Bundesbeschluss über Darlehen an das Bauprogramm 1988-1995 des Flughafens Basel-Mülhausen # S T #

vom 3. Dezember 1990

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Schlussbestimmungen der Änderung vom 14. Dezember 1984 und des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 1948 ') über die Luftfahrt, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 17. Januar 19902\ beschliesst: Art. l Darlehensgewährung und Kredite i 1 Das im Anhang enthaltene Bauprogramm 1988-1995 für den Flughafen BaselMülhausen ist darlehensberechtigt.

2

Für die dem Kanton Basel-Stadt zu gewährenden Darlehen wird im Sinne eines Höchstbetrages ein Gesamtkredit von 78,78 Millionen Franken zu einem Darlehenssatz von 20 Prozent, für einzelne Objekte von 10 Prozent, bewilligt.

3 Der Bundesrat kann innerhalb des Gesamtkredites geringfügige Verschiebungen zwischen den Objektkrediten vornehmen.

4 Er kann die Objektkredite im Aüsmass der teuerungsbedingten Mehrkosten erhöhen.

5 Der Verpflichtungskredit vom 16. Juni 1987 von 2,5 Millionen Franken für die Erweiterung des Flughofes Basel-Mülhausen wird aufgehoben.

Art. 2 Darlehensbedingungen 1 Es werden nur Darlehen für Objekte ausbezahlt, bei denen die Hauptarbeiten spätestens am 31. Dezember 1995 eingesetzt haben.

2 Nach dem 31. Dezember 1999 können keine Darlehen mehr ausbezahlt werden.

3 Die Darlehen werden zu 2 Prozent verzinst und sind über 25 Jahre in gleichmassigen Annuitäten zurückzuzahlen; während der Bauausführung werden keine Zinsen berechnet.

4 Die erste Annuität wird im Jahr nach der Fertigstellung des Objektes fällig, spätestens aber im Jahr 2000. Erstrecken sich die Arbeiten an einem Objekt etappenweise über eine längere Periode, werden die Annuitäten für die einzelnen Bauabschnitte im Jahr nach deren Inbetriebnahme fällig.

" SR 748.0 > BEI 1990 I 949

2

1990-855

67 Bundesblati. 142.Jahrgang. Bd.III

1809

Darlehen Flughafen Basel-Mülhausen

Art. 3 Berechnung 1 Für die Berechnung der Darlehen auf den einzelnen Objekten sind die reinen Baukosten der einzelnen Objekte sowie die Ingenieur- und Architektenhonorare für Projektierung und Bauleitung bis zum Abschluss der Abrechnung mâssgebend.

2 Andere Kosten, namentlich solche für die Tätigkeit von Behörden und Kommissionen sowie die Kosten der Finanzierung, werden nicht berücksichtigt.

Art. 4 Abrechnung 1 Über die einzelnen Bauobjekte ist getrennt abzurechnen.

2 Die Darlehen werden in Teilzahlungen ausgerichtet, gestützt auf die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt genehmigten Abrechnungen.

Art. 5 Schlussbestimmung Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, S.Dezember 1990 Der Präsident: Affolter Die Sekretärin: Huber

3695

1810

Nationalrat, S.Oktober 1990 Der Präsident: Ruffy Der Protokollführer: Koehler

Darlehen Flughafen Basel-Mülhausen Anhang (Art. l Abs. 1)

Flughafen Basel-Mülhausen Objektliste des Bauprogrammes 1988-1995 mit Baukosten und Darlehensbeträgen Preisbasis 1989 (in Mio. Fr.)

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

23.

Vorfeld und Rollwege : Erweiterung des Flughofes 1987-1990 Erweiterung des Flughofes 1993-1996 Erweiterung der Heizzentrale Verlegung des Feuerwehr-und Rettungsdienstes Verlegung der gewerbsmässigen (regionalen) und allgemeinen Luftfahrt Strassenverbindungen : Verstärkung des Starkstromnetzes Erweiterung des Übermittlungsnetzes Erweiterung der bestehenden Frachtanlagen Gebäude für Luftverkehrsgesellschaften Erweiterung der Abstellflächen für den Flugzeugunterhalt '.

Werftanlagen für Unterhaltsbetriebe Pistensystem a. Verlängerung der Ost-West-Piste b. Parallelpiste Nord-Süd Verbindungsbauten zwischen Flughof und Bahnhof ..

Dienstwohnungen Parkhaus i...

Erweiterung des Energieleitungstunnels Lager für feuergefährliche und wassergefährdende Flüssigkeiten Neues Frachtzentrum , Sanierung der Rollwege und Abstellflächen !...

Sanierung des Meteor-, Schmutz- und Industriewassernetzes , Schallschutzanlage für 1 Standläufe

Total . : . . . '

Baukosten

Darlehen

10,00 28,15 40,00 4,00 11,00

2,00 5,63 8,00 0,80 2,20

35,00 30,00 15,10 1,50 12,72 13,25

7,00 6,00 3,02 0,30 2,54 1,33

4,50 4,70

0,90 0,47

13,50 14,20 4,20 2,60 12,00 23,85

2,70 2,84 0,84 0,52 1,20 4,77

2,80 100,00 15,00

0,56 20,00 3,00

7,20 3,60

1,44 0,72

408,87

78,78

3695

1811

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bundesbeschluss über Darlehen an das Bauprogramm 1988-1995 des Flughafens BaselMülhausen vom 3. Dezember 1990

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1990

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.12.1990

Date Data Seite

1809-1811

Page Pagina Ref. No

10 051 661

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.