400

# S T #

I

n

s

e

r

a

a

e.

Bekanntmachung betreffend

die eidgenössische Gesezsammlung.

Mit Rüksicht darauf, dass eine frühere sachbezügliche Bekanntmachung hin und wieder missverständlich aufgefasst wurde, wird dasjenige, was den Bezug der eidg.

Gesezsammlung anbelangt, bestimmter dahin präzisirt: Die Gesezsammlung kann bezogen werden: 1) als Graus-Beilage des Bundesblattes.

Wer auf das Bundesblatt abonnir t, erhält ohne weiters (nebst einer Beine von anderweitigen GratisBeilagen, wie den Staatskalender etc.) auch die einzeln dem Bundesblatte beigegebenen Gesezbogen.

In den lezten Jahren füllte der Bundesblattstoff eines J a h r g a n g s vier Bände, wogegen die Gesezbogen erst nach einem längern, zum Voraus nicht zu bestimmenden Zeitraum zu einem Bande abgeschlossen werden, der dann nach Vollendung deszugehörigen Begisters broschirt wird.

2) Nach Vollendung eines Gesezbandes kann derselbe (broschirt) auf besondere Bestellung beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei gegen.

Nachnahme von Fr. 3 bezogen werden.

401

Vor Abschluss und Herstellung eines Bandes sind Bestellungen darauf verfrüht; auch ist es schon vorgekommen, dass einzelne auf solche verfrühte Bestellungen hin1 später ausgeführte Nachnahmen refüsirt wurden.

Der I. Band (Mai. 1874 bis Ende 1875) ist Anfangs Februar 1876 zur Versendung fertig geworden. Der Zeitpunkt der Vollendung des II. Bandes wird seinerzeit angezeigt werden.

B e r n , den 9. Februar 1876.

Die Schweiz. Bandeskanzlei.

Bekanntmachung betreffend die Eisenbahnaktensammlung.

Das Bundesblatt und die Eisenbahnaktensammlüng zusammen kosten per Jahr Fr. 6, leztere allein per Jahr (ein Bändchen) Fr. 3.

Die Eisenbahnaktensammlung ist zu bestellen beim Sekretariat für Druksachen, unter genauer Angabe des Jahrgangs.

Wer z. B. die Eisenbahnaktensammlung vom Jahr 1875 (ein Bändchen nebst Register, das im Februar oder März 1876 fertig wird) beziehen will, wird, wenn er Abonnent des Bundesblattes von 1875 ist, jene Aktensammlung auf besondere Bestellung, welche vor Herstellung des Bandes nicht nöthig ist, gegen Nachnahme von Fr. 2, und wenn er nicht Abonnent ist gegen Fr. 3, durch das Sekretariat für Druksachen zugesandt erhalten.

402

Da schon jezt Geldbeträge für die Eisenbahnaktensammlung von 1876 eingesandt wurden, welche leztere erst Anfangs 1877 zum Abschluss gelangen wird, so wird auf das Verfrühte einer solchen Bestellung aufmerksam gemacht. Auch fehlt bei den" meisten Bestellungen die nöthige Angabe des Jahrganges.

B e r n , den 9. Februar 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Publikation.

Es zirkuliren gegenwärtig französische Zwanzigfrankenstüke, welche am Bande beschnitten (gefeilt) nnd gekerbt (gerändelt) sind. Der Gewichtsverlust an einem so operirten Stük beträgt bis 0,370 Gramm nnd dessen Werth findet sieb, um Fr. l--1.15 reduzirt. Die Stüke erhalten infolge dessen einen Durchmesser von nur 20mm, statt 21mm, und ein weiteres Erkennungszeichen besteht in dem gekerbten Band an Stelle der ächten Bandschrift ,,Dieu protège la France". Zur nähern Orientirung wird noch bemerkt, daß die italienischen Zwanzigfrankenstüke ebenfalls gekerbt sind und mithin in dieser Beziehung von den beschnittenen französischen Stüken nur etwa darin abweichen mögen, daß an jenen der Band viel schärfer und regelmäßiger ist als an diesen.

Das Publikum wird auf diese Erscheinung aufmerksam gemacht, und die kantonalen Polizeibehörden werden ersucht, auf die Thäterschaft der strafbaren Handlung zu fahnden.

B e r n , den 24 Februar 1876.

