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Schweizerisches Bundesblatt.

28. Jahrgang. II.

Nr. 21.

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13. Mai 1876.

Bericht des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1875.

Geschäftskreis des Departements des Innern.

A. Allgemeines.

Fristen für Referendumsbegehren; eidgenössische Wahlen und Abstimmungen; Vertretung im Nationalrath ; Organisation und Geschäftsgang des Bundesrathes.

Bezüglich der F r i s t e n f ü r B e g e h r c n u in V o l k s a b s t i m m u n g über Bundesgeseze wurde anläßlich der Anordnung der Volksabstimmung über die Bundesgeseze, betreffend Civilstand und Ehe und politische Stirnmberechtigung, von uns grundsäzlich festgestellt, daß die Frist von 90 Tagen, innerhalb welcher nach Art. 4 des Bundesgesezes vom 17. Juni 1874 (A. S. n. F. I. 116) das Referendumsbegehren gestellt werden muß, nicht vom Tage der Ausgabe der betreffenden Bundesblattnummer, in welcher Bundesgeseze und Bundesbeschlüsse zur Bekanntmachung gelangen, sondern von dem darauf folgenden Tage an zu berechnen sei ; ferner daß BundesBundesblatt. 28. Jahrg. Bd. II.

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312 geseze und Bundesbeschlüsse, gegen welche die Volksabstimmung gar nicht oder nicht von der erforderlichen Zahl verlangt worden ist, frühestens mit dem Tage nach Ablauf der Referendumsfrist als vollziehbar zu erklären seien (7. April). -- Nach Eingang einer Anzahl Gesuche aus den Landgemeinden des Kantons Genf, dahin gehend, daß Art. B des Btmdesgesezes vom 19. Juli 1872, betreffend e i d g e n ö s s i s c h e W a h l e n und A b s t i m m u n g e n , auch im Kanton Genf, wo einstweilen die Abstimmungen im Wahlgebäude zu Genf stattfanden, zur Anwendung gebracht werden möchte, wurde die Regierung von Genf unter Kenntnißgabe dieses Eingangs und unter Verweisung auf die Verhandlungen desNationalrathes, welche unser Kreisschreiben vom 19. August 1873 zur Folge gehabt hatten, eingeladen, für die damals auf 3t. Oktober bevorstehende Nationalrathswahl und für spätere eidgenössische Abstimmungen Anordnungen zu treffen, welche den Stimmberechtigten die Ausübung ihres Stimmrechts in möglichster Nähe ihres Wohnorts auszuüben gestatten (15. Oktober).

Die Regierung von Genf erhob jedoch Schwierigkeiten hiegegen und machte unter Anderai geltend, daß für die auf 31. Oktober angesezte Nationalrathswahl die Wähler nach Vorschrift des Genfer Wahlgesezes vom 18. Mai einzuberufen seien. In Würdigung der Schwierigkeiten der Sachlage wurde der Regierung von Genf geantwortet, daß man, immerhin unter Festhaltung des bereits eingenommenen Standpunktes, es ihr anheimstelle, ob sie, selbst auf die Gefahr einer bezüglichen Beschwerdeführung beim Nationalrathe, am 31. Oktober nach der bisherigen Wahlordnung in einem einzigen Wahlraume in der Stadt Genf wählen lassen wolle, und daß im Hinblik auf spätere eidgenössische Wahlen und Abstimmungen hierorts die nöthigen Einleitungen getroffen seien, um ein einheitliches Verfahren für die ganze Schweiz y.u sichern. Die Petenten wurden mit Vertröstung auf die Zukunft beschieden (20. Oktober).

Eine Erwiederung der Genfer Regierung wurde nach Vormerkung ad acta gelegt (25. Oktober). -- Ueber ein uns zuhanden der Bundesversammlung eingegebenes Gesuch der landespolitischen Abtheilung des Arbeiterbuncles von Basel und Umgebung, betreffend erweiterte V e r t r e t u n g des Kantons Basel-Stadt im N a t i o n a l r a t h e mit Rüksicht auf die Bevölkerungszunahme, wurde von Ihnen auf
unsere bezügliche Botschaft vom 20. Dezember (Bundesblatt IV. 1270) in der Dezembersizung noch nicht entschieden (Bundesblatt 1876 I. 16). -- Auf einen vom Departement uns vorgelegten Bundesgesezentwurf, betreffend Abänderung des Bundesgesezes über die O r g a n i s a t i o n und den G e s c h ä f t s g a n g des B u n d e s r a t h e s vom 16. Mai 1849 und des Gesezes vom 28. Juli 1873 (A. S. I. 49, XI. 156), wurde einstweilen nicht eingetreten, sondern derselbe bis zu geeigneter Zeit in Erdaurung belassen (3. Juni).

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Bundeskanzlei.

Ungeachtet der Geschäftsvermehrung durch das Heranziehen des Eisenbahnwesens zu den Aufgaben des Bundes, durch die weitere Entwiklirpg der in Folge der neuen Bundesverfassung centralisirten Staats Verhältnisse und durch die daherigen öfteren Sessionen der gesezgebenden Räthe, gelang es der Bundeskanzlei, die Protokolle in einem befriedigenden Zustande herzustellen und mit den übrigen ihr gewordenen Aufgaben Schritt zu halten. Ueber den Stand der Protokolle, sowie der Kontrolén und der Registratur wird der Kürze halber auf den Kanzleibericht verwiesen. Das Protokoll' des Bundesrathes enthält 178 Sizungen (3 weniger als im Vorjahr) und 7455 erledigte Geschäfte (40 weniger als im Vorjahr). Die scheinbare Verminderung der Geschäfte rührt davon her, dass kleinere Geschäfte durch Präsidial Verfügungen, nicht, wie bisher, vom Bundesrathe erledigt wurden. -- Betreffend die von der Bundeskanzlei besorgten Druksachen, erschien das Bundesblatt, in 4 Bänden 241 deutsche und 2353. s französische Bogen haltend, in einer Auflage von 1750 deutschen und 1250 französischen Exemplaren ; davon wurden 1834 abonnirte, 790 Gratisexemplare, zusammen 2624 ausgegeben. Vom 1. Bande der neuen Folge der Gesezsammlung wurden 44 deutsche, 42D/a französische und 56 italienische, von der Eisenbahnaktensammlung 20 deutsche und 193/i französische Drukbogen geliefert. Bei einer Gesammteinnahme von Fr. 10,864. 92 auf dem Bundesblatte u. s. w.

betrugen die Ausgaben Fr. 40,720. 55; die Einnahmen erscheinen jedoch entsprechend höher (Fr. 20,604. 42), wenn man die üblichen, auf dem Bundesblatt durch Protokollabzüge und mehrfache Sazbenuzung erzielten Ersparnisse hinzurechnet. Näheres bietet der betreffende Spezialbericht der Bundeskanzlei. Bezüglich der vom Ständerathe unterm 3. Juni 1874 gemachten und im Berichtsjahre am 6. Juni wiederholten Anregung, betreffend Verbesserungen in der Ausgabe des Bundesblattes, resp. eine handlichere Ausgabe desselben, hat das Departement, welches diese Anregung der Bundeskanzlei zur Ansichtäußerung und Antragstellung überwies, eine Vorlage derselben genehmigt, wonach ein vorläufiger Versuch gemacht und dann wieder Bericht erstattet werden soll (4. Dezember). -- Zur Vollziehung des Bundesbeschlusses vom 29. Juni/l. Juli, betreffend den Druk der Protokolle der Bundesrevisionsverhandlungen
von 1873--1874 (Bundesblatt III. 735), hat die Bundeskanzlei im Auftrage des Départements einen Vorschlag gemacht, mit welchem das Departement sich einverstanden erklärt hat (14. Okt.), und sind die Protokolle im Druk.

Dem "Postulate des Nationalrathes vom 15. Juni, betreffend den Druk 'der Entwürfe zu Bundesgesezen und Bundesbeschlüssen in

314 italienischer Sprache (Bundesbl. III. 736), entsprachen wir durch Bericht vom 20. August (Bundesbl. IV. 181), mit welchem wir das angeregte Verfahren befürworteten und erklärten, daß wir es für angemessen erachtet, dasselbe fortan in's Leben treten zu lassen.

Sie nahmen am 11./17. Sept. von diesem Berichte in genehmigendem Sinne Vormerkung (Bundesbl. IV. 376). Von der dießfälligeu Anzeige ließen wir der Bundeskanzlei behufs Nachachtung Mittheilung zugehen (22. September).

Archive und Münzsammlung.

Die Herausgabe der a m t l i c h e n A b s c h i e d e s a m m l u n g wurde ihrem Abschlüsse wesentlich näher gebracht. Von den 5 Bänden, welche, abgesehen vom Supplement, allein noch ausstehen, wurden 2 von früher her unter der Presse liegende, nämlich Bd. IV l b (1529--32, redigirt von Hrn. Dr. Strickler in Zürich) und V 2 (1618--48, redigirt von Hrn. Prof. Dr. Fechter in Basel), im Druk bedeutend gefördert (der erstere um 136, der leztere um 89 Bogen), so daß die Veröffentlichung dieser Bände im laufenden Jahre erfolgen wird. Die außer dem Supplement noch in Bearbeitung bleibenden 3 Bände, nämlich Bd. IV l c (1533 -- 44, Redaktor Fürsprecher Deschwanden in Stans), IV l d (1545--55, redigirt von Ebendemselben) und VI 2 (1681--1712, nach Ableben des Hrn. Dr. Kothing redigirt von Hrn. Kanzleidirektor Kälin in Schwyz), wurden so weit gefördert, daß der erste auf Ende laufenden Jahres, der dritte spätestens 1878 zum Druk kommen wird, während der zweite noch zurüksteht. Die Arbeit am Supplement wurde durch den Redaktor, Hrn. Archivar Dr. Kaiser, erheblich gefördert. Ueber das Nähere des Standes der schriftlichen und Drukarbeiten, sowie über die Thätigkeit des Oberredaktors gibt dessen Bericht ausführlichen Aufschluß. Vom R e p e r t o r i u m der A b s c h i e d e von 1814 -- 48 kam der erste, auf Ende 1874 im Druk vollendete Band zur Veröffentlichung und theilweisen Versendung; der zweite wurde im Druk um 130 Bogen gefördert und wird, laut Bericht des Oberredaktors, gleich dem ersten 150 Bogen «haltend im laufenden Jahr veröffentlicht werden.

Der früher beabsichtigte dritte Band fällt wes:, da die UrkundenO OÏ beilagen auf zirka 50 Bogen dem zweiten Bande, der die vorausgesezte Umfänglichkeit nicht erreichte, beigegeben werden konnten.

Als literarische Unternehmungen, welche sich an die amtliche Abschiedesammlung anschließen werden, sind hier zu erwähnen: die A k t e n s a m m l u n g aus dem v e n e t i a n i s c h e n S t a a t s a r c h i v unddie S a m m l u n g o f f i z i e l l e r A k t e n -

315 s t ü k e a u s d e r Z e i t d e r sog. H e l v e t i k (1798--1803).

In Betreff dieser Unternehmungen wird der Kürze halber auf unsere Botschaft über das Budget für 1876, sowie auf den Bericht des Oberredaktors der amtlichen Abschiedesammlung verwiesen. Durch die Bewilligung der in erwähnter Botschaft beantragten Kredite sind beide Unternehmungen gesichert. - Im Bundesarchiv wurden die Registraturarbeiten z. Th. wesentlich gefördert: die wegen dringender Arbeit früher eingestellte Registrirung der Bundesrathsprotokolle, über welche das Personen- und theilweise das Sachregister bis 1854 reicht, wurde wieder aufgenommen und in Nachholung des rükständigen Ortsregisters von 1849 an bis Ende 1852 nachgeführt; das Verzeichniß der Personalakten gelangte, soweit es die Serie der Jahre 1849 -- 66 betrifft, zum Abschluß; dagegen machte das Registriren der Protokolle des helvetischen Vollziehungsdirektoriums wegen der vielen übrigen, im Archivariatsberichte namhaft gemachten Geschäfte geringen Fortschritt. Von den ausgegebenen 3764 Akten stunden am Jahresende 1484 noch aus. -- Die M ü n z S a m m l u n g erhielt, nach Abrechnung der verkauften Dubletten, durch Ankauf und Geschenke eine Vermehrung von 65 Stüken im Metallworthe von Fr. 805. 15 (Kaufpreis: Fr. 709. 57). Bestand der Sammlung auf Jahresende: 4764 Stüke (Metallwerth: Fr. 14,305. 34). Ueber das Nähere gibt der Bericht des Konservators Aufschluß.

Bibliothek.

Der Bibliothekbestand hat sich auch im Berichtjahre um ein Bedeutendes vermehrt. Hervorzuheben sind drei Büchergeschenke, der italienischen Regierung, Belgiens und der Vereinigten Staaten.

Im Laufe dieses Jahres wird das 2. Supplement des Kataloges zur Veröffentlichung gelangen. Von den ausgeliehenen 767 Bauden stunden zu Jahresende noch 136 aus, von denen seither ein Theil wieder eingegangen ist. Nachdem zwei Fachmänner dem Ersuchen des Departements um Vorschläge für eine rationelle Ergänzung der Bibliothek nicht entsprochen hatten, beauftragte das Departement zwei andere, bewährte Fachmänner mit der Sache. Dieselben haben vor Jahresende dem Departement gemeinsam gemachte Vorschläge eingereicht, welche von dem Standpunkte ausgehen, daß mit der Bibliothek, vorläufig wenigstens, nicht beabsichtigt wird, eine irgendwie vollständige öffentliche Büchersamrnlung zu bilden, sondern eher den eidgenössischen Beamten und den jeweilen zusammentretenden Käthen oder Kommissionen ein wünschbares, wohlgeordnetes Material zu ihren administrativen und gesezgeberischen Ar-

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beiteli an die Hand zu geben, wonach die Bibliothek wesentlich zu umfassen hätte : staatsrechtliche, politische und praktisch -Insto fische Werke mit Auswahl und mit Ausschluß des allzu fachmäßigen oder bloß gelehrten Materials. (Angeschlossen ist eine Listeoder anzuschaffenden, in der bisherigen Sammlung nicht enthaltenen Bücher.)

Mass und Gewicht.

Das B u n d e s g e s e z ü b e r das metrische Maß u n d G e w i c h t vom 3. Juli wurde am 24. gleichen Monats öffentlich bekannt gemacht (Bundesbl. III. 841), am 27. und 29. gl. Mts. den Kantonen mitgetheilt und von uns, nach Ablauf der Einspruchsfrist (22. Okt.)

ohne erfolgte Einsprache, gemäß Art. 89 der Bundesverfassung in Kraft und mit dem 1. Januar 1877 als vollziehbar erklärt (A. S.

n. F. I. 759). Gleichzeitig, am 22. Oktober, erließen wir die zugehörigeVollziehungsverordnung,, welche von einer Kommission mit Berüksichtigung der in beidenRäthenn gefallenen Anregungen vorberathen war (A. S. n. F. I. 760); durch gleichzeitiges Kreisschreiben theilten wir dieselbe den Kantonsregierungen zur üblichen Bekanntmachung mit, wobei wir dieselben über ihre nunmehrigen Befugnisse im Maß- und Gewichtswesen gegenüber dem bezüglichen Bundesgeseze in's Klare sezten(Bundesbl.. IV. 530). Behufs der rechtzeitigen Bestellung der metrischen Probemaße und Gewichte wurden vom Departement mit Kreisschreiben v.26.. Okt. sämmtlichen Kantonsregierungen Preisverzeichnisse nebst Bestellbogen Übermacht. (Bis zum Jahresende machten 18Kantonsregierungenn ihre Bestellungen.) Kurz vor Jahresschluß erfolgte dann noch der Erlaß der neuen Anleitung für die schweizerischen Eichmeister (27. Dez., A. S. n. F. I. 822). Zur vollständigen Ausführung der Bestimmungen des Art. 2l des Bundesgesezes über Maß und Gewicht vom 3. Juli abhin erübrigen nur noch die Feststellung der Reduktionstabelle, enthaltend die Angaben über die Verhältnisse der bisherigen Maße und Gewichte zu den metrischen nnd umgekehrt, und der Erlaß von Vorschriften über Eichung der Gasuhren. -- Die Direktion der eidgenössischenEice h s t a t t e erlitt einen Personenwechsel : Herr Friedr. Hermann, Direktor seit 1869, der mit Rüksicht auf seinen Gesundheitszustand und seineBerufsgeschäftee die Entlassung von dieser Stelle nachsuchte, erhielt dieselbe a u f Jahresende unter Hrn.Ris-Schnell,, Lehrer der Physik au den oberen Klassen der städtischen Realschule in Bern und bisherigem Stellvertreter des Direktors der Eichstätte, vom 1. Januar 1876 an provisorisch übertragen. Ueber die von der eidg. Eichstätte behandelten laufenden

317 Geschäfte, sowie über fernere Beschäftigung desselben wird der Kürze halber auf den Bericht der Eichstättedirektion verwiesen. Betreffs der im Berichtsjahre von der i n t e r n a t i o n a l e n M e t e r k o n f e r e n z in Paris unter Betheiligung der Schweiz gepflogenen Verhandlungen und ihres Ergebnisses verweisen wir der Kürze halber auf unsere Botschaft vom 10. Juni, mit welcher wir Ihnen den auf Errichtung eines i n t e r n a t i o n a l e n M a ß - u n d G e w i c h t s b ü r e a u ' s abzielenden M a ß - u n d G e w i c h t s v e r t r a g (M e t er v e r t r a g), der in der am 20. Mai gehaltenen Sizung der Meterkonferenz zwischen den Vertretern von 17 Staaten, einschließlich der Schweiz, abgeschlossen wurde, nebst dem zudienenden Règlement und den Uebergangsbestimmungen zur Genehmigung vorlegten (Bundesbl. III. 546). Sie ertheilten diesem Vertrage durch Beschluß vom 2. Juli die vorbehaltene eidgenössische Ratifikation und beauftragten uns mit der Vollziehung dieses Beschlusses (A. S. n.

F. II. 1). Die Auswechslung der Ratifikation fand sodann am 20. Dezember in Versailles statt, mit Festsezung des Inkrafttretens des Vertrags auf 1. Januar 1876. In Folge des Metervertrags vom 20. Mai und im Sinne unserer Botschaft über denselben (Bundesbl. III. 551) geschah unserseits die Bestellung der Prototype des Meters und des Kilogramms, nämlich eines NormalStrichmeters und eines Normal-Kilogramms, beim Vorsizer des internationalen Ausschusses für Maß und Gewicht in Paris (22. Okt.).

Unterrichtswesen.

Was die eidg. p o l y t e c h n i s c h e S c h u l e betrifft, wird auf den Abschnitt über dieselbe verwiesen.

Betreffend die V o l k s s c h u l e (Artikel 27 der Bundesverfassung), ist Folgendes zu erwähnen : . Den Familienvätern der Ortschaft Magnot bei Vétroz (Wallis), welche sich bei uns über Einverleibung der Ortsschule in die von Vétroz beschwerten, wurde eröffnet, daß kein Grund vorliege, die angefochtene Maßregel, welche zufolge Vernehmlassung der Regierung von Wallis die Ermöglichung eines bessern Unterrichts für die Kinder von Magnot bezwekte, als ungiltig zu erklären (20. Januar).

Gesuchstellern aus Poschiavo (Graubünden), welche die Aufhebung eines Beschlusses der reformirt Schulvorsteherschaft, betreffend Erhebung einer Schulsteuer, verlangten, indem nur der Primarunterricht, nicht aber auch der Unterricht in den nur von den Reichen besuchten Oberklassen unentgeltlich gegeben werden solle, wurde erwiedert, daß sie sich vorab au die kantonale Oberbehörde zu

318 wenden haben, und daß erst, wenn diese Behörde einen Bescheid gegeben haben werde, der nach ihrer Ansicht mit den Vorschriften der Bundesverfassung nicht übereinstimme, der Weiterzug an die Bundesbehörde offen stehe (26. April).

Ueber die schweizerische Unterrichtsstatistik und die projcktirte ständige schweizerische Schulaustellung in Zürich siehe unten den Artikel A u s s t e l l u n gö ve n etc.

Kantonale Ausweise für Ausübung der wissenschaftlichen Berufsarten (Freizügigkeit).

Zur Vorbereitung des Gesezes, welches in Folge Artikel 33, Absaz 2, der Bundesverfassung, betreffend Ausübung wissenschaftlicher Berufsarten und wissenschaftliche Ausweise zu erlassen ist, hat das Departement das Xothige gethan, so weit es ihm möglich gewesen ist; auch hoffte dasselbe, uns durch Vorlage eines bezüglichen Gesezentwurfes in den Stand zu sezen, in der Dezembersizung der Bundesversammlung dem Postulate derselben vom 1. Juli zu entsprechen, durch welches wir eingeladen wurden, mit thunlichster Beförderung Anträge über die Ausführung des vorerwähnten Artikels der Bundesverfassung vorzulegen (A. S. u. F. I. 578, Ziff. 4). Es war dies jedoch nicht möglich, weil dem Departement der nöthig'e Stoff von Seite der betreffenden Experten nicht einging.

Dasselbe ersuchte nämlich den schweizerischen ärztlichen Centralverein, den Apotheker- und den Juristenverein um Mittheilung ihrer Ansichten und Wünsche betreffs des zu erlassenden Gesezes.

Erstere zwei Vereine haben ihre diesfälligen Arbeiten eingegeben ; der Juiistenverein war damit am Jahresende noch im Rilkstaade.

Die einstweilen gemachten Eingaben wurden vom Departement einem Fachmanne überwiesen, um einen Gesezentwurf über Regelung der ärztlichen Freizügigkeit auszuarbeiten.

Bin von. der schweizerischen Gesandtschaft in Paris übermachter Vorschlag des dänischen Gesandten daselbst zu einem Zusazartikel zum schweizerischen Niederlassungsvertrag mit Dänemark, betreffend gegenseitige Berechtigung zur Ausübung aller erlaubten Berufs- und Gewerbsarten, wurde von uns angenommen. -- Auf eine Anfrage der österreichischen Gesandtschaft, betreffend Gestattuug der Ausübung der medizinischen Praxis durch einen österreichischen Doktor der Medizin wurde enviedert : die Zulassung zur ärztlichen Praxis von ausländischen Doktoren der Medizin aus solchen Staaten, welche mit der Schweiz nicht in einem hiefür maßgebenden Vertrage stehen (wie es mit Oesterreich der Fall sei) bleibe den Kantonsregierungen anheimgestellt (28. Mai).

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Steuern für Kultuszwecke.

p]in uns vom Departement des Innern in Ausführung des Art. 49 (Schlußsaz) der Bundesverfassung vorgelegter Entwurf eines Kultussteuergesezes wurde von uns nach einigen Abänderungen genehmigt und der Bundesversammlung in der Dezembersession vorgelegt (Botschaft vom 26. November und Gesezentwurf, Bundesblatt IV. 971, 982); er kam jedoch in derselben noch nicht zur Berathung. -- Mit Rekurs vom 4. Dezember 1874 beschwerte sich der Gemeinderath von Saignelégier bei uns über die Verfügung der heroischen Direktion des Gemeindewesens, dem weitaus von der Mehrzahl der stimmberechtigten Bürger nicht anerkannten altkatholischen Ortspfarrer Holz zuführen zu lassen, was dem Art. 49 der Bundesverfassung zuwiderlaufe. Wir beschlossen, die Akten zur Prüfung vom Gesichtspunkte der Bestimmung im Art. 50, Absaz 3 der Bundesverfassung und zur daherigen Antragsteilung dem Justiz- und Polizeidepartement zuzustellen.

Civilstand und Ehe; Begräbnisseesen.

Für die von einem großen Theile des Schweizervolkes verlangte Abstimmung über das unterm 30. Januar im Bundesblatt (I. 105) öffentlich bekannt gemachte Bundesgesez vom 24. Dezember 1874, betreffend Feststellung und Beurkundung des Civilstandes und die Ehe, ordneten wir das Nöthige durch Beschluß vom 7. April an (Bundesblatt I. 563; IH. 304; A. S. n. F. I. 485).

Von unserer Botschaft vom 9. Juni über das Gesammtergebniß der Abstimmung am 23. Mai (Bundesblatt III. 299), aus welcher sich die Annahme des Gesezes durch das Volk ergab, haben Sie unterm 1. Juli Akt genommen (A. S. n. F. I. 588), worauf gestiizt wir unterm 7. gl. Mts. das Gesez mit dem 1. Januar 1876 in Kraft und als vollziehbar erklärten (A. S. n. F. I. 527). Um Anfragen der Kantone zu befriedigen, wie es sich mit den nach Art. 2 des Gesezes, betreffend Feststellung und Beurkundung des Civilstandes, anzuschaffenden Registern verhalte, übersandten wir den Kautonen mit Kreisschreiben vom 14. Juli Musterformulare für die Civilstandsregister mit der Einladung, Gutachten über dieselben einzureichen (Bundesblatt III. 822).

Nachdem beinahe sämmtliche Kantonsregierungen mehr oder weniger einläßliche Gutachten über die ihnen zugesandten Formulare eingesandt hatten, stellten wir die leztern unterm 17. September definitiv fest (A. S. n. F. L 719) und Übermächten dieselben den Kantonsreaieruno-en durch Ogleich^ O

320 zeiliges Kreisschreiben, mit der Einladung, die nach Art. 60 des Gesezes uns zur Genehmigung vorzulegenden kantonalen Vollziehungsverordnungen, welche, sowie das Gescz selbst, auf 1. Januar laufenden Jahres in Kraft treten mußten, rechtzeitig und spätestens bis zum 1. Dezember mitzutheilen (Bundesblatt IV.

415).

Vor Jahresende hatten sämmtliche Kantonsregierungen die kantonalen Vollziehungsverordnungen eingesandt, welche von uns theils unverändert, theils mit den unserseits nöthig befundenen und von den betreffenden Kantonsregierungen nachträglich augebrachten Abänderungen genehmigt wurden. (Vergl. übrigens den Jahresbericht des eidg. statistischen Büreau's, am Schlüsse.)

Eine Vereinbarung mit Deutschland, betreffend Eheschließungen, wurde unserseits unterm 10. November angebahnt. -- Behufs Einleitung der Ausführung Ihres Postulats vom 20. Dezember 1874, betreffend das Begräbnißwesen in den K a n t o n e n (Bundesblatt 1874, III. 1092), luden wir mit Kreisschreiben vom 4. Januar sämmtliche Kantonsregierungen ein, uns unter Einsendung der bezüglichen Materialien (Geseze etc.)einzuberichten,, welche Maßregeln in den Kantonen getroffen seien, um eine schikliche Beö 0 7 erdigung jedes Verstorbenen zu siehern, namentlich darüber, wie es mit der Beerdigung von Selbstmördern und Verstorbenen anderer Konfessionen gehalten werde (Bundesblatt I, 21). lieber das Ergebniss dieses Kreisschreibens machten wir Ihnen mit Bericht vom 24. Mai Mittheilung, indem wir damit die angemesseu scheinenden Antrage verbanden (Bundesblatt III. 4). Diese wurden von Ihnen unterm 12/16.. Juni zum Beschlüsse erhoben: es sei von dem Erlaß eines Bundesgesezes, betreffend Regelung des Begräbnißwesens, Umgang zu nehmen, unsere Behörde aber einzuladen, die Beobachtung des Art. 53, 2. Absaz, der Bundesverfassung zu überwachen (A. S. n. F. I. 571).

Gesundheitswesen.

Betreffs der Angelegenheit des K o n k o r d a t s für Freizügigkeit des M e d i z i n a l p e r s o n a l s wird auf den Artikel K o n k o r d a t e u. s. w. verwiesen. -- Von einem Gesuche des Schweiz, ärztlichen Centralvereins und der Société médicale de la Suisse romande, betreffend Zulassung oder Veranlaßung von Ansichtsäußerungen dur Schweiz. Aerzte über zu erlassende Geseze und Vollziehungsverordnungen im Gebiete der Medizin und der Gesundheitspflege, wurde unserseits Vormerkung genommen (21. April) ; auch hat das Departement den erstem genannter Vereine veranlaßt, seine Meinung über das hinsichtlich der Freizügigkeit der wissenschaftlichen Berufsarten zu

erlassende Gesez, soweit es die Medizin betrifft, abzugeben (s. oben den betreffenden Artikel). Eine Mittheilung der großbritannischen Gesandtschaft, betreffend die Aufnahme der Beschlüsse der Wiener i n t e r n a t i o n a l e n S a n i t ä t s k o n f e r e n z von 1874 seitens der königl. Regierung und dahin sehend, daß dieselbe besagten VorSchlägen, ausgenommen hinsichtlich der Errichtung einer internationalen Sanitätskommission, im Wesentlichen beipflichte wurde bezüglich der von der Konferenz für den Seeverkehr vorgeschlagenen Maßregeln gegen die Cholera dahin erwiedert, daß die Schweiz nicht in der Lage sei, sich näher mit der Frage zu befassen; betreffs der Bestellung einer ständigen Kommission wurde von der unterm 23. November 1874 an die österreichische Gesandtschaft erlassenen Antwort in Kürze Kenntniß gegeben (3. Februar).

Ebendieselbe Antwort wurde der spanischen Gesandtschaft mitgetheilt, welche um Auskunftsertheilung zuhanden ihrer Regierung ersuchte, ob den Beschlüssen der vorerwähnten Konferenz hierseits zugestimmt worden sei oder werde, oder ob Gründe für eine theilweise oder gänzliche Ablehnung obwalten (5. Mai). Der österreichischen Gesandtschaft, welche den Entwurf einer in Ausführung der Wiener Konferenzbeschlüsse zwischen den Konferenzstaaten abzuschließenden i n t e r n a t i o n a l e n V e r e i n b a r u n g über M a ß r e g e l n gegen V e r b r e i t u n g d e r C h o l e r a u n d ü b e r E i u s e z u n g e i n e r s t ä n d i g e n i n t e r n a t i o n a l e n Kommission O

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f ü r G e s u n d h e i t s w e s e n i n W i e n mittheilte u n d lich der angeregten Quarantäne- oder Revisionsfrage erwiedert, daß unserseits demVertrag1 einzig dannbeigetretenn werden könne, wenn eine Antwort auf die Frage bezüglich Annahme des einen oder andern Systems nicht verlangt werde; es sei dies eine Frage, welche die Schweiz nicht berühre und in welcher wir auch nicht den Schein des Vorwurfs auf uns ziehen wollen, durch Stimmgabe eine Pression nach der einen oder andern Seite auszuüben; betreffend die internationale Kommission seien wir, wie schon in der Note vom 23. November 1874 bemerkt, von der Zwekmäßigkeit einer solchen nach Maßgabe des Vertragsprojekts überzeugt und glauben, den für die Schweiz in Aussicht gestellten jährlichen Kostenbeitrag bis auf Fr. 22!)3 verantworten zu können. Zugleich brachten wir der österreichischen Gesandtschaft zur Kenntniß, daß wir unter Vorbehalt der Ratifikation durch die Bundesversammlung unsern Gesandten in Wien beauftragen werden, den Vertrag zu unterzeichnen, immerhin in der Meinung, daß die Beitrittserklärung der Schweiz sich im Wesentlichen nur auf die Art. XX--XXXIII beziehe, da die Art. I--XIX auf und durch die Schweiz keine Anwendung finden können (4. Oktober). -- O

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322 Ueber den medizinischen Kongreß in Brüssel s. den Artikel K o n g r e s s e u. s. w.

