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Bekanntmachung betreffend

Abonnement auf das schweizerische Bundesblatt, sowie den Bezug der eidg. Gesezsammlung und Eisenbahnaktensammlung.

A. Bundesblatt.

Inhalt des Bundesblattes.

Bundesräthliehe Botschaften, Berichte, Beschlüsse, Beschluss- und Gesez-Entwürfe ; Verhandlungen des Bundesrathes und der Bundesversammlung, Kommissionalberichte aus dem Nationalrathe und dem Ständerathe; Uebersichten des Zollwesens (Ein-, Aus- und Durchfuhr in der Schweiz, und Zolleinnahmen), der Posteinnahmen, des Geldanweisungsverkehrs, der Einzugsmandate, des Telegraphenverkehrs; Viehseuchenbülletin; Ausschreibungen von Stellen, von Lieferungen ; Eisenbahnanzeigen betreffend Tarife, Verpfändungen, Uebersicht der Eisenbahnzüge und Verspätungen, u. s. w.

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Gratis - Beilagen zum Bundesblatt.

Laufende Gesezsammlung, inbegriffen die Staatsverträge; -- Budget, Staatsrechnung, Staatskalender, MilitärEtat, Zolltableau in den drei Landessprachen (JahresUebersicht der ein-, aus- und durchgeführten zollpflichtigen Waaren in der Schweiz), Sammlung von Konsulatsberichten, etc. etc.

Ausgenommen ist ein Theil der Erlasse über Eisenbahnwesen,- welche nur in die eidg. Eisenbahnaktensammlung fallen, wie z. B. Beschlüsse der Bundesversammlung über Eisenbahnkonzessionen.

Preis und Bezngsmodns des Bundesblattes.

Der Abonnementspreis für das Schweiz. Bundesblatt beträgt für ein Jahr vier Franken, mit Inbegriff der portofreien Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz.

Es kann nur auf einen ganzen Jahrgang des Bundesblattes, jedoch jederzeit abonnirt werden, und zwar bei der Post oder gegen Einsendung des Betrags von Fr. 4 bei der Expedition des Bundesblattes in Bern.

Ganze Jahrgänge des Bundesblattes, sowie einzelne Nummern desselben, können von der Expedition desselben bezogen werden; hingegen hat man sich für geschlossene Gesezbände an das Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei zu wenden.

Beklamationen in Betreff d*g Bundesblattes und der Gesezsammlung sind in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Expedition des Bundesblattes in Bern, und nur ausnahmsweise beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei anzubringen; und zwar haben die Reklamationen spätestens inner drei Monaten, vom Erscheinen der betreffenden Bundesblattnummer oder des betreffenden Gesezbogens an gerechnet, zu geschehen.

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B. Gesezsammlung.

Die eidg. Gesezsammlung kann bezogen werden: 1) als Gratis-Beüage des Bundesblattes.

Wer auf das Bundesblatt abonnirt, erhält ohne weiters (nebst einer Beine von anderweitigen GratisBeilagen, wie den Staatskalender etc.) auch die einzeln dem ßundesblatte beigegebenen Gesezbogen.

In den lezten Jahren füllte der Bundesblattstoff eines J a h r g a n g s vier Bände, wogegen die Gesezbogen erst nach einem längern, zum voraus nicht zu bestimmenden Zeitraum zu einem Bande abgeschlossen werden, der dann nach Vollendung des zugehörigen Begisters broschirt wird.

2) Nach Vollendung eines Gesezbandes kann derselbe (broschirt) auf besondere Bestellung beim Sekretariat für Druksachen der Bundeskanzlei gegen Nachnahme von Fr. 3 bezogen werden.

Vor Abschluss und Herstellung eines Bandes sind Bestellungen darauf verfrüht; auch ist es schon vorgekommen, dass einzelne auf solche verfrühte Bestellungen hin später ausgeführte Nachnahmen refüsirt wurden.

Die Fertigstellung eines Bandes Gesezsammlung wird im Bundesblatt bekannt gemacht.

C. Eisenbahnaktensammlung,.

Die Eisenbahnaktensammlung erscheint ferner als s e l b s t s t ä n d i g e A u s g a b e , und sie ist beim Sekre-

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tariat für Druksachen der Bundeskanzlei, unter genauer Angabe des Jahrgangs oder des Bandes, zu bestellen.

Im Jahr 1876 sind von der Eisenbahnaktensammlung bloss 7 Drukbogen erschienen, so dass damit der IV. Band neue Folge nicht abgeschlossen werden kann, und somit die im Jahr 1877 erscheinenden Bogen dazu genommen werden müsseu.

Sobald dieser Band geschlossen ist, wird er den Bestellern desselben ungesäumt zugesandt werden.

B e r n , den 8. Dezember 1876.

Die Schweiz. Bundeskanzlei.

Bekanntmachung.

Von Seite des Handelsstandes wird bei der eidgen. Zollverwaltung häufig Beschwerde darüber geführt, daß Waarensendungen aus dem Anslande außer den Zollgebühren sich noch mit weiteren Gebühren unter der Angabe ,,für Zollbehandlung (frais de douane)" belastet finden.