Eidg. Finanzdepartement.

403

Bekanntmachung.

Laut Mittheilung -des Niederländischen Generalkonsulats in Bern findet in Amsterdam nächstes Jahr eine Internationale Gartenbau-Ausstellung und ein botanischer Kongreß statt. Damit wird gleichzeitig auch noch eine Ausstellung von einzelnen Erzeugnissen des Pflanzenreichs verbunden, als: Baumwolle, Tabak, China, Krapp, Indigo, Kautschuk und Gutta-Percha, Oele (fette und ätherische), vegetabilische Grundstoffe zu Papier, Getreide, Catechou, Vanille, Rhabarber, Sassaparille.

Das definitive Programm der Ausstellung und des Kongresses wird später bekannt gemacht werden.

B e r n , den 22. Februar 1876.

Eidg. Eisenbahn, und Handelsdepartement.

Schweizerische Centralbahn.

Mit dem 1. März 1876 tritt für die Beförderung von P e r s o n e n und G e p ä c k zwischen sämmtlichen Stationen der A a r g a u i s c h e n S ü d b a h n einer- und den Stationen der B ö t z b e r g b a h n anderseits ein direkter Tarif in Kraft, welcher auf den betreffenden Stationen eingesehen werden kann.

Vom gleichen Tage an gelangen auf den Stationen L e n z b u r g , "Wo hl e n und M u r i Rundreisebillete mit 2tägiger Gültigkeit nach Basel und zurück (Hinfahrt via Ölten, Rückfahrt via Stein-Brugg oder umgekehrt) zur Ausgabe.

B a s e l , den 16. Februar 1876.

(H.439 Q.)

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

Bundesblatt. 28. Jahrg. Bd. L

29

404

Vorladung.

Auf das Gesuch der Eventualerben des im

hiemit die ausschließende Vorladung, und zwar peremtorisch, sieb, bis den 11. April 1. J. beim Präsidium des besagten Gerichtes persönlich zu stellen oder glaubwürdige Ausweise über Leben und Aufenthalt demselben einzusenden, widrigenfaßs nach Umfluß obiger Frist derselbe als verschollen erklärt und über dessen Vermögen zu Gunsten der Erben gesetzlich verfügt würde.

St. G a l l e n , den 12. Februar 1876.

Die Staatskanzlei.

Ausschreibung.

Unter Einweisung auf die hierseitige Publikation vom 20. vorigen Mts.

(Bundesblatt Nr. 4) werden hiemit die nachgenannten Stellen, deren bisherige Inhaber seither verstorben sind, nochmals zar Wiederbesezung ausgeschrieben : 1. C h e f der a d m i n i s t r a t i v e n A b t h e i l u n g der Verwaltung des Kriegsmaterials.

2. K a n z l i s t der eidg. M i l i t ä r k a n z l e i .

Die Bewerber haben ihre Anmeldungen bis längstens Ende dieses Monats dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 15. Februar 1876.

Eidg. Militärdepartement.

405

Ausschreibung.

Die Stelle eines Waffenkontroleurs der technischen Abtheilung der Kriegsmaterialverwaltnng mit einer jährlichen Besoldung von IV. 3000 bis Fr. 4000 wird hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben.

Anmeldungen für diese Stelle sind schriftlich und in Begleit der nb'thigen Ausweise über technische Befähigung bis längstens den 61 März nächstnin dem eidg. Militärdepartement einzureichen.

B e r n , den 16. Februar 1876.

Eidg. Militärdepartement.

Ausschreibung über Lieferung von Artillerie-Geschoßen.

Die unterzeichnete Verwaltung eröffnet hiemit Konkurrenz über folgende Geschoßlieferungen : 9000 Stük 8°" Granaten mit fertig bearbeitetem Mundloch und ßleimantel.

3000 ,, 10*° ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, 1600 ,, 10«° Shrapnels ,, ,, ,, 700

,,

12 °m

,,

B

n

,,

n

.

n

n

2000 ,, 12TM Granaten ,, ,, ,, ,, ohne ,, 500 ,, 16°» 400 » 16TM Shrapnels.

Reflektirende werden ersucht, ihre Preisofferten für einzelne Geschoßarten einzugeben.

Modelle und Zeichnungen können auf dem Bureau des eidg. Laboratoriums eingesehen werden.

