75 Es wurden gewählt zu Postkommis in: Basel: Hr. Nathanael Obrecht, provisorischer Postkommis, von und in Basel.

Bern: ,, Theobert Müller, von Zurzach (Aargau), Postkommis in Thun.

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Bekanntmachung . ·

betreffend

Abonnement auf das schweizerische Bundesblatt.

Inhalt des Bundesblattes.

Botschaften, Berichte, Beschlüsse, Beschluss- und Gesez-Entwürfe, Verhandlungen des Bundesrathes und beziehungsweise der Bundesversammlung, Kommissionalberichte aus dem Schosse der leztern; Konsulatsberichte; Uebersichten des Zollwesens, der Posteinnahmen, des Geldanweisungsverkehrs, der Einzugsmandate ; des Telegraphenverkehrs; Viehseuchenbülletin; Ausschreibungen von Stellen, von Lieferungen; Eisenbahnanzeigen betreffend Tarife, Verpfändungen u. s. w.

76

Gratis-Beilagen.

Laufende Gesezsammlung, inbegriffen die Staatsverträge; -- Budget, Staatsrechnung, Staatskalender, MilitärEtat, Zolltableau in den drei Landessprachen, Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen, etc. etc.

Ausgenommen ist ein Theil der Erlasse über Eisenbahnwesen, welche nur in die eidg. Eisenbahnaktensammlung fallen, wie z. B. Beschlüsse der Bundesversammlung über Eisenbahnkonzessionen.

*t · Preis und Bezngsmodus.

Der Abonnementspreis für das Schweiz. Bundesblatt beträgt für ein Jahr vier Franken, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Es kann nur auf einen ganzen Jahrgang des Bundesblattes, jedoch jederzeit abonnirt werden, und zwar bei der Post oder gegen Einsendung des Betrags von Fr. 4 bei der Expedition des Bundesblattes in Bern.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können von der Expedition desselben bezogen werden; hingegen hat man sich für geschlossene Gesezbände an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Beklamationen in Betreff des Bundesblattes sind in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei anzubringen; und zwar haben die Reklamationen spätestens inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen.

Bundesblatt nebst Eisenbahuaktensammlung.

Das Bundesblatt und die Eisenbahnaktensammlung zusammen kosten per Jahr Fr. 6, leztere allein per Jahr (ein Bändchen) Fr. 3.

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Die Eisenbahnaktensammlung ist zu bestellen beim Sekretariat für Druksachen, unter genauer Angabe des Jahrgangs.

Wer z. B. die Eisenbahnaktensammlung vom Jahr 1875 (ein Bändchen nebst Register, das Anfangs 1870 zum Abschlüsse gelangen wird) beziehen will, wird, wenn er Abonnent des Bundesblattes von 1875 ist, jene Aktensammlumg auf gesonderte Bestellung, welche vor Abschluss des Bandes nicht nöthig ist, gegen Nachnahme von Fr. 2, und wenn er nicht Abonnent ist gegen Fr. 3 durch das Sekretariat für Druksachen zugesandt erhalten.

Hundesblatt, Monatsausgabe.

"Wegen zu schwacher Betbeiligung kann die monatliche Ausgabe in broschirten Heften nicht veranstaltet werden.

B e r n , den 11. Januar 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung betreffend die Gesezsammlung.

Von verschiedenen Seiten sind uns schon Bestellungen auf die eidg. Gesezsammlung von 1874 an, nämlich .seit der Annahme der neuen Bundesverfassung, zugekommen.

Wir sehen uns daher veranlasst, hiemit bekannt zu machen, dass der mit der Bundesverfassung vom 20. Mai

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1874 beginnende, laufende Band der eidg. Gesezsammlung (Neue Folge, I. Band) mit Ende dieses Janres geschlossen, bald darauf sorgfältig broschirt und dann von uns an wen immer für Fr. 3 verkauft wird.

