# S T #
Bekanntmachungen der Gerichte
Vorladungen
mit aufgefordert, sich wegen fortgesetztem vorsätzlichem Dienstversäumnis, fortgesetzter Nichtbefolgung von Dienstvorschriften und Widerruf zu verantworten und als Angeklagter am Montag, 22. Januar 1990, 10 Uhr, im Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 6 zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
, 19. Dezember 1989
Divisionsgericht 6 Der Präsident: Oberstlt Appenzeller
Dienstag, 16. Januar 1990, 13.15 Uhr, in Bern, Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Belpstrasse 53, 1. UG, Zimmer 092, als Angeklagter vor Divisionsgericht 10 B zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
9. Januar 1990 ;
Divisionsgericht 10 B Der Präsident: Oberstlt Beyeler 93
Vorladungen
sätzlichem Dienstversäumnis und Nichtbefolgung verantworten und als Angeklagter am Donnerstag, in 6300 Zug, Regierungsgebäude, Kantonsratssaal, Divisionsgerichts 9A zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung mäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren führt.
28. Dezember 1989
von Dienstvorschriften zu 11. Januar 1990, 16.30 Uhr, zur Hauptverhandlung des nicht Folge leistet, wird gegegen Abwesende durchge-
Divisionsgericht 9A Der Präsident: Oberstlt Nigg
5 zu verantworten und am Dienstag, 30. Januar 1990, 9.15 Uhr in Aarau, Obergericht, Grosser Saal, Obere Vorstadt 38, zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
3. Januar 1990
Divisionsgericht 5 Der Präsident: Oberst Suter
wird hiermit aufgefordert, sich, wegen Dienstverweigerung vor Divisionsgericht 5 zu verantworten und am Dienstag, 30. Januar 1990, 10.30 Uhr in Aarau, Obergericht, Grosser Saal, Obere Vorstadt 38, zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
3. Januar 1990
94
Divisionsgericht 5 Der Präsident: Oberst Suter
vorsätzlicher Dienstversäumnis und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vor Divisionsgerichts zu verantworten und am Dienstag, 30. Januar 1990, 15.15 Uhr in Aarau, Obergericht, Grosser Saal, Obere Vorstadt 38, zu erscheinen.
Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
3. Januar 1990
Divisionsgericht 5 Der Präsident: Oberst Suter
95
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen der Gerichte
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1990
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
01
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
09.01.1990
Date Data Seite
93-95
Page Pagina Ref. No
10 051 297
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.