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Botschaft des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch des Josef M a i l l a r d von Gillarens (Freiburg).

(Vom 11. Dezember 1876.)

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Tit.!

Am 18. August laufenden Jahres wurde Josef Maillard von Gillarens, Kantons Freiburg, Rekrut der damals in Lausanne abgehaltenen Sanitätsrekrutenschule vor das Kriegsgericht der II. Armeedivision gestellt, unter der Anklage, seinem Nebenkameraden, J.

Perruchon, unterm 15. gleichen Monats ein Portemonnaie mit ungefähr 13 Franken Inhalt entwendet zu haben.

In der am 21. August in Lausanne stattgehabten Hauptverhandlung des Kriegsgerichtes der II. Armeedivision legte der Angeklagte Maillard ein volles Geständniß des von ihm begangenen Diebstahles ab und wurde nach Artikel 133 a des Militärstrafgesezes a) zu 6 Monaten Gefängniß, b) zur Tragung der Kosten verurtheilt.

Gegen dieses Urtheil wurde kein Kassationsbegehren eingereicht und dasselbe den 28. August der Regierung des Kantons Freiburg zum Vollzuge zugestellt.

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Unterm 3. dieses MoBats hat nun Maillard ein Begnadigungsgesuch an die hohe Bundesversammlung eingereicht, dahin gehend, es möchte ihm die noch auszuhaltende Strafzeit auf dem Wege der Begnadigung, so weit thunlich, reduzirt werden.

Er motivirt sein Gesuch namentlich damit, es sei der begangene Diebstahl das erste Verbrechen, dessen er sich schuldig gemacht habe, überdies habe ihn bittere Noth, in welcher er sich zur Zeit der Rekrutenschule befand, zu dem folgenschweren Schritte getrieben; er bereue seine That tief, wie er dies auch durch das umfangreiche Geständniß gezeigt habe ; er sei die einzige Unterstüzung einer 60 Jahre alten, armen Mutter, die der Hilfe ihres Sohnes bei der herannahenden strengen Jahreszeit und bei ihrer eigenen Mittellosigkeit sehr bedürfe.

Maillard hat sich nach Artikel 132 des Militärstrafgesezes des ausgezeichneten Diebstahles im Betrage von 13 Franken schuldig gemacht. Die gesezliche Strafe in diesem Falle besteht nach Artikel 133 a des Militärstrafgesezes in Gefängniß von 6 Monaten bis auf l Jahr, oder Zuchthaus bis auf 4 Jahre. Das Kriegsgericht hat über Maillard das M i n i m u m des Strafmaßes, 6 Monate verhängt und dadurch unserer Ansicht nach allen Verhältnissen billige Rechnung getragen.

Mit Rüksicht hierauf beantragen wir, es sei auf das vorliegenoe ·Gesuch nicht einzutreten.

Wir benuzen diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommensten JHochachtung zu versichern.

B e r n , den 11. Dezember 1876.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Welti.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Schiess.

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend das Begnadigungsgesuch des Josef Maillard von Gillarens (Freiburg). (Vom 11. Dezember 1876.) .

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Jahr

1876

Année Anno Band

4

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55

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.12.1876

Date Data Seite

751-752

Page Pagina Ref. No

10 009 372

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