Auf die G e s e z s a m m l u n g a l l e i n kann nach bundesräthlichem Beschlüsse auch abonnirt werden zu Fr. 3 per Jahr. Allein da die bisher erschienenen Gesezbände einen Zeitraum von 2 und 3 Jahren umfassten, und daher ein Band auf 6 oder 9 Franken zu stehen gekommen wäre, so hat man vorgezogen, auf das Bundesblatt, welchem die jeweilen erscheinenden Gesezbogen regelmässig beigelegt werden, mu i< r. 4 im J a h r zu abonniren.

Nach dem Vorstehenden steht es nun Jedermann frei, das eine oder andere Abonnement, nämlich die b l o s s e G e s e z s a m m l u n g mit Fr. 3 oder das Bund e s b l a t t s a m m t der G e s e z s a m m l u n g mit Fr. 4 jährlich, beim nächstgelegenen Postarnte zu bestellen.

Die Besteller vom Band I der Gesezsammlung, neue Folge (29. Mai 1874 bis Ende 1875) werden darauf aufmerksam gemacht, dass es noch einige Zeit anstehen kann, bis der Band sammt Register ablieferbar ist. Von den Bestellungen wird Vormerkung genommen.

B e r n , den 6. Januar 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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Ausschreibung.

Tu Folge Resignation ist die Stelle des Oberinstruktors der Kavallerie neu zu besezen. Anmeldungen hiefür sind bis zum 25. dieses Monats dem unterzeichneten Departemente einzureichen.

B e r n , den 10. Januar 1876.

Eidg» Militärdepartement.

Ausschreibung.

Nachgenannte Instruktorenstellen, deren Amtsdauer mit 31. März nächsthin zu Ende geht, werden hiemit zur Wiederbesezung ausgeschrieben: Infanterie.

l Oberinstruktor.

8 Divisionsinstruktoren.

18 Instruktoren I. Klasse.

80 Instruktoren II. Klasse.

8 Trompeterinstruktoren.

8 Tambourinstruktoren.

1 Schießinstruktor.

2 Gehilfen desselben.

Kavallerie.

4 Instruktoren I. Klasse.

12 Instruktoren II. Klasse.

2 Trompeterinstruktoren.

l 4 14 19

Artillerie.

Oberinstruktor.

Instruktoren I. Klasse.

Instruktoren II. Klasse.

Hufs- und Trompeterinstruktoren.

Genie.

1 Oberinstruktor.

2 Instruktoren I. Klasse.

4 Instruktoren II. Klasse.

3 Hilfsinstruktoren.

80 Sanität.

l Oberinstruktor.

3 Instruktoren I. Klasse.

5 Instruktoren II. Klasse.

Die bisherigen Inhaber der Stellen werden als angemeldet betrachtet.

Die Anmeldungen sind in Begleit der nöthigen ausweise über Befähigung dem Chef der betreffenden Waffe bis längstens den 7. Februar nächsthin einzureichen.

Bern, den 12. Januar 1876.

Eidg. Militärdepartement.

Bekanntmachung.

Die Heimathörigkeit nachstehender Person, für welche der Todschein eingesandt wurde, ist zu ermitteln, nämlich : Hiestad, Anton, Müller, geb. im Jahr 1839 in Frainbak (?), gestorben in Constantine (Algerien) am 25. September 1874, Sohn von Peter und von Marie Makler.

Es wird daher zur Erreichung des oben angegebeneu Zwekes die gefällige Mitwirkung der Staatskanzleien der Kantone, sowie der Polizei- und Gemeindsbehörden hiemit höflichst angesprochen.

B e r n , den 10. Januar 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

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Ausschreibung.

Der Druck des amtlichen Publikationsorganes für die bundesgerichtlichen Entscheidungen wird hiermit zu freier Bewerbung ausgeschrieben.

Dasselbe wird jährlich ca. 4--500 Octavseiten umfassen und soll in deutscher, französischer und italienischer Sprache vereinigt, die in deutscher Sprache verfaßten Entscheidungen mit deutscher Schrift, die übrigen mit lateinischer Schrift, in einer Auflage von mindestens 2000 Exemplaren gedruckt werden.

