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Inkrafttreten von Bundesgesezen.

Das Bundesgesez über Fischerei vom 18. September 1875 ist mit dem 1. März 1876 in Kraft getreten.

(Gesezsammlung II, S. 96.)

Bekanntmachung.

Der n i e d e r l ä n d i s c h e landwirtschaftliche K o n g r e ß feiert Ende Juni 1876 sein dreißigjähriges Bestehen.

Amsterdam, die Hauptstadt des Landes, soll der Vereinigungspunkt sein.

Der Vorstand glaubt Alles aufbieten zu müssen, um den von den Kongreßmitgliedern gehegten Erwartungen möglichst zu entsprechen.

Der Ort der Zusammenkunft scheint besonders glüklich gewählt zu sein. Denn es wird den Besuchern die Gelegenheit geboten, die Resultate der Trokenlegung und der Kultivirung des berühmten Haarlemmermeers, die riesigen Werke zur Verbindung der Hauptstadt mit der Nordsee und die davon abhängigen Trokenlegungen von Meeresgründen in Augenschein zu nehmen, sowie an Ort und Stelle die Projekte für die Eindeichung und für die Ausleerung der Zuidersee zu besichtigen.

451 Es kommt noch Folgendes dazu. Dem Augenscheine nach haben die Holländer dem praktischen Landbau und dem Bestreben, stets neues Land dem Meere zu eiitreissen und das bereits gewonnene gegen den ewigen Feind, das Wasser, zu vertheidigen, so sehr alle ihre Kräfte geopfert, daß keine Zeit übrig blieb für die wissenschaftliche Bearbeitung der Landwirtschaft. Jedoch wir stehen jezt an der Schwelle einer bessern Zukunft. Unsere Landesregierung geht mit dem guten Beispiele voran, anzuerkennen, daß keinerlei Industrie für die Dauer gedeihen kann, wenn sie nich von dem mächtigen Geiste der Wissenschaft in jeder Richtung durchdrungen und belebt wird. Es wird eine landwirtschaftliche Landes-Akademie mit Versuchsstation errichtet. Wir wollen jezt das Unsrige thun, Interesse für das Studium und die wissenschaftliche Bearbeitung der Landwirtschaft in unserm Volke zu erweken.

Als wirksamstes Mittel zu diesem Zweke erachten wir augenbliklich eine A u s s t e l l u n g v o n H ü l f s m i t t e l n f ü r d e n landwirtschaftlichen Unterricht und fürlandw i r t h s c h a f 11 i c h e U n t e r s u c h u n g e n bei Gelegenheit des oben erwähnten Kongresses, welche am 26. Juni 1876 und an den darauf folgenden Tagen in Amsterdam abgehalten werden soll.

Wir müssen aber davon ausgehen, daß wir selbst aus den obigen Gründen für den Zwek fast kein Material besizen und sehen uns deßhalb sehnend um nach der Fülle von Hülfsmitteln, womit die Unterrichts- und Untersuchungsanstalten unserer Nachbarn in diesem Gebiete ausgerüstet sind.

Deßhalb wenden wir uns an Sie, mit der dringenden Bitte, uns zu helfen, eine derartige Ausstellung zu Stande zu bringen. -- Alle Gegenstände, die uns von den ausländischen Unterrichtsanstalten und Versuchsstationen zugesandt werden könnten, würden wir dankbar annehmen. Vielleicht werden auch die Fabrikanten, nachdem durch Sie dieselben mit unserem Vornehmen bekannt gemacht sind, einen Vortheil darin erkennen, ihre Apparate hier auszustellen, besonders wenn sie wissen, das uns Vieles auf diesem Gebiete fehlt und daß fast Alles, was wir für die neue Richtung unserer Bestrebungen bedürfen, vom Auslande bezogen werden muß.

Vertrauensvoll ersuchen wir Sie, mit möglichster Beförderung uns in Kenntniß zu sezen, ob Sie geneigt sind, uns die erbetene Hülfe zu leisten und in bejahendem Fall uns eine
Liste zusenden zu wollen von den Gegenständen, welche Sie uns für die Zeit der Ausstellung überlassen könnten. Dagegen wollen wir für die Gegenstände, die uns von den Unterrichts- und Versuchsanstalten zugesandt werden, die Unkosten übernehmen und versuchen für die von den Fabrikanten zu liefernden eine ermäßigte Frachttaxa Bundesblatt. 28. Jahrg. Bd. I.

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zu erlangen. -- Natürlich tragen wir für alle Gegenstände die Assekuranzkosten und werden bei unserer Regierung zu vermitteln suchen, daß an der Grenze jedem Aufenthalt und sonstigen Inconvenienzen vorgebeugt werde.

Hochachtungsvoll zeichnen wir: Dr. T h. H. Mac G i l l a v r y , Professor und Direktor der königlichen Veterinärschule zu Utrecht.

Dr. J. W. G u n n i n g , Professor der Chemie und Pharmacie am Athenaeum Illustre zu Amsterdam.

Dr. M. S a l v e r d a, Professor und Inspektor des höheren Unterrichtswesens im Haas;.

o' Die Gegenstände werden in folgende Gruppen eingetheilt sein : I. Unterrichts- und Versuchswesen im Allgemeinen.

II. Physikalische und chemische Apparate zu landwirtschaftlichen Unterrichts- und Versuchszweken.

III. Arbeiten über ThierphyBiologie, Arbeiten über Pflanzenphysiologie und Arbeiten über Bodenkunde.

Adresse für die Antwort: Dr. M. Salverda, 2 van den Boschstraat, 23.

