175

# S T #

Inserate.

Bekanntmachung betreffend

Abonnement auf das schweizerische Bundesblatt.

Inhalt des Bundesblattes.

Botschaften, Berichte, Beschlüsse, Beschluss- und Gesez-Entwürfe, Verhandlungen des Bundesrathes und beziehungsweise der Bundesversammlung, Kommissionalberichte aus dem Schosse der leztern; Konsulatsberichte; Uebersichten des Zollwesens, der Posteinnahmen, des Geldanweisungsverkehrs, der Einzugsmandate ; des Telegraphenverkehrs; Viehseuchenbülletin; Ausschreibungen von Stellen, von Lieferungen; Eisenbahnanzeigen betreffend Tarife, Verpfändungen u. s. w.

Gratis-Beilagen.

Laufende Gesezsammlung, Inbegriffen die Staatsverträge ; -- Budget, Staatsrechnung, Staatskalender, MilitärEtat, Zolltableau in den drei Landessprachen, Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen, etc. etc.

176

Ausgenommen ist ein Theil der Erlasse über Eisenbahnwesen, welche nur in die eidg. Eisenbahnaktensammlung fallen, wie z. B. Beschlüsse der Bundesversammlung über Eisenbahnkonzessionen.

Preis und Bezngsmodus.

Der Abonnementspreis für das Schweiz. Bundesblatt beträgt für ein Jahr vier Franken, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Es kann nur auf einen ganzen Jahrgang des Bundesblattes, jedoch jederzeit abonnirt werden, und zwar bei der Post oder gegen Einsendung des Betrags von Fr. 4 bei der Expedition des Bundesblattes in Bern.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können von der Expedition desselben bezogen werden; hingegen hat man sich für geschlossene Gesezbände an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Reklamationen in Betreff des Bundesblattes sind in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei anzubringen; und zwar haben die Reklamationen spätestens inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen.

Bundesblatt nebst Eisenbahnaktensammlung.

Das Bundesblatt und die Eisenbahnaktensammlung zusammen kosten per Jahr Fr. 6, leztere allein per Jahr (ein Bändchen) Fr. 3.

Die Eisenbahnaktensammlung ist zu bestellen beim Sekretariat für Druksachen, unter genauer Angabe des Jahrgangs.

ö

177

Wer z. B. die Eisenbahnaktensammlung vom Jahr 1875 (ein Bändchen nebst Register, das Anfangs 1876 zum Abschlüsse gelangen wird) beziehen will, wird, wenn er Abonnent des Bundesblattes von 1875 ist, jene Aktensammlung auf gesonderte Bestellung, welche vor Abschluss des Bandes nicht nöthig ist, gegen Nachnahme von Fr. 2, und wenn er nicht Abonnent ist gegen Fr. 3 durch das Sekretariat für Druksachen zugesandt erhalten.

Bundesblatt, Monatsausgabe.

Wegen zu schwacher Betheiligung kann die monatl i c h e Ausgabe in broschirten Heften nicht veranstaltet werden.

B e r n , den 11. Januar 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung betreffend die Gesezsammlung.

Von verschiedenen Seiten sind uns schon Bestellungen auf die eidg. Gesezsammlung von 1874 an, nämlich seit der Annahme der neuen Bundesverfassung, zugekommen.

Wir sehen tins daher veranlasst, hiemit bekannt zu machen, dass der mit der Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 beginnende, laufende Band der eidg. Gesezsammlung

178

(Neue Folge, I. Band) mit Ende dieses Jahres geschlossen, bald darauf sorgfältig broschirt und dann von uns an wen immer für Fr. 3 verkauft wird.

Auf die G e s e z s a m m l u n g a l l e i n kann nach bundesräthlichem Beschlüsse auch abonnirt werden zu Fr. 3 per Jahr. Allein da die bisher erschienenen Gesezbände einen Zeitraum von 2 und 3 Jahren umfassten, und daher ein Band auf 6 oder 9 Franken zu stehen gekommen wäre, so hat man vorgezogen, auf das Bundesblatt, welchem die jeweilen erscheinenden Gesezbogen regelmässig beigelegt werden, mit Fr. 4 im J a h r zu abonniren.

