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Inserate«

Ausschreibung.

Die Postverwaltung eröffnet hiemit freie Konkurrenz für die Lieferung nachstellenden Fuhrwesen-Materials : Circa 600 Stück Vorraths-Bäder, fertig von Wagner, Schmied und Maler.

,, 5,000 Kilogramm Radbüchsen von Metall.

,, 12,000 Kilogramm geschmiedeter Stahlreif in Stäben.

30,000 Kilogramm Spannplatten von Gußeisen.

,, 600 Meter Vachedeckenstoff.

,, 3,000 Stück Strohdecken in die "Wagen.

Modelle und Muster von diesen Gegenständen können auf den Bureaux der Traininspektion in Bern, Yverdon und St. Gallen eingesehen werden.

Ebendaselbst wird auch jede nähere Auskunft ertheilt und können Formulare zu Angeboten bezogen werden.

Die Angebote sind bis Ende November nächsthin verschlossen, mit der Aufschrift ,,Eingabe für Lieferung von Fuhrwesen-Material", frankirt dem Postdepartement einzusenden.

B e r n , den 21. Oktober 1876.

Das Schweiz. Postdepartement.

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Schweizerische

Nordostbahn.

Neues Frachfbriefformular.

Wir bringen hiemit zur Kenntniß, daß das neue schweizerische Frachtbriefformular von nun an auch in dem Verkehre ab unsern Linien nach Stationen der Sächsischen Staatseisenbahnen ausschließlich zur Anwendung kommt.

Z ü r i c h , den 20. Oktober 1876.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Die Ausgabe von Lust- und Rundfahrtbilleten wird mit 31. Oktober eingestellt. Ausnahmsweise gelangen auf Stationen nusers Netzes bis auf Weiteres auch fernerhin zur Ausgabe: 1) Das Sonntagsbillet Winterthur-Constanz; 2) Folgende Rundf ahrtbillete : a. Aarau, Schinznach oder Brugg-Stein-Basel-01ten-Aarau, Schinznach oder Brugg, sowie umgekehrt (dieses Billet wird auch in Basel ausgegeben) ; b. Basel-Stein-Brugg-Ruppersweil-Lenzburg, Wohlen oder BremgartenRuppersweil-Aaran-Olten-Basel, sowie umgekehrt; c. Zürich-Brugg-Stein-Basel-Olten-Aarau-Zürich, sowie umgekehrt.

Z ü r i c h , den 21. Oktober 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 20. Oktober tritt ein Spezialtarif für den Transport von Getreide aus Galizien nnd Rumänien nach den Stationen der Eisenbahnen in ElsaßLothringen und Luxemburg via 'Wien-Simbach-Romanshorn-Basel mit erheb-

16 lieh ermäßigten Taxen in Kraft, unter Aufhebung des gleichnamigen Tarifs vom 20. August d. J. Exemplare des neuen Tarifs können bei der Lagerhausverwaltung Romanshorn unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 18. Oktober 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Ein mit 1. November in Kraft tretender XIV. Nachtrag zum Gütertarif Basel C. B. -- Ostschweiz vom 15. September 1871, Taxberichtigungen zum XII. nnd XIII. Nachtrag, sowie Frachtsätze für Wald, Heiden und die Stationen der Schweizerischen Nationalbahn enthaltend, kann bei unsern Güterexpeditionen unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 21. Oktober 1876.

Oie Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit 1. November tritt für die Beförderung von Getreide etc. aus Galizien und Rumänien nach Romanshorn, Basel und Schaffhausen ein neuer Spezialtarif, unter Aufhebung des bisherigen Tarifes vom 10. September 1875, sowie des I. Nachtrages zu demselben vom 20. November 1875, in Kraft.

Exemplare dieses Tarifes können bei den genannten schweizerischen Stationen unentgeltlich bezogen werden.

Zürich, den 23. Oktober 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

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Schweizerische Nordostbahn.

Wir .bringen hiemit zur Vermeidung unrichtiger Anwendung des 4. Nachtrags zum Gütertarif B a s e l , S c h a f f h a u s e n und B o d e n s e e etc.

vom 1. Juni dieses Jahres zur Kenntniß, daß dieser Tarif sich nur auf Gütersendungen bezieht, welche mit den Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen von solchen Stationen in Basel ankommen, ab welchen sowohl linksrheinisch nach Basel Centralbahn, als rechtsrheinisch nach Basel Badische Bahn gleiche Tarifsätze bestehen.

