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90.006

Botschaft über Bundesdarlehen an die Bauprogramme 1988-1995 der Flughäfen Basel-Mülhausen und Genf

vom 17. Januar 1990

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft die Entwürfe zu Bundesbeschlüssen über Bundesdarlehen an die Bauprogramme 1988-1995 der Flughäfen BaselMülhausen und Genf mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglicher Hochachtung.

17. Januar 1990

1990-32

35 Bundesblau. 142.Jahrgang. Bd.I

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Koller Der Bundeskanzler: Buser

949

Übersicht Die Flughäfen Basel-Mülhausen und Genf müssen ihre Anlagen mit umfangreichen baulichen Massnahmeri den neuen technischen Anforderungen und dem stetig zunehmenden Verkehr anpassen.

, Die Gewährung von Bundesbeiträgen à fonds perdu an die Flughäfen wurde mit der Ziffer 62 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1984 über die Sparmassnahmen 1984 (Anschlussprogramm) (SR 611.02J aufgehoben.

Um die Auswirkungen dieser Massnahme zu mildern, sah das Gesetz die Einfügung einer Übergangsbestimmung im Luftfahrtgesetz vom 21. Dezember 1948 (SR 748.0) vor, die vorab den Flughäfen Basel-Mülhausen und Genf die Fortsetzung bestimmter Erweiterungsarbeiten ermöglichte. Damit wurde dem Nachholbedarf, den diese Flughäfen geltend machen, Rechnung getragen. Diese Übergangsbestimmung besagt, dass den öffentlichen Flugplätzen, die im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines grösseren Teils derselben stehen, der Bund Darlehen bis zu 20 Prozent der Baukosten gewähren kann. Die Ermächtigung zum Eingehen von Darlehen gilt bis zum 31. Dezember 1990.

Die bis Ende 1988 für die drei Landesflughäfen aufgewendeten Gesamtbaukosten und ausgerichteten Bundesbeiträge verteilen sich wie folgt: Flughäfen

Baukosten Mio. Fr.

Bundesbeiträge Mio. Fr.

Zürich Genf Basel-Mülhausen

1889 191

454 151 51

Total

2724

656

644

Aufgrund der Ausbauprogramme 1988-1995 der Flughäfen Basel-Mülhausen und Genf, der veranschlagten Baukosten sowie der Gesuche des Staatsrates des Kantons Genf vom 13. Januar 1988 und des Regierungsrates des Kantons BaselStadt vom 21. Dezember 1988 sieht der Bundesrat vor, folgende Darlehen zu gewähren:

950

Flughafen

Baukosten Mio. Fr.

Darlehen Mio. Fr.

Basel-Mülhausen Genf

408,87 412,14

78,78 77,86

Total

821,01

156,64

Die Darlehen sollen unter folgenden Bedingungen gewährt werden: - Darlehenssumme höchstens 20 Prozent der Baukosten, - jährlicher Zinssatz 2 Prozent, - Abschreibung in 25 Jahren, in gleichen Jahresraten, ; - Beginn der Bauarbeiten vor dem 31. Dezember 1995, - letztes Darlehen spätestens am 31. Dezember 1999, ohne Rücksicht auf den Stand der Bauarbeiten.

951

Botschaft I

Allgemeiner Teil

II

Ausgangslage

Der Bundesbeschluss vom 22. Juni 1945 über den Ausbau der Zivilflugplätze (BS 7738; AS 7957320, 1985 660) hatte zum Zweck, dem im Anschluss an den Krieg voraussehbaren und im Landesinteresse stehenden Aufschwung der Zivilluftfahrt mit der Schaffung einer zeitgemässen Infrastruktur zu begegnen.

Obwohl heute die wichtigsten Teile dieser Bauten, nicht zuletzt dank dieser Bundeshilfe, realisiert sind, muss dennoch stets mit baulichen Massnahmen sichergestellt werden, dass die vorhandenen Infrastrukturanlagen leistungsfähig bleiben.

Als Folge der wirtschaftlich befriedigenden Situation vorab der Flughäfen Genf und Zürich, die sich zudem in Hoheit finanzstarker Kantone befinden, wurden die Beitragssätze des Bundes sukzessive reduziert, in gewissen Fällen bis auf 10 Prozent der beitragsberechtigten Kosten.

Bei der Beratung der Botschaft über Bundesbeiträge an Flughäfen (Bauprogramme 1981-1985 der Flughäfen Basel-Mülhausen, Genf und Zürich), wurde zudem kritisiert, dass die Verfahren zu lange dauern.

Mit der Botschaft vom 12. März 1984 über die Sparmassnahmen 1984 (Anschlussprogramm; BB1 1984 I 1253) beantragte der Bundesrat den Verzicht auf weitere Bundesbeiträge, da die nie als Daueraufgabe gedachte Bundeshilfe ihr Ziel erreicht habe, lebensfähige, selbsttragende und konkurrenzfähige Flughäfen zu schaffen, welche die Drehscheibenfunktion der Schweiz wirksam zum Ausdruck brächten. Um einen von den Flughäfen Basel-Mülhausen und Genf geltend gemachten Nachholbedarf zu decken, wurde die Möglichkeit von zinsgünstigen Darlehen während einer beschränkten Übergangszeit vorgesehen.

Mit den Ziffern 62 und 63 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1984 zum Anschlussprogramm (SR 611.02) hoben die eidgenössischen Räte die Möglichkeit der Beitragsgewährung auf und fügten folgende Schlussbestimmung ins Luftfahrtgesetz (SR 748.0) ein: 1 Den öffentlichen Flugplätzen, die im Interesse der Eidgenossenschaft oder eines grösseren Teils derselben stehen, kann der Bund Darlehen bis zu 20 Prozent der Kosten der Erweiterung gewähren.

2 Die Ermächtigung zum Eingehen von Darlehen gilt bis zum 31. Dezember 1990; die finanzielle läge des Empfängers ist zu berücksichtigen.

12

Luftverkehrspolitik

Heute verfügt die Schweiz über drei Landesflughäfen, sieben Regionalflughäfen und 73 Flugfelder (einschliesslich der Helikopterflugfelder sowie der zivil mitbenutzten Militärflugplätze).

952

Die Flughäfen Basel-Mülhausen, Genf und Zürich sichern zur Hauptsache den Anschluss unseres Landes an den kontinentalen und interkontinentalen Luftverkehr.

Nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen ist die Schweiz auf ein gut entwikkeltes Flugplatzsystem angewiesen. Dies bedeutet, dass auch für die Entwicklung und Anpassung der Flughäfen gesorgt werden muss. Daraus kann gefolgert werden, dass ein angemessener Ausbau der Flughäfen von nationalem Interesse ist. Eine im Sinne des Bundesgesetzes über die Luftfahrt mögliche Darlehensgewährung des Bundes an die Baukosten der Flughäfen ist daher angezeigt.

13

Entwicklung der Flughäfen Basel-Mülhausen und Genf

131 Das Bestehen eines gut ausgerüsteten Flughafens ist für eine Region ein unleugbarer Wohlstandsfaktor, wobei es hingegen schwierig ist, diesen genau zu beziffern.

Die Statistik des Luftverkehrs über die vergangenen 40 Jahre zeigt, dass der Verkehr nur ganz selten zurück ging. Meistens nahm er stetig zu. Es hat sich auch gezeigt, dass die im Laufe der Jahre realisierten Flughafenausbauten nie überdimensioniert waren. Wir gehen davon aus, dass dies auch für die nachfolgend vorgestellten Projekte der Fall sein wird.

132 Die bisherige finanzielle Entwicklung der Flughäfen Basel-Mülhausen und Genf ist aus den beiden nachstehenden Tabellen ersichtlich.

Dabei ist zu beachten, dass die Rechnungsergebnisse die Finanzhilfen des Bundes in Form von a-fonds-perdu-Investitionsbeiträgen nach altem Recht beinhalten.

Ertragsrechnung Flughafen Basel-Mülhausen (in Mio. Fr.)

1975

1980

1985

1986

1987

1988

9 50 1025

1925 2025

21 25 2250

25 50 2675

2749 30 18

+0,75

+ 1,00

+ 1,25

+ 1,25

+2,69

0,75 0,75

1,00 1,00

--

--

Betriebsrechnung Aufwand -- Ertrag . .

. .

- Betriebsergebnis .

480 480 -

Gewinn- und Verlustrechnung - Kapitalkosten . . .

-- Betriebsergebnis .

Gesamtergebnis . . . .

0,25 -0,25

1,00 1,25

+0,25

1,25 1,25 _

2,75 2,69 -0,06

953

Ertragsrechnung Flughafen Genf (in Mio. Fr.)