's Graveohage, Holland.

Ausschreibung.

Auf einer kürzlich anher gelangten Liste von in niederländisch-indischen Diensten verstorbenen Schweizern comparât auch ein Johann Friedrich Kallenberger, geboren 2. April 1831 in Koningsbreu, spur, der Friederike, eingeschifft am 7. November 1856 auf dem Schiff Kosmopolit, gestorben 17. Juni 1874 in Batavia, Soldnachlaß fl. 9. 14.

Es wird um gefällige-Mittheilung der Heimathörigkeit des Genannten ersucht und für den Fall der Beanspruchung des genannten Betrags seitens

453 der Erben bezüglich der erforderlichen Formalitäten auf unser Kreisschreiben vom 24. September 1869 (Bundesblatt von 1869, Bd. III", 33) verwiesen.

B e r n , den 3. März 1876.

Schweiz. Bundeskanzlei.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Der Turnschopf zur eidg. Kaserne in Thun ; Länge des Schopfes 105', Breite 30'.

Plan und Bedingungen liegen bei der eidg. Bauaufsicht in Thun und beim eidg. Ober-Bauinspektorat in Bern auf, welch' Lezterm Uebernahmsofferten bis zum 6. März nächsthin in verschlossenen Eingaben einzureichen sind.

B e r n , den 24. Februar 1876.

Eidg. Ober-Bauinspektorat.

Ausschreibung von Schlosserarbeiten.

Eiserne Barrieren (zum Anbinden der Pferde) im Hofe der Stauungen zur eidg. Kaserne in Thun. Länge 640'.

Plan und Bedingungen liegen bei der eidg. Bauaufsicht in Thun und beim eidg. Ober-Bauinspektorat in Bern auf, welch' Lezterm Uebernahmsofferten bis zum 13. März nächsthin in verschlossenen Eingaben einzureichen sind.

B e r n , den 26. Februar 1876.

Eidg. Ober-Bauinspektorat.

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Ausschreibung.

Die Lieferungen von Brod undOchsenfleischh für die auf dem Waffenplaz von Aarau bis 17. Juli 1876 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Samstag den 11. März nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Aarau deponirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 26. Februar 1876.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

"Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von B r u g g im Jahre 1876 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Samstag den 11. März nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind heim Kantonskommissariat in Aarau deponirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 26. Februar 1876.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

"Ausschreibung.

Die Lieferungen von B r o d und O c h s e n f l e i s c h für die auf dem Waffenplaz von H e r i s a u im Jahre 1876 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben.

455 Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod- oder Fleischlieferung" versehen bis Samstag den 11. März nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Herisau deponirt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 26. Februar 1876.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

*Bern-Luzern-Bahn.

Liquidationserkenntniss.

lieber das Vermögen der E i s e n b a h n g e s e l l s c h a f t B e r n - L u z e r n ist in Folge eingereichter Insolvenzerklärung vom 26. dieses Monats vom Bundesgerichte die Liquidation erkannt und zum Liquidator Herr Ständerath E. R u s s e n b e r g e r von Sch ä f f h a u s en ernannt worden.

Demnach werden sämmtliche Gläubiger der genannten Eisenbahngesellschaft mit Ausnahme der Pfandgläubiger und Anleihen mit Partial Obligationen, deren Forderungen gemäß Art. 22 des Bundesgesezes vom 24. Juni 1874 von Amtswegen in das Schuldverzeichniß eingetragen werden, hiemit aufgefordert, ihre Ansprachen bis zum 10. A p r i l d. J. dem Massaverwalter in Bern (Kantonalbank 3. Stock) schriftlich einzugeben, unter der Androhung, daß sie sonst von der Masse ausgeschlossen würden.

Mit der Eingabe ihrer Forderungen haben die Gläubiger zugleich auch ihre Beweismittel für dieselben beizulegen.

L a u s a n n e , den 27. Februar 1876. [*].

(H. 261 Y.)

Im Auftrage des Bundesgerichtes, Der Bundesgerichtspräsident: Jules Rognin.

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Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Avis.

Die während der Dauer vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1875 in den Lokalien und Zügen der Jura-Bern-Luzern-Bahn gefundenen Gegenstände können von den Eigenthümern bis Ende Mai 1876 gegen gehörige Legitimation zurückgezogen werden.

Verzeichnisse liegen auf sämmtlichen Stationen der Linien Jura-BernLuzern, wie auf den Betriebs-inspektionen in Bern (alte Post, III. Stock) und in Chauxdefonds zur Einsicht auf, woselbst allfällige Reklamationen angebracht werden können.

B e r n , den 2. März 1876. [ 3 ].

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

*Emmenthalbahn.

Die Verwaltung der Emmenthalbahn wird in Anwendung der ihr durch § 35 ihrer Konzessionen eingeräumten Befugniß, immerhin unter Vorbehalt der Genehmigung durch den schweizerischen Bundesrath, auf den 1. Juni d. J. neue, bis auf 30% erhöhte Personentaxen und um 5--30% erhöhte Gütertaxen in Kraft treten lassen. Der Entwurf der neuen Tarife ist vom 15. März an in den Stationen der Emmenthalbahn für Jedermann zur Einsichtnahme aufgelegt.