Nachdem wir uns im Geschäftsbericht über 1874 (Bundesblatt 1875, II. 237) hinsichtlich des Postulats vom 25. Juni ausgesprochen hatten, durch welches wir eingeladen worden waren, die erforderlichen Bestimmungen und Anordnungen zu treffen, um das Departement des Innern mit Bezug auf die Handhabung der Viehgesundheitspolizei zwekentsprechender zu organisiren (A. S. n. F.

I. 51). luden Sie uns unterm 1. Juli ein, Anordnungen zu treffen, um das Departement in gleicher Beziehung vollständiger als bisher zu organisiren (A. S. n. F. I. 578). Da jedoch die zukünftige Stellung des eidg. Oberpferdearztes, mit welcher, wie im lezten Jahresbericht bemerklich gemacht wurde, diese ganze Frage wesentlich zusammenhängt, noch nicht fixirt ist, so konnte eine entsprechende Organisation des Departements in Bezug auf Viehgesundheitspolizei noch nicht in Angriff genommen werden. Was sodann die Abänderung des Viehseuchengesezes betrifft, welche in der Richtung der Erweiterung der vom Bunde zu leistenden Vergütung für viehpolizeiliche Maßregeln der Kantone postulirt wurde, (A. S. n. F. I. 51), so konnte bei den dem Departement obliegenden,? zur AusführungO der neuen BundesverfassungO dringend erforderO liehen Gesezesvorlagen an eine Revision des Seuchengesezes einstweilen nicht gedacht werden.

Die. H a n d h a b u n g d e r V i e h p o l i z e i i m I n n e r n und die vie h p o l i z e i l i c h e n V e r h ä l t n i s s e z u m Ausl a n d e beschäftigten das Departement, wie in den lezten Jahren, in hohem Maße, womit der Umfang der Berichterstattung in angemessenem Verhältnisse steht.

V i e h s e u c h e n im I n n e r n , M a ß n a h m e n dagegen: viehpolizeiliche Strafurtheile und Rekurse; Entschädigungsbegehren; i n t e r k a n t o n a l e Sperr e n u. s. w. Das Andauern der M a u l - und K l a u e n s e u c h e veranlaßte mehrfache Erlasse zum Zweite ihrer Bekämpfung; dieselben gingen meistentheils vom Departement aus. Vorerst brachte dasselbe sämmtlichen Kantonsregierungen die zur VerO ö hütung von Verschleppung der Maul- und Klauenseuche und der Viehseuchen überhaupt beim Eisenbahnverkehr zu beobachtenden gesezlichen Vorschriften nochmals in Erinnerung, mit der Einladung, den kantonalen Sanitätsbehörden entsprechende
Weisungen zu ertheilen (Kreisschreiben vom 8. Januar). Als beim Herannahen der Jahreszeit des Viehauftriebs auf die Alpen neuerdings zu besorgen war, daß mit demselben die Maul- und Klauenseuche dahin verschleppt werde, und da die von einzelnen

323 Kantonen aufgestellten Bergfahrtsordnungen gegen Abwehr dieser Gefahr nicht genügende Garantie boten, so empfahl das Departement den Alpwirthschaft treibenden Kantonen Vorsichtsmaßregeln für den Alpauftrieb (Desinfektion der Alpenställe u. s. w.) (Kreisschreiben vom 19. Mai). Da im Sommer, zufolge der von den Kantonen für die eidgenössischen Seuchenbulletins gemachten Angaben, ein günstigerer Stand der Seuche im Allgemeinen sich zeigte, entstund die Frage, ob mit Rüksicht hierauf nicht im großem Theile der Schweiz eine etwelche Verkehrserleichterung, namentlich eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Gesundheitsscheine gestattet werden könnte. Um jedoch ganz sicher zu sein, daß wirklich alle Fälle der vorkommenden Seuche einberichtet werden, lud das Departement dieKantonsregierungenn ein, dafür zu sorgen, daß unter Hinweis auf die im eidgenössischen Seuchengeseze angedrohten Bußen, die Angaben für das auf Ende August zu publizirende Bulletin mit pünktlicher Genauigkeit gemacht werden (Kreisschreiben vom 19. August). Das Bulletin fiel jedoch nicht günstig aus, und es war überdies eine neue Ausbreitung der Seuche infolge der Thalfahrt des alpenden Viehes zu befürchten, so daß eine allgemeine Modifikation der bestehenden Vorschriften im Sinne einer Verkehrserleichterung nicht Statt haben konnte. Durch die zu Anfang des Herbstmonats sich ergebende ziemlich starke Verbreitungo der Seuche O auf den Alpen der Kantone Schwyz, Glarus und Wallis sah das Departement sich veranlaßt, die Regierungen dieser Kantone einzuladen, bei der Alpentladung die geeigneten und den Lokalverhältnissen am Besten entsprechenden Sicherheitsmaßregeln zu treffen, um eine neue Seuchenausbreitung im Unterlande zu verhindern (3. September). Zur Abwehr der mit der Einfuhr von Schweinen und Schafen aus Frankreich neuerdings verbundenen Gefahr der Einschleppung und Weiterverbreitung der Seuche erließen wir die nöthigen Verfügungen durch Beschluß vom 25. November, betreffend Quarantänemaßregeln für die Einfuhr von Schweinen und Schafen aus Frankreich in die Schweiz (A. S. n. F. I. 806), welcher Beschluß den Kantonsregierungen mitgetheilt wurde. Betreffend den jeweiligen Stand und den Verlauf der Maul- und Klauenseuche, sowie über partielles Auftreten anderer Seuchen und die diesfälligen Maßnahmen kann auf die vom Departement
herkömmlich veröffentlichten S e u c h e n b ü l l e t i n s (incl. desjenigen vom 5. Januar 1876) verwiesen werden. -- Die Mittheilung von S t r a f u r t h e i l e n , betreffend W i d e r h a n d l u n g e n g e g e n d i e V i e h p o l i z e i , war auch im Berichtsjahre noch mangelhaft.

Bei Widerhandlungen, die, in einem Kanton gegen unsere viehpolizeilichen Verordnungen begangen, dem Departement durch Sanitätsbehörden anderer Kantone bekannt gegeben wurden, lud

324 dieses die Kantonsregierungen ein, die Schuldigen zur Verantwortung au ziehen, resp. zu bestrafen, und das Nöthige in Sache anzuordnen. B e s c h w e r d e n von Gemeinden und Privaten ü b e r B u ß e r k e n n t n i s s e wegen Widerhandlungen gegen das Bundesgesez über polizeiliche Maßregeln gegen Viehseuchen wurden den Kantonsregierungen vom Departement zur Untersuchung und Erledigung überwiesen, indem das Departement den Grundsaz befolgte, daß es nicht seine Sache sei, Untersuchungen selbst anzuheben, sondern sich auf die von den Kantonsbehörden gepflogenen zu verlassen, wobei jedoch leztern die Erwartung ausgesprochen wurde, daß, wenn Jemand in eine Buße verfällt werde, ohne sie durch ein Vergehen verdient zu haben, dieselbe ohne Weiteres nachgelassen werde. Wegen der grundsäzlichen Bedeutung ist hier anzuführen, was unserseits einer Walliser Gemeinde auf ihr Gesuch um Kassation eines Bußerkentnisses wegen Vernachläßigung der Viehgesundheitspolizei, nach Anhörung der Kantonsregierung über die Vorgänge, welche das angefochtene Erkenntniß zur Folge hatten, erwiedert wurde : Die Untersuchung und Bestrafung, betreffend Widerhandlungen gegen das Bundesgesez über polizeiliche Maßnahmen gegen Viehseuchen stehe den kompetenten kantonalen Behörden zu, ohne daß uns, den erlassenen Strafurtheilen gegenüber, die Stellung einer Appellations- oder Kassationsbehörde zukomme, weßhdb wir auch auf das gestellte Gesuch nicht eintreten können.

Ob nach Art. 25 des Gesezes über die Bundesrechtspflege vom 27. Juni 1874 eine Anrufung des eidg. Kassationsgerichts zuläßig sei, unterstehe ebenfalls nicht unserer Entscheidung. Wenn die. Regierung von Wallis in einem frühern Bescheide an den Gemeinderath auf einen gleichartigen Fall (Pirazzini) verweise, so beruhe dies auf einem Irrthum, da es in jenem Falle sich einfach um ein Strafnachlaßgesuch für eine ausgesprochene Geldbuße, nicht um die richtige oder unrichtige Anwendung des betreffenden Gesezes gehandelt habe (Bundesblatt 18741.1105, 11.413) und dermalen ein solches Gesuch, das allerdings vor die Bundesversammlung gehören würde, gar nicht vorliege (20. Jan.). Betreffend E n t s c h ä d i g u n g s b e g e h r e n von Kantonsregierungen wegen Maßnahmen gegen Viehseuchen ist Folgendes zu bemerken. Ein unterm 1. Dez. 1873 abschlägig beschiedenes, nunmehr erneuertes
Begehren der Regierung von Neuenburg um Uebernahme eines Theils der Kosten der in les Verrières geübten Ueberwachung der Vieheinfuhr aus Frankreich durch, den Bund wurde unter Bestätigung der unter obigem Datum gegebenen Begründung und unter Mittheilung eines vom Departement eingeholten Berichts des eidg. Viehpolizeikommissärs abgewiesen, mit dem Bemerken, daß es der Regierung

325 anheimgestellt bleibe, den in diesem Gutachten ertheilten Rath, betreffend feste Anstellung und Entschädigung eines Thierarztes in les Verrières und Gebührenerhebungen zuhanden des Staates, in Erwägung zu ziehen (28. Juni). Gesuchen von Waadt und Wallis um einen Bundesbeitrag an die infolge Tilgung der Lungenseuche im Jahr 1874 entstandenen Kosten, worüber das Nähere in unserer Botschaft vom 18. Juni, betreffend Nachtragskredite, S. 7 ff., wurde von Ihnen durch Bewilligung der erforderlichen Nachtragskredite entsprochen. (Ueber das Postulat vom 25. Juni 1874, betreffend Kostenvergütung an Kantone bei Maßregeln gegen Viehseuchen, s. oben.} Förmliche i n t e r k a n t o n a l e S p e r r e n wegen Seucheneinschleppung oder wegen Befürchtung solcher fanden nicht Statt.

Klagen von Kantonsregierungen über ungenügende Handhabung der eidgenössischen viehpolizeilichen Vorschriften in Nachbarkantonen und daherige Einschleppung von Seuchen wurden den betreffenden Kantonsregierungen zur Untersuchung überwiesen und je nach dem Ergebniß derselben erledigt. Weitere die Handhabung der Viehpolizei anlangende, theils von uns, theils vom Departement des Innern erledigte Geschäfte betrafen unter Anderm: Gesuche von Regierungen und Gemeinden um Oeffnung von Zollstätten für Vieheinfuhr (vergi, z. B. Bundesblatt von 1875, HI, 1058); Reklamationen wegen Gesezwidrigkeiten im Bezug der Taxen für Viehuntersuchungen an der Grenze gegen das Ausland, sowie für die Vollziehung des Seuchengesezes und der bezüglichen Vollziehungsverordnung.

In Folge mehrfacher solcher Reklamationen wurden sämmtliche Kantonsregierungen vom Departement eingeladen, Bericht darüber zu erstatten, wie diese Taxen geordnet seien (l9. Oktober); die Antworten der Kantone waren am Jahresende noch nicht alle eingegangen.

Außerdem behandelte das Departement eine Menge auf Viehpolizei bezüglicher Geschäfte im Einvernehmen mit dem Zolldepartement.

Solche betrafen z. B. : die Kontrole der Stationen, für welche vom Departement Vieheinfuhr speziell bewilligt worden war, und die Zurechtweisung von Widerhandlungen seitens von Gemeinden und Zollbeamten. -- Aus Veranlaßung des Departements wies das Zolldepartement die Vorsteher von Zollstätten an, neben der Handhabung unserer Vorschriften über den Grenzverkehr mit Vieh auch darüber zu wachen, daß für sämmtliches
zur Ausfuhr gelangende Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine die vorgeschriebenen Gesundheitsscheine mitgeführt werden (Bundesblatt III. 1056).

Es wurde dadurch eine nüzliche Kontrole über die Handhabung der Vorschriften, betreffend die Gesundheitsscheine, geschaffen, ohne den regelmäßigen Verkehr zu belästigen.

326

A n z e i g e n v on V i e h s e u c h e n u n d G e g e n m a ßr e g a i n im A u Auslande. Die periodischen Berichte der schweizerischen Gesandtschaft in Wien und des schweizerischen Konsulats in Budapest über den Stand der Rinderpest iOesterreich-Ungarnru wurden, wie bisherfürir die eidgenössischen Seuchenbülletins benuzt.

Die Schweiz. Gesandtschaft in Berlin machte Mitteilungen über Rinderpestausbrüche in Preußen und in Sachsen. Das großh. badische Ministerium des Innern übermachte in Erwiederung der Mittheilung der eidgenössischeViehseuchenbülletinsus die Erhebungen über den jeweiligeThierseuchenstandnd in Baden, enthalten in. den monatlich erscheinendeThierärztlichenen Mittheiungen".a. Das im Vorjahre begonnene Bulletin über den Gesundheitszustand des Viehs im Königreich Italien wurde von der italienischen Gesandtschaft fernemitgetheiltt. Infolge vorjährigen Ansuchens botreffend Erkundigung über das Vorhandensein deLungenseuchehe iSavoienii Übermächte die Schweiz. Gesandtschaft in Paris dem Departement eine Mittheilung des Ministeriums des Aeußern, wonach der Präfekt von Savoien eingeladen worden war, über den Viehgesundheitszustand des Departements 7,11 berichten und die erforderlichen Maßregeln streng anzuwenden (2. Februar). Weiteres hat hierüber nicht verlautet. Anderes hier Einschlagendes ist im Zusammenhang mit dem Folgenden erwähnt. -- V i e hs p e r r e n , E i n f u h r v e r b o t e u n d a n d e r e S e h u z m a ßr e g e l n g e g e n das A u s l a n d . Hier ist zuvörderst Sachbezügliches, das vom Vorjahr herrührte, zu erwähnen. Da bezüglich des vorjährigen Antrags von Walliä, betreffend Viehsperre gegen Savoien wegen dort herrschender Lungenseuche, eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Regierungen von Waadt und Genf, welchen dieser Antrag vom Departement zur Ansichtäußerung mitgetheilt worden war, sich in der Weise herausstellte, daß erstere Regierung d e n Antrag befürwortete, leztere v o n einer Sperre von Wallis und Waadt ein, ihre Bemerkungen zum Antwortschreiben von Genf anzubringen, besonders aber Thatsachen zu verzeigen, welche die Gefahr der Einschleppung deLungenseuchehe aus Savoien als eine permanente zu konstatiren geeignet seien, indem anders ein Entscheid in Sache hierseits nicht gefaßt worden könne (8. Januar). Damit hat diese Sache ihr Bewenden gehabt. Die
im Vorjahr von Wallis mit Ermächtigung des Departements gegen Italien und Frankreich außerordentlich augeordnete achttägige Quarantäne wurde aufrecht erhalten, da die Gründe dieser Blaßregel, die Permanenz der Maul- und Klauenseuche und die Unzuverläßigkeit der Gesundheitsscheine in Savoien und Italien, noch immer fortbestunden ; auch hatte das Departement bei der isolirten

327 Lage des Wallis kein Interesse, von der dortigen Regierung die Aufhebung der Quarantäne zu verlangen. Eine in Graubündeu von früher her bestandene Ausnahmsmaßregel, wonach das durch den Kanton Tessiu eingetretene Sömmerungsvieh an den tessinisch-btindnerischen Einfuhrstationen namentlich auf Maul- und Klauenseuche untersucht wurde, blieb mit Genehmigung des Departements aufrecht erhalten, weil die Seuche^ ihre Ausbreitung noch nicht verloren hatte und auch Italien geringe Garantie bot (16. Mai). Dagegen wurde ein Gesuch der Regierung von Schaffhausen, die vom Vorjahr her infolge Auftretens der Maul- und Klauenseuche in der badischen Nachbarschaft angeordnete Maßregel der Untersuchung alles aus Baden kommenden Rindviehs nach dem jenseitigen Erlöschen der Seuche aufzuheben, vom Departement unter Festhaltung der gesezliehen Vorschriften über den Grenzverkehr bewilligt (17. August). Die im Vorjahr angeregte Angelegenheit der einheitlichen Regulirung der Passierscheine für ausländisches Vieh hat ihre Erledigung durch Aufstellung eines bezüglichen Formulars noch nicht gefunden.

In das Einzelne der im Berichtsjahre von Kantonsregierungen und kantonalen Behörden erfolgten Anzeigen über Seuchenausbrüche im benachbarten Auslande und diesfällige Sicherheitsanordnungen kann der Kürze halber nicht eingetreten werden. Das Herrschen der Maul- und Klauenseuche in Nachbargegenden Frankreichs und die daherige Gefahr der Einschleppung der Seuche veranlaßten unsern Beschluß vom 25. November, betreffend Quarantänemaßregeln für die Einfuhr von Schweinen und Schafen aus Frankreich (s. oben).

-- Vie h s p e r r e n des A u s l a n d e s g e g e n die Schweiz.

Betreffs eines Verbots der Vieheinfuhr aus der Schweiz über die Grenz-Zollstation St. Remy im Aostathale wurde auf diesfällige Beschwerde von Wallis der schweizerische Gesandte in Rom angewiesen, bei der italienischen Regierung wegen dieser Viehsperre Einsprache zu erheben und deren beförderliche Aufhebung zu verlangen (15. September). Die italienische Regierung sprach ihr Bedauern aus, mit Rüksicht auf die ihr gewordenen Auskünfte und Nachweisungen dem hierseitigen Ansinnen dermalen nicht willfahren zu können (13. Oktober), und die Sache blieb auf sich beruhen. -- Vie h p o l i z e i l i c h e V e r h ä l t n i s s e zu m A u s l a n d . Die vorjährige
Reklamation bei O e s t e r r e i c h , betreffend Mißbräuche in Verabfolgimg von Viehgesundheitsscheinen durch Gemeindevorsteher in Tirol und Vorarlberg, hatte laut Mittheilung der Gesandtschaft in Wien zur Folge, daß das k. Ministerium des Innern die Gemeindevorstände genannter Landestheile anwies, künftighin bei Ausstellung von Viehpässen mit der größten Gewissenhaftigkeit vorzugehen, wovon unserseits Vormerkung genommen wurde (22. Januar). Eine im VorBnndesblatt. 28. Jahrg. Bd. II.

22

328 jähr bei F r a n k r e i c h erhobene Reklamation, betreffend Ausstellung von Gesuridheitsscheinen durch den Maire von Mouchard für Vieh, welches nicht aus dieser Gemeinde kam, wurde von der französischen Regierung- dahin erwiedert : sie könne gegen jenen Maire nicht wohl mit Strenge einschreiten, da die fraglichen Scheine keine falschen Angaben enthalten (der Maire bescheinigte nämlich, daß in seiner Gemeinde keine Seuche = herrsche); es liege in der Befuguiß der schweizerischen Behörden, strengere Forderungen zu stellen und nur solche Scheine zu acceptiren, welche keine zweideutigen Angaben enthalten. Unter Kenntnißgabe dieses Sachverhalls machte das Departement die Regierungen der an Frankreich angrenzenden Kantone auf die Notwendigkeit aufmerksam, alles von Frankreich her in die Schweiz eintretende Klauenvieh, sowie die dasselbe begleitenden Gesundheitszeugnisse sorgfältig und streng zu untersuchen; damit verband das Departement die Einladung, den betreffenden Grenzbeamten die geeigneten Weisungen hierüber zugehen zu lassen (Kreisschreiben vom 8. Februar). Betreffend Südd e u t s c h l a n d , wurden außer den von dortigen Ortsbeamten (Schultheißen, Bürgermeistern u. s. w.) für Viehausfuhr nach der Schweiz ausgestellten Gesundheitsscheinen auch die von Thierärzten (BezirksThierärzten u. s., w.) abgegebenen amtlichen Viehgesundheitsscheine vom Departement in einer weitern Interpretation von § 12 unserer Verordnung vom 3. Oktober 1873 als zuläßig erkannt; gleichzeitig ersuchte das Departement das Zolldepartement, den Direktionen der an Süddeutschland angrenzenden Zollgebiete Weisungen im Sinne dieser Erkenntniß zuhanden der betreffenden Zollstätten ertheilen zu lassen (24. März). Mißbräuche im Ausstellen von Viehgesundheitsscheinen auf Seite badischer Amtsstellen veranlaßten unserseits Reklamationen bei der badischen Regierung, welche denselben gerecht wurde (8. Oktober -- 13. Dezember). -- Internationale Maßregeln gegen Viehseuchen.

Die deutsche Gesandtschaft zeigte uns mit Note vom 22. März an, daß die in unserer Mittheüung vom 13. November 1874 enthaltenen Vorschläge und Anordnungen, betreffend gleichmäßig zu ergreifende Maßregeln für wechselseitige Benachrichtigung bei Rinderpestausbrüchen, von der Reichsregierung als zwekentsprechend anerkannt und annehmbar gefunden und demgemäß die
Regierungen von Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen ersucht worden seien, behufs der Ausführung die erforderlichen Anordnungen zu treffen, wobei eine regelmäßige und zwar direkte hierseitige Mittheilung der Viehseuchenbülletins an die genannten Regierungen sehr erwünscht erscheine. Wir machten betreffs des geäußerten Wunsches entsprechende Zusage und ersuchten um Angabe derjenigen Regierungsstellen, welchen die Seuchenbülletins jeweilen vom Departement

329 unmittelbar zuzusenden wären (24. März). Die Zusendung findet an die seither angegebenen Regierungsstellen statt. Mit Rüksicht auf die bisher eingelangten, zumeist jedoch blos verschiebenden Antworten, beziehungsweise auf die Rükstände zum hierseitigen Erlaß vom 25. September 1874 an die Regierungen der Nachbarstaaten, betreffend Maßregeln für Tilgung und Verhütung von Viehseuchen und insbesondere, für ausreichende Reinigung des zum Viehtransport verwendeten Eisenbahnmaterials, wurde au die schweizerischen Gesandtschaften zuhanden der betreffenden Regierungen rechargirt (27. August). Die seitherigen Antworten beschränkten sich auf die Mittheilung von bezüglichen Gesezen, Gesezentwürfen u. s. w. oder waren sonst unbefriedigend. Theils um Ihrem Postulat vom 1. Juli, betreffend Einleitung einer internationalen Konferenz mit den Nachbarstaaten zur Veranlaßung von Maßregeln gegen die Viehseuchen (A. S. n. F. 1. 579), Genüge zu leisten, theils um einer unserseits bereits im Jahr 1873 bei Oesterreich gemachten Anregung zur Aufstellung gemeinschaftlicher Maßregeln gegen die Lungenseuche (Geschäftsbericht des Departements für 1873, 8. 13, Bundesblatt Ì875 II. 244) weitere Folge zu geben, erließen wir auf Antrag des Departements an die Regierungen der Nachbarstaaten eine Note, mit welcher dieselben zur Beschikung einer Konferenz eingeladen wurden, deren Aufgabe es wäre, ein Regulativ für die Bekämpfung der Lungenseuche aufzustellen (30. August). Die Antworten stunden am Jahresende größern Theils noch aus, und ist das Resultat abzuwarten.

Interkantonale Grenz- und Gebietsverhältnisse.

Hierauf Bezügliches ist im Berichtsjahre nicht vorgekommen.

Einbürgerung der Einwohner von Cavajone (Graubünden).

Nachdem durch einen seitens der Regierung von Graubünden uns unterm 26. April einbegleiteten Beschluß des Großen Rathes dieses Kantons vomì. Dezember 1874 dem Bundesbeschlusse vom 27. Januar gl. Js., betreffend die Einbürgerung der in der Ortschaft Cavajone aufhältlichen heimatlosen Familien in die Gemeinde Brusio (A. S.

XI. 454), Genüge geleistet worden war, beschlossen wir, genannter Regierung auf ihr Ansuchen die durch den angeführten Bundesbeschluß an die Einbürgerungskosten bewilligte eidgenössische Vergütung von Fr. 17,900 ausrichten zu lassen (4. Mai).

330

Bmndesbeiträge für Zweke schweizerischer Vereine im Inlande.

Im Allgemeinen ist hier zu bemerken, daß dem von Ihnen zum Budget für 1875 gestellten Postulate, wonach kein Beitrag an wissenschaftliche und gemeinnüzige Unternehmungen in's Budget aufgenommen werden soll, wenn von der betreffenden Gesellschaft nicht gehöriger Ausweis für die Ausgaben geleistet wird (A. S.

n. F. I. 443), in dem von Ihnen seither genehmigten Entwurfe des Budgets für 1876 entsprochen worden ist. Hinsichtlich des Nähern der Arbeiten und des Rechnungswesens der einzelnen Vereine u. s. w., deren Unternehmungen vom Bunde unterstüzt werden, wird auf die betreffenden, z. Th. gedrukten Spezialberichte verwiesen. Hier wird aus denselben dasjenige hervorgehoben, was die Verwendung der Bundesbeiträge betrifft. -- Für Zweke des s c h w e i z e r i s c h e n l a n d w i r t s c h a f t l i c h e n V e r e i n s , einschließlich seiner Zweigvereine, waren Bundesbeiträge im Gesammtbetrage von Fr. 9,200 ausgesezt ; davon waren bestimmt : Fr. 2000 für Versuche mit Erntemaschinen (schweizer, landw. Verein) ; Fr. 700 für das pomologische Bilderwerk und Fr. 2000 für Förderung des schweizerischen Obstbaues (schweiz. Obst- und Weinbauverein) ; Fr. 4,500 für die Milchversuchsstation und für Milchwirthschaft (schweiz. alpwirthsch. Verein).

Diese Bundesbeiträge wurden bestimmungsgemäß, mit Zusezung eigener, z. Th. bedeutender Mittel, bereits nahezu verwendet; ein kleiner Rest wird gleiche Verwendung finden. Der Schweiz, landwirthsch. Verein hat den Beitrag der Fr. 2000 zur theilweisen Dekung der auf Fr. 2634. 60 sich belaufenden Kosten der Ausstellung und Prüfung von Futtererntemaschinen verwendet, die vom 27.--31. Mai in Zürich mit bestem Erfolge stattgefunden hat und über welche ein gedrukter Bericht vorliegt. Der Schweiz. Obstund Weinbauverein verausgabte für die Fortsezung des pomologischen Bilderwerkes Fr. 927. 55, für Förderung des schweiz. Obstbaues einstweilen Fr. 1678. 50. Die Ausgaben des Schweiz, alpwirthsch.

Vereins beliefen sich auf Fr. 11,104. 35, wovon Fr. 10,104. 35 auf die Milchversuchsstation, Fr. 1000 auf Alpverbesserung und Hebung der Milchwirthschaft verwendet wurden. Die l a n d w i r.t h schaft liehe G e s e l l s c h a f t der r omanischen Schweiz hat die für Fortsezung der agrikulturchemischen Analysen bewilligte
Summe von Fr. 1000 zur Dekung der im Gesellschaftsjournal veröffentlichten Analysen verschiedener Erd arten der romanischen Schweiz ausschließlich verwendet. -- Der schweiz. Kunstverein hat gemäß dem von uns im Vorjahr genehmigten Verfahren im Verwenden der Bundesbeiträge den 1875er Kredit im Betrage von

331 Fr. 6000 an die Sektion Winterthur verabfolgt, welche denselben mit Genehmigung des Centralkomite's in Basel zum Ankauf des Gemäldes eines Schweizerkünstlers verwendete. -- Der Vorstand der a l l g e m e i n e n g e s c h i c h t f o r s c h e n d e n Gesells c h a f t der S c h w e i z beabsichtigt, den für die Fortse/ung der Herausgabe schweizerischer Chroniken empfangenen Bundesbeitrag von Fr. 1,500 an die leztjährigen, Fr. 1697 betragenden Kosten der nach langer Verzögerung vollendeten Herausgabe der Chronik des Joh. Fründ über den alten Zürichkrieg zu verwenden. Im Uebrigen wurde von der Gesellschaft der 20. Band des ,,Archiv" herausgegeben, der 1. Band der ,,Quellensammlung zur schweizerischen Geschichte" und das ,,Jahrbuch für schweizerische Geschichte" zum Druk befördert und der ,,Anzeiger" fortgesezt. Einnahmen (ohne den Bundesbeitrag, der erst nach Neujahr bezogen wurde): Fr. 11,925.97; Ausgaben: Fr.4624.87; Saldo: Fr.3701.10.