Nach dem Vorstehenden steht es nun Jedermann frei, das eine oder andere Abonnement, nämlich die b l o s s e G e s e z s a m m l u n g mit Fr. 3 oder das Bund e s b l a t t s a m m t der G e s e z s a m m l u n g mit Fr. 4 jährlich, beim nächstgelegenen Postarnte zu bestellen.

Die Besteller vom Band I der Gesezsammlung, neue Folge (29. Mai 187,4 bis Ende 1875) werden darauf aufmerksam gemacht, dass es noch einige Zeit anstehen kann, bis der Band sammt Register ablieferbar ist. Von den Bestellungen wird Vormerkung genommen.

B e r n , den 6. Januar 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

179

Schweizerische Nordostbahn.

Am 1. Februar 1876 wird der Güterverkehr mit der Station H o r g e n über die l i n k s u f r i g e Z u r i c h s e e b ahn in seinem ganzen Umfang und zugleich auch der d u r c h g e h e n d e Verkehr zwischen dem untern und obern Theile der genannten Bahn für G ü t e r wieder eröffnet.

In Folge dessen hört sowohl die Leitung der nach den Stationen Wädensweil bis Eilten bestimmten Gütersendungen über Z i e g e l b r ü c k e , als die Uebernahme von Gütern durch das K a u f h a u s in Zürich und die D a m p f b o o t - G ü t e r e x p e d i t i o n e n zum Seetransport, jedoch zu den B a h n t a x e n auf. Das Kaufhaus und die. genannten Expeditionen nehmen zwar auch fürderhin Güter zur Beförderung nach Stationen des linken Zürichseeufers per Dampfboot au; doch kommen für diese Sendungen wieder ausschließlich die früher bestandenen Dampfboottaxen zur Anwendung.

Z ü r i c h , den 27. Januar 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

*Schweizerische Nordostbahn.

Ein mit 1. Februar 1876 in Kraft tretender Ausnahmstarif für Kochs a l z ab R h e i n f e l d e n (Badische -Station) nach Stationen unseres Netzes kann bei unsern größern Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 20. Januar 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

180

"Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 1. Februar 1876 tritt ein neuer, provisorischer Tarif für die direkte Beförderung von Gütern zwischen der Station W i n t e r t h u r einerseits und Stationen der M a i n - N e c k a r - B a h n , sowie der G r o ß h e r z o g l i c h - B a d i s c h e n S t a a t sb a h n en anderseits, via S c h a f f h a u s e n - A n d e l f i n g e n in Kraft. Durch diesen Tarif werden die Taxen für Winterthur im allgemeinen Gütertarif der Nordostbahn mit den Großherzoglich-Badischen Staatsbahnen und der Main-Neckar-Bahn vom 15. März 1873, sowie die Taxen Basel und Waldshut-Winterthur des XL Nachtrags zum Gütertarif Basel, Badischer Bahnhof, und WaldshutOstschweiz vom 1. September 1871 aufgehoben und ersetzt.

Exemplare des Tarifs können bei der Güterexpedition Winterthur zu 20 Cts. bezogen werden.

Z ü r i c h , den 22. Januar 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

An Stelle des mit dem 1. Juli 1871 ausgegebenen Spezialtarifs für den Transport von G e t r e i d e , Hülsenfrüchten und S ä m e r e i e n als Frachtgut in Wagenladungen von 200 Zentnern zwischen C o n s t a n z , Romanshorn, R o r s c h a c h und S c h a f f h a u s e n einerseits und den Stationen der Nordostbahn anderseits tritt mit dem 1. Februar eine Neuauflage, durch die Stationen der Linie Zürich-Thalweil-Glarus und der Bötzbergbahn ergänzt, in Kraft und kann bei unsern Güterexpeditionen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 21. Januar 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

181

*Schweizerische Nordostbahn.

Eröffnung der Linie Sulgen-Bischofszell.

Am 1. Februar wird die Theilstrecke der Bischofszellerbahn dem regel, m ä ß i g e n B e t r i e b e für die Beförderung von P e r s o n e n , G e p ä c k V i e h und G ü t e r n übergeben.

Die bezüglichen Tarife können auf den Stationen der genannten Linie, sowie auf denjenigen der Nordostbahn bezogen werden.