Der interne Personen- und Gütertarif der Emmenthalbahn vom 26. Mai 1875, ferner der direkte Gütertarif für den Verkehr zwischen der Emmenthalbahn einerseits und der schweizerischen Centralbahn, der Brünigbahn, der Jura-Bern-Luzern-Bahn und der Suisse-Occidentale anderseits vom 1. Oktober 1875, sowie der direkte Personentarif für den Verkehr zwischen der Emmenthalbahn einerseits und der schweizerischen Centralbahn, der schweizerischen Nordostbahn und den Vereinigten Schweizerbahnen anderseits, vom 15. Dezember 1875, werden, insofern der Bundesrath die neuen Taxen genehmiget, auf den genannten Zeitpunkt aufgehoben und durch neue respektive abgeänderte Tarife ersetzt werden.

S o l o t h u r n, den 1. März 1876. ( ' ] .

Die Direktion.

457 Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem 1. März nächsthin tritt ein VI. N a c h t r a g zum b a y e r i s c h schweizerischen Gütertarif vom 1. Dezember 1873 enthaltend directe F r a c h t s ä t z e für S t e i n k o h l e n ab den Stationen Hausham, Miesbach, München, Peuzberg, Salzburg, Schliersee und Unter-Peißenberg in Kraft, welcher bei den betreffenden Verbandstationen bezogen werden kann.

St. G a l le n, den 23. Februar 1876. [ 2 ].

(M. 644 Z.)

Die Generaldirektion.

"Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem 1. März nächsthin tritt ein V. N a c h t r a g zum böhmischb a y e r i s c h - s c h w e i z e r i s c h e n G ü t e r t a r i f , vom 1. Dezember 1873, enthaltend directe F r a c h t s ä t z e für S t e i n k o h l e n und C o a k s im Verkehr mit der Buschtehrader E i s e n b a h n in Kraft, welcher bei den wichtigern Stationen gratis bezogen werden kann.

S t. G a 11 e n, den 26. Februar 1876. ["].

(M. 686 Z.)

Die Generaldirektion.

"Schweizerische Nordostbahn.

Für die Beförderung von Faßdauben und sonstigem Nutzholz ab P assau nach E o m a n sh or n-, Ver r i e r es- und G e n f - t r a n s i t mit Bestimmung nach F r a n k r e i c h tritt am 15. März ein Spezialtarif in Kraft, von welchem Exemplare bei der Güterexpedition Romanshorn unentgeltlich bezogen werden können.

Z ü r i c h , den 26. Februar 1876.

Die Direktion der schweiz. Nordostbahn.

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*Schweizerische Nordostbahn.

Vom 1. März an wird der Artikel S e i d e n a b f a l l g a r n im direkten Verkehr zwischen B a s e l und S c h a f f h a u s e n einerseits und Stationen der K ö n i g l i c h - S ä c h s i s c h e n St a a t s - E i s enb ahn en anderseits» via R o m a n s h o r n - L i n d a u , nach den Frachtsätzen der Klasse II B des bezüglichen direkten Tarifs vom 1. Dezember 1874 taxirt.

Z ü r i c h , den 28. Februar 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit heutigem Tage tritt ein IX. Nachtrag zum schweizerischen Gütertarif (Nordostbahn und Vereinigte Schweizerbahnen) vom 1. Juni 1872, enthaltend Taxen für den direkten Güterverkehr der Nordostbahnstation U r d o r f ; in Kraft. Exemplare dieses Tarifes können zum Preise von 10 Cts. per Stück bei unsern größern Güterexpeditionen bezogen werden.

Z ü r i c h , den 1. März 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Publikation.

Der Gemeinderath von Möhlin bringt Dienstag den 7. März nächsthin, von Vormittags 9 Uhr an, im Walddistrikt Unterforst, Kohlhütten und Ruchenrain, an öffentliche Verkaufssteigerung: 27 Saghölzer; 48 Riegel; 55 Trem, 21 ßafen und 7 Halbrafen, mit zusammen 8001 Cubikfuß Gesammtverkauf.

188 Stück Holz von verschiedenen Sortimenten, vom Frauenholz, Wehren bis an den Fahrweg, zum stükweisen Verkauf.

Den darauffolgenden Tag (8. März) werden ebenfalls von Vormittags 9 Uhr an, im Waldlokal, Oberforst Höllacker und Seeli

459 220 Stück Sag-, Bau- und Nutzholz mit 8518 Cubikfuß zusammen, 52 Stück Holz mit 1768 Cubikfuß, stückweise öffentlich versteigert.

Kaufsinhaber sind höflichst eingeladen.

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M ö h l i n , den 29. Februar 1876.

Namens des Gemeinderathes, Der Gemeindeammann: Fidel Waldmeyer.

Der Gemeindeschreiber: Joh. M. Müller.

Publikation.

Es zirkuliren gegenwärtig französische Zwanzigfrankenstüke, welche ani Bande beschnitten (gefeilt) und gekerbt (gerändelt) sind. Der Gewichtsverlust an einem so operirten Stük beträgt bis 0,370 Gramm und dessen Werth findet sich nm Fr. l--1.15 reduzirt.

Die Stüke erhalten infolge dessen einen Durchmesser von nur 20 mm, statt 21mm, und ein weiteres Erkennungszeichen besteht in dem gekerbten Band an Stelle der ächten Handschrift ,,Dieu protège la France". Zur nähern Orientirung wird noch bemerkt, daß die italienischen Zwanzigfrankenstüke ebenfalls gekerbt sind und mithin in dieser Beziehung von den beschnittenen französischen Stü ken nur etwa darin abweichen mögen, daß an jenen der Rand viel schärfer und regelmäßiger ist als an diesen.