1975

Betriebsrechnung -- Aufwand Ertrag

1980

1985

1986

1987

1988

30871 44,377

40 047 62708

59 106

82411

60 176 85 883

50922 80554

54 390 86415

- Betriebsergebnis .

+ 13,506

+22,661

+23,305

+25,707

+29,632

+32,025

Gewinn- und Verlustrechnung - Kapitalkosten . . .

- Betriebsergebnis .

15,626 13,506

19,932 22,661

20,665 23,305

23,656 25,707

27,699 29,632

31,784 32,025

Gesamtergebnis . . . .

-2,120

+2,729

+2,640

+2,051

+1,933

+0,241

Für die Beurteilung der zukünftigen finanziellen Entwicklung der beiden Flughäfen darf nicht ausser acht gelassen werden, dass die vorgesehenen Bauprogramme für die Flughäfen eine ausserordentliche Belastung darstellen werden.

133 Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung des Passagierverkehrs auf den beiden Flughäfen Basel-Mülhausen und Genf seit 1950.

Entwicklung des Passagierverkehrs 1950-1988 Jahr

Basel-Mülhausen

Genf

1950 1960 1970 1980 1987 1988

14235

156 198

249 243 724 469 981 514 1 272 898 1 391 827

859015 2774721 4573 184

5 596 659 5 700 944

Die Angaben der letzten Jahre über die Anzahl Bewegungen (eine Bewegung = ein Start oder eine Landung) sowie den Passagier- und Frachtverkehr sind aus den nachstehenden Tabellen ersichtlich.

954

Flughafen Basel-Mülhausen Jahr

Bewegungen

Passaeiere

1975 1980.....'

1985 1986 1987 1988

91518 83433 90998 87664 88 737 91 394

831579 981514 1098120 1175990 l 272 898 l 391 827

16259 22437 14106 14629 20 007 25 758

Passagiere

Fracht inkl. Post t

· Fracht inkl. Post ·

Finghafen Genf Jahr

Bewegungen

1975 1980 1985.....

1986 1987 1988

117984 124937 128,115 129541 134256 141166

,

,

3736743 4573184 , 5194690 5217257 5596659 5700944

41314 .42062 55247 86008 92110 94424

134

Zur Ergänzung führen wir nachstehend noch die Passagierzahlen aus den Vorhersagen bis zum Jahr 2000 an.

Diese Zahlen würden von Arbeitsgruppen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, der Swissair sowie der Direktionen der Flughäfen Basel-Mülhausen und Genf voneinander unabhängig erhoben und anschliessend gemittelt.

Vorhersagen für die Passagierzahlen (Mittelwerte der Arbeitsgruppen in Millionen Passagiere) Jahr

Basel-Mülhausen

Genf

1990 1995 2000

1,7 2,4 3,0

6,0 6,9 7,8

14

Sonderstatut des binationalen Flughafens Basel-Mülhausen

Mit einem am 4. Juli 1949 unterzeichneten Staatsvertrag haben sich die Schweiz und Frankreich verpflichtet, den binationalen Flughafen Basel-Mülhausen gemeinsam zu bauen und zu betreiben (AS 1950 1299, 1961 831, 1971 717 719).

955

Der französisch-schweizerische Vertrag begründete ein öffentlich-rechtliches Unternehmen mit Sitz in Saint-Louis (F) und legte die wesentlichen Bestimmungen hinsichtlich dem Bau und Betrieb des Flughafens fest.

Die Flughafenanlagen liegen ausschliesslich auf französischem Territorium.

Gemäss einer Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft und dem Kanton Basel-Stadt vom 4. Mai 1950 übernimmt der Kanton bis zu einem gewissen Grad die aus dem französisch-schweizerischen Staatsvertrag fliessenden Rechte und Pflichten.

15

Zielsetzungen und Grundsätze der Finanzhilfe

Bekanntlich gelangten die eidgenössischen Räte 1984 zum Schluss, dass die bisherigen Beiträge an die Landesflughäfen ihren Zweck als Starthilfe erfüllt hätten und inskünftig darauf verzichtet werden könne. Einzig für den geltend gemachten Nachholbedarf der Flughäfen Basel-Mülhausen und Genf sollen während einer Übergangszeit noch Darlehen gewährt werden können.

Bereits unter dem alten Recht waren indessen einzelne Objekte nicht mehr oder nur zu niedrigen Ansätzen subventioniert worden, da davon ausgegangen wurde, dass diese ganz oder teilweise kommerziell finanziert und betrieben werden können.

Diese Überlegungen gelten auch für die als Übergangshilfe gedachten Darlehen.

16

Festlegung der Darlehensbedingungen

Es ist vorgesehen, die Darlehen an die beiden Flughäfen zum Höchstsatz von 20 Prozent der Baukosten und zu einem Zinssatz von 2 Prozent zu gewähren; bei einzelnen Objekten soll der Darlehensanteil auf 10 Prozent der Kosten reduziert werden.

Zum gleichen Satz wurde dem Kanton Basel-Stadt bereits ein Darlehen von 2,5 Millionen Franken zur Erweiterung des Flughafens Basel-Mülhausen zugesichert. Der dazu notwendige Verpflichtungskredit wurde von den eidgenössischen Räten mit dem Bundesbeschluss vom 16. Juni 1987 über den Nachtrag l zum Voranschlag 1987 beschlossen (BB1 1987II 968).

Die Rückzahlung der Darlehen soll mit dem der Fertigstellung eines Objektes folgenden Jahr, spätestens aber ab dem Jahr 2000 beginnen. Bei grösseren Objekten kann der Rückzahlungsbeginn auf das der Fertigstellung und Inbetriebnahme einer Etappe folgende Jahr angesetzt werden. Die Rückzahlung soll über 25 Jahre in gleichmässigen Annuitäten erfolgen. Es wird darauf verzichtet, bis zur Fertigstellung des Objektes bzw. Teilobjektes Zinsen zu verlangen.

Die gesetzliche Grundlage befristet die Ermächtigung des Bundes, Darlehensverpflichtungen einzugehen, nicht aber die Auszahlung. Indessen sind auch für die Auszahlung zeitliche Grenzen zu setzen, da sich der Verpflichtungsumfang des Bundes auf Investitionsprogramme ausrichten muss, deren Realisierung innerhalb eines abschätzbaren Zeitraumes erwartet werden darf. Es ist daher vor956

gesehen, dass nur Objekte darlehensberechtigt sind, mit deren Hauptarbeiten spätestens am 3I.Dezember 1995 begonnen wird und dass auf allen Objekten nach dem 31. Dezember 1999 keine weiteren Darlehen ausbezahlt werden. Aus diesem Grund muss im Jahr 2000 auch für Darlehen auf unvollendeten Objekten die Rückzahlung beginnen.

Die in dieser Vorlage enthaltenen Bauprogramme der beiden Flughäfen umfassen einige in einer frühen Planungsphase stehende Objekte, deren Realisierung noch von verschiedenen Voraussetzungen abhängig ist.

Der Grund dafür, noch nicht in allen Teilen ausführungsreife Vorhaben in die Botschaft aufzunehmen, liegt darin, dass die Ermächtigung zum Eingehen von Darlehen nur noch bis zum 31. Dezember 1990 gilt.

Dies heisst indessen nicht, dass die Eidgenossenschaft unbesehen Darlehen sprechen soll und dass die noch offenen Fragen nicht abgeklärt werden müssen.

Bei Objekten, die sich aus finanziellen oder anderen Gründen nicht realisieren lassen, wird das aufgrund dieser Botschaft gewährte Darlehen dahinfallen.

Unter «anderen Gründen» verstehen wir namentlich allfällige negative Entscheide im weiteren Planungsverlauf einzelner Objekte. Mit anderen Worten bildet die Gewährung der Darlehen kein Präjudiz für die Verwirklichung der einzelnen Objekte.

2

Besonderer Teil

21

Beschreibung der Bauvorhaben des Flughafens Basel-Mülhausen

Für die mit einem * bezeichneten Bauvorhaben hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt mit Gesuch :vom 5. September 1989 um einen vorzeitigen Baubeginn ersucht. Der Bundesrat hat dem Gesuch am 17. Januar 1990 unter dem Vorbehalt der Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte zugestimmt.

21.1

Vorfeld und Rollwege*

Das Fassungsvermögen des Vorfeldes ist nahezu erschöpft. Die markanten Entwicklungen im Passagier-, Fracht- und Expressgüterverkehr machen eine unverzügliche Erweiterung der Abstellflächen unumgänglich. Heute sind 17 Abstellplätze unterschiedlicher Grosse mit einer Gesamtfläche von 75 000 m2 vorhanden. Zusätzlich sollen zehn Abstellplätze mit einer .Gesamtfläche von 50 000 m2 geschaffen werden.

