2. Erlassung des folgenden Postulates, das selbständig und nicht als Bestandtheil des sub l erwähnten Beschlußentwurfes gefaßt wird :

3

34 Der Bundesrath wird eingeladen, rechtzeitig der Bundesversammlung eineu Bericht über die in Sachen der Metallwährung einzuschlagenden Maßnahmen vorzulegen, insbesondere insoweit durch dieselben den künftigen Beschlüssen der gesezgebenden Eäthe in Münzangelegenheiten vorgegriffen werden sollte.

Dieses Postulat wurde vom Nationalrath am 28. Juni abgelehnt.

VIII. Trakt. Nr. 26 : Banknotengesez, Abstimmungserwahrung.

Beschluss des Ständeraths

Beschluss des Nationalraths.

8. Juni 1876.

28. Juni 1876.

Bundesbeschluss

(Auf gleichlautenden Antrag der Kommission.)

betreffend die Volksabstimmung vom 23.

April 1876 über das Banknotengesez vom 18. September 1875.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der sehweiz. E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht der Botschaft des Bundesrathes vom 2. Juni 1876 über die eidgenössische Abstimmung vom 23. April 1876, betreffend das Banknotengesez vom 18. September 1875,

Der Ständerath stimmte am 29. Juni bei.

. . . . vom 18. September 1875, -wonach sich von 313,321 Stimmenden 120,068 für, 193,253 gegen die Vorlage ausgesprochen haben, dieselbe also verworfen worden ist,

35

Beschluss des Ständerathes.

beschließt: Es wird von dem Ergebnisse der Abstimmung vom 23. April 1876 und von der bundesräthlichen Botschaft Akt genommen.

Anmerkung.

Beschluss des Nationalraths.

beschließt: Wie Ständerath.

Der Bundesbeschluß vom 29. juni 1876 ist im Bundesblatt 1876, III, 249, abgedrukt.

Der Ständerath hat bei diesem Anlaße folgenden Antrag zu Protokoll genommen u n d d e m Bundesrathe Der Bundesrath wird eingeladen, die durch sein Kreisschreiben vom 12. Februar 1876 fürdie Abstimmungsbegehren vorgesehene Beglaubigungsformel in einer dem Referendumsgeseze vom 17. Juni 1874 entsprechenden Weise abzuändern.

durchProtokolla Erledigt durch bundesräthliches Kreisschreiben vom 14. Juni 1876 (Bundesblatt 1876, 111, 123).

Eine Beschwerde von E. Manzinoja in Pontresina betreffend mangelhafte Wahrung geheimer Stimmabgabe im Wahlbiire.au ist bei späterer Kommissionalprüfung der Revision des Bundesgesezes über Wahlen und Abstimmungen mitzuberüksichtigen.

IX. Trakt. Nr. 43 : Motion Frei betr. Verhandlungsbülletin.

Der Bundesrath wird eingeladen, die nöthigen Vorkehrungen zu treffen zum Zweke einer versuchsweisen Veröffentlichung der Verhandlungen der beiden Räthe während der nächsten Session der Bundesversammlung. Diese Veröffentlichung soll enthalten : a) die Gesezentwürfe in deutscher, französischer und italienischer Sprache; b) in deutscher und französischer Sprache: die Botschaften des Bundesraths, die Berichte der Kommissionen, die im Laufe der Verhandlungen gestellten Anträge und die Beschlüsse der Räthe ;

36 e) die Voten der einzelnen Mitglieder, jedoch nur ihrem wesentlichen Inhalte nach und nur in derjenige): Sprache, in welcher sie abgegeben wurden.

Dem Bundesrath wird der hiefür nöthige Kredit ertheilt.

B e r n , den 21. Juni 1876.

E. Frei.

Gh. Chalumeau.

Moïse Vautier.

Wullièiuoz.

A. Saxer Louis Mayor-Vautier.

Dr. G. Schoch.

L. H. l e.larageaz.

Künzli.

A. Manch.

Wirth.

Fritz Berthoud.

A. Dénériaz.

Charles Baud.

Zyro.

Fri i z llussjr.

Born.

Mo rei.

Antoine Carteret.

L. de Miéville.

J. Challet-Venel.

Joly.

G. Joost.

Leo Weber.

Ant. Steinhauser.

Ritschard.

Seiler.

G. Ziegler.

P. Migy.

Henri Reymond.

C. Barckhardt.

.1. R. Toggenburg.

Bally.

F. iSoheuchzer.

Vögelin.

Moser.

Suter.

Marti.

J. Vonmatt.

Bavie.r.

Scherz.

J. J. Keller.

M. Magatti.

A. Gatti.

Beschluss des Nationalraths, 4. Juli 1876.

Der Bnndesrath ist eingeladen, die erforderlichen Maßnahmen in Betracht zu ziehen, um eine regelmäßige Veröffentlichung der Verhandlungen in beiden Käthen veranstalten zu können.

Der erforderliche Kredit wird dem Bundesrathe bewilligt, um während der nächsten Bundesversammlung einen Versuch ins Lehen treten zu lassen.

Beschluss des Ständeraths, 4. Juli 1876 (Abends).

(Vom Nationalrath am gleichen Abend angenommen.)

Der Bundesrath wird eingeladen, dia Frage zu untersuchen und darüber Bericht zu erstatten, ob eine regelmäßige amtliche Veröffentlichung der Verhandlungen in beiden Käthen zn veranstalten sei und bejahenden Falls, in welcher Form dies geschehen soll.

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12.08.1876

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