Das Publikum wird auf diese Erscheinung aufmerksam gemacht, und die kantonalen Polizeibehörden werden ersucht, auf die Thäterschaft der strafbaren Handlung zu fahnden.

B e r n , den 24. Februar 1876.

Eidg. Finanzdepartement.

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Bekanntmachung.

Laut Mittheilung des Niederländischen Generalkonsulats in Bern findet in Amsterdam nächstes Jahr eine Internationale Gartenbau-Ausstellung und ein botanischer Kongreß statt. Damit wird gleichzeitig auch noch eine Ausstellung von. einzelnen Erzeugnissen des Pflanzenreichs verbunden, als: Baumwolle, Tabak, China, Krapp, Indigo, Kautschuk und Gutta-Percha, Oele (fette und "ätherische), vegetabilische Grundstoffe zu Papier, Getreide, u Catechou, Vanille, Rhabarber, Sassaparille.

Das definitive Programm der Ausstellung und des Kongresses wird später bekannt gemacht werden.

B e r n , den 22. Februar 1876.

Eidg. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

Bekanntmachung.

Die im Königreich Italien gebornen Söhne von Schweizern, welche seit zehn Jahren in Italien domizilirt waren, als jene geboren wurden (der Aufenthalt als Kaufmann gilt nicht als Domizil), werden hiermit benachrichtigt, daß sie gemäß Art. 8 des italienischen Civilgesetzbuches von den italienischen Behörden als Italiener angesehen und daher zum Militärdienst in der italienischen Armee einberufen werden müssen, sofern sie nicht im Laufe des auf die erlangte Volljährigkeit folgenden Jahres, d. h. nach zurükgelegtem 21. Altersjahre, vor dem Civilstandsbeamten ihres Wohnortes, wenn sie in Italien wohnen, oder vor den diplomatischen oder Consular-Agenten des Königreichs Italien, wenn sie außerhalb dieses Königreichs wohnen, eine Erklärung- abgeben, daß sie die Eigenschaft als Fremde annehmen nnd daher die schweizerische Nationalität beibehalten wollen, -- Alles im Sinne von Art. 5 des erwähnten italienischen Civilgesetzbuches.

Ferner werden sie in Kenntniß gesetzt, daß nach Art. 4 des IsTiederlassungs- und KonsularVertrages zwischen der Schweiz und Italien vom

461 22. Juli 1868 sie nicht in den italienischen Militärdienst berufen werden dürfen, bis sie das Alter der Majoreunität gesetzlich erreicht haben.

R o m , im September 1875.

Die Schweiz. Gesandtschaft in Italien.

Indem der schweizerische Bundesrath die Veröffentlichung der vorstehenden Bekanntmachung anordnet, glaubt er '.agleich die Kantonsregierungen, sowie die Gemeindebehörden darauf aufmerksam machen zu sollen, daß gemäß der Erklärung zu dem Nied»rlassungs- und Konsularvertrage mit Italien vom 22. Juli 1868 diejeniger. Italiener, welche in Folge Verzichtes, oder Erwerbung eines fremden Bürg« rrechtes, oder wegen Annahme eines Amtes von einer fremden Eegieruhg ohne Bewilligung ihrer heimatlichen Regierung, die italienische Nationalität verlieren, dennoch vom Militärdienste in der italienischen Armee nicht enthoben sind, noch von den Strafen, welche diejenigen treffen, die gegen ihr Vaterland (Italien) die Waffen tragen (Art. 11 und 12 des bürgerlichen Gesezbuches von Italien).

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, b e v o r er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Italiener betrachtet.

Sie werden selbst dann als Italiener betrachtet, wenn sie geboren sind, n a c h d e m ihr Vater die italienische Nationalität verloren hat, sofern sie im Königreich Italien geboren sind und dort wohnen. In diesem Falle sind sie aber berechtigt, während des Jahres, welches dem Zeitpunkte des Eintrittes ihrer Volljährigkeit folgt, für die neue Nationalität ihres Vaters zu optiren. (Art. 5 des zitirten Gresezbuches.)

Die Söhne eines Italieners, welche ihm im Auslande geboren worden sind, n a c h d e m er die italienische Nationalität verloren hat, werden als Fremde betrachtet, es sei denn, daß sie nach den in Art. 5 des italienischen (Jivil-Cresezbuches vorgeschriebenen Formen für die italienische Nationalität optiren und im Laufe des auf die Option folgenden Jahres im Königreiche Italien den "Wohnsiz nehmen.

Sie werden ebenfalls als Italiener betrachtet, wenn sie in Italien ein öffentliches Amt angenommen, oder wenn sie in der Landarmee, oder bei den Seetruppen gedient, oder in anderer Weise im Königreiche der Militärdienstpflicht genügt haben, ohne wegen ihrer Eigenschaft als Fremde Einwendung zu erheben.

B e r n , im September 1875. [6] Die Schweiz. Buiideskanzlei,

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Programm der

Allgemeinen Ausstellung für Fussbekleidung.

I. Zweck der Ausstellung.

Diese Ausstellung hat zum Zweck: a. die Einführung einer rationellen Fußbekleidung in allen Klassen der Bevölkerung anzuregen und zu fördern; b. derT;Schuh-Industrie Gelegenheit zu geben, ihre Produkte zur Geltung zu bringen.