Z ü r i c h , den 24. October 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Töss-Thal-Bahn.

Zu unserem Tarif für die Beförderung von Personen und Gütern im internen Verkehr vom 1. Mai 1875, sowie zum Spezialtarif für die Beförderung von Steinkohlen im internen Verkehr vom 7. Juni 1875 tritt unter Einbezug der diesfälligen Taxen für die neu eröffnete Strecke Bauma-"Wald mit heute je ein 1. Nachtrag in Kraft.

Pur den Transport von Reisegepäk findet mit Bezug auf die ganze Linie der bisherige Tarif Anwendung.

Genannte zwei Nachträge können auf unseren Stationen, sowie auf dem Betriebsbüreau in Winterthur, der erstere zum Preise von 30 Ct. das Stück, der letztere unentgeltlich bezogen werden.

Winterthur, den 20. Oktober 1876.

Der leitende Ausschuss.

Schweizerische Centralbahn Mit Eröffnung der directen Linie Neu-Solothurn-Biberist via A esplii (Emmenthalbahn), welche gleichzeitig m i t d e r Eröffnung d e r ßundesblatt. 28. Jahrg. Bd. IV.

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18 Emmenthalbah an die Centralbahn in Derendingen, die im Personentarife Emmenthalbahn-Centralbahn d. d. 1. Juni 1876 enthaltenen und via Derendingen gebildeten Fahrtaxen auf oben erwähnten Zeitpunkt aufzuheben und die Reisenden auf Lösung von Billeten und Abfertigung des Gepäks n a c h und ab Neu-Solothurn zu verweisen. Der Wagenwechsel zum Uebergang von der Centralbahn auf die Emmenthalbahn oder umgekehrt findet alsdann jeweilen in Neu-Solothurn statt.

Basel, den 24. October 1876.

Directorium der Schweiz. Centralbahn

Schweizerische Nationalbahn.

Mit dem 25. October dieses Jahres tritt ein Tarif für die Beförderung von Steinkohlen und Coaks in Kraft, enthaltend Taxeu von den Kohlenstationen der Saargruben nahe S i n g e n einerseits und direkte Taxen von Singen nach den Stationen der Tößthalbahn G r ü z e bis W a l d anderseits.

Exemplare dieses Tarifs können bei unsern Stationen Singen und W i n t e r t h u r , sowie bei unserm Tarifbüreau unentgeltlich, bezogen werden.

W i n t e r t h u r , den 24. October 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nationalbahn.

Bekanntmachung.

Die Schweiz. Gesandtschaft in Paris und die dortige Helvetische Wohlthätigkeitsgesellschaft machen aufmerksam, daß sich daselbst viele Schweizer aufhalten, denen es unmöglich ist, Arbeit zu finden. Die Ausgaben der Gesandtschaft und der genannten Gesellschaft haben, seit dem Kriege, im Sommer keine solche Höhe erreicht, wie in den lezten Monaten. Wie es früher schon von Seite der schweizerischen Konsulate in H a v r e , M a r s e i l l e und N i z z a geschah, warnen daher auch die obgedachte Gesandtschaft und die Gesellschaft die Schweizer, sich nicht nach Paris zu begeben, wenn sie nicht eine gesicherte Stelle oder Mittel haben, einige Wochen lang auf Arbeit zu warten.

Bern, den 13. Oktober 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzlei

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Internationale Ausstellung in Paris von 1878.

Die französische Botschaft in Bern hat dem Bundesrathe die Mittheilung gemacht, daß laut Artikel 12 des allgemeinen Eeglementes für die im Jahre 1878 in Paris stattfindende internationale Ausstellung von Gegenständen der Kunst,,,Industrie und Landwirthschaft die Aussteller innerhalb der im Gesetze Frankreichs vom 23. Mai 1868 betreffend Schutz der patentirfähigen Erfindungen und der Muster festgesetzten Fristen und Bedingungen die ilechte und Immunitäten genießen, welche im gleichen Gesetze zugesichert sind.