Zur Aufklärung über unrichtige diesfällige Vorausseznng wird hiemit in Erinnerung gebracht, daß solche Nebengebühren weder von den Beamten der eidgen. Zollverwaltung noch für Kechnung dieser Leztern bezogen, sondern daß Seitens derselben einzig und allein die tarifmäßigen Zollgebühren erhoben werden.

Reklamationen bezüglich anderweitiger in den Prachtbriefen oder Spesennoteu verrechneter Gebühren berühren daher nicht die Zollverwaltung, sondern sind an diejenige Stelle zu richten (Speditor oder Güterexpedition), welche die Transportvermittlung besorgt hat.

B e r n , den 15. Dezember 1876. [5] .

Das Schweiz. Zolldepartement.

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Bekanntmachung betreffend clen nxssischeai Zolltarif.

Auf eine Schlußnahme des russischen Finanzkomites sind folgende Verfügungen unterm 10. November dieses Jahres erlassen worden : 1. Vom 1. Januar 1877 ab werden Zollgebühren in Goldmünze erhoben.

A n m e r k u n g . Bei dem Verkaufe von Waaren in Auktion durch die Zollämter werden die dafür zu zahlenden Gebühren in Gold berechnet.

2. Dem Finanzminister wird es anheimgestellt, denjenigen Zollinstitutionen, wo er es für nothwendig erachtet, die Erlaubniß zu ertheilen, außer der russischen Goldmünze folgende Wertheffekten anzunehmen : a) die Coupons des laufenden und des demselben vorhergegangenen Termins von den Billeten dei1 russischen Metalliques-Staatsanleihen, von den 4-prozentigen Metalliques-Billeten der Reichsbank, von den Obligationen der Nicolaus-Eisenbahn und von den consolidirten Obligationen russischer Eisenbahnen ; b) die Billete und Obligationen dieser Art, welche in der Ziehung herausgekommen sind; c) fremdländische Goldmünzen, und d) fremdländische Bankbillete, welche in Gold eingewechselt werden können.

Die vom Finanzminister bestätigten Vorschriften für die Entgegennahme solcher Wertheffekten nebst Angabe, welche ausländischen Münzen namentlich und welche fremdländischen Bankbillete, sowie zu welchem Kurs dieselben entgegengenommen werden können, und sämmtliche in diesen Vorschriften zu machenden Abänderungen müssen zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden.

3. Die Reichsbank nimmt von Privatleuten sämmtliche im Art. 2 bezeichneten Wertheffekten entgegen, sowie auch: a) Gold in Barren; b) Assignationen auf Gold der Berg Verwaltungen, und c) auf das Ausland trassirte Wechsel, welche mit Gold bezahlt

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werden, und ertheilt au Stelle solcher Wertheffekteii Depositenquittungen über in Halbimperialen berechnete Summen.

Diese Quittungen werden zum Nominalwerthe als Zahlungen von den Zollämtern und von Privatleuten nach gegenseitiger Uebereinkunft entgegengenommen.

Die Reichsbank zahlt jederzeit auf Binreichung dieser Quittungen den Nominalwert!! ihrer Summe in Halbimperialen aus.

Der Finanzminister setzt die Form und den Werth der gedachten Quittungen fest und gibt der Reichsbank alle für die regelrechte Ausführung dieser Operation erforderlichen Weisungen.

4. Die in Metall zu zahlenden Zollgebühren, deren Betrag 5 Rubel 15 Kopeken nicht übersteigt, werden in silbernen Rubeln zu ihrem Nominalwerthe bezahlt. Kreditrubelscheine können dagegen à conto solcher Zahlungen nur im doppelten Betrage angenommen werden.

5. Bei Kopekenüberschüssen (bis zum Rubel) wird jede russische Silbermünze, die Scheidemünze nicht ausgenommen, zum Nominalwerthe angenommen, und bei Zahlungen unter 20 Kopeken auch die russische Kupfermünze zum Nominalwerthe.

6. Die Zollgebühren auf sämmtliche Waaren, welche bis zum 1. Januur 1877 nicht bereinigt worden, werden in Gold valuta bezahlt.

7. Die bei den Zollämtern vor Veröffentlichung dieser Vorschriften niedergelegten Deposita (Unterpfänder) können nach der frühern Ordnung, d. h. gegen Kreditscheine, ausgekauft werden.

In allen übrigen Fällen können die bei den Zollämtern niedergelegten Unterpfänder vom 1. Januar 1877 ab nur gegen Gold ausgekauft werden.

8. Die Annahme von Unterpfändern in zinstragenden Papieren und Aktien als Bürgschaft für die zu zahlenden Zollgebühren geschieht auf frühere Grundlage, jedoch nach neuer, auf Weisung des Finanzministers festzustellender Taxirung.

9. Der Finanzminister setzt in Uebereinstimmung mit dem ßeichskontroleur diejenigen Abänderungen im zollamtlichen Rechnungswesen fest, welche durch die Einführung der -Zollerhebung in Gold erforderlich sind.