Hierzu werden zum Teil bestehende Rollwege einbezogen, für die Ersatz geschaffen werden muss.

Baukosten 10,00 Millionen Franken Darlehen 2,00 Millionen Franken

957

21.2

Erweiterung des Flughofes 1987-1990 *

Am 17. September 1986 haben wir ein Darlehen von 2,50 Millionen Franken bewilligt, entsprechend einem Anteil von 20 Prozent der Kosten eines ersten, auf 12,50 Millionen Franken veranschlagten Bauabschnittes. Die eidgenössischen Räte haben dieses Darlehen am 16. Juni 1987 (Nachtrag I zum Budget 1987) genehmigt. Die Erweiterung war für die Abfertigung von 1,5 Millionen Passagieren pro Jahr ausgelegt. Sie besteht aus einem 55 m langen und 27 m breiten «Fingerdock» mit drei Ebenen und einer Gesamtfläche von rund 4500m2.

Aufgrund der Verkehrszunahmen der letzten Jahre ist bereits im Jahr 1992 mit einem Aufkommen von 2 Millionen Passagieren zu rechnen.

Das ursprüngliche Projekt musste daher überarbeitet werden, so dass die Kosten des Programmes 1987-1990 um 15,65 Millionen Franken auf 28,15 Millionen Franken ansteigen.

Der Verwaltungsrat des Flughafens Basel-Mülhausen hat den Kostenvoranschlag in seiner Sitzung vom 6. Dezember 1988 genehmigt.

Im Interesse einer einfachen Abwicklung sollen das Darlehen im vollen Umfang von 5,63 Millionen Franken für das Objekt berücksichtigt und der bisherige Verpflichtungskredit von 2,5 Millionen aufgehoben werden.

Baukosten 28,15 Millionen Franken Darlehen 5,63 Millionen Franken

21.3

Erweiterung des Flughofes 1993-1996

Mit der Inbetriebnahme der Erweiterungen des Programmes 1987-1990 wird die Leistungsfähigkeit des Flughofes auf 2 Millionen Passagiere erhöht.

Die Planung eines weiteren umfassenden Ausbaues erweist sich schon heute als notwendig, dies, um die künftigen Verkehrszunahmen aufzufangen und um die Abfertigung den EG-Strukturen anzupassen.

Diese zusätzliche Erweiterung beinhaltet eine Verlängerung des Fingerdocks und eine Verbreiterung des bestehenden Flughofes. Damit kann die vorhandene Nutzfläche auf 44 000 m2 erhöht werden, was erlauben wird, den in der Mitte der neunziger Jahre zu erwartenden Verkehr von 2,4 Millionen Passagieren abzufertigen.

Baukosten 40,00 Millionen Franken Darlehen 8,00 Millionen Franken

21.4

Erweiterung der Heizzentrale*

Die bestehende Heizzentrale kann die Bedürfnisse der kommenden Jahre nicht mehr erfüllen; sie muss erweitert werden. Zudem muss die Möglichkeit geschaffen werden, das für den Betrieb erforderliche Personal unterzubringen. Neben den betrieblichen Verbesserungen sollen vor allem auch die Betriebskosten ge958

senkt und die Sicherheit erhöht werden. Im weiteren strebt das Projekt eine Aufteilung der Energiequellen an. Dabei soll die Anlage an die in unmittelbarer Nähe des Flughafens verlaufende Hochdruck-Naturgasleitung angeschlossen werden.

Baukosten 4,00 Millionen Franken Darlehen 0,80 Millionen Franken 21.5

Verlegung des Feuerwehr- und Rettungsdienstes

Der Feuerwehr- und Rettungsdienst (SSIS) ist heute in Lokalitäten des alten Flughafens untergebracht. Erweiterungsmöglichkeiten bestehen keine. Zudem ist der gegenwärtige Standort für die zukünftige Erweiterung des Vorfeldes und des, Flughofes vorgesehen.

Abgesehen vom Standortproblem ist eine Modernisierung der Räumlichkeiten und Einrichtungen unumgänglich, um sie den heute geltenden Sicherheitsanforderungen und Betriebsnormen anzupassen. Es fehlen vor allem eine Sichtkanzel für die Platzüberwachung und angemessene Aufenthaltsräume.

Baukosten 11,00 Millionen Franken Darlehen 2,20 Millionen Franken 21.6

Verlegung der gewerbsmässigen (regionalen) und allgemeinen Luftfahrt

Die allgemeine Luftfahrt ist im schweizerischen Sektor in der Zone des alten Flughafens in Gebäuden aus dem Gründungsjahr 1946 untergebracht. Mit diesem Standort behindert sie heute die Ausbaumöglichkeiten für den Linien- und Charterverkehr. Der gewerbsmässige Regionalluftverkehr hingegen ist provisorisch im südöstlichen Teil des Flughafens installiert, wo er den geplanten Frachtbauten im Wege stehen würde.

Der geltende Massenplan des Flughafens sieht die Verlegung namentlich der allgemeinen Luftfahrt auf die Westseite der Hauptpiste vor. Es handelt sich um ein Objekt der Arbeiten des ersten Ausbaues gemäss revidiertem Anhang III vom 25. Februar 1971 zum Staats vertrag.

Die vorgesehenen Bauten dieses Zentrums umfassen Hangars, Werkstätten und Büros sowie zugehörige Einrichtungen.

Baukosten 35,00 Millionen Franken Darlehen 7,00 Millionen Franken 21.7

Strassenverbindungen

Der schweizerische Flughafensektor nähert sich in verschiedenen Bereichen der Sättigung. Mehrere Unternehmungen haben sich unter prekären Bedingungen entwickelt. Dieser Zustand verlangt neue Lösungen im Sinne zukünftiger Erweiterungen.

959

Der Massenplan des Flughafens wie auch der französisch-schweizerische Notenaustausch vom 25. Februar 1971 sehen die Erschliessung der westlich der Hauptpiste geplanten Anlagen mit einer neuen Zufahrtstrasse vor.

Nach dem vorliegenden Projekt ist diese Strasse als Verlängerung der Zollstrasse geplant und soll dem gleichen Statut unterstehen.

Die Länge dieser Strasse wird rund 4 km betragen und verschiedene Kunstbauten enthalten.

Baukosten 30,00 Millionen Franken Darlehen 6,00 Millionen Franken 21.8

Verstärkung der Starkstromversorgung.*"

Die Leistungsfähigkeit der Stromversorgung ist heute ausgeschöpft. Neben den beiden französischen Starkstromnetzen EDF l und EDF 2 besteht auf schweizerischer Seite ein sogenanntes Notnetz der Industriellen Werke Basel (IWB).

Letzteres hat namentlich den Kontrollturm, verschiedene Navigationseinrichtungen sowie die Anflug-, Pisten- und Rollwegbefeuerung zu versorgen.

Wegen Spannungsänderung im Netz der IWB sowie aus Rationalisierungs- und Wirtschaftlichkeitsgründen wurde ein neues Projekt der Stromverteilung ausgearbeitet, welches die gegenwärtigen und zukünftigen Kapazitätsanforderungen berücksichtigt.

Zur Sicherstellung einer minimalen Stromversorgung beim Ausfall eines Netzes sowie zur Deckung des Spitzenbedarfs in den Wintermonaten muss zudem eine Notstromgruppe installiert werden.

Baukosten 15,10 Millionen Franken Darlehen 3,02 Millionen Franken 21.9

Erweiterung des Übermittlungsnetzes*

Die Zunahme der Aktivitäten des Flughafens, nicht nur im Bereich Luftverkehr, sondern auch in anderen Bereichen, z. B. im Flugzeugunterhalt und in den administrativen Diensten, haben auch die Kapazität der Telefon- und Übermittlungsnetze an ihre Grenze gebracht.

Für die zukünftigen Bedürfnisse sind zwei Hauptmassnahmen zu treffen: a. Ausbau des Kabelnetzes Die alten, noch in der Erde verlaufenden Kabel sind in neue Kabeltunnels umzulegen. Zudem müssen neue Kabel eingezogen und neue Verteiler errichtet werden. Dabei sind auch den neuen Techniken wie EDV-Übermittlung und Telefax Rechnung zu tragen. Ausserdem muss auf die von der Schweizerischen PTT geforderten Normen für elektronische Vermittlungsanlagen umgestellt werden.

b. Ausbau der Teilnehmer- und Vermittlungsanlagen Vorgesehen ist die Installation einer neuen Telefonzentrale (ECS 10000) mit einer Kapazität von 2000 Anschlüssen.

Baukosten 1,50 Millionen Franken Darlehen 0,30 Millionen Franken 960

21.10

Erweiterung der bestehenden Frachtanlagen*

Der vorteilhafte Standort des 'Flughafens Basel-Mülhausen wird von den Spediteuren und den Fluggesellschaften mehr und mehr erkannt.