Z ü r i c h , den 27. Januar 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 1. Februar d. J. tritt ein XI. Nachtrag zum Gütertarif der Station B a s e l nach der Nordostbahn und den Vereinigten Schweizerbahnen, vom 15. September 1871, Frachtsätze nach den Stationen K r a d o l f , S i t t e r thal und B i s c h o f s z e l l via Stein-Brugg enthaltend, in Kraft.

Exemplare dieses Nachtrages können auf den genannten Stationen und bei der Güterexpedition Basel gratis bezogen werden.

Z ü r i c h , den 27. Januar 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

"Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem 15. l a u f e n d e n M o n a t s J a n u a r tritt ein "VI. Nachtrag zum schweizerisch-österreichisch-ungarischen Gütertarif vom 1. Dezember 1873, Frachterhöhungen der Wiener-Verbindungsbahn für Getreidesendungen enthaltend, in Kraft, welcher auf den betreffenden Stationen eingesehen und bezogen werden kann.

St. G a l l e n , den 20. Januar 1876.

(M. 307 Z.)

Die Generaldirektion.

182 Bekanntmachung betreffend die Auflage

der zur Vertheilung an die Bundesbehörden eingesandten Drukschriften.

Da Drukschriften, welche zur Vertheilung an die Mitglieder der Bundesversammlung bestimmt sind, meistens in ungenügender Anzahl eingesandt werden, indem Nachforderungen, sowie der Bedarf des Archivs etc. unberüksichtigt gelassen werden, so wird wiederholt daran erinnert, daß für solche Schriften eine Auflage von mindestens 250 -Exemplaren erforderlich ist (wo der deutsche und französische Text existirt, 250 deutsche und 150 französische), und daß bei direkter Vertheilung, d. h. ohne die Vermittlung des eidg. Sekretariats für Druksachen, ein entsprechender KeservevorratE an lezteres eingesandt werden sollte.

B e r n , den 18. Januar 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Pfandrecht auf eine Eisenbahn.

Zur Sicherstellung eines im Laufe des lezten Jahres erhaltenen 5 °/o Anleihens von 600,000 Franken wünscht die Gesellschaft der Bischofszelle r Bahn ihre Eisenbahnlinie -- Sulgen-Bischofszell-Gossau -- 22,452 Kilometer lang --, jedoch mit Ausschluß des Betriebsmaterials, so lange sie die Bahn nicht selbst betreibt, im ersten Range zu verpfänden.

Gemäß Art. 2 des Bundesgesezes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen wird dieses Pfandbestellungsbegehren hiemit bekannt gemacht und eine mit dem 15. Februar nächsthin ablaufende Frist angesezt, um allfällig beim Bundesrath*) Einsprache dagegen zu erheben.

B e r n , den 19. Januar 1876.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes: Die Bundeskanzler

*) Statt Bundesgericht, wie es in Nr. 3 des Bundesblattes irrig heißt.

183

Schweiz. Bundesgericht.

Die Inhaber von Partialobligationen des 10,000,000 Franken betragenden Anleihens der Eisenbahngesellscnaft Bern-Luzern vom 22. September 1873, welche behufs Theilnahme an der am 18. d. Mts. in Bern stattgehabten Generalversammlung ihre Titel bei der Basler Handelsbank in Basel und Bern und bei der waadtländischen Kantonal bank in Lausanne deponirt haben, werden hiemit benachrichtigt, daß sie die deponirten Titel bei derjenigen Anstalt, welcher sie hinterlegt worden sind, binnen l Monat von heute an zurückziehen können. Nach Ablauf dieser Frist werden die Titel den Deponenten auf ihre Kosten und Gefahr durch die Post zurückgestellt werden.

L a u s a n n e , den 19. Januar 1876. [ 2 ]..

Der delegirte Bundesrichter: Gaud. Olgiati.

Stelle-Ausschreibung.

Die Stelle eines Kanzleigehülfen für die französischen Ueberseznngen und Expeditionen bei dem unterzeichneten Departement ist neu zu besezen.

Wer sich dafür bewerben will, ist ersucht, seine Anmeldung bis den 20. Februar nächsthin einzusenden, mit genauer Angabe von Vor- und Geschlechtsnamen und des Heimat- und Wohnortes, sowie unter Anschluß der Zeugnisse über Bildung und Leumund. Die Bewerber müssen der deutschen Sprache enügend kundig sein, um in der Registratur der Departementskanzlei auselfen zu können. Die jährliche Besoldung beträgt Fr. 2800--3200.

g

B e r n , den 21. Januar 1876.

