712

# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die höhe Bundesversammlung, betreffend Genehmigung eines Nachtragskredites für bauliche Einrichtungen am Postgebäude in Chur.

(Vom 16. März 1876.)

Tit.!

Durch Bundesbeschluß vom 29. Juni 1875 wurde, mit dem Ankaufe des Postgebäudes in Chur auch* ein Kredit von Fr. 20,000 zu baulichen Einrichtungen an demselben bewilligt, und dieser Kredit wurde, da leztere wegen Miethverhältnissen voriges Jahr nicht zur Ausführung gebracht werden konnten, auf das Budget von 1876 übertragen.

Die nächste Veranlaßung zu denselben bildete das Bedürfniß der Vergrößerung der Lokalitäten für den Postdienst im Erdgeschoße,. und diesem konnte, nur , dadurch entsprochen werden, daß dazu das anstoßende und zum Postgebäude gehörige Restaurationsgebäude in Anspruch genommen würde. Die dazu nöthigen Veränderungen im Parterre desselben haben aber auch nothwendige konstruktive Konsequenzen für den 1. Stok, und es wurde darauf im Voranschlag genügende Rüksicht genommen. Lezteres ist selbst mit Rüksicht darauf der Fall, daß die Asphaltterrasse, welche die Bedachung des Nebengebäudes bildet, sich in schlechtem Zustande befindet und deßhalb erneuert werden muß.

713 " Nun aber zeigt es sich, daß das Gebäude bisher überhaupt unter dieser Eindekungsart gelitten hat und daß bei Beibehaltung derselben den daherigen Uebelständen kaum ganz wird abgeholfen werden können.

Dies hat zu dem Vorschlage geführt, auf das Nebengebäude, welches bisher nur ein Stokwerk besaß, ein zweites aufzusezen, wodurch es die gleiche Höhe wie das Postgebäude erhielte, und es dann wie dieses mit einem Dachstuhl und Schieferbedachung statt mit einer Terra§se zu versehen..

Dies bringt einen Mehrkostenbetrag von Fr. 10,000 mit sich, aber man gewinnt dadurch eine Wohnung, für die ein, Miethzins von Fr. 450 bis 500 erhältlich ist, nebst dem, daß man an Reparaturkosten etwas ersparen wird.

Indem wir daher diese Abänderung des Projektes als zwekmäßig erachten, erlauben wir uns, der hohen Bundesversammlung den nachfolgenden Beschlußentwurf zur Genehmigung zu empfehlen, B e r n , den 16. März 1876.

Im Namen dès Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

714

(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

Nachtragskredit für bauliche Einrichtungen am Postgebäude in Chur.

Die Bundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 16. März 1876,

beschließt: Es wird für bauliche Einrichtungen am Postgebäude in Chur ein Nachtragskredit von 10,000 Franken bewilligt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend Genehmigung eines Nachtragskredites für bauliche Einrichtungen am Postgebäude in Chur. (Vom 16.

März 1876.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1876

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.03.1876

Date Data Seite

712-714

Page Pagina Ref. No

10 009 022

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.