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Aus denVerhandlungen der schweizerischen Bundesversammlung.

Arn 5. Juli 1876 haben die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft ihre ordentliche Sommersession geschlossen.

Die Uebersicht der behandelten und verschobenen Gegenstände wird bald folgen.

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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrathes.

(Vom 3. Juli 1876.)

Herr Kaspar H e e r , von Glarus, seit 1869 Schweiz. Vizekonsul in Rom, ist auf sein Gesuch hin von diesem Konsulatsposten entlassen worden, unter Verdankung der von ihm geleisteten Dienste.

Zur nochmaligen Beurtheilung des Straffalles B r u p p a c h e r sezte der Bundesrath ein Kriegsgericht nieder, und wählte in dasselbe : als Richter: Hrn. Alfred R o t h , Artillerie-Major, und ,, Emil A m s l e r , Infanterie-Major; ,, Ersazmänner: lira. Franz A 11 e m a n n , Artillerie-Major, und ,, Adolf K r a f t , Infanterie-Major.

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Der Bundesrath hat sämmtlichen eidgenössischen Ständen die Aufhebung des. Schweiz. Generalkonsulats in R o m mit folgendem Kreisschreiben mitgetheilt : ,,Getreue, liebe Eidgenossen !

,,Nachdem wir unterm 7. vorigen Monats Herrn Louis S c h l a t t t e r , bisherigem Schweiz. Generalkonsul in Rom, die erbetene Entlassung ertheilt, haben wir heute beschlossen, den in Erledigung gekommenen Posten bis auf Weiteres nicht wieder zu besezen.

Bindern wir uns beehren, Ihnen hievon zum Vormerk Kenntniß zu geben, benuzen wir den Anlaß, um Sie, getreue, liebe Eidgenossen, sammt uns in Gottes Machtschuz zu empfehlen."

Infolge der Demission des Schweiz. Generalkonsuls Schlatter in Rom hat der gewesene dortige Vizekonsul, Hr. Kaspar H e e r , sich bereit erklärt, die Pensionen für die im päpstlichen Militärdienst gestandenen Schweizer in Empfang zu nehmen und an die Betreffenden zu übermachen, was bisher vom Hause Gebrüder Sch latter geschehen ist.

Herr Heer wird somit provisorisch diese Pensionen einziehen nnd die Uebermittlung derselben au die Betreffenden besorgen, wofern diese nicht jemand anders mit der Sache betrauen wollen.

Herr Heer wird die Pensionsgenößigen vorkommendenfalls von den Formalitäten, die sie für Vorweisung ihrer Prokuration zu beobachten haben konnten, in Kenntniß sezen.

(Vom 5. Juli 1876.)

Der Bundesrath hat Militärärzte ernannt, nämlich : als Divisionsarzt der V. Division: Hrn. Oberstlieutenant Dr. M u n z i n g e r , in Ölten; IV.

,, ,, ,, Dr. K eis er, in Zug; VIII.

,, ,, Major Dr. L o r e n z, in Chur, unter Beförderung zum Oberstlieutenant.

237 (Vorn 6. Juli 1876.)

Auf den Vorschlag des eidgen. Militärdepartements ernannte der Bundcsrath zu Genie-Lieutenants : Hrn. Karl Scheim, in Interlaken, bisher Infanterielieutenant; ,, Emil Strehler, in Wald (Zürich), bisher Infanterielieutenant.

(Vom 7. Juli 1876.)

Zur Anwendung des Bundesgesezes vom 5. ds., betreffend die Enthebung der Wehrpflichtigen älterer Jahrgänge von der persönlichen Dienstleistung, erließ der Bundesrath an sämvntliche Kantonsregierungen folgendes Kreisschreiben: ,,Getreue, liebe Eidgenossen !

,,Unser Telegramm vom 5. Juli, welches wir Ihnen hiemit bestätigen, hatte den Zwek, Ihnen zu ermöglichen, die nöthigen Anordnungen zu treffen, damit die noch nicht instruirten vor 1855 geborenen Rekruten aller Waffengattungen im laufenden Jahre weder ausgerüstet, noch in die Schulen einberufen werden. Es scheint uns nämlich diese Maßregel nothwendig zu sein, um dem Willen der gesezgebenden Räthe, das Bundesgesez vom 5. Juli 1876, betreffend die Enthebung der Wehrpflichtigen älterer Jahrgänge von der persönlichen Dienstleistung, auch auf die entsprechenden Rekrutenklassen des lautenden Jahres anzuwenden, gerecht zu werden.

,,Solche bereits einer Waffe zugetheilten Rekruten aus altern Jahrgängen als 1855, welche den., persönlichen Dienst zu leisten ·wünschen, haben dies dem Kleiskommandanten rechtzeitig zu erklären und mit den für die betreffende Schule des laufenden Jahres bestimmten Rekruten jüngerer Jahrgänge einzurüken. Spätere Anmeldungen werden in der Regel nicht mehr berüksichtigt.