Lieferungsangebote sind portofrei bis 1. März nächsthin einzugeben.

T h u n, den 18. Februar 1876. [ 2 ].

Eidg1. Laboratorium.

406

Ausschreibung.

D i e Lieferungen v o n B r o d , F l e i s c h , H a f e r , H e u u n d S t r o h für die auf dem Waffenplaz von L u z e r n bis 8. Juli 1876 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt un mit der Aufschrift ,,Angebot für Brod,- Fleisch- oder Fourragelieferung" versehen bis Montag den 6. März nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kantonskommissariat in Luzern deponirt und können dort eingesehen werden.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Für den direkten Güterverkehr in Eil- und gewöhnlicher Fracht zwischen Genf einerseits und Luzern und Flüelen via Langnau andererseits wird mit 1. März d. J. ein neuer Tarif eingeführt, womit der Réexpéditionstarif Genf-Luzern und vice versa vom 11. August 1875 (Tarifausgabe der Jura-Bern-Luzern-Bahn) aufgehoben und ersetzt wird.

Exemplare dieses Tarifs können vom 1. März an bei den Güterexpeditionen Genf und Lnzern gratis erhoben werden.

B e r n , den 16. Februar 1876. [ 2 ]. .

Die Direktion, der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

* Schweizerische Centralbahn.

Der Spezialtarif vom 1. September 1871 für den Transport von groben Steinhauerarbeiten zwischen den Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn, den Westschweizerischen Bahnen, der Emmenthalerbahn und der Centralbahn wird hiemit auf den 1. Juni 1876 außer Kraft gesetzt und treten von diesem Tage an die bezüglichen Tarifsätze des allgemeinen Tarifs in Kraft.

B a s e l, den 15. Februar 1876. [ 2 ]..

(H. 417 Q.)

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

407 Bekanntmachung.

Es wird hiemit neuerdings in Erinnerung gebracht, daß alle Send u n g e n an die schweizerischen Gesandtschaften und Konsulate im Auslande f r a n k i r t werden müssen, mögen die Briefe und Schriftpakete von Behörden oder Privaten herkommen.

Bern, den 11. Februar 1876.

Die schweiz. Bundeskanzlei,

Pfandrecht an einer Eisenbahn, Um ein zu Gunsten der Eidgenössischen Bank für Fr. 800,000 nach kantonalem Eechte bestehendes Pfandrecht und ferner einen provisorichen Pfandtitel ebenderselben im Betrag von Fr. 200.000 abzulösen, einen für den Bau und die Betriebseinrichtung der Bödelibahn erhobenen Vorschuß von Fr. 150,000 zurükzuzahlen und endlich die Ausgaben für den Ausbau des Bahnnezes und für die Anschaffung von weiterem Kollmaterial zu bestreiten, wünscht die Aktiengesellschaft der Bödelibahn ein 5%- Anleihen von Fr. 1,400,000 zu erheben und dafür ihre Linie D ä r l i g e n - I n t er l a k e n - B ö n i g e n , 8,4 Kilometer lang, (mit Ausschluß des Trajektschiffes) im ersten Hange zu verpfänden.

Gemäß Art. 2 des Bundesgesezes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen wird dieses Begehren hiemit bekannt gemacht und eine mit E n d e dieses Monats ablaufende Frist angesezt, um beim Bundesrathe allfällig Einsprache dagegen zu erheben.

B e r n , den 11. Februar 1876.[3]...

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes: Die Schweiz. Bundeskanzlei.

408

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit dem 10. Februar 1876 tritt auf der Sektion Basel-Delsberg für E i s e n t r a n s p o r t e in Wagenladungen von mindestens 100, resp.

200 Zentnern ein Spezialtarif in's Leben, welcher von sämmtlichen Stationen genannter Linie gratis abgeliefert wird.

B e r n , den 4. Februar 1876. [ 3 ]...

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf seine Bekanntmachung vom 28. Juni |1861 (s. Bundesblatt 1861, II., S. 279) sieht sich das Zolldepartement veranlaßt, in Erinnerung zu bringen, daß, wenn entgegen der Vorschrift des Art. 27 des Bundesgesezes über das Zollwesen, vom 27. August 1851, Transitwaaren ohne die dazu gehörenden Geleitscheine bei der Austrittszollstätte zur Abfertigung vorgewiesen werden, in allen derartigen Fällen die Geleitscheinhinterlage unnachsichtlich als verfallen zu behandeln ist.