10. Die Entscheidung dei1 bei Ausführung dieser Vorschriften eventuell entstehenden Mißverständnisse wird dem Finanzminister anheimgestellt.

B e r n , den 13. Dezember 1876.

Schweizerisches Handelsdepartement.

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Oesterreichischer Zolltarif.

Baumwollwaaren : 1) Glatte, rohe, dichte Webewaaren, auch croisirt, geköpert, geraucht; 2) gemusterte rohe dichte Webewaaren glatte dichte Webewaaren, appretirt, mit Ausnahme d e r sammtartigen .

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gemusterte dichte Webewaaren, gebleicht, gefärbt, wie Ueberzugstoffe, kleine Kaffeetücher, feine Gradel, Piqués etc.

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1) A l l e m e h r f a r b i g e n und al le rothg e f a r b t e n d i c h t e n W e b e w a a r e n ; 2) alle Sammte und sammtartigen Webewaaren ; 3) Band- und Knopfmacher-, Posamentir- und Strumpfwaaren, Möbelnetze und bobbinetartigen Vorhangstoffe; 4) a l l e b e d r u k t e n d i c h t e n Webewaaren .

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Tarif des dentschösterreich.

'Vertrages.

Tarif der englischen NachtragsKonvenhon.

Durch den Ablauf der zwischen England und Oesterreich seinerzeit abgeschlossenen Nachtrags-Konvention mit dem 31. Dezember laufenden Jahres tritt der Differential-Zolltarif, den dieselbe stipulirt hatte, außer Kraft, und es wird für die meistbegünstigten Nationen, zu denen auch die Schweiz zufolge des am 14. Juli 1868 mit Oesterreich abgeschlossenen Handelsvertrages gehört, vom 1. Januar 1877 an der zwischen Oesterreich und dem deutschen Reiche im Jahre 1868 vereinbarte Zolltarif gelten. Gleichzeitig soll die Einhebung der Zölle in Gold statt in Silber stattfinden.

Die schweizerische Gesandtschaft in Wien, welche dem unterzeichneten Departemente diese Mittheilungen macht, fügt die nachfolgende Vergleichung der Zölle einiger Textilwaaren beispielsweise bei :

per Zollzentner.

"' kr" fl- kr' 16. --

20. --

16. --

2 0 .--

20. --

40.--

30. --

40. --

Tarif des dentschösterreisch.

Vertrages

Tarif der englischen NachtragsKonventaion

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per Zollzentner

feine Baumwollwaaren d. i. 1) aìle undichten Webewaaren, roh, wie Jaconnets, Battisi, Mousseline 2) alle undichten Webewaaren, gefärbt, ·gebleicht, bedrukt, appretirt .

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.

Baumwollwaaren, feinste, erste Tüll, Bobbinets, Petinets, Spitzen, gestickte Webewaaren, und alle Webewaaren in Verbindung mit Metallfäden und gesponnenem Glase .

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Tüll anglais für die Hüte .

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Wollwaaren : Gemeinste, d. i. Kotzen, Halinatuch, Oeltücher, Presstücher etc., Hutabschnitte, Tuchenden, Fußteppiche aus Hunds-, Kalbs- oder Rindshaar, Filze unbedrukt, Haarsohlen, Gurten Wollwaaren, gemeine, d. i. gewalkte, nicht .bedruckte und nicht sammtartige Webewaaren, nicht bedruckte Filzwaaren, auch Fußteppiche {mit Ausnahme der obigen) .

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.

.1 Wollwaaren, mittelfeine, d. i. 1) alle sammtartigen, alle ungewalkten, dichten und alle bedruckten Wollwaaren ; 2) alle PosamentirKnopf- u n d Strumpfwaaren .

.

.

.

Wollwaaren, feine, d. i. Tülle und andere undichte Weberwaaren (ausgenommen die nachstehend benannten), auch Shawls und Shawltücher (ohne Beimischung von Seide) .

.

Wollwaaren, feinste, d. i. Spitzen (auch Spitzentücher), gestickte Webewaaren und alle W'aaren in Verbindung mit Metallfäden und gesponnenem Glase B e r n , den 6. Dezember 1876.

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30. --

60. --

45. --

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70. --

Schweizerisches Handelsdepartement.

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Bundesgericht.

Liquidation der Bern-Luzern-Bahn.

Nach Anleitung des Bundesgesetzes über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahnen vom 24. Juni 1874 ist die öffentliche Versteigerung der Bern-Luzern-Bahn sammt Betriebsmaterial and Zubehb'rden auf Montag den 15. Januar 1877, Nachmittags 2 Uhr, im Kasino in B e r n

anberaumt.

Die Steigerungsbedingungen mit Anschlagspreis sind von heute an zur Einsicht aufgelegt : · bei der Bundesgerichtskanzlei in Lausanne ; ,, ,, Bundeskanzlei in Bern; ,, den Staatskanzleien in° Bern und Luzern, und im Bureau des Massaverwalters, Marktgasse 93, 2. Stock, in Bern.