II. Zeitpunkt der Ausstellung.

Die allgemeine Schuh-Ausstellung wird eröffnet in Bern, den 11. Juni 1876 und geschlossen den 10. Juli 1876.

III.

Organisation der Ausstellung.

Die Ausstellung wird organisirt durch eine Commission, bestehend aus 3 Abgeordneten des schweizerischen Bundesrathes, 3 Abgeordneten des Kantons Bern, und je einem oder zwei Abgeordneten der andern Kantone, welche sich an der Ausstellung mit einem Geldbeitrag betheiligen. Die Kosten der Abordnungen werden von den betreffenden Kantonen getragen.

Auf den heutigen Tag haben folgende Kantone eine finanzielle Betneiligung zugesagt: Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell A. B,., Graubünden, Aargau, Tessin, Neuenburg und Genf. Den übrigen Kantonen steht der Beitritt noch offen.

Der mit der Vollziehung betraute Ausschuß besteht ans folgenden Herren: Keg.-Kath Bodenheimer in Bern, Präsident; der eidg. Oberfeldarzt; Keg.-Ratb. Wynistorf; Major Greßli, Chef der technischen Abtheilung der eidg. Kriegs-Material-Verwaltung, und Major Peter, Kantons-Kriegs-Commissär in Bern.

Das Preisgericht wird durch die Organisations-Commission bestellt werden.

IV. Vorschriften für die Aussteller.

Als Aussteller wird Jedermann zugelassen, welcher die in-Abschnitt V hienach verzeichneten Gegenstände fabrizirt oder verkauft, und welcher sich bis und mit dem 31. März 1876 beim Präsidenten des Ausschusses schriftlich angemeldet haben wird.

463 Nebst der genauen Namensbezeichnung des Ausstellers soll die Anmeldung die Bezeichnung der Ausstellungsgegenstände, sowie auch den Flächenraum, welcher für die Aufstellung benöthigt sein wird, angeben.

Die zur Ausstellung bestimmten Gegenstände müssen dem Ausstellungskomite franko und in passenden, mit dem Namen des Ausstellers versehenen Kisten verpackt, zugesandt werden bis und mit dem 20. Mai 1876. Nachher wird kein Ausstellungsgegenstand mehr angenommen.

Denselben ist ein Ausweis beizufügen, enthaltend den Namen und Vornamen, den Wohnort und den Beruf des Ausstellers, sowie eine ausführliche Beschreibung und Erklärung der Gegenstände nebst Preisangabe behufs Aufnahme in den Katalog. Der Preis der ausgestellten Waare wird auf derselben verzeichnet.

In Betreff der fertigen Fußbekleidung gilt die Vorschrift, daß jeder Aussteller in der betreffenden Klasse (Abschnitt V, fünfte Gruppe) wenigstens 3 Paare auszustellen hat; wer also z. B. in der ersten Klasse (für Kinder) ausstellen will, muß wenigstens 3 Paar Kinderschuhe ausstellen. Es ist gestattet, in mehr als einer Klasse auszustellen, jedoch nicht weniger als drei Paare.

Aussteller, welche wünschen, daß die von ihnen ausgestellten Gegenstände in einem Glaskasten aufgestellt werden, haben für die Anschaffung des Glaskastens selbst zu sorgen.

Die Spedition, der Transport, der eventuelle Unterhalt und die Bücksendung der ausgestellten Gegenstände geschehen auf Rechnung und Gefahr der Aussteller. Das Ausstellungskomite übernimmt in dieser Beziehung keine andere Verantwortlichkeit als die für Aufbewahrung der Gegenstände und der Verpackungskisten, sowie die Versicherung gegen Feuerschaden ·während der Dauer der Ausstellung.

V. Eintheilung der Ausstellung.

E r s t e G r u p p e . Plastische Fuß-Modelle in Gyps, Eisen oder andern Metallen, in Holz, Kautschouk etc., alle Fußarten sowohl im normalen Zu·stande als in den vorkommenden Verunstaltungen darstellend, so daß die Einwirkungen der Fußbekleidung auf die Formation des Fußes und die Marschfähigkeit hervortreten.

Z w e i t e G r u p p e . Alle zur Anfertigung der Fußbekleidung dienenden Sorten von Leisten in Holz oder andern Materialien, sowie Leistenmodelle, .alles nach rationeller Form.

D r i t t e G r u p p e . Zur Confection der Fußbekleidung für Mannspersonen, Frauen und Kinder dienende Rohstoffe, nämlich Assortimente von Leder und Häuten in allen Graden der Zurichtung, der Qualität, des Gewichts etc., Assortimente von Fonrnitüren aller Arten, z. B. Garne, Peche, Nägel, Schrauben, Schwülen, Ringe, Büchsen, Haken, Schnallen, Gnmmizüge, Schuhriemen, Knöpfe, Strippen, Futter, etc.

Ferner: Assortimente aller zur Herstellung der Schuhe, der Stiefel, der Halbstiefel und der Bottinen etc. erforderlichen Bestandtheile zum Zwecke «iner übersichtliehen Darstellung des Ganges der Confection dieser verschiedenen Fußbekleidungen.

Endlich diejenigen Gegenstände, welche zur Reinhaltung und Erhaltung (des Schuhwerkes verwendet werden, wie Bürsten, Wichse, Fette etc.

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V i e r t e G r u p p e . Zur Herstellung der Fußbekleidung dienende Maschinen und Werkzeuge.