Die Angebote sind bis Ende Januar d. J. der Unterzeichneten einzureichen und mit Druckproben in deutscher und lateinischer Schrift, doppelt durchschossen, zu begleiten. Dabei wird bemerkt, daß Garmondschrift (Corps 10) und mittelfeines Druckpapier, von welchem ebenfalls Muster einzureichen, sind, verwendet werden und die Octavseite 35 Linien mit durchschnittlich 50--55 Buchstaben per Linie halten soll.

L a u s a n n e , den 13. Januar 187G. [-].

Die Bundesgerichtskanzlei.

Ausschreibung.

Die Stelle eines G e h o l f e n heim a d m i n i s t r a t i v e n I n s p e k t o r a t e der s c h w e i z e r i s c h e n E i s e n b a h n e n ist zu besezen. Bewerber haben sich über Kenntniß der beiden Sprachen und des Eisenbahnbetriebes auszuweisen und ihre Anmeldungen bis zum 29. d. Mts. dem administrativen Inspektorate des unterzeichneten Departements einzureichen.

Bern, den 13. Januar 1876.

Schweiz. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 15. Januar tritt ein. neuer Tarif für die direkte Beförderung von Eil-, Stück- und Wgenladungsgütern zwischen M a n n h e i m einerseits uud Luzern und A a r a u anderseits, via Waldshut-Koblenz, in Kraft.

82 Nach demselben Tarife werden auch Güter zur Beförderung zwischen Luzern und Aarau einer- und L u d w i g s h a f e n anderseits via WaldshutMaxau angenommen.

Exemplare des Tarifs können bei den Güterexpeditionen Luzern und Aarau unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 7. Januar 187G.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

*Schweizerische Centralbahn.

Zwischen den Stationen Mühlhausen, Altmünsterol und Straßburg einerseits und diversen Schweiz. Hauptstationen via Basel anderseits tritt mit dem 1. Februar 1876 ein neuer Personen- und Gepäcktarif mit veränderten Taxen in Kraft.

Die bezüglichen Fahrpreise sind auf den Verbandstationen zu vernehmen.

B a s e l , den 5. Januar 1876.

Directorium der Schweiz. Centralbahn.

"''Schweizerische Nordostbahn.

Wir bringen hiemit zur Kenntniß, daß der Spezialtarif Nr. 16 für den Transport von G e t r e i d e ab Genf -- t r a n s i t nach Romanshorn-- transit und loco, Rorschach und Constanz vom 23. April 1873 in Anwendung des bei seiner Einführung gemachten Vorbehaltes mit dem 15. Februar nächsthin a u ß e r K r a f t t r i t t .

Z ü r i c h , den 12. Januar 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

83

Programm der

Allgemeinen Ausstellung für Fussbekleidung.

I. Zweck der Ausstellung.

Diese Ausstellung hat zum Zweck: a. die Einführung einer rationellen Fußbekleidung in allen Klassen der Bevölkerung anzuregen und zu fördern ; b. der Schuh-Industrie Gelegenheit zu geben, ihre Produkte zur Geltung zu bringen.

II. Zeitpunkt der Ausstellung.

Die allgemeine Schuh-Ausstellung wird eröffnet in Bern, den 11. Juni 1876 und geschlossen den 10. Juli 1876.

III.

Organisation der Ausstellung.

Die Ausstellung wird organisirt durch eine Commission, bestehend aus 3 Abgeordneten des schweizerischen Bundesrathes, 3 Abgeordneten des Kantons Bern, und je einem oder zwei Abgeordneten der andern Kantone, welche sich an der Ausstellung mit einem Geldbeitrag betheiligen. Die Kosten der Abordnungen werden von den betreffenden Kantonen getragen.

Auf den heutigen Tag haben folgende Kantone eine finanzielle Betheiligung zugesagt: Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell A. R., Graubünden, Aargau, Tessin, Neuenburg und Genf. Den übrigen Kantonen steht der Beitritt noch offen.

Der mit der Vollziehung betraute Ausschuß besteht aus folgenden Herren: Reg.-Rath Bodenheimer in Bern, Präsident; der eidg. Oberfeldarzt; Reg.-Rath Wynistorf; Major Greßli, Chef der technischen Abtheilung der eidg. Kriegs-Material-Verwaltung, und Major Peter, Kantons-Kriegs-Commissär & in Bern.

