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Bemerkungen.
Der heutige Stand der M a u l - und K l a u e n s e u c h e verzeigt gegenüber demjenigen am 16. August nur eine kleine Veränderung, d. h. die Seuche ist bei 15 Viehständen zurükgetreten, während sie 7 neue Weiden infizirt hat. Ganz neu seit Monaten ist sie wieder aufgetreten im Kanton Basel-Landschaft. Den größten Seuchenherd bildet noch immer der Kanton St. Gallen; indessen haben die in den lezten Berichten als infizirt gemeldeten Ställe und Alpen in den Gemeinden Amden und Neßlau größtentheils durchseucht, befinden sich aber noch theilweise unter Bann.
In der Gemeinde Ruswyl, Kantons Luzern, scheint die L u ng e n s e u c h e momentan zu pausiren; es wurden wenigstens von dorther keine neuen Erkrankungen angezeigt, dennoch wird die successive Abschlachtung des lezten Monat als verseucht bezeichneten Viehstandes fortgesezt.
An anderweitigen Krankheiten sind folgende Fälle zu verzeichnen : Kanton.
Roz.
Milzbrand. Hundswuth.
Zürich .
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2 2 6 Bern .
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. -- -- l Luzern .
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. -- i 2 Schwyz .
. -- l l Zug .
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. -- l _ Solothurn .
. -- l -- Aargau .
. l -- -- Thurgau .
-- l l 3 7 11 Im Kanton Zürich hat man rüksichtlich der Hundswuth sich nicht nur darauf beschränkt, über die betreffenden Gegenden Bann zu verhängen, sondern verfügt, daß sämmtliche Hunde, welche in irgend einer Weise mit den wuthkranken in Berührung gekommen, entweder abzuthun oder während 12 Wochen zur Bestehung einer Quarantäne in die Thierarzueischule zu verbringen seien. Außer einem Wuthfall im Kanton Bern, wo auch ein Kind gebissen
534 wurde, haben wir noch einen betrübenden Hundswuthfall im Kanton Schwyz. In den Gemeinden Arth und Brunnen sind zwei Knaben gebissen worden ; ' beide stehen in ärztlicher Behandlung ; doch haben sich bei ihnen noch keinerlei beunruhigende Symptome bemerkbar gemacht. Es wurden überdies eine Menge von Thieren gebissen, nämlich in der Gemeinde Schwyz 3 Hunde, in der Gemeinde Arth 13 Hunde und eine Ziege, in Ingenbohl-Brunnen zwei Hunde und in Gersau einer. Sämmtliche gebisseneu Thiere wurden sofort abgethan und im Uebrigen strenge Maßregeln angeordnet. Der wüthende Hund, welcher diese Unglüksfälle anrichtete, konnte am 24. August endlich in Brunnen erlegt werden.
B e r n , den 4. September
1876.
Eidg. Departement des Innern.
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Bemerkungen.
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Bundesblatt
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Feuille fédérale
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Jahr
1876
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
40
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
09.09.1876
Date Data Seite
533-534
Page Pagina Ref. No
10 009 258
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