,,Nachdem das Bundesgesez vom 5. Juli 1876 in Wirksamkeit getreten sein wird, haben die Kreiskommandanten die Dienstbüchlein der durch jenes Gesez von der persönlichen Dienstleistung enthobenen Rekruten dieses Jahres mit folgendein Einschrieb auf Pag. 6 zu versehen, welcher einem Vormerk in der Stammkontrole entspricht : ,,,,Durch Bundesgesez vom 5. Juli 1876 Alters halber von der persönlichen Dienstleistung enthoben. att

238 ,,Wir ersuchen Sie, soweit es nicht bereits geschehen sein sollte, die erforderlichen Weisungen ungesäumt zu erlassen, damit vorstehende Bestimmungen überall gleichmäßige Anwendung finden."

Der Bundesrath hat an das vom schweizerischen Grütliv e r ein am 29., 30. und 31. d. Mts. in Chur abzuhaltende Centralfest, an welchem, außer Turnen, auch ein Freischießen stattfindet, vier Vetterligewehre als Ehrengabe bewilligt.

Das Post- und Telegraphendepartement ist vom Bundesrathe ermächtigt worden, mit der Regierung des Kantons Tessin einen Vertrag über Errichtung eines öffentlichen Telegraphenbüreau in R e s s i g a , Gemeinde Monteggio, in üblicher Weise abzuschließen.

Der Bundesrath wählte (am 3. Juli 1876) als Posthalter in Bubendorf: Hrn. Heinrich Kunz, Lehrer, von u. in Bubendorf (Basel-Landschaft) ; ' Rodersdorf : Lorenz Altenbach, Postablagehalter, von u. in -Rodersdorf (Solothurn) ; Lucien Paget-Blanc, v.Chessel La Cure : s./Roche, Postablagehalter in La Cure (Waadt); Farvagny-le-Grand : Hrn. Jaques Clerc, von Rossens, Postablagehalter in Farvagny-le Grand (Freiburg) ; Posthalterin in Hauptweil: Jgfr. Auguste Brunschweiler, von und in Hauptweil (Thurgau) ; Hrn. Jakob Märki, von Bözberg Postkommis in Zürich: (Aargau), derzeit Postkommis in Lausanne; ,, Giuseppe Corecco, PostaspiBern : rant, von Bodio (Tessin), in Bern;

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Hrn. Emil Hug, von Bern, Telegraphist daselbst; Wülflingen: Jgfr. Henriette Steiner, von und in Wülflina-en (Zürich): Schaffhausen : Marie Mugg'i, Telegraphenaspirantin, von Goßau (Zürich), ir Züiich; Hauptweil : Auguste Bri ;nschweiler, von und in Hai ptweil ; Missy : Hélène Thé /oz, von und in Missy (Waidt);

als Telegraphist in Genf: Telegraphistin in ,, ,, ,,

(am 5. Juli 1876) als Postverwalter in Brenets: Hrn. Louis Rausch ?,rt, von Morges (Waadt), bis] er Posthalter ia Brenets (Neuînburg); ,, Johann Bart von Altenburg Postkommis in Aarau : (Aargau), denzeit Postkommis in Locle; Jgfr. Bertha Holzinger, Postaspirantin, von Baselaugst (BaselLandschaft), in Aarau; v ,, Herisau: Hrn. Jakob Wyler, von Oberendingen (Aargau), Postkommis in St. Immer (Bern) ; Telegraphist in Vissoie: ,, Basile Monnier, von Grimenz^ Wirth in Vissoie (Wallis); Telegraphistin in Gstaad: Frau Luise von Siebenthal, von, Saanen, in Gstaad (Bern) ; ,, ,, Nods: Jgfr. Elise Blandemier, von Vüliers; (Neuenburg), in Nods (Bern); » les Plans: _ Julie Ravy, von Bex, in les.

Plans (Waadt); (am 7. Juli 1876) als Posthalter in Thusis : Hrn. Georg Meuli, von Splügen: (Graubüaden), Postlehrling in.

Aarau ; ,, ,, ,, Kollbrunnen : ,, Rudolf Metzger, Eisenbahnstationsvorstand, von und in.

Kollbrunnen (Zürich) ; ,, ,, ,, Grüsch : Andreas Lietha, Postablagefl halter, von und in Grüsch.

(Graubünden);

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als Postkommis in Basel : -,, Telegraphist in Kerzers:

Hrn. Johann Reck, von Safenwyl (Aargau), Handlungskommis in Basel; ,, Jakob Lienhardt, von Zofingen (Aargau), Handelsmann in Kerzers (Freiburg).

(Vom 17. Juni 1876.)

Der Bundesrath hat die Vergütung für das Aufnähen der Achselklappen folgendermaßen festgestellt : per Mann Infanterie .

.

. 1 5 Rp.

,, ,, Spezialwaffen ' .

. 20 ,, Für gelieferte Achselklappennummern nach eidg. Muster mit Einschluß des Aufnähens werden pro Infanterist 35 Rp. und 50 Rp.

für die Spezialwaffen vergütet.

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1876

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30

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08.07.1876

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235-240

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