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Bekanntmachungen von

Departementen mia allem Verwaltungsstellen te Bundes.

Verpfändung einer Eisenbahn.

Mit Eingabe vom 11. Januar 1901 sucht der Verwaltungsrat der Appenzeller Strassenbahn (St. Gallen-Gais) in Teufen um die Bewilligung nach zur Verpfandung im I. Rang der 14,o3o km.

langen schmalspurigen Straßenbahn von St. Gallen nach Gais, samt Zubehörden und Betriebsmaterial, im Sinne von Art. 9 des eidgenössischen Verpfändungsgesetzes, für einen Betrag von Fr. 600,000, behufs Sicherstellung eines zur Rückzahlung der auf 31. März 1901 fälligen Obligationenschuld bestimmten neuen Anleihens in gleicher Höhe.

Soweit die Bahn auf der Straße angelegt ist, ergreift das Pfandrecht außer den Oberbaueinrichtungen lediglich das Recht zur Benutzung der Staatsstraßen für die Anlage und den Betrieb der Bahn, wie solches durch Beschluß des Großen Rates des Kantons St. Gallen vom 21. Mai 1884 und durch den Zusatz zum Straßengesetz von Appenzell A.-Rh., vom 27. April 1884, gestattet wurde.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Pfandbestellungsbegehren anmit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 2. Februar 1901 auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung beim Bundesrate schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 22. Januar .

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1901.

Im Namen des Bundesrates:

Schweiz. Bundeskanzlei.

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Verpfändung einer Eisenbahn.

Mit Eingabe vom 5. Dezember 1900 suchte die Verwaltung der Arth-Rigi-Bahn-Gesellschaft um die Bewilligung nach zur Verpfändung im II. Rang ihrer 13,5 km. langen Linie Arth-Rigikulm und Staffel-Staffelhöhe für einen Betrag von Fr. 350,000, zum Zwecke der Sicherstellung e.ines 5% Anleihens von gleicher Höhe, welches zur Konsolidierung der schwebenden Schuld, für Verbesserung der Bahn, Vermehrung des Betriebsmaterials, Neuund Umbauten von Stationen etc., sowie zur Beschaffung eines Betriebskapitals verwendet werden soll.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird dieses Verpfändungsbegehren hiermit öffentlich bekannt gemacht, unter gleichzeitiger Ansetzung einer mit dem 2. Februar nächsthin auslaufenden Frist, binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung bei dem Bundesrate schriftlich einzureichen sind. · B e r n , den 18. Januar 1901.

Im Namen des Bundesrates: .

Schweiz. Bundeskanzlei.

Der eidgenössische Staatskalender für 1901 ist erschienen und kann solange Vorrat zum Preise von Fr. 1. 50 bezogen werden beim .

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Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Ausfuhr von.rüekvergntungsbereehtigten Alkoholfabrikaten.

Die bisherigen Formulare,' A. 2 und A. 4'für die A u s f u h r von rückvergütungsberechtigten Alkoholfabrikaten sind, infolge des Inkrafttretens auf den 16. Januar 1901 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über gebrannte Wasser, vom 29. Juni 1900, verschmolzen worden als n e u e s F o r m u l a r A. 3. Die Inhaber von bisherigen Formularen A. 2 und A. 4

186 werden hiermit aufmerksam gemacht, daß sie die in ihren Händen befindlichen Exemplare bei den Zolldirektionen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano (nur für italienische Exemplare), Lausanne und Genf unentgeltlich gegen neue Formulare A. 3 bis spätestens Ende März 1901 austauschen können. Immerhin sind die alten Formulare A. 2 und A. 4 zu frankieren; dieselben können der Post auch als Imprimate aufgegeben werden.

B e r n , den 24. Januar

1901.

Schweiz. Oberzolldirektion.

Repetierkurs für Telegraphenlehrlinge.

Für die Lehrlinge, welche gegenwärtig auf Telegrapheubureaux I. und II. Klasse zum Telegraphendienste herangebildet werden, findet im Laufe des Monats April dieses Jahres in Bern ein Repetierkurs statt, auf den die Patentprüfung folgt. Zu diesem Kurse und zu dieser Prüfung können aber auch andere junge Leute männlichen Geschlechts zugelassen werden, wenn sie sich durch Zeugnisse und durch eine Vorprüfung ausweisen über: 1. Alter von 17 bis 24 Jahren; 2. Gute Sekundarschulbildung ; 3. Kenntnis wenigstens zweier Landessprachen ; 4. Guten Leumund; 5. Gute Gesundheit und gute Körperkonstitution; 6. Genügende Kenntnis der theoretischen und praktischen Télégraphie (für letztere wenigstens ein Jahr Dienst).

Bewerber haben ihre schriftlichen Anmeldungen mit ihrer kurzen Lebensbeschreibung und den erforderlichen Zeugnissen bis spätestens zum 12. Februar 1901 portofrei an eine der Telegrapheninspektionen in Lausanne, Bern, Ölten, Zürich, St. Gallen, Chur oder Bellenz einzusenden, welche auf frankierte schriftlicheoder auf mündliche Anfrage weitere Auskunft erteilen wird.

B e r n , den 16. Januar

1901, Die Telegraphendirektion t Fetw-.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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1901

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05

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.01.1901

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184-186

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10 019 491

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