L a u s a n n e , den 7. November 1876. [ ' ] . .

Im Namen des Bundesgerichts, (H.1442Y.)

Der P r ä s i d e n t : Jules Roguin.

Der Gerichtsschreiber: Dr. E. de Weiss.

Ausschreibung.

Die Lieferungen von H. e u und S t r o h für die auf den Waffeupläzen von Bern, L u z e r n und A a r au im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterri chtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Fourage-Lieferung" versehen bis Montag den 25. Dezember nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind bei den Kantonskommissariaten in Bern, Luzern und Aarau deponirt und können dort eingesehen werden.'

B e r n , den 12. Dezember 1876.

Eidg. Ofoerkriegskommissarlat.

767 Ausschreibung

Die Lieferungen von Heu und Stroh für die. auf dem Waffenplaz von W i n t e r t h u r im Jahre 1877 abzuhaltenden eidgenössischen Unterrichtskurse werden hiermit zur freien Konkurrenz ausgeschrieben. Bewerber hiefür haben ihre Angebote schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift ,,Angebot für Fourage-Lieferung" versehen bis Montag den 25. Dezember nächsthin dem eidg. Oberkriegskommissariat in Bern franko einzusenden.

Die Lieferungsbedingungen sind beim Kommando des Remontendepot in Winterthur aufgelegt und können dort eingesehen werden.

B e r n , den 12. Dezember 1876.

Eidg. Oberkriegskommissariat.

Erbschaftsruf.

Da die gesetzlichen Erben des kürzlich in M o n t r e u x , Kanton Waadt, gestorbenen Georg von Struve von Gaserowo, Russisch Polen, früher in Rheinfelden wohnhaft gewesen, hierseits nicht bekannt sind, so ergeht hiemit an alle Erbesinteressenten des Verstorbenen die Aufforderung, ihre ver-, meintlichen Erbrechte dem unterzeichneten Gerichtspräsidenten bis und mit dem 15. Februar 1877 franco einzureichen, mit dem Bemerken, daß das Bezirksgericht nach Prüfung ihrer Ansprüche die nächsten angemeldeten Erbsberechtigten in die Erbschaft des Georg von Struve einweisen würde..

R h e i n f e l d e n , den 12. Dezember 1876. [3] .

Namens des Bezirksgerichts, Der Präsident: Bürgi.

Der Gerichtsschreiber: Brunner.

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Schweizerische Centralbahn.

Den 20. dieses Monats tritt ein Nachtrag V zum Personen- und Gepäcktarif für den internen Verkekr der Centralbahn (1874) in Kraft, enthaltend : Fahrtaxen und Gepäcktaxen zwischen den Stationen H ä g e n d o r f bis und mit D o zig e n einerseits und den Stationen W y ni g en bis nnd mit S c h e r z l i g e n , sowie G r e n c h e n und P i e t e r l e n anderseits im Transit via Jura-Bern-Luzern-Bahu. Ferner sind in demselben Ergänzungen und Berichtigung des Nachtrags U vom 20. September 1875 enthalten.

Dieser Tarif kann auf benannten Verbandstationen eingesehen und bezogen werden.

B a s e l , den 6. Dezember 1876.

Dlrectorium der Schweiz. Cenlralbahn.

Schweizerische Centralbahn.

Mit dem 1. Januar 1877 treten folgende neue Tarife in Kraft: 1. Tarif für den Transport von Milch und Butter im Abonnement.

2. Specialtarif für den Transport von Milch und Butter als Eilgut. (Taxirung nach dem wirklichen Gewicht.)

.3. Specialtarif für den Transport von rohen und leicht hehauenen Bausteinen (Quadern, Blatten, Bruchsteinen) in Ladungen von 200 Zentner pro verwendeten Wagen.

Die bis anhin bestandenen gleichnamigen Tarife werden auf besagten ^Zeitpunkt aufgehoben nnd ersetzt.

Diese Tarife haben ausschließlich nur auf Transpòrte im internen V e r k e h r der Gentralbahn und auf Grund der internen im Gütertarif enthaltenen Tarifkilometer-Distanzen Anwendung 2u finden.

Exemplare dieser Tarife werden von unsern Güterexpeditionen gratis abgegeben.

B a s e l , den 12. Decomber 1876, Direktorium der Schweiz. Centralbahn.

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Schweizerische Nationalbahn.

Auf den Linien W i n t e r t h u r - S i n g e n - K o n s t a n z werden vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesbehörden mit Anfangs März 1877 neue Gütertaxen in Kraft treten, was wir Memit bekannt machen mit dem Beifügen, daß die Taxanlage auf nnserm Tarifbüreau Jedermann zur Einsicht offen steht.

" W i n t e r t h u r , den 7. Dezember 1876, Die Direktion der Schweiz. Nationalbahii.

Schweizerische Nordostbahn.