Seit 1986 entwickelt sich ausserordentlich dynamisch zusätzlich eine neue Art des Frachtverkehrs: die Expressgut- und Kleinpaketfracht. Der Transport wird mit mittelgrossen Flugzeugen oder mit Kleinflugzeugen abgewickelt.

Die bestehenden Frachteinrichtungen genügen nicht mehr.

Die vorgesehenen Ausbauten sind die letzte Möglichkeit,' um am gegenwärtigen Standort kurzfristig gedeckte Umschlagfläche zu gewinnen. In einem späteren Zeitpunkt wird es nötig sein, ein neues Frachtzentrum zu realisieren (s. Ziff. 21.20). Die vorhandenen Frachtanlagen werden dann als Werkstätten und Hangare dienen.

Baukosten 12,72 Millionen Franken Darlehen 2,54 Millionen Franken 21.11

Gebäude für Luftverkehrsgesellschaften*

In den ersten Jahren nach Inbetriebnahme des Flughofes, der Frachthallen und der Werften konnten die zugehörigen Büroflächen in den jeweiligen Bauten untergebracht werden. Mit der Verkehrsentwicklung und der zunehmenden Nachfrage der auf dem Flughafen beheimateten Firmen und Organisationen wurde dies immer schwieriger. Die provisorischen Lösungen in Form von Bürocontainern und Mobilhomes sind nicht weiter zumutbar.

Für Unternehmungen mit ausgeprägtem Kundenkontakt muss daher in absehbarer Zeit eine angemessene Infrastruktur geschaffen werden. Es ist zu erwarten, dass im französischen Sektor analoge Bedürfnisse auftreten werden.

Da ein Teil der Räumlichkeiten für eine kommerzielle Nutzung bestimmt ist, rechtfertigt sich eine Reduktion der Bundeshilfe auf einen Darlehenssatz von 10 Prozent.

Baukosten 13,25 Millionen Franken Darlehen 1,33 Millionen Franken 21.12

Abstellflächen für den Flugzeugunterhalt*

Die allgemeine Verkehrszunahme sowie die Ansiedlung neuer Luftverkehrsgesellschaften/Unterhaltsbetriebe schaffen zunehmend Kapazitätsprobleme auch bei den dem Flugzeugunterhalt dienenden Abstellflächen. Es ist daher unerlässlich, diese Flächen mit zusätzlichen Abstellplätzen zu erweitern und mit Rollwegen zu erschliessen.

Baukosten 4,50 Millionen Franken Darlehen 0,90 Millionen Franken

961

21.13

Werftanlagen für Unterhaltsbetriebe

Die stete Verkehrszunahme erfordert neben den in Ziffer 21.12 dargelegten Massnahmen den Bau einer zusätzlichen Werftanlage einschliesslich Flugzeugabstellplätze und Rollwege.

Da gewisse Räumlichkeiten kommerziell genutzt werden können, rechtfertigt sich eine Reduktion der Bundeshilfe auf einen Darlehenssatz von 10 Prozent.

Baukosten 4,70 Millionen Franken Darlehen 0,47 Millionen Franken 21.14

Pistensystem

; a. Verlängerung der Ost-West-Piste Der geltende Massenplan des Flughafens sieht eine Verlängerung der OstWestpiste vor. Es handelt sich um ein Objekt der Arbeiten des ersten Ausbaus gemäss revidiertem Anhang III vom 25. Februar 1971 zum Staatsvertrag. Wegen der Hindernisse, die die bewaldeten Hügel des Sundgaues bilden, ist nur eine Verlängerung nach Osten möglich. Um innerhalb des Flughafenareals zu bleiben und um teure Kunstbauten zur Überbrückung der Zollstrasse und der Autobahn A 35 zu vermeiden, muss die Verlängerung auf 400 m beschränkt bleiben. Die Gesamtlänge der Piste wird damit neu 2000 m betragen.

Neben dieser Pistenverlängerung wird in einer Achsdistanz von 170 m der bestehende Rollweg verlängert, mit einer Ausweichstelle im nördlichen Teil.

Baukosten 13,50 Millionen Franken Darlehen 2,70 Millionen Franken

b. Parallelpiste Nord-Süd Wie bei der Verlängerung der Ost-West-Piste sieht der geltende Massenplan eine Parallelpiste Nord-Süd vor. Die 1800m lange und 45m breite Piste soll im Achsabstand von 210m westlich der Hauptpiste zu liegen kommen. Die beiden Pistenenden werden mit Rollwegen an die bestehenden Anlagen angeschlossen.

Diese Piste soll im wesentlichen der gewerbsmässigen (regionalen) und allgemeinen Luftfahrt dienen. Es ist allerdings festzuhalten, dass für die Verwirklichung dieses Vorhabens noch kein definitiver Baubeschluss gefasst worden ist. Wie wir unter Ziffer 16 dargelegt haben, wird die Gewährung eines Darlehens auch bei diesem Objekt kein Präjudiz; für die Realisierung bilden.

Baukosten 14,20 Millionen Franken Darlehen 2,84 Millionen Franken

962

21.15

Verbindungsbauten zwischen Flughof und Bahnhof

Die französische Staatsbahn (SNCF) sieht den Bau eines unterirdischen Bahnhofs östlich des Flughofs vor mit Anschluss an das französische und das schweizerische Bahnnetz.

Der Flughof und der zukünftige Bahnhof liegen auf verschiedenen Ebenen. Es ist daher vorgesehen, diese mit Rolltreppen, Lifts und Tunnels zu verbinden.

Die Realisierung dieser Verbindungsbauten obliegt, wie es in Zürich und Genf der Fall war, dem Flughafen und nicht der Bahngesellschaft.

Baukosten 4,20 Millionen Franken Darlehen 0,84 Millionen Franken 21.16

Dienstwohnungen

Gemäss schweizerisch-französischem Staatsvertrag (Anhang III Abschnitt II, AS 1950 1334; und Anhang II Art. 4 Ziff. 2, AS 7950 1295) muss^der Flughafen für das leitende Personal der Flugsicherung, des Wetterdienstes, der Polizei und des Zolls Wohnraum in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes zur Verfügung stellen. Beim Bau des Flughafens wurden daher sieben Dienstchalets errichtet.

Diese Wohnungen sind durch eine Dienststrasse mit dem Vorfeld verbunden.

Da die Erweiterung des Vorfeldes nur gegen Norden möglich ist, müssen diese ohnehin veralteten Gebäude abgebrochen werden.

Ersatz für diese Wohnungen wird mit einer neuen Siedlung geschaffen, nördlich des heutigen Standortes. Diese Wohnzone innerhalb des Flughafenareals ist sowohl lärm- wie verkehrsmässig besser gelegen und wird nicht durch zukünftige Erweiterungen beansprucht.

Baukosten 2,60 Millionen Franken Darlehen 0,52 Millionen Franken 21.17 Parkhaus Das Fassungsvermögen der Parkplätze für Passagiere, Unternehmungen, Fluggesellschaften und Flughafenpersonal ist erschöpft. In der Nähe des Flughofs oder des Frachtzentrums sind keine weiteren Parkflächen verfügbar.

Der Bau eines Parkhauses für die Flughafenbenützer, und vorab für das Personal des Frachtzentrums, ist dringend. 1988 waren rund 2500 Personen auf dem Flughafen tätig.

Wie die Beispiele der Flughäfen Genfund Zürich zeigen, ist ein solches Parkhaus unumgänglich, selbst wenn der geplante Bahnanschluss (vgl. die Erläuterungen unter Ziff. 21.15) realisiert werden wird.

Das Parkhaus wird im Gebiet zwischen Flughof und dem Fracht- und Unterhaltszentrum errichtet und ist für 2000 Parkplätze i ausgelegt. Die Möglichkeit, diese Anlage teilweise kommerziell zu nutzen, rechtfertigt eine Reduktion der Bundeshilfe auf einen Darlehenssatz von 10 Prozent.

Baukosten 12,00 Millionen Franken Darlehen l ,20 Millionen Franken 963

21.18

Erweiterung des Energieleitungstunnels

Schon anlässlich der Verlängerung der Nord-Süd-Piste wurde vom Flughafen der Bau eines Leitungskanalnetzes unter dem gesamten Flughafenareal geplant.

Seit 1979 ist die Südzone des Flughafens bereits mit einem solchen System ausgerüstet. Mit den vorgesehenen Erweiterungen können die Leitungen und Kabel für Elektrizität, Wärme, Trinkwasser und Übermittlung zwischen dem Flughof und dem Fracht- und dem Unterhaltszentrum zusammengelegt werden.