Gesuche um nachträgliche Löschung solcher Geleitscheine können daher keine Berüksichtigung finden, was hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

B e r n , den 9. Februar 1876.

Schweizerisches Zolldepartement : Hammer.

409

Allgemeine Ausstellung von

Erzeugnissen der Landwirtschaft und des Gartenbaues, sowie der verschiedenen bezüglichen Gewerbe.

Die Ausstellung wird vom landwirtschaftlichen Verein in Algier organisirt und geleitet, und findet vom 15. April bis 1. Mai 1. J. in A l g i e r statt.

Zu dieser Ausstellung werden landwirtschaftliche Maschinen und Gartenbauwerkzeuge aller Länder zugelassen.

Klassifikation der ausgestellten Thiere und Produkte.

Erste Abtheilung.

E h r e n p r ä m i e -- für einen mehr als fünfzig Hektaren umfassenden Betrieb.

P r ä m i e n für l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n B e t r i e b an drei bestunterhaltene landwirtschaftliche Betriebe weniger als fünfzig Hektaren umfassend.

Die Preisrichter können den Schulmeistern Belohnungen zusprechen, welche Vorträge über Akerbau oder Gartenbau gehalten oder bei ihren Schulen Gärten angelegt oder unterhalten haben.

Es werden Geldprämien und Medaillen an europäische und eingeborne Knechte, welche länger als zehn Jahre sich auf demselben Gehöfte nüzlich erwiesen haben, vertheilt werden.

Zweite Abtheilung.

Anpflanzungen -- Aufforstungen -- Futterpflanzen -- Abhandlungen.

Pflanzungen von zur Stellmacherei, Bau oder Schreinerei geeigneten Waldbäumen, Aufforstungen kahler Streken.

410 Futterpflanzen und ständige Wiesen. Futterpflanzen mit oder ohne Berieselung, welche im August, September, Oktober und November gemäht werden können.

Abhandlungen über algierischen Acker- und Gartenbau.

Abhandlungen über Weinlesen, Weinerzeugung und Aufbewahrung in Algier.

Dritte Äbiheüung.

Z u c h t - u n d andere Thiere.

o

Erste Klasse. -- Pferde.

Einzige Categorie. -- Einheimische reine Race.

1. Sektion. -- Mutterstuten unter 1 12 Jahren.

2. Sektion. -- Hengst-Fohlen ! T /2 bis 3 Jahr alt, vom Aussteller gezüchtet.

3. Sektion. -- Stutenfohlen, l 1/2 bis 3 Jahr alt, vom Aussteller gezüchtet.

Zweite Klasse. -- Esel.

1. Sektion. -- Zuchteselhengste von 3 bis höchstens 6 Jahren, zur Zucht von Maulthieren für Fuhrwerk geeignet.

2. Sektion. -- Eselinnen, von 3 bis 8 Jahren, geeignet, Eselhengste für die Zucht von Zugmaulthieren zu erzeugen.

3. Sektion. -- Maulesel und Maulthiere von l1/^ bis 3 Jahren, vom Aussteller gezüchtet.

4. Sektion. -- Einheimische Gebirgsesel von \ l/i bis 3 Jahren, männliche und weibliche.

Dritte Klasse. -- Rindvieh.

1. Categorie. -- Einheimische-Race.

1. Sektion. -- Stiere von \ l/t bis 4 Jahren, vom Aussteller gezüchtet.

2. Sektion. -- Fersen von l '/2 bis 3 Jahren, vom Aussteller gezüchtet.

3. Sektion. -- Kühe.

411

2. Categorie. -- Racen jedweder reinen oder gekreuzten Abkunft.

Angabe der Abkunft.

1. Sektion. -- Stiere von l */2 bis 4 Jahren, vom Aussteller gezüchtet.

2. Sektion. -- Kühe.

3. Categorie.

Einzige Sektion. -- Gespann von 4 Ochsen, vom Aussteller gezüchtet.

4. Categorie.

Einzige Sektion. -- Schlachtochsen in Gruppen von sechs Stük.

Vierte Klasse. -- Schafe.