Laut Mittheilung der Direction der k. k priv. Donau-DampfschifffahrtsGesellschaft in Wien werden folgende von derselben erstellten Tarife für Getreidetransporte : 1) der Spezialtarif Nro. III für Getreide von ungarischen Donau-Dampf bpotstationen und Wien nach Elsaß-Lothringen, gültig seit 15. Juli dieses Jahres ; 2) der Spezialtarif Nr. XI B für Getreide von türkischen, rumänischen und serbischen Donaustationen nach der Schweiz, gültig seit 15. April dieses Jahres; mit Beginn des Jahres 1877 eine neue Auflage erfahren. An Stelle des letztgenannten Tarifs werden andere Frachtsätze zur Anwendung kommen, die aber zur Zeit noch nicht festgestellt sind.

Z ü r i c h , den 7. Dezember 1876.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit Gültigkeit vom 1. Dezember 1876 ist ein DienstbefeH Nr. l für den Getreideverkehr aus Galizien und .Rumänien nach der Schweiz, ElsaßLothringen, Bayern etc. in Kraft getreten. Derselbe enthält Vorschriften Bundesblatt. 28. Jahrg. Bd. IV.

51

770

über die Anwendung der directen Frachtsätze auf die an das Lagerhaus der Stadt W i e n adressirten und von dort nach den Verbandstationen der genannten Tarife reexpedirten Transporte und kann bei unsern Stationen Komanshorn, Basel und Schaffhausen unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 7. Dezember 1876.

Die Direction der Schweiz. Nordostbahn.

Schweizerische Nordostbahn.

Mit dem 1. Januar 1877 tritt ein XVII. Nachtrag zum schweizerischösterreichisch-ungarischen Gütertarif vom 1. Januar 1878 in Kraft, enthaltend ermäßigte Frachtsätze für den Transport von Nutzholz ab Wien, Linz, Klein-München, St. Valentin und St. Polten nach Romanshorn-, Basel-, Verrières- und Genf transit mit Bestimmung nach Prankreich. Exemplare dieses Tarifnachtrags können bei den Güterexpeditionen Komanshorn und Basel unentgeltlich bezogen werden.

Z ü r i c h , den 11. Dezember 1876.

Die Direktion der Schweiz. Nordostbahn.

Vereinigte Schweizerbahnen.

Mit dem 15. dieses Monats tritt ein XV. Nachtrag zum Gütertarif Basel und Waldshut-Nordostbahn und Vereinigte Schweizerbahnen vom 1. September 1871, direkte Frachtsätze ab Basel B. B., in Gleichstellung mit Basel S. C. B., sowie ab Waldshut nach Bruggen und St. Fiden enthaltend, in Kraft, welcher bei den betreffenden Stationen eingesehen und bezogen werden kann.

St. G a l l e n , den 12. Dezember 1876.

Die Gene raidir ektion.

771

Vereinigte Schweizerbahnen.



Mit dem 16. D e z e m b e r nächsthin wird die S t a t i o n St. Fiden für den Güterverkehr eröffnet und kann der bezügliche Tarif zum Preise von 10 Cts. bei allen Stationen mit Einschluß der Toggenburgerbahn bezogen werden.

St. G a l l e n , den 13. Dezember 1876.

Die Generaldirection.

Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Nit dem 16. Dezember 1876 werden nachbezeichnete Bahnstreken der Jura-Bern-Luzern-Bahn dem öffentlichen Verkehr übergehen: 1) Delsberg-Münster, umfassend die Stationen Conrrendlin, Choindez (Güterstation), Koches und Münster.

2) Dachsfelden-Court, mit den Stationen Eeconvilier, Malleray, Sorvilier und Court.

Mit dem gleichen Tage treten für diese Linien folgende Tarife in Kraft: a) Ein III. Nachtrag zum Tarif für den internen Verkehr der Section Delsberg-Basel für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Stationen Delsberg bis Münster unter sich und mit den Stationen Glovelier bis Basel.

b) Provisorischer Tarif für die Bahnstreke Dachsfelden-Court, für den Personen-, Gepäck- und Güterverkehr der Stationen dieser Linie unter sich und der Stationen Court, Sorvilier, Malleray und Reconvilier mit denjenigen der IV. Section der Jura-Bern-Luzern-Bahn (Tavannes-Souceboz-Biel-Chauxdefonds).

c) Nachtrag I zum Spezialtarif Nr. 9 für die Beförderung von Steinkohlen, Coaks, Agglomérés und Anthracit ah Basel, enthaltend Taxeu für die Stationen Courfaivre, Basseconrt, Glovelier, Courrendlin, Choindez und Münster.

d) Ein Interimstarif für die directe Beförderung von Personen und Gepäck zwischen Stationen der Jura-Bern-Luzern-Bahn im Transit über die Poststrecke Münster-Court.

Der Nachtrag III zum Tarif für den internen Verkehr der Section Delsberg-Basel, sowie der provisorische Tarif für die Bahnstrecke Dachsfelden-Court können zu 20 Cts. per Exemplar, der Nuchtrag I zum Spezialtarif Nr. 9, soweit Vorrath reicht, gratis bei den betreffenden Stationen bezogen werden.