Das Preisgericht wird durch die Organisations-Commission bestellt werden.

IV. Vorschriften für die Aussteller.

Als Aussteller wird Jedermann zugelassen, welcher die in Abschnitt V hienach verzeichneten Gegenstände fabrizirt oder verkauft, und welcher sich bis und mit dem 31. März 1876 beim Präsidenten des Ausschusses schriftlich angemeldet haben wird.

84 Nebst der genauen Namensbezeichnung des Ausstellers soll die Anmeldung die Bezeichnung der Ausstellungsgegenstände, sowie auch den Flächenraum, welcher für die Aufstellung benöthigt sein wird, angeben.

Die zur Ausstellung bestimmten Gegenstände müssen dem Ausstellungskomite franko und in passenden, mit dem Namen des Ausstellers versehenen Kisten verpackt, zugesandt werden bis und mit dem 20. Mai 1876. Nachher wird kein Ausstellungsgegenstand mehr angenommen.

Denselben ist ein Ausweis beizufügen, enthaltend den Namen und Vornamen, den Wohnort und den Beruf des Ausstellers, sowie eine ausführliche Beschreibung und Erklärung der Gegenstände nebst Preisangabe behufs Aufnahme in den Katalog. Der Preis der ausgestellten "Waare wird auf derselben verzeichnet.

In Betreif der fertigen Fußbekleidung gilt die Vorschrift, daß jeder Aussteller in der betreffenden Klasse (Abschnitt V, fünfte Gruppe) wenigstens 3 Paare auszustellen hat; wer also z. B. in der ersten Klasse (für Kinder) ausstellen will, muß wenigstens 3 Paar Kinderschuhe ausstellen. Es ist gestattet, in mehr als einer Klasse auszustellen, jedoch nicht weniger als drei Paare.

Aussteller, welche wünschen, daß die von ihnen ausgestellten Gegenstände in einem Glaskasten aufgestellt werden, haben für die Anschaffung des Glaskastens selbst zu sorgen.

Die Spedition, der Transport, der eventuelle Unterhalt und die Rücksendung der ausgestellten Gegenstände geschehen auf Rechnung und Gefahr der Aussteller. Das Ausstellungskomite übernimmt in dieser Beziehung keine andere Verantwortlichkeit, als die für Aufbewahrung der Gegenstände und der Verpackungskisten, sowie die Versicherung gegen Feuerschaden während der Dauer der Ausstellung.

V. Eintheilung der Ausstellung.

E r s t e G r u p p e . Plastische Fuß-Modelle in Gyps, Eisen oder andern Metallen, in Holz, Kautschouk etc., alle Fußarten sowohl im normalen Zustande als in den vorkommenden Verunstaltungen darstellend, so daß die Einwirkungen der Fußbekleidung auf die Formation des Fußes und die Marschfähigkeit hervortreten.

Z w e i t e G r u p p e . Alle zur Anfertigung der Fußbekleidung dienenden Sorten-von Leisten in Holz oder andern Materialien, sowie Leistenmodelle, alles nach rationeller Form.

D r i t t e G r u p p e . Zur Confection der Fußbekleidung für Mannspersonen", Frauen und Kinder
dienende Rohstoffe, nämlich Assortimente von Leder und Häuten in allen Graden der Zurichtung, der Qualität, des Gewichts etc., Assortimente von Fonrnitüren aller Arten, z. B. Garne, Peche, Nägel, Schrauben, Schwülen, Ringe, Büchsen, Haken, Schnallen, Gummizüge, Schuhriemen, Knöpfe, Strippen, Futter, etc.

Ferner: Assortimente aller zur Herstellung der Schuhe, der Stiefel, der Halbstiefel und der Bottinen etc. erforderlichen Bestandteile zum Zwecke einer übersichtlichen Darstellung des Ganges der Confection dieser verschiedenen Fußbekleidungen.

Endlich diejenigen Gegenstände, welche zur Reinhaltung und Erhaltung des Schuhwerkes verwendet werden, wie Bürsten, Wichse, Fette etc.