F ü n f t e G r u p p e . Fertige Fußbekleidung. (Stiefel, Halbstiefel, Bottinen, Schuhe etc.) Ausschließlich nach der rationellen Form.

1. Klasse. Für Kinder.

2.

_ Frauen.

3.

Männer.

4.

Militär- Schuhwerk.

5.

Bergschuhe.

6.

Holzschuhe, Holzböden, etc.

7.

,, ,, Hausschuhe, Pantoffeln, etc.

8.

,,' ,, Speziell wasserdichtes Schuhwerk nach der rationellen Form.

9.

,, ,, Speziell elegantes Schuh werk nach der rationellen Form.

10.

,, ,, Speziell solides und dauerhaftes Schuhwerk nach dei1 rationellen Form, sei es genäht, genagelt oder geschraubt.

Die fertigen Produkte sollen so ausgestellt werden, wie sie aus der Hand des Arbeiters hervorgehen und zwar ohne nachträglich noch laldrt, gewichst, gefärbt oder eingefettet zu werden.

S e c h s t e G r u p p e . Sammlungen von getragenem Schuhwerk, welche ;eeignet sind, das Resultat der bis jetzt über die rationelle Gestalt gemachten "rfahrungen darzustellen.

l Bildliche Darstellungen aus dem Gebiete der Geschichte der Fußbekleidung.

Zusammenstellungen von Fnßabgüssen und zudienenden Leisten und Schuhen etc. etc.

NB. Für die rationelle Form fallen in Betracht: a) die Grundsätze, welche Herr Dr. Hermann Meyer, Professor der Anatomie in Zürich, bezüglich de&. Sohlenschnittes ausgesprochen hat, b) sodann das Verhältniß der Schuhlänge zur Risthöhe und der Schluß. Die Details der Confection werden von dem ^Preisgerichte ebenfalls in Berücksichtigung gezogen werden, jedoch enthält sich die Kommission jeder Vorschrift, durch welche der Initiative der Aussteller vorgegriffen würde.

VI. Prämien.

Den Ausstellern von vorzüglichen Gegenständen werden Ehrenmeldungen (Diplome) verabfolgt. Ueberdem wird eine Summe von mindestens Fr. 5000 zu Prämien ausgesetzt.

-In der 2. Gruppe und in jeder Klasse der 5. Gruppe wird die 1. Prämie wenigstens Fr. 100 betragen.

In den übrigen Gruppen werden nur Ehrenmeldungen (Diplome) verabfolgt.

VII. Verkauf der ausgestellten Gegenstände.

Den Ausstellern wird freigestellt, die ausgestellten Produkte zu verkaufen, jedoch dürfen sie dieselben in keinem Falle vor dem Schlüsse der Ausstellung zurückziehen.

465 Das Ausstellungskomite behält sich das Eecht vor, die ausgestellten Gegenstände zu den angezeichneten Preisen anzukaufen, bevor dieselben an dritte Personen verkauft werden dürfen.

VIII. Katalog und Berichterstattung.

Die Kommission wird einen Katalog der ausgestellten Gegenstände, sowie einen Bericht über das .Resultat der Ausstellung veröffentlichen.

B e r n , den 7. Dezember 1875.

Namens der Organisations-Commission, Der Präsident: Const. Bodenheiiner, Keg.-Rath.

Der Sekretär: Tschanz.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o fr ei zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und ausser dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Paker beim Hauptpostbüreau LauAnmeldung bis zum 17. März sanne.

1876 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Paketträger in Vivis.

3) Briefträger in St. Immer.

Anmeldung".bis zum 17. März 4) Büreauehef beim Postbureau Chaux- 1876 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

defonds.

5) Posthalter und Briefträger in Breitenbach (Solothurn). Anmeldung bis zum 17. März 1876 bei der Kreispostdirektion in Basel.

466 6) Posthalter in Erlen (Thurgau).

Anmeldung bis zum 17. März 7) Kondukteur für den Postkreis 1876 bei der Kreispostdirektiou Zürich.

in Zürich.

8) Briefträger in Wiedikon (Zürich).

9) Büreauchef beim Hauptpostbüreau St. Gallen. Anmeldung bis zum 17. März 1876 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

10) Posthalter und Briefträger in Compocologno (Graubünden). Anmeldung bis zum 17. März 1876 bei der Kreispostdirektion in Chur.

11) Telegraphist in Simplon village (Wallis). Jahresbespldung Fr. 200.

nebst Depescheuprovision. Anmeldung bis zum 15. März 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

12) Telegraphist in Villar sur Ollon Jahresbesoldung Fr. 200, nebst (Waadt'.

Depeschenprovision. Anmeldung 13) Telegraphist in Troistorrens (Wallis). bis zum 21. März bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne 14) Telegraphist in La Sarraz (Waadt).

15) Telegraphist in Campocologno (Granbünden). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 15. März 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Chur.

1) Chef des eidgenössischen Grenzwächtercorps in den Kantonen Genf und Wallis, mit Amtssiz in Genf. Jahresbesoldung Fr. 2500--3200.

Anmeldung bis zum 15. März 1876 bei der Zolldirektion in Genf.

'2) Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 10. März 1876 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Ablagehalter und Briefträger in Hindelbank (Bern). Anmeldung bis zum 10. März 1876 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Postkommis in Neuenburg. Anmeldung bis zum 10. März 1876 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

Anmeldung bis zum 10. März 1876 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Telegraphist in Yvonnand (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 7. März 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

·8) 2 Ausläuferstellen auf dem Telegraphenbüreau in Bern. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 14. März 1876 bei dem Chef des Telegraphenbüreau in Bern.