B e r n , den 13. Dezember 1876. [3] .

Die Direction.

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Bekanntmachung.

Für den Postkreis C h u r werden '/.v. den Bedingungen der Verordnung vom 27. Juni 1873 4 -- 5 Postlehr l i a g e angenommen.

Zu diesen Stellen haben Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichmäßig Zutritt, leztere jedoch nur insoweit, als für geeignete postdienstliche Verwendung derselben Gelegenheit geboten ist. Die Bewerber müssen mindestens 16 und dürfen höchstens 30 Jahre alt sein.

Die Lehrzeit dauert 18 Monate. Das Postdepartement wird diejenigen Bureaux bezeichnen, auf welchen die Lehrzeit durchzumachen ist. Während der ersten drei Monate erhält der Lehrling eine Vergütung von Fr. 1. 50 per Tag, für die weitern 9 Monate dagegen, sofern seine Leistungen und sein Verhalten befriedigend erfunden worden sind und ihm die Fortsetzung der Lehrzeit gestattet worden ist, ein Taggeld von Fr. 2, und endlich für die lezten 6 Monate der Lehrzeit ein solches von Fr. 3.

Am Ende der Lehrzeit findet eine Prüfung statt. Diejenigen Lehrlinge, welche diese Prüfung zur Zufriedenheit bestanden, haben sodann Zutritt zu allen vakanten Poststellen und werden während des nächsten Jahres, sofern sie noch keine feste Anstellung erhalten, als Gehilfen mit einem Taggolde von Fr. 3. 50 bis Fr. 4 verwendet.

Bewerber für die bezeichneten Lehrlingsstellen haben nun bis zum 22. Dezember 1876 ihre Anmeldungen schriftlich und p e r s ö n l i c h dar Kreispostirektion Chnr einzureichen und dabei ihr Alter, ihren Heimatort und ihren bisherigen Bildungsgang näher zu bezeichnen, wobei ihnen dio Beifügung von Zeugnissen freigestellt bleibt. Allfällige weitere Auskunft, namentlich über den von den Bewerbern geforderten Bildungsgrad, wird von der Kreispostdirektion ertheilt. Die Bewerber werden alsdann von der betreffenden Kreispostdirektion im Laufe des Monats Februar zur Aufnahmeprüfung eingeladen werden, soweit die Unmöglichkeit ihrer Zulassung wegen körperlicher Beschaffenheit oder ganz ungenügenden Bildungsgrades nicht von vornherein feststeht.

B e r n , den 5. Dezember 1876.

Das Schweiz. Postdeparteiuent.

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Jura-Bern-Luzern-Bahn.

Mit dem 1. Januar 1877 treten im internen Verkehr der Stationen des frühem Jura-Industriel neue Tarife ins Lohen für den Transport von Reisegepäck, Eilgut und gewöhnlichen Gütern.

Diese Tarife können vom 1. Dezember 1876 an auf den sämmtlichen Stationen des Jura-Industriel eingesehen und Exemplare des Gütertarifes -- soweit der Vorrath reicht -- gratis bezogen werden.

B e r n , den 27. November 1876. [ > ] . . .

Die Direktion der Jura-Bern-Luzern-Balm.

Ausschreibung von erledigten Stellen.

(Die Bewerber müssen ihren Anmeldungen, welche s c h r i f t l i c h und p o r t o f r e i zu geschehen haben, gute Leumundszeugnisse beizulegen im Falle sein; ferner wird von ihnen gefordert, daß sie ihren N a m e n , und ausser dem "Wohnorte auch den H e i m a t o r t deutlich angeben.)

Wo der Betrag der Besoldung nicht angegeben ist, wird derselbe bei der Ernennung festgesezt. Nähere Auskunft ertheilt die für die Empfangnahme der Anmeldungen bezeichnete Amtstelle.

1) Postbüreauchef beim Hauptpostbüreau Genf. Anmeldung bis zum 29.

Dezember 1876 bei der Kreispostdirektion in Genf.

2) Postablagehalter und Briefträger in Bossonnens (Freiburg). Anmeldung bis zum 29. Dezember 1876 bei der Kreipostdirektion in Lausanne.

3) Postablagehalter und Briefträger in Zollikofen (Bern). Anmeldung bis zum 29. Dezember 1876 bei der Kreispostdirektion in Bern.

4) Briefkastenleerer in Biel. Anmeldung bis zum 29. Dezember 1876 bei der Kreispostdirektion in Neuenbnrg.

5) Posthalter und Briefträger in Hägendorf (Solothurn). Anmeldung bis zum 29. Dezember 1876 oei der Kreispostdirektion in Basel.

774 6) Zwei Ausläufer auf dem Telegraphenbüreau in Basel. Jahresbesoldnng Pr. 480, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 26. Dezember 1876 bei dem Chef des Telegraphenbüreau in Basel.

7) Telegraphist in Bern. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesgesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 3. Januar 1877 bei der Telegraphen-Inspektion in Bern.