1. Categorie. -- Reine Merinoschafe.

1. Sektion. -- Böke, wenigstens 2 Jahre alt, vom Aussteller gezüchtet.

2. Sektion. -- Schafe in Gruppen von 20, vom Ausstelle gezüchtet.

2. Categorie. -- Einheimische Race.

1. Sektion. -- Einheimische Böke, wenigstens 2 Jahre alt.

2. Sektion. -- Schafe in Gruppen von 20.

3. Categorie. -- Gekreuzte Bastarde.

Einzige Sektion. -- Schafe in Gruppen von 20 Stük, vom Aussteller gezüchtet.

Fünfte Klasse. -- Schweine.

1. Sektion. -- Eber, l bis 3 Jahre alt, vom Aussteller gezüchtet.

2. Sektion. -- Mutterschweine, vom Aussteller gezüchtet.

Sechste Klasse. -- Federvieh.

Eine jede Gruppe muß wenigstens aus einem Männchen und zwei Weibchen bestehen.

Siebente Klasse.

Einzige Categorie. -- Leere Bienenkörbe.

Geldpreise und Medaillen werden an die Dienstleute vertheilt, welche von den Züchtern den Preisrichtern in Anbetracht der

412 guten Pflege, welche sie den prämirten Thieren haben angedeihen lassen, näher bezeichnet werden.

Vierte Abtheüung.

Landwirtschaftliche Maschinen und Werkzeuge.

1. Sektion. -- Arbeiten im Freien: 1. Maschinen zum Wasserheben.

2. Pflüge.

3. Pflüge mit doppeltem Streichbrett und Stelzenpflüge.

4. Pflüge zum Tiefpflügen.

5. Untergrundpflüge.

6. Eggen.

7. Verschiedene Werkzeuge (Säemaschinen, Häufelschaufeln, Walzen, Heumaschinen u. s. w.)

8. Werkzeuge des Weinbaues, einzeln oder in Gruppen.

9. Mähemaschinen.

10. Erndtemaschinen.

11. Pferderechen.

12. Geschirre und Zäume für den landwirtschaftlichen Gebrauch.

13. Sammlung von Handwerkzeugen für die Arbeiten im Freien.

2. Sektion. -- Hausarbeiten: 1. Dampflokomobil zu verschiedenen landwirtschaftlichen Arbeiten.

2. Pferdegöpel.

3. Putzmahlen.

4. Verschiedene Werkzeuge (Siebe, Walzen, Brech- und Quetschmaschinen , Häkseischneiden, Wurzelscnneiden/ Auskörnmaschinen für Mais, Hanfbrecher u. s. w.)

5. Weinpressen.

6. Olivenquetschmühlen und Oelpressen, einzeln oder zusammen.

7. Traubenquetschmühlen.

Fünfte Abtheüung.

Landwirtschaftliche Erzeugnisse und Stoffe, welche der Landwirthschaft und der Industrie nützlich sind.

413 Sechste Abtheilung.

Gartenbau.

1. Sektion. -- Geschnittene Blumen, Blumensträuße, garnirte Bouquets, Blumenkörbe für Zimmer und Tafelaufsäze aus natürlichen Blumen.

2. Sektion. -- Topfpflanzen, blühende Pflanzen, Zierpflanzen, Pflanzen mit farbigen Blättern, Kalthauspflanzen, Warmhauspflanzen, Cycadeen, Dracaenen, Zimmerjardinièren.

3. Sektion. -- Frische Gemüse.

4. Sektion. -- Sämereien, Zierpflanzen, Nuzpflanzen, Porstsämereien.

5. Sektion. -- Gartenbauwerkzeuge, Verschönerung und Bequemlichkeit der Gärten, Körbe und Blumenbehälter einheimischer Fabrikation.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Siebente Abtheihmg.

Industrieerzeugnisse: Vollständigste Sammlung von Alfaprodukten.

,, ,, ,, Produkten der Zwergpalme.

^ Korkprodukten.

fl fl ,, ,, ,, offizinellen Pflanzen.

Schreinerarbeiten im einheimischen Styl, ausschließlich aus einheimischen Hölzern hergestellt, wie: Möbel, Zimmerdeken, Fußböden, Thüren u. s. w.

Chemische Dünger (unter Angabe der Zusammensezung, der Gebrauchsmenge und des Preises).

Preise.

Eine Summe von Fr. 20,800 wird als Geldprämien vertheilt; 35 goldene, 98 silberne, 134 broncone Medaillen Ehrenmeldungen.