85 V i e r t e G r u p p e . Zur Herstellung der Fußbekleidung dienende Maschinen und Werkzeuge.

F ü n f t e G r u p p e . Fertige Fußbekleidung. (Stiefel, Halbstiefel, Bottinen, Schuhe ete.) Ausschließlich nach der rationellen Forra.

1. Klasse. Für Kinder.

2.

,, ,, Frauen.

3.

,, ,, Männer.

4.

,, ,, Militär-Schuhwerk.

5.

,, ,, Bergschuhe.

6.

,, ,, Holzschuhe, Holzböden, etc.

7. ,, ,, Hausschuhe, Pantoffeln, etc.

8.

,, ,, Speziell wasserdichtes Schuhwerk nach der rationellen Form.

9.

,, ,, Speziell elegantes Schuhwerk nach der rationellen Form.

10.

,, · ,, Speziell solides und dauerhaftes Schuhwerk nach der rationellen Form, sei es genäht, gonage.lt oder geschraubt.

Die fertigen Produkte sollen so ausgestellt werden, wie sie aus der Hand dos Arbeiters hervorgehen und zwar ohne nachträglich noch lakirt, gewichst, gefärbt oder eingefettet zu werden.

S e c h s t e G r u p p e . Sammlungen von getragenem Schuhwerk, welche

sind, das Resultat der bis jetzt über die rationelle Gestalt gemachten geeignet rfahrunge darzustellen.

Bildliche Darstellungen aus dem Gebiete der Geschichte der Fußbekleidung.

Zusammenstellungen von Fußabgüssen und zudienenden Leisten und Schuhen etc. etc.

NB. Für die rationelle Form fallen in Betracht: a) die Grundsätze, welche Herr Dr. Hermann Meyer, Professor der Anatomie in Zürich, bezüglich des Sohlenschnittes ausgesprochen hat, b) sodann das Verhältniß der Schuhläuge zur Risthöhe und der Schluß. Die Details der Confection werden von dem Preisgerichte ebenfalls in Berücksichtigung gezogen werden, jedoch enthält sich die Kommission jeder Vorschrift, durch welche der Initiative der Aussteller vorgegriffen würde.

VI. Prämien.

Den Ausstellern von vorzüglichen Gegenständen werden Ehrenmeldungen (Diplome) verabfolgt. Ueberdem wird eine Summe von mindestens Fr. 5000 z'u Prämien ausgesetzt.

In der 2. Gruppe und in jeder Klasse der 5. Gruppe wird die 1. Prämie wenigstens Fr. 100 betragen.

In den übrigen Gruppen werden nur Ehrenmeldungen (Diplome) verabfolgt.

VII. Verkauf der ausgestellten Gegenstände.

Den Ausstellern wird freigestellt, die ausgestellten Produkte zu verkaufen, jedoch dürfen sie dieselben in keinem Falle vor dem Schlüsse der Ausstellung zurückziehen.

86 Das Ausstellungskomit behält sich, das Recht vor, die ausgestellten Gegenstände zu den angezeichneten Preisen anzukaufen, bevor dieselben an dritte Personen verkauft werden dürfen.

VIII. Katalog und Berichterstattung.

Die Kommission wird einen Katalog der ausgestellten Gegenstände, sowie einen Bericht über das Resultat der Ausstellung veröffentlichen.

B e r n , den 7. Dezember 1875.

Namens der Organisations-Commission, Der Präsident: Const. Bodenheimer, Reg.-Rath.

Der S e k r e t ä r : Tschanz.

Stellen-Ausschreibung.

"Wegen Ablauf der Amtsdauer auf 31. März 1876 werden die Stellen der s ä m m t l i c h e n B e a m t e n der Z o l l v e r w a l t u n g zur Bewerbung ausgeschrieben. Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich, frankirt und mit den nöthigen Zeugnissen begleitet, spätestens bis Ende Januar 1876 einzureichen: a. für die Stellen der Beamten der Oberzolldirektion und der Zollgebietsdirektoren -- dein Zolldepartement ; b. für die übrigen Beamtenstellen der Zollverwaltung -- der betreffenden Zollgebietsdirektion.

Die Behörden, welchen die Anmeldungen einzusenden sind, ertheilen auf Verlangen Auskunft über Pflichten und Besoldung der betreffenden Stellen.