Baukosten 23,85 Millionen Franken Darlehen 4,77 Millionen Franken 21.19

Lager für feuergefährliche und wassergefährdende Flüssigkeiten *

Das stetige Wachstum des Passagier- und Frachtverkehrs auf dem Flughafen verursacht beträchtliche zusätzliche Unterhaltsarbeiten an Flugzeugen und Geräten. Damit nimmt auch der Vorrat an feuergefährlichen und wassergefährdenden Flüssigkeiten zu. Für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und aus Gründen des Umweltschutzes ist die Errichtung eines besonderen Lagers für derartige Flüssigkeiten notwendig.

Baukosten 2,80 Millionen Franken Darlehen 0,56 Millionen Franken 21.20

Neues Frachtzentrum

Die zur Zeit genutzten Umschlagflächen für Luftfracht sind für ein Volumen von rund 50 0001 Güter pro Jahr ausgelegt. Mit der starken Frachtzunahme in allen Bereichen, sowohl im Europa- und Überseebereich als auch vor allem im Bereich der Kurier- und/Expressfracht, ist die Leistungsgrenze der Anlagen erreicht.

Eine letzte, begrenzte Anpassung an diese Entwicklung ist im jetzigen Frachtsektor noch möglich. Es handelt sich um das vorstehend unter Ziffer 21.10 beschriebene Projekt.

Mittelfristig wird die Luftfracht weiter zunehmen, da die Bedienung des Flughafens durch reine Frachtflugzeuge verbunden mit der verkehrsgünstigen Lage weitere export- und weltmarktorientierte Unternehmungen anziehen wird.

Es muss daher ein neues Frachtzentrum geplant werden, das einerseits für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren genügt und das andererseits den binationalen Transportkriterien bzw. den Erfordernissen des EG/EFTA-Güterverkehrs gerecht wird.

Die Kapazität dieses neuen Frachtzentrums soll zwischen 100 000 und 150 0001 pro Jahr umfassen.

Baukosten 100,00 Millionen Franken Darlehen 20,00 Millionen Franken

964

21.21

Sanierung der Rollwege und Abstellflächen *

Das alte Rollwegsystem und die aus dem Jahre 1950 stammenden Flugzeugabstellflächen müssen vollumfänglich erneuert werden. Es :handelt sich um rund 30 000 m2 Betonplatten, deren Tragfähigkeit noch den damaligen Flugzeugen entspricht. Die heute im Einsatz stehenden DC-10 und B-747 sind um ein Vielfaches schwerer, mit der Folge, dass in den am meisten beanspruchten Bereichen viele Platten gerissen sind. Ausmass und Häufigkeit der Schäden nehmen rapide zu und damit auch die jährlich anfallenden Kosten für den Unterhalt und die Reparaturen.

Baukosten 15,00 Millionen Franken Darlehen 3,00 Millionen Franken

21.22

Sanierung des Meteor-, Schmutz- und Industriewassernetzes*

Das Flughafengelände ist schon seit mehreren Jahren mit einer Kläranlage ausgerüstet. Diese Anlage genügt den immer strenger werdenden Anforderungen des Umweltschutzes nicht mehr.

Um die Verhältnisse zu verbessern, sollen daher die Abwässer an den Sammler des Dreiländerdistrikts angeschlossen werden. Im weitern sollen eine neue, den französisch-schweizerischen Normen entsprechende Kanalisation sowie eine Kläranlage zur Behandlung der Industrieabwässer gebaut werden.

Baukosten 7,20 Millionen Franken Darlehen 1,44 Millionen Franken

21.23

Schallschutzanlage für Standläufe*

Die Standläufe der Propellerflugzeuge werden von den Anwohnern als lästig empfunden. Detaillierte Messungen haben bestätigt, dass diese Lärmbelastung mit einer wirksameren Schallschutzanlage deutlich reduziert werden könnte.

Die im südöstlichen Flughafenteil vorgesehene neue Anlage besteht aus folgenden Elementen: - Basisanlage, - Ansaug- und abgasseitige Rolladen, damit die Halle auch für Unterhaltsarbeiten genutzt werden kann, - Erschliessung mit Rollweg.

Baukosten 3,60 Millionen Franken Darlehen 0,72 Millionen Franken

965

22

Zusammenstellung der Baukosten des Flughafens Basel-Mülhausen

Preisbasis 1989 (in Mio. Fr.)

* Objekte mit vorzeitigem Baubeginn 1. Vorfeld und Rollwege * 2. Erweiterung des Flughofes 1987-1990* 3. Erweiterung des Flughofes 1993-1996 4. Erweiterung der Heizzentrale * 5. Verlegung des Feuerwehr- und Rettungsdienstes 6. Verlegung der gewerbsmässigen (regionalen) und allgemeinen Luftfahrt 7. Strassenverbindungen 8. Verstärkung der Starkstromversorgung * 9. Erweiterung des Ubermittlungsnetzes * 10. Erweiterung der bestehenden Frachtanlagen* 11. Gebäude für Luftverkehrsgesellschaften* 12. Erweiterung der Abstellflächen für den Flugzeugunterhalt * 13. Werftanlagen für Unterhaltsbetriebe 14. Pistensystem a. Verlängerung der Ost- West-Piste b. Parallelpiste Nord-Süd 15. Verbindungsbauten zwischen Flughof und Bahnhof ..

16. Dienstwohnungen 17. Parkhaus 18. Erweiterung des Energieleitungstunnels 19. Lager für feuergefährliche und wassergefährdende Flüssigkeiten * 20. Neues Frachtzentrum 21. Sanierung der Rollwege und Abstellflächen* 22. Sanierung des Meteor-, Schmutz- und Industriewassernetzes * 23. Schallschutzanlage für Standläufe* Total Davon Objekte mit vorzeitiger Baufreigabe

23

Baukosten

Darlehen

10,00 28,15 40,00 4,00 11,00

2,00 5,63 8,00 0,80 2,20

35,00 30,00 15,10 1,50 12,72 13;25

7,00 6,00 3,02 0,30 2,54 1,33

4,50 4,70

0,90 0,47

13,50 14,20 4,20 2,60 12,00 23,85

2,70 2,84 0,84 0,52 1,20 4,77

2,80 100,00 15,00

0,56 20,00 3,00

7,20 3,60

1;44 0,72

408,87 117,82

78,78 22,24

Beschreibung der Bauvorhaben des Flughafens Genf

Für die mit einem * bezeichneten Objekte hat der Bundesrat unter Vorbehalt der Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte am 9. März 1987 (Objekt 23.2) und 4. Mai 1988 (Objekt 23.3) die vorzeitige Baufreigabe bewilligt.

966

23.1

Fortsetzung und Vollendung der Pistenerneuerung

Die Erneuerung der Piste ist seit 1978 im Gang. Im Rahmen des Bundesbeschlusses vom 17. Juni 1982 wurden Bundesbeiträge an die auf 40 Millionen Franken (Preisstand 1980) geschätzten Kosten der Bauperiode 1981-1985 gewährt. Effektiv wurden bis 1987 schliesslich Baukosten von 47 Millionen Franken subventioniert.

Die Pistensanierung muss fortgesetzt und vollendet werden. Es betrifft dies namentlich den 1958-1960 erstellten Pistenteil.

Baukosten 50,80 Millionen Franken Darlehen 10,16 Millionen Franken

23.2

Verbesserung der Verbindungen zwischen Flughafenbahnhof, Parkplätzen und Flughof *

Zwischen dem Flughof, dem Flughafenbahnhof und den Parkplätzen entwickelt sich ein starker Fussgängerverkehr. Die Verbindungen müssen sicher und bequem gestaltet werden. Hiezu müssen auch die Flughofhallen im Ankunft- und Abflugteil erweitert werden, was eine Verschiebung der stadtseitigen Gebäudefront erfordert. Mit diesen Arbeiten wird gleichzeitig auch die Heizung und Lüftung des Flughofes verbessert.

Baukosten 28,24 Millionen Franken Darlehen 5,65 Millionen Franken 23.3

Erweiterung Rettungs- und Feuerwehrdienste*

Das Gebäude des Rettungs- und Feuerwehrdienstes (Service de sécurité de l'aéroport - SS A) wurde zwischen 1966 und 1967 erstellt. Im Gebäude sind eine Garage für die Einsatzfahrzeuge, Instruktions- und Personalräume, Büros sowie Werkstätten untergebracht.

Wegen der Zunahme des Personals dieses Dienstes (1966: 50 Personen, 1986: 120 Personen) und wegen der Zunahme des SSA-Fahrzeugparks mussten die Gebäulichkeiten erweitert werden.

Die Arbeiten sind abgeschlossen.