.5) Briefträger in Flawyl (St. Gallen).

6) ,, i n Degersheim ,,

/

Zur Nr. 9 des Schweiz. Bundesblattes.

Einnahmen der Postverwaltung in den Jahren 1874 und 1875.

Monate.

Reisende und GepäkUebergewicüt.

1874.

Januar . . .

Februar . .

März . . . .

April . . . .

Mai Juni . . . .

Juli August . . .

September .

Oktober . .

November .

Dezember .

Fr.

R.

195,913 22 176,972 15 216,643 99 239,466 46 256,677 79 317,759 80 555,430 27 674,381 99 475,239 61 353,321 70 256,794 59 194,616 25

Briefe und Druksachen.

1875.

1874.

B.

180,847 75 517,618 54 185,14504 479,093 57 210,13106 342,951 85 221,67323 491,405 48 281,77583 509,834 32 328,745 80 357,639 25 506,95829 590,668 91 614,660 51 il 568,307 85 481,93128 376,166 62 326,298 09 562,404 50 254,75505 511,336 92 184,837 55 348,562 95 Fr.

Fr.

JE.

--

1875.

R. ri 606,308 17 ; Fr.

464,864 68 374,111 09 522,899 23 534,505 44 397,622 73 630,870 45 564,852 13 373,64257 536,259J79 524,45745 414,75222

Pakete und Gelder. Ì

Postanweisungen,

1874.

1875.

Fr.

R.

33,944 10 25,922 50 24,138 95 25,000 29,014 -- 26,797 39 30,354 10 29,480 08 23,317 17 22,891 40 31,364 60 32,030 38

Fr

R.

41,61675 23,61867 27,41320 29,51725 32,11320 i 32,324 30j 35,93520; 33,917,-|!n

22,564,88!

31,787 -- 39,301 -- 28,729 48

i

!

Fr. R.

270,287 64 258,784 18 188,667 78 313,856 79 319,930 73 174,363 94 331,853 34 333,602 20 214,481 76 380,365 52 327,778 28 269,918 19 TM^~

«~B.

Total 3,913,21782 3,777,75948 5,655,990 76 5,945,145 95

1875.

1874.

1874.

R. !

319,847 65 ; 306,385 79 j 264,311 27'i Fr.

332,507 89 323,994 33 : 203,114 64 344,096 33 339,107 80 228,813 24 412,081 01 322,452 71 293,636 22 !

Total.

Uebrige Einnahmen.

1874.

1875.

Fr.

R. ' l Fr. R.

37,441 44 92,907 77' 26,674 94 33,73495; 66,967 03 67,899^1 27,909 59 29,670 60, 37,345 92 28,701 86 i 84,905 06 93,629 62 34,143 91 53,869 06 46,058 98 26,067 61 71,078 81 67,854 09 33,506 99 29,318 83 35,448 34 38,377 46 676,787 09 237,847 58 , i

1875.

R.

Fr.

1,055,204 94 967,447 34 839,369 60 1,097,638 32 1,152,802 76 961,465 44 1,542,450 53 1,651,831 10 1,160,283 97 1,352,49011 1,162,722 73

Fr.

R.

1,241,52809 1,013,749,13 943,865 83 1,136,26820 1,201,09066 1,055,437 09 1,571,729 33 1,578,605 05 1,174,806 06 1,335,744 72 1,179,343 67 1,521,914'86 1,159,803 05 l

H

334,254 67 378,837 93 3,383,890 35 3,690,348 BB, 1,178,268 10 799,878 64 14,465,621 70 14,591,970 88

| i

1

1

Zur Nr. 9 des Schweiz. Bundesbiaites.

Nachweisnng der im Monat Januar 1876 auf en schweizerischen Eisenbahnen beförderten Züge und deren Verspätungen.

Zusammengejllt vom schweizerischen Eisenbahn- und Handelsdepartement.

76

1343

465

155

1

22

118,360 3,277,534 107,525 2,817,754

4495

651 1054

10

10

249,508 6,500,011 191,854 4,049,434

Oft

Schweizerische Natioualbuhn Schweizerische Centralbahn Emmenthaibahn .

.

.

Jnra-Bern-lnzern-Bahn Snisse Occidentale (inclusive Jougne-Bclfipens, Simplon und Bulle-Romont).

Brünigbahn . . . .

Gotthardbahn Porrentrny-Delle .

Lansaimc-Echallcns Eorschaeh-Heiden Appenzellerbahn .

Totale und Durchschnittszahlen

96 --

520

48

2042

--

-- -- -- -- -- 220

496 2170 124 2046

248 930 124 357

237

-- -- --·

-- 8

418,438 27,900 418,438 27,900 149,416 4,749,326 122,171 3,679,556 5,952 5,952 86,899 86,899 87,156 1,609,722 77,199 1,346,758

1

149

197,548 5,479,433 166,656 3,893,163

830 --

1891

1023

465

248 496 --

62 124

62

-- 136 --

186 266 --

620

3,445 5304

-- -- -- -- --

2803

-- _ -- -- 2 7 21

1

-- _ -- -- 64 2 256

1,488 20,480 2,232 · 3,866 1,020 5,705

14,384 235,726 38,424 44,653 2,531 64,974

1,240 20,480 2,232 3,866 816 5,615

11,904 235,726 38,424 44,653 1,832 62,758

877,079 22,627,003 739,954 16,792,247

15

3

50

95

37 787 15,476

14

13

1

70

70

--

--

--

31.

v> du*

Anschlüsse wurden versäumt:

Min.