Um weitere Auskunft wende man sich an das unterzeichnete Departement.

B e r n , den 7. Februar 1876.

Eidg. Eisenbahn- und Haudelsdepartemeut.

414

Programm der

Allgemeinen Ausstellung für Fussbekleidung.

I. Zweck der Ausstellung.

Diese Ausstellung hat zum Zweck: a. die Einführung einer rationellen Fußbekleidung in allen Klassen der Bevölkerung anzuregen und zu fördern; b. der'Schuh-Industrie Gelegenheit zu geben, ihre Produkte zur Geltung zu bringen.

II. Zeitpunkt der Ausstellung.

Die allgemeine Schuh-Ausstellung wird eröffnet in Bern, den 11. Juni 1876 und geschlossen den 10. Juli 1876.

III.

Organisation der Ausstellung.

Die Ausstellung wird organisirt durch eine Commission, bestehend aus 3 Abgeordneten des schweizerischen Bundesrathes, 3 Abgeordneten des Kantons Bern, und je einem oder zwei Abgeordneten der andern Kantone, welche sich an der Ausstellung mit einem Geldbeitrag betheiligen. Die Kosten der Abordnungen werden von den betreffenden Kantonen getragen.

Auf den heutigen Tag haben folgende Kantone eine finanzielle Betheiligung zugesagt: Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell A. K., Graubünden, Aargau, Tessin, Neueuburg und Genf. Den übrigen Kantonen steht der Beitritt noch offen.

Der mit der Vollziehung betraute Ausschuß besteht aus folgenden Herren: Reg.-Kath Bodenheimer in Bern, Präsident; der eidg. Oberfeldarzt; Keg.-Bath Wynistorf : Major Greßli, Chef der technischen Abtheilung der eidg. Kriegs-Material-Verwaltung, und Major Peter, Kantons-Kriegs-Commissär in Bern.

Das Preisgericht wird durch die Organisations-Commission bestellt werden.

IV. Vorschriften für die Aussteller.

Als Aussteller wird Jedermann zugelassen, welcher die in Abschnitt V hienach verzeichneten Gegenstände fabrizirt oder verkauft, und welcher sich bis und mit dem 31. März 1876 beim Präsidenten des Ausschusses schriftlich angemeldet haben wird.

415 Nebst der geaauen Nainensbezeichnung des Ausstellers soll die Anmeldung die Bezeichnung der Ausstellungsgegenstände, sowie auch den Flächenraum, welcher für die Aufstellung benöthigt sein wird, angeben.

Die zur Ausstellung bestimmten Gegenstände müssen dem Ausstellungskoinite franko und in passenden, mit dem Namen des Ausstellers versehenen Kisten verpackt, zugesandt werden bis und mit dem 20. Mai 1876. Nachher wird kein Ausstellungsgegenstand mehr angenommen.

Denselben ist ein Ausweis beizufügen, enthaltend den Namen und Vornamen, den Wohnort und den Beruf des Ausstellers, sowie eine ausführliche Beschreibung und Erklärung der Gegenstände nebst Preisangabe behufs Aufnahme in den Katalog. Der Preis der ausgestellten Waare wird auf derselben verzeichnet.

In Betreff der fertigen Fußbekleidung gilt die Vorschrift, daß jeder Aussteller in der betreffenden Klasse (Abschnitt V, fünfte Gruppe) wenigstens 3 Paare auszustellen hat; wer also z. B. in der ersten Klasse (für Kinder) ausstellen will, muß wenigstens 3 Paar Kinderschuhe- ausstellen. Es ist gestattet, in mehr als einer Klasse auszustellen, jedoch nicht weniger als drei Paare.

Aussteller, welche wünschen, daß die von ihnen ausgestellten Gegenstände in einem Glaskasten aufgestellt werden, haben für. die Anschaffung des Glaskastens selbst zu sorgen.

Die Spedition, der Transport, der eventuelle Unterhalt und die Rücksendung der ausgestellten Gegenstände geschehen auf Rechnung und Gefahr der Aussteller. Das Ausstellungskomite übernimmt in dieser Beziehung keine andere Verantwortlichkeit, als die für Aufbewahrung der Gegenstände und der Verpackungskisten, sowie die Versicherung gegen Feuerschaden während der Dauer der Ausstellung.