-- Was die vom Bunde unterstüzten Arbeiten der S c h w e i z , n a t u r f o r s c h e n d e n G e s e l l s c h a f t betrifft, sind die ihren einzelnen Kommissionen gewährten Bundesbeiträge dem Zweke entsprechend verwendet worden. Vorerst hat die g e o l o g i s c h e K o m m i s s i o n von der geologischen Karte der Schweiz das geologisch kolorirte Blatt IX Düfour (Theile der Ostschweiz) veröffentlicht; das Blatt XXIV (Lugano) wurde chromolithographirt, irgleichen eine der Kommission zur Publikation überlassene Aufnahme dar Gebirge zwischen den Diablerets und Martigny. Ueber den Stand des gesammten Unternehmens der geologischen Kommission gibt der Spezialbericht derselben nebst seiner gedrukten Beilage genügenden Aufschluß. Einnahmen der Kommission (incl. Bundesbeitrag von Fr. 15,000) Fr. 26,121. 82; Ausgaben: Fr. 16,975. 05; Saldo: Fr. 9146. 77. Aus den Arbeiten der m e t e o r o l o g i s c h e n K o m m i s s i o n , welche ihren regelmäßigen Fortgang hatten, sind hervorzuheben: die Vervollständigung des Jahrgangs 1873, der Druk des größten Theils des Jahrgangs 1874, die Druklegung der Beobachtungen der Hauptstationen vom Dezember 1875 und die Inangriffnahme des für die älteren Beobachtungen bestimmten Supplementbandes, von welchem nächstens die 2. Lieferung zur Versendung kommt; ferner das im Gang Erhalten aller wichligen Stationen und die Vervollständigung
des meteorologischen Nezes durch eine Reihe von Stationen, welche die Gotthardbahn-Direktion auf ihre Kosten erstellt hat. Einnahmen (Bundesbeitrag Fr. 15,000, Abonnemente Fr. 1,200): Fr. 16,200; Ausgaben: Fr. 16,177. 25; Aktivsaldo: Fr. 22. 75). Die im gedrukt vorliegenden Protokolle der Sizung der g e o d ä t i s c h e n K o m m i s s i o n vom 16. Mai vorgesehenen Ergänzungsarbeiten für die Triangulation wurden unter Beihülfe des eidg. Stabsbüreau's an den Stationen Naye, Suchet,

332 Berrà, Titlis und Cramoisins, sowie an den Stationen Röthi, Napf, Hörnli, Rigi und Hohentwiel vorgenommen. Die Verarbeitung der neuen Beobachtungen mit den alten geschieht in Genf unter der Leitung von Hrn. Plantamour. Die Berechnung der Längenbestimmung Neuenburg-Simplon-Mailand ist im Druk erschienen (die dem Departement zu unsern Händen übermachten Exemplare der betreffenden Drukschrift wurden übungsgebmäss wie in frühereu Geschäftsberichten angegeben, vertheilt) diejenige der Längenbestimmung PfänderZürich-Gäbris ist nahezu fertig und wird im laufenden Jahre veröffentlicht werden. Der Anschluß der Schweiz an die Nachbarstaaten ist so nach N. und 0. erreicht; den nach N. und W. hoffen die HH. Hirsch und Plantamour im Jahreslaufe ebenfalls zu erlangen.

Betreffend das Nivellement wurden die Linien Stekborn-Zürich und Aarburg-Bern kontrolirt und die Linie Stekborn-Stein (bei Rheinfelden) neu nivellirt. Nach Abschluß der Reduktionsrechnungen wird die Druklegung der 6. Lieferung stattfinden. Einnahmen (Bundesbeitrag): Fr. 15,000; Ausgaben: Fr. 15,000. 87; Passivsaldo : Fr. 0,87. -- Das Centralkomite des vom Bunde für Abhaltung von Vorturnkursen unterstüzten s c h w e i z e r i s c h e n T u r n v e r e i n s gibt in einem gedrukten Berichte Aufschluß über die Thätigkeit und die Rechnungsverhältnisse des Vereins. Die Kosten der Vorturnkurse beliefen sich auf Fr. 1375. Den Einnahmen (incl. Bundesbeitrag: Fr. 1,000) kamen die Ausgaben im Betrage von Fr. 12,501.22 gleich. -- Was leztlich die vom Bunde ebenfalls unterstüzten Arbeiten für Herausgabe eines s c h w e i z o r d e u t s c h e u I d i o t i k o n s betrifft, hat der Vorstand der geschäftsleitenden Kommission für diese Unternehmung einen 2. Jahresbericht veröffentlicht, welcher den Zeitraum vom 1. Oktober 1874 bis 30. September 1875 umfaßt und den eidgenössischen Räthen mitgetheilt worden ist. Diesem Bericht; hat der Vorstand nichts wesentliches Neues beizufügen.

Einnahmen: Fr. 10,446. 05; Ausgaben: Fr. 5665. 65; Saldo: Fr. 4780. 40, wozu noch der seit Neujahr bezogene Bundesbeitrag von Fr. 3,000 kommt.

Landwirthschaft.

Das Fortbestehen der R e b l a u s g e f a h r veranlaßte unserseits schon im Anfang des Jahres folgende Erlasse und Beschlüsse: ein Kreisschreiben an die weinbauenden Kantone in Mittheilung eines Genfer Gesezes, betreffend Bekämpfung der Reblaus, mit Anregung ähnlichen gesezgeberischen Vorgehens (20. Januar, Bundesblatt I. 89); das Verbot der Einfuhr von Rebholz und Wurzelreben aus Rheinpreußen und von solchen amerikanischen Ursprungs (22. Januar,

333

Bundesblatt I. 93); die Ergänzung der eidgenössischen Ceutralkommission für Berathung von Maßregeln gegen die Reblaus durch die HH. Kraft, Rebenbesizer in Schaffhauseu, und Professor Dr.

Kriimer in Zürich, infolge der Anzeige sporadischen Auftretens der Reblaus im Kanton Schaffhausen und am Zürichsee (1. Februar, Bundesblatt I. 188).

In Folge des Auftretens der Reblaus im Kanton Genf, angeblich auch im Kanton Zürich, machten einige Kantonsregierungen bei uns die Anregung der Beschränkung des Verkehrs mit Reben. -- Unter Hinweisung auf die bereits erlassenen Verbote gegen die Einfuhr von Wurzelreben und Rebholz wurde erwidert: es liegen zur Zeit keine Gründe zu einer weitern Ausdehnung dieser Verkehrseinschränkungen vor und zu einer solchen im Innern der Schweiz könnte unserseits, weil sie zur Zeit nicht nöthig sei und in der Folge auch nicht leicht durchzuführen wäre, nicht Hand geboten werden, selbst davon abgesehen, daß bekanntermaßen die Reblaus auch in anderer Weise Verbreitung finde. Anläßlich der Konstatirung des Vorkommens der Reblaus an englischen Treibhausreben in Mühlberg, Kautons Thurgau, empfahl das Departement der Kantonsregierung die Zerstörung dieser Reben in Anwendung der kantonalen Verordnung vom 5. März, betreffend Maßregeln gegen die Reblaus; im Fernern machte das Departement die Regierungen der weinbauenden Kantone mit Kreisschreiben vom 3. April darauf aufmerksam, daß es geratheu wäre,.»das Vorhandensein von Reben genannter Herkunft '/A\ untersuchen und dieselben kraft kantonaler, im Sinne unseres Kreisschreibens vom 20. Januar erlassener oder noch zu erlassender Geseze und Verordnungen eventuell zu zerstören, sobald sie mit der Reblaus behaftet seien; im Falle des Vorkommens von solchen ersuchte das Departement um Kenntnißgabe davon, sowie von daherig^n Maßnahmen. Anläßlich amtlicher französischer Veröffentlichungen, betreffend die Entdekung eines wirksamen Mittels r /ur Tilgung der Reblaus, erließ das Departement unterm 24. Mai ein Kreisschreibeu an die weinbauenden Kantone, betreffend die Wirksamkeit und Anwendung des entdekten Mittels ; zugleich wies das Departement darauf hin, daß in allen weinbauenden Kantonen, wo noch keine Expertenkommissionen für Beobachtung und eventuelle Tilgung der Reblaus beständen, solche unverzüglich niedergesezt werden sollten; dabei wurden
die den schon bestehenden oder noch zu ernennenden Kantoualkommissionen zu stellenden Aufgaben naher bezeichnet. Die Einfrage einer Kantonsregierung beim Departement, ob die Einfuhr von Tafeltrauben aus HüdfVankreich beanstandet oder gestattet sei, veranlagte die Untersuchung der Frage, ob das unterm 11. August 1874 erlassene Verbot der Einfuhr von Trauben u. s. w. aus Frankreich in Kraft bleiben solle. Da nun gerade im

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südlichen Frankreich die Reblaus immer zahlreicher auftrat, so erschien es unerläßlich, jenes Verbot festzuhalten; das Departement sah sich daher veranlaßt, an das Zolldepartement das Ansuchen zu richten, durch die betreffenden Zolldirektionen besagtes Verbot in seinem ganzen Umfang streng handhaben zu lassen (12. Juli). In Folge davon, daß die Reblaus im Kanton Genf (zu Pregny) neuerdings auftrat, ordnete die Regierung zur Verhütung einer weitern Ausbreitung derselben die Vernichtung verschiedener Weingürten an; unter Einsendung des bezüglichen Beschlusses richtete sodann die Regierung an uns das Gesuch um einen Bundesbeitrag an dio Kosten solcher weittragenden Maßregeln, die im allgemeinen Nimm getroffen werden. Dieses Ansinnen wurde jedoch abschlägig bcschieden, da verschiedene Umstände (der Mangel eines zur Bestreitung der Entschädigung verwendbaren Kredites, das Nichtbegründetsein des Begehrens durch ein Bundesgesez, die Konsequenzen im Bewilligungsfalle u. s. w.) dem Eintreten auf dasselbe entgegenstunden (6. August). (Seither haben Sie uns durch Postulat vom 23. Dezember, A. S. n. F. H. 53, eingeladen, zu prüfen, ob nicht eine Subventionirung derjenigen Kantone, denen durch die Maßregeln gegen die Reblaus Kosten erwachsen, durch das Interesso des Landes und die Billigkeit geboten sei.) Die mit Kreisschreiben des Departements vom 17. November und Mahnung vorn 9. Dezember einverlangten Berichte der weiubauenden Kantone über die von den kantonalen Untersuchungskommissionen augestellten Untersuchungen über das Vorkommen der Reblaus gingen vor Jahresende vollständig ein. Mit Benuzung dieser vom Departement dem Präsidenten der eidg. Centralkommission übermachten Materialien verfaßte derselbe einen Jahresbericht über den Stand der Rebeupflanzungen in der Schweiz mit Riiksicht auf die Verbreitung der Reblar.s. Als Hauptresultat ergibt sich aus diesem Bericht, daß im Sommer 1875 die Reblaus außerhalb ihres Herdes im Kanton Genf (bei Pregny), wo sie durch die Maßnahmen der Regierung lokalisirt blieb, nirgends constatili wurde; daß dieselbe im Kanton Thurgau, wo sie im Frühjahr an englischen Treibhausreben in Mühlberg vorgekommen war, infolge gründlicher Tilgung verschwunden ist, und daß ic den Kantonen Zürich und St. Gallen, wo die Reblaus zu Flurlingen (Zürich) und Schmerikon (St. Gallen) signalisirt
worden war, dieselbe im Sommer 1875 ebensowenig sich gezeigt hat, als im Kanton Schaffhausen, wo sie im Jahre 1875 angezeigt worden war und woselbst im Sommer 1875 zwei Experten ihre Gegenwart, nicht haben konstatiren können. Mit Riiksicht darauf, daß im Laufe des Jahres in allen weinbauenden Kantonen Expertenkommissionen organisirt und Geseze und Verordnungen, betreffend Maßregeln gegen die Reblaus, erlassen worden waren, und daß die

335 Regierungen der weinbauenden Kantone mit dem Departement direkt in Verbindung stunden, warf die eidg. Centralkommission beim Departement die Frage ihres Fortbestandes neben den kantonalen Expertenkommissionen auf; das Departement glaubte jedoch, die Centralkommission noch wenigstens auf unbestimmte Zeit fortdauern lassen zu können. Die eidg. Centralkommission hielt im Laufe des Jahres drei Sizungen in Genf; Hauptgegenstand ihrer mit den Genfer Experten gepflogenen Verhandlungen war das gegen die Reblaus im Kanton Genf anzuwendende Tilgungsverfahren. -- Nachdem wir unterm 30. Oktober 1874 die schweizerischen Gesandtschaften und einige schweizerische Konsulate bei den europäischen Seestaaten beauftragt hatten, amtliche Erkundigungen anzustellen, ob und welche Maßregeln von den Regierungen der betreffenden Staaten gegen die Einschleppung des C o l o r a d o k ä f e r s ergriffen worden seien, ergab es sich aus den bezüglichen Berichten der beauftragten schweizerischen Agentschaften im Auslande, sowie aus Mittheilungen auswärtiger Gesandtschaften in der Schweiz, daß sämmtliche seefahrende Staaten Europas mehr oder weniger ausgedehnte und strenge Vorsichtsmaßregeln gegen die mögliche Einschleppung des Coloradokäfers ergriffen hatten, so daß die Schweiz gegen dieselbe hinlänglich gesichert war; wir beschlossen daher, von einem hiersoiiigen Ergreifen derartiger Maßregeln (Verbot der Einfuhr von nordamerikanischen Kartoffeln u. s. w.) Umgang zu nehmen (9. Juli). -- Durch das im Sommer in verschiedenett Gegenden der Schweiz stattgefundene zahlreiche Auftreten der W a n d er h e u s c h r e k e sahen wir uns zu Maßregeln, welche von einer Kantonsregierung angeregt wurden, nicht veranlaßt, gestüzt auf ein vom Departement eingeholtes und der betreffenden Regierung mitgetheiltes fachmännisches Gutachten (6. August). -- Ueber die vom Bunde unterstiizten Arbeiten des schweizerischen und des romanischen landwirtschaftlichen Vereins ist der Artikel B u n d e s b e i t r ä g e u. s. w. nachzusehen. Eine; Folge des Wiener internationalen landund forstwirtschaftlichen Kongresses ist hienach (unter Vogels c h u z ) erwähnt.

Jagd und Yogelschuz; Fischerei.

Unsere, Botschaft mit Gesezentwurf über die J a g d und den S c h u z der n i i z l i c h e n V ö g e l , vom 26. Mai (Bundesblatt III.

23. 33), worüber ein Bericht der Kommission des Xationalruth.es nebst einem Minoritätsberichte vorliegt (Bundesblatt III. 929. 939), kam in der Septembersizung der Bundesversammlung zur Berathung, aus welcher das betreffende Bundesgesez vorn 17. September hervor-

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ging. Dasselbe wurde unterm 23. Oktober mit Festsezung der Einspruchsfrist (21. Januar 1. Js.) öffentlich bekannt gemacht (Bundesblatt IV. 489) und den Kantonsregierungen mitgetheilt.

Das "Weitere gehört in den nächsten Jahresbericht. Unsere fernere Botschaft und der Gesezentwurf betreffend die F i s c h e r e i , vom 25. August (Bundesblatt IV, 149. 167), kamen im September bei der Bundesversammlung zur Berathung. Aus derselben ging das bezügliche Bundesgesez vom 18. September hervor, welches unterm 20. November mit Festsezuug der Einspruchsfrist (16. Februar 1. Js.)

öffentlich bekannt gemacht (Bundesblatt IV. 653) und den Kantonsregierungen mitgelheilt wurde. Das Weitere wird im nächsten Jahresbericht Erwähnung finden. Einem Auftrage des Natioualrathes vom 17. September, betreffend Prüfung der Frage des Erlasses gesezlicher Bestimmungen zum Schuze des Fischlaichs (Buudesblatt IV. 376), entsprachen wir durch Bericht vom 22. November (Bundesblatt IV. 1235), mit dem Antrage, der Sache keine weitere Folge zu geben, womit Sie sich unterm 17./23. Dezember einverstanden erklärten (Bundesblatt 1876 1. 4). -- Betreffend die vom Wiener internationalen land- und forstwirtschaftlichen Kongresse von 1873 angeregte Frage einer internationalen Uebereinkunft zum Schuze der nüzlichen Vögel, wird auf den Artikel K o n k o r d a t e und i n t e r n a t i o n a l e Uebereinkü nft e verwiesen, ebenso hinsichtlich der Uebereinkunft mit Baden über die Fischerei im Rhein u. s. w. und der Uebereinkunft der Kantone Waadt, Genf und Wallis mit Frankreich über die Fischerei im Genfersee.

Hebung der schweizerischen Pferdezucht.

V e r ä u ß e r u n g i m p o r t i r t e r Z u c h t p f e r d e hat, wie im Vorjahre, nicht stattgefunden. Dem Gesuche der Regierung des Kantons Thurgau, von der Bedingung, wonach die importirten Zuchtthiere wenigstens 6 Jahre lang zur Züchtung verwendet werden müssen, enthoben zu werden, entsprach das Departement, da diese Bedingung, so weit es dio vom Kanton Thurgau im Jahre 1868 übernommenen Zuchtpferde betraf, als dahingefallen zu betrachten war. Die 1874er J a h r e s b e r i c h t e der bei den eidgenössischen Pferdeankäufen betheiligt gewesenen Kantone ü b e r die E r f o l g e der P f e r d e z u c h t gingen auf diesfällige Einladung des Departements vom 14. Januar (rechargirt am 6. April) bis im April ein, mit Ausnahme desjenigen von Nidwaiden. Ueber die Hauptergebnisse dieser Berichte, sowie derjenigen der eidg. Experten über kantonale Pferdeschauen von 1874 75 erstattete Hr. Oberst Wehrli, Mitglied der eidg. Pferdezuchtkommission, zuhanden der-

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selben ein im Auftrage des Departements verfaßtes Referat; nach diesem lauten die kantonalen Berichte günstig von Schwyz, Freiburg, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Waadt, mittelmäßig von Beni, Luzern und Baselland, ungünstig von Zürich, Thurgau und ganz besonders von Solothurn. Die eidg. P f e r d e z u c h t k o m m i s s i o n nahm durch Cirkulation Kennt niß von einem Berichte des Hrn. Oberst Wehrli über die im Vorjahr behufs der Gründung des eidg. Fohlenhofes bei Thun gemachten Fohlenankäufe. In ihrer Sizung vom 24. Mai nahm sodann die vom Departementschef herkömmlich präsidirte Kommission das vorerwähnte Referat entgegen, sowie einen günstigen Bericht des Genannten über den von ihm besichtigten eidg. Fohlenhof; ferner diskutirte die Kommission die Schlußanträge einer Abhandlung ebendesselben über Pferdezucht und Armee-Remontirung; zur Begutachtung der angeregten Fragen wurde eine engere Kommission von zwei Mitgliedern niedergesezt, welche in einer spätem Sizung Bericht erstatten soll; weiter berieth die Kommission die Frage des für 1876 zu verlangenden Kredits für Pferdezucht und seiner Bestimmung. (Die diesfälligen Beschlüsse, resp. Vorschläge der Kommission sind in der Botschaft zum Budget für 1876 S. 46 f. berüksichtigt.) Eine von Kommissionsmitgliedern nachgehends vorgenommene genaue Inspektion des eidg. F o h l e n h o f e s machte einen sehr guten Eindruk. Was die zu Ende des Vorjahres stattgefundene Gründung dieser Anstalt betrifft, beliefen sich die Gesammtsausgaben für den Fohlenankauf schließlich auf Fr. 14,907. 40. (Ein Ankaufsbericht ist oben erwähnt.) Nach dem Ankaufe blieb in den Stallungen des Fohlenhofes noch Plaz für 2--4 Thiere; von sofortigen weiteren Ankäufen wurde jedoch seitens des Departements abstrahirt, weil zuerst die Erfahrungen und Resultate betreffs der angekauften Fohlen abgewartet werden mußten und übrigens der leztjährig ährige betreffende Kredit bereits erschöpft war. Der Fohlenhof wurde seitens der Direktion der eidg.

Pferderegieanstalt, welcher er unterstellt ist, auf Ermächtigung des Departements mit Fohlen, Fourage und Gerätschaften bei der Schweiz. Mobiliarversicherungsanstalt gegen Feuerschaden versichert.

Genannte Direktion stellt dem Departement Monatsrechnungen über den Fohlenhof und hält ein Stammregister über die Fohlen. Ein im eidg. Fohlenhof
s t a t i o n i 3 1/2 3 l /2 jähriges Hengstfohlen wurde auf Antrag der Pferdezuchtkommission und daherige Ermächtigung des Departements von dei- Regieanstalt an die Pferdeausstellung in Iferten (s. unten) geschiknachgehendsehends um Fr. 4000 mit Ratifikation des Departements an die Regierung von Waadt verkauft. Ein Zuwachs des Fohlenhofes erfolgte gegen Jahresende und zu Anfang laufenden Jahres durch den vom Departement angeordneten und von Mitgliedern der Pferdezuchtkommission bewerkstelligten Ankauf Hengst-nsrst-

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fohlen um die Summe von Fr. 2830. -- In fernerer Anordnung e i d g e n ö s s i s c h e r E x p e r t i s e n ü b e r k a n t o n a l e Pferdes c h a u e n sandte das Departement an solche Schauen, welche ihm von Kantonsregierungen übungsgemäß angezeigt wurden, Experten ab: an die luzernisch-kantonale, mit Aufführung der im Kanton befindlichen Abstämmlinge importirter Zuchtpferde verbundene Pferdeschau in Ruswyl vom 13. März Hrn. Oberst Wehrli, an die bernische Pferdeschau in Dachsfelden vom 18. März, an die waadtländisch-kantonale Ausstellung von Zuchthengsten, trächtigen Stuten und Stuten mit ihren Fohlen in Lausanne vom 15. Mai, an die kantonale, mit Beiziehung der importirten Zuchthengste und ihrer Abstämmlinge gehaltene Ausstellung von Mutterstuten in Freiburg vom 30. August bis 2. September Hrn. Thierarzt Müller in Tramelan. Ueber die genannten Pferdeschauen liegen die Expertenberichte vor. Für die von der romanischen Pferdeverbesserungsgesellschaft veranstaltete und am 4. September in Iferten gehaltene Zuchtpferdeausstellung, sowie für diejenige, welche, von einer Kommission organisirt, am 26. und 27. September in Zürich stattfand, wurden von uns Bundesbeiträge behufs der Aufbesserung der Prämien bewilligt, an erstere Ausstellung im Betrage von Fr. 500, an leztere im Betrage von Fr. 250; über die Verwendung dieser Beiträge wurde der ausbedungene Ausweis ihrer Verwendung geleistet.

Erfindungen und Patente.

Ueber eine uns vom Nationalrathe unterm 25. Juni zur Vernehmlassung zugewiesene Petition für den Erlaß eines Gesezes zum Schuze der Erfindungen erstatteten wir Bericht (22. November, Bundesblatt IV. 1232), mit dem Antrage auf Tagesordnung, welcher auch von der Kommission des Nationalrathes in ihrem bezüglichen Berichte gestellt wurde (Bundesblatt 1876 I. 69) und womit Sie sich am 15/17. Dezember einverstanden erklärten (Bundesblatt 1876 I. 4).

Unterstüzung Beschädigter durch Naturereignisse.

Ein Gesuch der Regierung von Wallis, betreffend Verabfolgung, respektive Verrechnung eines dem Kanton aus den Hilfsgeldern für die Wasserbeschädigten von 1868 noch zustehenden Guthabens von Fr. 10,801. 69, wurde unserseits dahin erwiedert, daß die diesfalls früher zugesagte Vorlage über Verwendung dieser Summe gewärtigt werde (27. Januar). Ein daheriger Vorschlag

339 der Regierung von Wallis befriedigte uns nicht, und erst auf einen neuen Vorschlag derselben beschlossen wir die Ausbezahlung obiger Summe, unter dem Vorbehalt ihrer Verwendung für die Wasserbeschädigten des Kantons (10., 17. Februar). Die vom schweizerischen Generalkonsul in Washington uns gemachte Mittheilung, daß in Nebraska, wo viele Schweizer angesiedelt seien, eine furchtbare Hungersnoth herrsche, und daß denselben Hilfe aus ihrer alten Heimat sehr erwünscht wäre, wurde von uns veröffentlicht (2. April, Bucdesblatt I. 585). Eine von der schweizerischen Gesandtschaft in Paris veranstaltete Kollekte von Schweizern in Sens (Frankreich) für die im Juli von Hagelschaden betroffenen schweizerischen Landesgegenden wurde an das Hilfskomite für die Hagelbeschädigten in Genf übermittelt (3. August).

Kosten der Verpflegung und Beerdigung armer Angehöriger anderer Kantone.

Der mit unserer Botschaft vom 2. Juni Ihnen vorgelegte bezügliche Gesezentwurf (Bundesblatt III. 251, 269) kam in Ihrer Junisession zur Berathung; aus dieser ging das Bundesgesez vom 22. Juni hervor. Dasselbe wurde unterm 3. Juli öffentlich bekannt gemacht (Bundesblatt IH. 531), den Kantonsregierungen mitgetheilt und von uns, nach Ablauf der Einspruchsfrist (1. Oktober) ohne erfolgte Einsprache, unterm 6. Oktober gemäß Art. 89 der Bundesverfassung in Kraft und mit dem 1. November als vollziehbar erklärt (A. S. n. F. I. 744).

Ausstellungen im Inlande; Ausstellungen, Kongresse und Konferenzen im Auslande.

Die Aufsichtskommission des Gewerbemuseums Zürich und Namens des Schulvereins Zürich die Spezialkommission für die schweizerische Schulausstellung richtete an uns das Gesuch um Unterstüzung des projektirten Unternehmens einer s t ä n d i g e n s c h w e i z e r i s c h e n S c h u l a u s s t e l l u n g ; w i r beauftragten das Departement, über Plan und Bedeutung dieses Unternehmens, besonders für das Primarschulwesen, genauere Erhebungen zu pflegen und hernach uns darüber Bericht zu erstatten (13. Oktober).

Näheres über die projektirte Ausstellung ist seither dem Departement auf diesfällige Erkundigung nicht bekannt gegeben worden. --.

Ueber P f e r d e a u s s t e l l u n g e n in Iferten und Zürich siehe den Artikel H e b u n g der s c h w e i z e r i s c h e n P f e r d e z u c h t . --

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Nachdem die uns von den schweizerischen Mitgliedern dor internationalen Jury der W i e n e r W e l t a u s s t e l l u n g v o n 1873 erstatteten Berichte während des Druks successiv an dio Präsidenten der kantonalen Ausstellungskommissionen, die Jurymitglieder u. s. w.

verabfolgt worden waren, wurden die im Druk vollendeten Berichte den Mitgliedern der Bundesversammlung, den Kantonsregierungen (diesen mit Kreisschreiben, Bundesblatt II. 634), den Gesandten der Schweiz und des Auslandes Übermacht. Die der Schweiz zugefallenen 22 Ehrendiplome der Wiener Ausstellung wurden von Herrn Oberst Rieter in Winterthur, gewesenem schweizerischen Generalkommissär der Ausstellung, den Betreffenden übermittelt.

Ebenderselbe besorgte die Versendung der lezten den schweizerischen Austellern vom internationalen Preisgerichte zugesprochenen Prämirungen, nämlich der Verdienst- und Mitarbeitermedaillen.

Leztlich Übermächte der Genannte dem Departement als Nachtrag zu der im Vorjahr gestellten Abrechnung die Schlußrechnung der Ausstellung im Betrage von Fr. 7856. 19, sowie die Schlußakten sammt der Schlußkorrespondenz (Oktober). Das Departement besorgte verschiedene von der Wiener Ausstellung herrührende Rechnungssachen : mit dem Verleger des Handels- und Industrieatlasses der Schweiz von Professor Wartmann, mit dem Druker der Juryberichte und mit Herrn Professor Kinkelin, betreffend dessen Schweizerische Unterrichtsstatistik, welche, 7 Bände haltend, im Mai laufenden Jahres vollendet sein wird. -- Die vom Departement im Vorjahr vorbereitend behandelte Angelegenheit des im Berichtsjahr zu Paris gehaltenen internationalen K o n g r e s s e s f ü r g e o g r a p h i s c h e W i s s e n s c h a f t e n und der damit verbundenen g e o g r a p h i s c h e n A u s s t e l l u n g wurde von uns behufs fachmännischer Behandlung des Gegenstandes dem Militärdepartement, beziehungsweise dem eidgenössischen topographischen Bureau zu fernerer Besorgung übertragen (25. Januar). Eine vom Präsidenten des deutschen Weinbauvereins an das Departement gerichtete Einladung zur Betheiligung der schweizerischen Weinbauer an dem W e i n b a u k o n g r e ß in C o l m a r (gehalten im September) wurde vom Departement dem Präsidenten des schweizerischen Obst- und Weinbauvereins zu geeigneter Verwendung Übermacht (4. April). Unter Einsendung
von Programm und Reglement der im September in Brüssel gehaltenen 4. Sizung des internationalen K o n g r e s s e s f ü r m e d i z i n i s c h e W i s s e n s c h a f t e n ersuchte die belgische Gesandtschaft Namens des Organisationskomite's um Veröffentlichung dieser Schriftstüke und sprach den Wunsch der Beschikung des .Kongresses aus der Schweiz aus. Das Departement theilte Programm und Reglement, sowie den geäußerten Wunsch dem Vorstande des schweizerischen ärztlichen Centralvereins mit; unserseits

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wurde die Bekanntmachung der eingesandten Schriftstüke angeordnet (Bundesblatt I. 590) und der belgischen Gesandtschaft hievon Kenntniß gegeben (29. Mai). Als Abgeordnete an die vom 3. bis 5. August in Bruchsal gehaltene K o n f e r e n z der vom Londoner Pönitentiarkongreß von 1872 niedergesezten K o m m i s s i o n f ü r V e r b e s s e r u n g d e s G e f ä n g n i ß w e s e n s ernannten w i r Herrn Dr. Guillaume, Direktor der Strafanstalt in Neuenburg, Mitglied jener Kommission (26. Juli); von einem Berichte desselben tiber die gepflogenen Konferenzverhandlungen nahmen wir Kenntniß.

Konkordate und internationale Uebereinkünfte.

Betreffend das K o n k o r d a t für F r e i z ü g i g k e i t des M e d i z i n a l p e r s o n a l s vom 22. Juli 1867 (Amtliche Sammlung IX. 98), wurden unter dem herkömmlichen Vorsize des Departementschefs zwei Konferenzen der Konkordatsstände gehalten. Die erste, vom 17. Juni, nahm ein Referat des leitenden Ausschusses für die Konkordatsangelegenheiten entgegen, betreffend die Ansichtsäußerungen der Konkordatsstände über den vom leitenden Ausschusse zufolge frühern Konferenzbeschlusses vorgelegten Entwurf eines Maturitätsprogramms für Pharmazeuten, welcher besagten Ständen mit Kreisschreiben des Departements vom 29. Januar mitgetheilt worden war; sodann wurde das Programm berathen und endgültig festgestellt; außerdem traf die Konferenz Ersazwahlen in die Prüfungskommissionen. In der zweiten Konferenz, vom 17. Dezember, fand die reglementarische Erneuerungswahl des leitenden Ausschusses und der Prüfungskommissionen statt, deren vierjährige Amtsdauer mit Ende des Jahres auslief (der leitende Ausschuß wurde bestellt in den Herren Dr. Ad. Ziegler in Bern, Präsident, Sanitätsrath Ludwig Meyer, Apotheker in Zürich, Vicepräsident, und Dr. Fr.