Die Bestimmungen dieses Gesetzes lauten: ,,Art. 1. Jeder Franzose oder Ausländer, der Urheber einer in Gemäßheit des Gesetzes vom 5. Juli 1844 patentirbaren Erfindung oder Entdeckung oder einer Musterzeichnung ist, welche nach dem Gesetz vom 18. März 1806 deponirt werden muß, oder wer immer darauf Anspruch hat, kann, wenn dieselben in einer öffentlichen, von der Administrationsbehörde autorisirten Ausstellung zugelassen werden, sich, vom Präfekten oder Sous-Präfekten des Departements oder Arrondissements, in welchem die Ausstellung eröffnet wird, ein Zeugniß über den deponirten Gegenstand ausstellen lassen.

Art. 2. Das Zeugniß sichert dem Empfänger von dem Tage der Aufnahme an bis Ende des dritten Monats nach Schluß der Ausstellung dieselben Bechte, welche ihm ein Erfindnngspatent oder ein gesetzliches Deponiren einer Musterzeichnung einräumt, unbeschadet des Patents, das der Aussteller sich nehmen oder des Depots, das er vor Ablauf dieser Frist machen kann.

Art. 3. Das Gesuch um dieses Zeugniß muß spätestens im ersten Monat, von der Eröffnung der Ausstellung an, gestellt werden.

Es muß an die Préfecture oder Sous-Préfecture gerichtet und mit einer genauen Beschreibung und nötbigenfalls mit einem Plan oder einer Zeichnung des zu garantirenden Objekts begleitet sein.

Die Gesuche, sowie die von Präfekten oder Souspräfekten getroffenen Entscheidungen werden in ein Spezialregister eingetragen, welches später dem Ministerium des Ackerbaues, des Handels und der öffentlichen Arbeiten übergeben und auf Verlangen kostenfrei mitgetheilt wird.

Die Ausstellung des Zeugnisses geschieht unentgeltlich."

Die bei Anlaß der Ausstellung von 1878 von den Interessenten oder ihren Bevollmächtigten zu stellenden Begehren um Ausstellung des in diesem Gesetze vorgesehenen Zeugnisses, seien dem Préfet de la Seine,
welcher die nöthigen Instruktionen bereits erhalten habe, abzugeben.

Uni Schaden vorzubeugen, bemerkt schließlich die Botschaft, haben die Industriellen, welche an der Ausstellung sich betheiligen, den oben enthaltenen gesetzlichen Vorschriften Frankreichs strikte nachzukommen.

B e r n , den 19. Oktober 1876.

Schweiz. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

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Bekanntmachung.

Der französische Akerbau- und Handelsminister hat an die Handelskammern Frankreichs folgendes Kreisschreiben gerichtet : ,,Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten hat erfahren, daß die deutsche R e i c h s b a n k nur solche Wechsel discontirt, welche das Wort ,,Reichsmark" mit der richtigen Orthographie tragen. Dieses Institut hat jüngsthin einen Wechsel, der von einem Florentinerhause auf Rerlin gezogen war, allein aus dem Grunde zurükgewiesen, weil die darin angegebene Summe als ,,Marc" und nicht als ,,Mark" bezeichnet worden war. Da üiese Nachricht das handeltreibende französische Publikum interessiren dürfte, so beeile ich mich, dieselbe hiemit zu Ihrer Kenntniß zu bringen."

Da die vorstehende Mittheilung auch dem schweizerischen Handels- und Gewerbstand zu wissen nöthig ist, so wird dieselbe ins Bundesblatt aufgenommen.

B e r n , den 13. Oktober 1876Eidg'. Finanzdcpartenient.

Ausschreibung.

Die Postverwaltung eröffnet hiemit freie Konkurrenz für die Lieferung folgender neuer Postwagen: 13 2plätzige Cabriolets, 16 4 ,, Berlines, 11 6 ,, ,, Coupé 2, Inneres 4, 44 ,, Omnibus, Façon Rotonde, 2 7 ,, ,, Coupé 3, Rotonde 4.

Die Bauvorschriften und Zeichnungen liegen auf den Bureaux der Traininspektion in Bern, St. Gallen und Yverdon zur Einsicht. Daselbst wird auch jede weitere Auskunft ertheilt, und es können Formulare zu Angeboten bezogen werden.