V. Eintheilung der Ausstellung.

E r s t e Gru p p e. Plastische Fuß-Modelle in Gyps, Eisen oder andern Metallen, in Holz, Kautschouk etc., alle Fußarten sowohl im normalen Zustande als in den vorkommenden Verunstaltungen darstellend, so daß die Einwirkungen der Fußbekleidung auf die Formation des Fußes und die Marschfähigkeit hervortreten.

Z w e i t e G r u p p e . Alle zur Anfertigung der Fußbekleidung dienenden Sorten von Leisten in Holz oder andern Materialien, sowie Leistenmodelle, alles nach rationeller Form.

D r i t t e G r u p p e . Zur Confection der Fußbekleidung für Mannspersonen, Frauen und Kinder
dienende Rohstoffe, nämlich Assortimente von Leder und Häuten in allen Graden der Zurichtung, der Qualität, des Gewichts etc., Assortimente von Fonrnitürcn aller Arten, z. B. Garne, Peche, Nägel, Schrauben, Schwülen, Ringe, Büchsen, Haken, Schnallen, Gummizüge, Schuhriemen, Knöpfe, Strippen, Futter, etc.

Ferner: Assortimente aller zur Herstellung der Schuhe, der Stiefel, der Halbstiefel und der Bottinen etc. erforderlichen Bestandtheile zum Zwecke einer übersichtlichen Darstellung des Ganges der Confection dieser verschiedenen Fußbekleidungen.

Endlich diejenigen Gegenstände, welche zur Reinhaltung und Erhaltung des Schuhwerkes verwendet werden, wie Bürsten, Wichse, Fette etc.

416 V i e r t e G r u p p e . Zur Herstellung der Fußbekleidung dienende Maschinen und Werkzeuge.

F ü n f t e G r u p p e . Fertige Fußbekleidung. (Stiefel, Halbstiefel, Bottinen, Schuhe etc.) Ausschließlich nach der rationeuen Form.

1. Klasse. Für Kinder.

2.

,, Frauen.

3.

Männer.

4.

Militär-Schnhwerk.

Bergschuhe.

5.

6.

Holzschuhe, Holzböden, etc.

7.

Hausschuhe, Pantoffeln, etc.

8.

Speziell wasserdichtes Schuhwerk nach der rationellen Form.

9.

Speziell elegantes Schuhwerk nach der rationellen Form.

Speziell solides und dauerhaftes Schuhwerk nach der ratio10.

nellen Form, sei es genäht, genagelt oder geschraubt.

Die fertigen Produkte sollen so ausgestellt werden, wie sie aus der Hand des Arbeiters hervorgehen und zwar ohne nachträglich noch lakirt, gewichst, gefärbt oder eingefettet zu werden.

S e c h s t e G r u p p e . Sammlungen von getragenem Schuhwerk, welche geeignet sind, das Resultat der bis jetzt über die rationelle Gestalt gemachten Erfahrungen darzustellen.

Bildliche Darstellungen aus dem Gebiete der Geschichte der Fußbekleidung.

Zusammenstellungen von Fußabgüssen und zudienenden Leisten und Schuhen etc. etc.

NB. Für die rationelle Form fallen in Betracht: a) die Grundsätze, welche Herr Dr. Hermann Meyer, Professor der Anatomie in Zürich, bezüglich des Sohlenschnittes ausgesprochen hat, b) sodann das Verhältniß der Schuhlänge zur Risthöhe und der Schluß. Die Details der Confection werden von dem «Preisgerichte ebenfalls in Berücksichtigung gezogen werden, jedoch enthält sich die Kommission jeder Vorschrift, durch welche der Initiative der Aussteller vorgegriffen würde.

VI. Prämien.

Den Ausstellern von vorzüglichen Gegenständen werden Ehrenmeldungen ' (Diplome) verabfolgt. Ueberdem wird eine Summe von mindestens Fr. 5000 zu Prämien ausgesetzt.

In der 2. Gruppe und in jeder Klasse der 5. Gruppe wird die 1. Prämie wenigstens Fr. 100 betragen.

s In den übrigen Gruppen werden nur Ehrenmeldungen (Diplome) verabfolgt.