Müller in Basel als Aktuar) ; sodann wurde der leitende Ausschuß beauftragt, zu untersuchen, ob die Berufe der Zahnärzte und Hebammen zu den wissenschaftlichen zu zählen seien und darüber in nächster Konferenz zu referiren, ferner ein Reglement für Prüfung der Zahnärzte auszuarbeiten und in der nächsten Konferenz vorzulegen. (Vergleiche übrigens den Artikel : K a n t o n a l e A u s weise für A u s ü b u n g der wissenschaftlichen Ber u f s a r t e n.) Aeltere Konkordate betreffend, ist zu erwähnen: der Beitritt von Basellandschaft zum Konkordate für g e m e i n s c h a f t l i c h e P r ü f u n g der G e o m e t e r u n d d e r e n Freizügigkeit im Gebiete der K o n k o r d a t s k a n t o n e vom 18. Oktober 1864 (Bundesblatt II. 328 ; Amtliche Sammlung, neue Folge I. 500) und die Ersezung des Konkordats über V e r -

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pflegung und Beerdigung armer Angehöriger a n d e r e r K a n t o n e vom 16. November 1865 durch das betreffende Bundesgesez (siehe oben den bezüglichen Artikel). Eine zwischen den Kantonen Freiburg, Waadt und Neuenburg am 2. März abgeschlossene Uebereinkunft betreffend die S c h i f f f a h r t s polizei f ü r d i e D a m p f s c h i f f f a h r t auf dem Neu enb u r g e r - und M u r t e n s e e und dem Kanal der untern Broye, wurde von uns genehmigt, da dieselbe nichts enthält, was den Rechten des Bundes oder anderer Kantone zuwiderläuft (24. Dezember). In Sache der vom schweizerischen Verein für Slraf- und Gefänguißwesen angeregten Anbahnung eines Konkordats für G r ü n d u n g einer i n t e r k a n t o n a l e n R e t t u n g s a n s t a l t f ü r j u n g e V e r b r e c h e r u n d T a u g e n i c h t s e berief d a s Departement mit Kreisschreiben vom 7. September die von den Kantonen auf Einladung vom 5. August vorher bezeichneten Abgeordneten zu einer Konferenz ein. An dieser, die am 14. September stattfand, waren vertreten die Kantone Bern, Uri, Ob- und Nidwaiden, Glarus, Zug, Freiburg, Baselstadt, Baselland, Schaffhausen, beide Appenzell, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis und Neuenburg ; Solotlmrn verlangte Mittheilung des Protokolls und Genf erklärte nachträglich grundsäzliche Zustimmung zum fraglichen Konkordatsprojekt. Mehrere Kantone wollten eine abwartende Stellung einnehmen und beschikten daher die Konferenz nicht; andere, welche Abgeordnete sandten, ertheilten ihre Zusage immerhin nur unter Vorbehalt. Die Konferenz berieth die einleitenden Schritte im Allgemeinen und beschloß die Niedersezung einer vom Departementschef als Vorsizer zu bestellenden Kommission aus 4 Mitgliedern, welche unter Berüksichtigung der in der Konferenz geäußerten Ansichten einen Konkordatsentwurf zur Gründung einer oder mehrerer gemeinsamen Korrektionsanstalten für junge Verbrecher auszuarbeiten und einer spätem Versammlung vorzulegen hat. Der Berichterstatter dieser vom Departement bestellten Kommission, Herr Regierungsrath Hartmann in Bern, bezeichnete es als nothwendig, vor Anhandnahme der Arbeit zu einem Konkordatsentwurfe noch statistisches Material aus den Kantonen zu beschaffen, indem das vorhandene Material ungenügend war und keine genügenden Anhaltspunkte bot, um das
Bedürfniß einer oder mehrerer Anstalten der fraglichen Art zu ermessen. Auf diesfälliges Kreisschreiben des Departements vom 3. November an sämmtliche Kantonsregierungen waren die betreffenden Materialien vor Jahresende erst von acht Kantonen eingegangen. -- Nach partieller Wiederaufnahme der seit 1870 unterbrochenen Verhandlungen behufs einer Uebereinkunft zur Regelung der Fischerei im Rhein (vergi.

Botschaft zum Fischereigesezentwurf Bundesblatt 1875, W. 150 ff.)

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wurde am 25. März zwischen schweizerischen und badischen Bevollmächtigten eine Uebereinkunft über A n w e n d u n g g l e i c h artiger Bestimmungen f ü r d i e Fischereii i m R h e i n u n d seinen Z u f l ü s s e n , e i n s c h l i e ß l i c h d e s B o d e n s e e's , geschlossen. Mit Note vom 19. Juni brachte sodann das großherzoglich badische Ministerium u n s z u r Kenntniß, d a ß e s gedachten Uebereinkunft Namens der großherzoglichen Regierung unter dem Vorbehalte auszusprechen, daß die Einführung und künftige Beibehaltung der in ihr vorgesehenen Vorschriften in Elsaß-Lothringen als Bedingung ihrer Wirksamkeit zu gelten habe, und daß es überdies jedem der vertragschließenden Theile freistehen solle, nach Ablauf von 10 Jahren jederzeit mit einjähriger Kündungsfrist von derselben zurükzutreten. Unterm 30. Novembeertheilteneu wir dieser Uebereinkunft die endgültige Ratifikation unter dem von der großherzoglich badischen Regierung gemachten Vorbehalte. Wir glaubten dies um so eher thun zu dürfen, weil die Mannheimer Konvention vom 9. Dezember 1809, betreffend gemeinsame Bestimmungen über die Fischerei im Rhein, welche Ihre Sanktion erhalten hatte, auf den gleichen Grundlagen beruhte. Bekanntlich hat die Uebereinkunft von 1869 nie Rechtskraft erlangt, und wird nun an deren Stelle die neue, von Baden am 5. Dezember ratifizirte Konvention treten (Amtliche Sammlung neue Folge I. 812). Ueber die schon vor Längerem angebahnte Uebereinkunft der Kautone Waadt, Genf und Wallis mit Frankreich, betreffend die F i s c h e r e i im G e n f e r s e e , auf unsere Botschaft zum Fischereigesez (Bundesblatt IV. 165 f.)

verweisend, bemerken w i r hier nur, d a ß nach Inkrafttreten müssen, um möglichstUebereinstimmungng zwischen beiden zu erzielen. Ihr Postulat vom 2. Juli, betreffend Fortsezung der Unterhandlungen mit den Nachbarstaaten, namentlich mit Italien, behufs Abschlusses einer Vereinbarung zum Sehuze denüzlicheneu Vögel (Bundesblatt III. 736) wurde erledigt durch Auftrag des Departements au die Schweiz. Gesandtschaften in Wien und Rom, vom 25. September, Leztere Gesandtschaft Übermächte unterm 18. gleichen Monats den Entwurf einer auf den Vogelschuz bezüglichen Deklaration zwischen Italien und Oesterreich. Weiteres hat über diesen Gegenstand im Berichtsjahre nicht verlautet. Ueber Verhandlungen,
betreffend den Beitritt der Schweiz zu einem i n t e r n a t i o n a l e n S a n i t ä t s v e r t r a g e , sowie über Anregungen, betreffend die V e r e i n b a r u n g i n t e r n a t i o n a l e r v i e h s a n i t ä t s p o l i z e i l i c h e r Maßr e g e l n ist oben unter G e s u n d h e i t s w e s e n referirt. Die Anbahnung einer V e r e i n b a r u n g m i t D e u t s c h l a n d b e treffend E h e s c h l i e ß u n g e n , i s t unter C i v i l s t a n d u n d Bundesblatt. 28. Jahrg. Bd. II.

23

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E h e berührt. D e r i n t e r n a t i o n a l e M a ß - u n d G e w i c h t s v e r t r a g (Metervertrag) vom 20. Mai 1875 findet unter M a ß u n d G e w i c h t Erwähnung. Eine Modifikation des schweizerschen Niederlassungsvertrags mit Dänemark vom 10. Februar 1875 ist unter der Rubrik k a n t o n a l e A u s weise f ü r A u s ü b u n g w i s s e n s c h a f t l i c h e r B e r u f s a r t e n erwähnt.

Vollziehung der Uebereinkünfte mit auswärtigen Staaten

über literarisches, künstlerisches und gewerbliches Eigenthum.

In Folge der diesfälligen Uebereinkunft mit Frankreich vom 30. Juni 1864 wurden eingeschrieben: A. Literarische Werke (bei der schweizerischen Gesandtschaft in Paris) 577 ; B. Künstlerische Werke 238 ; C. Fabrik- und Handelszeichen (beim Departement) 38 -- zusammen 853. Die Uebereinkünfte mit Belgien vom 25. April 1867, mit Italien vom 22. Juli 1868 und mit Norddeutschland vom 13. Mai 1869, betreffend den Schuz literarischer Werke, hatten Einregistrirungen zur Folge: die erste 63 beim schweizerischen Konsulate in Brüssel, die zweite 91 bei der schweizerischen Gesandtschaft in Rom, die dritte 9 beim Departement. Näheres über diese Einregistrirungen ist in den bezüglichen Spezial berichten der genannten schweizerischen Agentschaften enthalten. Die Literarkonventionen mit Baden vom 16. Oktober 1869, mit Bayern, Württemberg und Hessen vom gleichen Datum veranlagten keine Eintragung, dagegen der schweizerisch-deutsche Handelsvertrag vom 13. Mai 1869 eine beim Departement.

Geschäftsbetrieb der Auswanderungsagenturen.

Die im Vorjahr begonnenen Vorarbeiten für den Entwurf eines bezüglichen Gesezes wurden mit Benuzung der anwendbaren Geseze einiger anderen Staaten in der Weise gefördert, daß das Departement uns im Oktober diesen Entwurf nebst dem einer betreffenden Botschaft vorlegen konnte. Nach dicsfälliger Berathung ludert wir das Departement ein, durch Mittheilung des Gesezentwurfs, wie auch, wenn nöthig befunden, der Botschaft an die öffentlichen Blätter, an die Kantonsregierungen und au die schweizerischen Konsulate auf Pläzen, welche die Auswanderung vermitteln, eine allgemeine Erörterung der in Aussicht genommeneu Bestimmungen zu veranlaßen, damit wir an der Hand ihrer Ergebnisse seiner Zeit

345 mit mehr Sachkenntniß auf die Einzelberathung eintreten können (10. November). In Folge dieser Einladung hat das Departement durch zwei Kreisschreiben vom 29. Dezember den Kantonsregierungen und den betreffenden Konsulaten den Gesezentwurf zum Anbringen allfälliger Bemerkungen über denselben mitgetheilt. -- Verschiedene uns zugekommene Mittheilungen über die Behandlung von Auswanderern nach Venezuela veranlaßten das Departement zu einer bezüglichen Bekanntmachung (Bundesblatt IV. 912--1259).

Vom Ministerresidenten der Vereinigten Staaten von Nordamerika uns mitgetheilte Bestimmungen des Gesezes der Vereinigten Staaten über Einwanderung, vom 3. März 1875, betreffend Prohibitivmaßregeln gegen Einwanderer gewisser Menschenklassen, wurden ebenfalls veröffentlicht (Bundesblatt II. 698).

Mittheilungen über schweizerische Verhältnisse an das Ausland und umgekehrt.

Während einerseits auswärtige Regierungen auf gestellte Gesuche Auskunft über schweizerische Verhältnisse von uns erhielten, kamen anderseits amtliche Mittheilungen aus dem Auslande und über dasselbe uns in Menge zu; auch wurden solche durch unsere Vermittlung an Regierungen, Gesellschaften und Institute des Inlandes, zum Theil auf deren Auskunftbegehren, gemacht. Das diesfällige beidseitige Detail beweist die zunehmenden vielseitigen Beziehungen der Schweiz zum Auslande, wird aber um der Kürze willen nicht näher erörtert.

B. Polytechnische Schule.

I. Leistungen und Frequenz der Anstalt.

Der angekündigten Vorlesungen und Uebungskurse waren im Wintersemester 179, im Sommersemester 176, von welchen im Wintersemester 163, im Sommersemester 158 wirklich gehalten wurden.

Für Aufnahme als Schüler haben sich angemeldet: im Oktober 1874 312, im Oktober 1873 265, im April 1875 16, im April 1874 39, 328, 304,

346

und es wurden aufgenommen: im Oktober 1874 257, im Oktober 1873 224, im April 1875 11, im April 1874 24, Summa 268 = 81,70 % der Angemeldeten*

248 = 81,50 °/o

Die Aufnahmen vertheilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Fachschulen : 1873/74.

1874/75.

Bauschule 4 13 Ingenieurschule .

.

.

. 48 65 Mechanisch-technische Schule . 38 42 Chemisch-technische Schule . 33 29 Forstschule 6 9 Landwirthscbaftliche Abtheilung .

9 7 Fachlehrerabtheilung .

.

. 14 14 Mathematischer Vorkurs 76 89 Die Gesammtfrequenz-betrug an Schülern .

.

.

a n Auditoren .

.

.

248 1873/74.

.676 . 275

268 1874/75.

711 251

951 962 Die Schülerzahl hat sich sonach um 35 vermehrt, die Zahl der Auditoren um 24 vermindert; die Gesammtfrequenz zeigt eine Zunahme um 11 Personen.

Während des Schuljahres haben die Anstalt vor Beendigung ihrer Studien verlassen: im Berichtsjahre 60, im Jahr 1873/74 61 Schüler.

Aus den obersten Kursen sind abgegangen, theils mit Diplom, theils mit Abgangszeugnissen : 162 Schüler ; es bleibt somit für den Schluß des Schuljahres eine Schülerzahl von 489.

Von den regelmäßigen Schülern in ihrer Gesammtzahl gehören 322 der Schweiz, 389 dem Auslande an; im Vorjahre waren es 277 Schweizer gegenüber 399 Ausländern. Es zeigt sich also gegenüber dem Schuljahr 1873/74 dort eine Zunahme um 45, hier eine Abnahme um 10 Schüler.

347

Die Gesammtschülerfrequenz, auf die Fachschulen vertheilt, ergibt folgendes Resultat: 1873/74.

Abtheilung.

»H S] 'S

et

Vorkurs

CD S) 'S

1 02

o 02

Bauschule . . .

Ingenieurschule .

Mechanisch - technische Schule .

Chemisch -technische Schule .

Forstschule . .

Landwirthschaftr liehe Abtheilung Fachlehrerabtheilung . . . .

Mathematischer

1874/75.

§

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12 13 25 16 12 28 83 204 287 105 195 300

S 1 3 S)

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O

gegenüber 187!5/74.

3 13

72

66 138

84

66 150

12

41 12

47 2

88 14

35 18

34 4

69

22

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8

6

14

7

9

16

2

23

3

26

27

7

34

8

26

58

84

30

62

92 \

8

277 399 676 322 389 711

B

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19 -- -- -- -- 19

Differenz -f- 35.

348

Die schweizerischen Schüler vertheilen sich auf folgende Kantone :

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Kanton.



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Bern . . . .

Aargau . . .

St. Gallen . . .

Waadt . . . .

Neuenburg . .

Graubünden . .

Luzern . . . .

Thurgau . . .

Glaras . . . .

Tessin . . . .

Genf . . . .

Schaffhausen . .

Basel-Stadt . .

Preiburg . . .

Basel-Landschaft Wallis . . . .

Appenzell .

Zuff Unterwaiden . .

Schwyz . .

Solotimm Uri

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87 73 14 34 32 2 -- 25 14 11 -- 20 18 2 17 11 6 -- 15 14 1-- --3 14 6 8 -- 1 14 12 214 11 3 --1 11 17 -- 6 1 10 13 -- 3 1 10 6 4 -- 4 9 13 --3 9 8 --1-- 1 9 7 2-- 1 7 4 31 5 6 -- 1 4 3 1 -- -- ^_ ...

3 2 1_ 1 2 1 1L 1 2 3 'l 1 \ 3 --' 2 r __ ___ ___ _i_

21 27 13 2 5 6 18 5 3 -- 4 7 7 -- 2 1 4 7 3 6 2 -- 1 2 5 -- 1 5 3 6 4 -i -- -- 5 1 2 -£ -- 6 5 _...... 1 -- --1 -- 7 3 3 1 6 3 -- -- -- 1 7 2 -- -- -- -- 5 -- 1 -- -- 4 1 2 1 1 3 1 2 -- -- --4 3 1 -- -- -- 3 3 -- -- -- -- 3 1 -- -- -- -- -- 4 -- -- -- _ i \ 1 _J_ 1 -- 1 1 -- ii -- -- -iJL

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16 105 84 35 18 7 27 30 322 277 62 17 Di£ 'erer z -i- 4 5

349 Ueber die ausländischen Schüler und die von ihnen besuchten Abtheilungen gibt folgende Tabelle Aufschluß :

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03

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Oesterreich und Ungarn . . . 6 88 26 8 Russische Staaten i 40 6 10 Deutsches Reich . 2 14 9 12 Italien . . . . -- 8 12 _Schweden u. Norwegen . .

10 3 -- -- Dänemark . . . --1 11 -- Rumänien und andere Donaufürstenthümer .

7 2 Großbritannien .

3 3 1 Nord- und Südamerika . . . 2 3 1 Frankreich . .

5 1 1 Holland . . . ^__ 2 3 1 Türkei u. Serbien _-- 3 1 Portugal 1 --

12 195 66 34

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1 3 22 154 160 6 -- 11 4 1 5 67 78 -- 2 -- 2 7 48 48 -- -- -- 4 1 8 33 35 -- 2 2 1 -- -- 2 16 18 -- -- 3 15 13 --2 -- -- 1

_

._ -- -- -- -- -- -- --

5 15 10 5 -- 4 11 8 3 --

-- 5 -- -- -- -- 1

11 7 6 5 1

8 10 6 5 --

3

--3 -- -- -- --1 -- --

4 9 7 62 389 399 14 24| Differenz -- 10

350 Wie oben bereits bemerkt, betrug die Zahl der Auditoren für einzelne Fächer, namentlich der Vu. Ahtheüung, '251, im Jahre 1873/74 275, worunter 78 Studenten der zürcherischen Hochschule, gegenüber 93 Studenten im Jahre 1873/74. Die 25l Zuhöjer hatten während des ganzen Jahres 603 semestrale Kurse belegt, nämlich im Wintersemester bei einer Zahl von 179 Zuhörern 326, im Sommersemester bei 118 Zuhörern 277, oder durchschnittlich 2 Kurse.

II. Pleiss und Disziplin.

Hinsichtlich des Fleißes und der Disziplin haben sich die Verhältnisse nicht erheblich geändert. Ermahnt wurden durch den Direktor und die Vorstände wegen Unfleiß 112, wegen Ungehorsams 6, wegen unanständigen Betragens außerhalb der Schule 8, zusammen 126 (im Vorjahre 121).

Mit der Wegweisung sind bedroht worden : 31 Schüler wegen Unfleiß, 2 ,, ,, Disziplinarvergehen, Summa 33, gegenüber 37 im Jahr 1873/74, und endlich wurde die Relegation ausschließlich wegen Studienvernachläßigung ausgesprochen gegen 5, im Vorjahre gegen 7 Schüler.

In Prozenten ausgedrükt ergeben sich : 1874/75 1873/74 für Ermahnungen durch Direktor und Vorstände 17,50 °/o nahezu 18 % ,, Androhung der Wegweisung .

4,63 °/o 5,47 °/o ,, Wegweisung .

.

.

.

0,70 °/o etwas über l °/o.

Hinsichtlich der Veränderungen im Schülerbestande während des Berichtsjahres und der Promotionen in die höhern Jahreskurse sowohl als aus dem Vorkurse an die Fachschulen verweisen wir auf nachstehende tabellarische Zusammenstellung.

351 Jahre» Schüler- Ansge- Bestand Promovirt Nichtkurs zahl treten am Schluß promovirt während des Schul- des Jahres Jahres 1 5 10 16 11 I Bauschule . .

4 4 4 II -- -- 84 96 12 73 11 Ingenieurschule .

1

Mech. - technische Schule . . .

Chem.- technische Schule . . .

Forstschule Landwirthschaftl.

Abtheilung Fachlehrerabtheilung . . . .

Mathem. Vorkurs

n in I n I i n i n

1 1

83 66 67 43

82 65

81 65

59 40

53 40

1 --

33 11 4

3 l

30 10 4

27 10 4

6 5

2 l

4 4

4 4

23 92 549

7 16

16 76

16 62

14

60

489

453

36

Die Zahl der Nichtpromovirten beträgt demnach 6 1/2 °/o, im Jahre 1873/74 etwas über 9 °/o.

Die Diplomprüfungen ergeben folgendes Resultat: a. U e b e r g a n g s d i p l o m p r ü f u n g .

Gemeldet. Abgewiesen.

Bauschule Ingenieurschule . . . .

Mechan.-technische Schule Chemisch-technische Schule Forstschule Landwirthschaftl. Schule .

Im Jahr 1873/74

4 24 ·20 13 7 2

70 64

--» 4 3 4 __» -- 11 8

Zur Hanptprüfung zugelassen.

4 20 17 9 7 2

59 56

352 b. Hauptprüfung.

Schülerzahl der BeAbgeobersten werber. wiesen.

Kurse.

8 4 2 Bauschule 1 55 20 Ingenieurschule 40 16 Mechanisch-technische Schule .

36 9 3 Chemisch-technische Schule 7 6 Forstschule .

6 2 Landwirtschaftliche Abtheilung . .

11 10 Fachlehrerabtheilung

163 oder

Im Vorjahre waren e s

...

Drplomirte.

2 19 16 6 6 2 10

67 6 61 41°/o 9°/o 91 °/o der der der BeSchüler- Bezahl, werber. werber.

54 1 53

Die Zahl der seit Eröffnung der Schule ertheilten Diplome beläuft sich auf 767, nämlich : 67 Diplome für Architekten.

224 ,, ,, Ingenieure.

211 ,, ,, Maschineningenieure.

108 ,, technische Chemiker.

" 85 ,, ,, Forst- und Landwirthe.

82 ,, ,, Fachlehrer in mathematischer und naturwissenschaftlicher Richtung.

Summa 767; davon entfallen auf die deutschen Schweizer 379, die romanischen Schweizer 98, die Ausländer 290 Diplome, ein mit Rüksicht auf die Zahlenverhältnisse der schweizerischen Schüler zu den ausländischen sehr günstiges Resultat.

Von den im August 1875 fällig gewesenen P r e i s a u f g a b e n wurden diejenige der chemisch-technischen und der Forstabtheilung gelöst. Für die Aufgabe der chemisch-technischen Schule: ,,Experimentelle Untersuchung der verschiedenen nicht giftigen Dar,,stellungsmethoden des Fuchsin aus dem künstlichen Anilin und ,,Vergleichung dieses Fuchsin hinsichtlich der Ausbeute, der Nuance Farbstoffes, sowie des Kostenpunktes mit dem mittelst Arsendes ,,säure Bereiteten" erhielt Herr Hans Wolff von. Zürich den Haupt-

353 preis, bestehend in der silbernen Medaille nebst einer Geldzulage von 130 Fr.; für die Aufgabe der Forstschule: ,,Die Waldweide ,,in ihren Beziehungen zur Forst- und Landwirtschaft"' erlangte Herr Joseph Arnold von Kulmerau (Luzern) den Nahepreis, bestehend in der silbernen Medaille nebst 50 Fr. Geldzulage.

E x k u r s i o n e n wurden mit den Schülern, hauptsächlich der obera. Kurse, ausgeführt, wie folgt : 1) An der B a u s c h u l e mit den Schülern des 3. Kurses eine 3tägige Exkursion nach Rothweil in Württemberg, Kloster Alpirsbach und Haussach im Schwarzwald, nach Villingen und Donaueschingen.

2) An der I n g e n i e u r s c h u l e : eine 3tägige Exkursion nach Wyl zur Besichtigung der Toggenburgerbahn mit ihren schönen eisernen Brüken auf Hochjochen, nach Heiden zum Besuche der Bergbahn und nach Frauenfeld zur Besichtigung der Thurkorrektion und der hölzernen Howe'schen Thurbrüke daselbst.

3) Mit den Schülern des II. und HI. mechanischen Kurses wurden in Ausflügen von kürzerer und längerer Dauer besucht: die mechanischen Etablissemente von Gebr. Sulzer, Rieter & Komp., der Lokomotiv- und Maschinenfabrik in Winterthur, die Papierfabrik an der Sihl in Zürich, die Spinn- und Webefabriken der Herren Schmid in Gattikon, Jenny & Enderli an der Ziegelbrüke, Rieter & Komp. in Glattfelden, die Werkzeugmaschinenfabrik von Daverio, Sievert & Komp. in Oerlikon und die Werkstätten der Nordostbahn in Zürich.

4) Die Forstschulen besuchten auf 2 größern Exkursionen im Frühjahr und August 1875 die Staatswaldungen von St. Gallen, die Genossenschaftswaldungen von Einsiedeln und Schwyz und die Waldungen am Bürgenstok bei Stanz und am Gütsch bei Luzern.

Die jeden Samstag vorgenommenen kleinern Ausflüge galten den Waldungen Zürichs und Umgebung.

5) Die Landwirthe besichtigten die Fabrik in Cham für kondensirte Milch, besuchten abwechselnd die Gutswirthschaften der HH.

Müller in Rost bei Zug, Blattmann im Neugut, Wädensweil, Bertschinger in Oberweil bei Pfäffikon und des Hrn. Matti auf Rosegg; ferner die Kalkstein bruche in Solothurn, die Papierfabrik in Biberist und die Kammwollspinnerei in Derendingen. Endlich bot die im Monat Mai auf dem Strikhof abgehaltene Ausstellung von Futter- und Erntemaschinen den Schülern die beste Gelegenheit, sich mit der Konstruktion, dem Betriebe und den Leistungen der
Milch- und Heuwendemaschinen, der Pferderechen etc. bekannt zu machen. Hr. Professor Kohler führte die Schüler wiederholt in die Rebberge uiid Obstbaumanlagen der Umgegend Zürichs.

354 6) Mit den Studirenden der Geologie machte Hr. Professor Heim während des Sommersemesters fünf verschiedene Ausflüge in den Jura, die Lägern, auf den Randen, nach dem Schwarzwald, in die interessanten Umgebungen des Wallenstattersee's und endlich auf die Sandalp und den Sandgletscher im Lintthal. Dank den Bestimmungen des Escher'schen Legates, wonach den dürftigen Studirenden Beiträge verabreicht werden können, waren die geologischen Exkursionen stets von einer schönen Anzahl von Theilnehmern besucht.

III. Sammlungen und wissenschaftliche Anstalten.

Die Jahresrechnung weist als Verwendung unter diesem Titel die Gesammtsumme von Fr. 69,831 04 Rp. auf. Die wichtigsten der angeschafften Gegenstände waren: a. Für die v e r s c h i e d e n e n V o r l a g e n s a m m l u n g e n : 1) Der B a u s c h u l e : Modelle für Eisenbeschläge zum innern Ausbau der Wohnhäuser in modernster Façon, Vervollständigung der Vorlagen für den Zeichnungsunterricht und einige architektonische Werke für die Bauschulbibliothek.

2) Für L a n d s c h a f t z e i c h n e n : 2 Original-Aquarelle von Verhas & Eibner, nebst sechs Stük Vorlagerahmen mit Glas und Rükwand.

3) Für F i g u r e n z e i c h n e n : l Band Loggienbilder aus der alten Pinakothek in München, l Gypsbüste (Juno Ludovici), 3 Statuetten, 2 Kupferstiche und 3 Photographien von Cornelius.

4) D e r l n g e n i e u r s c h u l e : einige Blätter der topographischen Karte des Kantons Zürich für das Kartenzeichnen und 50 Exemplare einer Vorlagensammlung für das Planzeichnen.

5) Für die m e c h a n i s c h - t e c h n i s c h e Schule: an Utensilien für den Zeichnungsunterricht ein Proportionalzirkel mit Etui, ein Lichtpaus-Apparat; ferner 8 Wandtafeln, 208 verschiedene Vorlagen-Zeichnungen, theils Originale, theils Pausen, eine Anzahl Bücher und Zeichnungswerke, Alles zusammen iu einem Inventarwerthe von Fr. 2051.

b. Für die Modell- und I n s t r u m e n t e n s a m m l u n g e n : 1) An der I n g e n i e u r s c h u l e : ein sechszölliger Répétitionstheodolit, und als Ergänzung verschiedener, im Laufe des Jahres abgegangener oder defekt gewordener Stüke, 2 Kreuzscheiben, 2 Winkelspiegel, ein kleines Nivellirinstrument, Latten, Maßstäbe,

355

Lineal und Winkel und ein Polarplanimeter. Die dießfälligen Ausgaben belaufen sich auf Fr. 1238.

2) An der m e c h a n i s c h - t e c h n i s c h e n S c h u l e : 3 Manometer zur genauen Beobachtung der Pressung des Wassers bei dem hydraulischen Versuchsapparat; diverse Hahnen, Ventile etc. an dem genannten hydraulischen Apparat, 2 Kugeln zur Vervollständigung des Kugeldrehapparates, 18 Lagerstuhlmodelle aus Holz, eine Anzahl kinematische Modelle, die Bewegung für Dampfschieber und Pumpenkolben darstellend, ein hölzernes Modell einer Waggonaxenbüchse nebst Axenschenkel, endlich ein Modell zur Darstellung der störenden Bewegungen der Lokomotive auf der Bahn und der vorund rükwärts stoßenden Bewegungen von Dampfschiffen, nebst A. m.

3) Für d i e p h y s i k a l i s c h e S a m m l u n g : ein galvanischer Queksilber-Interruptor und ein rotirender Elektromagnet nach Helmholz; 2 akustische Flammapparate von König in Paris; eine elektrische Lampe nebst 50 Bunsen'schen Elementen, ein Augenspiegel und eine Camera lucida ; ein Thomson'scher Elektrometer von White in Glasgow und ein größerer Kondensator von Süß in Marburg. Außer dem schon im lezten Berichte erwähnten Motor von l Va Pferdekraft ist ein weiterer transportabler Motor von 1/4 Pferdestärke in der physikalischen Werkstätte erstellt worden; ein dritter von 1/9 Pferdekraft wird nächstes Jahr ausgeführt werden, und es erfreut sich alsdann die physikalische Anstalt in dieser Hinsicht einer Ausstattung, deren nur wenige andere Anstalten sich rühmen können.

