# S T #
90.050
Botschaft über die sowie
über
Beschaffung einen
von Sturmgewehren
und Kampfstiefeln
teuerungsbedingten Zusatzkredit
für die
Panzer 87 Leopard (Rüstungsprogramm
1990)
vom 15. August 1990
Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Beschaffung von Sturmgewehren 90 samt zugehöriger Munition und einer ersten Tranche von Kampfstiefeln 90 sowie über die Gewährung eines teuerungsbedingten Zusatzkredites für die Beschaffung der Panzer 87 Leopard. Die beantragten Verpflichtungskredite betragen insgesamt 1407 Millionen Franken. Wir beantragen Ihnen Zustimmung zu diesem Beschlussentwurf.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
15. August 1990
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Koller Der Bundeskanzler:
1990-487
16 Bundesblatl. 142. Jahrgang. Bd. III
Buser
377
Uebersicht Bekanntlich
hatte der
Bunäesrat
die Absicht, mit
dem Rü-
stungsprogramm 1990 die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge zu beantragen. Am 27. Juni 1990 hat er indessen beschlossen, den eidgenössischen Räten zuerst einen Bericht über die Sicherheitspolitik dadurch
vorzulegen.
dem Parlament die
Er
tat dies
im Bewusstsein,
Möglichkeit zu geben,
vor einem
Entscheid über die Kampfflugzeuge eine sicherheitspolitische Analyse
und Standortbestimmung durchzuführen. Die Zwischen-
zeit soll dazu genutzt werden, zusätzlich zum bereits evaluierten Kampfflugzeug FA-18 den Mirage 2000-5 einer Nachevaluation zu unterziehen.
Der zeitliche Aufschub der Flugzeugbeschaffung erlaubt das Vorziehen anderer Vorhaben, die sonst mit dem nächsten Rüstungsprogramm hätten unterbreitet werden müssen. Sowohl die Weiterführung der bereits eingeleiteten Beschaffung eines modernen Sturmgewehrs wie die Ausrüstung der Armeeangehörigen mit neuzeitlichem Schuhwerk entsprechen ausgewiesenen und dringlichen Bedürfnissen, die in keinem Zusammenhang mit der bevorstehenden Debatte über die Sicherheitspolitik stehen. Der teuerungsbedingte Zusatzkreidt für den Panzer 87 Leopard muss vor dem Abschluss der Panzerbeschaffung unterbreitet werden. Dem Rüstungsprogramm 1990 mit einer Verpflichtungskreditsumme von 1407 Millionen Franken liegt also keine neue Prioritätsordnung, sondern eine zeitliche Umstellung in der Unterbreitung von Vorhaben zugrunde.
Mit dem Rüstungsprogramm 1983 wurde die Beschaffung von 15'OQO Sturmgewehren 90 samt zugehöriger Munition bewilligt.
Das Rüstungsprogramm 1987 enthielt die erste Gross-serie von 135'QOO Stück Sturmgewehren 90 und die entsprechende Munition. Als Anschluss an die laufende Produktion wird nun eine Folgeserie von weiteren 300'000 Sturmgewehren 90 mit Munition beantragt. Aus heutiger Sicht kann damit der minimale Bedarf der in Zukunft verkleinerten Armee gedeckt werden.
378
Es wird dafür insgesamt ein Verpflichtungskredit von Millionen Franken beantragt.
1076
Die Beschaffung einer ersten Tranche von S O O ' O O O Paar Kampfstiefeln 90 ist ein weiterer Schritt zur bereits eingeleiteten Verbesserung der persönlichen Ausrüstung. Die Armeeangehörigen
erhalten
damit
modernes Schuhwerk,
das bezüglich
Tragkqmfort sowie Schutz gegen Nässe und Kälte den heutigen Anforderungen entspricht. Für diese Beschaffung wird ein Kredit von 66 Millionen Franken beantragt.
1984
bewilligten die eidgenössischen Räte
3365
Millionen Franken zur
einen Kredit von
Beschaffung von 380
Panzern 87
Leopard. Die Beschaffung erfolgt planmässig. Preise, Termine, Qualität und Schweizer Beteiligung entsprechen den ursprünglichen Vorgaben. Wie 1984 in der Rüstungsbotschaft ausgeführt, war im Beschaffungskredit die Teuerung ab Januar 1985 nicht Inbegriffen. Der damals bereits angekündigte teuerungsbedingte Zusatzkredit wird nun anbegehrt. Die gesamte Teuerung beträgt 475 Millionen Franken. Der 1984 bewilligte Verpflichtungskredit wird aufgrund des guten Verlaufes der Beschaffung nicht vollständig benötigt; 210 Millionen Franken können aus dem 1984 bewilligten Betrag zur Abgeltung der Teuerung verwendet werden. Es muss deshalb nur ein Zusatzkredit von 265 Millionen Franken anbegehrt werden. Der Verpflichtungskredit für die Beschaffung der Panzer 87 Leopard erhöht sich dadurch von den ursprünglichen 3365 auf 3630 Millionen Franken.
379
BOTSCHAFT I
300'000 5,6-mm-Sturmgewehre 90 und zugehörige Munition (1076 Mio. Fr.)
