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Bekanntmachungen der Gerichte
Vorladungen
haus, Trogen, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 7 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
'< 20. November 1990
Divisionsgericht 7 Der Präsident: Oberstlt Schär
Dienstversäumnisses und Nichtbefolgen von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Mittwoch, 12. Dezember 1990, 10.15 Uhr, im Obergerichtssaal, Rathaus, Trogen, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 7 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
20. November 1990
Divisionsgericht 7 Der Präsident: Oberstlt Schär
1215
Vorladungen
; als Angeklagter vor Divisionsgericht 10 B zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
4. Dezember 1990
Divisionsgericht 10 B Der Präsident ai: Major Schürch
Dienstversäumnisses, Nichtbefolgung von Dienstvorschriften und Widerrufs zu verantworten und als Angeklagter am Donnerstag, 13. Dezember 1990, l T Uhr, im Obergericht Luzern, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
22. November 1990
Divisionsgericht 8 Der Präsident: Oberstlt Wicki
richt Luzern, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
22. November 1990
1216
Divisionsgericht 8 Der Präsident: Oberstlt Wicki
im Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
22. November 1990
Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Walker
ten und als Angeklagter am Freitag, 18. Januar 1991, 10.30 Uhr, im Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
23. November 1990
Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Bosshart
Rhein, «Kleeblattsaal», zum Fischmarkt, 8260 Stein am Rhein, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
23. November 1990
Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Walker
1217
Vorladung
(Berichtigte Fassung; ersetzt diejenige vom BB1 1990 III 1021)
worten und als Angeklagter am Montag, 10. Dezember 1990, 8.15 Uhr, in Zug, Kantonsratssaal, 2. Stock, Regierungsgebäude am Postplatz, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 12 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
15. November 1990
1218
Divisionsgericht 12 Der Präsident: Oberstlt Vincenz
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Jahr
1990
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
48
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
04.12.1990
Date Data Seite
1215-1218
Page Pagina Ref. No
10 051 624
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