4) Für die f o r s t w i s s e n s c h a f t l i c h e S a m m l u n g : Geräthe und Modelle für den Forstbetrieb; Fabrikate aus Holz und andern Walderzeugnissen; Querschnitte undMusterstüke einheimischer und exotischer Holzarten; land- und forstwirtschaftlich nüzliche und schädliche Thiere und Fraßstüke ; Mineralien, Fels- und Bodenarten; forstbotanische Gegenstände, Betriebsapparate und forstliche Literatur. Namentlich erfreute sich die Sammlung überaus zahlreicher und werthvoller Geschenke, auf deren detaillirte Aufführung wir indessen aus Mangel an Raum für diesen Berieht verzichten müssen. Die Namen der verehrlichen Herren Geber sind weiterhin unter dem Titel G e s c h e n k e aufgeführt. Wie im lezten Berichte schon erwähnt, ist für Uebersiedelung und Kompletirung der forstwirthschaftlichen
Sammlung ein Extrakredit bewilligt worden; über die Verwendung desselben konnte jedoch, einiger Umstände wegen, zur Zeit ein Abschluß noch nicht gemacht werden. Die künftige Rechnung wird dieses Verhältniß endgültig regeln.

5) Die Neuanschaffungen für die l a n d w i r t s c h a f t l i c h e S a m m l u n g betraf im Berichtsjahre vorwiegend Utensilien für

356 die Milchwirthschaft und Tafeln zur Untcrstüzung des Unterrichtes in der Thierproduktion, sodann die Vollendung der vortrefflichen "Wollesammlung; Erweiterung der Sammlungen von Instrumenten bei zootomischen Uebungen und thierärztlichen Operationen, endlich Hülfsmittel für den Unterricht in Obst- und Weinbau und Weiubehandlung. Es wurde auf die Sammlung der ordentliche Jahreskredit von Fr. 1000 vollständig verwendet; daneben geschahen auch Anschaffungen auf Rechnung des hiefür ausgesezten außerordentlichen Kredites, der nunmehr auch nahezu absorbirt ist. Abgesehen von etwelcher Beschränktheit im Räume sind die Sammlungslokalitäten außerordentlich günstig und gestatten die Aufstellung der Objekte in übersichtlicher und die Benuzung erleich ternder Weise. Der Zustand der Sammlung ist deßhalb auch ein durchaus geordneter.

P f l a n z e n p h y s i o l o g i s c h e s I n s t i t u t u n d Gewächsh a u s . Erst im Berichtsjahre, anläßlich der Uebersiedelung in das landwirtschaftliche Gebäude, ist dieses Institut so recht eigentlich in's Leben getreten. Zwar wurden von jeher mikroskopische Uebungen abgehalten; aber erst seit der Eröffnung der land- und forstwirtschaftlichen Abtheilnng, resp. seit dem Bezüge des hiefür errichteten Gebäudes konnten dieselben und damit im Zusammenhang die physiologischen Versuche zu ihrer vollen Geltung gelangen.

Die ganze zweite Etage des Gebäudes ist diesem Unterrichtszweige gewidmet, und sind ihm daselbst die nöthigen Lokalitäten für mikroskopische Uebungen und physiologische Experimente, sowie für die erforderlichen Sammlungen eingeräumt. Ein Extrakredit im Betrage von Fr. 11,377 diente zu den nöthigsten Anschaffungen: von Apparaten und Sammlungsgegenständen, zur Ausstattung des Gewächshauses und zur Anlegung des botanischen Gartens. Die Ausstattung des Institutes unifaßt gegenwärtig eine bedeutende Anzahl Mikroskope, nebst den dazu nöthigen Utensilien, mikroskopische Präparate, Apparate, für Pflanzenphysiologie, Herbarium zum Gebrauche bei. den botanischen Vorlesungen, Sammlung getroknoter Früchte, Samen, Hölzer u. s. w. ; pflanzliche Objekte in Spiritus, Wachspräparate, Bücher, demonstrative Zeichnungen, nebst A. m.

Für den Garten und das Gewächshaus wurden die erforderlichen Etiquetten und Geräthe und zirka 900 Exemplare lebende Pflanzen angeschafft. -- Welch'
bedeutenden Einfluß die Eröffnung des pflanzenphysiologischen Institutes auf den botanischen Unterricht schon ausgeübt hat und weiter ausüben wird, dürfte am Deutlichsten aus dem Umstände hervorgehen, daß nicht nur die Frequenz, der Vorlesungen ganz erheblich zugenommen hat, sondern auch der Besuch der mikroskopischen Uebungen von 25 Theilnehmern im.

lezten Winter bereits auf 35 im laufenden Semester gestiegen ist.

357

c. N a t u r h i s t o r i s c h e Sammlungen.

1) Die Gesammtvermehrung der zoologischen S a m m l u n g , h ö h e r e T h i e r e , beläuft sich auf 116 Stüke. Die Ankäufe umfassen 5 Stüke Säugethiere in 3 Arten und 27 Arten Vögel ; die Schenkungen 84 verschiedene Vögel. Sämmtliche Acquisitionen betreffen sehr werthvolle und seltene Gegenstände, die größtentheils der Sammlung fehlten und meist nur in ganz großen Museen vorhanden sind. Zu erwähnen sind dießfalls: ein Paar Gabelantilopen (amerikanische Gemse), ein Paar Büffel-Antilopen, äußerst seltene Thiere, welche nur wenige Sammlungen besizen; die zierliche Galidia aus Madagaskar, ferner eine Suite von 27 Arten Sing-, Schmuckund Klettervögeln von Darjaling am Himelaya.

2) Z o o l o g i s c h e S a m m l u n g , n i e d e r e T h i e r e . Die dießjährigen Anschaffungen betreffen 12 Wachsmodelle, die Entwiklung von Echinodermen darstellend, 50 Spezies Meerthiere in 100 Exemplaren vom rothen Meere und aus Aegypten, einen großen Vorrath von Präparatengläsern und ein Schleppnez von Eisen nebst einer Kiste mit Gläsern und Konservirungsflüssigkeit zur Benuzung beim Einfangen von lebenden Meerthieren. An Geschenken gingen ein: eine Anzahl prachtvoller Käfer aus Costa Cuca (Guatemala), 57 Spezies Meerthiere in 186 Exemplaren, 20 Käfer und 30 Schmetterlinge aus Mexiko und prachtvolle Muscheln. Der Zustand der Sammlung ist befriedigend.

3) M i n e r a l o g i s c h - g e o l o g i s c h - p a l ä o n t o l o g i s c h e Sammlung. Der Zuwachs dieser Sammlung betrifft 147 angekaufte und 552 geschenkte Stüke für die mineralogische Sammlung; 62 angekaufte und 677 geschenkte Stüke für die geologische Sammlung, -- Alles zusammen in einem Werthe von Fr. 3382 73 Rp.

Was die Bearbeitung der Sammlung betrifft, so beschäftigte sich Herr Dr. C. Mayer im Berichtsjahre neben kleinern Arbeiten hauptsächlich mit dem Ordnen und Katalogisiren der Petrefakten aus dem Nummuliten-Gebilde des Kantons Schwyz, während Herr Mosch seine in frühern Jahren begonnenen Arbeiten mit Umsicht fortsezte.

4) B o t a n i s c h e S a m m l u n g . Im lezten Jahresberichte erwähnten wir einer sehr werthvollen Schenkung von Seite des Hrn.

Apotheker Schalen in Schaffhausen. Dieselbe umfaßt zirka 3000 Arten der centraleuropäischen Flora, worunter bei 1200 Arten aus dem Kanton Schaffhausen,
welche nach dem Willen des Gebers aus der allgemeinen Sammlung ausgeschieden und als selbstständiges Schaffhauser Herbarium in 12 verschiedenen Faszikeln aufgestellt worden sind. Einen weitern wichtigen Zuwachs bilden 1595 Spezies exotischer Pflanzen, aus dem Nachlaß von Hohenaker angekauft,

358

ferner zirka 150 Spezies indischer Pflanzen, vorzüglich Lorbeer- und Feigenarten, welche durch Tausch für unsere Sammlung erworben wurden. Der Konservator beschäftigte sich hauptsächlich mit der Ordnung des allgemeinen Herbariums und hat diese Arbeit im großen Ganzen zu Ende gebracht; außerdem bearbeitete er das Herbarium von Schalch, besorgte die Einordnung der augekauften und geschenkten Pflanzen und traf die nöthige Auswahl der für den Tausch bestimmten Sammlung-Subjekte. Er leitete überdies auch im verflossenen Sommer die botanischen Exkursionen an der Stelle des Hrn. Professor Heer.

5) Die e n t o m o l o g i s c h e S a m m l u n g vermehrte sich, theils in Folge Ankaufes, theils durch Geschenke und Tausch, durch spanische undsüditalienischeColeopteren, schweizerische Hymenopteren und Lepidopteren, eine nicht unbedeutende Kollektion meist schweizerischer Dipteren und eine kleine Zahl exotischer Insekten. Außer den laufenden Geschäften und der nicht unbedeutenden Arbeit für Erhaltung der Sammlungsobjekte wurden vom Gustos die im lezten Jahre erworbenen Insekten in die bezüglichen Abteilungen eingeordnet, die Sammlung der schweizerischen Rynchoten umgeordnet und neu kafalogisirt und ein Katalog für die nächstens nothwendige Umordnung der Schweizer Coleopteren vorbereitet.

d. W e r k s t ä t t e n und L a b o r a t o r i e n .

1) Für die M o d e l l i r w e r k s t ä t t e wurden eine Statue des Helios, Mo'dellvorlagen, Naturabgüsse von Körpertheilen. und Steinschnittvorlagen angeschafft. Die Frequenz derselben belief sich im Winter auf 8 Schüler und 3 Zuhörer, im Sommersemestef auf 5 Schüler.

2) Die M e t a l l w e r k s t ä t t e wurde im Berichtsjahre in den daneben liegenden, ungleich zwekmäßigern und größern Raum verlegt und bei diesem Anlaße zum Betriebe der Drehbänke, der Bohrmaschine, der Schleifsteine u. s. w. ein Wassermotor nebst Wellentrausmission aufgestellt. Die Werkstätte ist im Wintersemester von 13, im Sommersemester von 4 Schülern besucht worden.

3) Im a n a l y t i s c h e n L a b o r a t o r i u m arbeiteten im Winter 61 Schüler und 4 Zuhörer, im Sommer 39 Schüler und 8 Zuhörer.

Zur Unterbringung dieser Zahl von Praktikanten mußte auch der lezte bisher noch freie Raum im Souterrain für Arbeitspläze hergerichtet werden. Die Anschaffungen betreffen eine große Zähl Präparate
für die Sammlungen, sodann an Apparaten einen Messingapparat zur Bereitung von Platinconus, eine kupferne Retorte neuer Konstruktion für trokene Destillation, zahlreiche dem Verbrauche

359 unterliegende Glasapparate und Gefässe, sodann an Edelmetallen einen Platincylinder und endlich die neuesten Jahresberichte der Chemie zur Vervollständigung der Laboratoriumsbibliothek. Eine Anzahl Praktikanten und die Assistenten des Laboratoriums haben sich in erfreulicher Weise mit wissenschaftlichen Arbeiten selbstständiger Art beschäftigt. 24 Abhandlungen sind theils im Druk veröffentlicht worden, theils befinden sich dieselben noch unter der Presse; außer dem Direktor des Laboratoriums, Hrn. Prof. Dr. V.

Mayer, haben diese Arbeiten zu Verfassern die Assistenten Michler, Locher, Lecco und Ambühl und die Praktikanten Friese, Ter Mer, Witt, Nölting, Tscherniak, Forster, Barbieri, Hallmann und Wald.

Drei der Praktikanten wurden auf Grund ihrer am Laboratorium gemachten wissenschaftlichen Arbeiten durch die philosophische Fakultät der Universität Zürich zu Doktoren der Philosophie promovirt.

4) Am t e c h n i s c h e n L a b o r a t o r i u m betrug die Frequenz im Wintersemester 32 Schüler und 3 Zuhörer, im Sommersemester 49 Schüler und 4 Zuhörer. Die Einnahmen belaufen sich, mit Einschluß eines Extrakredites von Fr. 800, auf Fr. 9383 95 Rp., die Ausgaben auf Fr. 8366 20 Rp., und schließt demnach die Rechnung mit einem Ueberschusse von Fr. 1017 75 Rp. insofern, als eine Anzahl Gegenstände, welche auf Rechnung des diesjährigen Kredites bestellt waren, noch nicht eingetroffen sind. Es ist deßhalb dieser angebliche Vorschuß vom Direktor des Laboratoriums zu Händen genommen worden, um daraus die in naher Aussicht stehende Lieferung der bestellten Gegenstände zu bestreiten. Zur " etwelchermaßen bessern Regulirung der Rechnungsverhältnisse dieses Laboratoriums und mit Rüksicht darauf, daß die Natur der ausgeführten Arbeiten nothwendig einen größern Verbrauch an Materialien bedingt, ist die von den Praktikanten zu entrichtende Gebühr auf Fr. 50 für das Winter- und auf Fr. 45 für das Sommersemester erhöht worden. Von den Assistenten und Praktikanten wurden im Berichtjahre 16 verschiedene Untersuchungen selbstständig ausgeführt und veröffentlicht.

5) Das l a n d w i r t h s c h a f t l i e h e L a b o r a t o r i u m , während der Herbstferien 1874/75 in das landwirtschaftliche Gebäude dislozirt, hat nunmehr das erste Jahr seiner eigentlichen vollen Thätigkeit hinter sich. Wir können das im lezten
Berichte bezüglich der Einrichtung und Ausstattung desselben Angeführte nur wiederholen. Beides hat sich vollkommen bewährt. Die noch nothwcndige Kompletirung der Apparate, Sammlungsgegcnstände u. s. w. hat in den ersten Monaten des Schuljahres stattgefunden, und es ist hiefür der Rest des zu diesem Zweke ausgesezten Extrakredites varBundesWatt. 28. Jahrg. Bd. IL

24

360

wendet worden. Die für Ausstattung des Laboratoriums (mit Einschluß der Sammlungen) verausgabte Summe beläuft sich nunmehr im Ganzen auf Fr. 17,942, während der hiefür bewilligte Kredit Fr. 17,935 beträgt. Es kann versichert werden, daß das Laboratorium gegenwärtig mit den für die einschlägigen chemischen Arbeiten notwendigen Einrichtungen in genügender Weise versehen ist, daß ferner auch alle für die Demonstrationen in den Vorlesungen erforderlichen Hülfsmittel (Apparate, Präparatensammlungen und Wandtafeln) so vollständig beschafft worden sind, als Umstände und Mittel es erlaubten. Im Wintersemester haben 6 Schüler und l Zuhörer, im Sommersemester 11 Schüler, wovon zwei aus der chemisch-technischen Abtheilung, im Laboratorium praktisch gearbeitet. Vom Direktor, den Assistenten und einem Schüler wurden einige wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt und in den Fachzeitschriften veröffentlicht, e. Archäologische S a m m l u n g , K u p f e r s t i c h s a m m l u n g und Vasensammlung.

Die archäologische und die Vasensammlung sind in ihrem Bestände gleich geblieben. Für die Kupferstichsammlung wurden neben kleinern Ankäufen von Blättern und Handbüchern aus einer Auktion Borner in Leipzig Stiche im Betrage von Fr. 488. 40 Rp.

erworben. Unter diesen befinden sich besonders Doubletten des Frankfurter Kabinetes von Stechern aus der Rubens-Schule, welche Schule bisher bei uns nur schwach vertreten ist. Ueber die zahlreichen und werthvollen Geschenke, welche auch dieses Jahr der Sammlung wieder zuflössen und welche einen Haupttheil des Zuwachses ausmachen, wird auf den unten folgenden betreffenden Titel dieses Berichtes verwiesen.

f. Ueber diewissenschaftlichen Arbeiten der S t e r n w arte verweisen wir auf die im Berichtsjahre erschienenen Nr. 37 und 38 der astronomischen Mittheilungen von Hrn. Professor Wolf. Ueberdieß wurde die weitläufige Berechnung der 1872 mit den astronomischen Stationen auf Gäbris und Pfänder gemachten Längenbestimmung fast ganz durchgeführt und während des Sommers wurden mehrere hundert Meridiandurchgänge zur Bestimmung der Polhöhe und der Refraktionsverhältnisse beobachtet. Die Sternwarte erhielt als Gegengeschenk für die von Hrn. Prof. Wolf übermittelten astronomischen Mittheilungen die Annalen, Repertorien, Observations etc. von den Sternwarten in Wien, München,
Greenwich, Brüssel, Pultova, Oxford, Mannheim, Prag, Washington, Mailand und Madrid, von der Akademie in München und dem physikalischen Centvalohservatorium in Petersburg. Der weitern Schenkungen ist weiterhin Erwähnung gethan.

361 g. Das l a n d w i r t s c h a f t l i c h e V e r s u c h s f e l d umfaßte während des Berichtsjahres zwei Jucharten. Auf der einen Juchart wurden 3 Varietäten Hafer angebaut, von der andern Juchart 3/i mit Kartoffeln und lji mit Kunkeln und zwar leztere in 6 Varietäten bestellt; sie dienten hauptsächlich den Studienzweken für den Dozenten der Agrikulturchemie. Der Anbau der Kartoffeln bildete die Fortsezung des im Jahre 1874 begonnenen Versuchs. Es wurden l hiesige und 18 amerikanische Kartoffel Varietäten in Vergleich gezogen. Das spezielle Ergebniß der dießfalls angestellten Untersuchungen in den Jahren 1874/75 wird demnächst in der schweizerischen landwirtschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht werden. In Folge des am 18. Juni im Strickhofgebäude ausgebrochenen Brandes entstund dem Polytechnikum ein zwar nicht bedeutender Schaden,, insofern als ihm bis zum Wiederaufbau des Gebäudes ein Arbeitszimmer mangelt und damit nothwendig etwelche Störungen der Versuche verbunden sind.

Der Gesammtbestand der B i b l i o t h e k beträgt gegenwärtig; 17,791 Bände. Von denselben sind 15,160 in der Bibliothek selbst und 2631 in den verschiedenen Abtheilungen der Schule, inclus, meteorologische Centralanstalt, aufgestellt. Der Zuwachs umfaßt die Zahl von. 559 Bänden. Die Zahl der aufgelegten periodischen Zeitschriften beträgt 105. Eine neue Auflage des Kataloges ist in Arbeit und wird nächstes Jahr erscheinen.

Geschenke. Eine große Menge von Geschenken ist auck dieses Jahr für die Sammlungen eingegangen. Um Weitläufigkeiten zu vermeiden, unterlassen wir es, dieselben speziell aufzuführen, und beschränken uns, wie früher, auch in diesem Berichte einfach darauf, die einzelnen Donatoren zu verzeichnen, indem wir diesen Anlaß benuzen, den Betreffenden öffentlich den Dank der Behörde auszusprechen.

Es erhielten Geschenke : 1) Die V o r l a g e n s a m m l u n g der I n g e n i e u r s c h u l e : Von Hrn. Fierz, Oberingenieur der schweizerischen Lokalbahnen.

2) Die V o r l a g e n s a m m l u n g der m e c h a n i s c h - t e c h nischen S c h u l e : Von der deutschen Werkzeugmaschinenfabrik C. Sondermann in Chemnitz.

3) Die f o r s t w i s s e n s c h a f t l i c h e S a m m l u n g : Von den.

HH. Coaz, eidg. Forstinspektor in Bern, Th. Laubheimer in Meran., Edmund v. Fellenberg in Bern, Generalkonsul
Hitz in Washington, Forstinspektor Manni und Dr. Killias in Chur, Dommer, Forstinspektor von Steiermark, Ritter Bernhard von Dürer in Tremezzo, Beiri & Komp. in Bern, Ferd. Lochmann in Christiania, A. Poppo-

362 vici in Bukarest, Forstinspektor Wild in St. Gallen, Kreisförster Steiner in Samaden, Forstpraktikant Neukomm in Hallau, Bezirksförster Hagmann in Liechtensteig, Fritz Haas, fürstlich-schwarzenbergischem Forstbeamten in Böhmen, Direktor Dr. Mosch in Zürich, Forstpraktikant Curtin in Sils, Oberförster Kern in Interlaken, und Martinet, Garde-général des forêts in Issoud, von Frln. Schindler von Glarus, von der Forstverwaltung der Gemeinde Wyl, der Kantonsforstverwaltung in Luzern und vom eidg. Baubüreau in Bern.

4) Die l a n d w i r t s c h a f t l i c h e Geräthesammlung: Von Hrn. W. Lefeldt in Schöningen (Braunschweig).

5) Die zoologische S a m m l u n g , h ö h e r e T h i e r e : Von den HH. Prof. Mousson in Zürich, G. A. Frank in Amsterdam, Liebherr, Schriftgießer in Zürich, Kantonsrath Gustav Muheim in Altorf, Dr. Mosch, Präparator Widmer und vom zürcherischen ' Thierschuz verein.

6) Die z o o l o g i s c h e S a m m l u n g , n i e d ere T liiere: Von den HH. Keller in Guatemala, Prof. Mousson, F. C. Vogel, Direktor Mösch und Landammann Schindler in Zürich.

7) Die m i n e r a l o g i s c h - g e o l o g i s c h e S a m m l u n g : Von den HH. Rumpelmeier, Polytechniker, Prof. Heer und Kenngott in Zürich, E. de Roulet in Aigle, Dr. Louis Mayer iu Palermo, Dr.

ließ in Kairo, Blauchet in Montagny, Prof. Desor in Neuenburg und von der Tit. Gotthardbahndirektion.

8) Die e n t o m o l o g i s c h e S a m m l u n g : Von den HH. Jäggi in Bern, Dr. Forel in Morges und Prof. Huguenin in Zürich.

9) Die K u p f e r s t i c h s a m m l u n g : Von der Familie des Hrn.

Feuerlein, Kaufmann in Riesbach, der Familie Bertiich in Holtingen, von Frau Prof. Vögeli-Bernoulli in Zürich, von Hrn. Oberbürgermeister Kaufmann in Bonn, Prof. Ulrich, Landammann Schindler, Stadtrath Landolt, Stadtrath Meyer-Rahn und Escher-Escher zum Wellenhof in Zürich, von Hrn. Falkeisen, Konservator des Basler Kupferstichkabinetes, und vom zürcherisehen Kunstverein.

10) Die S t e r n w a r t e : Von Hrn. W. Pitt, Polytechniker, Apotheker Gutknecht in Bern und vom Direktor der Sternwarte, Hrn. Professor Wolf.

11) Die B i b l i o t h e k : Von den HH. Professoren Wolf, Fritz, Kenngott, Fliegner, Cohn, Culmann, Schär, Rüttimann, Heer, Fiedler, Arduini und Assistent Tetmayer ; von den HH. Apotheker Schalch in Schaffhausen,
Prof. Kick in Prag, Oberst Burnier in Lausanne, Prof. Reuleaux in Berlin, D. Padeletti in Florenz, Ritter v. Ménabrea in Florenz, Palmkranz in Steckborn, Generalkonsul Hitz in

363

Washington, Prof. Koutny in Prag, F. Graberg in Zürich, Prof.

Müller in Basel, V. Chelehowski in Paris, E, Boissier in Genf.

Gotthardingenieur Kluuzinger, Oberst Huber in Genf, Hayden, United States Geologist, Stryensky, Beamter in Prau, Bez.-Förster Bajer in Schopfheim, Cottmann in Auxerre und von Frau Shuttleworth in Bern; von den Regierungen von Nordamerika, des deutschen Reiches und den Ministerien der öffentlichen Arbeiten und der Agrikultur in Frankreich, vom Schweiz. Bundesrath, von den meisten Kantonsregierungen und vom Stadtrath Zürich ; von der schweizerischen geodätischen und der meteorologischen Kommission, der geographischen Gesellschaft und vom Institut national in Genf, vom eidgenössischen und vom k. preußischen statistischen Bureau, von der technischen Gesellschaft Zürich, vom mittelrheinischen geologischen Verein, von der schweizerischen geologischen Gesellschaft, vom naturhistorischen Museum in Lyon und von den naturforschenden Gesellschaften in Neuenburg, St. Gallen und Basel; von der k. k. Akademie in Wien, der ungarischen geologischen Anstalt, der geologischen Reichsanstalt in Wien, der geographischen Gesellschaft in Wien, der belgischen geologischen Kommission, der technischen Hochschule in Brunn, von den Universitäten Basel und Kiel und vom Ferdinandeum in Innsbruck; von der Werkzeugmaschinenfabrik in Chemnite, der schweizerischen Nordostbahn und der Gotthardbahndirektion ; von den Buchhandlungen Liemur in Frankfurt, Schabelitz, Schultheß und Höhr in Zürich.

IV. Amtsthätigkeit der Schulbehörden.

Der Schulrath behandelte in 9 Sizungen 133 Geschäftsgegenstände; das Präsidialprotokoll weist in der Zwischenzeit die Abwandlung von 361 Traktanden nach.

Im Lehrerpersonal traten folgende Aenderungen ein.

Entlassen wurden: 1) Herr Dr. H. Weber, Professor für höhere Mathematik, in Folge Berufung an die Universität Königsberg; 2) Herr Dr. A. Schwarz, Professor für höhere Mathematik, in Folge Rufes an die Universität Göttingen.

Diese beiden noch jungen Gelehrten haben eine Reihe von Jahren an unserer Anstalt mit Auszeichnung gewirkt und es begleiten sie unsere besten Wünsche in ihre neue Wirksamkeit.

Entlassen wurden ferner auf ihr Verlangen : 3) Herr Dr. Wurster, I. Assistent am analytischen Laboratorium, aus Gesundheitsrüksichten;

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4) Herr R. Escher, I. Assistent im Maschinenkonstruiren, aus Grund der Wiederaufnahme wissenschaftlicher Studien im Fache der Technologie ; 5) Herr J. Hemming, I. Assistent in darstellender Geometrie, in Folge seiner Wahl zum Professor an der zürcherischen Kantonsschule, und 6) Herr Dr. H. Amstein, Assistent in höherer Mathematik, in Folge Berufung als Professor an die Akademie in Lausanne.

Durch den Tod sind der Anstalt entrissen worden : Herr Dr. J. J. Müller, Professor für Physik; ,, Ludwig Kargl, Professor für technische Mechanik, und ,, Dr. E. Kopp, Professor für technische Chemie und Direktor des chemisch-technischen Laboratoriums.

Die Anstalt verliert an den beiden Erstem Gelehrte, die noch in der Blüthe der Jugend standen, erprobt bereits als Lehrer sowohl, als durch tüchtige wissenschaftliche Leistungen, und die zu hohen Erwartungen für die Zukunft berechtigten, an Herrn Kopp einen Gelehrten und Lehrer von der höchsten Begabung, der noch in der Vollkraft des reifern Mannesalters stand und durch den Umfang gelehrten Wissens und besonders durch ungewöhnliche Kenntniß der Praxis aller Fabrikationszweige der technischen Chemie sich auszeichnete. Das Wirken dieser drei Männer an unserer Anstalt wird unter uns stets in dankbarem Andenken bleiben.

Neuwahlen fanden statt: a. P r o f e s s o r e n .

1) Herr Dr. Friedrich Weber von Magdala (Sachsen-Weimar), Professor an der Akademie in Hohenheim, für Physik; 2) Herr Dr. Gustav Cohn von Marienwerder (Preußen), für Nationalökonomie und Statistik; 3) Herr Dr. Ferdinand Georg Frobenius von Berlin, für höhere Mathematik.

b. H ü l f s l e h r e r und Assistenten.

- 1) Herr Dr. Albin Herzog von Homburg (Thurgau), als Assistent für Mechanik und Maschinenlehre; 2) Herr Albert Leuch von Bern, als Assistent auf der Sternwarte ; 3) Herr Moritz Schröter von Zürich, als Assistent im Maschinenkonstruiren ; 4) Herr Johannes Keller von Mandach (Aargau), als zweiter Assistent in darstellender Geometrie.

365 Herr Dr. Adolf Weiler, bisheriger zweiter Assistent, wurde zum ersten Assistenten in darstellender Geometrie, Herr Dr. W.

Mühler vom zweiten Assistenten zum ersten Assistenten im analytischen Laboratorium befördert, und endlich als Stellvertreter für den beurlaubten Hrn. Tetmayer Hr. Hugo Beri, diplomirter Schiller der Anstalt, als Assistent im Ingenieurfach ernannt.

Nach Ablauf der zweiten 10jährigen Amtsdauer wurden die bewährten Herren Professoren Wild, Wolf und Landoli neuerdings für eine 10jährige Amtsperiode bestätigt.

Den Lehrern in den Kunstfächern, nämlich den HH. Holzhalb, Lehrer für Landschaftzeichnen, und Werdmüller, Lehrer für Figurenzeichnen, ist im Sinne von Art. 52 des Réglementes der polytechnischen Schule der Titel ,,Professor" ertheilt worden.

c. Als P r i v a t d o z e n t e n sind auf ihr Gesuch habilitirt worden : 1) Herr Dr. Heinrich Contzen, von Anhalt-Köthen, für Nationalökonomie ; 2) Herr Dr. Conrad Keller, von Felben (Thurgau), für Zoologie; 3) Herr Dr. A. Kleiner, von Maschwanden (Zürich), für Physik; 4) Herr Dr. Hermann Amstein, von Wyla (Zürich), für Mathematik; 5) Herr Dr. Albin Herzog, von Homburg (Thurgau), für Mathematik ; 6) Herr Dr. Adolf Weiler, von Winterthur, für Mathematik; 7) Herr Dr. Robert Gnehm, von Stein a. Rh., für chemische Fächer; 8) Herr Dr. Wilh. Michler, von Mährstetten (Württemberg), für chemische Fächer; 9) Herr Dr. Carl Dändliker, von Stäfa, für allgemeine und Schweizergeschichte ; 10) Herr Paul Choffat, von Pruntrut, für Paläontologie und Geologie ; 11) Herr Dr. Josef Wiel, von Bonndorf, für Hygiene.

Ihre Entlassung als Privatdozenten nahmen die HH. Dr. Wurster und Dr. Amstein.

Im Berichtsjahre fanden die reglementarischen Erneuerungswahlen des Direktors, des Vicedirektors, der Abtheilungsvorstände, der schulräthlichen Examenkommission, der Sammlungsdirektoren u. s. w. statt. An der Stelle des Herrn Professor Culmann, der

366

eine Wiederwahl entschieden ablehnte, wurde Herr Professor Dr.