Baukosten 2,80 Millionen Franken Darlehen 0,56 Millionen Franken

23.4

Erweiterung des Flughofs (Phase II A 2)

Die Erweiterung des Flughofes ist in zwei Phasen unterteilt: Die Phase IIA l betrifft die Ankunftshalle. Diese Arbeiten bilden Gegenstand des Bundesbeschlusses vom 17. Juni 1982. Sie sind subventionsberechtigt und damit nicht Gegenstand dieser Darlehensbotschaft.

967

Die Phase IIA 2 betrifft die Abfertigungs- und Abflugebenen, die ebenfalls erweitert werden müssen, damit die dringend notwendigen zusätzlichen Abfertigungsschalter sowie ein neuer Durchgang für die Grenzkontrolle geschaffen werden können.

Baukosten 66,56 Millionen Franken Darlehen 13,31 Millionen Franken 23.5

Neue Passagierwarteräume (Phase II B)

Diese neuen Warteräume sind eine Folge der Verkehrszunahme und der immer höheren Sitzzahlen in Flugzeugen. In Spitzenzeiten kann der Passagierfluss in den bestehenden Räumen nicht mehr bewältigt werden.

Das Projekt sieht die Erstellung eines Gebäudes von 36 x 100 m auf der Pistenseite des heutigen Flughofs vor. Es wird zwei Stockwerke und ein teilweises Untergeschoss enthalten.

Im Untergeschoss sind die technischen Räume für den Betrieb des Gebäudes untergebracht.

; Auf der Vorfeldebene werden Räume für die Swissair, die Flughaferidienste und den Wetterdienst geschaffen.

Die neuen Warteräume liegen auf der Abflugebene. Sie werden mit Modulbauteilen ausgerüstet. Das Ein- und Aussteigen der Passagiere ist über Teleskopbrücken vorgesehen.

Baukosten 72,00 Millionen Franken Darlehen 14,40 Millionen Franken 23.6

Satellit Y l und automatisches Passagiertransportsystem

Dieses Bauwerk hätte ursprünglich in erster Priorität realisiert werden sollen.

Nach aktuellem Bauprogramm soll es erst nach der Erweiterung des Flughofes erstellt werden.

Das Bedürfnis, diesen Satelliten zu realisieren, ergibt sich aus dem baulichen und operationellen Gesamtkonzept des Flughafens. Er soll sicherstellen, däss die Passagiere der immer häufiger zum Einsatz gelangenden Grossraumflugzeuge sicher und zügig abgefertigt werden können.

Vor dem Satelliten können sechs Grossraumflugzeuge (z. B. B-747) oder neun kleinere Flugzeuge (z. B. MD-80) abgestellt werden, mit direktem Zugang zum Gebäude.

Der Bau hat die Form eines Y. Die beiden Arme und der Mittelteil sind für die ankommenden und abfliegenden Passagiere bestimmt. Der rückwärtige Gebäudeteil dient mit Vertikalverbindungen dem Verkehr der verschiedenen Passagierkategorien. Die Betriebsebenen sind wie folgt angelegt: Im Untergeschoss befinden sich die technischen Räume und Installationen mit den schwerlastigen Einrichtungen.

968

Auf der Vorfeldebene sind unter den Armen des Y die Dienst-, Lager- und Unterhaltsräume sowie Standplätze der Hilfsfahrzeuge und Zugmaschinen für die Flugzeuge angelegt.

Im rückwärtigen Teil befindet sich der grosse Passagier-Sammelraum für den Bustransport zu den drei entfernten Standplätzen der Grossraumflugzeuge.

Auf der Abflugebene sind die Sicherheitskontrolle, eine zentrale Zwischenzone mit den Fluginformationstafeln sowie die grossen Warteräume in den beiden Armen des Y untergebracht.

Auf der Ankunftsebene liegen alle Verkehrswege, welche über das automatische Passagiertransportsystem zur Zoll- und Polizeikontrolle sowie zur Gepäckausgabe führen.

Das automatische Passagiertransportsystem soll die relativ grosse Distanz von 300 m zwischen dem Flughof und dem Satelliten Y l überbrücken. Um namentlich in Spitzenzeiten eine rasche Verbindung zu gewährleisten, muss ein Schnelltransport-System für die Passagiere eingerichtet werden. Vorgesehen ist ein automatisch zirkulierendes Fahrzeugsystem, welches den Flughof über eine Brücke mit dem Satelliten verbindet.

Baukosten 105,40 Millionen Franken Darlehen 21,08 Millionen Franken 23.7

Grosser Schalldämpfer

Die heute bestehende einfache Schalldämpfanlage für Standläufe muss dringend durch eine leistungsfähige Anlage für Grossraumflugzeuge ergänzt werden.

Die Anlage, besteht aus folgenden Elementen: - einer Wand aus schallschluckendem Material, welche das Flugzeug U-förmig umgibt, - einer Vorrichtung für die Umleitung der Abgase, - einem wirksamen Schalldämpfer für zwei- und dreistrahlige Flugzeuge.

Baukosten 8,24 Millionen Franken Darlehen 1,65 Millionen Franken 23.8

Anlage für die Sicherheitskontrolle

Die heutigen, technisch veralteten Einrichtungen genügen den Anforderungen sowohl sicherheits- als auch leistungsmässig nicht mehr.

Das in der Nähe der neuen Frachthalle vorgesehene Zentrum umfasst die Sondereinrichtungen für die Kontrolle von Postsendungen, die Anlagen für das Détachement der Sprengstoff-Experten (DSD) sowie die Einrichtungen für die Kontrolle der Luftfracht und des im Flugzeugfrachtraum transportierten Passagiergepäcks.

Baukosten 10,70 Millionen Franken Darlehen 2,14 Millionen Franken 969

23.9

Erneuerung Rollweg G

Der Zustand dieses Rollwegs verschlechtert sich zusehends in gleicher Weise wie beim Rollweg A. Letzterer ist mit Bundessubventionen erneuert und verstärkt worden. Die Schäden am Rollweg G sind eine direkte Folge der Verkehrszunahme und höheren Flugzeuggewichte.

Baukosten 21,70 Millionen Franken Darlehen 4,34 Millionen Franken 23.10

Erweiterung des Hangars für Grossraumflugzeuge

Der grosse Hangar wurde 1948 in Betrieb genommen. Seine Abmessungen (170 x 60 x 20 m) erlauben das Einstellen von Flugzeugen der Muster DC-8 oder B-707.

Mit der Anpassung von zwei Toren des grossen Hangars wurde das Einstellen einer A 310 ermöglicht. Wegen der Höhe des Seitensteuers ragt jedoch der hintere Rumpfteil aus dem Gebäude.

Mit einer in Richtung Piste vorgesehenen Erweiterung von 20 m Tiefe, 250 m Länge und 26-28 m Höhe können zwei Flugzeuge vom Muster B-747 vollumfänglich untergebracht werden.

Der Darlehenssatz wurde bei diesem in gewissen Teilen kommerziellen Charakter aufweisenden Objekt von 20 auf 10 Prozent reduziert.

Baukosten 45,70 Millionen Franken Darlehen 4,57 Millionen Franken 24

Zusammenstellung der Baukosten des Flughafens Genf

Preisbasis 1989 (in Mio. Fr.)

* Objekte mit vorzeitigem Baubeginn 1. Fortsetzung und Vollendung der Pistenerneuerung . . .

2. Verbesserung der Verbindungen zwischen Flughafenbahnhof, Parkplätzen und Flughof* 3. Erweiterung Rettungs-und Feuerwehrdienst * 4. Erweiterung des Flughofs (Phase II A 2) 5. Neue Passagierwarteräume (Phase II B) 6. Satellit Y l und automatisches Passagiertransportsystem 7. Grosser Schalldämpfer 8. Anlage für die Sicherheitskontrolle 9. Erneuerung Rollweg G .., 10. Erweiterung des Hangars für Grossflugzeuge Total Davon Objekte mit vorzeitigem Baubeginn

970

Baukosten

Darlehen

50,80

10,16

28,24 2,80 66,56 72,00

5,65 0,56 13,31 14,40

105,40 8,24 10,70 21,70 45,70

21,08 1,65 2,14 4,34 :4,57

412,14 31,04

77,86 6,21

25

Ubersicht Flughafen Basel-Miilhausen

Bauvorhaben 1-23

971

972

26

Übersicht Flughafen Genf

Bauvorhaben 1-10

27

Flughafen Basel-Mülhausen/Bauprogramm und Investitionsplan (in Mio. Fr.)

Jahre

] 2 3 4 5.

6.

9 10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17 18.

1-9.

Vorfeld und Rollwege * Erweiterung des Flughofes 1987 1990* Erweiterung des Flughofes 1993 1996 Erweiterung der Heizzentrale * Verlegung des Reltungs- und Feuerwehrdiensles .

