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Uebersicht des

Standes der Viehseuchen in der Schweiz auf 1. August 1876.

Maul- und Lungenseuche. Klauenseuche.

Kanton.

Ställe. Weiden.

Zürich .

Bern .

Luzern .

Uri Uri

·

.

.

.

.

.

.

.

·

·

·

-- -- l

--

Schwyz .

.

. -- Unterwaiden ob dem Wald -- ,, nid dem Wald -- Glarus .

.

.

.

-- Zug .

.

.

. -- Freiburg .

.

. -- Solothurn .

.

. -- Basel-Stadt .

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Basel-Landschaft , . -- Schaffhausen .

.

. -- Appenzell A. Rh. .

. -- Appenzell I. Rh. .

. -- St. Gallen .

.

. -- Graubünden .

.

. -- Aargau .

.

.

. -- Thurgau .

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. -- Tessin .

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. -- Waadt . , .

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. -- Wallis .

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-- Neuenburg .

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. -- Genf .

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.

Zahl der infizirten Ställe und Weiden auf 1. August 1876 l

16. Juli 1876

.

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Vermehrung

-- -- --

-- l

Total.

Ställe. Weiden. Ställe. Weiden.

6 -- --

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6 -- l

--· -- --

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-- 7 3 -- 26 l -- 5 -- -- -- -- --

-- -- -- -- 12 -- -- -- -- -- 2 --

-- 7 3 -- 26 l -- 5 -- -- -- --

-- -- -- -- -- -- -- 12 -- -- -- -- -- 2 --

--

49

14

50

14

-- --

16 33

5 9

16 34

5

381

Bemerkungen.

Der heutige Stand der M a u l - und K l a u e n s e u c h e verzeigt gegenüber demjenigen vom 16. Juli eine bedeutende Zunahme.

von der Seuche ist namentlich bedroht der Kanton St. Gallen, wo sie zur Zeit 26 Stallungen und 12 Weiden beherrscht. Ebenso verpeigen neue Erkrankungen die Kantone Zürich, Schaffhausen, Appenaell A. Rh., Thurgau und Wallis.

Während der Berichtszeit ist die L u n g e n s e u c h e neuerdings m Tage getreten in der Gemeinde Rüswyl, Kantons Luzern, bei einem Bestände von 13 Stüken Großvieh. Der betreffende Hof liegt angrenzend an diejenige Gegend der Gemeinde Malters, wo früher die Lungenseuche herrschte. Alle Maßregeln sind angeordnet.

Der ganze Viehstand wird successive abgeschlachtet.

Im Fernern sind folgende Fälle zu verzeichnen: M i l z b r a n d : Schwyz l Fall, Schaffhausen 2 Fälle. H u n d s w u t h : Zürich 2 Fälle, ßern, Basel-Landschaft und Aargau je l Fall. F l e k f i e b e r der Schweine : Luzern 10 Fälle.

In Sigriswyl, Amtsbezirk Thun (Bern), hat ein wuthkranker Hund zwei Stüke Rindvieh gebissen, wovon das eine unter allen Symptomen der Wuthkrankheit zu Grunde ging. Laut amtlicher Mittheilung sind ferner im Amte Hochdorf (Luzern") neuerdings zwei Personen von Hunden gebissen worden, doch ergab der Untersuch, Saß diese Hunde gesund, aber durch langes Anketten infolge des Bundebannes reizbar und heftig geworden sind.

Mit Rüksicht auf das in diesem Jahre außergewöhnlich starke Auftreten der Hundswuth, sowie zum Zweke strengerer Maßregeln, iiat das eidg. Departement des Innern den Kantonsregieruugen Folgende Fragen zur Beantwortung vorgelegt: 1) Halten Sie dafür, daß die Maßregeln, welche durch die Artikel 31--35 des Bundesgesezes vom 8. Februar 1872, betreffend die Viehseuchen, vorgeschrieben werden, hinreichend seien, um die Verbreitung der Wuthkrankheit wirksam zu verhindern?

2) Was halten Sie von strengeren Maßregeln, welche angeordnet werden könnten, wie z. B. eine sehr hohe Besteurung der Hunde, das

382 Verbot ihres Herumlaufens in den Straßen, das fortwährende Tragen des Maulkorbes u. s. w. ?

3) Welche Behörde übt in Ihrem Kanton die durch Art. 31 des erwähnten Gesezes vorgeschriebene Contrôle aus? Durch wen und zu wessen Vortheil wird die Hundesteuer bezogen, und welches ist die Anlage, sowie der Gesammtbetrag derselben (für letztes Jahr)?

Welches ist die Zahl der einregistrirten Hunde?

4) Welches sind die in Ihrem Kanton in Kraft bestehenden Strafbestimmungen für die Widerhandlungen gegen die Polizei der Hunde? Welches ist im letzen Jahr die Zahl der Verurtheilungen, sowie der Ertrag der Bußen gewesen?

B e r n , den 4. August 1876.

Eidg. Departement des Innern.

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Uebersicht des Standes der Viehseuchen in der Schweiz auf 1. August 1876.

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Jahr

1876

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3

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35

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.08.1876

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380-382

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10 009 230

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