II
Militärische Aspekte
III
Militärische Begründung
Mit der hier beantragten Cross-Serie von 300'000 Sturmgewehren 90 soll die Ausrüstung der Rekruten und die Umrüstung von Verbänden weitergeführt werden. Das Gros der Armee wird damit bis Ende dieses Jahrzehnts auf das Sturmgewehr 90 umgerüstet werden.
oben:
Sturmgewehr 90
unten: Sturmgewehr 57 Wie 1983
bereits in
den Botschaften
zu den
Rüstungsprogrammen
und 1987 (BBl 1983 I 1113, 1987 I 1177) dargelegt wur-
de, soll das Sturmgewehr 57 durch eine den heutigen Bedürfnissen besser entsprechende persönliche Waffe abgelöst werden. Der Wehrmann muss in allen Gefechtslagen rasch, mit grosser Feuerkraft und geringer Einschränkung der Beweglichkeit seine persönliche Waffe einsetzen können.
380
112
Beurteilung durch die Truppe
Die bisher in den Einführungskursen gemachten Erfahrungen bestätigten die seinerzeit erwähnten und nachfolgend aufgeführten Vorteile des Sturmgewehres 90 gegenüber dem Sturmgewehr 57: - geringeres
Gewicht von Waffe und Munition
Schuss ist rund 40 % leichter), - grössere Handlichkeit im Gefecht,
(Waffe mit 120
damit grössere Beweg-
lichkeit des Kämpfers, - Möglichkeit, die Waffe mit umgeklapptem Kolben in den Panzern und Schützenpanzern unterzubringen, - erhöhter Schutz durch kleinere Silhouette des Sturmgewehrschützen in der Waffenstellung, - gestrecktere Flugbahn des Geschosses, was zur Folge hat, dass sich Fehler bei der Distanzeinschätzung weniger auswirken, - grössere Präzision auf 300 m, - kleinerer Rückstoss.
Mit der Einführung des Sturmgewehres 90 wird die Kampfkraft des einzelnen Wehrmannes verbessert.
Bis Ende 1990 werden rund 30'000 Armeeangehörige mit dem Sturmgewehr 90 ausgerüstet sein. Die Erwartungen, die an die neue Waffe gestellt wurden, haben sich vollumfänglich erfüllt.
113 Die
Einführung Einführung des Sturmgewehres 90 bei
aus Gründen der Logistik soweit als ganzer Verbände.
Die
der Truppe erfolgt
möglich durch Umrüsten
Kommission für Militärische Landesverteidigung
hat für
den Zeitraum bis Ende 1992 folgende Prioritäten für die Einführung des Sturmgewehres 90 festgelegt:
381
Feldarmee- Feldarmeekorps 2 korps 1
1988
Gebirgsarmeekorps 3
Feldarmeekorps 4
1 Gebirgsinf anterieRegiment 3 InfanterieRegimenter
1989
6 Gebirgs-
1990
infanterieRegimenter 4 selbst. GebirgsfüsilierBataillone 3 Infanterie- 3 GebirgsinRegimenter fanterieRegimenter
1991
1 PanzerRegiment
3 selbst. GebirgsfüsilierBataillone
1 PanzerBataillon
2 Train-Abtei- 1 Panzerlungen Bataillon
1992
3 Infanterie- 1 Train-AbteiRegimenter lung 1 PanzerRegiment
2 PanzerRegimenter
3 Panzer- 3 PanzerBataillone Bataillone
'
1 PanzerRegiment 3 PanzerBataillone
Ab 1993 werden die übrigen Verbände der Armee umgerüstet.
Die Jungschützen werden voraussichtlich ab 1994 mit dem Sturmgewehr 90 schiessen.
Die Rekruten erhalten heute in den Schulen das Sturmgewehr 90, wenn sie für bereits umgeschulte Verbände bestimmt sind.
382
Die durch die Umrüstung frei werdenden Sturmgewehre 57 weràen soweit als nötig wieder instandgestellt und an Rekruten abgegeben, die noch nicht berechtigt sind, ein Sturmgewehr 90 zu fassen.
114
Umschulung und Ausbildung
Die Handhabung und der gefechtstechnische Einsatz des Sturmgewehres
90 sind ähnlich wie
beim Sturmgewehr 57. Wie
die
Erfahrungen aus den bereits durchgeführten Umschulungskursen zeigen, kann die Einführung des Sturmgewehres 90 im Rahmen der normalen Dienstzeit durchgeführt werden. Während der Umschulung in den Wiederholungskursen muss die Munitionsdotation jedoch leicht erhöht werden. Die jährlichen Kosten für die Ausbildungsmunition werden mit dem hiefür vorgesehenen Kredit finanziert.
115
Gewehrgranaten
Obwohl das Sturmgewehr 90 für das Verschiessen von Gewehrgranaten im Direktschuss eingerichtet ist, wird vorläufig auf die Beschaffung derartiger Munition verzichtet. Als Ersatz für die Splittergranaten zum Sturwgewehr 57 ist vorgesehen, im Laufe des Ausbauschrittes 1992-1995 Splittermunition für den 6-cm-Werfer zur Beschaffung zu beantragen.
116
Abbau der Reserven an Gewehrpatronen 11
Durch eine Verminderung der Produktion wird der Bestand an Gewehrpatronen 11 durch Verbrauch in Schulen und Kursen sowie beim ausserdienstlichen Schiessen so abgebaut, dass nach Abschluss der Einführung des Sturmgewehres 90 keine Liquidation erfolgen muss. Eine bestimmte Menge an Gewehrpatronen 11 wird auch weiterhin für, die vorhandenen Maschinengewehre 51 sowie beim ausserdienstlichen Schiessen benötigt.