Kenngott zum Direktor der Schule, Herr Professor Veith zum Vicedirekter ernannt. Herr Culmann trat wieder an seine frühere Stelle als Vorstand der Ingenieurabtheilung; weitere Aenderungen bei den Abtheilungsvorständen fanden nicht statt. Die schulräthliche Kominission für die Aufnahmsexamen wurde bestellt aus dem Präsidenten des Schulrathes, dem Direktor und Herrn Schulrath Keller.

Das Personal der Sammlungsdirektoren und der Bibliothekkommission ist außer einzelnen Ergänzungen für abgegangene frühere Inhaber unverändert geblieben.

S t i p e n d i e n und S c h u l g e l d e r l a ß . Aus den Erträgnissen der Châtelain'schen Stiftung konnten 19 Bewerber um Stipendien berüksichtigt werden. Der hiefür verwendete Betrag beläuft sich auf die Summe von 3300 Fr. Ueberdieß wurden 56 Schüler und Auditoren ganz oder theilweise von Bezahlung des Schulgeldes und der Honorare befreit.

S t e l l v e r t r e t u n g e n . O r g a n i s a t o r i s c h e s . Fortdauernde Krankheit einzelner Herren Professoren der Anstalt und während des Schuljahres eingetretene Erkrankung anderer machten eine Reihe von Stellvertretungen und Unterrichtsprovisorien nöthig. Für Herrn Professor Dr. Mousson übernahm Herr Assistent Dr. Kleiner die Vorlesung über Experimentalphysik am Vorkurse; das physikalische Kolleg im ersten Jahreskurse der chemisch-technischen Abtheilung gab Herr Professor Dr. Müller, jedoch nur bis Ende des Jahres 1874, um welche Zeit das Nervenfieber den hochbegabten jungen Dozenten dahinraffte. Von da bis Ostern wurde das physikalische Kolleg an der chemischen Abtheilung von Herrn Dr.

Hofmeister, Professor der Physik an der zürcherischen Kantonsschule, mit dankenswerther Bereitwilligkeit gelesen ; -- und um auch für den Hauptkurs des Hrn. Prof. Müller, technische Physik, den Schülern wenigstens einigen Ersaz zu bieten, wurde von Neujahr bis Ende des Wintersemesters durch Herrn Professor Kargl ein Spezialkurs über Heizung und Ventilation gegeben. Im Frühjahr konnte Herr Professor Dr. Mousson seine Funktionen wieder aufnehmen, und Herr Professor Dr. Weber trat an die Stelle des verstorbenen Herrn Dr. Müller. Dann bedurfte bald der schwer erkrankte Herr Professor Kargl der Stellvertretung, welche durch dessen Assistenten, Herrn Dr. Herzog, besorgt
wurde. Spater, für das Wintersemester 1875/76, theilten sich die Herren Prof. Flieguer und Assistent Dr. Herzog in die Herrn Kargl obliegenden VorO o o lesungen am ersten und zweiten mechanischen Kurse. In spezieller Botanik (Sommerkurs) supplirte für den fort während leidenden Herrn Professor Heer sein Kollege, Herr Prof. Dr. Gramer. Die Stell-

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Vertretung für mechanische Technologie dauerte auch in diesem Jahre durch die Herren Assistenten Escher und Dr. Gnehm fort.

Die Kurse über praktische Geometrie am Vorkurse und Feldmessen für die Landwirthe wurden den beiden Assistenten an der Ingenieurschule, den Herren Valat und Berl, übertragen.

Früher wurden zwei getrennte Kurse für Nationalökonomie und Wirthschaftspolitik gegeben; sie sind in einen vereinigt und für die Forst- und Landwirthe obligatorisch erklärt worden.

Ueber die Einführung militärischer Kurse an der polytechnischen Schule fanden Vorberathungen statt, die indessen im Berichtsjahre ihren Abschluß noch nicht fanden. Doch wurden auf Veranlaßung des Militärdepartements im Wintersemester 1875/76 bereits versuchsweise durch Herrn Oberst Rüstow militärische Vorlesungen gehalten.

Das Jahr 1875 war für den Lehrkörper der polytechnischen Schule ein unglükschweres. Wie Eingangs dieses Abschnittes bemerkt ist, sind drei vorzügliche Gelehrte und Lehrer (Müller, Kopp und Kargl), zwei davon in der Blüthe frischer Jugend und fruchtbarer Thätigkeit stehend, der dritte noch in der Vollkraft des reifem Mannesalters, mit umfassendem, gelehrtem Wissen und reicher praktischer Erfahrung zugleich ausgestattet, alle drei von den Schülern, voll gewürdigt, der Anstalt durch den Tod entrissen worden, Zwei Andere, tüchtige junge Mathematiker, die Herren Schwarz und Weber, siedelten nach Göttingen und Königsberg über, an die Stellen von Clebsch und Richelot. Diese zahlreichen und großen Luken luden dem Schulrathe schwere Sorgen auf. Die Luken in Physik, Mathematik und Nationalökonomie sind allerdings bereits durch tüchtige, gleichfalls junge Kräfte wieder ausgefüllt. Gleichwohl kann der Schulrath nicht umhin, die Ueberzeugung auszusprechen, daß dio etwelche bescheidene Büdgeterhöhung des Jahres 1873 in der That nicht genügt, der Anstalt ihren bisherigen so ehrenvollen Rang zu erhalten, da die Anstrengungen des Auslandes in den lezten Jahren die hierseitigen in gleicher Richtung weit überholen und bei den veränderten Lebensbedingungen die gerechten Ansprüche begabter Männer der Wissenschaft zur Zeit noch nicht volle Würdigung finden.

Mit der Kantonsschule in Freiburg wurde im Berichtsjahre nach Analogie der Verträge mit andern Kantonsschulen ein Uebereinkommen behufs Abhaltung von Maiuritätsexamen zum Uebertritt ihrer Schüler in's Polytechnikum abgeschlossen.

D i s z i p l i n a r m a ß r e g e l n . Die disziplinaren Verhältnisse sind oben im betreffenden Abschnitte behandelt. Hier ist indessen einer

368

Maßregel zu erwähnen, welche vom Schulrathe selbst behandelt und erledigt werden mußte. Die Geseze des Kantons Zürich verbieten das Duell, und das Reglement der polytechnischen Schule überbindet dem Schulrathe gerade und wesentlich im Hinblike auf derartige Verbindungen, die Duellzwang einführen wollen, die Ueberwachung gesezwidriger Vereine. Der Artikel 35 bedroht Theilnahme an Duellen mit den höchsten Disziplinarstrafen. Früher bestaindene Verhältnisse in dieser Richtung hatten die Behörden über die Verderblichkeit solcher sogenannten Korpsverbindungen mit Duellzwang für Schüler und Schule gründlich aufgeklärt. Der Schulrath hatte damals mit strenger Hand Ordnung geschafft. Die öffentliche Meinung, wie die Behörden des Landes, hatten sich mit großer Entschiedenheit gegen das Aufkommen dieser Mißzustände ausgesprochen. Nunmehr lag dem Schulrathe der Beweis vor, daß die zürcherische Sektion der Verbindung Helvetia, entgegen dem Beschlüsse einer Generalversammlung in Langenthal, den Duell.zwang im Vereine einführen wollte und zu diesem Zweke aus dem schweizerischen Verbände ausgetreten war. Eine einläßliche und sorgfältige Untersuchung legte die Verhältnisse für den Schulrath klar. Derselbe war sich lebhaft der Pflicht bewußt, gerade den Anfängen zu wehren. Man verlangte von den fünf Schülern des Polytechnikums, die neben einer größern Zahl Studenten der Universität Theilnehmer waren, bei Strafe der Relegation den Austritt und erhielt von diesen Schülern die auferlegte Unterzeichnung einer für die Zukunft sichernden Erklärung. Eia passives Geheulassen hätte nach der Ueberzeugung des Schulrathes die baldige Nachfolge gleicher Verbindungen zur Folge gehabt, und in kurzer Zeit wäre zweifelsohne das alte Unwesen wieder in voller Blüthe gestanden.

Eine Schlußnahme des Schulrathes über diese Angelegenheit ist vom 3. Febr. 1875.

Legate. Die Sammlung von Beiträgen für Aufstellung eines marmornen Brustbildes des verstorbenen Herrn Professor Escher von der Linth in den Sammlungen, dem Schauplaz der reichen Wirksamkeit und Wohlthätigkeit des edeln Verstorbenen, ergab einen Ueberschuß von Fr. 1000, welche dem Wunsche der Geber gemäß dem Escher'schen Legate für Unterstüzung dürftiger Studirender auf geologischen Exkursionen beigefügt worden sind. Ein Schüler der Bauschule, Herr Leon Leoni aus Turin, übermachte
bei Anlaß seines Abganges von der Schule der genannten Abtheilung die Summe von Fr. 200 zur Erwerbung von Gypsabgüssen italienischer Meisterstüke. Die Schülerschaft der Anstalt endlich schenkte einen sich ergebenden Ueberschuß der Beiträge zum Fakel.zuge bei Bestattung des Herrn Professor Dr. Müller im Betrage von

369 Fr. 147 zum Zweke der Anschaffung von Büchern aus dem Nachlasse des Hrn. Professor Müller für die Bibliothek des Polytechnikums.

B au s a ehe n. Im Berichtsjahre fand die Kollaudation des vom Kanton Zürich erstellten Gebäudes für die Abtheilung der Land- und Forstwirtschaft und dessen Abnahme durch den Bundesrath statt. Ebenso erfolgte die Kollaudation des von Zürich ausgeführten Umbaues der Abtritte und der neuen Einrichtung für Wasserversorgung. Von Seite Zürichs sind im Berichtsjahre Verschlußläden in der zoologischen Sammlung (höhere Thiere) erstellt und damit eine seit Jahren angestrebte bauliche Ergänzung ausgeführt worden.

L o k a l i t ä t e n n o t h . V e r l a n g t e N e u b a u t e n . Seit Jahren kehrt dieser Gegenstand in den Berichten des Schulrathes wieder.

Auch ist es der lebhafte Wunsch desselben, durch einen befriedigens den Abschluß und ein für die Zukunft fest geordnetes rechtlicheund thatsächliches Verhältniß die rasche Abhülfe nahezu unerträglicher Zustände in Aussicht gestellt zu sehen. Im Berichtsjahre ist allerdings ein kleiner Schritt weiter geschehen. Die Bedürfnisse der Anstalt einerseits, die ökonomische Tragweite für Befriedigung desselben anderseits, endlich die rechtliche Stellung von Bund und Kanton, sind, soweit es von Seite des Schulrathes geschehen kann, in umfassender und detaillirter Weise dargelegt worden. Der Vertragsabschluß mit der Stadt Bern unter einigermaßen analogen Verhältnissen hat auch hier doch gewissermaßen den Weg geebnet; eine erste vom Bundesrathe angeordnete Konferenz zwischen den Parteien hat stattgefunden. In Folge des Ergebnisses der Konferenzverhandlungen soll von Seite des Bundesrathes ein Vorschlag betreffend Ablösung der Baupflicht Zürichs gegenüber der polytechnischen Schule an die Regierung von Zürich abgehen und sodann eine zweite Konferenz stattfinden. Der Schulrath, der seinerseits die Sache nicht weiter zum Austrag bringen kann, gibt sich der Hoffnung hin, daß im nächsten Berichtsjahre die Sache zu einem für die Interessen der Schule ersehnten ersprießlichen Ziele geführt werde.

370

C. Statistisches Bureau.

Die Zusammenstellung der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1870 fand in diesem Jahre ihren Abschluß mit dem dritten Bande derselben: die B e v ö l k e r u n g n a c h i h r e n Bes c h ä f t i g u n g s a r t e n . Derselbe liegt unter der Presse.

D i e G e b u r t e n , S t e r b e f ä l l e u n d T r a u u n g e n i m Jahr 1872 sind in der ersten Hälfte des Berichtjahres publizirt worden : dieselbe Arbeit für das Jahr 1873 ist im Druke begriffen; für 1874 ist das Material noch nicht von allen Kantonen eingegangen. Das seiner Zeit zwischen dem eidg. . Departement des Innern und den Delegirten der Kantonsregierungen vereinbarte Formular wird, obschon es sehr einfach ist, noch immer nicht von allen Kantonen ausgefüllt.

Das neue Bundesgesez über Zivilstand und Ehe vom 24. Christmonat 1874 brachte mit dem einheitlichen Formular für die Zivilstandsregister auch ein neues Verfahren für die statistische Ausbeutung des in denselben enthaltenen Materials, welches leztere nach Art. 5, e des genannten Gesezes nunmehr von den Zivilstandsbeamten den Bundesbehörden direkt nach vorgeschriebenen Formularien einzuliefern ist. Da dieses Gesez am 1. Januar 1876 in Kraft tritt, so mußten vorher die nöthigen Anordnungen zur Ausführung des Art. 5 e, getroffen werden. Dies geschah durch den Beschluss der Bundesversammlung vom 17. Herbstmonat 1875 und du-, vom Bundesrathe unterm 16. Wintermonat 1875 erlassene Instruktion für die Zivilstandsbeamten betreffend die statistischen Auszüge aus den Zivilstandsregistern. Beide Erlasse, nebst einem für zwei Jahre ausreichenden V o r r a t h von Zählkarten und Briefumschlägen wurden noch vor Jahresschluß den sämmtlichen Zivilstandsbeamten der Schweiz zugesandt.

Die S t a t i s t i k d e r ü b e r s e e i s c h e n A u s w a n d e r u n g i m J a h r 1874 wurde in der gewohnten Form publizirt; gleichwie in frühern Jahren wurde das Material von fünf Kantonen nicht eingesandt.

Auch die A u s f u h r nach den V e r e i n i g t e n S t a a t e n im J a h r 1874 wurde in der bisherigen Form zusammengestellt und veröffentlicht.

Veranlaßt durch die von Italien angeregte Revision des schweizerisch-italienischen Handelsvertrags erhielt das statistische

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Bureau den Auftrag, eine Statistik des H a n d e l s d e r S c h w e i z mit dem K ö n i g r e i c h I t a l i e n in den Jahren 1862--73 auszuarbeiten. Diese Arbeit verließ die Presse in der ersten Hälfte des Brachmonat.

Die auf den Wunsch des Vorstandes des Vereins für das Strafund Gefängnißwesen und nach den von ihm aufgestellten Fortnularien unternommene G e f ä n g n i ß s t a t i s t i k konnte deßhalb dem Druke noch nicht übergeben werden, weil die Angaben eines Kantons noch ausstehen.

Auch die E r g e b n i s s e der R e k r u t e n p r ü f u n g e n i m J a h r 1874 konnten im Berichtsjahre nicht publizirt werden, weil sich die Einlieferung der bezüglichen Tabellen bis zum Schlüsse des Jahres hinauszog.

Die Sammlung des Materials für die von der schweizerischen statistischen Gesellschaft unternommene A r m e n s t a t i s t i k wurde im Berichtjahr durch das eidgenössische statistische Bureau fortgesezt und -- freilich mit großer Mühe -- nahezu zum Abschlüsse gebracht.

Für die von Rußland unternommene internationale Bergbaustatistik wurden ^ S t a t i s t i s c h e N o t i z e n ü b e r d e n B e r g b a u in der S c h w e i z im J a h r e 1870"' gesammelt und in der Zeitschrift für schweizerische Statistik publizirt. Dagegen konnte für eine andere internationale statistische Unternehmung, d i e Ge.schichte d e r P r e i s e , wegen anderweitiger dringenderer Aufgaben des Büreau's, und namentlich des Direktors desselben, nichts gethan werden.

Es wurden nämlich demselben von der Bundesverwaltung verschiedene Arbeiten aufgetragen, bei deren Lösung statistische Kenntnisse mehr oder weniger nothwendig sind: Vorschläge zu einem Regulativ für Rekrutenprüfungen; Gutachten über die Revision der Statuten des Versicherungsvereins der schweizerischen Post- und Telegraphenbeamten und Angestellten und Mitwirkung bei der Revisionsberathung; Gutachten über die Vorschläge des schweizerischen Handelsund Industrievereins betreffend eine Reform der Zollstatistik; Entwerfen von Formularien und Vorschriften für die neuen .Zivilstandsregister ; Begutachtung der von den Kantonen zur Genehmigung eingesandten Vollziehungsverordnungen zum Zivilstands- und Ehegesez, sowie der zahlreichen schriftlichen und mündlichen Einfragen beireffend die Ausführung dieses Gesezes;

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Besorgung des Drukes der Zivilstandsregister für diejenigen Kantone, welche dieselben vom Bunde zu beziehen wünschten ; Ausarbeitung eines Verzeichnisses der neuen Zivilstandskreise, Sammlung und Herausgabe der bestehenden Vorschriften betreffend Mittheilung von Zivilstandsakten an fremde Staaten.

D. Abtheilung Bauwesen.

A. Allgemeines.

1. O r g a n i s a t i o n der eidg. B a u - V e r w a l t u n g .

Die eidg. Bauverwaltung befindet sich seit der Creirung der erstem permanenten Baubeamtung beim Departement zu Ende 1870 in einer Entwiklungsperiode. Die Geschäfte dieser Verwaltungsabtheilung haben sich infolge dieser Entwiklung in ganz erheblichem Maße vermehrt, so daß wir, namentlich mit Rüksicht auf den dermalen im Wurfe liegenden Erlaß eines eidg. Wasserbaupolizcigesezes, dessen Vollziehung wieder eine Menge neuer Aufgaben mit sich bringen wird, in den Fall kommen werden, Ihnen für eine definitive, alle vorkommenden Bedürfnisse der eidg. Bauverwaltung umfassende Organisation derselben eine besondere Vorlage zu machen.

2. B u n d e s s i z a n g e l e g e n h e i t .

Wir haben in unserm lezten Geschäftsberichte die Verhandlungen mit dem Gemeinderath Bern betreffend Beschaffung der nöthigen Räumlichkeiten für die eidg. Centralverwaltung bis za Anfang 1875 mitgetheilt.

Auch bezüglich des weitern Verlaufes derselben haben wir der hohen Bundesversammlung in der Botschaft vom 24. Juni 1875 betreffend den Abschluß eines Vertrages zwischen dem Bundesrathe, Namens der Eidgenossenschaft und dem Einwohnergemeinderath der Stadt Bern über die Feststellung der abschließlichen Leistungen der leztern an den Bundessiz Bericht erstattet.

Dieser Vertrag, zufolge welchem die Einwohnergemeinde Bern an die Eidgenossenschaft das Gebäude des Bundesrathhauses unentgeltlich als Eigenthum abtritt und ferner die Summe von Fr. 500,000 bezahlt, auch sich zur Ueberlassung des Bauplazes für das neue Verwaltungsgebäude an der verlängerten Bundesgasse

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zum Preise von Fr. 10 für den Quadratschuh verpflichtet, dagegen vollständig und abschließlich von jeder weitern Verpflichtung und Inanspruchnahme für Bundessizleistungen entbunden wird, erhielt durch Beschluß vom 2. Heumonat 1875 die Genehmigung der hohen, Bundesversammlung.

Nachdem diese Ihre Genehmigung erfolgt war, befanden wir uns zunächst vor der Aufgabe, die Bauplazfrage nach Mitgabe desVertrages mit der Gemeinde zu erledigen. Hiebei ergab sich das schon in der Botschaft vom 24. Juni 1875 erwähnte, von Drittmannsseite geltend gemachte Servitutsrecht als eine Schwierigkeit, welche erst nach langen Unterhandlungen in der Weise beseitigt wurde, daß der Gemeinderath nebst andern Zugeständnissen auch dasjenige machte, daß nur ein zehn Fuß breiter Streifen am östlichen Ende des fraglichen Grundstükes nicht überbaut werden dürfe.

Eine weitere Schwierigkeit bot sodann die Bestimmung der Größe des Bauplazes, indem es sich darum handelte, bei Anlaß dieses Landankaufes nicht nur die momentanen Bedürfnisse der Centralverwaltung, denen die Gemeinde Bern zu entsprechen hatte, sondern auch die unzweifelhaft stetsfort anwachsenden Bedürfnisse, wenigstens auf einige Zeit hinaus zu berüksichtigen, was später nicht mehr möglich gewesen wäre.

Wir entschieden uns daher dafür, den fraglichen Bauplaz in einer Länge von 300' zu erwerben. In der Folge mußten wir uns dann aber bald überzeugen, daß gewichtige Gründe dafür sprechen, daß die Eidgenossenschaft den ganzen Bauplaz zwischen der Christoffelgasse und der Schwanengasse ankaufe und es wun'.en deßhalb zu diesem Zweke neuerdings Unterhandlungen mit der Gemeinde Bern gepflogen, über deren Resultat wir Ihnen s. Z. nach Abschluß der hierüber unter Vorbehalt Ihrer Ratifikation zu treffenden Uebereinkunft einläßlich Bericht erstatten werden.

Schließlich ist noch zu erwähnen, daß bereits auch die Einleitungen für die Konkurrenz über die Pläne getroffen worden sind, wobei wir für zwekmäßig erachteten, das Preisgericht zum voraus zu wählen, um dasselbe bei Aufstellung des Programmes konsultirea zu können.

B. Strassen und Briiken.

1. O b e r a u f s i c h t über den U n t e r h a l t .

Diese wurde im vergangenen Jahre wieder im Sinne des Artikel 37 der Bundesveifassung also bezüglich der Straßen und Brüken, an deren Erhaltung die Eidgenossenschaft ein Interesse hat, ausgeübt.

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Wir zählen hiezu erstlich diejenigen, deren Erstellung die Eidgenossenschaft mit Beiträgen unterstüzt hat, sodann die internationalen Alpenstraßen, mit Rüksicht auf welche laut Artikel 30 der Bundesverfassung die dort genannten Kantone eine jährliche Entschädigung erhalten, endlich die Poststraßen.

Es ist dabei zu erwähnen, daß in Gemäßheit dieses Verfassungsartikels der Schneebruch am St. Gotthard nun an die Kantone Uri und Tessin übergegangen ist.

Bezüglich der Erhaltung der Straßen, namentlich der vom Bunde subventionirten, in ihrem allgemeinen baulichen Bestände ergab sich kein Anlaß zu Aussezungen. Bei dem gewöhnlichen Unterhalte der Fahrbahn war dies hingegen theilweise der Fall.

Zu besondern diesfälligen Reklamationen gab wieder die Südseite der Gotthardstraße Veraulaßung. Wie wir schon im leztj ährigen Berichte mitgetheilt haben, bildet dort die Zufuhr der Gewölbsteine für den Gotthardtunnel wesentlich mit die Ursache des schlechten .Straßenzustandes. Es bringt dies die Nothwendigkeit außergewöhnlicher Maßregeln zu Verhütung desselben mit sich und ist deren Ergreifung zugesichert worden.

Wir werden nicht ermangeln, uns über deren Ausführung und Erfolg durch fortgesezte Inspektionen Kenntniß zu verschaffen, um je nach Umständen das weiter Nöthige zu verfügen.

Wir haben schon leztes Jahr hervorgehoben, daß bei manchen Straßenstreken, auf welchen jezt zeitweise ein bedeutender Verkehr stattfindet, der Uebelstand besteht, daß ihr Unterhalt bloß Gemeinden obliegt, die nicht vermögend sind, den Anforderungen eines solchen Verkehrs gehörig zu entsprechen.

Wir haben auch in Folge der Inspektionsberichte von 1874 die betreffenden Regierungen hierauf aufmerksam gemacht und werden, falls im laufenden Juhre die Inspektionen nicht ergeben, daß in irgendwelcher Weise geeignete Abhülfe geschaffen worden ist, die angemessen erscheinenden weitern Schritte thun.

Eine Reklamation wurde uns von den am Albulapasse intercssirten Gemeinden gegen den Kanton Graubünden eingereicht, weil dessen Behörden sich weigerten, bei dem Winterunterhalte dieser Bergstraße mitzuwirken.

Dieselbe wurde dann aber für einstweilen zurükgezogen, weil unterdessen die dortige Standeskommission die Aufstellung einer Spezialkommission beschlossen habe, welche über die gesammte .Straßenunterhaltsfrage Bericht und Antrag hinterbringen soll.

375 2. S u b v e n t i o u i r u n g v o 11 N e u b a u t e n , a. Die S t r a ß e n von B u l l e - B o l t i g e n und La Croix.

Die Regierung von Freiburg hat das Ausführungsprojekt für die Streke der Bulle-Boltigen Straße vom Dorfe Charmey bis Chapelle du Vanel und ein abgeändertes Projekt, nämlich eines in Stein statt der früher genehmigten Eisenkonstruktion, für die JaunBrüke bei La Villette eingereicht und es ist in Folge dessen das ganze Projekt dieser Straße auf Gebiet des Kantons Freiburg gemäß Artikel 5 des Bundesbeschlusses vom 8. Februar 1872 festgestellt.

Daß dies auch auf Gebiet des Kantons Bern der Fall ist, wurde schon früher berichtet.

Die Bauausführung wurde auf Gebiet von Freiburg auf allen Streken, ausgenommen die vorgenannte, für welche erst das definitive Projekt eingereicht wurde, betrieben.

Besonders zu erwähnen sind der Umbau der steinernen Brüke über die Saane bei Broc und die eiserne Brüke über die Jaun bei den Mühlen von Broc mit den großen Aufdammungen für die Zufahrten zu diesen Brüken und die im steilen Abhänge jenseits der leztern liegende Straßenstreke, sodann die steinerne Brüke über die Jaun bei La Villette und die Straßenstreke vom Dorfe Jaun bis au die Bernergrenze mit verschiedenen Kunstbauten, welche leztere sich in der ganzen Länge in Ausführung befand.

Die Fortschritte, welche der Bau in den nun abgelaufenen drei Campagnen auf Gebiet von Freiburg gemacht hat, stehen ungefähr im Verhältniß zu der fünfjährigen Bauzeit für die Gesammtausführung. Noch ganz im Rükstande befindet sich eie Javroz-Brüke bei Charmey, welche das größte einzelne Bauobjekt bildet. Es war aber durch den Subventiousbeschluß dem Kanton Freiburg anheimgestellt, hier die bestehende Brüke beizubehalten oder eine neue zu bauen, für welchen Fall eine besondere Subvention ausgesezt ist. Der Große Rath dieses Kantons hat nun für lezteres entschieden und in Folge dessen wird die Schlucht des Javroz-Baches mit einer viel höher als die jezige Holzbrüke gelegenen Eiseukonstruktion von 60 Meter Spannung und noch zwei Gewölbbogen überschritten und dadurch die gegenwärtige starke Gegensteigung zwischen Grand Colin und Charmey größtenteils vermieden.

Ueberhaupt zeichnet sich diese Straßenstreke auf Gebiet von Freiburg durch sehr bedeutende Brüken aus.

Die auf Gebiet des Kantons Bern liegende Streke ist beinahe in ihrer ganzen Länge in Angriff genommen und die Ausführung; "Bundesblatt. 28. Jahrg. Bd. II.

25

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ebenfalls verhältnißmäßig zur vorgeschriebenen Bauzeit vorgeschritten.

Die vorgenommenen Inspektionen haben ergeben, daß die Ausführung auf beiden Gebieten zu keinerlei Aussezung Veranlaßung gibt.

An beide Kantone sind auf gehörige Rechnungsausweise nach stattgehabter Verifikation derselben durch den eidg. Ober-Bauinspektor die jährlichen Maximalbeiträge, nämlich an Freiburg Fr. 39,600 und an Bern Fr. 12,400 verabfolgt worden. Nach dem ausgewiesenen Kosten-Beträge hätten sich die Beiträge zwar höher berechnet, aber einestheils konnte nicht mehr verabfolgt werden als büdgetirt war und anderntheils haben nicht sowohl die Kosten als das Verhältniß des Fortschreitens des Baues zum Maßstabe für die Verabfolgung des Bundesbeitrages zu dienen.

Für die Straße .von La Croix ist auch im vergangenen Jahre noch keine Projekts vorläge gemacht worden.

b. Die L u k m a n i e r s t r a ß e .

Die zufolge Bundesbeschluß vom 25. Juli 1873 allein subventionirte tessinische Abtheilung der Lukmanierstraße von Olivone bis an die Grenze von Graubünden auf der Paßhöhe ist 18,4 Kilometer lang und wurde in 4 Bausektionen eingetheilt. Davon war laut unserm leztjährigen Berichte im Jahre 1874 erst die unterste von 4 Kilometer Länge in Angriff genommen.

Leztes Jahr wurde diese vollendet und überdies der Bau auf der nächstfolgenden von 3,5 Kilometer in ganzer Länge, auf den beiden obersten je auf 2 Kilometer Länge in Angriff genommen und größtentheils ausgeführt. Somit ist der Bau auf mehr als 11 Kilometer theils vollendet, theils weit gefördert.

Die Ausführung ist laut Bericht des cidg. Oberbauinspcktorates gut.

Auf eingereichten Arbeits- und Kosten-Ausweis und stattgehabte Verifizierung desselben ist der Regierung von Tessin die im Budget vorgesehene Beitragssumme von Fr. 46,500 verabfolgt worden.

Für 1874 wurden Fr. 11,314. 86 ausbezahlt, sodaß also von der im Ganzen Fr. 133,000 betragenden Subventioussumme bisher Fr. 57,814. 86 verabfolgt sind.

Die im Subventionsbeschlusse gegebene dreijährige Baufrist datirt vom 8. Mai 1874 und läuft somit bis Mai 1877. Mit Rüksicht auf die klimatischen Verhältnisse ist nicht anzunehmen, daß die Straße im laufenden Jahre vollendet werde. Da auf der obern Partie die Arbeiten im Frühjahr günstigsten Falles erst im Mai be-

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gönnen werden können, so wird die gänzliche Vollendung wohl noch den ganzen Sommer 1877 in Anspruch nehmen; vielleicht ist es dagegen möglich, die Straße schon im Laufe desselben fahrbar zu machen.

Graubündnerseits, wo die Straße von Disentis bis Piatta im Medelserthale schon vor einigen Jahren erstellt wnrde, soll die Fortsezung von dort bis an die Kautonsgrenze im laufenden Jahre auch an die Hand genommen werden nnd die Vollendung der ganzen Straße für nächstes Jahr in sicherer Aussicht stehen.

&' c. E r s t e l l u n g eines S t r a ß e n d a m m e s ü b e r den Zürichsee bei R a p p e r s w y l .

Auf Gesuch der Regierung von St. Gallen ist durch Bundesbeschluß vom 24. Dezember 1875 nach vorangegangener zweimaliger Fristverlängerung eine weitere bewilligt worden und zwar für Sicherung der Ausführung des Unternehmens bis 31. Dezember 1876 und für Vollendung bis 31. Dezember 1878.