Eidg. Justiz- und Folizeidepartement.

184

Stellen-Ausschreibung.

"Wegen Ablauf der Amtsdauer auf 31. März 1876 werden die Stellen der sämmtlichen Beamten der eidg. Militärverwaltung, mit Ausnahme des Instruktionspersonals, und unter Vorbehalt einer neuen gesezlichen Kegulirung der bezüglichen Verhältnisse, -- zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich und in Begleit der nöthigen Zeugnisse bis längstens 15. Februar nächsthin dem unterzeichneten Departement einzureichen.

B e r n , den 20. Januar 1876.

Eidg. Militärdepartement.

Stellen-Ausschreibung.

Wegen Ablauf der Amtsdauer auf 31. März 1876 werden die Stellen der s ä m m t l i c h e n Beamten der T e l e g r a p h e n v e r w a l t u n g zur Bewerbung ausgeschrieben. Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich, frankirt und mit den nöthigen Zeugnissen begleitet, spätestens bis 10. Februar 1876 einzureichen: a. für die Stellen der Beamten der Central-Telegraphendirektion und der Inspektionen der Telegraphenkreise bei dem Post- und TelegraphenDepartement in Bern; b. für die übrigen Beamtenstellen der Telegraphen-Verwaltung bei den Inspektionen des betreffenden Telegraphenkreises.

Die Behörden, welchen die Anmeldungen einzusenden sind, ertheilen auf Verlangen Auskunft über Pflichten und Besoldung der betreffenden .Stellen.

B e r n , den 19. Januar 1876.

Das Post- und Telegraphendepartement.

185

Stellenausschreibung.

Für die nachstehenden eidg. Beamtungen geht mit dem 31. März nächsthin die Amtsdauer gesezlich zu Ende, und es werden somit dieselben zur freien Bewerbung wieder ausgeschrieben.

I. Politisches Departement.

Sekretär.

II. Bundeskanzler (S. auch S. 49.)

Zwei Kanzleisekretäre.

Ein Unter-Registrator.

Neun Kanzlisten.

III. Departement des Innern.

Abtheilung Inneres.

Departementssekretär.

Registratur und Bibliothekar.

Bauwesen.

Oberbauinspektor.

Adj linkt.

Sekretär des Bauwesens.

Forstwesen.

Eidg. Forstinspektor.

Statistisches Bureau.

Direktor.

Sekretär.

Revisor.

Kanzlist.

Archiv.

Unter-Archivar.

IV. Justiz- und Polizeidepartement.

Departementssekretär.

Erster Kanzlist und Registratur.

Zweiter Kanzlist.

V. Militärdepartement.

(Siehe besondere Ausschreibungen, Seite 156 und 79.)

VI. Finanz- und Zolldepartement.

A. Finanzabtheilung.

Finanzbüreau.

Chef des Einanzbüreau und Departementssekretär.

Adjunkt.

Buchhalter.

Zwei Revisoren.

Vier Revisionsgehilfen.

Ein Kanzleigehilfe.

186 Staatskassa.

Staatskassier.

Adjunkt.

Gehilfe.

Münzverifikator.

Abwart.

Pulververwaltung.

Centralverwalter.

Adjunkt und Buchhalter.

Bezirksverwalter des I. Kreises in Lavaux.

Bezirksmagazinier ,, ,, ,, ,, Bezirksverwalter des II. Kreises in Worblaufen.

Bezirksmagazinier ,, ,, ,, ,, Bezirksverwalter des III. Kreises in Kriens.

Bezirksmagazinier ,, » n n Bezirksverwalter des IV. Kreises in Chur.

Bezirksmagazinier ,, ,, ,, » Münzdirektion.

Münzdirektor.

Adjunkt und Verifikator (bleibt unbesezt).

B. Zollabtheilung.

(Siehe besondere Ausschreibungen, Seite 48.)

VII. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

Eisenbahnabtheilung.

Technischer Inspektor.

Gotthard-Inspektor.

Administrativer Inspektor.

Sekretär.