1) Briefträger in Payerne. Anmeldung bis zum 22. Dezember 1876 bei der Kreispostdirektion in Lausanne: 2) Postpaker in Neuenburg. Anmeldung bis zum 22. Dezember 1876 bei der Kreispostdirektion in Neuenburg.

3) Briefträger in Basel.

l Anmeldung bis gum 22. Dezem> ber 1876 bei der Kreispostdirektion 4) Briefkastenleerer in Basel.

in Basel.

5) Briefträger in Bauma (Zürich).

j Anmeldung bis zum 22. Dezem6) Posthalter und Briefträger in Tobel \ J.« l^l^\der Kreispostdirek(Thurgau).

J tlon ln Zurich 7) 2 Postkommis in St. Gallen.

) Anmeldung bis zum 22. Dozom> her 1876 bei der Kreispostdirek8) Briefträger in Speicher (Appenzell). tion in St. Gallen.

9) 3 Postkommis in Chur. Anmeldung bis zum 22. Dezember 1876 bei der Kreispostdirektion in Chur.

10) Telegraphist in Tobel. Jahresbesoldung Fr. 200, nebst Depeschenprovision. Anmeldung bis zum 26. Dezember 1876 bei der Telegraphen-Inspektion in St. Gallen.

11) Telegraphist in Lausanne. Jahresbesoldung nach Maßgabe des Bundesçesezes vom 2. August 1873. Anmeldung bis zum 2ö. Dezember 1876 Lui der Telegraphen-Inspektion ir. Lausanne.

Zur Nr. 55 des Bandesblattes.

N a eh Weisung der im Monat Oktober 1870 auf den schweizerischen Eisenbahnen beförderten Züge und deren Verspätungen.

Züge.-

Züge.

Kilometer.

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Kilometer.

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Kilometer.

27. | 28. 29. | 30, 31.

An den Endpunkten der Fahrt trafen ein:

mit Versp itong von: 10--20 Minnten. über 20 Minuten.

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Ursache der Verspätungen.

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20

28

53

32

19

Schweizerische Nordostbahn (incl. Bötzbergbahn , SulgenGoßau u. Efîretikon-HïnweU).

Tössthalbahn Schweizerische Nationalbahn

518

76

4237

993

921

19

202

289,518 8,835,667 223,708 5,395,411

43

1032" 17,057

158

13

30

28

82

18

19

6

42

55

212

69

--

--

139

34« 75

--

85 462

242 214

-- 34

-- 19

-- --

5,013 6,898

3 21

19 15

3 1

32 25

44 25

4 14

23 21

2 6

38 38

42 44

12 42

2 10

-- --

-- --

Schweizerische Centralbahn (incl. Wohlen-Bremgarten).

281

96

1775

890

943

10

3

1540 20,800

42

15

18

28

45

7

20

1

35

35

68

19

1

10,882 24,200

170,450 473,258

33

153,693 5,844,930 118,477 4,103,002

44

36

521 700

4

Basler Verbindungsbahn.

Emmeiithalbahn .

Jura-Bern-Luzern-Bahn (inel.

Lyß-Murten).

Suisse Occidentale (inclusive Jougne-Eclépens, Simplon und Bulle-Romontu. Broyethalbahn).

Brflnigbahn .

.

.

.

Gotthardbahn Porrentrny-Delle . · .

.

Lausanne-Echallens Borschach-Heiden Âppenzellerbahn .

Totale und Durchschnittszahlen Im Monat Oktober 1875 .

5 24

-- --

372 155

304«

--

2010

598

48

1741.

9 67 12 15 6 15

-- -- -- --

214 496

8

-- --

2 --

"679; 278

34

90

129« /688

8

478

--.

155

--;

124 186 244 -- 620

--

'-- -- _,,

6

60

2

'--

-- -- --

-- 2 19 35

84

*3 2

^

3o

Fi s Ä tu sli g <ä S ? ? °

a 5 "1 d S tuo MN

;§£ 2

·C

1*1 III ff J II"

o

Folgende Anzahl m 60 D

,jau
sJ XI "3

S)

£i

Kilometer kommen auf eine Verspätung auf eigener Bahn.



*rozent. E -

AnflaM,

38.

39.

Durchschnittlich legten per Stunde Gesammtfahrzeit incl. Aufenthalt zurük: rct

»

Kilometer.

106

2

5

4,42

4

143

2

2

2,73

10 32

-- --

10 32

1

2 --

4,7,

9,8

1

47

--

49

4

--

1,8t

2

2,418

2

-- 2

--

--

0,65

5,7

30 3,720 52,213 23,.

--

3,06

40.