B e r n , den 30. Dezember 1875.

Eidg, Z o l l d e p a r t e m e n t : Näff.

87

Ausschreibung.

Wegen Ablauf der Aratsdauer auf 31. März 1876 werden die Stellen der s ä m m t l i c h e n B e a m t e n der P o s t ver w a l t u n g zur Bewerbung ausgeschrieben. Die bisherigen Beamten werden ohne weitere Eingabe als angemeldet betrachtet. Andere Bewerber haben ihre Anmeldungen schriftlich, frankirt, mit der Altersangabe und den nöthigen Zeugnissen begleitet, b i s s p ä t e s t e n s E n d e d i e s e s M o n a t s einzureichen : a. für die Stellen der Beamten der Generalpostdirektion und der Kreispostdirektoren -- dem Postdepartement; b. für die übrigen Beamtenstellen der Postverwaltung -- der betreffenden Kreispostdirektion.

Die Behörden, welchen die Anmeldungen einzusenden sind, ertheilen auf Verlangen Auskunft über Pflichten und Besoldung der betreffenden Stellen.

B e r n , im Januar 1876.

Das Schweiz. Postdepartenient.

Stellen-Ausschreibung.

Die gesezlich dreijährige Amtsdauer des Stellvertreters des Kanzlers, des Archivars und des Kegistrators der Eidgenossenschaft ist mit dem 31. Dezember 1875 zu Ende gegangen. Schweizerbürger, welche sich um die eine oder andere dieser Stellen zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldungen schriftlich und mit ihren Studien- una Sittenzeugnissen versehen bis zum 5. Februar nächsthin dem eidg. Departemente des Innern einzugeben. Die jezigen Inhaber jener Beamtungen werden ohne weiters als angemeldet betrachtet.

B e r n, den 6. Januar 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

88

Bekanntmachung.

Es wird hiemit den berittenen "Offizieren des Auszuges zur Kenntniß gebracht, daß von den in den Remontendepots Bern und Winterthur stehenden Pferden eine Anzahl zur Abgabe an Offiziere bestimmt sind und daß dieselben während der nachgenannten Zeit besichtigt werden können: in B e r n : vom 6. bis 18. Januar, in W i n t e r t h u r: vom 6. bis 19. Januar.

Der Verkauf dieser Pferde wird in Bern am 19. Januar und in Winterthur am 20. Januar jeweilen Vormittags von 8 Uhr an stattfinden.

Die Pferde des Depot Bern sind meistens angerittene, diejenigen in Winterthur ungerittene Pferde.

Die nähern Bedingungen über die Abgabe derselben können bei den betreffenden Depotkommandanten eingesehen werden, bei welchen auch die Einschreibung für ein bestimmtes Pferd bis zum Verkaufstage stattfinden kann.

B e r n , den 4. Januar 1875.

Eidg. Militärdepartement.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Wir bringen anmit zur Kenntniß, daß der im Oktober 1864 eingeführte Spezialsatz von 3 Cts. per Centner für den Transport von Steinen ab Ostermundigen nach Bern in Wagenladungen von mindestens 100 % oder dafür zahlend, mit dem 1. April 1876 außer Kraft tritt.

B e r n , den 31. Dezember 1875. [ 3 ]..

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Bahn.

89 *Zü richsee-Gotthard bahn-Gesellschaft.

Actien-Einzahlung.

Gemäß Beschluß des Verwaltungsrathes werden die Herren ActienSubscribenten andurch eingeladen, für den Bau der Strecke RappersweilPfäffikon die I. E i n z a h l u n g von 20 %> per A c t i e mit 100 P r a n k e n vom 9. bis 15. F e b r u a r d. J. gegen Bezug der Interims-Actien nebst Couponsbogen für die Bauzinse bei folgenden Zahlungsstellen zu leisten: in R a p p e r s w e i l : bei der L e i h b a n k in R a p p e r s w e i l , ,,Schwyz: ,, Herrn P r ä s i d e n t C. J n t z.

Bei v e r s p ä t e t e n E i n z a h l u n g e n wird laut § 10 der Statuten ein V e r z u g s z i n s zu 6% berechnet.