Uebrigens ist in Folge Einverständnisses zwichen dei- Gemeinde Rapperswyl und der Direktion der Zürichsee-Gotthard-Bahn ein die Eisenbahn und die Straße umfassendes Projekt für diesen Seeübergang von lezterer eingereicht worden und hat mit dem Eisenbahnprojekt auch das für die Straße unsere Genehmigung so weit erhalten als es dadurch bedingt erscheint.

d. V e r s c h i e d e n e Straßen- und B r ü k e n - A n g e l e g e n h e i t e n .

1. Straßenanschluß Münster-Etschthal.

Die Fortsezung der Straße, welche Graubünden mit Bundesunterstüzung vom Engadin über den Ofenberg und das Münsterthal bis an die Tirolergrenze bei Taufers geführt hat, von da bis zum Anschlüsse an die Reichsstraße im Etschthale bildete auch voriges Jahr den Gegenstand von Verwendungen bei den österreichischen Regierung, jedoch wieder ohne Erfolg. Indem wir damit wiederholt an das Land Tirol verwiesen wurden, mußten wir es der Regierung von Graubünden anheimgeben, sich darüber direkt mit den dortigen Behörden in's Benehmen zu sezen.

e> 2. Straßenanschluß von Cento-Valli nach Italien.

In Folge eines Gesuches der Regierung von Tessin betreffend eine Straßenverbindung durch Centovalli und das Vigezzo-Thal wurde unsere Gesandtschaft in Rom mit bezüglichen Schritten bei der Regierung von Italien beauftragt. Die Antwort war zunächst eine ablehnende, immerhin mit Beifügen, daß die Straße, wenn sie

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auf Tessinerseite einmal ausgeführt sei, ihre Fortsezung auf italienischer Seite so oder anders auch finden werde, -- was der Regierung von Tessin mitgetheilt worden ist.

3. Rheinbrüken im Kanton St. Gallen.

Leztes Jahr sind uns wieder zwei solche Projekte mit Rüksicht auf die Rheinkorrektion und die beim Rhein als Grenzfluß in Anschlag kommenden Verhältnisse zur Genehmigung vorgelegen, nämlich das für die Brüke vom diesseitigen Kriesern nach MäderHohenems in Vorarlberg und das der Brüke, welche vom diesseitigen Widnau nach dem vorarlbergischen Dornbirn führt.

Diese Projekte sind unter den in beiden vorerwähnten Beziehungen nothwendig erschienenen Bedingungen genehmigt worden.

C. Wasserbauten.

1. L i n t h u n t e r n e h m u n g.

P e r s o n a l ä n d e r u n g e n in d e r L i n t h k o m m i s s i o u .

In der Linthkommission ist Herr Regierungsratli Ziegler durch Herrn Regieruugsrath Pfenninger von Zürich ersezt worden, welchem, gleich seinem Vorgänger, das Vizepräsidium und die nächste Aufsicht über das Rechnungswesen übertragen wurde.

Wasserrechte u n t e r h a l b dem Tschingelkopf.

Die in unserm lezten Geschäftsberichte einläßlicher .berührte Angelegenheit betreffend die Veräußerung von Wassorrechteu aus dem Ablaufkanal der Spinnerei Mollis ist im Laufe des Berichtjahres noch nicht zum völligen Austrag gekommen. Da indessen nach Angabe der betreffenden Firma, mit welcher die Vertragsunterhandlungen stattgefunden, die Verzögerung der Sache lediglich im Verlangen einer nochmaligen genauen Vermessung des Gefälls ihren Grund hat, so dürfte die Angelegenheit wohl in Bälde zu ihrem definitiven Abschlüsse gelangen.

Anstände mit der Nordostbahn.

Bezüglich der für die linksufrige Bahn uöthigen Ueberbrükungen der Linth und der Hintergrabon ergab sich wegen der Konstruktion der Brüke bei Windegg ein Anstand, der durch einen Vergleich seine Erledigung fand, zufolge welchem gegen Ersaz einer mäßigen Summe die beanstandete Brüke im Interesse der Rekerei beseitigt und eine andere in größeren Dimensionen erstellt wurde.

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W a s s e r w e r k anläge der Stadt Zürich.

Die Stadt Zürich beabsichtigt, zum Zweke der Wasserversorgung und Gewinnung von Triebkräften (Motoren) in der Limmat ein neues Wasserwerk zu erstellen. Wenn nun auch die Linthkommission nicht im Mindesten gesonnen ist, der Ausführung dieses gemeinnüzigen Unternehmens Schwierigkeiten in den Weg zu legen, so liegt ihr hingegen doch die Pflicht ob, vor der Zustimmung wohl zu untersuchen, ob durch diese Anlage nicht etwa die Abfluß Verhältnisse des Sees zum Nachtheile der Linthgegend beeinträchtigt werden.

Die Linthbehörde hat sich daher auch in diesem Sinne genaue Kenntnißnahmc aller Modalitäten der Ausführung vor Eintheilung ihrer Zustimmung vorbehalten.

Grynauer Korrektion.

Die im vorjährigen Belichte erwähnte eiserne Brüke über den linkseitigen Abflußkanal bei Grynau ist im Laufe des Berichtjahres erstellt worden und es sind damit die Klagen der Liegenschaftbesizer betreffend Entwässerung ihres Grundeigenthums vollständig gehoben.

Die Linthkasse hat an die Erstellung dieser Brüke einer Aversalsumme von Fr. 2300 bezahlt, womit jeder allfällige Anspruch an dieselbe für Bau und Unterhalt ein für allemal getilgt ist.

Eine zweite hölzerne 12' breite Brüke über den linkseitigen Seitenkanal etwas oberhalb der Einmündung der Linth iu den Zürchersee ist auf Rechnung des Linthkasse im Berichtjahre gleichfalls erstellt und damit ein lebhafter Wunsch der Gemeinde Schmerikon erfüllt worden.

Schifffahrt und Rekerei auf dem Linthkanal.

Laut einer dem Berichte der Lintbkommission beigefügten Tabelle haben im Jahre 1875 immer noch 983 Schiffsladungen mit 440,000 Zentner den Kanal passirt.

Um so mehr -- sagt der Bericht -- sei es zu bedauern, daß sich zur Ausübung der Rekerei fast Niemand mehr finden lassen wolle. Die Linthbehörde werde sich daher nächstens gezwungen sehen, die Frage der völligen Freigebung der Rekerei ernstlich in Erwägung zu ziehen, da ihr alle Mittel fehlen, die dem Verkehr bisher bequeme Ordnung resp. Paientirung weiter aufrecht zu erhalten und durchzuführen.

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A u sJ og e f ü h r t e Arbeiten.

Bezüglich der im Laufe des Berichtjahres ausgeführten Liutharbeiten verweisen wir auf den Spezialbericht der Linthkommission und den demselben beigefügten Rapport des Linthingenieurs.

R e c h n u n g s e r g e b n i s s e des J a h r e s 1875.

Der Vermögensbestand beträgt auf Ende 1875 Fr. 441,958. 02 nämlich : a. an Liegenschaften .

. Fr. 101,271. 46 b. ,, Kapitalien .

. ,, 313,307. 14 c. ,, Mobilieri .

.

. ,, 8,000. -- d. ,, Rükständeu und Baarschaft - ,, 19,379. 42 Fr. 441,958. 02 Es ergibt sich somit gegenüber dem Vorjahr ein Vermögensrükschlag von Fr. 11,293. '14.

2. R h e i u k o r r e k l i o n.

a. Im K a u t o n St. G a l l e n .

Wir haben schon in unserm lezten Geschäftsberichte mitgethcilt, daß der 1862 genehmigte Bundesbeitrag erschöpft ist, die Regierung des Kantons St. Gallen aber gleichwohl die Ausführung der Rheiukorrektion fortgesezt hat und wir auch die Kontrolirung derselben haben fortdauern lassen, zwar ohne Uebernahme irgendwelcher weiterer Verbindlichkeiten.

Genannte Regierung reichte unterdessen ein Gesuch um Bewilligung eines neuen Buudesbeitrages für die Vollendung der Rheinkorrektion innert der Begrenzung durch den Bundesbeschluß von 1862 ein, worauf wir hier aber nicht eintreten, da wir der hohen Bundesversammlung darüber einen besondern Bericht einreichen werden.

Wir erwähnen daher nur noch, daß die Arbeiten auf der ganzen Linie in sehr großem Maßstabe betrieben worden sind und das Jahr ohne störende Einwirkungen durch Naturereignisse abgelaufen ist.

Eine sehr zeitraubende Aufgabe erwuchs unserm Oberbauinspektorate aus der auf Wunsch des Baudepartements von St. Gallen demselben in Verbindung mit einem andern dortseits beauftragten Experten übertrageneu Beurtheilung einer theoretischen Frage, welche bezüglich der Wirksamkeit der Rheinkorrektion aufgeworfen worden war. Das Ergebniß war, daß die Regierung von

381 St. Gallen aus der eingehenden Bearbeitung des Gegenstandes die Ueberzeugung gewann, daß zur Veränderung des Korrektionssystems keine Veranlaßung vorliege.

b. Im K a n t o n G r a u b ü n d e n .

Es wurde schon leztes Jahr berichtet, daß die Rheinkorrektionsarbeiten auf der im Subventionsbeschlusse von 1862 inbegriffenen Uferstreke dieses Kantons und nach Maßgabe dieses Beschlusses vollendet seien, daß aber in Uebereinstimmung mit dem damaligen Projekte eine Streke von ungefähr einem Kilometer zunächst der Liechtensteiner Grenze unverbaut geblieben, was, indemder Inspektor der Rheinkorrektion darin einen wesentlichen Uebelstand erblikt, uns zu Mittheilungen an die Regierung von Graubünden, wie auch an diejenige des dabei ebenfalls interessirten Kantons St. Gallen veranlaßt hat.

Es ist zu bemerken, daß die Expertise von 1861 den Ausbau genannten Stükes der rechtseitigen Linie wegen der Nähe der Felsen des Fläschberges nicht nöthig fand und daß die Gemeinde Fläsch, die aus gleichem Grunde kein dringendes Interesse an diesem Auso o baue hatte, denselben nicht verlangte. Nun aber bildet die auf dieser Streke mangelnde Einschränkung des Flusses schon aus dem Grunde einen Nachtheil, weil lezterer deßhalb hier die Geschiebe nicht zu fördern vermag" und daher versandet und dann besonders noch, weil er nach rechts gegen besagten Felsabhang abfallen kann und von dort angriffsweise gegen die linkseitige St. Gallische Wuhrlinie zurükstrümt.

Hieraus folgt, daß der Ausbau der rechtseitigen Linie zwar im allgemeinen Interesse der Rheinkorrektion liegt, da namentlich die auf dieser Streke entstehende Aufsandung auch nachtheilig auf die Geschiebsbewegung auf der oberhalb liegenden Flußstreke zurükwirkt, das dringendere Interesse aber nicht für das rechtseitige Ufer selbst, sondern für das linke besteht.

Aus diesem Verhältnisse ergibt sich die Schwierigkeit, daß die rechtseitige, zudem kleine Gemeinde Fläsch nicht geneigt ist, große Opfer zu Beseitigung fraglichen Uebelstandes zu übernehmen, während hinwieder St. Gallcrseits man sich bisher nicht dazu verstehen konnte, bei auf dem jenseitigen Ufer liegenden Arbeiten mitzuwirken.

Die daherigen Verhandlungen sind daher noch ohne Erfolg geblieben.

Mittlerweilen hat auch die Regierung von Graubünden ein Subventionsgesuch für diejenige Kompletirung der Rheinkorrektions-

382

werke eingereicht, welche sich bei den eingetretenen Hochwassern als nothwendig erwiesen hat, wie namentlich bezüglich der Erhöhung der Wuhre und Erhöhung des Bodens hinter denselben durch Kolmatirung.

Indem wir uns voraussichtlich auch hierüber zu besonderer Berichterstattung veranlaßt sehen werden, unterlassen wir hier eine eingehendere Behandlung dieser Angelegenheit.

c. U n t e r h a n d l u n g e n m i t O e s t e r r e i c h ü b e r d i e D u r c h s t i c h f r a g e.

Bezüglich dieser außerordentlich langsam fortschreitenden Angelegenheit ist einzig zu erwähnen, daß die internationale Kommission demnächst nochmals zu einer schließlichen Behandlung der Frage zusammentreten wird, und daß somit anzunehmen ist, daß im Laufe des Jahres 1876 die im Präliminarübereinkommen von 1871 bezeichneten Vorbereitungen für einen definitiven Staatsvertrag zum Abschlüsse gelangen werden.

3. R h o n e k o r r e k t i o n.

a. Im K a n t o n W al li s.

Die Korrektionsbauten sind auch leztes Jahr wieder in der ganzen Ausdehnung von Brieg bis zum Genfersee betrieben worden.

Wie schon leztes Jahr bemerkt wurde, handelt es sich, nachdem die Rhone sich überall in den Korrektionslinien befindet, noch um Ausfüllung bestehender Luken in der Uferverbauung und Vollendung einzelner Bauobjekte. Leztere Arbeiten sind namentlich auch an den Durchstichen auf der obern Partie zwischen Brieg und Leuk vorgekommen, deren von der Wasserwirkung abhängige Entwiklung es nicht gestattet, die Bauten von Anfang in der definitiven Form herzustellen. Diese Entwiklung ist im lezten Jahre wieder in sehr erwünschter Weise fortgeschritten. Die daherige Vertiefung des Flußbettes übertrifft die gehegten Voraussezungen und es wird in Folge dessen eine vollkommene Austroknung der vielen Sümpfe jener Gegend möglich sein.

Einen Hauptbau auf dieser obern Partie bildete ferner die korrigirte Einleitung der Visp in die Rhone, welche in der lezten Campagne in Angriff genommen worden ist.

Zu einer besondern Schlußnahme gab eine von der Regierung von Wallis nachgesuchte partielle Projektsmodifikation bei Turtmann Veranlaßung, welche bewilligt, werden konnte, da damit eine wesentliche Ersparniß ohne anderseitigen Nachtheil erzielt wurde.

383

Zwischen Siders und Sitten bestand noch eine sehr nachtheilige Luke auf Gebiet der Gemeinde Granges, indem dort zufolge der ungenügenden Einengung des Flusses Aufsandungen entstunden und dies die Ursache noch in den lezten Jahren vorgekommener Ausbrüche bildete. Hier ist nun leztes Jahr eine bedeutende Streke ausgebaut und damit sofort ein sehr günstiger Erfolg erzielt worden.

Ebenso wurde eine bedeutendere Streke auf Gebiet von Sitten ausgebaut, auf den untern Streken aber kamen solche größere Arbeiten besonders vor in den Gemeinden Nendaz, Chamoson und Fully, während mehr oder weniger, wie gesagt, in allen Gemeinden gearbeitet wurde.

Die gesammten in dieser Campagne für die Rhonekorrektion und die zu dieser gehörigen, nämlich in dem diese betreffenden Sub ventionsbeschlusse inbegriffenen Wildbachkorrektionen ergangenen Kosten betragen laut der von der Regierung von Wallis eingereichten und von unserm Oberbauinspektorat geprüften Schlußrechnung Fr. 503,775. 76 und ist daran als Drittheil dieser Summe ein Bundesbeitrag von Fr. 167,925 ausbezahlt worden, während das büdgetirte Jahresmaximum Fr. 220,000 beträgt.

In den nun abgelaufenen zwölf Baujahren sind von der am 28. Juli 1863 für Rhonekorrektion bewilligten Subventionssumme von Fr. 2,640,000. -- ausbezahlt ,, 2,320,260. 90 und restiren also noch

Fr.

319,739. 10

Wir haben im leztj ährigen Berichte bemerkt, daß erst eine an die Hand genommene spezielle Aufnahme der über die ganze Rhonekorrektion zerstreuten kleinern und größern Arbeitsrükstände das genaue Verhältniß zwischen dem Stande der Ausführung und deinoch disponiblen Subvention geben werde.

Diese Aufnahme liegt nun vor, und die Regierung von Wallis hat, gestüzt auf dieselbe, um einen Subventions-Nachtrag von Fr. 184,000 nachgesucht, ein Gesuch, über das wir der hohen Bundesversammlung besonders zu berichten haben werden.

b. I m K a n t o n W a a d t.

Auch hier wurden an verschiedenen über die ganze waadtländische Uferstreke zerstreuten Punkten Arbeiten ausgeführt, bestehend in der Anlage von Hinterdämmen und von Steinbauten auf der Wuhrlinie selbst. Dann wurde auch ein Zufluß, die Monneresses d'Aigle, kanalisirt.

384

Auf die von der Regierung des Kantons Waadt eingereichte Abrechnung und darüber vom Oberbauinspektor erstatteten Bericht wurde eine Abschlagszahlung auf die Bundessubvention im Betrage von Fr. 35,000 bewilligt. Das vorgeschriebene Jahresmaximum beträgt Fr. 40,000.

Auf die durch Bundesbeschluß vom 22. Christmonat 1870 bewilligte Bundessubvention von , .

.

. Fr. 300,000 sind n u n ausbezahlt .

.

.

.

.

. ,, 112,500 u n d restiriren also noch .

.

.

.

.

. F r . 187,500 Laut Artikel l des Subventionsbeschlusses kommen bei Verabfolgung der Subvention nicht nur die seither ausgeführt werdenden Arbeiten, sondern auch diejenigen in Anschlag, welche vorher, von 1862 weg, ausgeführt worden sind.

4. J u r a g e w ä s s e r k o r r e k t i o u.

a. A r b e i t e n auf dem Gebiete des K a n t o n s Bern.

Nidau-Büren-Kanal.

Wie wir bereits im leztjährigen Geschäftsberichte angeführt haben, ist der Nidau-Bürenkanal schon Ende 1874 bis auf einige Arbeiten, deren Ausführung erst dann von Nuzen sein wird, wenn die Bauten am Hagneckkanal weiter vorgerükt sind, bis Meienried nahezu vollendet gewesen.

Um den infolge der stattgehabten Senkung des Bielersees eingetretenen Ufereinstürzen zu begegnen, ist im Kanal bei Brügg eine Sperrung gebaut worden, welche behufs provisorischer Regulirurg der Wasserstände einstweilen beibehalten wird. Diese Sperrung bewirkt eine Stauung des Seespiegels von ungefähr 2' bei niedern Wasserständen. Die höhern Wasserstände dagegen hangen von den Hochwassern der Aare ab, welche sich von Meienried durch den Nidau-Kanal rükwärts in den See ergießen, sobald der Wasserspiegel dort höher steht als bei Brügg.

Die Böschungsarbeiten an diesem Kanal sind auf beiden Ufern und auf der ganzen Länge nahezu vollendet. Die Böschungen sind berast und theilweise am Fuß mit Steinwurf versichert.

Oberhalb Brügg beim Pfeidtwald bleiben noch zirka 95 à 110,000 cub. auszugeben, was einen Zeitaufwand von 5 à 6 Monaten erfordern wird.

Für die Inangriffnahme des Durchstichs Meienried-Büren wie auch für die Abschwemmung auf der Sektion längs dem Safnernfeld muß der Zeitpunkt der Einleitung der Aare in den Bielersee abgewartet werden.

385 Kunstbauten.

Am 11. September 1875 ist die eiserne Flurbrüke im Safuernfeld dem öffeatlichen Verkehre übergeben worden. Die Kosten dieser Brüke, deren baulicher Unterhalt der Gemeinde Safneren obliegt, belaufen sich auf Fr. 383,00.

Hagneck-Kanal.

An dem großartigen Hagneck-Einschnitt ist bedeutend gearbeitet worden. Der Bericht des dirigirenden Ingenieurs erzeigt für die Monate Mai bis September einen durchschnittlichen monatlichen Fortschritt von 26,319 Kubikmeter.

Der Totalaushub pro Ende 1873 beträgt . . SR. 176,000, oder zirka 50°/o des ganzen Einschnittes.

Immerhin müssen die Arbeiten noch mehr gefördert werden, wenn der vorgeschriebene Vollendungstermin eingehalten werden soll. Laut Jahresbericht der bernischen Entsumpfungsdirektion arbeiteten am Einschnitte durchschnittlich im Tage 252 Mann, 4 Pferde, 74 Rollwagen von 40 c' Gehalt und 3 Lokomotiven.

Nebst dieser Hauptarbeit ist auch der Leitkanal vom Hagneckeinschnitt aufwärts durch das Hagneckmoos in Angriff genommen worden.

Dieser Kanal, welcher auf seiner ganzen Länge zwischen der Aare und dem See geöffnet werden soll, um zum Zweke der Kanalausgrabung vermittelst Abschwemmung nach und nach das Wasser der Aare aufzunehmen, ist in 3 Loosen, zusammen auf eine Länge von 1050 Meter in Angriff genommen. Zwei andere Loose sind ebenfalls vergeben ; die Arbeiten an denselben wurden im Monat Dezember begonnen.

Der ganze Kanal soll bis Ende 1876, also geraume Zeit vor der Vollendung des Einschnittes beendigt sein.

Bei Aarberg sind ca. 7000 Schachtruthen für die Auffüllung und Beschotterung der Eisenbahn Lyß-Murten durch diese Unternehmung ausgehoben worden, was eine namhafte Erspamiß für das Unternehmen des Hagnekkanals ausmacht.

Kunstbauten.

Die Brüke über den Hagnekdurchstich, deren Projekt von uus im Dezember 1874 genehmigt worden ist, wurde Ende November bis auf den Anstrich der Eisenkonstruktion vollendet. Die Kosten dieser Brüke belaufen sich auf Fr. 73,500.

Im Weitern beschäftigt sich die Bauleitung mit den Projekten für die provisorischen Schleußen beim Einlauf der Aare in den

386

neuen Kanal und der Brüken bei Walperswyl und Bargen. Die Schleußen sollen in diesem Frühjahr in Angriff genommen werden.

Die Brükenprojekte werden demnächst dem Bundesrathe zur Genehmigung vorgelegt werden.

Betriebsmaterial.

Von dem disponibel gewordenen Betriebsmaterial ist auch im Berichtjahre wieder ein Theil verkauft oder vermiethet worden.

An die obere Korrektion wurden verkauft: ein Baggerschiff, ein Dampfkrahnen mit 6 Transportschiffen und 70 Kisten, 4 Klappenschiffe, 23 Rollwagen, 7 hölzerne Schiffe und 290 Stük Schienen.

Vermiethet sind : ein Baggerschiff, zwei Dampfschiffe, 2 Lokomotiven, 22 Rollwagen und 600 Stük Schienen.

Rechnungsergebnisse.

Laut einer von der Regierung von Bern unterm 6. Oktober 1875 eingereichten Rechnungsübersicht betragen die Totalausgaben des Unternehmens auf 1. Oktober 1875 Fr. 6,443,703. 14, welche sich auf die verschiedenen Rubriken vertheilen wie folgt: 1. V e r w a l t u n g s - und allgemeine Kosten 2. N i d a u - B u r e n k a n a l : a. Landentschädigung . .

b. Erdarbeiten . .

c. Versicherungsarbeiten d. Brüken und Dohlen e. Wege

Fr. 507,649. 65

Fr. 369,333.

., 3,605,977.

" 269,801.

., 452,277.

" 7,990.

31 26 83 56 50 Fr. 4,705,380. 46

3. H a g n e c k k a n a l : a. Landentschädigung . . Fr. 445,016. 03 b. Erdarbeiten . . . . ,, 725,265. 25 c. Versicherungsarbeiten ,, -- -- d. Brüken und Dohlen . ' 34,303. 80 e. Wege ,, 26,087. 95 Fr. 1,230,673. 03 Total Fr. 6,443,703. 14

387

Die Quote des Bundesbeitrages an obige Summe von Fr. 6,443,703. 14 zu 432 p. 1000 (Bundesrathsbeschluß vom 30. Oktober 1868) berechnet, beträgt Fr. 2,796,567. 16 hieran sind bezahlt worden bis Ende 1875 Fr. 2,779,201. 38 es blieb somit für Bern pro Ende 1875 noch ein Guthaben von ,, 17,365. 78 zusammen Fr. 2,796,567. 16 welches Restbetreffniß der Regierung aus dem Büdgetkredite pro 1876 ausbezahlt worden ist, weil mit obiger Gesammtzahlung von Fr. 2,779,201. 38 auch der Büdgetkredit pro 1875' von Fr. 500,000. bereits og a n z verwendet war.

S t a n d d e s Bundesbeitrages f ü r d e n K a n t o n B e r n .

Laut Bundesbeschluß vom 27. Heumonat 1867 leistet der Bund an die Juragewässerkorrektionsarbeiten auf dem Gebiete des Kantons Bern einen Beitrag von Fr. 4,340,000. -- Bis und mit Ende 1875 sind hieran bezahlt worden ,, 2,779,201. 38 Bern hat also im Ganzen noch Anspruch .auf Fr. 1,560,798. 62 B a u p r o g r a m m p r o 1876.

Dein Jahresbericht der Entsumpfungsdirektion des Kantons entnehmen wir folgendes Bauprogramm für das Jahr 1876.

I. N i d a u - B ü r e n k a n a l .

a. Kleinere Planir- und Versicherungsarbeiten an den Kanalböschungen und Unterhaltung der Sperrung bei Brügg.

b. Unvorhergesehene Arbeiten an den Seeufern, (welche jedoch am Bundesbeitrage nicht partizipiren).

a.

b.

c.

d.

e.

II. H a g u e c k k a n a 1.

Fortsezung des Hagneckeinschnittes.

Aushub der Leitgräben.

Bau der Walperswylerbrüke.

Bau der Aarbergerbrüke.

Bau von zwei Dohlen.

388

Obere Juragewässerkorrektion.

Noch bevor uns der in unserm lezten Geschäftsberichte als ausstehend erwähnte Bericht der eidgenössischen Experten über die Inangriffnahme und den Stand der Arbeiten an dieser Abtheilung des Unternehmens der Juragewässerkorrektion eingegangen war, hatten wir uns mit einem Zwischenfalle, nämlich mit einer Abänderung des im allgemeinen Projekte für die Korrektion der obern Zihl adoptirten Trace zu beschäftigen.

Für diese Abänderung, deren wir hier namentlich aus dem Grunde einläßlicher erwähnen, weil sie in der Folge, worauf wir unten zurükkomrnen werden, zu Reklamationen von Seite der Regierung von Bern Veranlaßung gegeben hat, wurde auf Vorsehlag der interkantonalen Kommission für die Ausführung der obern Juragewässerkorrektion von der Regierung von Freiburg mit Schreiben vom 22. Februar 1875 die Genehmigung nachgesucht.

Die Korrektionsstreke, um die es sich handelte (nämlich die Ausleitung der Zihl aus dem Neuenburgersee und die nächste Fortsezung derselben), hatte schon im Jahre 1873 zu Verhandlungen zwischen den eidgenössischen Experten und den kantonalen Ingenieuren Veranlaßung gegeben.

Dem ursprünglichen Plane La Nicca gegenüber war von Seite des Eeuenburgischen Kantonsingenieurs, Herrn Knab, eine Abänderung projektirt worden, welche, um einen Theil des alten Zihlbettes benuzen zu können, sich mehr westlich von dem ursprünglichen Projekte entfernte, nach dem Gutachten unserer Experten aber bedeutendere Ausgrabungsarbeiten nothwendig gemacht und daher auch erhebliche Mehrkosten zur Folge gehabt haben würde.

Mit Rüksicht darauf, daß durch die von Herrn Knab vorgeschlagene Variante der Hauptbedingung für diesen Theil der Korrektion, nämlich einem guten Abfluß und angemessener Senkung, des Neuenburgersees, keinerlei Eintrag geschehe und die Frage der Mehrkosten Sache der betheiligten Kantone sei, wurde dannzumal die Wahl des Tracés den leztern f r e i g e g e b e n .

Nachdem nun aber von Seite des Unternehmens auf die Sache zurükgekommen und auf Vorschlag des damaligen leitenden Ingenieurs, Herrn Ladame, eine andere Variante, welche sich wieder mehr dem ursprünglichen Projekte näherte und technisch und ökonomisch vorteilhafter als das Projekt Knab erschien, vorgeschlagen wurde, so nahmen wir keinen Anstand, dieser abermaligen Tracéabänderung, dem Gutachten der eidgenössischen Experten entsprechend unsere Genehmigung zu ertheilen. (Bundesrathsbeschluß vom 24. März 1875.)

389 Inangriffnah tne und Stand der Arbeiten.

Die bereits oben und schon irn vorjährigen Geschäftsbericht erwähnte Untersuchung und Berichterstattung über die Inangriffnahme und den Stand der Arbeiten an der obern Korrektion verzögerte sich infolge äußerst ungünstiger Witterung bis im Monat Mai.

Wir beschränken uns darauf, aus dem diesfälligen, vom 25. Mai datirten Expertenberichte in Nachfolgendem das Wesentlichste hervorzuheben.

Vorarbeiten.

Wenn auch für diesen Theil der Juragewässerkorrektion, wie für das ganze Unternehmen überhaupt das Projekt La Nicca mit den durch die Expertise von 1863 veranlagten Modifikationen für die Ausführung im Allgemeinen die Grundlage bildet, so waren doch immerhin noch mancherlei Vervollständigungen des vorhandenen Materials nothwendig, welche Arbeiten allein (Wiederausmittlung verlorener Fixpunkte, Aufnahme von Nivellements u. s. w.)

schon mehrere Monate in Anspruch nahmen.

Auch die für die Expropriationen nöthig gewordene Revision und Bereinigung der Parzellarpläne, sowie die zur Untersuchung der Bodenbeschaffenheit erforderlichen Sondirungen erheischten einen ziemlichen Zeitaufwand.

E r d a r b e i t e n.

Der Beginn der Erdarbehen fand am 21. April (1874) bei Sugiez statt. Zur Zeit der Expertise, im Mai 1875, war der dortige Durchstich, durch welchen das Bett der Broye um zirka 50 Meter von ihrem bisherigen Laufe verlegt wird, bedeutend vorgerükt.

Es wurde hier mit einer kleinen Baggermaschine gearbeitet.

Weiter unten wurde, ebenfalls mit einer kleinern Baggermaschine, am Durchstiche von la Tour de chêne gearbeitet.

Beide Maschinen lieferten etwa 100 Kubikmeter per Tag.

Ein dritter Durchstich, derjenige bei la Monnaye, wurde gleichfalls in Angriff genommen, jecioch wurde die Fortsezung der dortigen Arbeiten durch Expropriationsschwierigkeiten einigermaßen verzögert.

Diese drei Durchstiche sind die einzigen eigentlichen Korrektionen an der Broye. Die übrigen Arbeiten bestehen in Erweiterungen und Ausbaggerungen des alten Bettes.