383
117 Das
Ausserdienstliches Schiessn Sturmgewehr 90 ist seit dem 1. Januar 1989 beim ausser-
dienstlichen
Schiessen zugelassen und wird
dort mit Erfolg
eingesetzt.
In 190 halbtägigen Einführungskursen wurden bis
heute
7000
über
Vereinsschützenmeister am
Sturmgewehr 90
ausgebildet. Diese durch eidgenössische Schiessoffiziere geleiteten Kurse fanden ein positives Echo. Weitere 300-mVereinsschützenmeister sowie die Jungschützenleiter werden laufend an der neuen Waffe ausgebildet.
Die geltende Regelung, wonach der Schütze beim ausserdienstlichen Schiessen die Gewehrpatrone 90 zum gleichen Preis wie die Gewehrpatrone 11 erwerben kann, wird beibehalten.
Bis heute hat der Hersteller rund 22'000 Sturmgewehre, 90 an Private verkauft. Diese in kurzer Zeit erreichte hohe Zahl ist ein Beweis für den guten Ruf und die Akzeptanz des neuen Sturmgewehres in Schützenkreisen.
12
Technische Aspekte
121
Beschreibung
Waffe Das Sturmgewehr 90 ist eine moderne Kampfwaffe, mit welcher folgende Feuerarten geschossen werden können: - Einzelfeuer, - Dreischuss-Feuerstoss, - Seriefeuer.
Das
Gewehr ist eine Entwicklung der SIG, Schweizerische In-
dustrie-Gesellschaft, Neuhausen am Rheinfall. Es besteht aus folgenden Hauptteilen: - Waffe, inklusive Magazine und Magazin-Ladehilfe, - Bajonett, - Reinigungssortiment.
384
Das Gewehr ist mit einem umklappbaren Kolben ausgerüstet; und verschiesst aus einem 20-Schuss-Kunststoffmagazin 5,6-mmMunition auf Distanzen bis 400 m. An das eingesetzte Magazin können ein oder zwei weitere Magazine angekoppelt werden.
Im Vergleich zum Sturmgewehr 57, welches gefüllten Magazinen (120 Schuss) über 10 das
Gewicht der neuen Waffe bei
zusammen mit fünf kg wiegt, beträgt
gleicher Anzahl Schuss le-
diglich noch 6 kg.
Jedes Gewehr ist für die Ausrüstung mit einem Zielfernrohr vorbereitet. Hiezu wird das vorhandene Zielfernrohr zum Sturmgewehr 57 verwendet, das der unterschiedlichen Flugbahn des Geschosses angepasst und mit einem neuen Adapter versehen wird.
Munition Die Munition umfasst Gewehrpatronen 90, Gewehr-Leuchtspurpatronen 90 und Gewehr-Manipulierpatronen 90.
Die Gewehrpatrone 90 besteht aus dem Stahlmantelgeschoss, der Messinghülse, dem Treibladungspulver und dem Zündelement. Die Gewehr-Leuchtspurpatrone 90 setzt sich aus denselben Elementen zusammen, mit Ausnahme des Geschosses, welches für die Markierung der Geschossflugbahn einen eingepressten Leuchtsatz enthält. Die Gewehr-Manipulierpatrone 90 besteht aus einem Messingstück, das den Abmessungen der Gewehrpatrone entspricht.
122
Abklärungen und Erprobungen
Waffe Die Waffe erfüllt die Funktions- und Qualitätsanforderungen.
385
Munition Die
Munition bestand 1985
und 1986 ausgedehnte
technische
Erprobungen und Truppenversuche. Sie erwies sich als technisch beschaffungsreif und truppentauglich, so dass eine erste Serie in das Rüstungsprogramm 1987 eingestellt werden konnte.
Die in der Zwischenzeit auf Pilotanlagen aufgenommene Serienfabrikation läuft normal, und der Uebergang auf die definitiven Produktionsanlagen erfolgt programmgemäss. Das ausländische Zündelement konnte durch das in der Schweiz in Lizenz gefertigte abgelöst werden, so dass zurzeit nur noch das Treibladungspulver aus dem Ausland zugekauft werden muss.
Ein
inzwischen in der Schweiz entwickeltes
Pulver wird bis
Ende 1991 abschliessenden Erprobungen unterzogen. Die Optimierungsarbeiten haben sich deshalb verzögert, weil die hierfür notwendigen Produktionsmittel durch die anlaufende Serienfabrikation der Gewehrpatrone 90 belegt waren. Bei einem positiven Ergebnis der erwähnten Erprobungen kann dieses Pulver ab ersetzen.
1992/93 sukzessive
das ausländische
Pulver
13
Beschaffung
131
Beschaffungsorganisation, Offerten und Verträge
Wie die
bereits bei den Rüstungsprogrammen 1983 Gesamtverantwortung für die Beschaffung
Munition bei der Gruppe für sten Geschäftspartner sind: SIG,
und 1987 liegt von Waffen und
Rüstungsdienste. Ihre wichtig-
Schweizerische Industrie-Gesellschaft, Neuhausen am
Rheinfall, als Generalunternehmer für die Waffen, Eidgenössische Munitionsfabrik Thun als Generalunternehmer für die Munition.
386
Mit beiden Unternehmen wurden Optionsverträge abgeschlossen, in denen auch das Einsichtsrecht in die Kalkulation vereinbart ist. Aufgrund derartiger Ueberprüfungen ist grundsätzlich ein späterer Preisnachlass möglich.