Die Angebote können sowohl für Lieferung einzelner, als auch mehrerer Wagen gestellt werden ; dagegen werden Eingaben für bloß theilweise Uebernahme, wie z. B. Schmied-, Wagner- oder Sattlerarbeit etc., nicht berüksichtigt.

Die Postverwaltung behält sich vor, den Unternehmern als Anzahlung altes Postwagenmaterial zum Schatzungswerthe abzugeben.

21 Die Angebote sind bis 15. November nächsthin verschlossen, mit der Aufschrift ,,Eingabe für Erbauung neuer Postwagen" frankirt dem Postdépartement einzureichen.

B e r n , den 13. Oktober 1876.

Das Schweiz. Postdepartement.

*Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Die Strecke Delsberg-Glovelier, umfassend die Stationen resp. Haltstellen : Courtetelle, Courfaivre, Bassecourt und Glovelier wird mit dem 15. Oktober 1876 dem Verkehr übergeben.

Tarife für den internen Personen-, Gepäck- und Güterverkehr zwischen den genannten Stationen und denjenigen der Linie Basel-Delsberg können von genanntem Tage an auf den betreffenden Stationen à 20 Ct. per Stück bezogen werden.

B e r n , den 10. Oktober 1876. [3]. ..

Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Schweizerische Nationalbahn.

Mit dem 1. November nächstkünftig treten ab A m s t e r d a m und R o t t e r d a m , Stationen der Niederländischen Rhein-Eisenbahn direkte Tarifsätze nach S i n g e n ( U e b e r g a n g s s t a t i o n auf die S c h w e i z e r i s c h e N a t i o n a l b a h n ) via Emmerich-Giessen-Frankfurt in Kraft.

Die betreffenden Tarife können vom 30. dies Monats an bei unserm Tarifbüreau eingesehen und bezogen werden.

Von Singen nach Winterthur kommen alternativ die Taxen des Klassifikationstarifs oder, wo diese billiger sind, die bekannten Taxen des "Wagenraumtarifs zur Anwendung.

22 Mit erstgenanntem Tag (1. November) werden sodann die im Tarif vom 10. April dies Jahres enthaltenen Taxen von den badischen Stationen Lahr bis Thiengen nach Winterthur via Singen aufgehoben.

Ausnahmsweise werden die Taxen ab B a s e l nach W i n t e r t h u r noch bis zum 10. N o v e m b e r d i e s J a h r e s fortbestehen, dann aber ebenfalls ausser Kraft treten.

" W i n t e r t h u r , den 25. Oktober 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nationalbahn.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, weiche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falb sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und ausser dem Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht, angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Landbriefträger in Lausanne. Anmeldung bis zum 10. November bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Postablagehalter und Briefträger in Reichenbach bei Frutigen. Anmeldung bis zum 10. November 1876 bei der Kreispostdirektion in Bern.

3) Posthalter und Briefträger in Miécourt (Bern). Anmeldung bis zum 10. November bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

4) Briefträger in Tuggen (Schwyz). Anmeldung bis zum 10. November 1876 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

5) Telegraphist in Oberurnen (Glarus). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depescheuprovision. Anmeldung bis zum 7. November 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

6) Telegraphist in Muri (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 14. November 1876 bei der TelegraphenInspektion in Bern.

1) Briefträger in Morges. Anmeldung bis zum 3. November 1876 bei der Kreispostdirektion in Lausanne.

2) Büreauchef und ein Kommis für das Transitpostbüreau in Ölten. Anmeldung bis zum 3. November 1876 bei der Kreispostdirektion in Basel.

23 3) Posthalter in Bäretsohweil (Zürich). Anmeldung bis zum 3. November 1876 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

4) Briefträger in Wädensweil (Zürich). Anmeldung bis zum 3. November 1876 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

5) Telegrophist in Veyrier (Genf). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 7. November 1876 'bei der Telegraphen-Inspektion in Lausanne.

6) Ausläufer auf dem Telegraphenbürean Zürich. Jahresbesoldung Fr. 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 7. November 1876 bei dem Che! des Telegraphenbüreau iu Zürich.

7) Telegrahpist in Boécourt (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 31. Oktober 1876 bei der Telegrapheninspektion in Ölten.

8) Telegraphist in Bußwyl (Bern). Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Provision. Anmeldung bis zum 31. Oktober 1876 oei der TelegraphenInspektion in Bern.

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1876

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.10.1876

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14-24

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