Adjunkt des administrativen Inspektors.

Bureau-Gehilfe des technischen Inspektors.

Fünf Kontroi-Ingenieure für den Bahnbau.

Zwei ,, ,, das Kollmaterial.

Eegistrator.

Statistiker.

Kanzlist und Uebersezer.

Handelswesen.

Sekretär.

Kanzlist und Uebersezer.

VIII. Post- und Telegraphendepartement.

A. Postverwaltung.

(Siehe besondere Ausschreibungen, Seite 49.)

B. Telegraphenverwaltung.

(Siehe besondere Ausschreibungen, Seite 156.)

187 Im Allgemeinen gelten folgende Bemerkungen : 1) Die gegenwärtigen Inhaber der ausgeschriebenen Stellen werden als angemeldet betrachtet.

2) Zu allfälligen Aufschlüssen über Dienst-, Entschädigungs- oder Kautionsverhältnisse sind diejenigen Stellen bereit, bei denen die Anmeldung zu machen ist.

3) Als Kegel gilt, daß die Bewerber um die obern Stellen der deutschen und französischen, beziehungsweise der italienischen Sprache mächtig seien. In allen Fällen sind dea p o r t o f r e i einzusendenden Anmeldungen Zeugnisse über Leumund und Bildung beizulegen; auch wird gefordert, daß der T a u f n a m e und außer aem Wohnorte auch der H e i m a t o r t genau angegeben werde.

4) Die Anmeldungen sind an die Behörden einzugeben, bei welchen Stellen offen sind; d. h. an das Politische Departement, die Bundeskanzlei, das Departement des Innern, das Justiz- und Polizeidepartement, das Mnanzdepartement, das Eisenbahn- und Handelsdepartement etc.

5) Als Meldungstermin wird für die hievor genannten Stellen bezeichnet: Ende Februar 1876.

B e r n , den 20. Januar 1876.

Die Schweiz. Bundeskaiizlei.

Ausschreibung.

Unterzeichnete Verwaltung ist vom eidg. Mititärdepartement beauftragt, folgende Gegenstände anzuschaffen, und eröffnet hiemit Konkurrenz. Diejenigen Lieferanten, deren Adressen uns noch nicht bekannt sind, oder die bis zum 29. Januar nicht im Besitze der Angebotbogen sein sollten, werden ersucht, dieselben zn verlangen, nnter Angabe der Gruppe, auf welche sie gedenken Offerten zu machen.

Die Angebote müssen bis zum 13. Februar in unsern Händen sein.

Die Lieferungstermine werden auf circa 9 Monate festgestellt. Die Preise sind franco Transport und Packung anf die dem Lieferanten nächstgelegene Eisenbahnstation zu stellen.

Rücksendungen von Packmaterial, sowie von Ausschußwaare liegen zn Lasten der Lieferanten.

Modelle können anf unserer Verwaltung eingesehen werden. Ordonnanzen sind beim eidg. Oberkriegskommissariat (Regleinentsverwaltung) zu beziehen.

Zeichnungen und Beschreibung der mit * bezeichneten Artikel werden gegen Nachnahme des Kostenpreises von unserer Verwaltung geliefert.

Die mit. * bezeichneten Artikel sind gleich wie 1875, es brauchen somit keine neuen Zeichnungen angekauft zu werden. Einzig die Patrontasche für Infanterie hat einige Veränderungen erlitten, über welche die der Gruppe I beigelegte Zeichnung Aufschluß giebt.

Garnituren werden durch die Verwaltung geliefert; das Nähere besagen die Anmeldbogen.

Hi OO 00

Stückzahl, circa :

I. Gruppe.

n n

n n n n

II. Gruppe.

10,130 9,640 2,400 1,300 6,010 4,760 1,380 6,840 155 175 590 100 10 90 70 20 250 320 320 200

Gegenstand.

Gewehrriemen (neues Modell).

Leibgurte.

Faschinenmessertaschen, einfache.

,, mit Bajonnetscheidenschlaufe.

Bajonnetscheideutaschen. .

Bajonnetscheiden, gewöhnliche.

,, zu Faschinenmesser.

Patrontaschen für Infanterie (neues Modell).

,, ,, Karabinermunition.

Säbelkuppel mit Schlagband für Dragoner.