132
Beschaffungsumfang und --Kredit
Beschaffungsumfang
und -kredit setzen sich" wie folgt zusam-
men: Mio. Fr.
Waffen - 300*000 Sturmgewehre 90 mit Zubehör und Putzzeug zu Fr. 1696.65 - 300'000 Bajonette zu Sturmgewehr 90 zu Fr. 48.35 - Umbau von 2100 Zielfernrohren samt Adapter zu Fr. 619.05 - Abnahmeprüfung inkl. Munition - Reservemäterial - Geschätzte Teuerung bis zur Auslieferung - Risiko ,
132,0 22,2
TotalWaffen
760,0
509,0 14,5 1,3 26,0 55,0
Munition - 400 Millionen Gewehrpatronen 90, verpackt, zu Fr. 594.-- pro 1000 Stück ...
- 16 Millionen Gewehr-Leuchtspurpatronen 90, verpackt, zu Fr. 930.-- pro 1000 Stück - 120'000 Gewehr-Manipulierpatronen 90, verpackt, zu Fr. 1015.-- pro 1000 Stück - 200'000 Verpackungen für Taschenmunition zu Fr. 6.-- pro Stück - Geschätzte Teuerung bis zur Auslieferung - Risiko
237,6 14,9 0,1 1,2 52,2 10,0
Total Munition
316,0
Total Waffen und Munition
1076,0
387
Im beantragten Kredit wurde mit einer jährlichen Teuerung von 4 Prozent gerechnet. Ob diese Annahme realistisch ist, lässt sich bei einer Projektdauer von mehr als acht Jahren nicht beurteilen. Es ist deshalb nicht auszuschliessen, dass bei einer höheren Inflationsrate später ein teuerungsbedingter Zusatzkredit anbegehrt werden muss. Die erwähnten Risikobeträge können bei gutem Geschäftsverlauf für die Abdeckung der Teuerung verwendet werden.
133
Preisvergleiche
Waffe Im Rüstungsprogramm 1987 betrug der Preis pro Sturmgewehr 90 1596.80 Franken (Preisbasis 4. Quartal 1987). , Bei der hier beantragten Beschaffung kommt das Sturmgewehr 90 auf 1696.65 Franken (Preisbasis 4. Quartal 1990) zu stehen. Aufgrund der Teuerungsentwicklung vom 4. Quartal 1987 bis zum 4. Quartal 1990 würde der Preis einer Waffe mehr als 1750 Franken betragen. Dass die effektiven Kosten unter diesem Betrag liegen, hat folgende Ursachen: - Die Steigerung der monatlichen Liefertranche von anfänglich 2200 auf schlussendlich 4160 Waffen und die zunehmende Produktionserfahrung ergeben einen Rationalisierungseffekt, welcher sich kostensenkend auswirkt.
- Durch eine technische Aenderung am Gewehrkolben ist bei gleicher Qualität eine weniger aufwendige und damit preisgünstigere Fertigung möglich geworden. Dabei wurde die volle Austauschbarkeit zwischen dem alten und dem neuen Kolben gewahrt.
- Beim Reinigungssortiment ausgehandelt werden.
konnte
ein
günstigerer
Preis
Munition Im Rüstungsprogramm 1987 kosteten 1000 Gewehrpatronen 90 einschliesslich Verpackung 527 Franken (Basis 4. Quartal 1987). Teuerungsbereinigt bis zum 4. Quartal 1990 entspricht dies 580 Franken pro 1000 Patronen.
388
Der Preis von 594 Franken pro 1000 Gewehrpatronen 90 für die hier beantragte Beschaffung liegt somit 14 Franken bzw. 2,5 Prozent über demjenigen des Rüstungsprogramms 1987. Diese Erhöhung ist darauf zurückzuführen, dass aufgrund des neuen Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1989 erstmals die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der beteiligten Rüstungsbetriebe einkalkuliert werden musste.
134
Inlandanteil und Beteiligung der Schweizer Industrie
Waffen Die Herstellung des Sturmgewehres 90 erfolgt vollumfänglich in der Schweiz. Es wurden grosse Anstrengungen unternommen, um die Unteraufträge regional möglichst breit zu verteilen.
Die Eidgenössische Waffenfabrik Bern, wird mit rund 20 Prozent am Auftrag beteiligt. Weitere 35 Prozent entfallen auf rund 100 private Unterlieferanten; von diesem Anteil gehen 20 Prozent in schweiz .
die
Westschweiz und 7
Prozent in die
Süd-
Munition Die Munition zum Sturmgewehr 90 wird mit Ausnahme des Treibladungspulvers in der Schweiz hergestellt, was einen Inlandanteil von 92 Prozent ergibt. Davon entfallen 73 Prozent auf die eidgenössischen Rüstungsbetriebe und 27 Prozent auf die Privatindustrie. Im Falle der Einführung des in der Schweiz entwickelten Pulvers würde auch bei der Munition eine vollumfängliche Schweizer Fertigung erreicht.