390 An der Zihl waren die Erdarbeiten ebenfalls in Angriff genommen bei der Zihlbrüke und bei dressier. Ferner wurde das Zihlbett vom Bielersee aufwärts bis zum Durchstich von dressier ausgebaggert. Auch hier wurden Maschinen, welche vom Kanton Bern angekauft oder gemiethet waren, verwendet.

Kunstbauten.

Von Kunstbauten an der obern Korrektion sind anzuführen : Die neue Brüke bei Sugiez und die Mündungsdämme (môles) bei der Ausmündung der Broye aus dem Murtensee. Die Brüke bei Sugiez mit eisernem Oberbau ist vollendet.

Die Mündungsdämme im Murtensee sind in voller Ausführungbegriffen.

Die Mündungsdämme am Neuenburger- und Bielersee hingegen sind noch nicht in Angriff genommen.

Für die Zihlbrüke wurden die Pläne im August vorgelegt und am 24. September auf Antrag der eidg. Experten von uns genehmigt. Der Oberbau dieser Brüke, welche gegenwärtig fertig erstellt ist, ist wie die Brüke von Sugiez in Eisen ausgeführt. Dieses Bauobjekt hat der Regierung von Bern Veranlaßimg zu Aussezungen gegeben, auf welche wir unten noch kurz zurükkommen werden.

B e t r i e b s m a t e rial.

Für die Ausführung ihrer Arbeiten hat die obere Korrektion, wie wir bereits unter der Rubrik ,,Korrektion auf dem Gebiete des Kantons Bern" angeführt haben, verschiedenes Material, wie Baggermaschinen, Dampfschiffe u. s. w. von Bern theils angekauft, theils gemiethet.

Finanzielles.

Da von Seite der obern Korrektion bis jezt noch keine Rechnung vorgelegt und auch keine Beitragszahlung verlangt worden ist, so sind wir vorderhand nicht im Falle, über den finanziellen Stand des Unternehmens irgend welche nähern Angaben zu machen.

B e s c h w e r d e n der R e g i e r u n g von Bern.

In Vorstehendem haben wir bereits angeführt, daß von Seite der Regierung von Bern bezüglich des Unternehmens der obern Korrektion Beschwerden bei uns eingegangen seien.

Die erste derselben, datirt vom 20. Oktober 1875, bezog sich auf folgende Punkte:

391 1. Sei die Korrektionslinie der obern Zihl in Abweichung vom Plane La Nicca und ohne dem Kanton Bern hievon Kenntniß zu geben, festgesezt worden.

2. Seien die Ausführungspläne der obern Zihl, soweit die Korrektionslinie bernisches Gebiet durchzieht, in den betreffenden Gemeinden Gals und Gampelen nicht aufgelegt worden.

3. Werde die neue Zihlbrüke in einer Weise ausgeführt, daß die Fahrbahn in die gleiche Höhe komme, wie diejenige der alten Bogenbrüke, wodurch das Längenprofil (resp. die beidseitigen Anfahrten) sich noch ungünstiger und unrationeller gestalte als bisher.

4. Hätte Bern bei Anlaß der Planauflagen gerne auch die Frage der Auffüllung des alten Zihlbettes und die Grenzregulirung besprochen, welche beide Punkte für Bern nicht ganz gleichgültig seien.

Die zweite Beschwerde, vom 23. November 1875, betraf die Frage der Oeffnung des Zihlkanals, beziehungsweise die Senkung des Neuen b urgersees.

Dieselbe war veranlaßt durch die Ueberschwemmungen, welche das anhaltende Regenwetter vom Spätherbst 1875 im großen Moose verursacht hatte und durch welche der dortige bernische Grundbesiz, insbesondere die landwirthschaftliche Kolonie Witzwyl erheblich geschädiget worden war.

Die Beschwerde schloß mit dem Gesuche, der Bundesrath möchte die interkantonale Kommission veranlaßen, den Kanaldurchstich bei der Zihlbrüke mit allen Kräften zu fördern uiid diese Kanalstreke dem ungehinderten Wasserabflüsse zu öffnen.

Nachdem wir über beide Beschwerden die Vernehmlassung der obern Korrektion wie auch der eidg. Experten eingeholt hatten, fanden wir für angemessen, behufs Lösung der waltenden Differenzen eine Konferenz beidseitiger Abgeordneter zu veranstalten, welche dann auch unter der Leitung des Vorstehers unseres Departements des Innern am 23. Februar 1. J. stattfand und bei welcher man sich im Wesentlichen über sämmtliche Differenzpunkte verständigte.

Da die bezüglichen Verhandlungen in das Jahr 1876 fallen, so werden wir im Falle sein, darüber in unserm nächsten Jahresbericht noch einläßlicher zu referiren.

Arbeiten auf Solothurnergebiet.

Bezüglich der dem Kanton Solothurn auffallenden Arbeiten bei Attisholz hatte die Regierung dieses Kantons s. Z. in Aussicht gestellt, daß die Ausarbeitung des Projektes für die Korrektionsstreke von Solothurn bis Attisholz im Laufe des Winters 1874/75 (vide BnndesWatt. 28. Jahrg. Bd. II.

26

392 Geschäftsbericht von 1875) beendigt werde und sonach dem Bundesrathe in Bälde zur Genehmigung werde vorgelegt werden können.

Da nun aber seither in Sachen gar nichts mehr geschehen ist, so werden wir uns veranlaßt sehen, der Regierung von Solothurn die Erledigung dieser Angelegenheit in Erinnerung zu bringen.

5. T i e f e r l e g u n g der H o c h w a s s e r des U n t e r s e e s .

Wir haben leztes Jahr berichtet, daß entsprechend den Anträgen der hiefür bestellten schweizerisch-badischen Kommission, im Einverständniß mit der Großherzoglich-badischen Regierung und beziehungsweise mit der des Kautons Thurgau die Vornahme weiterer bezüglicher Vorarbeiten bewilligt wurde.

Gegenwärtig ist bloß zu melden, daß diese noch nicht zum Abschlüsse gekommen sind.

6. Vom L u g a n e r s e e nach der L o m b a r d e i abzuleitender Kanal.

Dieser Angelegenheit hatten wir schon in zwei Geschäftsberichten Erwähnung zu thun und es ist im leztjährigen mitgetheilt worden, daß wir die Genehmigung einer vom Großen Rathe von Tessin ertheilten Konzession an die Bedingung knüpften, daß verschiedene Punkte derselben, weil sie von internationaler Bedeutung sind, durch Staatsvertrag geregelt werden, welche Punkte wir auf einen durch die italienische Gesandtschaft geäußerten Wunsch der Regierung von Italien zur Kenntniß brachten.

Diese konnte sich dann aber mit der herwärtigen Anschauungsweise nicht einverstanden erklären und wir zeigten in Folge dessen durch Schreiben vom 8. September 1875 der Regierung von Tessin und der italienischen Gesandtschaft an, der Bundesrath könne die vom Großen Rathe von Tessin unterm 10. Mai 1874 den Ingenieuren Villoresi und Meraviglia betreffend die Ableitung eines Gewerbeund Bewässerungskanals aus dem Luganersee nach der obern Lombardei ertheilte Konzession in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht genehmigen.

7. Anstand b e t r e f f e n d Schoder- und Saubach.

Die Regierung von Thurgau nahm unsere Verwendung bei der Großherzoglich-badischen Regierung in Anspruch wegen eines Anstandes zwischen den Gemeinden Emmishofen und Kreuzungen einerund der Stadt Konstanz anderseits wegen der Abflußverhältnisse der vorgenannten von erstem gegen leztere sich ergießenden Bäche.

393 Mittelst der darüber gepflogenen Korrespondenz hat man sich zunächst auf einen vom badischen Ministerium gestellten Antrag dahin geeinigt, den Sachverhalt durch gemeinschaftliche kommissarische Untersuchung feststellen zu lassen.

D. Sehuzbauten.

Dieser Titel lautete leztes Jahr noch Sehuzbauten und Aufforstungen. Nachdem nun das eidg. Forstinspektorat in's Leben getreten ist, wird das Forstwesen unter besonderer Rubrik behandelt werden.

Wasserbaupolizei-Gesez.

Bezüglich des Entwurfes eines Wasserbaupolizeigesezes verweisen wir auf die Ihnen mit Botschaft vom 6. März 1. J. genehmigte Vorlage (Bundesblatt 1876, I, 659).

Die s u b v e n t i o n !r ten A r b e i t e n .

Bis zum Inslebentreten des vorstehenden Gesezes haben wir uns mit der Angelegenheit der Sehuzbauten nur so weit zu beschäftigen, als für diese die Unterstüzung des Bundes oder aus der Hilfsmillion in Anspruch genommen wird oder schon genommen worden ist.

Im leztjährigen Berichte verbreiteten wir uns einläßlich über die Frage, welche Art Arbeiten auf diese Unterstüzung Anspruch haben, um die Grundsäze darzulegen und zu rechtfertigen, durch welche wir uns bei den diesfälligen Bewilligungen leiten ließen.

Diese Grundsäze sind auch im Berichtjahre zur Anwendung gebracht worden und die Arbeiten, welche demgemäß in den Kantonen St. Gallen, Graubünden, Glarus, Uri, Wallis und Tessin zur Bundesunterstüzung zugelassen worden sind, betreffen die Verbauung der Geschiebsquellen im Gebirge und die Korrektion der Gewässer im Thaïe, einschließlich der Anlage von Entsumpfungskanälen.

Im K a n t o n St. G a l l e n bildet zur Zeit die V e r b a u u n g der T a m i n a , welche leztere dem Rhein ein sehr bedeutendes Geschiebsquantum zuführt, die wichtigste Unternehmung dieser Art.

Nachdem bereits auf der untersten Streke zwischen Ragaz und dem Bade Pfaffers und auch zunächst hinter den Pfäfferaerquellen Verbauungs-Arbeiten mit Unterstüzung des Bundes ausgeführt worden sind, wurde leztes Jahr ein neues Projekt betreffend die Verbauung des zum Quellengebiete der Tamina gehörigen Tschennerbaches, Gemeinde Pfaffers, von der Regierung von St. Gallen eingereicht

394

und von uns nach stattgehabter Untersuchung und Berichterstattung durch das eidg. Ober-Bauinspektorat mit geeignet erachteten Modifikationen in der Einzelausführuag genehmigt.

Eine Verbauungsunternehmung von mehr lokalem Interesse bildet die Verbauung der Si mm i bei G a r n s , für welche schon zwei Thalsperren ausgeführt worden sind und für deren Fortsezuug die Regierung eingekommen und unsere Genehmigung in gleicher Weise wie bei der Tamina ertheilt worden ist.

Als ganz neue Unternehmung in diesem Kanton wurde die Verbauung des D ü r r e n b a c h e s bei S t e i n im Toggenburg angemeldet. An diesem Bache bestehen sehr bedeutende Bodenbewegungeu, zufolge welcher er Geschiebsmassen in das Thal führt, welche die Thur bei ihrem dortigen geringen Gefalle nicht zu bewältigen vermag. Die Verbauung dieser Bodenbewegungen ist daher das geeignete Abhilfsmittel gegen den hier bestehenden Uebelstand und ist demgemäß dem Projekte unsere Genehmigung ertheilt worden.

Im K a n t o n G r a u b ü n d e n sind im lezten Jahre wieder Schuzbauten in sehr großer Zahl ausgeführt worden.

Dieselben fallen auf folgende Gemeinden: Im G e b i e t des V o r der r h e i n s : Somvix, Truns, Wal.

tensburg, Ruis, Schnaus, Ilanz und Schleuis.

I m G e M e t des H i n t e r r h e i n s : Hinterrhein, Medels, Splügen, Andeer, Pigneu, Thusis, Sils, Davos-Plaz und Almens.

Am V e r e i n i g t e n R h e i n : Ems, Felsberg, Chuv, Trimmis, Haldenstein, Untervaz, Churwalden, Grüsch und Klosters (leztere zwei im Prättigau).

I m I n n g e b i e t : Samaden.

A m P o s c h i a v i n o : Brusio.

A m R a m : (Münsterthal) Fuldera und Valcava, also im Ganzen 29 Gemeinden; im Jahre 1874 waren es 28 Gemeinden.

Diese Arbeiten betreffen größerntheils Korrektionen an den genannten Gewässern und an Zuflüssen zu denselben und bilden meist Fortsezungen der in den vorangegangenen Jahren mit Beiträgen aus der Hilfsmillion oder solcher des Bundes ausgeführten und in frühern Berichten schon erwähnten Unternehmungen. Indem sie nach einheitlichen Projekten ausgeführt werden, reihen sich diese Leistungen der verschiedenen Gemeinden und Jahrgänge nach und nach zu zusammenhängenden Linien aneinander.

395 Es sind Paralellwuhre in folgenden Längen ausgeführt worden : Am Vorderrhein Länge-Meter 1268 ,, Glenner bei llanz ,, 201 ,, Hinterrhein ,, 1130 An Zuflüssen zum Hinterrhein ,, 410 Arn Vereinigten Rhein .

" 951 An Zuflüssen zum Vereinigten Rhein ,, 518 Zusammen Länge-Meter 4478 Am Inn, Gemeinde Samaden, Erhöhung der Inn- und Flazwuhre auf Länge-Meter 5200.

Am Poschiavino zu Campocologno neues Parallelwuhr LängeMeter 186.

An Verbauungen sind zu nennen: An der Nolla bei Thusis eine sekundäre Sperre am Werke Nr. I als Sohlversicherung ; am Alberti-Bach bei Davos die Anlage einer neuen Sperre in Fortsezung der schon seit mehreren Jahren betriebenen Verbauung dieses Baches; an der Rabiusa bei Chur in Fortsezung der Verbauung dieses Wildbaches die Anlage eines Felskanals; am Thalbache zu Klosters im Prättigau die Anlage von 25 kleinen Sperren als Sohlversicherung.

Im Val Durrettas zu Fuldera, Anlage von drei großen Sperren und zu Valcava die Anlage von zwei Sperren in Fortsezung der schon weit vorgeschrittenen Verbauung von Arcia gronda.

Im K a n t o n G l a r u s ist der unterste Theil der Korrektion der Guppenruns bei Schwanden, welcher im Berichte pro 1874 als in Angriff genommen erwähnt wurde, im lezten Jahr vollendet worden.

Es ist dies die 546 Meter lange Ausleitung dieses Wildbaches vom Austritte aus der Schlucht bis in die Linth mittelst eines auf den Seiten und in der Sohle solid ausgemauerten Kanals.

Die ganze Unternehmung besteht nach dem vom Bundesrathe genehmigten Projekte außer vorstehendem ausgeführten Theil noch in der Korrektion des Baches in seinem mittlern Laufe mit Parallelwerken und der Verbauung des obersten Theils mit Thalsperren.

Der K a n t o n und beziehungsweise der Bezirk U r i hat nach Verzichtleistung auf die früher nachgesuchte und von uns bedingungsweise zur Subventionirung zugelassene Fortsezung der Reußkorrektion von der Attinghauserbrüke aufwärts um die Unterstüzung der Bewuhrung des Fätschbaches auf dem Urnerboden nachgesucht.

396 Da dieses Gesuch von keinem Projekte begleitet war, so wurde die Genehmigung des noch einzureichenden Projektes davon abhängig gemacht, daß dasselbe den Anforderungen einer Korrektion im Sinne des Bundesbeschlusses vom 21. Juli 1871 entspreche.

Im K a n t o n B e r n ist bloß die Korrektion und Verbauung 1 des Trachtbaches zu Brienz als noch in dem leztes Jahr gemeldeten nicht ganz vollendeten Zustande befindlich zu erwähnen.

Für den K a n t o n W a 11 i s waren auf Bauantrag für 1875 eine Anzahl von Verbauungs- und Entsumpfungsarbeiten gesezt und vom Bundesrathe genehmigt worden. Zur Ausführung sind nur leztere gelangt.

Dieselben beziehen sich, wie zwar schon in frühern Berichten erwähnt worden ist, auf die Anlage der parallel mit der Rhone laufenden Hauptkanäle, welche den Zwek haben, die Ableitung der Binnenwasser unabhängig ron den Wasserständen des Flusses abzuführen und damit die Austroknung der wie bekannt über einen großen Theil der Thalsohle von Wallis sich erstrekenden Sümpfe zu ermöglichen.

Die Gestalt des Rhonethaies bedingt die Thalbeken, Bassins, nach welchen die Kanalisation in der Weise abgegrenzt werden muß, daß jedes Mal am Ende eines solchen der Entsumpfungskanal in die Rhone ausgeleitet wird. Je länger eine solche Abtheilung und je günstiger die Gefälls- resp. Niveauverhältnisse des Flusses am Ende desselben, desto besser ist die Entwässerung dieser Thalabtheilung gegen den stauenden Einfluß der hohen Wasserstände des Hauptflusses gesichert.

Eine solche durch die Natur bestimmte Abtheilung bildet die Ebene des Bezirks Monthey von der bei Monthey in die Rhone mündenden Viège bis zum Genfersee, da auf dieser Streke kein natürliches Hinderniß für die direkte Ausleitung des Kanals in den See besteht. Diese liegt aus vorerwähnten Gründen auch um so mehr im Interesse der Sache, weil bei den Wasserständen des See's nicht so starke Schwankungen stattfinden wie bei denen der Rhone.

Bei den Entsumpfungsarbeiten in diesem Bezirke wird der schon bestehende Kanal Stokalper, welcher seiner Zeit zum Zweke des Salztransportes angelegt wurde, mit beuuzt. Indem derselbe aber an der Gemeindsgrenze zwischen Vouvry und Port-Valais in die Rhone mündet, beabsichtigt die Regierung von Wallis unter Benüzung des dort längs der Eisenbahn zufolge der Materialgewinnuug für dieselbe bestehenden
Grabens den Kanal bis zum See fortzuführen und bildet dies eines der für die Campagne 1876 vorgelegten Projekte. Voriges. Jahr ist auf Gebiet von Vouvry gearbeitet worden.

Q

397

Eine verhältnißmäßig kleine Abtheilung bildet die unterhalb des Trient, wo bisher und auch voriges Jahr in der Gemeinde Salvan Arbeiten zu Ableitung des Pissevache ausgeführt worden sind.

Sehr umfangreiche Entsumpfungsunternehmungen sind die im Bezirke Martigny auf beiden Seiten der Rhone.

Auf der linken Seite sind bereits Kanalstreken von der Gemeinde Martigny ausgeführt und gegenwäi tig wird daran gearbeitet, den Hauptkaual unter der dort in die Rhone mündenden Dranse durch und bis gegen die Mündung des Trient hinunter zu führen, um zu Gunsten des ganzen linkseitigen Thalbekens bis Riddes hinauf mehr Gefäll zu gewinnen.

Auf der rechten Seite hat die Gemeinde Fully den Hauptkanal schon in großer Ausdehnung ausgeführt und ihn dabei zu dem vorerwähnten Zweke nach abwärts mit großen Kosten auch lajigs dem felsigen Abhänge gegenüber der Dransemündung verlängert.

In dem ebenfalls sehr großen Beken von Sion bis zur Brüke bei Riddes, beziehungsweise dem Schuttkegel der Losenze ist bis jezt die unterste Kanalstreke durch die Gemeinden Ardon und Chamoson in Angriff genommen.

Zwischen Sierre und Sion ist bis jezt eine Kanalarbeit bei Granges subventionirt und endlich sind solche Arbeiten auch in den obersten Abteilungen von den Gemeinden Steg, Niedergestein, Raron und Gliß begonnen worden.

Im K a n t o n Tessi n sind voriges Jahr folgende Schuzarbeiten ausgeführt und subventionirt worden : Die Verbauung der Wildbäche Ramogna und Freggiera bei Locamo, in Fortsezung der im Vorjahre ausgeführten und subventionirten Arbeiten; die Verbauung des Wildbaches Cassone bei Lugano; die Verbauung einer Bodetibewegung beim Dorfe Russo in Vali' Onsernone; Verstärkungen an den Wuhrbauten zum Schuze des Dorfes Cevio in Valle Maggia gegen den Wildbach Rovana.

Für von verschiedenen Gemeinden am Tessin auf der Streke von Biasca bis Bellinzona ausgeführte Arbeiten haben wir die Bewilligung der Subventionirung davon abhängig gemacht, daß durch genaue Aufnahme und Einzeichnung derselben in einen Plan nachgewiesen werde, daß dieselben Theile eines, in Bezug auf Linienund Bettbreite richtigen Korrektionsprojektes bilden, wie ferner von dem Nachweise von dem Bestehen eines solches Projektes für die ganze genannte Streke in dem Sinne, daß alle an derselben in-

398 teressirten Gemeinden verpflichtet sind, ihre Arbeiten demselben gemäß auszuführen. Wir sind nämlich der Meinung, daß Wuhrarbeiten an einem Flusse oder Bache nur in dem Falle auf den Charakter von Korrektionsarbeiten im Sinne des Bundesbeschlusses vom 21. Juli 1871 und damit auf Bundessubvention Anspruch haben, wenn sie Theile eines Korrektionsprojektes bilden, welches für alle Interessenten an einer gewissen Fluß- oder Bachabtheilung, die als ein zusammenhängendes Ganzes betrachtet werden muß, verbindlich ist.

Für das laufende Jahr sind vom Kauton Tessin auch verschiedene Arbeiten angemeldet, sowohl Verbauungen als Korrektionen, die zum Theil Fortsezungen schon begonnener Werke, zum Theil neue Unternehmungen bilden.

Bezüglich des Beitragsverhältnisses bemerken wir noch, daß die Bundesbeiträge für Korrektionen und Entsumpfungskanäle größtentheils zu 30 bis 331/3°/0 der Kosten angesezt worden sind.

Da die betreffenden Gemeinden und Korporationen an diesen Arbeiten ein unmittelbares Interesse haben, so ist in der Mehrzahl der Fälle ein solches Beitragsverhältniß genügend, um sie zur Ausführung derselben zu veranlaßen. Ausnahmen können die Fälle bilden, wo Leistungen übernommen werden müssen, welche nicht nur der betreffenden Lokalität zu Gute kommen, wie z. B. die vorerwähnten sehr kostspieligen Arbeiten der Gemeinden Martigny und Fully zum Zweke der möglichsten Gefällsgewinnung für die dem ganzen dortigen Thalbeken dienenden Hauptkanäle. Beiträge im Verhältnisse eines Drittheils der Kosten genügen auch für Verbauungsarbeiten, welche den sie ausführenden Korporationen unmittelbaren Nuzen gewähren und nicht von Dimensionen sind, denen zufolge der übrige Theil der Kosten ihre Kräfte überschreitet.

Anders verhält es sich hingegen bei Verbauungen, deren Bedeutung über die Lokalität hinausreicht, an welcher sie auszuführen sind, oder sogar wie es nicht selten vorkommt, entlegenere Gegenden mehr berührt als die nächstliegende. Um solche^zu Stande zu bringen, müssen die Beiträge höher bemessen werden, und zwar um so mehr, wenn die Kosten außer Verhältniß zu dem Leistungsvermögen der betreffenden Lokalitäten stehen.

Im Berichtjahre sind folgende Beitragszahlungen aus der Bundeskasse und aus der Hilfsmillion für Schuzbauten und Aufforstungen geleistet worden. Leztere werden ebenfalls hier aufgeführt, weil sie, was die Bundesbeiträge betrifft, aus dem gleichen Budgetposten bestritten werden.

399 a. F ü r S c h u z b a u t e n :

BundesBeitrag aus der beitrag.

Hilfsmillion.

an Graubünden Fr. 125,835. 79 -- ,, Glarus ,, 15,633.52 --

,, Wallis ,, Tessin

,, ,,

Total Bundes- Beitrag aus der beitrag. Hilfsmillion.

18,030.8018,505.21 27,974.93 -- 187,475. 04 18,505. 21

b. F ü r A u f f o r s t u n g e n : an GraubUnden Fr. 6,275. 72 1,844. 31 ,, St. Gallen ., 443. 33 266.--

,, UH

,, Wallis

;

3,183. 61 1,415. 54 2,622. 30 1,573. 38 12,524. 96 Total

200,000. --

5,099. 23 23,604. 44

E. Forstwesen.

Nachdem der Bundesbeschluß vom 24. Dezember 1874 betreffend die Enichtung eines eidgenössischen Forstinspektorates ohne Referendumsbenuzung in Kraft getreten war, schritten wir in erster Linie zur Besezung der Stelle des eidgenössischen Forstinspektors und erwählten als solchen Herrn Johann Coaz von Chur, gewesenen Kantonsforstinspektor in St. Gallen, der sein Amt am 1. Juni 1875 antrat.

Das Geschäft, welches der neugewählte Forstinspektor zunächst an die Hand nahm, war die Besichtigung der mit eidgenössischer Unterstüzung ausgeführten Aufforstungen im Alpengebirge, und zwar vor Allem derjenigen vom Jahre 1874, für welche die Beiträge in der Voraussezung vorschriftsgemäß stattgehabter Ausführung und mit dem Vorbehalt nachträglicher Untersuchung ausbezahlt worden waren.

In den Monaten Juni und Juli fanden dann ferner, theils zur Prüfung der in den Jahren 1874 und 1875 ausgeführten, theils zur Vorprüfung, resp. Begutachtung der pro 1876 in Aussicht genommenen Arbeiten (Aufforstungen und Lawinenverbauungen) Inspektionen statt in den Kantonen Graubünden (Albulathal, Davos und Engadin), Uri (Aufforstungen bei Hospenthal und Andermatt, Lawinenverbauung daselbst, Wiederbewaldung einer Weidfläche ob Realp) und Wallis (Aufforstungen in diesem Kanton, Lawinenverbauung beim Leukerbad).

400

Eine zweite Aufgabe des eidgenössischen Forstinspektorates bildeten die vorläufigen Untersuchungen über die Begrenzung des eidgenössischen Forstgebietes in denjenigen Kantonen, deren Territorium nur theilweise in dasselbe fällt. Zu diesem Zweke wurden die betreffenden Kantone vom Bundesrathe eingeladen, Abgeordnete zu bezeichnen, mit welchen dann der Forstinspektor dieses Grenzgebiet bereiste.

Die weitere Behandlung und Erledigung dieser Angelegenheit wird nach Erlaß und Inkrafttreten des eidgenössischen Forstgesezes erfolgen.

Im Weiteren endlich wurde die Thätigkeit des Forstinspektorates auch in erheblichem Maße in Anspruch genommen durch die Vorarbeiten für den Entwurf eines eidgenössischen Forstgesezes, bezüglich dessen wir auf unsere Botschaft vom 3. Dezember 1875 verweisen.

F. Hydrometrie und Allgemeines über das Wasserbauwesen.

Die hydrometrischen Arbeiten sind im vergangenen Jahre auf dem eidg. Baubureau wieder in gewohnter Weise betrieben worden und wurden auch wieder die sogen, hydrometrischen Bulletins publizirt.

Unser Departement des Innern, Abtheilung Bauwesen, hat, an dasselbe gerichtetem Wunsche entsprechend, bei der leztes Jahr in Verbindung mit dem geographischen Kongreß zu Paris stattgehabten Ausstellung sich mit einer Vorlage betheiligt, deren Zwek die Darstellung der Bestrebungen zu Verbesserung der hydrometrischen Zustände in der Schweiz war.

In einer zu diesem Zweke verfaßten Abhandlung wurden die bestehenden Zustände mit ihren Nachtheilen und Gefahren, dann die zum Theil schon angewandten, zum Theil in Aussicht genommenen Abhilfsmittel, als Korrektionen, Verbauungen und Aufforstungen, auch die weitere Erforschung der Verhältnisse durch hydrometrische Arbeiten etc. besprochen und namentlich auch das Eingreifen des Bundes in diese Angelegenheit von den ersten Anfängen bis dahin, wo sie verfaßungsmäßig unter die spezielle Obhut desselben gestellt worden ist, dargestellt.

Diese Vorlage ist prämirt worden und eingegangenem Wunsche gemäß wurde sie auch für die Ausstellung in Philadelphia bestimmt.

401

G. Bauten für die Bundesverwaltungen.

Laut Bundesrathsbeschluß vom 26. Januar 1874 ist das gesammte Bauwesen für die eidg. Verwaltungen, wie dies bereits im Abschnitt ,,Allgemeines11' gesagt ist, dem Departement des Innern zugetheilt, infolge dessen dieser Geschäftszweig seit dem 1. Januar 1875 seinem ganzen Umfange nach durch das Ober-Bauinspektorat besorgt wird.

Die hierdurch dem Departement des Innern erwachsenden Arbeiten erstreken sich auf den gewöhnlichen Unterhalt und die außergewöhnlichen Reparaturen und notwendigen baulichen Veränderungen an den der Eidgenossenschaft gehörenden Gebäulichkeiten, auf die für die verschiedenen eidg. Verwaltungen zu erstellenden Neubauten, sowie auf die Wasser- und Straßenbauten, welche auf dem Bunde angehörendem Territorium vorkommen.

LlQV.

I. Hochbauten.

Bezüglich der Details der im Laufe des Berichtsjahres vorgekommenen Hochbaugeschäfte verweisen wir auf die hierüber vom eidg. Oberbauinspektorate angefertigte, den Akten beigefügte Zusammenstellung.

II. Wasser- und Strassenbauten des Bundes.

Als Besizer der Allmend und der sogenannten Kalberweide zu Thun, auf welchem Eigenthum die Schwellenpflicht am linken und rechten Ufer der Aare daselbst haftet, kam der Bund schon in frühern Jahren in den Fall, gemeinschaftlich mit andern Interessenten und auf alleinige Kosten gewisse Schwellebauten zu bestreiten. Diese Schwellebauten mußten im vergangenen Winter fortgesezt werden und zwar der Hauptsache nach auf Streken, auf denen der Bund allein schwellenpflichtig ist und diese Last daher um so mehr ins Gewicht fällt. Die Ursache des eingetretenen Schuzbedürfnisses liegt in einer bedeutenden Vertiefung des Flußbettes, welche von der in den lezten Jahren unterhalb Thun ausgeführten Aarekorrektion ausgehend flußaufwärts im Fortschreiten begriffen ist, weßhalb man sich daorts für die näch.iten Jahre auf weitere, voraussichtlich nicht unbedeutende Kosten gefaßt machen muß.

Zwischen den Munitionsmagazinen an der Aare in Thun und dem neuen Muuitionskontrolgebäude und von da auf die Allmendstraße wurde eine Verbindungsstraße erstellt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1875.

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Bundesblatt

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Foglio federale

Jahr

1876

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.05.1876

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311-401

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