Verfügung im Widerspruchsverfahren 2109/1997 Widersprechende/r Regent GmbH, Augsburger Strasse 58-60, D ­ 91781 Weissenburg, Internationale Marke Nr. 458 391 (REGENT), Vertreter/in Ammann Patentanwälte AG Bern, Schwarztorstrasse 31, 3001 Bern gegen Widerspruchsgegner/in Events and Entertainment Limited, 20-22, Bedford Row, GB ­ London WC1R4JC, Schweizer Marke Nr. 439 173 (LEGEND fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 3. Februar 2000 Folgendes verfügt: 1. Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2. Der Widerspruch Nr. 2109 gegen die Marke CH 439 173 (LEGEND fig.)

wird abgewiesen.

3. Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

4. Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

5. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

15. Februar 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

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2000-0339