Verlegung der gewerbsmässigen (regionalen) und allgemeinen Luftfahrt .

Erweiterung des Übcrmittlungsnctzcs* Erweiterung der bestehenden Frachtanlagen* . . .

Gebäude für Luftverkehrsgesellschaften* Abstellflächen für den Klug/,euguntcrhalt * Wcrftanlagcn für Unlcrhaltsbctricbc Pistensystem A Verlängerung der Ost-Westpiste B Parallclpistc Nord-Süd Verbindungsbauten zwischen Flughof und Bahnhof Dienstwohnungen Parkhaus Erweiterung des Energieleitungstuniiels Lager für feuergefährliche und wassergefähr-

Baukosten

1989

1990

5,65

4,00 10,00

1991

2,00

1992

2,00

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2,00 10,00

10,00

2,00

2,00

7,00

7,00 5,00 2,60

10,00

10,00 28,15 40,00 4,00 11,00

10,00

4,00 2,00

2,50 0,50 12,72 3,30 1,00

5,00 5,00 0,50 3,30 1,00 2,35

3,00 0,50

2,00

3,30 1,00

3,35 1,50

2,80

35,00 30,00 15,10 1,50 12,72 13,25 4,50 4,70

7,00 2,70

7,00 5,30

7,00 6,00

6,00

3,30 2,80

3,30 2,80

3,60 2,80

2,80

3,00

1,00 1,30 3,00 4,50

1,00

i ,00

1,20

1,30

2,35 3,30

3,00

5,00

3,00 4,50

4,50

3,00 4,50

4,50

1,35

13,50 14,20 4,20 2,60 12,00 23,85 2,80

* Objekte mit vorzeitigem Baubeginn; Die Auszahlung dieser Darlehensbeträge kann frühestens Ende 1990, nach Inkrafttreten der Krcditbeschlüsse erfolgen.

^o ~J -t-

Baukosten

Jahre

1989

20 Neues Frachtzentrum 21 Sanierung Rollwege und Abstellflächen* 22. Sanierung des Meteor-Schmutz- und Industrieabwassernetzes * 23 Schallschutzanlage für Standläufe * Jährliche Gesamtkosten

1,00

6,65

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

5,00

5,00

1,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

1,00 3,60

1,00

1,00

1,00

1,00

1,20

1997

1998

1999

20,00 30,00 40,00 2,00

100,00 15,00 7,20 3,60

46,42 25,15 22,30 35,35 42,75 43,80 46,20 43,75 39,80 44,20 408,87 10,30

4,80

4,45

6,75

8,60

9,05

9,25

8,75

7,95

8,85

* Objekte mit vorzeitigem Baubeginn; Die Auszahlung dieser Darlehensbeträge kann frühestens Ende 1990, nach Inkrafttreten der Kreditbeschlüsse erfolgen.

28

Flughafen Genf/Bauprogramm und Investitionsplan (in Mio. Fr.)

Jahre

Bauten

1988

Baukosten

1989

1990

5,00

5,00

5,00

16,80

6,50

4,94

1,60

1,20

1991

5,00

1992

5,00

1993 5,00

1994

5,00

1995

5,00

1996 5,00

1997

5,00

1998

0,80

50,80

2. Verbesserungen der Verbindungen Bahnhof-- 3. Erweiterung des Rettungs- und Feuerwehrdienstes * 4 Phase II A 2 Flughof 5 Phase II B Flughof .

6 Phase III Y 1 Satellit 7 Grosser Schalldämpfer 8 Anlage für die Sicherheitskontrolle 9 Erneuerung Rollweg G 10. Erweiterung des Hangars für Grossflugzcugc . . . .

Jährliche Gesamtkosten Jährliche Darlehensbeiträge

.

,

28,24 5,00

0,60

23,40

13,30 7,34

4,24 5,00 4,70

4,00 5,10 5,00

18,00

5,00

18,00 5,00

18,00 10,00

5,00

2,00 10,00

7,56 15,00 5,40

18,00- 18,00 10,00 15,00

15,00

15,00

6,00 18,00

5,70

2,80 66,56 72,00 105,40 8,24 10,70 21,70 45,70

23,88 24,10 28,00 33,00 45,00 47,96 48,00 43,70 24,80 412,14 4,78

4,82

5,60

6,60

8,00

8,09

8,10

8,17

4,96

* Objekte mit vorzeitigem Baubeginn; Die Auszahlung dieser Darleliensbeträge k a n n frühestens Ende 1990, nach I n k r a f t t r e t e n der Kjreditbeschlüsse erfolgen.

^o ·J

3

Auswirkungen

31

Finanzielle und personelle Auswirkungen für den Bund

Der Auszahlungsverlauf wie die Entwicklung der Darlehensrückzahlung in Form von Annuitäten sind vom Investitionsverlauf abhängig. Aufgrund der unter den Ziffern 27 und 28 aufgeführten Investitionspläne der Flughäfen BaselMülhausen und Genf ergibt sich bis 1995 folgender Bedarf an Bundesmitteln (ohne Berücksichtigung der Teuerung, in Mio. Fr.): 1990

1991

1992

1993

1994

1995

Basel-Mülhausen Genf

1030 7 34

480 478

445 482

675 5 60

8 60 660

9 05 8 00

Total Darlehen

17,64

958

927

1235

15 20

1705

VA und FP Bund

6

10

15

20

Dabei ist zu berücksichtigen, dass - die Darlehen für Aufwendungen aufgrund vorzeitiger Baufreigabe nur mit der Bewilligung des vorliegenden Gesamtkredites, somit frühestens 1990, ausbezahlt werden können (Ausnahme: die durch Verpflichtungskredit vom 16. Juni 1987 bewilligte Erweiterung des Flughofes Basel-Mülhausen (Objekt 21.2), - durch die Rechnungstellung und die anschliessende Überprüfung ein gewisser Zeitbedarf für die Darlehensauszahlungen besteht, - die Baufortschritte von einer Vielzahl äusserer Einflüsse abhängen, die eine Realisierung voraussichtlich nicht in dem wünschbaren, technisch möglichen Tempo erlauben.

Wir halten deshalb die in der Finanzplanung eingestellten Zahlen für realistisch, werden diese jedoch nach Massgabe der Bauabwicklung und der Änderung der Verhältnisse jährlich überarbeiten. Darlehensrückzahlungen wurden noch nicht berücksichtigt.

In der Vergangenheit wurden Finanzhilfevorlagen in der Regel den Eidgenössischen Räten erst zugeleitet, nachdem die Finanzierung der Bauvorhaben auf seiten der Finanzhilfeempfänger sichergestellt war. Wegen der langfristigen Investitionsperiode konnte diese Auflage indessen bereits bei der Botschaft vom 25. Januar 1982 (BB1 1982 I 965) nicht vollständig erfüllt werden. Im Hinblick auf die auslaufende Finanzhilfekompetenz verzichten wir auf diese Auflage.

Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen für den Bund.

32

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Durch die Vorlage werden die Kantone entlastet, soweit sie ohne die Finanzhilfe des Bundes Beiträge an den Ausbau der beiden Flughäfen geleistet hätten.

Inwieweit dadurch auch Gemeinden finanziell begünstigt werden, beurteilt sich nach der kantonalen Gesetzgebung.

976

4

Legislaturplanung

Die Vorlage ist in der Legislaturplanung 1987-1991 angekündigt (BEI 1988 l 395, Anhang 2) 5

Beziehung zum europäischen Recht

Die Entwürfe der Bundesbeschlüsse haben keinen Einfluss auf die Beziehung zum europäischen Recht.

6

Rechtsgrundlagen

Die Vorlage stützt sich auf die Schlussbestimmung der Änderung vom 14. Dezember 1984 des Luftfahrtgesetzes (SR 748.0). Die Änderung wurde mit dem Bundesgesetz vom 14. Dezember 1984 über die Sparmassnahmen 1984 (Anschlussprogramm; SR 611.02) vorgenommen. Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die Sprechung der Kredite ergibt sich aus Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung.

Die Verpflichtungskredite für die Darlehen gliedern sich in je einen Gesamtkredit für die Flughäfen Basel-Mülhausen und Genf. Mit den Gesamtkrediten werden die von den eidgenössischen Räten je Bauobjekt spezifizierten Verpflichtungskredite zusammengefasst, wobei der Bundesrat die Befugnis erhält, geringfügige Verschiebungen vorzunehmen (Art. 25 Abs. 3, 5 und 6 der Finanzhaushaltsverordnung vom 15. Jan. 1986; SR 611.01).

3695

977

Bundesbeschluss über Darlehen an das Bauprogramm 1988-1995 des Flughafens Basel-Mülhausen

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Schlussbestimmungen der Änderung vom 14. Dezember 1984 und des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 1948') über die Luftfahrt, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 17. Januar 19902\ beschliesst: Art. l

Darlehensgewährung und Kredite

!

