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Bericht der
Kommission des Nationalrathes, über eine Petition für Erlassung eines Gesetzes zum Schütze der Erfindungen.
(Vom 15. Dezember 1875.)
Der Fall, über welchen ich die Ehre habe, Ihnen namens der Commission Bericht zu erstatten, ist kurz folgender : Ein Herr Jean Bühlmann von Hochdorf (Kts. Luzern) verlangt mittelst Eingabe vom 23. Juni d. J. die Erlassung eines Gesetzes zum Schütze des Erfindungs-Eigenthums.
Diese Zuschrift ist Ihnen, meine Herren, seiner Zeit vorgelesen worden, und mittelst Schlußnahme vom 25. Juni hat der Nationalrath das Gesuch des Petenten dem Bundesrath zum Bericht überwiesen, und dieser letztere stellt nun mittelst Bericht vom 22. November den Antrag : Es wollen die gesetzgebenden Räthe über das Gesuch des Herrn Jean Bühlmann einfach zur Tagesordnung schreiten.
Der Bundesrath ist zu dieser Schlußfolgerung gekommen, indem er sich auf das beruft, was über die gleiche Frage schon in früherer Zeit wiederholt im Schöße der eidgenössischen Räthe *) Bundesblatt 1875, Band IV. Seite 1232.
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verhandelt wurde, und weil er annimmt, daß sich die Ansichten seither nicht geändert haben werden.
Ihre Commission ist nach Berathung dieses Gegenstandes zu demselben Schlüsse gekommen wie der Bundesrath; sie hat sich auf den gleichen Standpunkt gestellt und ist hiezu durch folgende Gesichtspunkte geleitet worden: Mittelst Eingabe vom 11. Dezember 1863 hat ein Herr Theodor Zuppinger von Mänedorf, Kantons Zürich, an die Bundesversammlung das Gesuch gestellt: Es möchte die Frage, ob die Ehre und die Interessen der Schweiz nicht gebieten, dem Erfindungs-Eigenthum gesetzliche Sicherheit zu verleihen, einer sorgfältigen und ernsten Prüfung unterworfen werden.
Dieses Gesuch ward in der Sitzung des Nationalrathes vom 7. Juli 1864 erledigt, und die Petitionskommission, welche damals hierüber Bericht zu erstatten hatte, stellte den Antrag auf Tagesordnung; dieser wurde dann auch mit überwiegender Mehrheit angenommen, entgegen einem Antrage, die Petition für erheblich zu erklären.
Es ergab sich damals, daß ein gleiches Gesuch vom gleichen Petenten am 11. Dezember 1851 eingereicht, an den Bundesrath O i überwiesen und von diesem, gestützt auf eine am 4. Mai 1849 im Schöße des Nationalrathes gestellte und von diesem mit Tagesordnung erledigte Motion gleichen Inhalts, abgewiesen worden ist.
Das gleiche Schicksal theilte eine Petition von Lambelet aus Verrières, welche im Dezember 1854 verlangte, es möchte behufs Einführung von Erfindungspatenten ein Konkordat unter den Kantonen abgeschlossen werden, und einer im Schöße des Nationalrathes am 13. Januar 1863 erneuerten individuellen Motion erging es nicht besser.
Der Nationalrath hat hiemit in verschiedenen Epochen, nach wiederholter eingehender Behandlung, den beharrlichen Willen ausgesprochen, daß er in die angeregte Materie weder in dieser, noch in jener Weise eintreten wolle.
Die Petitionskommission, welche am 7. Juli 1864 über die Petition Zuppinger Bericht zu erstatten hatte, führte an, daß Staatsökonomen von erster Autorität und ersten Ranges aus Ländern, wo der Patentschutz durch die Gesetzgebung seit Jahren gewährt erscheint, das Prinzip des Patentwesens als ein verderbliches und verwerfliches bezeichnen, und daß die einsichtigen Industriellen selbst, nach vielfachen schlimmen Erfahrungen, für Aufhebung der
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daselbst bestehenden Erfindungspatentgesetzgebung energische Reklamationen erhoben haben.
Ihre Commission, für welche ich heute die Ehre habe, Bericht zu erstatten, theilt auch heute noch diese Ansicht und kann nicht annehmen, daß der Nationalrath von seinen frühern wiederholten Beschlüssen in Sachen zurückkommen werde.
Gestützt auf alle diese Vorgänge*), stellt Ihnen die Kommission den Antrag**): Es sei über das Gesuch des Herrn Jean Bühlmann einfach zur Tagesordnung zu schreiten.
B e r n , den 15. Dezember 1875.
Namens der Kommission des Nationalraths, Der Berichterstatter :
J. B. Gaudy.
*) Siehe auch Protokoll der Bundesrevisionsverhandlungen, Sizung des Nationalrathes vom 23. Dezember 1871, Seite 364.
**) Angenommen: Nationalrath 15., Ständerath 17. Dezember 1875.
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Bericht der Kommission des Nationalrathes, über eine Petition für Erlassung eines Gesetzes zum Schutze der Erfindungen. (Vom 15. Dezember 1875.)
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Jahr
1876
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
02
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
15.01.1876
Date Data Seite
69-71
Page Pagina Ref. No
10 008 949
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