R a p p e r s w e i l , den 5. Januar 1876. [ 2 ]. .

Ans Auftrag des Verwaltungsrathes der Zürichsee-Gotthardbahn : Die Direktion.

Pfandrecht an einer Eisenbahn.

Das laut Pfandbestellungsakt vom 13. August 1868 auf den Linien des ehemaligen Franco-Suisse (Vaumarcus-Neuveville und Auvernier- v errières) bestehende Pfandrecht ersten Ranges für eine vom Juli 1868 datirte Forderung, welche nominell ursprünglich Fr. 14,124,400, am 10. Oktober 1874 aber noch Fr. 13,883,600 betrug, ist zum Eintrag ins eidg. Pfandbuch für Eisenbahnen vorbereitet (Artikel 5 des Bundesgesezes vom 24. Juni 1874 über Verpfändung und Zwangsliquidation der Eisenbahnen) ; die Gesellschaft der Suisse Occidentale, als nunmehrige Schuldnerin, und das Ueberwachungscomité der Gläubiger, soweites konstituirt ist, haben den Entwurf anerkannt.

Allen Betheiligten wird nun noch eine mit Ende nächsten Monats ablaufende Frist angesezt, um von dem Eintragsentwnrf auf unserer Kanzlei Bundesblatt. 28. Jahrg. Bd. I.

7

90 Einsicht zu nehmen und allfällige Einwendungen dagegen bei uns anzubringen. Stillschweigen inner dieser Frist gilt als Anerkennung.

B e r n , den 29. Dezember 1875. [1]...

Schweiz. Eisenbahn- und Handelsdepartement.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und ausser dem Wohnorte auch den Heimatort deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Postkommis in Genf. Anmeldung bis zum 28. Januar 1876 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Faktorenchef beim Hauptpostbüreau Anmeldung bis zum 28. Januar Bern.

1876 bei der Kreispostdirektion 3) Büreauchef beim Hauptpostbüreau in Bern.

Bern.

4) Briefkastenleerer in Basel. Anmeldung bis zum 28. Januar 1876 bei der Kreispostdirektion in Basel.

5) Paketträger in Winterthur, Anmeldung bis zum 28. Januar 1876 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Briefträger in Altstätten (St. Gallen). Anmeldung bis zum 28. Januar 1876 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

1) Einnehmer der Nebenzollstätte Bedretto (Tessili). Jahresbesoldung (Inbegriffen Entschädigung für das Büreaulokal) Fr. 150, nebst 15% Bezugsprovision von der Roheinnahme. Anmeldung bis zum 20. Januar 1876 Dei der Zolldirektion in Lugano.

2) Briefkastenleerer in Genf. Anmeldung bis zum 21. Januar 1876 bei der Kreispostdirektion in Genf.

91 3) Kondukteur für den Postkreis Basel. Anmeldung bis zum 21. Januar 1876 bei der Kreispostdirektion in Basel.

4) Ablagehalter und Briefträger in Gebenstorf (Aargau). Anmeldung bis zum. 21. Januar 1876 bei der Kreispostdirektion in Aarau.

5) Briefträger in Wallisellen (Zürich). Anmeldung bis zum |21. Januar 1876 bei der Kreispostdirektion in Zürich.

6) Briefträger für Schmitter und Diepoldsau (St. Gallen). Anmeldung bis zum 21. Januar 1876 bei der Kreispostdirektion in St. Gallen.

7) Postpaker in Locamo.

,, 8) » n Lugano.

l Anmeldung bis zum 21. Januar } 1876 bei der Kreispostdirektion in Bellinzona.

9) Telegraphist in St. Pirminsberg (St. Gallen). Jahresbesoldung Fr. 200; nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 18. Januar 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 10) Telegraphist in Zürich.

1873. Anmeldung bis zum 25. Jan.

11) ,, ,, Winterthur.

1876 bei der Telegraphen-Inspektion in Zürich.

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1876

Année Anno Band

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Volume Volume Heft

02

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.01.1876

Date Data Seite

75-92

Page Pagina Ref. No

10 008 951

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