,, ,, ,, ,, Guiden und Train.

Karabinerriemen.

Trommelkuppel und Knieleder.

Tragriemeu für Trompeten.

Fouriertaschen für Fußtruppen.

,, ,, Berittene.

Musiktaschen.

Verbandzeugtaschen.

Riemen für Wasserflaschen für Träger.

Vollständige Offiziersreitzeuge nebst Zäumung mit vordem u. hintern Packtaschen, Packriemen, Gurt, Steigriemen, Bügel, Sattelunterdecke, wozu die Verwaltung die Sattelunterdeckenfllze gratis liefert.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

* * % * % * * * * * * « Modell 1868 Neues Modell n n n n H

n n n n n

Ordonnanz vom 24. April 1874.

Bundesblatt. 28. Jahrg. Bd. I.

U. Gruppe.

14

Stückzahl, circa:

Gegenstand.

-Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

351

Vollständige Keitzeuge für Kavallerie mit Zänmung, Packtaschen, Packriemen, Gurt, Steigriemen, Unterlagdecke, Vorraths-Munitionstasche, Hufnägeltäschchen. Hiezu liefert die Verwaltung gratis: Sattelbaum mit Grundsitz, Tuch und Pilz zu Stegpolster, zu Stegpolsterkeilen und Unterlagdecken; Steighügel, Gebisse und Vorraths-Kinnkette mit Hacken.

Artillerie-Unteroffiziers-Reitzeuge: Sattel mit Stegpolster, vordere und hintere Packtaschen, Hufnägeltäschchen, Packriemen, Gurten, Steigriemen. Hiezu liefert die Verwaltung gratis: Sattelbaum ohne Grundgurtung, Pilz zu Stegpolster, Stegpolsterkeilen und Unterlagdecken, Steigbügel und Gebisse.

Karabinerholftern.

Kevolvertaschen.

Stallhalftern.

Stallgurten.

Fouragierstricke.

Kopfsäcke.

Puttersäcke.

Heugarne (Paare).

Pferdedecken.

Grundsitze auf die Sattelbäume aufgezogen.

Garnituren, Filz zu Stegpolstern, Stegpolsterkeil und Unterlagdecken für Kavallerie.

Garnituren, Pilz zu Unterlagdecken, Stegpolster und Stegpolsterkeile für Artillerie-Eeitzeuge.

Filz zu Unterlagdecken für Offiziersreitzeuge.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

64

274 36 550 550 310 550 350 310 650 421 351 64

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Ordonnanz vom 24. April 1874.

189

200

Ordonnanz vom 24. April 1874.

190

Stückzahl.

circa: III. Gruppe.

187

Gegenstand.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Trompetenschniire in 3 Farben.

Nach Modell.

Mundstückschnüre - ,, ,, 176 Paar Offiziersbriden Gold.

Unterlieuts.-Grad mit nach "Waffen ver377 ,, schiedenartigen UnterSilber.

lagen.

140 ,, Aaszeichnungen f. die besten Schützen, Fahrer etc. Gold.

350 ,, r, ,, « ,, ,, ,, ,, bllber.

Gradabzeichen für Unteroffiziere: Nach Modell u. Reglement v. 24. Mai 1875.

Feldweibel: fein Gold /\ 23 n ,, ,, Silber /\ 7 ,, ,, ,, Gold, einfach.

8 ,, ,, ,, Silber, ,, 49 ,, 203 ,, Fourier und Wachtmeister: fein Gold A n ,, Silber A 31 ,, 160 ,, ,, ,, ,, ,, Gold, einfach, n » » ,, Silber, ,, 1157 ,, Ferner annähernd das gleiche Quantum in halbfein Gold und Silber.

416 Korporal: Wolle A a ,, einfach.

1658 952 Gefreiter : ,, A ,, ,, einfach.

212 Alle diese Auszeichnungen sind zum Aufnähen auf das Kleidungsstück fertig, mit Unterlagen in den verschiedenen Waffenfarben, zu berechnen.

576 Arbeiterauszeichnungen in verschiedenen Farben.

240

Stückzahl, circa:

IV. Gruppe.

n

V. Gruppe.

560 784 3767 10,280 450 320 650 650 650 650 650 650

Gegenstand.

Säbel für Offiziere.