135 Die
Zeitlicher Ablauf der Beschaffung folgende Tabelle zeigt die zeitliche Staffelung der be-
reits erfolgten bzw. der von Waffen und Munition.
bis 1999 geplanten
Beschaffungen
389
86/87 88/89 90/91 92/93 94/95 96/97 98/99 Rus tungsprogramme 1983, 1987 und 1990 5,6-mm-Sturmgevehre 90 Rustungsprogramm 1983 Rustungsprogramm 1987 Rustungsprogramm 1990 5,6-nm-Munition
Gewehrpatronen 90 Rustungsprogramm 1983 Rustungsprogramm 1987 Rustungsprogramm 1990 Gewehrleuchtspurpatronen 90 Rustungsprogramm 1983 Rustungsprogramm 1987 Rustungsprogramm 1990 Gevehrmanipulierpatronen 90 Rustungsprogramm 1983 Rustungsprogramm 1987 Rustungsprogramm 1990
14
Risikobeurteilung
Waf fe
Es handelt sich urn eine Folgebeschaffung. Die Fabrikationsrisiken sind weitgehend abgebaut und derazufolge als klein zu beurteilen.
390
Munition Die Fabrikation der bereits in sehr grosser Stückzahl gelieferten Munition erfolgt grösstenteils noch nicht mit den definitiven Betriebseinrichtungen. Diese sind in Beschaffung.
Bei der Umstellung auf die neuen Anlagen sind erfahrungsgemäss technische Schwierigkeiten nicht auszuschliessen.
Mögliche Probleme zeichnen sich bei der zukünftigen Beschaffung des Treibladungspulvers ab. Heutiger Lieferant dieses Pulvers ist die belgische Gesellschaft PRB, Europas grösster Pulverproduzent. Infolge finanzieller Schwierigkeiten dieser Firma muss mit Preissteigerungen gerechnet werden. Als eine Alternative zum belgischen Fabrikat bleibt - ein positiver Erprobungsabschluss vorausgesetzt - das von der Pulverfabrik Wimmis entwickelte Pulver.
Unter
Berücksichtigung der
Betriebseinrichtungen
Umstellung
auf die definitiven
sowie der Unsicherheiten bei
der zu-
künftigen Beschaffung des Treibladungspulvers ist das Risiko für die Munition als mittel einzustufen.
15 Abgesehen während
Folgekosten und Bauten vom erwähnten leicht
erhöhten Munitionsverbrauch
der Einführung (vgl. Ziff. 114) entstehen durch die
Einführung des Sturmgewehres 90 keine ; direkten jährlichen Mehrkosten. Es wird kein zusätzliches Personal benötigt.
Im Bereich der Bauten und Fabrikationseinrichtungen sind nur für das unter Ziffer 122 erwähnte Schweizer Pulver Investitionen nötig. Die bestehende Pilotanlage müsste im Fall der Wahl dieses Pulvers erweitert werden. Der Betriebskredit der Pulverfabrik Wimmis müsste hiezu mit Aufwendungen in der Höhe von 1,2 Millionen Franken belastet werden.
391
Kampfstiefel 90 (66,0 Mio Fr.)
21
Einleitung
Zur Anpassung der persönlichen Ausrüstung der Armeeangehörigen
an die heutigen Bedürfnisse wurde
mit dem Rüstungspro-
gramm 1989 (BBl 1989 II 113) die Beschaffung von neuen Kampfbekleidungen und Gefechtspackungen eingeleitet. Auch im Bereich des Schuhwerks sind Neuerungen vorgesehen. Die beantragten Kampfstiefel 90 ersetzen die nicht mehr zeitgemässen Marschschuhe 50 und die Ledergamaschen 55. Die Kampfstiefel 90 entsprechen insbesondere den Bedürfnissen der jungen Generation, die im Zivilleben nicht mehr an schwere Marschschuhe gewöhnt ist.
392
22
Militärische Aspekte
221
Militärische Begründung
Der derzeitige Marschschuh 50 genügt bezüglich Tragkomfort sowie Schutz gegen Kälte und Nässe nicht mehr. Die Beanstandungen wegen Fussbeschwerden nehmen zu. Der neue Kampfstiefel
90 genügt erhöhten Ansprüchen, ist
eignet
und weist die
zum Marschieren ' ge-
erwähnten Nachteile des
eingeführten
Marschschuhs nicht mehr auf.
222
Konzept der Schuhbekleidung
Abklärungen zeigten, dass heute in fast allen Armeen für die Feldtruppen Kampfstiefel verwendet werden. Die Kombination von Marschschuh mit Ledergamaschen gilt als überholt.
Jeder Angehörige der Feldtruppen soll künftig mit zwei Paar Kampfstiefeln 90 ausgerüstet werden.
Die
Angehörigen der Gebirgstruppen erhalten
ein Paar Berg-
schuhe 70 und ein Paar Schalenschuhe 90. Die eingeführte Tuchgamasche ist für den Einsatz: im Gebirge nach wie vor tauglich. Die Schalenschuhe schützen sehr gut gegen Kälte und Nässe. Die Beschaffung dieser Schalenschuhe wurde 1988 eingeleitet und über das Budget für persönliche Ausrüstung und Erneuerungsbedarf finanziert.
Die weiblichen Angehörigen der Armee werden mit leicht modifizierten Kampfstiefeln ausgerüstet.
223
Beurteilung durch die Truppe
Ab 1987 fanden in Schulen und Kursen der : Infanterie Versuche mit verschiedenen Typen von Kampfstiefeln sowie Trekkingschuhen statt. 1990 wurde die Truppentauglichkeit ausgesprochen. Die Erprobungen zeigten zudem, dass die Akzeptanz : des neuen Schuhwerkes bei den Rekruten sehr gut ist.