VII. Verkauf der ausgestellten Gegenstände.

Den Ausstellern wird freigestellt, die ausgestellten Produkte zu verkaufen, jedoch dürfen sie dieselben in keinem Falle vor dem Schlüsse der Ausstellung zurückziehen.

417 Das Ausstellungskomite behält sich das Recht vor, die ausgestellten Gegenstände zu den angezeichneten Preisen anzukaufen, bevor dieselben an dritte Personen verkauft werden dürfen.

VIII. Katalog und Berichterstattung.

Die Kommission wird einen Katalog der ausgestellten Gegenstände, sowie einen Bericht über das Äesultat der Ausstellung veröffentlichen.

B e r n , den 7. Dezember 1875.

Namens der Organisations-Commission, Der P r ä s i d e n t: Const. Bodenheimer, Reg.-Rath.

Der Sekretär: Tschanz.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren Namen, und ausser dem "Wohnorte auch den Heimatort deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Chef des eidgenössischen Grenzwächtercorps in den Kantonen Genf und Wallis, mit Amtssiz in Genf. Jahresbesoldung Fr. 2500--3200.

Anmeldung bis zum 15. März 1876 bei der Zolldirektion in Genf.

2) Briefträger in Genf. Anmeldung bis zum 10. März 1876 bei der Kreispostdirektion in Genf.

3) Ablagehalter und Briefträger in Hindelbank (Bern). Anmeldung bis zum 10. März 1876 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Postkommis in Neuenburg. Anmeldung bis zum 10. März 1876 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

418 Anmeldung bis zum 10. März 1876 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Telegraphist in Yvonnand (Waadt). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 7. März 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

8) 2 Ausläuferstellen auf dem Telegraphenbüreau in Bern. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 14. März 1876 bei dem Chef des Telegraphenbüreau in Bern.

5) Briefträger in Flawyl (St. Gallen).

6) ,, in Degersheim ,,

1) Paketträger in Bern. Anmeldung bis zum 3. März 1876 bei der Kreispostdirektion in Bern.

2) Postpaker in Chauxdefonds.

Anmeldung bis zum 3. März 1876 bei der Kreispostdirektion 3) Posthalter und Briefträger in Crein Neuenburg.

mine (Bern).

4) Posthalter und Briefträger in Dornach (Solothurn). Anmeldung bis zum 3. März 1876 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) 6) 7) ' 8) 9) 10) 11) 12) 13)

Postkommis in Zürich.

Anmeldung bis zum 3. März Briefträger in Andelfingen (Zürich).

1876 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

Postkommis in Zürich.

Briefträger in Trübbach (St. Gallen). Anmeldung bis zum 3. März 1876 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

Telegrapblst in Waldkirch (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovisiou. Anmeldung bis zum 7. März 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

Telegraphist in Herdern (Thurgau). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. Februar 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen, Tebgraphist in Garns (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. Februar 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

Telegraphist in Heimberg (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. Februar 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

Telegraphist in Anières (Genf). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 29. Februar 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.



Zur Nr. 8 des Schweiz. Bundesblattes.

Verkehr der Telegraph en- Verwaltung.

i Zahl der Bureaux.

Monat.

Interne abgehende.

1875.

1876.

1875.

903

1003

-123,632

Januar

üeoltiru.» g~s©r g- ebnis s.

Zahl der ^Depeschen.

1876.

132,596

Internationale abgehende und ankommende.

Einnahmen Transitirende.

Brutto-Einnahmen.

Total.

1875.

1876.

1875.

1876.

1875.

37,800

38,806

17,613

18,801

179,045

1875.

18Î6.

190,203

Rp.

Fr.

1^45,116 79

Februar

i

März

1

1876.

Fr.

Saldi im Jahre 1876.

mit Berücksichtigung der Abrechnung mit dem Auslande.

1875.

Rp.

165,699 06

Fr.

Rp.

145,116 79

1876.

Fr.

Ausgaben.

1875.

Rp.

165,699 06

1876.

Fr.

Rp.

98,326 42

Fr.

Aktiv.

Rp.

97,482 53

Passiv.

Fr.

Rp.

68,216 53

April Mai

Juni Juli

i

August September . . . .

i

Oktober November . . . .

Dezember

.

i

Total

'

· j i it

·

· i1

1 i i *

;

Fr.

Rp.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1876

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.02.1876

Date Data Seite

400-418

Page Pagina Ref. No

10 008 989

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.