3

73

98

14

1

3

2

7

1

13

7

1

78

78

16

2

--

4

10

-

14

1

Diirch Versp ät un g der j Lnschlußar stalt en.

34.

33.

Aazalü.

3 --

35.

36.

37.

Folgende Anzahl

Durchschnittlieh legten per Stunde Ge-

M N

.c o


39 187 16,962 24 !50 3,617 32 >60 5,918

3 6

15 14

2 1

25 46

28 46

6 3

22

54

14

13

42

127

4

24

57 136 10,537

40

14

16

30

56

9

21

4 38 1,598 33 >80 3,518 12 · 107 3,202 14 [68 2,977 422 6 13 9 01 4,332

6

14

-- 1 --

-- 29

20 29

-- -- 2 3

-- -- 26 20

-- -- -- 3

-- -- -- 15

-- 196 11,081 134

-- 14

-- -- 37

--

-- -- --

-- 17

-- 37

-- 127

22

-- 1

-- 3 -- -- 5

11 9

-- --

2 --

52

1

-

-- 40

40

11 11

--

2

-- 1

1 1

10 7

-

30

71

19

--

4

48

43

48

68

14

3

50

1

54

--

6 1 2 8 3 4 215

6 -- 2

-- -

-- 1

-- --

-- 1

5 -- 2

3 3 1

--

8

22

140

-- -- --

-- 4

-- 16

-- -

123 -- -

31

21

13

83

30

-- 26 305 -

ao 305

-- -- 1 47

-- -- -- -- -- 4

-- --

--

-- -- 2

3 3 168

1 -- --

-- --

Kilometer.

8,271 216,750 25,3

0,,, 13,704 289,245 28,9

-- -- --9

1,5

2,536 38,040 30,8 13,575 408,840 29 23,8 a,,. 1,485 25,899 23 21,« l,w 3,086 72,096 17 -- -- -- 6 20,480 235,726 24,5 0,,

*

-- -- -- 6

2,i 0,5 0,9

16,3

17,6.

91 a 41,8

0,29

3

',

incl. Aufenthalt zurük:

A A07

37 562 5,579

39.

, / « -,

OT

Kilometer kommen auf eine Verspätung auf eigener Bahn.

Prozent.

0,j

38.

Gemisch te Züge.

30,

Min,

Min.

--

Total der \rer apätung e i.

Min.

Anzahl.

Anzahl.

Durchschilit U.

Verspäte n 5 Min.

Durchschilit tt.

Verspatu ng

Min.

10-- 20 Minuten. [aber 20 Minuten.

29.

Ursache der Verspätungen.

mit Versp itung von: 15--30 Mimten. flberSOMinnten.

Anzahl,

mit Versp itung von:

28.

Schnell- ind Personena ug'6.

27.

«<

26.

Prozenten d Br uf der eigene i (ahn verfipätöten Schi el -,P rsonen- an emiBctfcen Züge Im V nhata IBS SBT G&sä nuntzahl.

25.

bei gem BC iten ZU S in.

24.

Gemischt« ßüge

Schnell- und Personenzüge

8

39

23.

bei Seh nc 11- und Person en zU *en.

22.

An den Endpunkten der Fahrt trafen ein:

59 558 10,889

123

21.

Fötal der v 3« )ätunge n auf "eigs Q 31 Bahn,

20.

Ve ·schiedene U rwtchen.

19.

18.

Bes chiidigung d er Lokom<)tive, Ach je ibi Uehe, Warmlau fe a ()tC.

Wtihrend der I ah rt und auf den S & iorlen.

17.

Ei tgleisunge a un dZusammea sii)ße .

16.

Anzahl.

Acha-

Zugs-

Kilomsr.

Oft

75 280 24 272

9 67 12 15 6 15

TA m Durdwlnitt auf BIBÜ diessZlge.

15.

Größte "Vre rspatung.

Kilometer.

13. 14.

Durchsch ]it tl.

Verspätt] n!)*

Kilometer.

Davon entfallen auf die fahrplanmäßigen Schnell-, Personen- und gemischten Züge.

Achs-

Güter-

Züge.

12.

Auf joden Kilom et »I ahnläng e COJSmen von don znrüfegek({teii Ache-K il ometorn.

Züge.

Aohs-

Extra-

11.

Zugs-

Im Ganzen zurukgelegte

Sehnell- an d Peraonen-

fahrplanmäßigen

10.

9.

Größte "Vre rspätimg.

420

8.

7.

Durehsch ii tl.

Vorspätu "t

301

6.

Total der beförderten

Kilometer.

Vereinigte Schweizerbahnen (iacl. Toggenburgerbahü).

Schweizerische Nordostbahn (incl. Bötzbergbahn).

5.

Zugs-

4

ßuter-

3.

Gemisch te a

'

Schnell- un d Personen-

2

Wov on doppelsp U]·%·

Bezeichnung der Eisenbahnen.

1

Länge d sr inr Betrie b befindh cl en Linien

1.

483 5,582 611 272 1,872 20,919

-- 7

-- 4,404 99,954 25,3

21,t 17,7 19,!

15,4

15,3

15 18,9

27 18 --

18,, 19,8

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Jahr

1876

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.03.1876

Date Data Seite

450-466

Page Pagina Ref. No

10 008 996

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