393
224 Die der
Einführung bei der Truppe Einführung der Kampfstiefel 90 erfolgt gleichzeitig mit neuen Kampfbekleidung ab 1993 in den Rekrutenschulen.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Lagerbestand an Marschschuhen 50 weitgehend abgebaut sein. Die geplanten jährlichen Beschaffungsmengen ermöglichen es, aus den entstehenden Lagerbeständen mit der Zeit das neue Schuhwerk den übrigen Armeeangehörigen zu einem herabgesetzten Preis anzubieten. Bis Ende des Jahrzehnts wird das Gros der stiefeln 90 ausgerüstet sein.
23
Technische Aspekte
231
Technische Beschreibung
Armee mit den Kampf-
Der Kampfstiefel 90 entstand in Zusammenarbeit zwischen der Schweizer Schuhindustrie und der Gruppe für Rüstungsdienste.
Er
wird aus weichem Rindsleder
im sogenannten Derbyschnitt
gefertigt. Die Gummisohle ist mit einem "Weichtrittabsatz" und einem Wetterschutzrand über der Sohlennaht ausgestattet.
Der FUSS wird durch eine Einlagesohle mit eingeformtem Fussbett gestützt.
Der Kampfstiefel 90 wird aus Leder gefertigt, da sich dieses Material nach wie vor für den Einsatz bei den Feldtruppen am besten eignet. Entsprechend den anders gearteten Verhältnissen bei den Gebirgstruppen verfügt der Schalenschuh 90 über eine äussere Kunststoffschale und zwei Paar Innenschuhe aus Leder.
232
Technische Erprobung
Die technische Erprobung erfolgte in der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA), St. Gallen.
Speziell wurde dabei auf die Isolation, den Nässeschutz: und den Tragkomfort geachtet. Für sich durchwegs gute Resultate.
394
den Kampfstiefel 90
ergaben
24
Beschaffungsumfang und -Kredit
Beschaffungsumfang
und -kredit setzen sich wie folgt zusam-
men: Mio. Fr.
- 300'000 Paar Kampf Stiefel zu Fr. 190.- Reparaturmaterial und Unterhaltsmittel - Teuerung - Risiko
57,0 1,3 5,2 2,5
Total
66,0
Die 300'000 Paar Kampfstiefel 90 werden von 1992 bis 1994 in jährlichen Tranchen von je lOO'OOO Paar geliefert.
Die
Beschaffung erfolgt durch die
Gruppe für Rüstungsdien-
ste .
25
Risikobeurteilung
Das Risiko ist klein.
26
Folgekosten
Spätere Beschaffungen von Kampfstiefeln 90 sollen - wie bisher beim eingeführten Schuhwerk - über das jährliche Budget für persönliche Ausrüstung und Erneüerungsbedarf erfolgen.
Für Reparaturen ist später lOO'OOO Franken zu rechnen.
mit jährlichen Kosten
von rund
Die Einführung des Kampfstiefeis 90 erfordert keinen zusätzlichen Lagerraum.
395
3
Teuerungsbedingter Zusatzkredit für die fung der Panzer 87 Leopard
Beschaf-
(265 Mio..Fr.)
31
Mit
Begründung des Zusatzkredites
dem Bundesbeschluss vom 12. Dezember 1984 zum Rüstungs-
programm 1984, 2. Teil, (BBl 1984 III 1488) stimmten die eidgenössischen Räte der Beschaffung von 380 Kampfpanzern Leopard
2 einschliesslich
Munition, Ersatzteilen,
Ausbil-
dungsmaterial und Unterhaltsgeräten zu und bewilligten dafür einen Verpflichtungskredit von 3365 Millionen Franken. Den damaligen Kostenberechnungen lag der Preisstand vom Dezember 1984 zugrunde. In der Botschaft zum Rüstungsprogramm 1984 (BBl 1984 I 921) wurde darauf hingewiesen, dass "für die ab Ende 1984 anfallende Teuerung in einem späteren Zeitpunkt auf dem parlamentarischen Wege Zusatzkredite anbegehrt" werden müssen. Begründet wurde dies mit der Vielschichtigkeit und der finanziellen Tragweite der Panzerbeschaffung sowie der damit verbundenen Unsicherheit über den zu erwartenden Teuerungsve rlauf.
Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung des Eidgenössischen Militärdepartementes übe~r den Stand der Beschaffung der Panzer 87 Leopard wurden die Militärkommissionen jeweils über die Teuerungsentwicklung orientiert. Zudem hat die Eidgenössische Finanzkontrolle das Geschäft in finanzieller Hinsicht überwacht und der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte jährlich über das Ergebnis Bericht erstattet.
Der heutige Stand des Projektes erlaubt es, zuverlässige Angaben über die gesamthaft zu erwartende Teuerung zu machen.
Sie
wird auf 475 Millionen Franken veranschlagt. Unter Zif-
fer 33 ist dargelegt, wie dieser Betrag errechnet wurde. Allerdings
396
muss nicht die gesamte
Teuerung anbegehrt werden.
Wie unter Ziffer 34 ausgefuhrt, werden die 1984 bewilligten 3365 Millionen Franken nicht vollstandig benotigt; es verbleibt eine Restanz von 210 Millionen, die fur die Begleichung der Teuerung verwendet wird. Bringt man diesen Betrag von der Teuerung (475 Mio. Fr.) in Abzug, so ergibt dies den anbegehrten Zusatzkredit von 265 Millionen Franken.