,, ,, Mannschaft.

Faschinenmesser.

Oelfläschchen für Infanterie.

,, ,, Berittene.

"Wasserflaschen für Träger ohne Riemen.

Striegel mit Hufräumer.

Pferdebürsten.

Schwämme (lufttrocken und sandfrei).

Staublappen, als Tasche eingerichtet.

Hufsalbbürsten.

Hufsalbbüchsen.

B e r n , den 20. Januar 1876.

Nach Ordonnanz, Zeichnung oder Modell.

Nach Modell.

* Modell.

Ordonnanz vom 3. Februar 1875.

Technische Abtheilung der Verwaltung1 des eidg. Kriegsmaterials.

Der Chef: A. Gressly.

191

192

Ausschreibung.

Nachgenannte Instruktorenstellen, deren Amtsdauer mit 31. März nächsthin zu Ende geht, werden hiemit zur Wiederbesezung ausgeschrieben: Infanterie.

l Oberinstruktor.

8 Divisionsinstruktoren.

18 Instruktoren I. Klasse.

80 Instruktoren II. Klasse.

8 Trompeterinstruktoren.

8 Tambourinstruktoren.

1 Schießinstruktor.

2 Gehilfen desselben.

Kavallerie.

4 Instruktoren I. Klasse.

12 Instruktoren II. Klasse.

2 Trompeterinstruktoren.

Artillerie.

l Oberinstruktor.

4 Instruktoren I. Klasse.

14 Instruktoren II. Klasse.

19 Hufs- und Trompeterinstruktoren.

Genie.

1 Oberinstruktor.

2 Instruktoren I. Klasse.

4 Instruktoren II. Klasse. , 3 Hilfsinstruktoren.

f

Sanität.

l Oberinstruktor.

3 Instruktoren I. Klasse.

5 Instruktoren II. Klasse.

Die bisherigen Inhaber der Stellen werden als angemeldet betrachtet.

Die Anmeldungen sind in Begleit der nöthigen Ausweise über Befähiung dem Chef der betreffenden Waffe bis längstens den 7. Februar nächstin einzureichen.

B e r n , den 12. Januar 1876.

Eidg. .Militärdepartement.

193 Stellen-Ausschreibung.

Wegen Ablauf der Amtsdauer auf 31. März 1876 werden die Stellen d e r s ä m m t l i c h e n B e a m t e n d e r Z o l l v e r w a l t u n g z u r Bewerbung ausgeschrieben. Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich, frankirt und mit den nöthigen Zeugnissen begleitet, spätestens bis Ende Januar 1876 einzureichen: a. für die Stellen der Beamten der Oberzolldirektion und der Zollgebietsdirektoreu -- dem Zolldepartement; b. für die übrigen Beamtenstellen der Zollverwaltung -- der betreffenden Zollgebietsdirektion.

Die Behörden, welchen die Anmeldungen einzusenden sind, ertheilen auf Verlangen Auskunft über Pflichten und Besoldung der betreffenden Stellen.

B e r n , den 30. Dezember 1875.

,

Eidg. Z o l l d e p a r t e m e n t : Näff.

Ausschreibung.

Wegen Ablauf der Amtsdauer auf 31. März 1876 werden die Stellen der s ä m m t l i c h e n B e a m t e n der Post V e r w a l t u n g zur Bewerbung ausgeschrieben. Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich, frankirt, mit der Altersangabe und den nöthigen Zeugnissen hegleitet, b i s s p ä t e s t e n s E n d e d i e s e s M o n a t s einzureichen : a. für die Stellen der Beamten der Generalpostdirektion und der Kreispostdirektoren -- dem Postdepartement; b. für die übrigen Beamtenstellen der Postverwaltung -- der betreffenden Kreispostdirektion.

Die Behörden, welchen die Anmeldungen einzusenden sind, erthoilen auf Verlangen Auskunft über Pflichten und Besoldung der betreffenden Stellen.

B e r n , im Januar 1876.

Das Schweiz. Postdepartement.

194

Stellen-Ausschreibung.