1

Das im Anhang enthaltene Bauprogramm 1988-1995 für den Flughafen BaselMülhausen ist darlehensberechtigt 2

Für die Darlehen wird im Sinne eines Höchstbetrages ein Gesamtkredit von 78,78 Millionen Franken zu einem Darlehenssatz von 20 Prozent, für einzelne Objekte von 10 Prozent, bewilligt.

3

Der Bundesrat kann innerhalb des Gesamtkredites geringfügige Verschiebungen zwischen den Objektkrediten vornehmen.

4

Er kann die Objektkredite im Ausmass der teuerungsbedingten Mehrkosten erhöhen.

5

Der Verpflichtungskredit vom 16. Juni 1987 von 2,5 Millionen Franken für die Erweiterung des Flughofes Basel-Mülhausen wird aufgehoben.

Art. 2

Darlehensbedingungen

1

Es werden nur Darlehen für Objekte ausbezahlt, bei denen die Hauptarbeiten spätestens am 31. Dezember 1995 eingesetzt haben.

2

Nach dem 3 I.Dezember 1999 können keine Darlehen mehr ausbezahlt werden.

3

Die Darlehen werden zu 2 Prozent verzinst und sind über 25 Jahre in gleichmassigen Annuitäten zurückzuzahlen; während der Bauausführung werden keine Zinsen berechnet.

4

Die erste Annuität wird im Jahr nach der Fertigstellung des Objektes fällig, spätestens aber im Jahr 2000. Erstrecken sich die Arbeiten an einem Objekt etappenweise über eine längere Periode, werden die Annuitäten für die einzelnen Bauabschnitte im Jahr nach deren Inbetriebnahme fällig.

') SR 748.0 > BB1 1990 I 949

2

978

Darlehen Flughafen Basel-Mülhausen

Art. 3 Berechnung 1 Für die Berechnung der Darlehen auf den einzelnen Objekten sind die reinen Baukosten der einzelnen Objekte sowie die Ingenieur- und Architektenhonorare für Projektierung und Bauleitung bis zum Abschluss der Abrechnung massgebend.

2 Andere Kosten, namentlich solche für die Tätigkeit von Behörden und Kommissionen sowie die Kosten der Finanzierung, werden nicht berücksichtigt.

Art. 4 Abrechnung 1 Über die einzelnen Bauobjekte ist getrennt abzurechnen.

2 Die Darlehen werden in Teilzahlungen ausgerichtet, gestützt auf die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt genehmigten Abrechnungen.

Art. 5 Schlussbestimmung Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

3695

979

Darlehen Flughafen Basel-Mülhausen

Anhang (Art. l Abs. 1)

Flughafen Basel-Mülhausen Objektliste des Bauprogrammes 1988-1995 mit Baukosten und Darlehensbeträgen Preisbasis 1989 (in Mio. Fr.)

1.

2.

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4.

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11.

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14.

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16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

23.

Vorfeld und Rollwege Erweiterung des Flughofes 1987-1990 Erweiterung des Flughofes 1993-1996 Erweiterung der Heizzentrale Verlegung des Feuerwehr-und Rettungsdienstes Verlegung der gewerbsmässigen (regionalen) und allgemeinen Luftfahrt Strassenverbindungen Verstärkung des Starkstromnetzes Erweiterung des Übermittlungsnetzes Erweiterung der bestehenden Frachtanlagen Gebäude für Luftverkehrsgesellschaften Erweiterung der Abstellflächen für den Flugzeugunterhalt Werftanlagen für Unterhaltsbetriebe Pistensystem a. Verlängerung der Ost-West-Piste b. Parallelpiste Nord-Süd Verbindungsbauten zwischen Flughof und Bahnhof ..

Dienstwohnungen Parkhaus Erweiterung des Energieleitungstunnels Lager für feuergefährliche und wassergefährdende Flüssigkeiten Neues Frachtzentrum Sanierung der Rollwege und Abstellflächen Sanierung des Meteor-, Schmutz- und Industriewassernetzes Schallschutzanlage für Standläufe

Total

980

Baukosten

Darlehen

10,00 28,15 40,00 4,00 11,00

2,00 5,63 8,00 0,80 2,20

35,00 30,00 15,10 1,50 12,72 13,25

7,00 6,00 3,02 0,30 2,54 1,33

4,50 4,70

0,90 0,47

13,50 14,20 4,20 2,60 12,00 23,85

2,70 2,84 0,84 0,52 1,20 4,77

2,80 100,00 15,00

0,56 20,00 3,00

7,20 3,60

1,44 0,72

408,87

78,78

Bundesbeschluss über Darlehen an das Bauprogramm 1988-1995 des Flughafens Genf

Entwurf

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Schlussbestimmungen der Änderung vom 14. Dezember 1984 und des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 1948 '), über die Luftfahrt, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 17. Januar 19902), beschliesst:

Art. l

Darlehensgewährung und Kredite

1

Das im Anhang enthaltene Bauprogramm 1988-1995 für den Flughafen Genf ist darlehensberechtigt.

2 Für die Darlehen wird im Sinne eines Höchstbetrages ein Gesamtkredit von 77,86 Millionen Franken zu einem Darlehenssatz von 20 Prozent, bei einem Objekt von 10 Prozent, bewilligt.

3

Der Bundesrat kann innerhalb des Gesamtkredites geringfügige Verschiebungen zwischen den Objektkrediten vornehmen.

4

Er kann die Objektkredite im Ausmass der teuerungsbedingten Mehrkosten erhöhen.

Art. 2

Darlehensbedingungen

1

Es werden nur Darlehen für Objekte ausbezahlt, bei denen die Hauptarbeiten spätestens am 31. Dezember 1995 eingesetzt haben.

2

Nach dem 31. Dezember 1999 können keine Darlehen mehr ausbezahlt werden.

3 Die Darlehen werden zu 2 Prozent verzinst und sind über 25 Jahre in gleichmassigen Annuitäten zurückzuzahlen; während der Bauausführung werden keine Zinsen berechnet.

4 Die erste Annuität wird im Jahr nach der Fertigstellung des Objektes fällig, spätestens aber im Jahr 2000. Erstrecken sich die Arbeiten an einem Objekt etappenweise über eine längere Periode, werden die Annuitäten für die einzelnen Bauabschnitte im Jahr nach deren Inbetriebnahme fällig.

') SR 748.0

2

> BB1 1990 I 949

36 Bundesblatt. 142.Jahrgang. Bd.I

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Darlehen Flughafen Genf

Art. 3 Berechnung 1 Für die Berechnung der Darlehen sind die reinen Baukosten der einzelnen Objekte sowie die Ingenieur- und Architektenhonorare für Projektierung und Bauleitung bis zum Abschluss der Abrechnung massgebend.

2 Andere Kosten, namentlich solche für die Tätigkeit von Behörden und Kommissionen sowie die Kosten der Finanzierung, werden nicht berücksichtigt.

Art. 4 Abrechnung 1 Über die einzelnen Bauobjekte ist getrennt abzurechnen.

2 Die Darlehen werden in Teilzahlungen ausgerichtet, gestützt auf die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt genehmigten Abrechnungen.

; Art. 5 Schlussbestimmung Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

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982

Darlehen Flughafen Genf

Anhang (Art. l Abs. 1)

Flughafen Genf Objektliste des Bauprogrammes 1988-1995 mit Baukosten und Darlehensbeträgen Preisbasis 1989 (in Mio. Fr.)

r

Baukosten

1. Fortsetzung und Vollendung der Pistenerneuerung . . .

2. Verbesserung der Verbindungen zwischen Flughafenbahnhof, Parkplätzen und Flughof 3. Erweiterung Rettungs- und Feuerwehrdienst.........

4. Erweiterung des Flughofs (Phase II A 2) 5. Neue Passagierwarteräume (Phase II B) 6. Satellit Y l und automatisches Passagiertransportsystem 7. Grosser Schalldämpfer 8. Anlage für die Sicherheitskontrolle 9. Erneuerung von Rollweg G 10. Erweiterung des Hangars für Grossflugzeuge Total

Darlehen

50,80

10,16

28,24 2,80 66,56 72,00

5,65 0,56 13,31 14,40

105,40 8,24 10,70 21,70 45,70

21,08 1,65 2,14 4,34 4,57

412,14

77,86

3695

983

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über Bundesdarlehen an die Bauprogramme 1988-1995 der Flughäfen BaselMülhausen und Genf vom 17. Januar 1990

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1990

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

08

Cahier Numero Geschäftsnummer

90.006

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.02.1990

Date Data Seite

949-983

Page Pagina Ref. No

10 051 339

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

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