3,5

1,125

52,503 25,3

16,3

4

1,564

37,730 28,5

18,4

1,088

17,045 23,i

--

756 14,789 28,,

20,3 20,8

83,735 28,9

18,4

24

153 11,730 337 4,351

11 1

17 20

--

29 --

45 20

-- 1

-- 20

'· -- 1

-- 115

115

17 3

17 1

-- --

-- 1

-- 1

-- -

100,312 2,173,664

90,426

1,826,902

34

679

7,150

162

13

56

31

110

27

20

.10

52

82

255

95

3

1

156

--

160

5

3

5,9»

9,,

565 11,418 23,s

18,2

230,661 7,582,670 180,094 4,737,635

59

1563 12,680 179

14

44

30

149

47

20

fr'lfl

43

79

288

46

3

5

234

--,

242

2

27

7,3,

8,8

744 19,618 26,5

16,9

3 28 --

13 13

2 7

44

48 63

-- --

-- -- 1

5 -- -- 44

3

35

-- --

2 4

--

2 4

1

7

31 7

--

-- 44

-- 2 -- 12,993 696

-- 15 -- 14

-- -- -- 187

-- -- 21 22 -- 17

--

30 -- 67

3 2 30

2 26

-- -- -- 11

14

280

15

1,714 20,512 2,232 3,540 1,341 5,438

19,776 335,762 42.216 44,728

1,423 20,460 2,232 3,510 1,140 5,208

16,264 334,358 42,216

5

7 33 12 14 6 8

76 539 227 182 33 130

2,197 5,011 3,518 2,982 1,184 5,592

2879

161

887

980,446 29,494,459 810,290 20,847,094

41

1054

2027

220

3,447 4948 3128

75

530

914,082 27,658,493 761,933 20,173,799

41

1097 13,645 896

) Vom 1.-- 14. Oktober 297 Kilometer \ , , , ..,,., ,,nx ,,.., .

15 3l 309 / = durchschnittlich d04 Kilometer.

*H

>S §g fc.SP a?


S, .

Ì S

37.

56,900 104,426

2270

*) Vom 1. -- 14. Oktober: 26 Kilometer 1= )uTch3Clin , , , ... d4 ,,. _., ,, 15.--31.

,, 40 ,, / < >TM
1

tf

·a .

§§

38.

1,860 7,440

-- -- 220

--

O

il

35..

58,648 104,426

1,914 7,440

-- 190 -- 3,592 6187

27 3

_

1 I .

1

307

170,450 517,384

.

T3

3 N

Vereinigte Schweizerbahnen (inol. Toggenburgerbahn und Wald-Riiü).

10,882 25,896

Anschlüsse wurden versäumt:

t

à o

tb a3

|*

32. | 33.

l

EahD T6T-

26.

gemlsohten ammtcahl.

25.

Gemischte Züge.

|>

N

i ·§
24.

Schnell- un 'ersonenzüg

S ö
A ·§ ·
21. | 22. 23,

Schnell- und Personenzüge

ÏB sSP

·§ .,

1 §

|J

20.

tgleisungeu eammensi

«>«

dieser Zuge.

17. | 18. 19.

Durchschn Verspätun

Trifft im Durchschnitt

16.

rch Verspä Lnschlußans

Kilometer.

S

r 15.

Durchschn Verspatun

'S ·,

Davon entfallen auf die fahrplanmäßigen Schnell-, Personen- und gemischten Züge.

[ 13. |14.

Durchschn Verspätui


a

s 1

Extra-

1 '*·

Anzahl.

H^

T3

10. 11.

Durchschn Verspätm

S3 là

ao

fahrplanmäßigen

|

Im Ganzen zurükgelegte

·B 3 "3

9.

Anzahl.

Bezeichnung der Eisenbahnen.

1 8-

7.

Schnell- u Personer

.

rO

6.

Total der beförderten

u>

·j.a m».sj

5.

Gemischt

^ =§ 43

4.

jeden Kilome den zurflkgel

3.

2.

Schnell- u Personer

1.

e kommen ilometern.

Zusammengestellt vom schweizerischen Eisenbahn- und Handelsdepartement.

7,102

83,876

.

44,328 6,324 80,326

6

33 --

6 3

--

-- 30

-- 15 -- 149

188

19

46

46

115

1117

360

-- -- -- 9

33

208

173

21

52

47

134

1401

494

10

-- 29

-- 1

67

--

--

3 -- 4

'--

0,93

--

3

0,65

0,« 1

1,23

1_

-- 4

--

--

733

-- -- 4

757

-- 17

--

41

3,83

--

868

14

907

17

23

4,93

4,93

--

0,65

712 8,132 17,, 5,115 83,590 25,8

1,170

14,776

-- 1,302

-- 20,082

1,070

27,539 26,6

21,i 17,9

V

840 22,242 27,6

Bemerkung. In den Verspätungen auf eigener Bahn (Colonne 32) sind inbegriflen: » Vereinigte Scbweizerbahnen . 4 Verspätungen, Schweizerische Nordostbahn . 4 B ., Nationalbahn . 1 Emmenthalbahn i verursacht durch Halten vor den Signalen von nicht unter eigener Verwaltung stehenden Bahnhöfen.

Jura-Bern-Luzern-Bahn . . . 5 ^ Suisse Occidentale . . .

.13 fl

18,4

14,, 17,, 17,6

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Foglio federale

Jahr

1876

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

55

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.12.1876

Date Data Seite

758-774

Page Pagina Ref. No

10 009 376

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