Die gesezlich dreijährige Amtsdauer des Stellvertreters des Kanzlers, des Archivars und des Kegistrators der Eidgenossenschaft ist mit dem 31. Dezember 1875 zu Ende gegangen. Schweizerbürger, welche sich um die eine oder andere dieser Stellen zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldungen schriftlich und mit ihren Studien- una Sittenzeugnissen versehen bis zum 5. Februar nächsthin dem eidg. Departemente des Innern einzugeben. Die jezigen Inhaber jener Beamtungen werden ohne weiters als angemeldet betrachtet.

B e r n , den 6. Januar 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzler

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren t N am en, und ausser dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Einnehmer der Hauptzollstätte Badische Bahn in Basel. Jahresbesoldung bis auf Fr. 4500. Anmeldung bis zum 12, Februar 1876 bei der Zolldirektion in Basel.

2) Einnehmer der Nebenzollstätte Koblenz (Aargau). Jahresbesoldung bis auf Fr. 1300. Anmeldung bis zum 12. Februar 1876 bei der Zolldirektion in Basel.

3) Einnehmer der Nebenzollstätte Arzo (Tessin). Jahresbesoldung bis auf Fr. 800. Anmeldung bis zum 15. Februar 1876 bei der Zolldirektion in Lugano.

4) Landbriefträger in Coppet (Waadt). Anmeldung bis zum 11. Februar 1876 bei der Kreispostdirektion in Genf.

5) Fahrpostfaktor in Freiburg. Anmeldung bis zum 11. Februar 1876 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

195 6) Kondukteur des Postkreises Bern. Anmeldung bis zum 11. Februar 1876 bei der Kreispostdirektion in Bern .

7) Posthalter und Briefträger in Muttenz (Basel-Landschaft). Anmeldung bis zum 11. Februar 1876 bei der Kreispostdirektion in Basel.

8) Posthalter und Briefträger in Anmeldung bis zum 11. Februar Meisterschwanden (Aargau).

1876 bei der Kreispostdirektion 9) Postablagehalter und Briefträger in Aarau.

in Dintikon (Aargau).

10) Briefträger in Meilen (Zürich). Anmeldung bis zum 11. Februar 1876 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

11) Telegraphist in Meisterschwanden (Aargau). Jahresbesoldung Fr. 200; nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 15. Februar 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Ölten.

12) Ausläufer anf dem Telegraphenbürean in Neuenburg. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 15. Februar 1876 bei dem Chef des Telegraphenbüreau Neuenburg.

13) Telegraphist für Sonceboz (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200. nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 15. Februar 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

1) Büreaudiener und Briefkastenleerer \ in Carouge (Genf).

Anmeldung bis zum 4. Februar 2) Briefträger in Genf.

*" Kreispostdirektion 3) ,, ,, * j m .

4) Landbriefträger in Grandson. Anmeldung bis zum 4. Februar bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

5) Postkommis in Bern.

6) 7) 8) 9) 10) 11)

,,

,, Thun.

1876

l Anmeldung bis zum 4. Februar > 1876 bei der Kreispostdirektion l in Bern.

Postpaker in Sonceboz (Bern).

Anmeldung bis zum 4. Februar Postkommis in Biel.

1876 bei der Kreispostdirektion Posthalter in Sonceboz (Bern).

in Neuenburg.

,, ,, L a Ferrière (Bern).

Posthalter in Oberentfelden (Aargau). Anmeldung bis zum 4. Februar 1876 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

12) Briefträger in Brunnen (Schwyz). ] Anmeldung bis zum 4. Februar 13) Ablagehalter, Briefträger und Bote } 1876 bei der Kreispostdirektion in Meyerskappel (Luzern).

l in Luzern.

196 14) Postkommis in Winterthur. Anmeldung bis zum 4. Februar 1876 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

15) Briefträger in Wattwyl (St. Gallen). \ Anmeldung bis zum 4. Februar 16) Ablagehalter und Briefträger in > 1876 bei der Kreispostdirektion Krummenau (St. Gallen).

J in St. Gallen.

17) Briefträger und Büreaudiener in Lugano. Anmeldung bis zum 4. Februar 1876 bei der Kreispostdirektion in Beilenz.

18) Telegraphist in Madiswyl (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 8. Februar 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

19) Telegraphist in Buchs (Zürich). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 10. Februar 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Inserate.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1876

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.01.1876

Date Data Seite

175-196

Page Pagina Ref. No

10 008 963

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.