Mio. Fr.
475
- Gesamte Teuerung - Kreditrestanz ...
- 210
265
Zusatzkredit
Teuerungsverlauf Schweiz
% 130
ASM-Lohnindex:in%
i
I
:
i
·
·
Materialindex BIGA (Gmppe Metalle und Metallwaren)
120
Teuerung gemass Preisgleitklausel fur Schweizer Anteil aii Lfzenzpanzer
'.
110
100
90
Quartal und Jahf
397
32
Stand der Beschaffung
Die Beschaffung der Panzer : 87 Leopard verlauft bezuglich Kosten, Termine, Qualitat und Schweizer Beteiligung wie geplant.
Das gesamte in der Bundesrepublik direkt bezogene Material ist an die Truppe abgegeben. Darunter fallen die 35 fertig gekauften Panzer einschliesslich eines ersten Ersatzteilpakets, alle Unterhalts- und Priifgerate, die Dokumentation, das gesamte Ausbildungsmaterial sowie ein erstes Los von 120-mm-Munition.
Noch in Beschaffung stehen als wichtigste Positionen die Panzer und Ersatzteile aus Schweizer Fertigung und die in Lizenz hergestellte 120-mm-Munition.
Gesamthaft zeigen die Ablieferungen folgendes Bild: 84 | 85
Panzer 35 Direktkauf BRD 345 Lizenz Ersatzteile Direktkauf BRD Lizenz Unterhaltsgerate i~l Dokumentation, Ausbildung, rest -J liche Peripherie Munition Direktkauf BRD Lizenz
398
86
87
88
89
90
91
92
93
Am Lizenzbau der Panzer sind über 800, im Fall der Lizenzmunition rund 300 Schweizer Firmen beteiligt.
Die Vorgaben bezüglich Schweizer Anteil und Regionalverteilung wurden sowohl bei den Panzern wie auch bei der Munition eingehalten.. Im Fall des Lizenzbaus der Panzer beträgt der Schweizer Anteil 67 Prozent (Vorgabe 65 %). Davon gehen 14 Prozent (Vorgabe 10-15 %) in die Westschweiz und 3,2 Prozent (Vorgabe 2-4 %) in die Südschweiz.
Mit die
der 1989 erfolgten Umschulung des Panzerregiments 8 ist Mechanisierte Divison 4 als erste Division vollumfäng-
lich mit dem,Panzer 87 Leopard ausgerüstet. In den Jahren 199,0-1993 folgt die Umschulung der Panzerregimenter 7, 3, l und 9.
Der Panzer 87 Leopard hat in den bisherigen Schulen und Kursen seine Miliztauglichkeit unter Beweis gestellt und die in ihn gesetzten Erwartungen erfüllt. Die bisherigen Erfahrungen der Truppe sind durchwegs positiv.
33
Berechnung der gesamten Teuerung
Der Stichtag, auf welchem die nachfolgenden Berechnungen beruhen, ist der 31. März 1990.
Der Beschaffungsanteil, welcher bis zu diesem Stichtag abgeliefert und betreffend Teuerung abgerechnet war, macht rund 60 Prozent der Gesamtbeschaffung aus. Zu diesem abgerechneten Anteil gehören alle Direktbeschaffungen aus der Bundesrepublik Deutschland (35 Panzer inklusive Ersatzteile und Munition, alle Unterhalts- und Prüfgeräte, die Dokumentation und das gesamte Ausbildungsmaterial), 129 der 345 Lizenzpanzer, ein wichtiger Teil der Ersatzteile aus Lizenzproduktion
sowie der grösste Teil der 120-mm-Munition. Für dieses
Volumen wurde bis heute aus dem 1984 bewilligten Kredit eine Teuerung von 140 Millionen Franken bezahlt.
399
Die übrigen 40 Prozent des bestellten Beschaffungsumfangs werden nach dem 31. März 1990 ausgeliefert. Es handelt sich dabei hauptsächlich um die restlichen 216 Lizenzpanzer und die was
zugehörigen Ersatzteile. Sie stellen einen Wert von etüber 1200 Millionen Franken dar. Aufgrund der bekannten
Indizes lässt sich die Teuerung bis zum Stichtag vom 31. März 1990 genau berechnen. Für den Schweizer Anteil beträgt sie 20,8 und für den deutschen Anteil 22,5 Prozent.
Umgerechnet auf das betroffene Volumen von rund 1200 Millionen Franken ergibt dies einen Teuerungsbetrag von 255 Millionen Franken. Für die Zeit nach dem 31. März 1990 wurde eine Inflationsrate von vier Prozent pro Jahr angenommen.
Unter Berücksichtigung der geltenden Lieferpläne ergibt dies eine
prognostizierte
Teuerung
von
weiteren
80 Millionen
Franken.
Die gesamte Teuerung setzt sich damit wie folgt zusammen: Mio. Fr.
