Bekanntmachung Im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission am 23. August 1999 eine Untersuchung gemäss Art. 27 des Kartellgesetzes (KG) betreffend den Vertrieb von Uhren eröffnet (s. BBl 1999 7315).

Die Untersuchung richtet sich gegen alle Unterzeichner der SUMRA, d.h. Lieferanten und Händler, wie auch gegen die AMS (Association des fournisseurs d'horlogerie-marché suisse) und die ZVSGU (Zentralverband Schweizerischer Goldschmiedeund Uhrenfachgeschäfte).

Entsprechend Artikel 11a VwVG fordert das Sekretariat der Wettbewerbskommission die an der Untersuchung beteiligten Parteien auf, innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen der vorliegenden Bekanntmachung einen gemeinsamen Vertreter zu bestimmen.

Kommen die Parteien dieser Aufforderung nicht nach, wird das Sekretariat der Wettbewerbskommission von Amtes wegen einen Vertreter bezeichnen.

Der Name des Vertreters ist dem Sekretariat der Wettbewerbskommission, Effingerstr. 27, 3003 Bern, Tel.: 031-322 20 40/ Fax: 031-322 20 53 mitzuteilen.

23. Mai 2000

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Sekretariat der Wettbewerbskommission

2000-1019