- Bereits bezahlte Teuerung für das bis 31. März 1990 ausgelieferte Material - Teuerung für das ab 31. März 1990 noch auszuliefernde Material . Errechnete Teuerung ab Ende 1984 bis 31. März 1990 . Prognostizierte Teuerung ab 31. März 1990 bis Auslieferung Gesamte Teuerung
34 In das
140
255 80 475
Kreditrestanz aus dem Rüstungsprogramm 1984 der nachfolgend aufgeführten
Kostenzusammenstellung ist
Zustandekommen der unter Ziffer
31 erwähnten Kreditre-
stanz von 210 Millionen Franken dargestellt. Gezeigt wird der Stand der Beschaffung am 31. März 1990. Die Gliederung der Tabelle entspricht der gegenüber den eidgenössischen Rä-
400
ten 1984 verwendeten Aufstellung. Die Kredite sind mit Preisstand Ende 1984 angegeben; die Währungsrelation beträgt 0.85 Franken für eine Deutsche Mark.
Budgetpositionen
Panzer
Ersatzteile
bewilligter Kredit Mio. Fr.
bis zum 31.3.1990 beansprucht
Saldo
2133
2105
28
28-n
269
62
10
52
56
4
-
4
331
'
noch zu Kreditbeanrestanz spruchen
-
Unterhaltsgeräte
60
Dokumentation
11
11
0
Ausbildung
145
134
11
1 - 40
10
Munition
440
415
25
-
25
Unterstützung
35
35
0
-
Einrichtungen
32
32
0
-
übrige Peripherie
40
30
10
138
15
123
13
110
3365
3102
263
53
210
Ri s ikozus chlag
Total
-
9
1-
l
Von den ursprünglich bewilligten 3365 Millionen Franken war am erwähnten Stichtag vom 31. März 1990 ein Betrag von 263 Millionen Franken noch nicht engagiert, das heisst, es waren in dieser Höhe noch keine finanziellen Verpflichtungen eingegangen worden. Die Auftragserteilung war indessen noch nicht abgeschlossen. 40 Millionen Franken werden noch für den Aenderungsdienst an den Panzern und dem dazugehörigen Unterhalts- und Ausbildungsmaterial in den Jahren 1990 bis Ende 1992 sowie für die Beschaffung eines letzten Loses von Ersatzteilen beansprucht. Für die verbleibenden währungsbedingten und materiellen Risiken waren am Stichtag vom 31. März 1990 zudem 13 Millionen Franken reserviert. Damit stehen vom 1984 bewilligten Kredit von 3365 Millionen Fran-
401
ken
noch 210 Millionen zur Deckung
der Teuerung zur Verfü-
gung.
52
Millionen Franken der Kreditrestanz stammen
aus dem Be-
reich der Ersatzteile. Damit wurde die im Bundesbeschluss zum Rüstungsprogramm 1984 enthaltene Forderung, bei den Ersatzteilen weitere Einsparungen zu realisieren, erfüllt.
Die erwähnte Rückstellung von 13 Millionen Franken für Unvorhergesehenes ist niedrig bemessen. Minderkosten aus laufenden Verträgen werden aber dieser Position zugerechnet, so dass sich dieser Betrag noch erhöhen dürfte.
Ueber die
den weiteren Verlauf
der Panzerbeschaffung und
über
Verwendung des hier beantragten Zusatzkredites wird das
Eidgenössische Militärdepartement wie bis anhin jährlich einen besonderen Bericht erstatten.
4 Die
Zusammenfassung der Verpflichtungskredite beantragten Verpflichtungskredite setzen sich wie folgt
zusammen: Mio. Fr.
Sturmgewehre 90 und zugehörige Munition Kampfstiefel 90 Teuerungsbedingter Zusatzkredit für Panzer 87 ...
Total
402
1076,0 ,66,0 265,0 1,407,0
5 Die
Legislaturplanung 1987-1991 beantragten Vorhaben sind Teil des
im Bericht über die
Legislaturplanung 1987-1991 erwähnten Ausbauschrittes unserer Armee. Sie sind in der Finanzplanung des Bundes berücksichtigt.
6
Verfassungsmässigkeit
Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 20 und 85 .Ziffer 10 der Bundesverfassung.
403
Bundesbeschluss über die Beschaffung von Sturmgewehren und Kampfstiefeln sowie über einen teuerungsbedingten Zusatzkredit für die Panzer 87 Leopard (Rüstungsprogramm 1990)
Entwurf
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 15. August 1990'), beschliesst:
Art. l 1 Der Beschaffung von Sturmgewehren 90 samt zugehöriger Munition und von Kampfstiefeln 90 sowie der Gewährung eines teuerungsbedingten Zusatzkredites für die Beschaffung der Panzer 87 Leopard nach der Botschaft vom 15. August 1990 (Rüstungsprogramm 1990) wird zugestimmt.
2 Es werden hierfür folgende Verpflichtungskredite bewilligt: Fr.
a. für Sturmgewehre 90 und zugehörige Munition b. für Kampfstiefel 90 c. für einen teuerungsbedingten Zusatzkredit zur Beschaffung der Panzer 87 Leopard
l 076 000 000 66 000 000 265 000 000
Art. 2 1
Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.
Der Bundesrat regelt die Durchführung der Rüstungsmaterialbeschaffung. Er kann im Rahmen des Gesamtkredites geringfügige Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten vornehmen.
2
Art. 3
Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
4106
') BEI 1990 III ...
404
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Botschaft über die Beschaffung von Sturmgewehren und Kampfstiefeln sowie über einen teuerungsbedingten Zusatzkredit für die Panzer 87 Leopard (Rüstungsprogramm 1990) vom 15. August 1990
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1990
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
38
Cahier Numero Geschäftsnummer
90.050
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
25.09.1990
Date Data Seite
377-404
Page Pagina Ref. No
10 051 547
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Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.